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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
38123.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
04.12.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:07

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Rechnungsprüfungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 14/062/2013 nichtöffentlich/öffentlich 25.11.2013 Amt 14 Martin Jansen Prüfung und Bestätigung des Gesamtabschlusses 2012 gemäß § 116 Absatz 6 i. V. m. § 101 Absatz 2 bis 8 GO NRW Beratungsfolge: Datum Gremium 05.12.2013 Rechnungsprüfungsausschuss 11.12.2013 Hauptausschuss 18.12.2013 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Gemäß Paragraph 116 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. In diesem Gesamtabschluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss gemäß Paragraph 95 GO NRW und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbständigten Aufgaben-bereiche in öffentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Form zu konsolidieren. Nach Paragraph 116 Absatz 5 Satz 1 GO NRW i.V.m. Paragraph 95 Absatz 3 GO NRW hat die Zuleitung an den Rat innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erfolgen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 wurde am 16.08.2013 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister hat den von ihm bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses formund fristgerecht dem Rat am 25.09.2013 zur Bestätigung zugeleitet. Gemäß Beschluss des Rates vom gleichen Tage wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 nach Paragraph 116 Absatz 6 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten der Örtlichen Rechnungsprüfung bedient (Paragraph 101 Absatz 8 GO NRW). Gemäß Paragraph 116 Absatz 1 i.V.m. Paragraph 96 GO NRW ist der geprüfte Gesamtabschluss bis zum 31.12. des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat durch Beschluss zu bestätigen. Der Gesamtabschluss 2012 ist also bis spätestens 31.12.2013 zu bestätigen. Dieser Termin kann seitens der Örtlichen Rechnungsprüfung bzw. des Rechnungsprüfungsausschusses eingehalten werden. Damit erfüllt die Stadt Erkelenz die gesetzlich vorgegebenen Fristen sowohl für den Jahresabschluss 2012 hinsichtlich dessen Feststellung als auch für den Gesamtabschluss 2012 hinsichtlich dessen Bestätigung. Sie zählt damit zu den ersten bzw. wenigen Kommunen, die die gesetzlichen Fristen sowohl für den Jahresabschluss als auch den Gesamtabschluss einhalten. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende in Paragraph 116 Absatz 6 GO NRW beschriebenen Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses maßgebend sind: 1. Der Entwurf des Gesamtabschlusses wurde dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. 2. Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. 3. Der Gesamtlagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermitteln. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob - ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird oder der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen. Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat. Es kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 erteilt werden. Weiterhin wird bestätigt, dass der Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 einen Gesamt-jahresfehlbetrag von 2.171.006,68 € aufweist. Dieser soll aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss / Rat): „Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2012, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, wird anerkannt. Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß Paragraph 101 Absatz 3 GO NRW). Gleichzeitig wird nach Paragraph 116 Absatz 6 GO NRW bestätigt, dass Vorlage A 14/062/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 1. der Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt; 2. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind; 3. der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Erkelenz vermitteln. Der Gesamtjahresfehlbetrag von 2.171.006,68 € wird aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2012 Vorlage A 14/062/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Stadt Erkelenz Örtliche Rechnungsprüfung Prüfbericht und Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung zum Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen ................................................................................................. 3 2 Prüfungsauftrag ................................................................................................... 4 3 Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................ 5 4 5 6 3.1 Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz .................................................... 5 3.2 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf .................................................... 5 3.3 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung ........................................... 6 3.4 Zusammenfassende Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung ............... 7 3.5 Unregelmäßigkeiten ....................................................................................... 8 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .......................................................... 9 4.1 Gegenstand der Prüfung ................................................................................ 9 4.2 Art und Umfang der Prüfung ........................................................................ 10 Feststellung und Erläuterungen zur Gesamtabschlussrechnungslegung .......... 11 5.1 Konsolidierungskreis .................................................................................... 11 5.2 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse ........................................................................................ 11 5.3 Konsolidierungsmaßnahmen ....................................................................... 12 5.4 Gesamtabschlussstichtag ............................................................................ 12 5.5 Gesamtabschlussbuchführung und Konsolidierungsunterlagen .................. 12 5.6 Umgliederungen und Auflösung von Sonderposten ..................................... 13 5.7 Ordnungsmäßigkeit der Gesamtabschlussrechnungslegung ....................... 13 Feststellung und Erläuterungen zum Gesamtabschluss und zum Gesamtlagebericht ............................................................................................ 13 6.1 Gesamtabschluss ........................................................................................ 13 6.2 Gesamtlagebericht ....................................................................................... 14 6.3 Gesamtanhang ............................................................................................ 14 6.4 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ................................................... 15 6.5 Erläuterungen zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage ..................................................................................................................... 15 6.5.1 Vermögens- und Schuldengesamtlage ................................................. 15 6.5.2 Ertragsgesamtlage ................................................................................ 15 6.5.3 Finanzgesamtlage................................................................................. 16 7 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung ..... 16 8 Bestätigungsvermerk ......................................................................................... 18 9 Anlagen zum Bericht ......................................................................................... 20 Seite 2 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 1 Vorbemerkungen Mit dem Gesamtabschluss 2012 legt die Stadt Erkelenz nach 2010 zum dritten Mal den nach § 116 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) gesetzlich geforderten Gesamtabschluss vor. Das Gemeindehaushaltsrecht NRW verpflichtet die Kommunen spätestens zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres einen Gesamtabschluss aufzustellen, der – wie ein Konzernabschluss in der Privatwirtschaft – die verselbstständigten Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung zusammenfasst. Die bilanzielle Gesamtbetrachtung gibt Rechenschaft über die Aufgabenerledigung und die wirtschaftliche Gesamtentwicklung der Stadt Erkelenz ab. Mit dem Gesamtabschluss wird ein wichtiges Ziel der Reform des Haushaltsrechtes, nämlich die Erreichung bzw. Rückgewinnung einer Gesamtsicht über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gebietskörperschaften, umgesetzt. Mit der Grundüberlegung, dass die Kernverwaltung und alle Beteiligungen eine wirtschaftliche Einheit sind, wird für den Gesamtabschluss der kommunale Abschluss mit den Abschlüssen der Beteiligungen und Ausgliederungen kumuliert, um die Konzernstruktur zu verdeutlichen und die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage übersichtlich darzustellen. Unter der Fiktion der wirtschaftlichen Einheit werden die Bilanz und die Ergebnisrechnung so dargestellt, als hätten keine Ausgliederungen stattgefunden. Damit wird umfassend ein der tatsächlichen Aufgabengliederung entsprechendes Bild über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Stadt Erkelenz und ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche, im Nachfolgenden „Konzern Stadt Erkelenz“ genannt, abgegeben. Den politischen Gremien und der Verwaltungsführung soll dadurch die Möglichkeit eröffnet werden, den Konzern Stadt Erkelenz als Gesamtheit zu betrachten, auszurichten und zu steuern. Dem Gesetz liegt der Gedanke einer Gesamtsteuerung zugrunde. Dies sind bislang nur theoretische Erwägungen, da es nur wenige praktische Erfahrung mit derartigen Steuerungsmöglichkeiten gibt. Zukünftig soll nicht mehr allein die wirtschaftliche Lage der Teilbereiche getrennt bewertet werden. Vielmehr ist die wirtschaftliche Gesamtlage von Bedeutung. Hierzu müssen die Einzelabschlüsse (oder wesentliche Daten daraus) der verselbstständigten Aufgabenbereiche sowie der Abschluss der Stadt Erkelenz selbst in einen Gesamtabschluss unter Eliminierung der Leistungsbeziehungen untereinander übertragen und zusammengefasst werden (Konsolidierungsprozess). Seite 3 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 2 Prüfungsauftrag Die Zuständigkeitsregelungen zur Prüfung des Gesamtabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Örtliche Rechnungsprüfung sowie durch Dritte entsprechen den Vorschriften über die Prüfung des Jahresabschlusses der Kommune. Die Prüfung des Gesamtabschlusses obliegt gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW i.V.m. § 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich dabei der Örtlichen Rechnungsprüfung gem. § 116 Abs. 6 Satz 4 i.V.m. § 101 Abs. 8 GO NRW . Die Prüfung des Gesamtabschlusses nach § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW gehört zum Aufgabenbereich der Örtlichen Rechnungsprüfung. Gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW ist der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtabschluss besteht gem. § 116 Abs. 1 Satz 2 GO NRW aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Am Schluss des Gesamtlageberichtes ist ein Verzeichnis gem. § 116 Abs. 4 GO NRW beizufügen. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken. § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW gilt entsprechend. Die Örtliche Rechnungsprüfung prüfte den Gesamtabschluss zum 31.12.2012 unter Einbeziehung des Gesamtlageberichtes gemäß § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW. Der Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 ist in Anlehnung an die „Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Gesamtabschlussprüfungen (IDR-L-300)“ erstellt worden. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 wurde gemäß § 116 Abs. 5 GO NRW vom Kämmerer am 16.08.2013 aufgestellt. Der vom Bürgermeister der Stadt Erkelenz bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 wurde ebenfalls am 16.08.2013 unterzeichnet und am 25.09.2013 dem Rat der Stadt Erkelenz zugeleitet. Damit wurde die gesetzliche Frist (§ 116 Abs. 5 i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW), bis zum 30. September 2013 dem Rat der Stadt Erkelenz den Entwurf des Gesamtabschlusses zur Bestätigung zuzuleiten, eingehalten. Somit gehört die Stadt Erkelenz zu einer der wenigen Kommunen in NordrheinWestfalen, die den gesetzlich geforderten Gesamtabschluss 2012 zum 30.09.2013 fristgerecht aufgestellt haben. Die Prüfung des Gesamtabschluss erfolgte durch die Seite 4 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 Örtliche Rechnungsprüfung ab dem 26.09.2013 und konnte zum 26.11.2013 abgeschlossen werden. Gem. § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 GO NRW ist der geprüfte Gesamtabschluss bis zum 31.12. des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat durch Beschluss zu bestätigen. Dies wird voraussichtlich in der Sitzung des Rates vom 18.12.2013 erfolgen, so dass die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf den Gesamtabschluss eingehalten werden können. 3 Grundsätzliche Feststellungen 3.1 Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz Die gesetzlichen Vertreter der Stadt Erkelenz stellen im Gesamtabschluss und im Gesamtlagebericht die Lage des Konzerns Stadt Erkelenz dar. Der Gesamtabschluss hat zum Bilanzstichtag 31.12.2012 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz zu vermitteln. Das Ergebnis ist zudem zu erläutern. Der Gesamtlagebericht hat darüber hinaus einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen zu geben (§ 51 GemHVO NRW). Er muss so gefasst sein, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz vermittelt wird. Dabei ist auch auf die Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung einzugehen. Die vom Bürgermeister der Stadt Erkelenz bestätigte Gesamtlagebeurteilung des Kämmerers ist durch die Örtliche Rechnungsprüfung als Prüfer des Gesamtabschlusses zu beurteilen (vgl. § 116 Abs. 6 i.V.m. § 101 Abs. 8 GO NRW). 3.2 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Nachfolgend stellt sich zusammengefasst die Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz dar: • Die Gesamtergebnisrechnung weist im Haushaltsjahr 2012 einen Jahresfehlbetrag i.H.v. 2.171.006,68 € aus. • Der Fehlbetrag der laufenden Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens Stadt Erkelenz beträgt im Haushaltsjahr 3.110.459,80 €. Dies ergibt im Vergleich Gesamtkonzern zur Mutter Stadt Erkelenz einen um 939.453,12 € geringeren Jahresfehlbetrag. • Weiterhin wird über die Vermögens- und Finanzgesamtlage im Einzelnen berichtet. Seite 5 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 3.3 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Im Gesamtlagebericht 2012 werden folgende wesentliche Aussagen zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns Stadt Erkelenz getroffen: „Die Entwicklung des Konzerns „Stadt Erkelenz“ wird folgendermaßen beurteilt: Ebenso wie in den letzten beiden Konzernabschlüssen, so schließt auch der diesjährige Abschluss mit einem Minus ab. Erfreulich ist dabei, dass sich das diesjährige Minus in der Ergebnisrechnung von 2.171.006,68 € eher wieder in die Richtung des 2010er Ergebnisses bewegt als die Tendenz des 2011er Ergebnisses mit einem Minus von 4,8 Mio. € zu bestätigen. Natürlich kann und darf ein negatives Ergebnis niemals zu einer Zufriedenheit innerhalb des Konzerns führen, sondern muss vielmehr Ansporn sein, Ursachen für dieses negative Ergebnis zu erforschen und nach Verbesserungspotenzialen für die Zukunft zu suchen. Trotz des negativen Betrages kann das Ergebnis als ein durchaus erfreuliches Ergebnis gewertet werden, basiert dieses doch allein auf 11,1 Mio. € Abschreibungsbeträgen, die nach dem früheren Rechnungswesen dazu geführt hätten, dass eine nicht unerhebliche „freie Spitze“ hätte gebildet werden können. Vor diesem Hintergrund und dem Umstand, dass im Gesamtkonzern stets besonderer Wert auf eine Werterhaltung des Vermögens gelegt wird, ist das Gesamtergebnis als gutes Ergebnis zu bewerten. 2012 war das Jahr, in dem bei der Konzernmutter die Hebesätze der Gewerbesteuer, der Grundsteuer B sowie die Parameter zur Berechnung der Hundesteuer bzw. der Vergnügungssteuer erhöht worden sind. Resultat dieser Steuererhöhungen ist, dass 1,9 Mio. € an zusätzlichen Steuern nicht nur für 2012, sondern nachhaltig zur Verbesserung der Haushaltslage generiert werden konnten. Wobei ein wichtiger Baustein der Nachhaltigkeit ist, dass das 2012er Niveau bei den Gewerbesteuererträgen zumindest beibehalten wird. Ebenso konnte bei den Einkommensteueranteilen erfreulicherweise gegenüber 2011 eine Verbesserung um 1,4 Mio. € erzielt werden. Dagegen konnte bei den 2012er Schlüsselzuweisungen festgestellt werden, dass zumindest das niedrige Niveau von 2011 mit 4,8 Mio. € in exakt der gleichen Höhe gehalten wurde. Hier sei nochmals angemerkt, dass dies Ertragsposition noch im 2010er Abschluss 7,8 Mio. € betrug – immerhin 3,0 Mio. € mehr! Bei den Einkommenssteueranteilen als auch bei den Schlüsselzuweisungen zeigen sich aber auch gleichzeitig die Probleme auf, die mit diesen Ertragsarten verbunden sind. Läuft die Gesamtwirtschaft gut, werden hier auch konstante Erträge im Haushaltsplan veranschlagt und vereinnahmt werden können – ist dies jedoch nicht der Fall, gerät der Haushalt auch ganz schnell und ohne die Möglichkeit im Vorfeld agieren zu können, in Schieflage. Daneben werden auch in Zukunft die Transferaufwendungen sorgsam und kritisch zu beobachten sein. Hier stellen sowohl die jährlich zu zahlende Kreisumlage von ca. 20,0 Mio. € als auch die weiteren Transferaufwendungen, insbesondere im Bereich „Kinder, Jugend und Familie“, mit einem Volumen von ca. 14,0 Mio. €, mit stetig steigender Tendenz, kritische Aufwandspositionen dar. Kritisch insbesondere deshalb, weil beide nur bedingt vom Mutterunternehmen beeinflusst werden können. Kritisch könnten auch in künftigen Jahren die Belastungen werden, die sich aus der Umsiedlung der Orte Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und Berverath im Rahmen des Tagebaus Garzweiler II ergeben. Kritisch deshalb, weil sich durch den Wegzug von Bürgerinnen und Bürgern als auch von Unternehmen negative Entwicklungen im Bereich Kaufkraft Seite 6 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 und Steuerkraft ergeben könnten. Die Erfahrungen aus den Umsiedlungen der Orte Borschemich, Immerath, Lützerath und Pesch haben jedoch auch gezeigt, dass diese bisher beherrschbar sind. Es gilt trotzdem auch dort die weitere Entwicklung genau zu beobachten! Die im Jahresabschluss 2011 geäußerten Befürchtungen des Rechnungsprüfungsamtes, dass der Wegfall von RWE-Power als Gewerbesteuerzahler negative Folgen auf den Haushalt der Stadt haben könnte, werden nicht geteilt. Begründen lässt sich dies damit, dass RWE bereits in den Jahren 2011 und 2012 schon keine mehr für den Haushalt erheblichen Gewerbesteuererträge geleistet hat. Soweit zur Entwicklung beim Mutterunternehmen, womit wir auch schon bei den Töchtern wären. Hier kann auch 2012 die erfreuliche Tendenz der Vorjahre bestätigt werden. Konnten die Töchterunternehmen in 2010 mit ca. 560 T€ und in 2011 mit 810 T€ zur Konsolidierung des Gesamtergebnisses beitragen, so betrug in 2012 dieser Konsolidierungsanteil sogar 940 T€! Allein an diesen Zahlen lässt sich die kontinuierlich gute Arbeit in den vier Töchterunternehmen ablesen, die sich auch in 2012 wieder in durchweg positiven Ergebnissen in den Einzelabschlüssen widerspiegelt! Ebenso lassen Einblicke in die Einzelabschlüsse erkennen, dass dort von einer nahezu ausgelasteten Stadthalle, einer weiterhin hohen Nachfrage nach Grundstücken und Haustypen sowie von konstanten Jahresüberschüssen und landesweit geringen Gebührenbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger bei den Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren die Rede ist. Diese gute Arbeit in den Töchterunternehmen wird aber auch für die künftige Entwicklung des Konzerns elementar sein. Nur über diese Basis wird eine Verbesserung des Konzernergebnisses in Richtung „einer schwarzen Null“ möglich sein. Diese eingeschlagenen Wege gilt es fortzuführen, zu beobachten und evtl. kurzfristig zu korrigieren, falls es die Entwicklungen erfordern. Sollte dies gelingen, wird sich dies auch zukünftig in den Ergebnissen des Konzernabschlusses ablesen lassen!