Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
38207.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
04.12.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/973/2013
öffentlich
06.12.2013
Amt 10 Simon Häusler
Anträge auf Nutzung des Stadtwappens
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.12.2013
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
1. Mit Schreiben vom 23.10.2013 beantragt der Erkelenzer Bowlingverein
„Bowlingpalace Erkelenz e. V.“ die Genehmigung, das Erkelenzer Stadtwappen auf
seinen Wettkampf-T-Shirts nutzen zu dürfen.
Der schriftliche Antrag mit Entwurf der T-Shirts ist dieser Vorlage als Anlage
beigefügt.
Gemäß § 5 Abs. 3 der Richtlinien für die Erteilung der Genehmigung zur
Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz vom 15.12.2010, kann die
Verwendung durch Vereine, insbesondere Sportvereine, auf offiziellen
Bekleidungsstücken im Einzelfall genehmigt werden, wenn dem nicht besondere
Gründe entgegenstehen.
Besondere Gründe, die einer Genehmigung entgegenstehen, liegen nicht vor. Die
Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu entsprechen.
2. Mit Schreiben vom 19.06.2012 beantragt REWE Steffens, Erkelenz, die
Genehmigung, das Erkelenzer Stadtwappen auf Etiketten einer Sekteigenmarke, die
unter dem Namen „ Altes Rathaus zu Erkelenz“ abgefüllt und im eigenen Geschäft
vertrieben wird, zu verwenden.
Gemäß § 5 Abs. 4 der Richtlinie soll die Genehmigung zur Verwendung des
Wappens Gewerbetreibenden nur erteilt werden, soweit damit für die Stadt ein
Werbeeffekt über ihre Grenzen hinaus verbunden ist. REWE Steffens vertreibt das
o. g. Produkt im hiesigen REWE-Markt. Ein über die Stadtgrenze hinausgehender
Werbeeffekt wäre mit dem Produkt in Verbindung mit dem Stadtwappen somit
grundsätzlich gegeben.
Ein Entwurf des bisherigen Flaschenetiketts – das Stadtwappen soll dann in das
bestehende Etikett integriert werden – kann dem als Anlage beigefügten Antrag
entnommen werden.
In der Vergangenheit haben auch andere in Erkelenz ansässige Gewerbetreibende
die Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens in ähnlich gelagerten Fällen
(Sekt und Schnaps) erhalten.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, dem Antrag zu folgen und die Genehmigung zu
erteilen.
3. Mit Schreiben vom 17.11.2013 beantragt der offizielle FC Bayern Fanclub „Bavaria
Erkelenz“ die Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens in seinem FanclubLogo.
Der Antrag des Fanclubs ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
In den Richtlinien ist dieser Fall der Verwendung nicht vorgesehen, da es sich bei
dem Fanclub nicht um einen Verein im Sinne des § 5 Abs. 3 handelt, auch wenn die
Aufzählung in dieser Vorschrift („Die Verwendung durch Vereine, insbesondere
Sport-, Musik- und Karnevalsvereine,…“) nicht abschließend ist.
Dennoch sollten die Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens nur örtlichen
Vereinen und Organisationen erteilt werden, die im Rahmen sportlicher,
musikalischer gemeinnütziger oder wohltätiger Zwecke bzw. im Rahmen der
Brauchtumspflege aktiv sind.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
Beschlussentwurf:
„1. Dem Antrag des Erkelenzer Bowlingvereins Bowlingpalace Erkelenz e. V. zur
Nutzung des Stadtwappens wird hiermit entsprochen.
2. Dem Antrag von REWE Steffens, Erkelenz, zur Nutzung des Stadtwappens wird
hiermit entsprochen.
3. Dem Antrag des FC Bayern München-Fanclub „Bavaria Erkelenz“ zur Nutzung des
Stadtwappens wird nicht entsprochen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Antrag des Bowling-Vereins Erkelenz (einschl. T-Shirt-Entwurf)
Antrag von REWE Steffens
Antrag des Fanclubs Bavaria (inkl. Entwurf des Fanclub-Logos)
Vorlage A 10/973/2013 der Stadt Erkelenz
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