Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
38220.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
11.12.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und
Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/283/2013
öffentlich
03.12.2013
Amt 20 Michael Wirtz
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.12.2013
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2014 wurde am
06.11.2013 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister
ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom
15.11.2013 am gleichen Tag zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen
des Etatentwurfes erhalten.
Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfes oder eine entsprechende
Mitteilung:
a)
die Industrie- und Handelskammer,
b)
die Handwerkskammer,
c)
die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,
d)
der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher
Börde-,
e)
die örtliche Presse und der Lokalfunk.
Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2014 erfolgte
im Amtsblatt Nr. 21/2013 am 15.11.2013. Hiernach wurde der Entwurf der
Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur
Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften,
verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit
vom 18. November 2013 - 02. Dezember 2013 während der Besuchszeiten im
Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den
Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das
Zustandekommen der Haushaltssatzung 2014 nebst Anlagen vorliegen bzw.
beachtet worden sind.
Erläuterungen zum Entwurf:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2014 schließt im Ergebnisplan
mit einem Jahresergebnis von
ab.
-2.130.000 €
Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in dieser Höhe verringert.
Der Finanzplan 2014 führt zu einer Änderung des Bestandes der
liquiden Mittel von
-303.836 €.
Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen
beträgt
1.380.000 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt
13.259.000 €.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung soll 12.000.000 € betragen.
Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 240 v.H.
Grundsteuer B 420 v.H.
Gewerbesteuer 420 v.H.
Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:
Anlagen
1
- Stellenplan
2
- Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig
werdenden Auszahlungen
3
- Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder
4
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten
5
- Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals bei Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes gemäß § 1 Abs. 2 Nr.
7 GemHVO
6
- Wirtschaftsplan 2014 (Erfolgs- und Vermögensplan), Mittelfristige Ergebnisund Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2013 - 2017 sowie
Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und Lagebericht
des Städt. Abwasserbetriebes - Wirtschaftsjahr 2012 -
7
- a
Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Erkelenz mbH & Co. KG - Geschäftsjahr 2012 -
b
Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Erkelenz mbH - Geschäftsjahr 2012 -
Vorlage A 20/283/2013 der Stadt Erkelenz
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8
-
c
Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2012 -
d
Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung und
Anlagenspiegel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerblicher Art Geschäftsjahr 2012 -
e
Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an Personengesellschaften“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2012 -
f
Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen
Zwecksetzung) der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2012
-
Entwurf der Bilanz zum 31.12.2012
Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen
worden. Auch in den Jahren 2015 und 2016 kann der Ergebnisplan nur durch eine
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Für das Jahr 2017
weist der Ergebnisplan ein positives Ergebnis in Höhe von 550.500 € aus.
Beschlussentwurf:
Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in
der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt
Erkelenz für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und
zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
89.620.519 EUR
91.750.519 EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
83.712.474 EUR
82.603.385 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
7.996.775 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
9.409.700 EUR
festgesetzt.
Vorlage A 20/283/2013 der Stadt Erkelenz
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§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
1.380.000 EUR
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in
künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
13.259.000 EUR
festgesetzt.
§4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf
2.130.000 EUR
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf
12.000.000 EUR
festgesetzt.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:
1.
1.1
1.2
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
240 v.H.
420 v.H.
2.
Gewerbesteuer auf
420 v.H.
§7
Entfällt.
§8
Bildung von Budgets
Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets
gebildet:
1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen
2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)
4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Vorlage A 20/283/2013 der Stadt Erkelenz
Seite: 4/6
5.1
5.2
5.3
6.
7.
8.
9.
Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche
mit Ausnahme:
der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;
der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;
solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein
entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von
diesem Gebrauch gemacht wird;
durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.
Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich
zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf
einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen
werden.
Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.
Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.
Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne
interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den
kostenrechnenden Einrichtungen.
Alle internen Leistungsbeziehungen.
Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgrenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des
Stadtkämmerers.
Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt
8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte
ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem
Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen
gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen
werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.
§9
Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen
Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden
Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
Bezeichnung
G01130001
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
B01180055
Kastenwagen/Werkstattwagen (Ersatz für HS-2471)
B01180059
Kehrmaschine (Ersatz für HS-2013)
B01180060
Schwerlast-LKW mit Kran (Ersatz für HS-2467)
B02157016
Drehleiter DLK 23/12 Erkelenz-Mitte
E12010024
Umgestaltung/Sanierung Südpromenade
E12010026
Straßenerneuerung Brückstraße
E12015006
Straßenbau Katzem, Am Dreieck (In Katzem bis Ortsende)
E12016004
Straßenbau Kückhoven, Servatiusstraße (Kleinend bis Stülpend)
E12016011
Straßenbau Kückhoven, Baugebiet „An der Malter“
T12010014
Unterführung Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel)
Vorlage A 20/283/2013 der Stadt Erkelenz
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T12010201
Park-and-Ride-Anlage, Neußer Straße
E12020026
Umgestaltung/ Sanierung Südpromenade – Öffentliche Straßenbeleuchtung
E12025009
Straßenbau Katzem, Am Dreieck (In Katzem bis Ortsende) – Öffentliche
Straßenbeleuchtung
E12026002
Straßenbau Kückhoven, Servatiusstraße (Kleinend bis Stülpend) – Öffentliche
Straßenbeleuchtung
E12026004
Straßenbau Kückhoven, Baugebiet „An der Malter“ – Öffentliche
Straßenbeleuchtung
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Vorlage A 20/283/2013 der Stadt Erkelenz
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