“ 3.4 Zusammenfassende Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns Stadt Erkelenz im Wesentlichen von der zukünftigen finanziellen Entwicklung abhängt. Die Unwägbarkeiten bei der Ausgestaltung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) spielen für die nächsten Jahre eine wichtige Rolle. Die „Töchter“ nehmen im Konzern Stadt Erkelenz eine zunehmend wichtigere Position ein. Betrachtet man den im Gesamtabschluss ausgewiesenen Fehlbetrag im Vergleich zum Fehlbetrag der Mutter Stadt Erkelenz, stellt man fest, dass die konsolidierten verselbstständigten Aufgabenbereiche „Töchter“ wiederum wesentlich zu einer Ergebnisverbesserung auf der Ebene des Gesamtabschlusses beigetragen haben. Dennoch schließt der Gesamtabschluss 2012, wie auch in den beiden Jahren zuvor mit einem Fehlbetrag ab. Erfreulich ist dabei, dass der diesjährige Fehlbetrag in Höhe von 2.171.006,68 € wieder erheblich niedriger ausfällt als der Fehlbetrag des Vorjahres (4.795.642,40 €). Ein Tendenz die sich hoffentlich fortsetzen wird. Seite 7 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 Die Kernaussagen zu den Chancen und Risiken im Gesamtlagebericht 2012 lauten: 2012 war das Jahr in dem bei der Konzernmutter die Hebesätze der Gewerbesteuer, der Grundsteuer B sowie die Parameter zur Berechnung der Hundesteuer bzw. der Vergnügungssteuer erhöht worden sind. Schlüsselzuweisungen konnten mit 4,8 Mio. € zumindest auf dem Niveau des Jahres 2011 gehalten werden. 2010 betrugen die Schlüsselzuweisungen noch 7,8 Mio. €, mithin 3,0 Mio. € mehr. Transferaufwendungen bleiben kritisch zu betrachten. Hier sind die jährliche Kreisumlage mit ca. 20,0 Mio. € und der Bereich Kinder, Jugend, Familie und Soziales mit einem Volumen von ca. 14,0 Mio. € zu nennen und weiterhin zu beobachten, da diese nur bedingt durch das Mutterunternehmen beeinflusst werden können. Das Niveau bei den Gewerbesteuererträgen wurde zumindest beibehalten. Im Prüfbericht zum Gesamtabschluss 2011 hatte die Örtliche Rechnungsprüfung angeregt, die Verwaltungsleitung möge zum Thema Gewerbesteuerzahlungen der RWE-Power für die künftigen Jahre Stellung nehmen. Die Verwaltung äußert sich diesbezüglich, dass die geäußerten Befürchtung der Örtlichen Rechnungsprüfung nicht geteilt werden könne, da der Wegfall von RWE-Power als Gewerbesteuerzahler keine negativen Folgen für den Haushalt der Stadt habe, da bereits in den Jahren 2011 und 2012 keine für den Haushalt erheblichen Gewerbesteuererträge geleistet wurden. Es wird auch in den nächsten Jahren voraussichtlich nicht mit Gewerbesteuererträgen zu rechnen sein. Die GEE mbH bestätigt die erfreuliche Tendenz der Vorjahre. Hier stellt sich aus Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung die Frage, wie lange noch ein Bedarf an Baugrundstücken für junge Familien bereitgestellt werden kann bzw. auch tatsächlich nachgefragt wird. Dabei spielt sicherlich neben anderen Aspekten die demografische Entwicklung eine entscheidende Rolle. Die Darstellung der Beurteilung der Gesamtlage mit ihren Chancen und Risiken sowie der künftigen Entwicklung des Konzerns Stadt Erkelenz ist aus Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung als Konzernabschlussprüfer plausibel und zutreffend. 3.5 Unregelmäßigkeiten Unregelmäßigkeiten wurden nicht festgestellt. Seite 8 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 4.1 Gegenstand der Prüfung Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung des Gesamtabschlusses sind in § 116 Abs. 6 GO NRW geregelt. Danach ist der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) vermittelt. Zudem erstreckt sich die Prüfung darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung wurde die Buchführung, der Gesamtabschluss, bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz, Gesamtanhang und Gesamtlagebericht, auf die Beachtung der für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften, die sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen geprüft. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften ist nur insoweit Gegenstand der Gesamtabschlussprüfung, sofern sich aus diesen Vorschriften üblicherweise Auswirkungen auf den Gesamtabschluss oder den Gesamtlagebericht ergeben. Der Gesamtlagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Gesamtabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns Stadt Erkelenz vermittelt. Dabei wurde geprüft, ob die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Gesamtlagebericht die in § 116 Abs. 4 GO NRW geforderten Angaben zum Bürgermeister, zum Kämmerer sowie den Ratsmitgliedern enthält. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht tragen die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, diese Unterlagen und die darin gemachten Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung dahin gehend zu beurteilen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Konzernrechnungslegung beachtet worden sind. Die Prüfung erstreckte sich insbesondere auf die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, die Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse und die Ordnungsmäßigkeit der Konsolidierungsmaßnahmen sowie der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze. Seite 9 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 4.2 Art und Umfang der Prüfung Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Gesamtabschlussprüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die „Leitlinien zur Berichterstattung bei kommunalen Jahresabschlussprüfungen (IDR-L-300)“ vorgenommen. Demnach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Der Gesamtlagebericht ist zudem dahingehend zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. In diesem Rahmen ist die Vollständigkeit und – soweit es sich um prognostische Angaben handelt – die Plausibilität der Angaben geprüft worden. Die Prüfung umfasste weiterhin den Konsolidierungskreis, die Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse sowie die Konsolidierungsmaßnahmen. Im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat sich die Örtliche Rechungsprüfung zunächst ein Urteil über die wirtschaftliche und rechtliche Situation des Konzerns Stadt Erkelenz gebildet. Der Prüfungsansatz hat zu folgenden Schwerpunkten des Prüfungsprogramms geführt: - Prüfung des Konsolidierungskreises Prüfung der Zusammenführung der Jahresabschlüsse Prüfung der Konsolidierungsmaßnahmen Prüfung von Umgliederungen und Auflösungen von Sonderposten Die gesetzlichen Vertreter des Konzerns Stadt Erkelenz haben die von der Örtlichen Rechnungsprüfung erbetenen Aufklärungen und Nachweise erteilt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses wurde mit einer Arbeitshilfe zur Prüfung des NKF-Gesamtabschlusses (einschließlich Fragenkatalog) durchgeführt. Als Arbeitsgrundlage dienten die Regelungen des NKF-Gesetzes hinsichtlich der Aufstellung bzw. Prüfung des kommunalen Gesamtabschlusses. Sofern keine eigenen gesetzlichen Regelungen vorhanden waren, wurde auf die Regelungen des HGB in der Fassung vom 24.08.2002 bzw. dessen Kommentierung in Bezug auf die Konzernrechnungslegung in der Privatwirtschaft zurückgegriffen. Daneben wurde die Handreichung des Innenministers des Landes NRW zur Anwendung des NKF (5. Auflage, Oktober 2012, unter Berücksichtigung des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes) sowie die Handlungsempfehlungen des Modellprojektes zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im NKF, Stand September 2009, verwendet. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erfolgte (mit Unterbrechungen) im Zeitraum 26.09.2013 bis 26.11.2013. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet. Seite 10 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 5 Feststellung und Erläuterungen zur Gesamtabschlussrechnungslegung 5.1 Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis umfasst diejenigen wirtschaftlich und organisatorisch verselbstständigten Aufgabenbereiche der Kommune, die im Wege der Vollkonsolidierung bzw. Equity-Methode in den Gesamtabschluss nach § 116 Abs. 2 GO NRW einbezogen werden müssen. Zweck der Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist die Festlegung, welche verselbstständigten Aufgabenbereiche (vAB) zusammen mit der Kernverwaltung selbst eine Einheit („Konzern Kommune“) bilden. Betriebe, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune von untergeordneter Bedeutung sind, müssen nicht einbezogen werden. In den Gesamtabschlüssen 2010 und 2011 ist der Konsolidierungskreis intensiv geprüft worden. Es sind keine Tochterunternehmen oder weitere Beteiligungen dem Konzern beigetreten. Der Konsolidierungskreis für den Gesamtabschluss 2012 der Stadt Erkelenz besteht daher weiterhin aus: 1. 2. 3. 4. Städtischer Abwasserbetrieb, Grundstücks- u. Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH, Grundstücks- u. Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbh & Co KG, Kultur GmbH und ist gemäß § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.V.m. §§ 300, 301 und 303 bis 305 und §§ 307 bis 309 des Handelsgesetzbuches zu konsolidieren. Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist nach den Feststellungen der Örtlichen Rechnungsprüfung ordnungsgemäß vorgenommen worden. 5.2 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse Betrieb Städtischer Abwasserbetrieb Erkelenz Kultur GmbH der Stadt Erkelenz Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft GEE der Stadt Erkelenz mbH u. Co. KG Grundstücks-und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG FIDAUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Erkelenz FIDAUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Erkelenz Seite 11 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 Die Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden von Wirtschaftsprüfern in einer den §§ 316 ff. HGB entsprechenden Weise geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss 2012 (Haushalt der Stadt Erkelenz) wurde ebenfalls mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und wird voraussichtlich durch den Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 18.12.2013 festgestellt. 5.3 Konsolidierungsmaßnahmen Die Kapitalkonsolidierung, die Konsolidierung der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie der Aufwendungen und Erträge werden im Gesamtabschluss im Einzelnen dargestellt und erläutert. Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO i.V.m. § 303 HGB wurden bei der Schuldenkonsolidierung Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen eliminiert. Auf eine Zwischenergebniseliminierung nach § 50 Abs.1 GemHVO i.V.m. 304 Abs. 2 HGB wurde verzichtet, da diese für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage nur von untergeordneter Bedeutung ist. Die Aufwands- u. Ertragskonsolidierung wurde entsprechend § 50 Abs. 1 GemHVO i.V.m. § 305 HGB durchgeführt. 5.4 Gesamtabschlussstichtag Der Gesamtabschlussstichtag (31. Dezember 2012) entspricht dem Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens (Stadt Erkelenz) und der einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche. 5.5 Gesamtabschlussbuchführung und Konsolidierungsunterlagen Der Gesamtabschluss wird manuell aus den Jahresabschlüssen der einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche entwickelt. Die Gesamtabschlussbuchführung wird durch die Kämmerei mit Hilfe von Microsoft Excel erledigt. Die Excel-Tabellen wurden der Örtlichen Rechnungsprüfung zu Prüfzwecken zur Verfügung gestellt. Das Fachamt sammelt während des Jahres die für die Konsolidierungsbuchungen erforderlichen Belege der verselbstständigten Aufgabenbereiche. Diese Belege wurden stichprobenartig geprüft. Seite 12 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 5.6 Umgliederungen und Auflösung von Sonderposten Aufgrund einer aktuellen Information des Gemeindeprüfungsamtes musste im Bereich des Abwasserbetriebes eine zweckgebundene Rücklage umgegliedert bzw. auf Sonderposten und die allgemeine Rücklage aufgeteilt werden, da es sich aus Konzernsicht um eine Zuwendung handelt, die als Sonderposten auszuweisen und entsprechend aufzulösen ist. Weiterhin mussten bei Ertrags- und Baukostenzuschüssen die Nutzungsdauern von 20 auf 50 Jahre verlängert werden. Die umfangreichen Berechnungsunterlagen wurden ebenfalls stichprobenartig geprüft. 5.7 Ordnungsmäßigkeit der Gesamtabschlussrechnungslegung Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Gesamtabschlussbuchführung und die weiteren geprüften Unterlagen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wurden beachtet. 6 Feststellung und Erläuterungen zum Gesamtabschluss und zum Gesamtlagebericht 6.1 Gesamtabschluss Gem. § 49 Abs. 1 GemHVO besteht der Gesamtabschluss aus 1. der Gesamtergebnisrechnung, 2. der Gesamtbilanz, 3. dem Gesamtanhang. Der Gesamtabschluss und die dafür angewandten Konsolidierungs-, Bilanzierungsund Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2012 ist ordnungsgemäß aus den Zahlen der Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche und den ergänzenden Nachweisen zu den Konsolidierungsmaßnahmen entwickelt worden. Die Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden nach den gesetzlichen Vorschriften von den beauftragten Wirtschaftsprüfern testiert. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 der Stadt Erkelenz wurden durch die Örtliche Rechnungsprüfung geprüft. Mit Datum vom 26.11.2013 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung ist die Überleitung und Weiterverarbeitung der Daten aus den Jahresabschlüssen durch die Örtliche Rechnungsprüfung geprüft worden. Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Erkelenz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz vermittelt. Seite 13 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 6.2 Gesamtlagebericht Der Gesamtlagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften nach § 51 Abs. 1 GemHVO NRW. Er steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild über die Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. Die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung werden vollständig und zutreffend dargestellt. 6.3 Gesamtanhang Gem. § 51 Abs. 2 GemHVO NRW sind zu den Posten der Gesamtbilanz und den Positionen der Gesamtergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Wertansätze beurteilen können. Die Anwendung von zulässigen Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist im Einzelnen anzugeben. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen nach den Empfehlungen aus dem Modellprojekt zum NKF Gesamtabschluss wurde im Gesamtanhang zutreffend erläutert. Gem. § 51 Abs. 3 GemHVO ist dem Gesamtanhang eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) bekannt gemachten Form beizufügen. Die Kapitalflussrechnung ist dem Gesamtanhang als Anlage 3 beigefügt. Nach diesem Rechnungslegungsstandard stellt die Kapitalflussrechnung zeitbezogen die Zahlungsströme der wirtschaftlichen Gesamtheit „Stadt Erkelenz“ dar, die zur Veränderung des Zahlungsmittelbestandes führen, und gibt Auskunft darüber, wie die Kernverwaltung der Stadt zusammen mit ihren Betrieben, soweit diese in den Gesamtabschluss einbezogen sind, die finanziellen Mittel erwirtschaftet. Der gemeindliche Gesamtabschluss soll mit einer Gesamtkapitalflussrechnung zusätzlich zur Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung seiner Aufgabe besser gerecht werden. Bei der Kapitalflussrechnung 2012 wurde im Bereich der lfd. Verwaltungstätigkeit von der bisher verwandten indirekten Methode zur direkten Methode gewechselt. In diesem Bereich besteht ein Wahlrecht, so dass ein Methodenwechsel möglich ist. Die jetzt gewählte Methode sollte aber aus Gründen der Bilanzstetigkeit beibehalten werden. Die Kapitalflussrechnung 2012 entspricht den geforderten Standards und gibt ausreichend Auskunft über die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Erwirtschaftung der finanziellen Mittel des Konzerns Stadt Erkelenz. Seite 14 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 6.4 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses Der vorliegende Gesamtabschluss 2012 gibt die Ergebnisse der Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sowie den Abschluss der Stadt Erkelenz unter Eliminierung der Leistungsbeziehungen zusammengefasst wieder. Der vorliegende Gesamtabschluss macht deutlich, dass die verselbstständigten Aufgabenbereiche innerhalb des Konzerns Stadt Erkelenz zu einem geringeren Fehlbetrag als im Kernhaushalt der Stadt beitragen. Der vorliegende Konzernabschluss entspricht in Gliederung und Bewertung den gesetzlichen Vorschriften. 6.5 Erläuterungen zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage 6.5.1 Vermögens- und Schuldengesamtlage Die Bilanz des Gesamtabschlusses 2012 weist sowohl auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite die Bilanzsumme i.H.v. 463.348.904,88 € aus. Die Einzelpositionen der Gesamtbilanz werden wie folgt in der Gesamtbilanz zusammengefasst und im Vergleich mit dem Vorjahr 2011 dargestellt. Gesamtbilanz AKTIVA Anlagevermögen Umlaufvermögen ARAP Bilanzsumme PASSIVA Eigenkapital Sonderposten für Zuwendungen für Beiträge für Gebührenausgleich sonstige Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten PRAP Bilanzsumme 2012 in % 2011 in % 438.789.493,49 € 22.527.830,38 € 2.031.581,01 € 463.348.904,88 € 94,70% 4,86% 0,44% 100,00% 442.003.918,69 € 21.673.475,54 € 1.501.467,23 € 465.178.861,46 € 95,02% 4,66% 0,32% 100,00% 192.472.219,65 € 41,54% 210.357.380,97 € 45,22% 102.648.375,49 € 39.961.189,90 € 2.953.219,34 € 217.118,78 € 50.996.932,84 € 65.705.877,20 € 8.393.971,68 € 463.348.904,88 € 22,15% 8,62% 0,64% 0,05% 11,01% 14,18% 1,81% 100,00% 81.270.599,05 € 41.758.554,43 € 1.800.448,47 € 212.355,54 € 48.365.664,75 € 73.747.666,43 € 7.666.191,82 € 465.178.861,46 € 17,47% 8,98% 0,39% 0,05% 10,40% 15,85% 1,65% 100,00% 6.5.2 Ertragsgesamtlage Die Gesamtergebnisrechnung schließt mit einem Fehlbetrag i.H.v. 2.171.006,68 €. Damit liegt das Konzernergebnis um 939.453,12 € besser als die Gesamtergebnisrechnung der Stadt Erkelenz mit einem Fehlbetrag i.H.v. 3.110.459,80 €. Gesamtergebnisrechnung 2012 2011 Gesamtjahresfehlbetrag 2.171.006,68 € 4.795.642,40 € Seite 15 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 6.5.3 Finanzgesamtlage Eigenkapitalquote I Gesamtabschluss Jahresabschluss Eigenkapitalquote II Gesamtabschluss Jahresabschluss Anlagendeckungsgrad I Gesamtabschluss Jahresabschluss 2012 41,54% 49,94% 2011 45,22% 50,24% 73,00% 79,02% 71,67% 77,94% 43,86% 52,16% 47,59% 52,70% Die Zahlungsströme vom 01.01. – 31.12.2012 innerhalb des Konzerns Stadt Erkelenz werden in der Kapitalflussrechnung dargestellt. 7 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung Nach dem Ergebnis der Prüfung erteilt die Örtliche Rechnungsprüfung dem als Anlage beigefügten Gesamtabschluss 2012 und dem Gesamtlagebericht 2012 des Konzerns Stadt Erkelenz den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung „Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss 2012, bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang, nach § 116 Abs. 6 i.V.m. § 103 Abs. 6 GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichts geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäftsund Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns Stadt Erkelenz berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung - der Jahresabschlüsse der in den verselbstständigten Aufgabenbereiche, Seite 16 Gesamtabschluss einbezogenen Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 - der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, - der angewandten BilanzierungsKonsolidierungsmethoden, - der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie - eine Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. und Konsolidierungsgrundsätze und Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Gesamtabschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Regelungen der örtlichen Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die Haushaltswirtschaft des Konzerns Stadt Erkelenz beziehen. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt insgesamt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. In diesem Bericht werden die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des Konzerns zutreffend dargestellt.“ Erkelenz, den 26. November 2013 Lothar Jansen Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Erkelenz, den 26. November 2013 Lothar Jansen Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung Seite 17 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 8 Bestätigungsvermerk „Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss 2012, bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang, nach § 116 Abs. 6 i.V.m. § 103 Abs. 6 GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichts geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäftsund Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns Stadt Erkelenz berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung - der Jahresabschlüsse der in den verselbstständigten Aufgabenbereiche, - der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, - der angewandten BilanzierungsKonsolidierungsmethoden, - der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie - eine Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. und Gesamtabschluss einbezogenen Konsolidierungsgrundsätze und Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Gesamtabschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Regelungen der örtlichen Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die Haushaltswirtschaft des Konzerns Stadt Erkelenz beziehen. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. Seite 18 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt insgesamt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. In diesem Bericht werden die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des Konzerns zutreffend dargestellt.“ Erkelenz, den 05. Dezember 2013 H.