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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
38733.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
12.02.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:07
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Rechts- und Ordnungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 30/159/2014 öffentlich 22.01.2014 Amt 30 Stefanie Rolfs Erlass einer Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen Beratungsfolge: Datum Gremium 26.02.2014 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme muss die Zweckbestimmung der Wegeparzellen der Gemarkung Immerath, Flur 21, Nrn. 5 (Fläche 400 qm teilweise), 7 (Wasserfläche 1172 qm), 8 (Wasserfläche 32 qm), 9 (Fläche 443 qm), 12 (Fläche 400 qm teilweise), 28 (Fläche 1600 qm teilweise), 34 (Fläche 1375 qm teilweise) und 43 (Wasserfläche 850 qm teilweise); Flur 22, Nrn. 14 (Fläche 280 qm teilweise), 32 (Fläche 530 qm teilweise) und 95 (Fläche 5 qm teilweise); sowie Gemarkung Borschemich, Flur 8, Nrn. 63 (Fläche 520 qm teilweise) und 86 (Fläche 1200 qm teilweise); Flur 10, Nrn. 58 (Fläche 920 qm teilweise) und 59 (Fläche 500 qm teilweise) aufgehoben werden. Da diese Wirtschaftswege im Flurbereinigungsverfahren Immerath entstanden sind, kann eine Aufhebung der Zweckbestimmung nur nach den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen. Dort ist festgelegt, dass eine Aufhebung der Zweckbestimmung nur über den Erlass einer entsprechenden Satzung möglich ist. Die Absichtserklärung, eine entsprechende Satzung zu erlassen, wurde am 15.11.2013 im Amtsblatt bekannt gemacht und eine einmonatige Frist zur Erhebung von Einwendungen gewährt. Einwendungen wurden in dieser Frist nicht erhoben. Diese Satzung ist vor der Bekanntmachung der Aufsichtsbehörde beim Landrat des Kreises Heinsberg zur Genehmigung vorzulegen. Die genehmigte Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Beschlussentwurf: „Die dem Original dieser Niederschrift beigefügte Satzung der Stadt Erkelenz über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen in der Gemarkung Immerath, Flur 21, Nrn. 5 tlw., 7 + 8 (Wasserfläche), 9, 12 + 28 + 34 tlw. und 43 Wasserfläche tlw.; Flur 22, Nrn. 14 + 32 + 95 tlw. sowie Gemarkung Borschemich, Flur 8, Nrn. 63 + 86 tlw.; Flur 10, Nrn. 58 + 59 tlw. aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme wird erlassen.“ Finanzielle Auswirkungen: RWE-Power zahlt an die Stadt Erkelenz für die Dauer der Inanspruchnahme der Wegeparzellen die in den entsprechenden Vereinbarungen festgelegten Entschädigungen. Anlage: Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen Vorlage A 30/159/2014 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2