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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
38207.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
04.12.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:07

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/973/2013 öffentlich 06.12.2013 Amt 10 Simon Häusler Anträge auf Nutzung des Stadtwappens Beratungsfolge: Datum Gremium 18.12.2013 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: 1. Mit Schreiben vom 23.10.2013 beantragt der Erkelenzer Bowlingverein „Bowlingpalace Erkelenz e. V.“ die Genehmigung, das Erkelenzer Stadtwappen auf seinen Wettkampf-T-Shirts nutzen zu dürfen. Der schriftliche Antrag mit Entwurf der T-Shirts ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Gemäß § 5 Abs. 3 der Richtlinien für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz vom 15.12.2010, kann die Verwendung durch Vereine, insbesondere Sportvereine, auf offiziellen Bekleidungsstücken im Einzelfall genehmigt werden, wenn dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Besondere Gründe, die einer Genehmigung entgegenstehen, liegen nicht vor. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu entsprechen. 2. Mit Schreiben vom 19.06.2012 beantragt REWE Steffens, Erkelenz, die Genehmigung, das Erkelenzer Stadtwappen auf Etiketten einer Sekteigenmarke, die unter dem Namen „ Altes Rathaus zu Erkelenz“ abgefüllt und im eigenen Geschäft vertrieben wird, zu verwenden. Gemäß § 5 Abs. 4 der Richtlinie soll die Genehmigung zur Verwendung des Wappens Gewerbetreibenden nur erteilt werden, soweit damit für die Stadt ein Werbeeffekt über ihre Grenzen hinaus verbunden ist. REWE Steffens vertreibt das o. g. Produkt im hiesigen REWE-Markt. Ein über die Stadtgrenze hinausgehender Werbeeffekt wäre mit dem Produkt in Verbindung mit dem Stadtwappen somit grundsätzlich gegeben. Ein Entwurf des bisherigen Flaschenetiketts – das Stadtwappen soll dann in das bestehende Etikett integriert werden – kann dem als Anlage beigefügten Antrag entnommen werden. In der Vergangenheit haben auch andere in Erkelenz ansässige Gewerbetreibende die Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens in ähnlich gelagerten Fällen (Sekt und Schnaps) erhalten. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, dem Antrag zu folgen und die Genehmigung zu erteilen. 3. Mit Schreiben vom 17.11.2013 beantragt der offizielle FC Bayern Fanclub „Bavaria Erkelenz“ die Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens in seinem FanclubLogo. Der Antrag des Fanclubs ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. In den Richtlinien ist dieser Fall der Verwendung nicht vorgesehen, da es sich bei dem Fanclub nicht um einen Verein im Sinne des § 5 Abs. 3 handelt, auch wenn die Aufzählung in dieser Vorschrift („Die Verwendung durch Vereine, insbesondere Sport-, Musik- und Karnevalsvereine,…“) nicht abschließend ist. Dennoch sollten die Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens nur örtlichen Vereinen und Organisationen erteilt werden, die im Rahmen sportlicher, musikalischer gemeinnütziger oder wohltätiger Zwecke bzw. im Rahmen der Brauchtumspflege aktiv sind. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen. Beschlussentwurf: „1. Dem Antrag des Erkelenzer Bowlingvereins Bowlingpalace Erkelenz e. V. zur Nutzung des Stadtwappens wird hiermit entsprochen. 2. Dem Antrag von REWE Steffens, Erkelenz, zur Nutzung des Stadtwappens wird hiermit entsprochen. 3. Dem Antrag des FC Bayern München-Fanclub „Bavaria Erkelenz“ zur Nutzung des Stadtwappens wird nicht entsprochen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlagen: Antrag des Bowling-Vereins Erkelenz (einschl. T-Shirt-Entwurf) Antrag von REWE Steffens Antrag des Fanclubs Bavaria (inkl. Entwurf des Fanclub-Logos) Vorlage A 10/973/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2