-J. Paffen Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Seite 19 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 9 Anlagen zum Bericht Entwurf Gesamtabschluss 2012 mit folgenden Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Gesamtbilanz Gesamtergebnisrechnung Gesamtanhang Anlagen zum Gesamtanhang: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Gesamtanlagenspiegel Gesamtverbindlichkeitenspiegel Kapitalflussrechnung Gesamtanlagebericht Gesamteigenkapitalspiegel Beteiligungsbericht Erläuterungen zum Gesamtabschluss: Anlage 7 Anlage 8 Gesamtbilanz (Nachweis der Konsolidierung) Gesamtergebnisrechnung (Nachweis der Konsolidierung) Seite 20 -EntwurfGesamtabschluss der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2012 Aufgestellt gemäß § 116 Abs. 5 i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NW Erkelenz, den 16.08.2013 Norbert Schmitz Stadtkämmerer Bestätigt gemäß § 116 Abs. 5 i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NW Erkelenz, den 16.08.2013 Peter Jansen Bürgermeister INHALTSVERZEICHNIS Seite ERLÄUTERUNGEN ZUR AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES I. AUFSTELLUNGSPFLICHT 1 II. BESTANDTEILE DES GESAMTABSCHLUSSES 1 III. KONSOLIDIERUNGSKREIS 1. Grundlagen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises 2. Abgrenzung des Konsolidierungskreises bei der Stadt Erkelenz 2 4 IV.GRUNDFRAGEN DER AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES 1. Erstkonsolidierungsstichtag 2. Vereinheitlich der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Einzelabschlüsse 3. Konsolidierungsbuchungen 7 7 9 Anlage Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht: Gesamtbilanz 1 Gesamtergebnisrechnung 2 Anhang 3 Anlagen zum Anhang: Gesamtanlagenspiegel (Anlage 1) Gesamtverbindlichkeitenspiegel (Anlage 2) Kapitalflussrechnung (Anlage 3) Lagebericht 4 Gesamteigenkapitalspiegel 5 Beteiligungsbericht 6 Erläuterungen zum Gesamtabschluss: Gesamtbilanz (Nachweis der Konsolidierung) 7 Gesamtergebnisrechnung (Nachweis der Konsolidierung) 8 1 FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES I. AUFSTELLUNGSPFLICHT Nach § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Erkelenz einen Gesamtabschluss bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang aufzustellen und diesen um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Gem. § 2 Abs. 1 NKFEG NRW besteht diese Verpflichtung erstmals zum 31.12.2010. Vorliegend wird über den Gesamtabschluss zum 31.12.2012 berichtet. In den Gesamtabschluss müssen alle verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlicher oder privatrechtlicher Form im Wege der Konsolidierung einbezogen werden. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die gesamte Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Stadt Erkelenz, also einschließlich der Beteiligungsgesellschaften darzustellen und die politischen Gremien und die Verwaltungsführung in die Lage zu versetzen, ein Urteil darüber abgeben zu können, ob die Stadt Erkelenz insgesamt in der Lage ist, ihre Aufgaben zukünftig zu erfüllen. II. BESTANDTEILE DES GESAMTABSCHLUSSES Bestandteile des Gesamtabschlusses sind einschließlich der ergänzenden Teile: - Gesamtbilanz: Die Gesamtbilanz ist eine konsolidierte Darstellung des Gesamtvermögens der Stadt Erkelenz unter Einbezug der Betriebe, die unter der einheitlichen Leitung der Stadt Erkelenz stehen oder von dieser beherrscht werden. Zur Vermeidung von Doppelerfassungen sind dabei Konsolidierungen (Kapital und Schuldenkonsolidierung – so Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einzubeziehenden Aufgabenbereichen) vorzunehmen. - Gesamtergebnisrechnung: In der Gesamtergebnisrechnung erfolgt eine Zusammenfassung aller einzubeziehenden Betriebe bzw. Aufgabenbereiche. Dabei werden „konzerninterne“ Vorgänge herausgerechnet, um Doppelerfassungen zu vermeiden. - Gesamtanhang: Im Gesamtanhang erfolgt die Angabe und die Erläuterung der in der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung angewendeten Bilan- 2 zierungs- und Bewertungsmethoden. Bestandteil des Gesamtanhangs ist auch eine Gesamt-Kapitalflussrechnung. - Gesamtlagebericht: Der Gesamtlagebericht beinhaltet einen Überblick über den Geschäftsverlauf (wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr und die Darstellung der Gesamtlage), die Angabe von bedeutenden Ereignissen nach dem Abschlussstichtag und ein Ausblick auf das kommende Geschäftsjahr. - Beteiligungsbericht: Die wirtschaftlichen und die nichtwirtschaftlichen Beteiligungen der Kommune werden im Beteiligungsbericht erläutert. III. KONSOLIDIERUNGSKREIS 1. Grundlagen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises Der Umfang des Konsolidierungskreises, also die im Wege der Kapitalkonsolidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehenden verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform und der Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, ergibt sich aus § 50 GemHVO NRW. Es sind die Kernverwaltung und sämtliche Betriebe in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form grundsätzlich zu erfassen (Vollständigkeitserklärung). Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts sind einzubeziehen, wenn diese - unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen oder - die Kommune auf sie eine beherrschende Kontrolle ausübt. Verselbstständigte Aufgabenbereiche sind in den Gesamtabschluss einzubeziehen, wenn sie für die Erfüllung der Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu vermitteln, von Bedeutung sind. Dies ist gegeben bei: 1. verselbstständigten Aufgabenbereichen, die mit der Kommune eine Rechtseinheit bilden bzw. rechtlich selbstständige Organisationseinheiten und Vermögensmassen mit Nennkapital sind, an denen die Kommunen eine Beteiligung hält, 3 2. Anstalten, die von der Kommune auf Grundlage der Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als AöR getragen werden, 3. Zweckverbänden, 4. rechtlich selbstständigen kommunalen Stiftungen, 5. sonstigen rechtlich selbstständigen Aufgabenträgern, deren finanzielle Existenz aufgrund rechtlicher Verpflichtung wesentlich durch die Kommune gesichert wird. Der Konsolidierungskreis bzw. der Kreis der in Betracht kommenden Betriebe besteht grundsätzlich aus drei Gruppen: - Im Wege der sog. Vollkonsolidierung (i.d.R. ab 50 % Anteil) werden solche Betriebe einbezogen, bei denen entweder eine „einheitliche Leitung“ der Stadt Erkelenz vorliegt (Indizien hierfür können z.B. die Bestimmung der Unternehmensziele, die Entscheidung über wesentliche geschäftliche Maßnahmen, die Festlegung wesentlicher Grundsätze der Geschäftspolitik und die personelle Besetzung wesentlicher Führungsstellen sein) oder bestimmte gesetzliche Kontrollmöglichkeiten (z.B. Vorliegen der Mehrheit der Stimmrechte und des Rechtes einen beherrschenden Einfluss auszuüben) gegeben sind. - Mittels der sog. Equity-Methode werden die Betriebe (i.d.R. ab 20 % Anteil), bei denen ein maßgeblicher Einfluss der Stadt Erkelenz vorhanden ist (z.B. Vertretensein im Vorstand oder Aufsichtsrat, Mitwirken an Unternehmensentscheidungen) einbezogen. - Alle anderen Betriebe bzw. Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten („at cost“) in die Gesamtbilanz aufgenommen, so dass bei diesen Betrieben keine Konsolidierung im Sinne der Regelungen zur Konzernrechnungslegung stattfindet. Grundsätzlich ist für jeden einzelnen Betrieb zu prüfen, ob der Anteil an einem Betrieb aus Konzernsicht für die Gesamtbilanz wesentlich ist. 4 2. Abgrenzung des Konsolidierungskreises bei der Stadt Erkelenz a) Basis: Beteiligungsbericht Auf Basis des Beteiligungsberichtes gem. § 117 GO NRW für 2012, des NKFAbschlusses für die Stadt Erkelenz auf den 31.12.2012 und der uns erteilten mündlichen Informationen können folgende Aufgabenbereiche bzw. Unternehmen identifiziert werden, die für eine Konsolidierung in Frage kommen: Bezeichnung Rechtsform Beteiligungsquote maßgeblicher Einfluss Konsolidierungsmethode Städtischer Abwasserbetrieb eigenbetriebsähnlich 100 % Ja Vollkonsolidierung Kreiswerke Heinsberg GmbH GmbH 4,125 % Nein keine Konsolidierung Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH GmbH 10 % Nein keine Konsolidierung Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH GmbH (Komplementär) 100 % Ja Vollkonsolidierung Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG KG 100 % Ja Vollkonsolidierung Kultur GmbH der Stadt Erkelenz GmbH 100 % Ja Vollkonsolidierung Gemeinnütziger Bauverein eG Erkelenz e.G. geringfügig Nein keine Konsolidierung b) Ausschluss aus dem Konsolidierungskreis Zwei Betriebe werden nicht im Wege der Konsolidierung in den Gesamtabschluss einbezogen. Dabei sind folgende Überlegungen maßgeblich: (1) Kreiswerke Heinsberg: - Beteiligungsquote Stadt Erkelenz: 4,125 %, - Kreiswerke Heinsberg GmbH hält selber Beteiligungen, 5 - Anteil an dem Betrieb für die Gesamtbilanz wesentlich? o Bilanzsumme 31.12.2012: 23,628 Mio. EUR – anteilig: 0,975 Mio. EUR, - einheitliche Leitung der Gemeinde: nein, - Kontrollmöglichkeit: nein (keine Stimmenmehrheit, nicht das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen), - maßgeblicher Einfluss? o Stadt Erkelenz ist mit einem Mitglied in der Gesellschafterversammlung (insgesamt 17 Mitglieder) vertreten, o Stadt Erkelenz ist mit einem Mitglied im Aufsichtsrat (insgesamt 15 Mitglieder) vertreten, o Ergebnis: wegen geringer Beteiligungsquote und geringer Anzahl der Stimmen im Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung kein maßgeblicher Einfluss, - Gesamtergebnis: keine Konsolidierung – Einbezug mit den fortgeführten Anschaffungskosten (wie im städtischen Einzelabschluss), (2) Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH: - Beteiligungsquote Stadt Erkelenz: 10,0 %, - Anteil an dem Betrieb für die Gesamtbilanz wesentlich? o Bilanzsumme 31.12.2012: 3,748 Mio. EUR – anteilig: 0,375 Mio. EUR, - einheitliche Leitung der Gemeinde: nein, - Kontrollmöglichkeit: nein (keine Stimmenmehrheit, nicht das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen), - maßgeblicher Einfluss? o Stadt Erkelenz ist mit 3 Mitgliedern in der Gesellschafterversammlung (insgesamt 36 Mitglieder) vertreten, 6 o Stadt Erkelenz ist mit einem Mitglied im Aufsichtsrat (insgesamt 15 Mitglieder) vertreten, o Ergebnis: wegen geringer Beteiligungsquote und geringer Anzahl der Stimmen im Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung kein maßgeblicher Einfluss, - Gesamtergebnis: keine Konsolidierung – Einbezug mit den fortgeführten Anschaffungskosten (wie im städtischen Einzelabschluss). c) Ausschluss wegen untergeordneter Bedeutung Oben genannte verselbstständigte Aufgabenbereiche und Unternehmen in privatrechtlicher Form müssen in den Gesamtabschluss nicht im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen werden, sofern sie für die Verpflichtung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. Dies ist im Gesamtanhang zu erläutern. Ob dies erfüllt ist, ist anhand von Kennziffern zu beurteilen. Das Gesetz sieht allerdings keine Schwellenwerte vor. Nach allgemeiner Auffassung sind Beteiligungen, die bei den maßgeblichen Schwellenwerten die Grenze von 5 % überschreiten, regelmäßig in den Konsolidierungskreis einzubeziehen. Andernfalls muss eine individuelle Entscheidung getroffen werden. Konkret wurden für die vorgenannten Bereiche bzw. Beteiligungen ausgewählte Kennziffern ermittelt und zum NKF-Abschluss der Stadt Erkelenz ins Verhältnis gesetzt. Abgestellt wurde auf die Bilanzsumme, das Anlagevermögen, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die Umsatzerlöse, die Abschreibungen, den Zinsaufwand und den Jahresüberschuss. Insofern ist sowohl die einzelne Beteiligung als auch die Gesamtheit möglicherweise als von untergeordneter Bedeutung einzustufender Beteiligungen an Hand dieser Kennziffern zu beurteilen. Der städtische Abwasserbetrieb ist zwingend in den Gesamtabschluss aufzunehmen. Bei den anderen drei genannten Beteiligungen sind einzeln betrachtet die Schwellen von 5 % bei den maßgeblichen Kennziffern unterschritten. In der Summe 7 überschreiten die Kennziffern dagegen zum Teil die Grenze von 5 %. In Anbetracht des bei diesen drei Gesellschaften auch vergleichsweise geringen Umfangs der durchzuführenden Konsolidierungsarbeiten werden diese Beteiligungen im Wege der Vollkonsolidierung in den Abschluss einbezogen. d) Ergebnis: Konsolidierungskreis Zusammenfassend stellt sich der Konsolidierungskreis für den Gesamtabschluss der Stadt Erkelenz somit wie folgt dar: 1. Städtischer Abwasserbetrieb, 2. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH, 3. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG, 4. Kultur GmbH der Stadt Erkelenz. Die übrigen Beteiligungen werden unverändert zum Vorjahr mit den fortgeführten Anschaffungskosten in den NKF-Gesamtabschluss aufgenommen. IV. GRUNDFRAGEN DER AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES 1. Erstkonsolidierungsstichtag Die Erstkonsolidierung erfolgte auf den 1.1.2010, also den Beginn des Geschäftsjahres für den erstmals ein NKF-Gesamtabschluss aufgestellt wurde. 2. Vereinheitlichung der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Einzelabschlüsse a) Grundlagen Der Grundsatz der Einheitlichkeit erfordert, dass die zusammenzufassenden Einzelabschlüsse der Betriebe und der Stadt Erkelenz nach einheitlichen Bilanzierungsregeln erstellt sein müssen. Dies gilt hinsichtlich des Bilanzansatzes, der Bewertung, des Ausweises und des Bilanzierungsstichtages. 8 Die Einheitlichkeit des Bilanzierungsstichtages ist dadurch gewährleistet, dass alle einbezogenen Betriebe auf den 31.12.2012 ihren Jahresabschluss erstellt haben. b) Vereinfachungen Aus Vereinfachungsgründen wurde im Rahmen der Erstkonsolidierung auf Anpassungen der Bilanzansätze und Bewertungsmethoden der zum Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden verzichtet. Damit wurde den Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss gefolgt. Insofern werden die gewählten Nutzungsdauern des Anlagevermögens, welche vor erstmaliger Gesamtrechnung angeschafft wurden beibehalten. Dies betrifft insbesondere den städtischen Abwasserbetrieb und daneben auch die Kultur GmbH. c) Ansatz und Bewertung Hinsichtlich von Ansatz und Bewertung bestehen diverse Unterschiede zwischen HGB und GO/GemHVO NRW. Insoweit muss eine Vereinheitlichung der einbezogenen Abschlüsse erfolgen. Der einheitliche Ansatz bzw. die einheitliche Bewertung wird durch eine Anpassung in der HB II sichergestellt. d) Ausweis Ausweisunterschiede müssen ebenfalls in der HB II durch Zugrundelegung des einheitlichen Positionsplans vermieden werden. Der Positionsplan ergibt sich aus dem NKF-Abschluss der Stadt Erkelenz (§ 49 Abs. 3 GemHVO NRW). 9 3. Konsolidierungsbuchungen a) Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Kürzung des aktivischen Beteiligungsbuchwertes aus dem Abschluss der Stadt Erkelenz mit dem Eigenkapital des jeweiligen Betriebes bzw. Aufgabenbereichs. Im Grundsatz ist bei der Erstkonsolidierung, also insbesondere bei der erstmaligen Erstellung des Gesamtabschlusses, eine Neubewertung der Aktiva und Passiva der vollkonsolidierten Betriebe vorzunehmen (sog. Neubewertungsmethode). Entsprechend den Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss ist eine Beibehaltung der eigenkapitalspiegelbildorientierten Wertansätze der Sondervermögen aus der kommunalen Eröffnungsbilanz der Stadt Erkelenz zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung möglich. Somit kann auf die nachträgliche Ermittlung von Zeitwerten für die den Sondervermögen zuzuordnenden Vermögensgegenstände und Schulden im Rahmen der Erstkonsolidierung verzichtet werden. Im Fall der Stadt Erkelenz betrifft dies insbesondere die Vermögenspositionen des städtischen Abwasserbetriebes. Ein Verzicht auf die Ermittlung der Zeitwerte dieser Vermögensgegenstände erscheint angemessen, da dies im Wesentlichen wohl nicht zu von den handelsrechtlichen Buchwerten deutlich abweichenden Ergebnissen führen dürfte. Insbesondere ist zu bedenken, dass wesentliche Posten der Position „Abwasserreinigungsanlagen“ noch vergleichsweise jung sind, so dass der handelsrechtliche Buchwert im Wesentlichen dem Zeitwert entsprechen dürfte. Abweichungen dürften sich nur bei älteren Kanalanlagen ergeben, die in der Einzelbilanz des Abwasserbetriebes ganz oder im Wesentlichen abgeschrieben sind. 10 Aus der Erstkonsolidierung zum 1. Januar 2010 ergeben sich folgende Werte: Tochterunternehmen Nominal-/ Stamm1) kapital EUR Kultur GmbH Abwasserbetrieb GEE GmbH GEE KG Tochterunternehmen Kultur GmbH Abwasserbetrieb GEE GmbH GEE KG Eigenkapital der Tochtergesellschaften zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung allgemeine SonderAusgleichsBilanzRücklage rücklagen rücklage gewinn /verlust EUR EUR EUR Eigenkapital EUR EUR 25.000,00 5.200.000,00 25.564,59 818.067,01 648.161,17 5.028.112,75 0,00 2.002.461,33 20.873,83 10.300.152,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 179,90 0,00 69,24 -14.889,78 694.214,90 20.528.265,35 25.633,83 2.805.638,56 6.068.631,60 7.678.735,25 10.321.026,43 0,00 -14.640,64 24.053.752,64 Anteil der Stadt Erkelenz anteiliges Eigenkapital Buchwert bei der Stadt Erkelenz Unterschiedsbetrag % EUR EUR EUR 100% 100% 100% 100% Unterschiedsbetrag mit Passiver allgemeiner RL Unterschiedsverrechnete betrag aus Ausschüttung Kapitalvorkonzernl. konsolidierung Gewinne EUR EUR 694.214,90 20.528.265,35 25.633,83 2.805.638,56 177.144,00 37.421.530,74 26.140,00 2.845.000,00 517.070,90 -16.893.265,39 -506,17 -39.361,44 0,00 16.893.265,39 506,17 39.361,44 517.070,90 0,00 0,00 0,00 24.053.752,64 40.469.814,74 -16.416.062,10 16.933.133,00 517.070,90 Hierzu folgende Erläuterungen:  Kultur GmbH: Bei Gründung der Kultur GmbH hat die Stadt Erkelenz die Stadthalle als Sacheinlage eingebracht. Der Beteiligungsbuchwert setzt sich aus der Bareinlage (TEUR 25) und dem Buchwert der Stadthalle bei der Stadt Erkelenz zusammen. Im Eigenkapital der Kultur GmbH ist die Stadthalle mit ihrem Verkehrswert bewertet. Der daraus resultierende passive Unterschiedsbetrag resultiert aus einer vorkonzernlichen Einbringung und muss im Rahmen der Kapitalkonsolidierung nicht eliminiert werden. Der Ausweis erfolgt im Eigenkapital gesondert als passiver Unterschiedsbetrag.  Abwasserbetrieb: Der aktive Unterschiedsbetrag resultiert aus der Ausschüttung thesaurierter, vorkonzernlicher Gewinne. Da diese Ausschüttung von der Stadt Erkelenz ergebniswirksam vereinnahmt wurde, erfolgt eine Verrechnung des Unterschiedsbetrags mit dem Gewinnvortrag im Gesamtabschluss. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass entsprechend der Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen eine teilweise Umgliederung der im Einzelabschluss des Abwasserbetriebs bislang nicht aufgelösten zweckgebundenen Rücklagen, welche aus Zuschüssen gespeist 11 wurden, in einen Sonderposten notwendig ist. Der Sonderposten machte zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (1.1.2010) einen Betrag i.H.v. EUR 16.680.408,00 aus. In den Folgejahren wird dieser Sonderposten entsprechend der Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst. Diese Umgliederung in den Sonderposten erfolgte nachträglich im Abschluss zum 31.12.2012.  GEE KG: Das Kommanditkapital beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag EUR 818.067,01. Die allgemeine Rücklage der GEE KG resultiert aus in den Vorjahren thesaurierten Gewinnen. Insoweit erfolgt eine Verrechnung des Unterschiedsbetrages mit dem Gewinnvortrag im Gesamtabschluss. b) Schuldenkonsolidierung Die Schuldenkonsolidierung dient der zutreffenden Darstellung der Gesamtvermögenslage, da interne Schuldbeziehungen im Konzern Verpflichtungen gegenüber sich selbst darstellen, die nach den Ansatzgrundsätzen in der Gesamtbilanz nicht berücksichtigt werden dürfen. Die Gesamtbilanz würde durch Sachverhalte aufgebläht, die im Verhältnis zwischen Gesamtkonzern und Dritten nicht existieren. Die Vermögenslage würde somit ohne Schuldenkonsolidierung aus Sicht des Konzerns falsch dargestellt. Es sind somit alle Bilanzposten herauszurechnen („wegzulassen“), durch die Schuldverhältnisse zwischen den einbezogenen Organisationen abgebildet werden. Darüber hinaus sind zusätzlich die Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 47 GemHVO NRW) auf eliminierungspflichtige Sachverhalte zu untersuchen. Hinsichtlich der Schuldenkonsolidierung ergeben sich folgende Werte: Erläuterungen zur Schuldenkonsolidierung Konzerngläubiger Konto Konzern schuldner Konto GEE GmbH 1360 GEE KG 3510 Stadt Erkelenz Kultur GmbH Abwasserbetrieb 1370 Stadt Erkelenz Konzerngläubiger privatrechtl. privatrechtl. Ford. geg. Ford. geg. Beteiligungen SonderVerm. Forderungen aus Transferleistungen GEE GmbH Konto Konzern schuldner 1) 29.995,37 949 2) 177100 3) 73.515,48 73.515,48 Konzerngläubiger aktiver RAP Konto 1360 GEE KG 29.995,37 Erläuterung der Unterschiedsbeträge zeitliche BuchungsDifferenz unterschiede 469,17 469,17 Erläuterungen: 1) Verrechnungskonten 2) SoPo Zuschüsse für Investitionen 3) Verrechnungskonto Abwasserbetrieb/Stadt Erkelenz 4) Abweichung der Verrechnungskonten GEE GmbH und GEE KG 4) 0,00 0,00 Sonderposten Zuwendungen 0,00 Konzernschuldner Verbindlichk. gegen Beteiligungen sonstige Verbindlk. 