Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
38651.pdf
Größe
714 kB
Erstellt
04.02.14, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/281/2014
öffentlich
04.02.2014
Amt 61 Paul-Hugo Blaesen
Bebauungsplan Nr. VI/1 "Bauxhof", Erkelenz-Mitte
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.02.2014
19.02.2014
26.02.2014
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 17.09.2013 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“,
Erkelenz-Mitte, beschlossen und die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie
den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
1.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 18 vom 27.09.2013
bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 15.10.2013 im Rathaus der
Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des
Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom
07.10.2013 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während
des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
3.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 07.10.2013 beteiligt.
In seiner Sitzung vom 15.10.2013 fasste der Bezirksausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):
„Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt dem Bebauungsplan Nr. VI/1
„Bauxhof“ Klimaschutzsiedlung zu.“
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
4.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 18.12.2013 wurde der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, nach Bekanntmachung im
Amtsblatt Nr. 24 vom 20.12.2013 in der Zeit vom 02.01.2014 bis 03.02.2014
öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von
den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante
Stellungnahmen vorgetragen.
Der Bebauungsplan Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte soll in dieser Sitzung als
Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt.
Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine
nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von
Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden
Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen
miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende
sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen
Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild
baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„Der Bebauungsplan Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, wird hiermit gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch
einen städtebaulichen Vertrag zwischen dem Erwerber der Grundstücke des
Plangebietes und der Stadt Erkelenz sichergestellt.
Die Kosten für gfs. erforderliche Straßenbaumaßnahmen im Bereich der
bestehenden Roermonder Straße trägt die Stadt Erkelenz nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Vorlage A 61/281/2014 der Stadt Erkelenz
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Anlage:
Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“,
Erkelenz-Mitte
Vorlage A 61/281/2014 der Stadt Erkelenz
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