Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
37895.pdf
Größe
711 kB
Erstellt
21.11.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/257/2013
öffentlich
26.11.2013
Amt 40 Joachim Mützke
Umwandlung der Hauptschule Erkelenz zu einer Schwerpunktschule
und der damit verbundenen jahrgangsweisen Auflösung der
Pestalozzischule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
04.12.2013
11.12.2013
26.02.2014
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Der Rat der Stadt Erkelenz hat nach den entsprechenden Vorberatungen im
Schulausschuss und im Hauptausschuss in seiner Sitzung am 25.09.2013 das von
der Verwaltung vorgelegte Konzept zur Umwandlung der Gemeinschaftshauptschule
Erkelenz zu einer Schwerpunktschule und der damit verbundenen Auflösung der
Pestalozzischule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, begrüßt und die
Verwaltung beauftragt, das Konzept weiter zu verfolgen.
Zwischenzeitlich wurde das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das die Grundlage für
die Möglichkeit der Schaffung einer Schwerpunktschule bildet, vom Landtag des
Landes Nordrhein-Westfalen verabschiedet.
Durch die hierzu ergangene Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen
und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) wird die Fortführung einer
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ von einer Mindestanzahl der zu
beschulenden Schülerinnen und Schüler von 144 abhängig gemacht. Dies bedeutet
letztendlich, dass die Pestalozzischule zukünftig nicht mehr fortgeführt werden kann.
Dies war allerdings auch die Ausgangslage beim o. a. von der Verwaltung in
Abstimmung mit den Schulleitungen der Gemeinschaftshauptschule und der
Pestalozzischule entwickelten Konzeptes zur Bildung einer Schwerpunktschule.
Eine offizielle Stellungnahme der Bezirksregierung Köln zum Konzept liegt bis zum
Tage der Erstellung der Beschlussvorlage nicht vor, jedoch war im Vorfeld zu
erfahren, dass die Bezirksregierung voraussichtlich der Bildung der
Schwerpunktschule zustimmen wird.
Allerdings kann die Pestalozzischule wohl nicht zum 01.08.2014 komplett aufgelöst
werden, sondern die Bezirksregierung wird ggfls. lediglich einem jahrgangsweisen
Abbau der Förderschule zustimmen.
Die MindestgrößenVO zeigt jedoch die Möglichkeit auf, dass, wenn eine
Förderschule jahrgangsweise abgebaut wird, der Schulträger Klassen dieser Schule
an eine allgemeine Schule verlagern und dort auslaufend fortführen kann, was im
vorliegenden Falle inhaltlich zumindest teilweise dem vorgelegten Konzept
entsprechen würde.
Das vom Kreis Heinsberg in Auftrag gegebene Gutachten zur Entwicklung der
Landschaft der Förderschulen im Kreis Heinsberg (Schulentwicklungsplanung
Förderschulen) wurde von der Projektgruppe Bildung und Region, Bonn,
zwischenzeitlich vorgelegt.
Hier werden wohl verschiedene Szenarien entwickelt und entsprechende
Lösungsalternativen vorgestellt, die jedoch in ihrer Gesamtheit die Erkelenzer
Interessen zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarfen
weitgehend unberücksichtigt lassen.
Es wird jedoch hierzu Anfang kommenden Jahres beim Kreis Heinsberg ein
Erörterungsgespräch stattfinden, zu dem neben den Bürgermeistern, den
Schuldezernenten, den Vorsitzenden der Schulausschüsse auch die Leiter der
Förderschulen, Vertreter der oberen und unteren Schulaufsicht und Vertreter der
einzelnen Schulformen im Lenkungskreis des Regionalen Bildungsnetzwerkes
eingeladen sein werden.
Vor einer endgültigen Beschlussfassung im Rat der Stadt Erkelenz sollten die
Ergebnisse dieser Gesprächsrunde abgewartet und eventuell in die Entscheidung
des Rates der Stadt Erkelenz mit einfließen.
Dennoch sollten die vorbereitenden Beschlüsse zur jahrgangsweisen Auflösung der
Pestalozzischule und der Bildung einer Schwerpunktschule an der
Gemeinschaftshauptschule Erkelenz zum 01.08.2014 zeitnah gefasst werden, damit
die notwendigen Voraussetzungen zur Umsetzung eingeleitet werden können.
Die Schulkonferenz der Gemeinschaftshauptschule Erkelenz hat mit Schreiben vom
17.11.2013 bereits mitgeteilt, dass sie die Stadt Erkelenz bittet, einen Antrag an die
obere Schulaufsichtsbehörde zu stellen, um Schwerpunktschule zu werden.
Eine Stellungnahme der Schulkonferenz der Pestalozzischule und die
entsprechenden Elterninformationen an beiden Schulen stehen noch aus.
Ferner ist die Bildung der Schwerpunktschule bei der Bezirksregierung Köln zu
beantragen, da bisher lediglich eine Stellungnahme erbeten wurde.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, bereits jetzt einen entsprechenden
Grundsatzbeschluss des Rates vorzubereiten, der ggfls. nach dem
Erörterungsgespräch beim Kreis Heinsberg abgewandelt werden kann, wenn sich
gravierende Änderungen ergeben sollten.
Vorlage A 40/257/2013 der Stadt Erkelenz
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In der 6. Sitzung des Schulausschusses am 04.12.2013 wurde der Beschlussentwurf
ergänzt (Ergänzung fett und kursiv).
Ergänzter Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.
Die Pestalozzischule Erkelenz, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
Lernen, Schulring 36, 41812 Erkelenz, ist ab dem 01.08.2014 jahrgangsweise
abzubauen.
2.
Die Gemeinschaftshauptschule im Ganztag der Stadt Erkelenz, Zehnthofweg
2, 41812 Erkelenz, wird ab 01.08.2014 als Schwerpunktschule geführt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahren durchzuführen.
Sollten sich wesentliche Änderungen der Grundlagen, die zu diesem
Beschluss geführt haben, ergeben, ist der Schulausschuss vor der Ratssitzung
am 26.02.2014 erneut zu beteiligen.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage A 40/257/2013 der Stadt Erkelenz
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