29.526,20 2.110.268,22 2.110.268,22 73.515,48 2.110.268,22 2.110.268,22 29.526,20 73.515,48 13 c) Zwischenergebniseliminierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung Entsprechend der Einheitstheorie sind Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Organisationen konzerninterne Transaktionen. D.h. die aus den Lieferungen und Leistungen entstandenen Gewinne und Verluste sind im Gesamtabschluss zu eliminieren. Voraussetzung ist, dass sich die Lieferung bzw. Leistung am Stichtag des Gesamtabschlusses noch im Bestand einer in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Organisation befindet. Dieser Vermögensgegenstand ist dann aus Konzernsicht mit den (Konzern-) Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Gesamtbilanz anzusetzen. Soweit dabei nur jeweils einer der beiden betroffenen Teilbereiche der Umsatzsteuer erliegt bzw. vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird aus Vereinfachungsgründen nur der Nettobetrag herauskonsolidiert. Insoweit ergeben sich folgende Beträge: Erläuterungen zur GuV-Konsolidierung 1. Innenumsatzerlöskonsolidierung Ertrag Konto Stadt 446100 Kultur GmbH 8114 Abwasserbetrieb 2520 Stadt Kultur GmbH Abwasserbetrieb Abwasserbetrieb Stadt Aufwand Konto öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte Abwasserbetriebaus 3100/3102 Stadt 542200/527900 Stadt 527940 431100 Kultur GmbH 4381 2703 Stadt 542900 aus 8000 Stadt 432107 aus 8000/8001Kultur GmbH aus 4270 448500 Abwasserbetrieb5011-19000 Kostenerstattungen u. Kostenumlagen -13.225,85 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 13.225,85 26.550,00 63.632,90 Personalaufwand Sonstige ordentl. Aufwendungen 2) 1.682.930,40 3) -63.632,90 206,20 60,00 8) -1.685.895,75 -1.194.603,38 Sonstige ordentliche Erträge Sonstige ordentl. Aufwendungen -2.556,45 2.556,45 89.065,20 1.786.339,15 1.054.609,68 2.759,15 126.767,85 1.054.609,68 129.793,20 -63.692,90 Kontrollsumme 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -60,00 6) 7) -1.181.377,53 privatrechtliche Leistungsentgelte -26.550,00 5) -1.682.930,40 -2.759,15 Saldierungen in Einzelabschlüssen 1) 4) -206,20 Sonstige ordentl. Erträge 0,00 -26.550,00 0,00 Zinsen und ähnliche Aufwendungen zeitl. Buchungsunterschied 2. Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge Ertrag Konto Aufwand Konto GEE GmbH Stadt 4830 401300 GEE KG GEE KG 6875 7610 Kultur GmbH 2502 + 2500 Stadt Kultur GmbH Stadt Stadt Stadt Stadt GEE GmbH Stadt 8000 461500 432100 4836 459100 Steuern + ähnl. Abgaben Transferaufwendungen 10) 72.767,87 0,00 64.565,20 -24.500,00 11) -250.000,00 12) -72.767,87 250.000,00 13) -5.483,55 -1.500,00 10.439,57 1.616,00 12.972,96 5.483,55 1.500,00 -9.540,00 123.633,73 Finanzerträge 9) 531700/531710 Stadt 574100 Abwasserbetrieb2120 Kultur GmbH 4270 Abwasserbetrieb4270 GEE KG GEE KG 6876 Kultur GmbH 4600 Zuwendungen und Umlage Abschreibungen 14) 0,00 -65.277,20 52.807,85 -65.277,20 52.807,85 -10.439,57 -1.616,00 -12.972,96 15) 16) 17) 18) 72.767,87 -322.767,87 -49.528,53 250.000,00 3. ergebniswirksame Konsolidierung Sonstiges (unfertige Erzeugnisse, Ertrag aus Veräußerung von Grundstücken) Bestandveränd. Ertrag Stadt Konto Aufwand Konto Grünflächen Ackerland GEE KG 2.880,79 0,00 0,00 0,00 -12.469,35 0,00 0,00 0,00 0,00 2.880,79 Sonderposten für Kostenerstattungen Privatrechtliche Zuwendungen u. Kostenumlagen Leistungsentgelte 19) Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen -2.880,79 0,00 -2.880,79 Kontrollsumme 0,00 0,00 0,00 0,00 52.095,85 4. Konsolidierung der Beteiligungserträge und der Vorabausschüttung Ertrag Konto Aufwand Stadt 465100 Abwasser Stadt Konto Finanzerträge erfolgswirksame Konsolidierung Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.298.751,31 20) -2.298.751,31 -3.800,00 21) -3.800,00 GEE GmbH -2.302.551,31 0,00 -2.302.551,31 5. Auflösung umgegliederte SoPo Abwasserbetrieb Zuwendungen und allgemeine Umlagen erfolgswirksame Sonderposten für Zuwendungen Konsolidierung Ertrag Konto Abwasser Abwasser 840 930 539.613,00 -176.861,27 -539.613,00 176.861,27 22) Abwasser 931 -116.611,39 116.611,39 23) 246.140,34 -246.140,34 23) 539.613,00 -176.861,27 -116.611,39 246.140,34 Erläuterungen: 1) Leistungen Baubetriebshof 13) Verzinsung Verrechnungskonto, zeitliche Differenz der Buchung der Verzinsung 2) Steuerfreie Mieteinnahmen 14) Grundbesitzabgaben 3) Erstattung Niederschlagswassergebühren 15) Grundbesitzabgaben 4) Zahlung Gebühren f. Gestattung Gaststättengewerbe / Straßensperrung 16) Grundbesitzabgaben 5) Sonstige Erträge (Erst. Reparaturkosten) 17) Erstattung Geschäftskosten 6) Niederschlagswassergebühr für öffentliche Flächen 18) Kosten für Werbung 7) Schmutzwasser/Niederschlagswasser gemäß GBA-Bescheid 19) Leistungen Baubetriebshof (aktiviert) 8) Personalkosten / Verwaltungskostenpauschale (div. Buchungsstellen bei der Stadt) 20) Ausschüttung Abwasserbetrieb Jahresüberschuss des Vorjahres 9) Haftungsentschädigung 21) Ausschüttung GEE GmbH Jahresüberschuss des Vorjahres 10) GewSt 22) SoPo aus Erstkonsolidierung Abwasserbetrieb 11) Zuschuss Stadt Erkelenz für Veranstaltungen / Weiterleitung Spende Spk Heinsberg 23) Aufl. SoPo Abwasserbetrieb statt 20 Jahren --> 50 Jahre 12) Auflösung SoPo (Zuschuss der Stadt) 16 d) Verbleibende Positionen im Bereich Beteiligungen nach Konsolidierung Nach Konsolidierung der einzubeziehenden Unternehmen verbleiben in den maßgeblichen Positionen noch folgende Posten: 31.12.2012 EUR Beteiligungen Kreiswerke Heinsberg Elfriede Meyer Stiftung WfG Heinsberg 965.193,31 1.637.424,56 25.600,00 2.628.217,87 Wertpapiere des Anlagevermögens PRSt nach BBesG und Efog 234.206,43 234.206,43 Ausleihungen Stille Beteiligung NVV gemeinnütziger Bauverein 46.016.269,00 3.067,76 46.019.336,76 Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht Anlage 1 Gesamtbilanz der Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 AKTIVA Bilanzpositionen 1. ANLAGEVERMÖGEN 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände PASSIVA Haushaltsjahr EUR Vorjahr EUR 125.786,36 205.951,17 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 55.619.504,64 1.2.1.2 Ackerland 2.875.179,19 1.2.1.3 Wald, Forsten 543.468,87 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 3.265.333,85 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen 7.496.891,08 1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 63.365.055,85 1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 4.714.776,79 1.2.2.4 Grundstücke mit sonst. Dienst-, Geschäfts- u. and. Betriebsgebäuden 51.529.677,30 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 25.406.369,04 1.2.3.2 Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2.1 Brücken und Tunnel 851.952,10 1.2.3.2.2 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 1.2.3.2.3 Entwässer- u. Abwasserbeseitigungsanlagen 87.408.139,80 1.2.3.2.4 Straßennetz, einschl. Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 72.506.229,94 1.2.3.2.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 2.658,69 1.2.4 Bauten auf fremden Grund u. Boden, die nicht zu Nr. 2 u. 3 gehören 1.110.272,84 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 45.365,80 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 2.362.053,32 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.296.322,49 1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6.382.694,48 (Summe Sachanlagen) 389.781.946,07 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.3 Übrige Beteiligungen 1.3.4 Sondervermögen 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.6 Ausleihungen 1.3.6.1 an verbundene Unternehmen 1.3.6.2 an Beteiligungen 1.3.6.3 an Sondervermögen 1.3.6.4 Sonstige Ausleihungen (Summe Finanzanlagen) SUMME ANLAGEVERMÖGEN 2. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Forderungen 2.2.1.1 Öffentlich-rechtl. Forderungen und Ford. aus Transferleistungen 2.2.1.1.1 Gebühren 2.2.1.1.2 Beiträge 2.2.1.1.3 Steuern 2.2.1.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.2.1.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.1.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände (Summe Forderungen und sonstige VG) Liquide Mittel SUMME UMLAUFVERMÖGEN 3. 7.641.954,92 64.724.040,36 5.138.277,99 47.176.973,33 25.225.464,18 800.423,44 0,00 88.647.811,69 74.648.858,23 3.064,44 1.167.639,72 45.365,80 2.414.600,54 4.013.496,99 9.609.789,29 392.947.386,47 0,00 2.597.037,86 0,00 234.206,43 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 46.019.336,76 48.881.761,06 48.850.581,05 438.789.493,49 442.003.918,69 UMLAUFVERMÖGEN 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.1.3 unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 2.1.4 fertige Erzeugnisse und Waren (Zwischensumme) 2.4 0,00 2.628.217,87 0,00 234.206,43 55.397.285,59 2.438.823,38 556.776,64 3.296.739,94 AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG SUMME AKTIVA Bilanzpositionen 1. EIGENKAPITAL 1.0 1.1 Gezeichnetes Kapital Allgemeine Rücklage davon Deckungsrücklage Sonderrücklagen Ausgleichsrücklage Gesamtjahresergebnis passiver UB aus Kapitalkonsolidierung (SUMME EIGENKAPITAL) 1.2 1.3 1.4 1.5 2. SONDERPOSTEN 2.1 2.2 2.3 2.4 Sonderposten für Zuwendungen Sonderposten für Beiträge Sonderposten für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten (SUMME SONDERPOSTEN) 3. RÜCKSTELLUNGEN 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen (SUMME RÜCKSTELLUNGEN) 4. VERBINDLICHKEITEN 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.3 4.4 Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen von Beteiligungen von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich vom privaten Kreditmarkt Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten (SUMME VERBINDLICHKEITEN) 4.5 4.6 4.7 5. 12.740,76 6.515.512,58 686.311,09 7.214.564,43 13.742,83 5.017.193,93 903.032,73 5.933.969,49 664.093,95 529.326,84 6.675.500,98 175.266,14 2.019.168,65 559.154,44 571.587,72 7.457.369,24 95.527,65 1.942.219,27 PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG Haushaltsjahr EUR Vorjahr EUR 0,00 0,00 185.708.546,70 200.554.585,61 0,00 0,00 1.637.424,56 1.606.244,55 6.780.184,17 12.475.122,31 -2.171.006,68 -4.795.642,40 517.070,90 517.070,90 192.472.219,65 210.357.380,97 102.648.375,49 81.270.599,05 39.961.189,90 41.758.554,43 2.953.219,34 1.800.448,47 217.118,78 212.355,54 145.779.903,51 125.041.957,49 34.467.009,00 0,00 3.628.273,86 0,00 12.901.649,98 50.996.932,84 33.349.340,60 0,00 3.444.125,83 0,00 11.572.198,32 48.365.664,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 880.653,22 57.272.378,19 0,00 0,00 0,00 0,00 928.256,54 59.018.285,53 0,00 0,00 1.678.059,18 762.511,50 5.112.275,11 65.705.877,20 0,00 1.185.838,61 296.209,49 12.319.076,26 73.747.666,43 8.393.971,68 7.666.191,82 752.103,31 443.780,43 542.630,60 723.383,02 11.358.090,47 11.793.021,77 3.955.175,48 3.946.484,28 22.527.830,38 21.673.475,54 2.031.581,01 1.501.467,23 463.348.904,88 465.178.861,46 SUMME PASSIVA 463.348.904,88 465.178.861,46 Anlage 2 Gesamtergebnisrechnung der Stadt Erkelenz für den Zeitraum vom 1.1.2012 bis 31.12.2012 Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Haushaltsjahres EUR Vorjahr EUR 1. + Steuern und ähnliche Abgaben 47.867.989,59 44.420.171,15 2. + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 14.902.617,78 13.316.627,13 3. + Sonstige Transfererträge 279.227,71 995.096,33 4. + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 16.783.786,93 17.376.022,90 5. + Privatrechtliche Leistungsentgelte 3.697.439,05 7.052.785,82 6. + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 988.523,73 893.534,99 7. + Sonstige ordentliche Erträge 7.352.391,14 5.779.598,47 8. + Aktivierte Eigenleistungen 605.446,58 669.053,23 9. +/- Bestandsveränderungen - 2.139.704,91 - 4.953.423,83 90.337.717,60 85.549.466,19 - 18.854.569,59 - 17.716.815,41 - 2.448.278,75 - 3.140.176,43 13. - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - 15.787.398,75 - 18.052.811,08 14. - Bilanzielle Abschreibungen - 11.096.840,89 - 10.628.757,40 15. - Transferaufwendungen - 33.720.316,56 - 33.408.256,91 16. - Sonstige ordentliche Aufwendungen - 11.307.305,45 - 8.107.924,72 17. = Ordentliche Gesamtaufwendungen - 93.214.709,99 - 91.054.741,95 - 2.876.992,39 - 5.505.275,76 3.505.018,64 3.603.923,82 - 2.799.032,93 - 2.894.290,46 705.985,71 709.633,36 - 2.171.006,68 - 4.795.642,40 23. + Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 24. - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 25. = Außerordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 23 u. 24) 0,00 0,00 - 2.171.006,68 - 4.795.642,40 0,00 0,00 - 2.171.006,68 - 4.795.642,40 10. = Ordentliche Gesamterträge 11. - Personalaufwendungen 12. - Versorgungsaufwendungen 18. = Ordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 10 u. 17) 19. + Finanzerträge 20. - Finanzaufwendungen 21. = Gesamtfinanzergebnis (Zeilen 19 u. 20) 22. = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (Zeilen 18 u. 21) 26. = Gesamtjahresergebnis (Zeilen 22 und 25) 27. - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 28. = Gesamtbilanzverlust Anlage 3 1 Stadt Erkelenz Gesamtanhang für das Haushaltsjahr 2012 I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss Die Stadt Erkelenz hat nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO NRW) und Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) einen Einzelabschluss und als Mutterunternehmen einen Gesamtabschluss aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) anzuwenden waren, wurden diese berücksichtigt. Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses der Stadt Erkelenz ist nach § 116 Abs. 1 GO NRW der 31.12.2012. Die Ausweiswahlrechte wurden weitgehend zugunsten des Gesamtanhangs ausgeübt. II. Angaben zum Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis besteht neben der Stadt Erkelenz aus vier voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen: 1. Städtischer Abwasserbetrieb Erkelenz, Erkelenz (Anteil am Kapital: 100%) 2. Kultur GmbH der Stadt Erkelenz, Erkelenz (Anteil am Kapital: 100%) 3. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH, Erkelenz (Anteil am Kapital: 100%) 4. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG, Erkelenz (Anteil am Kapital: 100%) Aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wurden nachstehende Unternehmen nicht als voll zu konsolidierende Unternehmen in den Gesamtabschluss einbezogen, sondern mit den fortgeführten Anschaffungskosten berücksichtigt: 1. Kreiswerke Heinsberg GmbH (Anteil am Kapital: 4,125%) 2. Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (Anteil am Kapital: 10%) 3. Gemeinnütziger Bauverein eG Erkelenz (Anteil am Kapital: geringfügig) 4. Walter und Elfriede Meyer-Stiftung (Fehlende Verfügungsmöglichkeit der Stadt Erkelenz über dieses Vermögen) 5. Becker-von-Berg-Stiftung (Fehlende Verfügungsmöglichkeit der Stadt Erkelenz über das Vermögen dieser rechtlich unselbstständigen Stiftung) III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden Die Erstkonsolidierung erfolgte auf den 1.1.2010. Aus Vereinfachungsgründen wurde im Rahmen der Erstkonsolidierung auf Anpassungen der Bilanzansätze und Bewertungsmethoden der zum Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden verzichtet. Damit wird der Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss gefolgt. Die bei diesen Betrieben angesetzten Nutzungsdauern stimmen im Wesentlichen mit den Bilanzierungsvorschriften der Stadt Erkelenz überein. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Kürzung des aktivischen Beteiligungsbuchwertes aus dem Abschluss der Stadt Erkelenz mit dem Eigenkapital des jeweiligen Betriebes bzw. Aufgabenbereichs. Bei der Kapitalkonsolidierung wurde die Buchwertmethode angewandt. Entsprechend den Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss ist eine Beibehaltung der eigenkapitalspiegelbildorientierten Wertan- Anlage 3 2 sätze der Sondervermögen aus der kommunalen Eröffnungsbilanz der Stadt Erkelenz zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung möglich. Somit kann auf die nachträgliche Ermittlung von Zeitwerten für die den Sondervermögen zuzuordnenden Vermögensgegenstände und Schulden im Rahmen der Erstkonsolidierung verzichtet werden. Die aus der Kapitalkonsolidierung resultierenden Unterschiedsbeträge werden auf der Passivseite als gesonderter Posten des Eigenkapitals ausgewiesen. Aktivische Unterschiedsbeträge werden im Eigenkapital mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Entsprechend der Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen erfolgte eine Umgliederung der im Einzelabschluss des Abwasserbetriebs bislang nicht aufgelösten zweckgebundenen Rücklagen, welche aus Zuschüssen gespeist wurden, in einen Sonderposten. Der Sonderposten machte zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (1.1.2010) einen Betrag i.H.v. TEUR 16.680 aus. In den Folgejahren wird dieser Sonderposten entsprechend der Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst. Diese Umgliederung in den Sonderposten erfolgte nachträglich im Abschluss zum 31.12.2012, was zur Folge hat, dass der aktive Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung des Abwasserbetriebs korrigiert werden musste. Zusätzlich werden die kompletten Ertrags- und Baukostenzuschüsse des Abwasserbetriebes ab diesem Jahr mit einem Prozentsatz von 2% aufgelöst (vorher teilweise 5%). Sich daraus ergebende Abweichungen zum Einzelabschluss des Abwasserbetriebes wurden im Rahmen der Konsolidierung erfolgswirksam erfasst. Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i.V.m. § 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben. Von einer Zwischenergebniseliminierung wurde gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO abgesehen, da Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzernbetrieben zu üblichen Marktbedingungen vorgenommen wurden. Die Ermittlung der Wertansätze erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand und ist für die VSEF-Lage von untergeordneter Bedeutung. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i.V.m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit den auf sie entfallenden Aufwendungen. Nach der Einführung eines an den kaufmännischen Grundsätzen der Privatwirtschaft ausgerichteten öffentlichen Rechnungswesens ab dem Haushaltsjahr 2007 in der Stadt Erkelenz und der damit verbundenen Erstellung einer (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 ist dies bereits der sechste Jahresabschluss nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Zum 01.01.2007 wurden die vorhandenen Aktiv- und Passivposten (Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) erstmals vollständig erfasst und bewertet. Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten kamen einerseits die einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zur Anwendung. Die Sonderbestimmung des § 57 der Gemeindehaushaltsverordnung zur Korrektur von fehlerhaften Wertansätzen in der Eröffnungsbilanz durfte bis einschließlich zum Jahresabschluss 2010 angewandt werden. Am 28.09.2012 trat das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) in Kraft, dessen Regelungsinhalte in Erkelenz grundsätzlich erst ab 2013 zur Anwendung kommen werden. Lediglich die Aufstockung der Ausgleichsrücklage mit den Jahresüberschüssen aus den Jahren 2007 bis 2009 wird dem Rat zur Beschlussfassung im Rahmen dieses Jahresabschlusses vorgeschlagen. Daraus resultierend, würde sich der Bestand der Ausgleichsrücklage um 7.822.725,81 € erhöhen und der Bestand der Allgemeinen Rücklage im gleichen Maße reduzieren. Anlage 3 3 IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Betriebe wurden für den Gesamtabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich einheitlich nach den bei der Stadt Erkelenz geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag bereits vorlagen, wurden aufgenommen. Die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten des Kernbereichs der Stadt Erkelenz sind mit den fortgeführten Bilanzansätzen der NKF-Eröffnungsbilanz angesetzt. In der NKFEröffnungsbilanz wurden grundsätzlich Wiederbeschaffungszeitwert angesetzt, welche für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gelten. In den übrigen einbezogenen Bereichen wurden die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten mit den handelsrechtlichen Werten angesetzt. Es ergeben sich insbesondere folgende Bewertungsgrundsätze: 1. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden. 2. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten. 3. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen, die privatrechtlichen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. 4. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 5. Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweckgebundene Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes. 6. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet. In 2012 ist es erstmalig gelungen, entsprechend den Vorgaben aus den aktuellen Handreichungen zur GO bzw. GemHVO, nur die Rückstellungsauflösungen ertragswirksam zu buchen, bei denen der Zahlungsgrund nicht mehr vorlag oder bei denen über den jeweils in 2012 abgewickelten Finanzvorfällen hinaus noch zurückgestellte Mittel vorlagen. Für die Geschäftsvorfälle, für die in den Vorjahren Rückstellungen gebildet worden sind und die in den Vorjahren noch der Software folgend als Ertrag und gleichzeitig als Aufwand gebucht werden mussten, konnten in 2012 erstmalig nur zahlungswirksam abgebildet und damit völlig ohne Abbildung in der Ergebnisrechnung dargestellt werden. 7. Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 2 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen. 8. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Anlage 3 4 V. Erläuterungen zur Gesamtbilanz Aktivseite 1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel für das Haushaltsjahr 2012, welcher diesem Anhang als Anlage 1 beigefügt ist. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden. Die Festlegung der Nutzungsdauern orientiert sich an den Abschreibungssätzen der Stadt Erkelenz. Grundlage hierfür ist die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Aus Vereinfachungsgründen wurden in einzelnen Bereichen der Betriebs- und Geschäftsausstattung der Stadt Erkelenz Festwerte mit 50 % der Anschaffungskosten gebildet. Sie werden im Gesamtabschluss mit insgesamt T€ 1.200 berücksichtigt (Schulbereich T€ 701, Kindergärten T€ 343, Feuerwehr T€ 134, Mehrzweckhallen T€ 22). Der Wert der Anlagen im Bau beträgt zum 31.12.2012 insgesamt T€ 6.383. Nachfolgend werden die Anlagen im Bau, deren Wert T€ 100 übersteigt, aufgeführt: H 06020901 Kindergarten Lövenich U3 T€ 126 E 12018001 Immerath Umsiedlungsstandort T€ 2.969 E 12018002 Borschemich Umsiedlungsstandort T€ 2.108 S 08010002 Sportanlagen Immerath neu T€ 370 A 11020085 Hydr. Kanalsanierung Bernhard-Hahn-Str. T€ 306 Vom Wahlrecht gem. § 33 Abs. 4 GemHVO wurde Gebrauch gemacht. So werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst und im laufenden Haushaltsjahr vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände unter 60 € ohne Umsatzsteuer werden unmittelbar als Aufwand verbucht. 2. Die Übrigen Beteiligungen bestehen aus: - Walter und Elfriede Meyer-Stiftung: Die Walter und Elfriede Meyer-Stiftung stellt eine ausgegliederte Vermögensmasse der Stadt Erkelenz dar (T€ 1.637). Das Stiftungsrecht lässt es nicht zu, dass die Stadt Stiftungsvermögen für ihre Zwecke in Anspruch nehmen kann. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der Passivseite der Bilanz folgt. Gem. Vermögensrechnung 2012 erfolgte eine Erhöhung in Höhe von T€ 31. - Gesellschafteranteil von 4,125 % an den Kreiswerken Heinsberg: Die Anteile der Stadt Erkelenz an den Kreiswerken Heinsberg werden zwar als Beteiligung i.S.v. § 271 HGB qualifiziert. Da jedoch diese Beteiligung aufgrund der geringen Bedeutung nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen ist (§ 116 GO), wird die Beteiligung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt (965 T€). Anlage 3 5 - Gesellschafteranteil von 10 % an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (WFG): Es erfolgte eine vereinfachte Bewertung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO, da der Anteil der Stadt Erkelenz an der Wirtschaftsförderung für den Kreis Heinsberg mbH eine Beteiligung darstellt, die nach § 116 Abs. 3 GO nicht in den Gesamtabschluss einbezogen und mit ihrem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt werden kann. So wird der Gesellschafteranteil von 10,87 % (T€ 26) in die Bilanz eingestellt. 3. Die Wertpapiere des Anlagevermögens bestehen aus der Versorgungsrücklage nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Die Bewertung erfolgt in Höhe der bisher erworbenen Fondsanteile. Gemäß Realisationsprinzip dürfen Gewinne nur dann ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag tatsächlich realisiert worden sind. Als Realisationszeitpunkt gilt im Regelfall der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dieser tritt erst mit dem Verkauf der Fondsanteile ein. 4. In den sonstigen Ausleihungen sind die Stille Beteiligung an der NVV und das Gesellschafterkapital am Gemeinnützigen Bauverein in Höhe der jeweiligen Einlagen bewertet und ausgewiesen. 5. Unter den Vorräten werden zum Verkauf bestimmte Baugebiete ausgewiesen. 6. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Auf Forderungen gegen Schuldner, bei denen ein Insolvenzantrag gestellt worden ist, wird grundsätzlich eine Einzelwertberichtigung von 90 % vorgenommen. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen werden Grundstücke ausgewiesen, die zum baldigen Verkauf bestimmt sind. 7. Als liquide Mittel sind Kassenbestände, Einnahmekassen und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. 8. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Landeszuwendungen an freie Träger für den Bau von Kindertagesstätten in Höhe von T€ 1.549. Außerdem werden die Beamtenbesoldung (T€ 224) für Januar 2013, der Umlagebeitrag an die Rheinische Versorgungskasse (T€ 95) sowie sonstige geleistete Auszahlungen, die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2013 (T€ 162) darstellen, erfasst. Anlage 3 6 Passivseite 1. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2011 T€ 200.555 und vermindert sich nach Umbuchung aus dem Jahresergebnis 2011 in Höhe von T€ 899 und dem Abgang aus der Korrektur der Erstkonsolidierung des Abwasserbetriebs (Umbuchung in den Sonderposten i.H.v. TEUR 16.680), erhöht um die Auflösung dieses Sonderpostens in 2010 und 2011 i.H.v. jeweils TEUR 540 und konsolidierungsbedingten Veränderungen von T€ 145 auf T€ 185.709 zum 31.12.2012. 2. Die Sonderrücklagen betragen zum 31.12.2012 T€ 1.637. Hierbei handelt es sich um die passivische Beschränkung der Vermögensmasse der rechtlich selbstständigen Walter und Elfriede Meyer-Stiftung (Siehe Erläuterungen zum Punkt 2 der Aktivseite). 3. Die Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2012 insgesamt TEUR 6.780. 4. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 2.171 wird in der Gesamtergebnisrechnung für das Jahr 2012 erläutert. 5. Der passive Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 517 resultiert aus der Kapitalkonsolidierung der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz. Bei Gründung der Kultur GmbH hat die Stadt Erkelenz die Stadthalle als Sacheinlage eingebracht. Der Beteiligungsbuchwert setzt sich aus der Bareinlage (T€ 25) und dem Buchwert der Stadthalle bei der Stadt Erkelenz zusammen. Im Eigenkapital der Kultur GmbH ist die Stadthalle mit ihrem Verkehrswert bewertet. Der daraus resultierende passive Unterschiedsbetrag resultiert aus einer vorkonzernlichen Einbringung und muss im Rahmen der Kapitalkonsolidierung nicht eliminiert werden. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist im Gesamteigenkapitalspiegel (Anlage 5 zum Gesamtanhang) dargestellt. 6. Der Sonderposten für Zuwendungen beinhaltet die zweckgebundene Zuweisungen und die Investitionspauschalen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Anlagevermögens. Die Ermittlung der Sonderposten für Zuwendungen wurde pauschal anhand von durchschnittlichen Zuwendungsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Zuwendungen werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut einzeln zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens. Die kompletten Ertrags- und Baukostenzuschüsse des Abwasserbetriebes werden ab diesem Jahr mit einem Prozentsatz von 2% aufgelöst (vorher teilweise 5%). Sich daraus ergebende Abweichungen zum Einzelabschluss des Abwasserbetriebes wurden im Rahmen der Konsolidierung erfolgswirksam erfasst. 7. Die Erfassung des Sonderpostens für Beiträge resultiert im Wesentlichen aus dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Ermittlung der Sonderposten für Beiträge wurde anhand von durchschnittlichen Betragsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Vermögensgegenstandes auf der Grundlage von Stichproben zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Beiträge werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens. Anlage 3 7 8. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhaltet Gebührenüberschüsse der Abfallentsorgung (T€ 909), des Abwasserbetriebes (T€ 1.974) und der Friedhöfe (T€ 70). Gemäß § 6 Abs.2 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. Bis zum Ausgleich sind Überdeckungen als Sonderposten in der Bilanz auszuweisen. 9. Die Sonstigen Sonderposten beinhalten das Vermögen der Becker-von-Berg-Stiftung (T€ 217). Bei dieser wurden durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung der Stadt Erkelenz als Eigentum übertragen. Die Stadt Erkelenz darf nur in Übereinstimmung mit dem Stifterwillen darüber verfügen. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der Passivseite bei den sonstigen Sonderposten der Bilanz folgt. 10. Die Pensionsrückstellungen wurden durch die Rheinischen Versorgungskassen auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln, zum 31.12.2012 angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Stadt Erkelenz (T€ 26.654) auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz (T€ 7.813). Den Berechnungen liegen die biometrischen Grundlagen der Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck nach dem Stand 2005 (G) unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 5 % zu Grunde. Berücksichtigt wurden das rechnungsmäßige Pensionierungsalter mit 65 bzw. 67 Jahren und dem Anpassungsfaktor. 11. Die Instandhaltungsrückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Betrachtung geboten waren. Es wurde vom Passivierungswahlrecht gem. § 36 Abs. 3 GemHVO Gebrauch gemacht. Alle Maßnahmen für die Instandhaltungsrückstellungen gebildet wurden, werden voraussichtlich 2013 – 2016 durchgeführt. Anlage 3 8 Entwicklung der Instandhaltungsrückstellungen im Haushaltsjahr 2012 : Stand 01.01.2012 € Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2012 € 1. Heizungsarbeiten 5.282,23 -5.282,23 0,00 0,00 0,00 2. Schreinerarbeiten Altbau 3.194,44 -3.194,44 0,00 0,00 0,00 3. Erneuerung ESG-Verglasung 1.011,50 -1.011,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 23.000,00 23.000,00 4. 5. FWGH Matzerath: Ern. HeizungUmstellung Gas FWGH Matzerath: Ern. Sanitärbereich 0,00 0,00 0,00 30.500,00 30.500,00 6. Nysterbachschule Lövenich Erneuerung Dach Verwaltung 80.000,00 0,00 0,00 0,00 80.000,00 7. Grundschulde Gerderath Erneuerung Dach 70.000,00 -20.000,00 0,00 0,00 50.000,00 8. Grundschule Gerderath Einbau Fluchttreppe 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9. Grundschule Gerderath Ern. Außentoiletten 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 10. Grundschule Erkelenz-Mitte Erneuerung Lüftung Gymnastikhalle 80.000,00 -52.851,25 -27.148,75 0,00 0,00 11. Schließanlage 1.539,95 -1.539,95 0,00 0,00 0,00 12. Franziskusschule: Ern. Fenster 2.+3. BA Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach Turnhalle Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Duschen Turnhalle Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach einschl. Dämmung 0,00 0,00 0,00 120.000,00 120.000,00 0,00 0,00 0,00 32.000,00 32.000,00 0,00 0,00 0,00 85.000,00 85.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 GS Hetzerath: Ern. Fenster 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00 120.000,00 0,00 0,00 0,00 55.000,00 55.000,00 13. 14. 15. 16. GS Keyenberg: Ern. Dach einschl. Dämmung GS Kückhoven: Ern. Dach einschl. Dämmung GS Schwanenberg: Ern. Dach Umkleide+Turnhalle GS Schwanenberg: Ern. Außentoiletten GS Schwanenberg: Ern. Duschen Turnhalle GS Schwanenberg: Ern. Fenster+Türen+Umkleide GS Houverath: Ern. Dach einschl. Dämmung 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 60.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 42.000,00 24. GS Houverath: Ern. Außentoiletten 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 25. GS Houverath: Ern. Fenster 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. Anlage 3 9 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39 40. 41. 42. Hauptschule Erkelenz Sanierung WC-Anlage Sichtschutzrollos Hauptschule Erkelenz Hauptschule Erkelenz: Ern. Dach Turnhalle Realschule Erneuerung Dach Außentoiletten Realschule ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung Sanitäranlagen Realschule ERKA-Halle (anteilig): Einbau Deckenstrahlheizung Realschule ERKA-Halle (anteilig): Lüftungsanlage Halle Realschule ERKA-Halle (anteilig): Lüftungsanlage Umkleiden/Duschen Realschule ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung Regelanlage Realschule ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung Trennwandvorhänge Realschule ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung Tribüne und Prallschutz Realschule ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung Hallenboden Europaschule: Ern. Fassade/Fenster 1. BA Europaschule: Ern. Fassade/Fenster 2. BA Europaschule: Ern. Dachabdichtung 1. BA Cusanus-Gymnasium Erneuerung der Fassaden 3. BA Verwaltung Cusanus-Gymnasium Erneuerung Dach Atrium und Verwaltung 43. Cusanus-Gymnasium Erneuerung der Fassade B 44. CGE: Abbruch Baracken 30.000,00 -30.000,00 0,00 0,00 0,00 1.292,15 0,00 0,00 0,00 1.292,15 0,00 0,00 0,00 45.000,00 45.000,00 18.000,00 -17.414,74 -585,26 0,00 0,00 155.000,00 0,00 -155.000,00 0,00 0,00 75.000,00 0,00 -75.000,00 0,00 0,00 115.000,00 0,00 -115.000,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 -50.000,00 0,00 0,00 25.000,00 0,00 -25.000,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 -50.000,00 0,00 0,00 80.000,00 0,00 -80.000,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 -50.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250.000,00 250.000,00 0,00 0,00 0,00 250.000,00 250.000,00 0,00 0,00 0,00 65.000,00 65.000,00 300.000,00 -300.000,00 0,00 0,00 0,00 200.000,00 -47.134,46 0,00 0,00 152.865,54 200.000,00 -200.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 78.000,00 78.000,00 46. CGE: Erneuerung Dach, Turnhallen und Außentoiletten CGE: Ern. Fenster Turnhallen+Umkleide 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 47. CGE: Ern. Dach Bauteil C 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 48. CGE: Ern. Kesselanlage 0,00 0,00 0,00 55.000,00 55.000,00 49. CGE: Ern. Lüftung Chemieräume 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 45. Anlage 3 10 50. Cornelius-Burgh-Gymnasium Erneuerung Beleuchtung 2. BA 50.000,00 0,00 -50.000,00 0,00 0,00 51. Cornelius-Burgh-Gymnasium Erneuerung Beleuchtung 3. BA 70.000,00 0,00 -70.000,00 0,00 0,00 52. Cornelius-Burgh-Gymnasium Erneuerung Dach Physiktrakt und BT B 85.000,00 0,00 -85.000,00 0,00 0,00 53. CBG: Brandschutzmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 100.000,00 100.000,00 85.000,00 -3.716,30 -81.283,70 0,00 0,00 70.000,00 0,00 -70.000,00 0,00 0,00 155.000,00 0,00 -155.000,00 0,00 0,00 75.000,00 0,00 -75.000,00 0,00 0,00 115.000,00 0,00 -115.000,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 -50.000,00 0,00 0,00 25.000,00 0,00 -25.000,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 -50.000,00 0,00 0,00 80.000,00 0,00 -80.000,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 -50.000,00 0,00 0,00 9.796,13 -9.796,13 0,00 0,00 0,00 54. 55. 56. 57. 58. 59. 60. 61. 62. 63. 64. CBG: Energiesparmaßnahme Ern. Beleuchtung 1.BA Cornelius-Burgh-Gymnasium ERKA-Halle (anteilig): Sanierung 1. BA Cornelius-Burgh-Gymsium - ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung Sanitäranlagen Cornelius-Burgh-Gymnasium ERKA-Halle (anteilig): Einbau Deckenstrahlheizung Cornelius-Burgh-Gymnasium ERKA-Halle (anteilig): Lüftungsanlage Halle Cornelius-Burgh-Gymnasium ERKA-Halle (anteilig): Lüftungsanlage Umkleiden/Duschen Cornelius-Burgh-Gymnasium Erneuerung Regelanlage Cornelius-Burgh-Gymnasium ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung Trennwandvorhänge Cornelius-Burgh-Gymnasium ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung Tribüne und Prallschutz Cornelius-Burgh-Gymnasium ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung Hallenboden Cornelius-Burgh-Gymnasium Dacharbeiten CG 65. Cornelius-Burgh-Gymnasium Metallbau CG 21.496,77 -21.496,77 0,00 0,00 0,00 66. Cornelius-Burgh-Gymnasium Fassadenarbeiten CG 38.834,56 -38.834,56 0,00 0,00 0,00 67. Cornelius-Burgh-Gymnasium Sanitärarbeiten 3.082,89 0,00 0,00 0,00 3.082,89 68. Cornelius-Burgh-Gymnasium Malerarbeiten CG 2.744,56 -2.744,56 0,00 0,00 0,00 69. CGB Gerüstbauarbeiten 0,00 0,00 0,00 3.559,24 3.559,24 70. CG Metallarbeiten 0,00 0,00 0,00 50.437,69 50.437,69 71. CG Fassadenarbeiten) 0,00 0,00 0,00 40.469,53 40.469,53 72. CG Dachsanierung 0,00 0,00 0,00 68.694,64 68.694,64 Anlage 3 11 73. Pestalozzischule Erneuerung Dach Gymnastikhalle 10.000,00 -8.966,70 -1.033,30 0,00 0,00 74. Pestalozzischule Erneuerung Dach Altbau 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 80.000,00 -80.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 110.000,00 110.000,00 2.500,00 -2.500,00 0,00 0,00 0,00 11.320,85 -11.320,85 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.413,46 8.413,46 3.750,31 0,00 0,00 0,00 3.750,31 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 15.000,00 75. 76. 77. Pestalozzischule Erneuerung Fenster Altbau Westseite Pestalozzischule: Ern. Fenster Nordfassade Pestalozzischule Ern. Duschen und Außentoiletten 78. Restauration Wegekreuze 79. Erneuerung Kessel 80. Leonhardskapelle Bodenbelag 81. Außenanlage KG Oerather Mühlenfeld KG Westpromenade: Dämmung Kellerdecke 82. 83. KG Gerderath: Dämmung Speicher Altbau 84. Heizungsanlage KG Granterath 3.761,58 0,00 0,00 0,00 3.761,58 85. Zaunmaterial 1.139,78 -1.139,78 0,00 0,00 0,00 86. Sportumkleide Gerderath Erneuerung Dusch- und Umkleideräume 80.000,00 -80.000,00 0,00 0,00 0,00 87. Sportumkleide Gerderath Erneuerung Kessel- und Regelanlage 23.000,00 -12.954,04 -10.045,96 0,00 0,00 88. Sportumkleide Venrath Ern. Kesselanl. + Umbau WWB 7.000,00 -7.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 35.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 4.721,86 4.721,86 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 60.000,00 102.615,57 -102.615,57 0,00 0,00 0,00 24.000,00 0,00 0,00 0,00 24.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 10.000,00 20.000,00 0,00 -20.000,00 0,00 0,00 7.248,36 0,00 0,00 11.624,48 18.872,84 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 89. 90. 91. 92. 93. 94. Turnhalle Gerderath: Ern. Dach Anteil 1/2 Turnhalle Gerderath: Ern. Hallenfußboden Turnhalle Holzweiler: Ern. Dach einschl. Dämmung Sportumkleide Gerderath Ing.-Leistung Hallenbad Gerderath: Ern. Dach Anteil 1/2 Hallenbad Gerderath: Ern. Sanitärbereich 95. Instandhaltungsrückstellungen Bauxhof 96. Unterkunft Neuhaus Sanierung Sanitäranlagen 97. Neuhaus: Sanierung von 20 WE 98. Renovierung Räume Unterkünfte Oerath und Bellinghoven 99. Instandhaltungsrückstellung Kriegsgräber 100. FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Dachabdich- Anlage 3 12 101. 102. tung FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Heizungsregelung MZG Matzerath Erneuerung Dach Altbau und Dämmung 0,00 0,00 0,00 15.000,00 15.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 103. MZG Matzerath Erneuerung Außenputz mit Dämmung 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 104. MZG Katzem (alte Schule) Ern. Dachstuhl, OG-Decke u. Eindeckung 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 105. MZG Katzem: Ern. Blitzschutzanlage 3.218,06 -3.218,06 0,00 0,00 0,00 106. MZG Kückhoven Erneuerung Hallenfußboden 40.000,00 0,00 -15.000,00 0,00 25.000,00 107. MZH Kückhoven: Dacheindeckung 0,00 0,00 0,00 43.000,00 43.000,00 108. MZG Pfarrheim Gerderath Unterhaltung und Anstrich 16.000,00 -5.162,48 -10.837,52 0,00 0,00 109. MZH Gerderhahn: Ern. Flachdach Halle 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 110. MZH Gerderhahn: Dacheindeckung 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 111. MZH Golkrath: Ern. Dach Umkleide 0,00 0,00 0,00 10.000,00 10.000,00 112. MZH Golkrath: Ern. Dach 1. Erweiterung 0,00 0,00 0,00 12.000,00 12.000,00 113. MZH Hetzerath: Ern. Dacheindeckung 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 45.000,00 115. MZH Hetzerath: Ern. Duschen und Toilette MZH Granterath: Ern. Dacheindeckung 0,00 0,00 0,00 45.000,00 45.000,00 116. MZH Granterath: Ern. Außentoiletten 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 21.000,00 21.000,00 0,00 0,00 0,00 22.000,00 22.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 30.000,00 17.832,31 -17.832,31 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.654,46 12.654,46 214.463,83 -26.266,16 0,00 0,00 188.197,67 3.444.125,83 -1.113.992,84 -1.640.934,49 2.939.075,36 3.628.273,86 114. 117. 118. 119. 120. 121. 122. 123. 124. 