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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
38220.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
11.12.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:07
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 20/283/2013 öffentlich 03.12.2013 Amt 20 Michael Wirtz Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 Beratungsfolge: Datum Gremium 18.12.2013 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2014 wurde am 06.11.2013 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom 15.11.2013 am gleichen Tag zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfes erhalten. Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfes oder eine entsprechende Mitteilung: a) die Industrie- und Handelskammer, b) die Handwerkskammer, c) die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg, d) der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-, e) die örtliche Presse und der Lokalfunk. Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2014 erfolgte im Amtsblatt Nr. 21/2013 am 15.11.2013. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 18. November 2013 - 02. Dezember 2013 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden nicht erhoben. Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen der Haushaltssatzung 2014 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind. Erläuterungen zum Entwurf: Der Entwurf der Haushaltssatzung 2014 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von ab. -2.130.000 € Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in dieser Höhe verringert. Der Finanzplan 2014 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von -303.836 €. Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen beträgt 1.380.000 €. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 13.259.000 €. Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung soll 12.000.000 € betragen. Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A 240 v.H. Grundsteuer B 420 v.H. Gewerbesteuer 420 v.H. Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt: Anlagen 1 - Stellenplan 2 - Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 3 - Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder 4 - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten 5 - Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals bei Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO 6 - Wirtschaftsplan 2014 (Erfolgs- und Vermögensplan), Mittelfristige Ergebnisund Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2013 - 2017 sowie Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und Lagebericht des Städt. Abwasserbetriebes - Wirtschaftsjahr 2012 - 7 - a Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG - Geschäftsjahr 2012 - b Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH - Geschäftsjahr 2012 - Vorlage A 20/283/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 2/6 8 - c Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2012 - d Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung und Anlagenspiegel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerblicher Art Geschäftsjahr 2012 - e Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an Personengesellschaften“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2012 - f Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2012 - Entwurf der Bilanz zum 31.12.2012 Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen worden. Auch in den Jahren 2015 und 2016 kann der Ergebnisplan nur durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Für das Jahr 2017 weist der Ergebnisplan ein positives Ergebnis in Höhe von 550.500 € aus. Beschlussentwurf: Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 89.620.519 EUR 91.750.519 EUR im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 83.712.474 EUR 82.603.385 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 7.996.775 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 9.409.700 EUR festgesetzt. Vorlage A 20/283/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 3/6 §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.380.000 EUR festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 13.259.000 EUR festgesetzt. §4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 2.130.000 EUR festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 EUR festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: 1. 1.1 1.2 Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 240 v.H. 420 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 420 v.H. §7 Entfällt. §8 Bildung von Budgets Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet: 1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen 2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser) 4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen Vorlage A 20/283/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 4/6 5.1 5.2 5.3 6. 7. 8. 9. Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche mit Ausnahme: der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen; der Produkte 11 01 00 und 13 05 00; solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird; durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen. Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen werden. Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00. Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen. Alle internen Leistungsbeziehungen. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgrenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. §9 Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt: Bezeichnung G01130001 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden B01180055 Kastenwagen/Werkstattwagen (Ersatz für HS-2471) B01180059 Kehrmaschine (Ersatz für HS-2013) B01180060 Schwerlast-LKW mit Kran (Ersatz für HS-2467) B02157016 Drehleiter DLK 23/12 Erkelenz-Mitte E12010024 Umgestaltung/Sanierung Südpromenade E12010026 Straßenerneuerung Brückstraße E12015006 Straßenbau Katzem, Am Dreieck (In Katzem bis Ortsende) E12016004 Straßenbau Kückhoven, Servatiusstraße (Kleinend bis Stülpend) E12016011 Straßenbau Kückhoven, Baugebiet „An der Malter“ T12010014 Unterführung Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel) Vorlage A 20/283/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 5/6 T12010201 Park-and-Ride-Anlage, Neußer Straße E12020026 Umgestaltung/ Sanierung Südpromenade – Öffentliche Straßenbeleuchtung E12025009 Straßenbau Katzem, Am Dreieck (In Katzem bis Ortsende) – Öffentliche Straßenbeleuchtung E12026002 Straßenbau Kückhoven, Servatiusstraße (Kleinend bis Stülpend) – Öffentliche Straßenbeleuchtung E12026004 Straßenbau Kückhoven, Baugebiet „An der Malter“ – Öffentliche Straßenbeleuchtung Finanzielle Auswirkungen: Keine Vorlage A 20/283/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 6/6