125. MZH Schwanenberg: Ern. Dach Umkleiden MZH Schwanenberg: Ern. Duschen und Toiletten MZG Holzweiler (Alte Schule): Ern. Dacheindeckung MZH Houverath: Ern. Dach einschl. Dämmung MZG Geneiken (Alte Schule): Ern. Dacheindeckung MZG Geneiken (Alte Schule): Ern. Außentoiletten MZH Gerderath: Erneuerung Regelanlage MZH Houverath: Erneuerung Duschanlage Instandhaltung Abwasserreinigungsanlagen (UG aus den Sonstigen Rückstellungen) Anlage 3 13 12. Die Bildung der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgte ebenfalls in Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten sind. Im Detail ergibt sich folgende Entwicklung und Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen: Altersteilzeit Sonstige Rückstellung (Personalaufwand) - LoB Urlaubsrückstellungen Überstundenrückstellungen Rückstellungen Prüfung GPA Drohverlustrückstellungen Übrige sonst. Rückstellungen Rückstellungen Prozesskostenrisiko Gesamt Stadt Erkelenz Stand 01.01.2012 Inanspruchnahme/Auflösung EUR 2.625.016,81 0,00 465.096,04 79.366,15 35.972,25 5.299.806,57 364.842,83 151.729,52 9.021.830,17 EUR 0,00 0,00 0,00 2.911,02 0,00 0,00 0,00 0,00 2.911,02 Zuführung Stand 31.12.2012 EUR EUR 323.196,52 2.948.213,33 280.000,00 280.000,00 24.944,26 490.040,30 0,00 76.455,13 16.250,00 52.222,25 0,00 5.299.806,57 549.233,00 914.075,83 38.770,48 190.500,00 1.232.394,26 10.251.313,41 Prozesskostenrisiko Urlaub Jahresabschlusskosten Gesamt Kultur GmbH 5.000,00 2.160,00 9.000,00 16.160,00 0,00 2.160,00 9.000,00 11.160,00 0,00 3.604,00 7.000,00 10.604,00 5.000,00 3.604,00 7.000,00 15.604,00 Jahresabschlusskosten Gesamt GEE GmbH 4.500,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00 Gewerbesteuer 124.208,00 Rückstellung Baugebiet "Am Eselsweg" 1.000,00 Rückstellung Baugebiet "Oerather Mühlenfeld" 1. BA 138.996,79 Rückstellung Baugebiet "Hetzerath" 56.575,00 Rückstellung Baugebiet "Vossemer Straße" 227.051,17 Rückstellung Baugebiet "An der Heubahn" 0,00 Rückstellung Baugebiet "Am Dorf" 507.574,38 Rückstellung Baugebiet "Baaler Weg" 0,00 Rückstellung Baugebiet Gerderath 1.261,03 Rückstellung "Oerather Mühlenfeld" 2. BA 130.780,12 Rückstellung "Oerather Mühlenfeld" 3. BA 82.448,50 Rückstellungen Baugebiet "Schages Fahrt" Venrath 17.085,29 Rückstellungen Baugebiet "Am Loher Acker" 152.457,00 Rückstellung "Oerather Mühlenfeld" 4. BA 506.497,05 Rückstellungen f. droh. Verluste aus schweb. Geschäften 320.220,57 Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten 18.000,00 Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten 4.700,00 Gesamt GEE mbH & Co. KG 2.288.854,90 124.208,00 1.000,00 13.434,03 6.024,00 5.797,20 0,00 212.827,49 0,00 1.261,03 23.964,33 28.915,90 8.313,06 24.578,20 202.963,64 0,00 18.000,00 0,00 671.286,88 64.565,20 0,00 14.027,24 2.585,27 1.307,53 262.370,45 74.303,62 206.083,00 0,00 5.184,21 18.120,53 0,00 7.263,26 19.113,44 10.821,76 18.000,00 0,00 703.745,51 64.565,20 0,00 139.590,00 53.136,27 222.561,50 262.370,45 369.050,51 206.083,00 0,00 112.000,00 71.653,13 8.772,23 135.142,06 322.646,85 331.042,33 18.000,00 4.700,00 2.321.313,53 Jahresabschlusskosten Abwasserabgabe Entsorgung Klärschlamm Gesamt Abwasserbetrieb 18.000,00 205.853,25 17.000,00 240.853,25 18.000,00 146.138,85 17.000,00 181.138,85 17.000,00 219.404,64 12.800,00 249.204,64 17.000,00 279.119,04 12.800,00 308.919,04 11.572.198,32 870.996,75 Sonstige Rückstellungen Gesamt 2.200.448,41 12.901.649,98 Anlage 3 14 Bei der Bildung von Altersteilzeitrückstellungen werden fortgeltende Ansprüche der tariflich Beschäftigten auf Zahlung des Entgeltes im Rahmen der Altersteilzeitregelung berücksichtigt. Hierbei wurden die im Jahr der Beschäftigungsphase erworbenen Ansprüche auf Zahlung eines Beschäftigungsentgeltes während der Freistellungsphase in die Rückstellungen eingebracht. In die Urlaubsrückstellungen wird nicht in Anspruch genommener Urlaub des laufenden Jahres eingestellt. Gleiches gilt für die am Bilanzstichtag bestehenden Überstunden- und Gleitzeitguthaben. Sie sind ebenfalls über die Bildung einer Überstundenrückstellung zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung wurden die Bediensteten in unterschiedliche Beschäftigungsgruppen eingeteilt und diese mit der jeweiligen durchschnittlichen Vergütung von Beschäftigungsgruppen bewertet. In 2012 wurde erstmalig eine sonstige Rückstellung für Aufwendungen aus der leistungsorientierten Bezahlung (Lob) vorgenommen, die erst Ende März 2013 für den Zeitraum vom 01.01.2012 – 31.12.2012 zur Auszahlung gelangen. Für das Einleiten von Schmutzwasser wurde eine Rückstellung in Höhe von T€ 279 gebildet. Des Weiteren wurden T€ 188 für die Instandhaltung von Abwasserreinigungsanlagen zurückgestellt. Zum Zwecke der Vereinheitlichung der Bilanzpositionen wurde diese Rückstellung von den Sonstigen Rückstellungen in die Instandhaltungsrückstellungen umgegliedert. Zum kurzfristigen Ausgleich von Gebührenschwankungen im folgenden Jahr erfolgte beim Abwasserbetrieb ein Rückstellungsausweis in Höhe von T€ 1.974. Diese Rückstellung wurde zwecks Vereinheitlichung der Bilanzpositionen in den Sonderposten für Gebührenausgleich umgegliedert. Die Drohverlustrückstellung wurde gebildet, weil ein Gewerbesteuerschuldner gegen den Steuermessbescheid geklagt hat. Das Finanzamt hat in diesem Fall die Aussetzung der Vollziehung angeordnet. Wird der Klage stattgegeben, droht der Stadt Erkelenz möglicherweise ein Verlust der kompletten Forderung. Es bestehen demnach die Notwendigkeit und der Bedarf hierfür eine Rückstellung zu bilden und diese in der Bilanz anzusetzen. Gegenüber der zum 31.12.2011 vorgenommenen Bewertung haben sich in 2012 keine Änderungen ergeben. Die Rückstellungen Prozesskostenrisiko wurden aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren gebildet. Im ungünstigsten Fall muss die Stadt Erkelenz Kosten in Höhe der jeweiligen Streitwerte tragen. In 2011 wurde eine sonstige Rückstellung für die Abrechnung der einheitsbedingten Belastungen für das Haushaltsjahr 2009 gebildet. Hierfür ist am 28.10.2011 ein Zahlungsbescheid über 364.842,83 € ergangen, der aber gleichzeitig aufgrund eines beim Landesverfassungsgericht anhängigen Verfahrens bis zur Entscheidung gestundet worden ist. Im Rahmen einer Betriebsprüfung hat sich herausgestellt, dass die für den Bäderbetrieb in Vorjahren gebildete Gewinnrücklage wohl nicht aufwandsreduzierend anerkannt wird. Soweit dies letztendlich so kommen sollte, muss dafür sehr wahrscheinlich Kapitalertragssteuer als auch ein Solidaritätszuschlag von insgesamt 549.233,00 € nachgezahlt werden. Für ausstehende Rechnungen über Erschließungsarbeiten in den Baugebieten, bei denen mit der Veräußerung von Baugrundstücken begonnen wurde bzw. die Veräußerung der Baulandflächen bereits abgeschlossen ist wurde eine Rückstellung in Höhe von T€ 1.903 ausgewiesen. 13. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Eine besondere Besicherung der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage 2 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel. 14. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen hauptsächlich vereinnahmte Friedhofsgebühren für Nutzungsrechte an Gräbern, die Erträge in Folgejahren darstellen (T€ 6.183). Der Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und die an die freien Träger ausgezahlt werden (Vgl. Ausführungen ARAP auf der Aktivseite) beträgt nunmehr 1.549 T€. Daneben liegen noch weitere, kleinere passive Rechnungsabgrenzungsposten von insgesamt 662 T€ vor. Anlage 3 15 V. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung 1. Die Steuern und ähnlichen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen: T€ Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Sonstige Vergnügungssteuer Hundesteuer Familienlastenausgleich 276 6.233 21.146 16.118 1.348 631 242 1.874 47.868 2. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen des Haushaltsjahres betragen T€ 14.903. Darin enthalten sind im Wesentlichen T€ 4.807 Schlüsselzuweisungen, T€ 6.806 Zuweisungen und Zuschüsse sowie T€ 3.153 Erträge aus der Auflösung von Zuwendungen. 3. Bei den sonstigen Transfererträgen handelt es sich insbesondere um den Kostenersatz für soziale Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen in den Produktbereichen 05 „Soziale Hilfen“ und 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“. In 2011 sind daneben noch Erstattungen aus überzahlten Kreisumlagen von 726 T€ hinzugekommen. Deshalb sind in 2012 entsprechend weniger Erträge (279 T€) zu verzeichnen. 4. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (T€ 16.784) betreffen Schmutz- und Niederschlagswassergebühren (T€ 7.747), Verwaltungsgebühren (T€ 801), Benutzungsgebühren (T€ 5.935), Erträge aus den Auflösungen von Sonderposten für Beiträge und des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (T€ 2.301). 5. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (3.697 T€) enthalten im Wesentlichen Erlöse aus der Veräußerung von Bauland (T€ 2.961), Mieten und Pachten (T€ 396), Erträge aus dem Verkauf von Vorräten (T€ 210) und sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (T€ 130). 6. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden Erträge von insgesamt 989 T€ erzielt. Hierunter fallen u.a. die Erstattungen des Landes für Flüchtlinge, die Erstattungen der UVG- und Jugendhilfeleistungen und die Personal- und Sachkostenerstattungen vom Städt. Abwasserbetrieb. Die Erträge liegen im Wesentlichen in der Erstattung von vorgeleisteten Jugendhilfeaufwendungen begründet. 7. Im Haushaltsjahr 2012 wurden sonstige ordentliche Erträge in Höhe von T€ 7.352 erzielt, deren Zusammensetzung der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist: Konzessionsabgaben Erstattung von Steuern Erträge aus der Veräußerung von Grundst.u.Gebäuden Erträge aus der Veräußerung von Sachanlagen Bußgelder u.a. Säumniszuschläge u.dgl. Stundungs- und Aussetzungszinsen T€ 2.149 452 1.899 13 122 395 4 Anlage 3 16 Erträge aus Ersatzvornahmen Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen Sonstige nicht zahlungswirksame ord. Erträge Andere sonst. ordentl. Erträge 23 1.764 150 381 7.352 8. Das Jahresergebnis bei den aktivierten Eigenleistungen beträgt 605 T€. 9. Der Personal- und Versorgungsaufwand von T€ 21.303 des Haushaltsjahres 2012 entfällt mit T€ 3.185 auf Beamtenbezüge, mit T€ 14.562 auf Gehälter (einschließlich Beiträgen zu Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung), mit T€ 1.344 auf Beiträge zu Versorgungskassen für Beamte, T€ 466 auf Beihilfe (Beschäftigte T€ 227 und Versorgungsempfänger T€ 239) und mit T€ 628 T€ auf nicht zahlungswirksame Aufwendungen zur Auffüllung von Rückstellungsbeständen. Als Grundlage für die Ermittlung der Zuführung zur Pensionsrückstellung für die Beamten dienten die standardmäßig von der Rheinischen Versorgungskasse zur Verfügung gestellten Berechnungen. Die Zuführungsbeträge betrugen insgesamt T€ 1.118, die ausschließlich für Beschäftigte (198 T€ für Pensionen, 54 T€ für Beihilfen) und für Pensionäre (679 T€ für Pensionen, 187 T€ für Beihilfen) aufgebracht wurden. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich in der Position Personalaufwand folgende Ausweisänderung: Die Lohnsteuer wurde aus der Position sonstige ordentliche Aufwendungen umgegliedert. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. 10. Die Zusammensetzung der Sach- und Dienstleistungen des Haushaltsjahres 2012 zeigt die folgende Aufstellung: T€ Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 1.241 Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens 427 Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 1.010 Bewirtschaftung - Energie 2.162 Bewirtschaftung - Reinigung 1.175 Haltung von Fahrzeugen 438 Unterhaltung der Geräte 311 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 43 Aus- und Fortbildung 130 Lernmittel nach dem Lernmittefreiheitsgesetz 310 Sonst. besond. Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen 3.534 davon: Verpflegungsaufw. in Schulen u. Kindergärten Abfallgebühren u.a. Sonst. Verw. u. –Betriebsaufwendungen T€ 242 T€ 2.099 T€ 1.193 Aufwendungen für den Erwerb von Vorräten Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen davon: Aufwendungen EDV und Software Schülerbeförderungskosten Aufwendungen offener Ganztag Abfallentsorgung u. Beseitigung Sondermüll Übr. Aufwendungen f. sonst. Dienstleistungen 168 4.838 T€ 604 T€ 1.969 T€ 1.115 T€ 757 T€ 393 15.787 Anlage 3 17 11. Die bilanziellen Abschreibungen (T€ 11.097) umfassen die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen. 12. Die Transferaufwendungen 2012 setzen sich wie folgt zusammen: T€ Zuweisungen und Zuschüsse 4.375 Sozialtransferaufwendungen 5.334 Gewerbesteuerumlage 1.769 Finanzierungsbeteiligung „Fonds Deutsche Einheit“ 1.719 Kreisumlage 20.035 Krankenhausinvestitionsumlage 488 33.720 13. Im Jahre 2012 wurden sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von T€ 11.307 geleistet. Dies betrifft aus dem Kernhaushalt der Stadt Erkelenz insbesondere Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen (T€ 3.543) und Steuern, Versicherungen (T€ 2.058) und aus dem Städtischen Abwasserbetrieb insbesondere Beiträge zu Abwasserverbänden (T€ 648), Erlösschmälerungen (Zuführung Rückstellung für Gebührenerstattung) (T€ 1.443) sowie die Abwasserabgabe (T€ 219). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich in der Position sonstige ordentliche Aufwendungen folgende Ausweisänderung: Die Lohnsteuer wurde in die Position Personalaufwand umgegliedert. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. 14. Den maßgeblichen Anteil an den Finanzerträgen (T€ 3.505) haben die Zinserträge sonstiger inländischer Bereich mit T€ 3.476. Die übrigen Zinserträge betragen T€ 29. 15. Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen betragen insgesamt T€ 2.799. 16. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 sind keine Ermächtigungsübertragungen von Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen worden. 17. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 werden keine Ermächtigungsübertragungen von Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen. VII. Sonstige Angaben Die Kapitalflussrechnung – KFR -(nach DRS 2) zum Gesamtabschluss ist in der Anlage 3 zum Anhang dargestellt. Im Gegensatz zu den Vorjahren wurde die KFR in 2012 auf die direkte Ermittlungsmethode umgestellt, da diese im Konzern „Stadt Erkelenz“ wesentlich einfacher zu erstellen ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Finanzrechnung sowohl für den NKF-Abschluss als auch für den Abschluss des Städtischen Abwasserbetriebes vorliegt und nahezu 1:1 übernommen werden können. Ein weiterer Vorteil dieser direkten Ermittlungsmethode ist in der besseren Nachvollziehbarkeit der einzelnen Schritte zu sehen. Zur Vorgehensweise ist abschließend zu sagen, die KFRen der jeweiligen Töchter zunächst erstellt worden sind, diese dann in eine Summenkapitalflussrechnung zusammengeführt werden und schließlich in eine konsolidierte KFR münden. Gesamtanlagenspiegel Gesamtabschluss Stadt Erkelenz Anschaffungs- und Herstellungskosten Stadt Erkelenz Stand Zugänge Abgänge Umam in in buchungen 01.01.2012 2012 2012 in 2012 Euro Euro Euro Euro 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.1.1 Grünflächen 2.1.2 Ackerland 2.1.3 Wald, Forsten 2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen 2.2.2 Grundstücke mit Schulen 2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 2.2.4 Grundstücke mit sonstigen Dienst- Geschäfts- und Betriebsgebäude 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2.1 Brücken und Tunnel 1.2.3.2.2 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 1.2.3.2.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.2.4 Straßennetz, einschl. Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.2.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden, die nicht zu Nr. 2 und 3 gehören 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftssaustattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen 1.3.3 Übrige Beteiligungen 1.3.4 Sondervermögen 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.6 Ausleihungen 1.3.6.1 an verbundene Unternehmen 1.3.6.2 an Beteiligungen 1.3.6.3 an Sondervermögen 1.3.6.4 Sonstige Ausleihungen 1) 205.951,17 + 15.501,76 55.368.156,03 2.467.952,94 556.776,64 3.296.739,94 0,00 +/2.082,50 418.968,82 382.020,00 0,00 280.317,73 15.949,50 244.714,47 1.322,87 53.788,00 7.641.954,92 64.724.040,36 5.138.277,99 47.176.973,33 0,00 0,00 0,00 1.666.654,95 25.225.464,18 0,00 800.423,44 0,00 88.647.811,69 74.648.858,23 3.064,44 1.167.639,72 45.365,80 2.414.600,54 4.013.496,99 9.609.789,29 Abschreibungen Konsolidierung Abschreibungen in in 2012 2012 Euro Euro Buchwert Stand am 31.12.2012 Euro Stand am 31.12.2011 Euro +/97.749,07 125.786,36 205.951,17 0,00 269.920,72 -11.984,90 -257.935,82 151.670,71 0,00 0,00 0,00 55.619.504,64 2.875.179,19 543.468,87 3.265.333,85 55.368.156,03 2.467.952,94 556.776,64 3.296.739,94 489.826,75 0,00 298.659,91 1.529.049,41 486.985,14 16.931,86 -37.818,00 5.343.578,99 142.222,23 1.375.916,37 87.023,29 1.128.480,56 7.496.891,08 63.365.055,85 4.714.776,79 51.529.677,30 7.641.954,92 64.724.040,36 5.138.277,99 47.176.973,33 181.374,86 0,00 0,00 0,00 1.401.782,62 0,00 0,00 0,00 0,00 623.094,52 1.092.489,86 5.260.925,56 470,00 0,00 0,00 0,00 428.682,29 100.863,91 0,00 0,00 0,00 264.541,54 0,00 337,00 0,00 0,00 84.216,64 0,00 1.064.772,87 1.464.553,92 0,00 0,00 0,00 16.935,00 1.755,10 -8.487.683,37 0,00 0,00 32.687,98 0,00 3.277.545,09 3.506.318,30 405,75 57.366,88 0,00 428.035,20 811.419,46 0,00 25.406.369,04 0,00 851.952,10 0,00 87.408.139,80 72.506.229,94 2.658,69 1.110.272,84 45.365,80 2.362.053,32 4.296.322,49 6.382.694,48 25.225.464,18 0,00 800.423,44 0,00 88.647.811,69 74.648.858,23 3.064,44 1.167.639,72 45.365,80 2.414.600,54 4.013.496,99 9.609.789,29 0,00 0,00 2.597.037,86 0,00 234.206,43 0,00 0,00 31.180,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.628.217,87 0,00 234.206,43 0,00 0,00 2.597.037,86 0,00 234.206,43 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 442.003.918,69 11.354.310,69 3.428.205,65 -43.689,35 1) 11.096.840,89 438.789.493,49 442.003.918,69 Umbuchung vom Anlagevermögen ins Umlaufvermögen Anlage 1 zum Anhang Gesamtverbindlichkeitenspiegel Art der Verbindlichkeit 1. 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 2.4.4 2.4.5 2.4.6 2.5 2.5.1 2.5.2 3. 3.1 3.2 4. 5. 6. 7. 8. Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen von Beteiligungen von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich vom Bund vom Land von Gemeinden (GV) von Zweckverbänden vom sonstigen öffentlichen Bereich vom sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen vom privaten Kreditmarkt von Banken und Kreditinstituten von übrigen Kreditgebern Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung vom öffentlichen Bereich vom privaten Kreditmarkt Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Summe aller Verbindlichkeiten Gesamtbetrag des Haushaltsjahres EUR 1 bis zu 1 Jahr mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR 2 EUR 3 EUR 4 Gesamtbetrag des Vorjahres EUR 5 - - - - - - - - - - 880.653,22 47.603,32 190.413,28 642.636,62 928.256,54 46.835.892,02 10.436.486,17 2.841.542,02 740.740,77 11.676.917,18 2.382.770,91 32.317.432,82 7.312.974,49 47.407.679,81 11.610.605,72 1.678.059,18 762.511,50 5.112.275,11 65.705.877,20 1.678.059,18 762.511,50 5.112.275,11 11.182.731,90 14.250.101,37 40.273.043,93 1.185.838,61 296.209,49 12.319.076,26 73.747.666,43 Nachrichtlich: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: Bürgschaften für die Hermann-Josef-Stiftung Erkelenz Bürgschaften für die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co.KG (GEE) insgesamt: 16.255.308,16 5.238.229,70 21.493.537,86 Anlage 2 zum Anhang Anlage 3 zum Anhang Gesamtabschluss Stadt Erkelenz Kapitalflussrechnung* Ergebnis Haushaltsjahr EUR Ergebnis Vorjahr EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Steuern und ähnliche Abgaben + Zuwendungen und allgemeine Umlagen + Sonstige Transfereinzahlungen + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte + Privatrechtliche Leistungsentgelte + Kostenerstattungen, Kostenumlagen + Sonstige Einzahlungen + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - Personalauszahlungen - Versorgungsauszahlungen - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen - Transferzahlungen - Sonstige Auszahlungen = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16) 48.021 11.705 322 14.454 21 1.001 5.372 3.507 84.403 -17.956 -1.479 -16.975 -2.639 -33.835 -4.889 -77.773 6.630 2.807 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 + Zuwendungen für Investitionsmaßmahmen + Einzahlg. a.d. Veräußerg. v. Sachanlagen + Einzahlg. a.d. Veräußerg. v. Finanzanl. + Einzahlg. a. Beiträgen u.ä. Entgelten + Sonstige Investitionseinzahlungen = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit - Auszahlg. f.d. Erwerb von Grdst. und Gebäuden - Auszahlg. f. Baumaßnahmen - Auszahlg. f.d.Erwerb v.bewegl. Anlagevermögen - Auszahlg. f.d. Erwerb v. Finanzanlagen - Auszahlg. v. aktiv.Zuwend. - Sonstige Investitionsauszahlungen = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = Saldo aus Investitionstätigkeit (23 und 30) = Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (17 und 31) 1.732 3.199 0 448 570 5.949 -889 -8.330 -1.701 0 0 -15 -10.935 -4.986 1.644 -6.093 -3.286 33 34 35 36 37 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung - Tilgung und Gewährung von Darlehen - Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 3.024 18.510 -3.718 -19.505 -1.689 2.899 0 5.882 0 -2.983 38 39 40 41 = Änd. d. Best. an eigenen Finanzmitteln (32 und 37) + Anfangsbestand an eigenen Finanzmitteln + Bestand an fremden Mitteln = Liquide Mittel * In den Vorjahren wurde die Kapitalflussrechnung nach der indirekten Methode ermittelt. Ab diesem Jahr erfolgt die Ermittlung der Kapitalflussrechnung nach der direkten Methode. ** inkl. negativem Banksaldo der GEE KG iHv. EUR 31.052,64 (Ausweis unter Bilanz 4.2.5) -45 3.946 23 3.924 ** -6.269 10.215 0 3.946 Anlage 4 1 Lagebericht 1. Allgemeines Der Gesamtabschluss ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. 2. Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Gesamtjahresergebnisses Die Gesamtergebnisrechnung hat mit einem Gesamtergebnis von -2.171.006,68 € abgeschlossen. 3. Analyse der Vermögenslage Auf der Aktivseite der Gesamtbilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das sich zum 31.12.2012 auf 463.348.904,88 € beläuft. Das Anlagevermögen beträgt 438.789.493,49 €. Prozentual gesehen, beträgt das Anlagevermögen 94,70 % der Bilanzsumme. Das Umlaufvermögen umfasst zum Stichtag 22.527.830,38 € oder 4,86 %. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten weist Zahlungen in Höhe von 2.031.581,01 € oder 0,44 % aus. Das Anlagevermögen besteht aus • • • Immateriellen Vermögensgegenständen von 125.786,36 € Sachanlagen von 389.781.946,07 € Finanzanlagen von 48.881.761,06 € Das Umlaufvermögen besteht aus • • Vorräten von 7.214.564,43 € öffentlichen- und privatrechtlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von 11.358.090,47 € Anlage 4 2 • liquiden Mitteln von 3.955.175,48 € Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2.031.581,01 €. 4. beträgt zum Bilanzstichtag Analyse der Finanzlage Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das ja mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst. Das Eigenkapital besteht aus • • • • • der allgemeinen Rücklage in Höhe von der Sonderrücklage in Höhe von der Ausgleichsrücklage in Höhe von dem passiven UB aus Kapitalkonsolidierung dem Gesamtjahresergebnis in Höhe von 185.708.546,70 1.637.424,56 6.780.184,17 517.070,90 -2.171.006,68 € € € € €. Weiter rechnet man zum Eigenkapital die • Sonderposten in Höhe von 145.779.903,51 €. die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und durch ihre ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer den Abschreibungsaufwand anteilig neutralisiert. Die vorstehenden Passivposten umfassen 338.252.123,16 € und weisen somit ein Eigenkapital von 73,00 % aus. Die Rückstellungen in Höhe von 50.996.932,84 € die man wegen ihres späteren Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern in erster Linie die zukünftigen Pensionsaufwendungen. Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen Art insgesamt 65.705.877,20 € betragen. Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote von 25,19 %. Soweit die Rückstellungen wider erwarten doch nicht benötigt werden sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 8.393.971,68 € (1,81 %) ausgewiesen. Es handelt sich fast ausschließlich um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren. Anlage 4 3 5. Bilanzkennzahlen Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich. Nachstehend einige wichtige Kennzahlen: Eigenkapitalquote 1 Eigenkapital x 100 Bilanzsumme = 41,54 % (iVJ 45,22 %) Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit. Ek 2 Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100 Bilanzsumme = 73,00 % (iVJ 71,67 %) Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ (Ek 2) misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um die langfristigen Sonderposten erweitert. Anlagendeckungsgrad 1 Eigenkapital x 100 Anlagevermögen = 43,86 % (iVJ 47,59 %) Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 1“ zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert ist. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind Nach dem 31.12.2012 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungsoder erwähnungsbedürftig wären. 7. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz Die Entwicklung des Konzerns „Stadt Erkelenz“ wird folgendermaßen beurteilt: Ebenso wie in den letzten beiden Konzernabschlüssen, so schließt auch der diesjährige Abschluss mit einem Minus ab. Erfreulich ist dabei, dass sich das diesjährige Minus in der Ergebnisrechnung von 2.171.006,68 € eher wieder in die Richtung des 2010er Ergebnisses bewegt als die Tendenz des 2011er Ergebnisses mit einem Minus von 4,8 Mio. € zu bestätigen. Natürlich kann und darf ein negatives Ergebnis niemals zu einer Zufriedenheit innerhalb des Konzerns führen, sondern muss vielmehr Ansporn sein, Ursachen für dieses negative Ergebnis zu erforschen und nach Anlage 4 4 Verbesserungspotenzialen für die Zukunft zu suchen. Trotz des negativen Betrages kann das Ergebnis als ein durchaus erfreuliches Ergebnis gewertet werden, basiert dieses doch allein auf 11,1 Mio. € Abschreibungsbeträgen, die nach dem früheren Rechnungswesen dazu geführt hätten, dass eine nicht unerhebliche „freie Spitze“ hätte gebildet werden können. Vor diesem Hintergrund und dem Umstand, dass im Gesamtkonzern stets besonderer Wert auf eine Werterhaltung des Vermögens gelegt wird, ist das Gesamtergebnis als gutes Ergebnis zu bewerten. 2012 war das Jahr, in dem bei der Konzernmutter die Hebesätze der Gewerbesteuer, der Grundsteuer B sowie die Parameter zur Berechnung der Hundesteuer bzw. der Vergnügungssteuer erhöht worden sind. Resultat dieser Steuererhöhungen ist, dass 1,9 Mio. € an zusätzlichen Steuern nicht nur für 2012, sondern nachhaltig zur Verbesserung der Haushaltslage generiert werden konnten. Wobei ein wichtiger Baustein der Nachhaltigkeit ist, dass das 2012er Niveau bei den Gewerbesteuererträgen zumindest beibehalten wird. Ebenso konnte bei den Einkommensteueranteilen erfreulicherweise gegenüber 2011 eine Verbesserung um 1,4 Mio. € erzielt werden. Dagegen konnte bei den 2012er Schlüsselzuweisungen festgestellt werden, dass zumindest das niedrige Niveau von 2011 mit 4,8 Mio. € in exakt der gleichen Höhe gehalten wurde. Hier sei nochmals angemerkt, dass dies Ertragsposition noch im 2010er Abschluss 7,8 Mio. € betrug – immerhin 3,0 Mio. € mehr! Bei den Einkommenssteueranteilen als auch bei den Schlüsselzuweisungen zeigen sich aber auch gleichzeitig die Probleme auf, die mit diesen Ertragsarten verbunden sind. Läuft die Gesamtwirtschaft gut, werden hier auch konstante Erträge im Haushaltsplan veranschlagt und vereinnahmt werden können – ist dies jedoch nicht der Fall, gerät der Haushalt auch ganz schnell und ohne die Möglichkeit im Vorfeld agieren zu können, in Schieflage. Daneben werden auch in Zukunft die Transferaufwendungen sorgsam und kritisch zu beobachten sein. Hier stellen sowohl die jährlich zu zahlende Kreisumlage von ca. 20,0 Mio. € als auch die weiteren Transferaufwendungen, insbesondere im Bereich „Kinder, Jugend und Familie“, mit einem Volumen von ca. 14,0 Mio. €, mit stetig steigender Tendenz, kritische Aufwandspositionen dar. Kritisch insbesondere deshalb, weil beide nur bedingt vom Mutterunternehmen beeinflusst werden können. Kritisch könnten auch in künftigen Jahren die Belastungen werden, die sich aus der Umsiedlung der Orte Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und Berverath im Rahmen des Tagebaus Garzweiler II ergeben. Kritisch deshalb, weil sich durch den Wegzug von Bürgerinnen und Bürgern als auch von Unternehmen negative Entwicklungen im Bereich Kaufkraft und Steuerkraft ergeben könnten. Die Erfahrungen aus den Umsiedlungen der Orte Borschemich, Immerath, Lützerath und Pesch haben jedoch auch gezeigt, dass diese bisher beherrschbar sind. Es gilt trotzdem auch dort die weitere Entwicklung genau zu beobachten! Die im Jahresabschluss 2011 geäußerten Befürchtungen des Rechnungsprüfungsamtes, dass der Wegfall von RWE-Power als Gewerbesteuerzahler negative Folgen auf den Haushalt der Stadt haben könnte, werden nicht geteilt. Begründen lässt sich dies damit, dass RWE bereits in den Jahren 2011 und 2012 schon keine mehr für den Haushalt erheblichen Gewerbesteuererträge geleistet hat. Soweit zur Entwicklung beim Mutterunternehmen, womit wir auch schon bei den Töchtern wären. Hier kann auch 2012 die erfreuliche Tendenz der Vorjahre bestätigt werden. Konnten die Töchterunternehmen in 2010 mit ca. 560 T€ und in 2011 mit 810 T€ zur Konsolidierung des Gesamtergebnisses beitragen, so betrug in 2012 dieser Konsolidierungsanteil sogar 940 T€! Allein an diesen Zahlen lässt sich die kontinuierlich gute Arbeit in den vier Töchterunternehmen ablesen, die sich auch in 2012 Anlage 4 5 wieder in durchweg positiven Ergebnissen in den Einzelabschlüssen widerspiegelt! Ebenso lassen Einblicke in die Einzelabschlüsse erkennen, dass dort von einer nahezu ausgelasteten Stadthalle, einer weiterhin hohen Nachfrage nach Grundstücken und Haustypen sowie von konstanten Jahresüberschüssen und landesweit geringen Gebührenbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger bei den Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren die Rede ist. Diese gute Arbeit in den Töchterunternehmen wird aber auch für die künftige Entwicklung des Konzerns elementar sein. Nur über diese Basis wird eine Verbesserung des Konzernergebnisses in Richtung „einer schwarzen Null“ möglich sein. Diese eingeschlagenen Wege gilt es fortzuführen, zu beobachten und evtl. kurzfristig zu korrigieren, falls es die Entwicklungen erfordern. Sollte dies gelingen, wird sich dies auch zukünftig in den Ergebnissen des Konzernabschlusses ablesen lassen! Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder Gem. § 116 GO NRW lfd. Nr. Familiennamen, Vornamen ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 l S.3 des Aktiengesetzes Mitgliedschaften in Organen der Gemeinde in öffentl.-rechtl. oder priv. Form Mitgliedschaften in Organen sonst. privatrechtlicher Unternehmen 1 Aufderstrasse, Stefan Auszubildender KFZ-Technik --- --- --- 2 Bienefeld, HermannJosef Landwirtschaftlicher Betriebshelfer/ Landwirt --- --- --- 3 Bläsen, Theodor Albert keine, arbeitslos --- --- --- 4 Blumenhofen, Norbert b. k. A. b. k. A. b. k. A. b. k. A. 5 Czybik, Peter Beamter --- --- --- 6 Dederichs, Hans-Josef Polizeibeamter --- --- --- 7 Diart, Franz-Josef Rentner --- --- --- 8 Dulies, Annemarie Ruhestand --- ehrenamtliche Richterin/ Verwaltungsgericht Aachen 9 Eickels, Thomas --- 10 Fellmin, Peter, Gustav, Paul Frings, Karl-Heinz Dipl.-Ing., Geschäftsführer, selbständig Krankenpfleger/Desinfektor Sparkassenzweckverband des Kreises Heinsberg und der Stadt Erkelenz (stv. Vorsitzende), Beirat WestEnergie und Verkehr --- --- --- Freier Journalist --- --- Fraktionsvorsitz Allianz 2010 --- --- --- --- --- --- --- 11 --- 12 Gillrath, Marcus Frederick 13 Göhl, Angelika Master-Student der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit einem Major in Management und Minor in Accounting Sozialarbeiterin 14 Grates, Gundela Rentnerin --- --- --- 15 Honold-Ziegahn, Christel Lehrerin --- --- 16 Hübgens, Otto Sozialversicherungsfachangestellter --- Mitglied im Zweckverband der KSK Heinsberg --- --- 17 Jopen, Liselotte Sonderschullehrerin --- --- --- 18 Kehren, Ferdinand Dipl.-Rechtspfleger/Beamter --- --- 19 Kopp, Antonius --- --- 20 Kowalzik, Hans-Jürgen Versicherungskaufmann (Organisationsleiter) Masseur und med. Bademeister Braunkohleausschuss des Regierungspräsidenten Köln --- --- --- --- 21 Krahe, Werner Dipl.-Rechtspfleger --- --- --- 22 Kutz, Michael Hausmann --- --- --- 23 Lennartz, Dr., Arno Architekt --- --- 24 London, Peter Landesbeamter --- --- 25 Lörkens, Wilfried Sparkassenangestellter --- --- Mitglied der Vertreterversammlung der Volksbank Erkelenz-HückelhovenWegberg eG Mitglied im Beirat der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW --- 26 Maibaum, Franz Ausbilder im Bauhandwerk --- --- --- 27 Mainka, Karin Freiberufliche Dozentin --- --- --- Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder Gem. § 116 GO NRW lfd. Nr. Familiennamen, Vornamen ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 l S.3 des Aktiengesetzes Mitgliedschaften in Organen der Gemeinde in öffentl.-rechtl. oder priv. Form Mitgliedschaften in Organen sonst. privatrechtlicher Unternehmen 28 Merkens, Rainer Betriebsleiter --- Mitglied im Beirat NVV MG; Mitglied Verbandsversammlung Niersverband; Mitglied der Gesellschafterversammlung GEE; Mitglied der Gesellschafterversammlung Kultur GmbH Mitglied der Vertreterversammlung der Raiffeisenbank Erkelenz 29 Moll, Christopher Account Manager --- --- 30 Odenthal, Thorsten Studienreferendar, Kirchenmusiker --- 31 Otto, Siegfried --- --- 32 Paffen, Hans-Josef Rentner/Fachkraft für Arbeitssicherheit Rentner Mitglied der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH Erkelenz Mitglied der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH Erkelenz --- --- --- --- 33 Pütz, Stephan Polizeibeamter --- --- --- 34 Rogowsky, Rainer Technischer Angestellter --- --- --- 35 Schaaf, Kerstin Bauingenieurin --- --- 36 Schiefer, Roland Diplom-Volkswirt/Referent --- Mitglied im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Heinsberg; Mitglied Kultur GmbH; Mitglied GEE --- 37 Schirrmeister-Heinen, Beate Ellen Lehrerin --- 38 Simon, Jürgen Beamter im Ruhestand --- Kuratorium H.-J.Stiftung (Krankenhaus), Gesellschafterversammlung WFG für den Kreis HS, Präsidiumsmitglied im NW StGB --- 39 Spalink, Dieter Ministerialrat --- --- 40 Steingießer, KlausJosef Abteilungsleiter/Dipl.-Ing. --- 41 Stolzenberger, Silvia Rechtspflegerin --- Kultur GmbH; Verbandsversammlung Sparkasse; Kuratorium H.-J.-Stiftung --- 42 Stommel, Andreas Lehrer --- --- --- 43 Terek, Robert unabhängiger Versicherungsmakler --- --- --- 44 Dipl.-Bauingenieur (Uni) --- --- --- 45 Thies genannt Wienber, Frank Tüffers, Michael Sozialversicherungsfachangestellter --- --- --- 46 Vasters, Hans- Dieter Techn. Berater/Ingenieur --- --- --- 47 von der Forst, Walter Landwirt --- --- --- --- --- --- --- Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz, Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis HS mbH --- --- Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder Gem. § 116 GO NRW lfd. Nr. Familiennamen, Vornamen ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 l S.3 des Aktiengesetzes Mitgliedschaften in Organen der Gemeinde in öffentl.-rechtl. oder priv. Form Mitgliedschaften in Organen sonst. privatrechtlicher Unternehmen 48 Wendt, Ulrich Lehrer --- --- --- 49 Wilke, Holger Textilmeister --- --- --- 50 Wolters, Astrid Sachbearbeiterin Bundesagentur für Arbeit Jobcenter --- --- --- --- Mitglied KSK Heinsberg Zweckverband; Mitglied KSK Heinsberg Verw.Rat; KSK Heinsberg Hauptausschuss; KSK Heinsberg Risikoausschuss, KSK Heinsberg Bauausschuss; Vorstandsmitglied Schwalmverband; Vorsitzender Kuratorium HermannJosef-Stiftung; Vorsitzender Kuratorium Walter und Elfriede Meyer-Stiftung; Mitglied Kuratorium SparkassenKunststiftung; Mitglied Kuratorium Sparkassen für Völkerverständigung; Mitglied des Gruppenausschusses (1. stv. Vorsitzender) Verwaltung und des Hauptausschusses des Kommunalen Arbeitgeber-verbandes NW (KAV NW); Vereinigung kommunaler Arbeitgeber, stv. Mitglied der Mitgliederversammlung auf Bundesebene; Städte- und Gemeindebund NRW Mitglied Schul-, Kulturund Sportausschuss; Deutscher Städte- und Gemeindebund Ausschuss für Schule, Sport und Kultur und kooptierter Stellvertreter im Präsidium; Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg; Referent für Management Circle, Eschborn (genehmigte Nebentätigkeit); Stellv. Vorsitzender Erkelenz für Sri Lanka e. V. Geschäftsführer der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz, stv. Vorstandsmitglied des Schwalmverbandes, stv. Mitglied der Zweckverbandsver- Regionalbeirat NVV Mitglied; Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co.KG Vorsitzender Gesellschafterversammlung; Wirtschaftsförderrungsgesellschaft des Kreises Heinsberg WFG Aufsichtsrat; Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz; Leiter Gruppe Center Circle Innovationsregion Rheinisches Revier Mitglieder des Verwaltungsvorstandes: 1 Jansen, Peter Bürgermeister der Stadt Erkelenz 2 Dr. Gotzen, HansHeiner - --- - Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder Gem. § 116 GO NRW lfd. Nr. Familiennamen, Vornamen ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 l S.3 des Aktiengesetzes 3 Lurweg, Ansgar - --- 4 Schmitz, Norbert - --- Mitgliedschaften in Organen der Gemeinde in öffentl.-rechtl. oder priv. Form sammlung der Kreissparkasse Heinsberg, stellv. Mitglied Verwaltungsrat der Kreissparkasse Heinsberg Geschäftsführer der Grundstücks- und Entwicklungsgesellscha ft der Stadt Erkelenz mbH, Vorstandsmitglied im Schwalmverband, Mitglied Regionaler Beirat des Zweckverbandes AVV Geschäftsführer der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH; Beratendes Mitglied der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH Mitgliedschaften in Organen sonst. privatrechtlicher Unternehmen Mitglied des Aufsichtsrates der Franziskusheim GmbH Gesamtabschluss Konzern "Stadt Erkelenz" zum 31.12.2012 Gesamteigenkapitalspiegel Stadt Erkelenz Stand am 1.1.2012 EUR 1. Gezeichnetes Kapital 0,00 2. Allgemeine Rücklage 200.554.585,61 3. Sonderrücklagen 1.606.244,55 Veränderungen EUR Veränderung des Konsolidierungskreises EUR Umgliederungen im Eigenkapital EUR -15.601.182,00 ** 31.180,01 * Jahresergebnis 2012 EUR 0,00 0,00 899.295,74 0,00 0,00 0,00 Konsolidierung sonstiges EUR Stadt Erkelenz Stand am 31.12.2012 EUR 0,00 -144.152,65 185.708.546,70 1.637.424,56 4. Ausgleichsrücklage 12.475.122,31 0,00 -5.694.938,14 0,00 5. Jahresergebnis -4.795.642,40 0,00 4.795.642,40 -2.171.006,68 -2.171.006,68 517.070,90 0,00 0,00 0,00 517.070,90 6. Passiver Unterschiedsbetrag 7. Anteile anderer Gesellschafter 0,00 210.357.380,97 * ** 0,00 31.180,01 -15.601.182,00 0,00 0,00 * 0,00 6.780.184,17 0,00 0,00 0,00 -2.171.006,68 -144.152,65 192.472.219,65 Zuführung Vermögen Elfriede Meyer-Stiftung Korrektur Erstkonsolidierung Abwasserbetrieb (Anpassung Sonderrücklage) Anlage 5 Anlage 6.1 Tradition und Fortschritt Beteiligungsbericht der Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 Anlage 6.2 I. Beteiligung an der Kreiswerke Heinsberg GmbH 1. Gegenstand des Unternehmens Erbringung von Ver- und Entsorgungsleistungen in den Bereichen Energie, Wasser, Abwasser, Wärme, Abfall, Verkehr und Telekommunikation sowie mit diesen in Zusammenhang stehenden Diensten 2. Beteiligungsverhältnisse 9.510.028,99 € 392.288,70 € (4,125 %) Stammkapital Gesellschafter Stadt Erkelenz 3. Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung davon Stadt Erkelenz 17 Mitglieder 1 Mitglied Aufsichtsrat davon Stadt Erkelenz 15 Mitglieder 1 Mitglied Geschäftsführung 1 Geschäftsführer 4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich Bilanz 31.12.2011 (TEUR) 31.12.2012 (TEUR) +/(TEUR) Anlagevermögen 17.693 17.693 0 Umlaufvermögen 6.126 5.935 -191 0 0 0 Bilanzsumme Aktiva 23.819 23.628 -191 Eigenkapital 20.299 20.785 486 0 0 0 Rückstellungen 1.623 1.651 28 Verbindlichkeiten 1.897 1.192 -705 23.819 23.628 -191 Rechnungsabgrenzungsposten Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des ÖPNV Bilanzsumme Passiva Anlage 6.3 Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse 31.12.2011 (TEUR) 31.12.2012 (TEUR) +/(TEUR) 18.888 11.847 -7.041 3.768 3.773 5 18.878 11.841 -7.037 47 117 70 1.931 7.067 5.136 Sonstige betriebliche Aufwendungen 36 4.600 4.564 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 34 15 -19 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 85 83 -2 Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 Steuern vom Einkommen und Ertrag 0 0 0 5.575 6.061 486 Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Erträge aus Beteiligungen Jahresüberschuss 5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks Im Geschäftsjahr 2012 wurde dem öffentlichen Zweck, der Erbringung von Ver- und Entsorgungsleistungen in den Bereichen Energie, Wasser, Abwasser, Wärme, Abfall, Verkehr und Telekommunikation sowie mit diesen in Zusammenhang stehenden Diensten, entsprochen. Anlage 6.4 II. Beteiligung an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH 1. Gegenstand des Unternehmens Förderung der Industrie, des Handwerks, des Handels und des Kleingewerbes sowie des Fremdenverkehrs im Kreis Heinsberg mit dem Ziel, durch eine Stärkung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft die Wirtschaftskraft nachhaltig zu steigern und die Wirtschafts- und Sozialstruktur des Kreises zu verbessern. 2. Beteiligungsverhältnisse 256.000 € 25.600 € (10 %) Stammkapital Gesellschafter Stadt Erkelenz 3. Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung davon Stadt Erkelenz 36 Mitglieder 3 Mitglieder Aufsichtsrat davon Stadt Erkelenz 15 Mitglieder 1 Mitglied Geschäftsführung 1 Geschäftsführer 4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich Bilanz 31.12.2011 (TEUR) 31.12.2012 (TEUR) +/(TEUR) Anlagevermögen 3.568 3.272 -296 Umlaufvermögen 458 476 18 Bilanzsumme Aktiva 4.026 3.748 -278 Eigenkapital incl. Investitionszuschüsse 2.626 2.561 -65 Rückstellungen 428 225 -203 Verbindlichkeiten 972 962 -10 4.026 3.748 -278 Bilanzsumme Passiva Anlage 6.5 Gewinn- und Verlustrechnung 31.12.2011 (TEUR) 31.12.2012 (TEUR) +/(TEUR) Umsatzerlöse 671 668 -3 Sonstige betriebliche Erträge 857 949 92 Personalaufwand 788 795 7 Abschreibungen 403 411 8 Sonstige betriebliche Aufwendungen 300 376 76 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 11 10 -1 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 48 45 -3 0 0 0 Jahresüberschuss 5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks Eine Unternehmensbeteiligung ist u. a. nur zulässig, wenn das Unternehmen auf einen öffentlichen Zweck ausgerichtet ist. Wirtschaftsförderung und damit die Stärkung der Wirtschaftskraft und die nachhaltige Verbesserung der Wirtschafts- und Sozialstruktur des Kreises ist ein solcher öffentlicher Zweck. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH hat, wie dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 entnommen werden kann, mit ihrem unternehmerischen Handeln im Jahre 2012 diesen Zweck erfüllt und gleichzeitig die zur Deckung der Betriebskosten bereitgestellten Budgetansätze unterschritten. Für die Betriebskosten ist ein Gesellschafter nachschusspflichtig, so dass das jährliche Betriebsergebnis immer per se ausgeglichen ist. Anlage 6.6 III. Beteiligung an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH 1. Gegenstand des Unternehmens Geschäftsführung und Vertretung der „Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE)“ als deren persönlich haftende Gesellschafterin. 2. Beteiligungsverhältnisse 25.564,59 € (100 %) Stammkapital Alleiniger Gesellschafter Stadt Erkelenz 3. Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung Bürgermeister und 9 Mitglieder des Rates 10 Mitglieder Geschäftsführung 2 Geschäftsführer 4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich Bilanz 31.12.2011 (TEUR) 31.12.2012 (TEUR) +/(TEUR) Anlagevermögen 0 0 0 Umlaufvermögen 35 33 -2 0 0 0 Bilanzsumme Aktiva 35 33 -2 Eigenkapital 29 28 -1 Rückstellungen 5 4 -1 Verbindlichkeiten 1 1 0 35 33 -2 Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Passiva Anlage 6.7 Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse 31.12.2011 (TEUR) 31.12.2012 (TEUR) +/(TEUR) 0 0 0 12 8 -4 Personalaufwand 0 0 0 Abschreibungen 3 0 -3 Sonstige betriebliche Aufwendungen 5 5 0 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 0 Steuern 0 0 0 Jahresüberschuss 4 3 -1 Sonstige betriebliche Erträge 5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks Die Geschäftsführung und Vertretung der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) diente im Geschäftsjahr 2012 einem öffentlichen Zweck, da die Hauptgesellschaft mit ihrem Gegenstand des Unternehmens auf einen öffentlichen Zweck, nämlich der Veräußerung, sowie die Beplanung, Baureifmachung und Erschließung von Grundstücken zu dem Zweck, das Angebot von Grundstücken für Wohn- und Gewerbebauten in der Stadt Erkelenz zu verbessern, insbesondere, preiswertes Wohnbauland für Familien zu schaffen, ausgerichtet ist. Anlage 6.8 IV. Beteiligung an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) 1. Gegenstand des Unternehmens Erwerb und Tausch, die Veräußerung, sowie die Beplanung, Baureifmachung und Erschließung von Grundstücken zu dem Zweck, das Angebot von Grundstücken für Wohn- und Gewerbebauten in der Stadt Erkelenz zu verbessern, insbesondere, preiswertes Wohnbauland für Familien zu schaffen. 2. Beteiligungsverhältnisse Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die „Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH“. Sie ist zur Leistung einer Einlage nicht berechtigt. Weitere Gesellschafterin (Kommanditistin) ist die Stadt Erkelenz mit einer Einlage von 818.067,01 €. 3. Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung Bürgermeister und 9 Mitglieder des Rates 10 Mitglieder Geschäftsführung Komplementärin 4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich Bilanz 31.12.2011 31.12.2012 +/(TEUR) (TEUR) (TEUR) Anlagevermögen 38 31 -7 Umlaufvermögen 8.727 8.410 -317 12 2 -10 Bilanzsumme Aktiva 8.777 8.443 -334 Eigenkapital 3.831 4.393 562 Rückstellungen 2.289 2.321 32 Verbindlichkeiten 2.657 1.729 -928 Bilanzsumme Passiva 8.777 8.443 -334 Rechnungsabgrenzungsposten Anlage 6.9 Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse 31.12.2011 31.12.2012 +/(TEUR) (TEUR) (TEUR) 1.188 831 -357 91 55 -36 Materialaufwand 303 0 -303 Personalaufwand 18 18 0 Abschreibungen 4 62 58 Sonstige betriebliche Aufwendungen 175 95 -80 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 127 49 -78 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 137 105 -32 Steuern 160 93 -67 Jahresüberschuss 609 562 -47 Sonstige betriebliche Erträge 5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks Der Gegenstand des Unternehmens, nämlich insbesondere die Verbesserung des Angebotes von Grundstücken und Schaffung preiswerten Wohnbaulandes für Familien, ist auf einen öffentlichen Zweck ausgerichtet. Ausweislich des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 konnten auch im Jahre 2012 zahlreiche Baulandflächen verkauft werden, was wiederum zu einem positiven Jahresergebnis führte. Der öffentliche Zweck wurde also erfüllt. Anlage 6.10 V. Beteiligung an der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz 1. Gegenstand des Unternehmens Organisation von kulturellen Veranstaltungen und die Errichtung und der Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen oder sich an solchen beteiligen. 2. Beteiligungsverhältnisse Stammkapital Alleiniger Gesellschafter Stadt Erkelenz 25.000€ (100%) 3. Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung Bürgermeister und 9 Mitglieder des Rates Geschäftsführung 10 Mitglieder 1 Geschäftsführer 4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich Bilanz 31.12.2011 (TEUR) 31.12.2012 (TEUR) +/(TEUR) Anlagevermögen 3.975 3.831 -144 Umlaufvermögen 574 602 28 4 0 -4 4.553 4.433 -120 727 733 6 2.183 2.110 -73 16 16 0 1.627 1.573 -54 0 1 1 4.553 4.433 -120 Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Aktiva Eigenkapital Zuschüsse für Investitionen Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Passiva Anlage 6.11 Gewinn- und Verlustrechnung 31.12.2011 (TEUR) 31.12.2012 (TEUR) +/(TEUR) Umsatzerlöse 304 275 -29 Sonstige betriebliche Erträge 271 300 29 0 0 0 102 108 6 0 0 0 Abschreibungen 145 145 0 Sonstige betriebliche Aufwendungen 180 196 16 5 1 -4 89 87 -2 9 34 25 55 6 -49 Materialaufwand Personalaufwand Erträge aus Beteiligungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Steuern Jahresüberschuss 5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks Der Gegenstand der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz ist die Organisation von kulturellen Veranstaltungen und die Errichtung und der Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt. Aus dieser Umschreibung ergibt sich mithin die Ausrichtung des Unternehmens auf einen öffentlichen Zweck. Ausweislich des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 wurden durch die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz auch im Jahre 2012 wiederum zahlreiche kulturelle Veranstaltungen in der Stadt Erkelenz, federführend durch die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz, insbesondere in der neuen Stadthalle organisiert bzw. Veranstaltungen Dritter betreut. Anlage 6.12 VI. Sonstige Beteiligungen Die Stadt ist Mitglied im Gemeinnützigen Bauverein eG Erkelenz. Wegen der Geringfügigkeit der Beteiligung (3.067,76 €) erfolgt hier keine weitere Darstellung. Eine Einsicht in den hier bekannt gemachten Beteiligungsbericht ist jedermann gestattet. Zu diesem Zweck wird er auch in der Stadtverwaltung Erkelenz, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, während der üblichen Dienststunden bereitgehalten. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme wird hiermit öffentlich hingewiesen. Erläuterungen zum Gesamtabschluss Anlage 7.1 Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2012 Gesamtbilanz 1. ANLAGEVERMÖGEN 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 1.2.2.4 Grundstücke mit sonst. Dienst-, Geschäfts- u. and. Betriebsgebäuden 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2.1 Brücken und Tunnel 1.2.3.2.2 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 1.2.3.2.3 Entwässer- u. Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.2.4 Straßennetz, einschl. Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.2.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremden Grund u. Boden, die nicht zu Nr. 2 u. 3 gehören 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (Summe Sachanlagen) 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.3 Übrige Beteiligungen 1.3.4 Sondervermögen 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.6 Ausleihungen 1.3.6.1 an verbundene Unternehmen 1.3.6.2 an Beteiligungen 1.3.6.3 an Sondervermögen 1.3.6.4 Sonstige Ausleihungen (Summe Finanzanlagen) SUMME ANLAGEVERMÖGEN Stadt Erkelenz 1 Kultur GmbH 2 Abwasserbetrieb 3 GEE GmbH 4 GEE KG 5 Vortrag Konzern 125.786,36 0,00 0,00 0,00 0,00 125.786,36 55.619.504,64 2.875.179,19 543.468,87 3.265.333,85 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 55.619.504,64 2.875.179,19 543.468,87 3.265.333,85 55.619.504,64 2.875.179,19 543.468,87 3.265.333,85 7.496.891,08 63.365.055,85 4.714.776,79 47.648.629,52 0,00 0,00 0,00 3.687.311,00 0,00 0,00 0,00 193.736,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.496.891,08 63.365.055,85 4.714.776,79 51.529.677,30 7.496.891,08 63.365.055,85 4.714.776,79 51.529.677,30 25.406.369,04 0,00 0,00 0,00 0,00 25.406.369,04 25.406.369,04 851.952,10 0,00 3.222.679,30 72.506.229,94 2.658,69 1.110.272,84 45.365,80 2.196.084,32 4.225.675,49 5.860.450,30 300.956.577,61 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 140.562,00 2.938,00 0,00 3.830.811,00 0,00 0,00 84.185.460,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 61.560,00 522.244,18 84.963.001,46 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 106,00 0,00 0,00 106,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25.301,00 6.149,00 0,00 31.450,00 851.952,10 0,00 87.408.139,80 72.506.229,94 2.658,69 1.110.272,84 45.365,80 2.362.053,32 4.296.322,49 6.382.694,48 389.781.946,07 851.952,10 0,00 87.408.139,80 72.506.229,94 2.658,69 1.110.272,84 45.365,80 2.362.053,32 4.296.322,49 6.382.694,48 0,00 389.781.946,07 4.685.708,56 990.793,31 37.421.530,74 234.206,43 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.685.708,56 -3.048.284,00 990.793,31 37.421.530,74 -37.421.530,74 234.206,43 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 89.351.575,80 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 89.351.575,80 -40.469.814,74 0,00 0,00 0,00 390.433.939,77 3.830.811,00 84.963.001,46 106,00 31.450,00 0,00 479.259.308,23 -40.469.814,74 0,00 0,00 0,00 438.789.493,49 0,00 Summenabschluss KapitalSchuldenGuVsonstige konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen 0,00 0,00 Gesamtabschluss 125.786,36 0,00 0,00 -1.637.424,56 1.637.424,56 0,00 2.628.217,87 0,00 234.206,43 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 48.881.761,06 1) 2) 3) Anlage 7.2 Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2012 Gesamtbilanz 2. Kultur GmbH 2 Abwasserbetrieb 3 GEE GmbH 4 GEE KG 5 Vortrag Konzern Summenabschluss KapitalSchuldenGuVsonstige konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen Gesamtabschluss 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.740,76 0,00 0,00 0,00 12.740,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.672.134,58 686.311,09 7.358.445,67 469.576,89 350.105,64 6.675.500,98 175.266,14 2.016.303,94 0,00 0,00 0,00 0,00 2.629,94 194.517,06 179.221,20 0,00 73.515,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 234,77 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 664.093,95 529.326,84 6.675.500,98 248.781,62 2.019.168,65 696.792,83 0,00 0,00 0,00 0,00 473.757,84 0,00 10.857.304,26 26.745,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 29.375,92 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 68.872,76 0,00 516.126,50 0,00 0,00 0,00 29.995,37 0,00 0,00 0,00 30.230,14 28.564,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28.564,50 752.103,31 0,00 0,00 29.995,37 0,00 542.630,60 0,00 11.461.601,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.356.590,53 572.947,82 0,00 2.884,00 1.022.753,13 3.955.175,48 13.213.894,79 602.323,74 528.867,26 33.114,14 8.409.763,30 3.955.175,48 0,00 22.527.830,38 4.139.765,77 0,00 0,00 0,00 2.083,46 407.787.600,33 4.433.134,74 85.491.868,72 33.220,14 8.443.296,76 UMLAUFVERMÖGEN 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.1.3 unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 2.1.4 fertige Erzeugnisse und Waren (Zwischensumme) 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Forderungen 2.2.1.1 Öffentlich-rechtl. Forderungen und Ford. aus Transferleistungen 2.2.1.1.1 Gebühren 2.2.1.1.2 Beiträge 2.2.1.1.3 Steuern 2.2.1.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.2.1.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.1.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2.1.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.1.2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.2.1.2.4 gegen Beteiligungen 2.2.1.2.5 gegen Sondervermögen 2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände 2.2.3 Forderungen fremde Finanzmittel (Summe Forderungen und sonstige VG) 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel SUMME UMLAUFVERMÖGEN 3. Stadt Erkelenz 1 AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG SUMME AKTIVA 0,00 0,00 0,00 12.740,76 0,00 6.672.134,58 686.311,09 7.371.186,43 22.787.963,23 4.141.849,23 0,00 -156.622,00 0,00 0,00 0,00 -156.622,00 664.093,95 529.326,84 6.675.500,98 175.266,14 2.019.168,65 -73.515,48 -29.995,37 0,00 0,00 -103.510,85 -103.510,85 0,00 0,00 -2.110.268,22 506.189.120,69 -40.469.814,74 -2.213.779,07 12.740,76 0,00 6.515.512,58 686.311,09 7.214.564,43 0,00 -156.622,00 752.103,31 0,00 0,00 0,00 0,00 542.630,60 0,00 11.358.090,47 2.031.581,01 0,00 -156.622,00 463.348.904,88 4) 5) 6) 7) Anlage 7.3 Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2012 Gesamtbilanz Stadt Erkelenz 1 Kultur GmbH 2 Abwasserbetrieb 3 GEE GmbH 4 GEE KG 5 Vortrag Konzern Summenabschluss KapitalSchuldenGuVsonstige konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen 0,00 25.000,00 5.200.000,00 25.564,59 818.067,01 198.359.406,10 0,00 648.161,17 0,00 5.028.112,75 0,00 67,21 0,00 3.012.601,16 0,00 207.048.348,39 -23.485.731,00 0,00 0,00 28.671.129,60 -27.033.705,04 Gesamtabschluss Bilanz / Passiva 1. EIGENKAPITAL 1.0 GEZEICHNETES KAPITAL 1.1 Allgemeine Rücklage davon Deckungsrücklage 1.2 Sonderrücklagen 1.637.424,56 53.144,44 26.980.560,60 0,00 0,00 1.3 Ausgleichsrücklage 6.760.581,72 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4 Gesamtjahresergebnis -3.110.459,80 6.409,56 2.444.472,27 2.567,12 562.486,76 1.5 passiver UB aus Kapitalkonsolidierung (SUMME EIGENKAPITAL) 203.646.952,58 732.715,17 39.653.145,62 28.198,92 4.393.154,93 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 SONDERPOSTEN Sonderposten für Zuwendungen Sonderposten für Beiträge Sonderposten für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten (SUMME SONDERPOSTEN) 78.642.673,33 39.961.189,90 979.464,88 217.118,78 119.800.446,89 2.110.268,22 0,00 0,00 0,00 2.110.268,22 8.650.660,50 0,00 1.973.754,46 0,00 10.624.414,96 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 RÜCKSTELLUNGEN Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen (SUMME RÜCKSTELLUNGEN) 34.467.009,00 0,00 3.440.076,19 0,00 10.251.313,41 48.158.398,60 0,00 0,00 0,00 0,00 15.604,00 15.604,00 0,00 0,00 188.197,67 0,00 308.919,04 497.116,71 0,00 0,00 0,00 0,00 4.500,00 4.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.321.313,53 2.321.313,53 4. 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 VERBINDLICHKEITEN Anleihen 0,00 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen 0,00 von Beteiligungen 0,00 von Sondervermögen 0,00 vom öffentlichen Bereich 880.653,22 vom privaten Kreditmarkt 20.169.795,71 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 861.408,45 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 752.511,50 Sonstige Verbindlichkeiten 5.124.961,70 (SUMME VERBINDLICHKEITEN) 27.789.330,58 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.558.969,30 0,00 0,00 14.078,05 0,00 0,00 1.573.047,35 0,00 0,00 0,00 0,00 34.078.598,51 0,00 0,00 638.592,92 0,00 0,00 34.717.191,43 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 521,22 521,22 0,00 29.526,20 0,00 0,00 1.465.014,67 0,00 0,00 163.979,76 10.000,00 60.307,67 1.728.828,30 0,00 29.526,20 0,00 880.653,22 57.272.378,19 0,00 0,00 1.678.059,18 762.511,50 5.166.188,14 65.789.316,43 5. PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG 6.068.631,60 19.602,45 19.602,45 6.780.184,17 0,00 -94.524,09 0,00 0,00 517.070,90 248.473.769,67 -56.070.996,74 0,00 89.403.602,05 39.961.189,90 2.953.219,34 217.118,78 132.535.130,07 0,00 34.467.009,00 0,00 3.628.273,86 0,00 12.901.649,98 50.996.932,84 -19.602,45 -19.602,45 -6.068.631,60 0,00 2.302.551,31 -156.622,00 185.708.546,70 0,00 1.637.424,56 4), 9), 10) 11) 6.780.184,17 -469,17 -2.056.410,97 -19.602,45 -2.171.006,68 517.070,90 -469,17 246.140,34 -176.224,45 192.472.219,65 15.601.182,00 -2.110.268,22 -246.140,34 15.601.182,00 -2.110.268,22 -246.140,34 102.648.375,49 39.961.189,90 2.953.219,34 217.118,78 0,00 145.779.903,51 0,00 34.467.009,00 0,00 3.628.273,86 0,00 12.901.649,98 50.996.932,84 0,00 8) 0,00 0,00 12), 13), 14) 15) 16) 0,00 -29.526,20 0,00 -73.515,48 -103.041,68 0,00 8.393.971,68 19.602,45 19.602,45 0,00 0,00 0,00 880.653,22 57.272.378,19 0,00 0,00 1.678.059,18 762.511,50 5.112.275,11 65.705.877,20 8.392.471,68 1.500,00 0,00 0,00 0,00 SUMME PASSIVA 407.787.600,33 4.433.134,74 85.491.868,72 33.220,14 8.443.296,76 0,00 506.189.120,69 -40.469.814,74 -2.213.779,07 0,00 -156.622,00 463.348.904,88 8.393.971,68 (Summe Aktiva) (Summe Passiva) Differenz 407.787.600,33 407.787.600,33 0,00 4.433.134,74 4.433.134,74 0,00 85.491.868,72 85.491.868,72 0,00 33.220,14 33.220,14 0,00 8.443.296,76 8.443.296,76 0,00 0,00 0,00 0,00 506.189.120,69 -40.469.814,74 -2.213.779,07 506.189.120,69 -40.469.814,74 -2.213.779,07 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -156.622,00 463.348.904,88 -156.622,00 463.348.904,88 0,00 0,00 6) 5), 14) Anlage 7.4 Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2012 Gesamtbilanz Stadt Erkelenz 1 Kultur GmbH 2 Abwasserbetrieb 3 GEE GmbH 4 Erläuterungen: 1) vgl. Erstkonsolidierung, Buchwerte beim Mutterunternehmen der Kultur GmbH, der GEE GmbH und der GEE KG 2) Elfriede Meyer Stiftung 3) vgl. Erstkonsolidierung, Buchwerte beim Mutterunternehmen des Abwasserbetriebes 4) Aus dem Verkauf von Grundstücken im Jahr 2011 (wird bis zum Verkauf des Grundstückes jährlich korrigiert) 5) vgl. Schuko, Verrechnungskonto Abwasserbetrieb 6) vgl. Schuko, Verrechnungskonten GEE KG / GEE GmbH 7) vgl. Schuko, SoPo Zuschüsse für Investitionen 8) Gezeichnetes Kapital 9) Allgemeine Rücklage (ohne Stadt) abzüglich mit allgemeiner Rücklage verrechnete Ausschüttung vorkonzerlicher Gewinne (vgl. Erstkonsolidierung) 10) Ausschüttung Abwasserbetrieb und GEE GmbH an Stadt Erkelenz 11) Sonderrücklagen (ohne Stadt) 12) vgl. Jahresergebnis Konzern-GuV 13) vgl. Jahresergebnis Konzern-GuV 14) Korrektur der Differenz aus der Schuldenkonsolidierung sowie aus der GuV-Konsolidierung (Zinsen Verrechnungskonto Abwasserbetrieb) 2011 15) vgl. Erstkonsollidierung, passiver UB aus Kapitalkonsolidierung 16) vgl. Schuko, Sonderposten Zuwendungen GEE KG 5 Vortrag Konzern Summenabschluss KapitalSchuldenGuVsonstige konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen Gesamtabschluss Anlage 8.1 Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2012 Gesamtergebnisrechnung Stadt Erkelenz 1 Kultur GmbH 2 Abwasserbetrieb 3 GEE GmbH 4 GEE KG 5 Summenabschluss Kapitalkonsolidierung Schuldenkonsolidierung GuVkonsolidierung Zwischenergebniseliminierung sonstige Verrechnungen Gesamtabschluss 1. + Steuern und ähnliche Abgaben 47.917.518,12 0,00 0,00 0,00 0,00 47.917.518,12 - 49.528,53 47.867.989,59 1) 2. + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 14.008.866,15 362.260,44 608.118,72 0,00 0,00 14.979.245,31 - 76.627,53 14.902.617,78 2) 3. + Sonstige Transfererträge 279.227,71 0,00 0,00 0,00 0,00 279.227,71 4. + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 9.037.050,44 0,00 9.432.632,24 0,00 0,00 18.469.682,68 - 1.685.895,75 16.783.786,93 3) 5. + Privatrechtliche Leistungsentgelte 549.086,49 201.847,66 0,00 0,00 2.973.054,90 3.723.989,05 - 26.550,00 3.697.439,05 4) 6. + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.186.007,90 0,00 0,00 0,00 0,00 2.186.007,90 - 1.197.484,17 988.523,73 5) 7. + Sonstige ordentliche Erträge 5.707.820,16 11.629,65 1.642.695,63 8.040,00 55.438,60 7.425.624,04 - 73.232,90 7.352.391,14 6) 8. + Aktivierte Eigenleistungen 348.898,55 0,00 256.548,03 0,00 0,00 605.446,58 9. +/- Bestandsveränderungen 0,00 0,00 - 1.002,07 0,00 - 2.141.583,63 - 2.142.585,70 80.034.475,52 575.737,75 11.938.992,55 8.040,00 886.909,87 93.444.155,69 - 18.729.617,29 - 107.855,84 - 1.054.609,68 0,00 - 17.096,46 - 19.909.179,27 - 2.448.278,75 0,00 0,00 0,00 0,00 - 2.448.278,75 - 16.421.196,76 - 31.763,01 - 1.110.272,80 0,00 - 10.505,33 - 17.573.737,90 1.786.339,15 - 15.787.398,75 9) - 7.796.968,55 - 145.486,97 - 3.219.975,29 - 55,00 - 7.122,95 - 11.169.608,76 72.767,87 - 11.096.840,89 10) - 33.970.316,56 0,00 0,00 0,00 0,00 - 33.970.316,56 250.000,00 - 33.720.316,56 11) 16. - Sonstige ordentliche Aufwendungen - 8.463.651,22 - 197.889,65 - 2.607.335,54 - 5.428,55 - 233.862,40 - 11.508.167,36 - 469,17 201.331,08 - 11.307.305,45 12), 13) 17. = Ordentliche Gesamtaufwendungen - 87.830.029,13 - 482.995,47 - 7.992.193,31 - 5.483,55 - 268.587,14 - 96.579.288,60 0,00 - 469,17 3.365.047,78 0,00 0,00 - 93.214.709,99 - 7.795.553,61 92.742,28 3.946.799,24 2.556,45 618.322,73 - 3.135.132,91 0,00 - 469,17 258.609,69 0,00 0,00 - 2.876.992,39 5.838.174,85 1.175,97 3.520,84 10,67 49.567,27 5.892.449,60 - 2.367.828,51 - 19.602,45 3.505.018,64 - 1.153.081,04 - 87.508,69 - 1.505.847,81 0,00 - 105.403,24 - 2.851.840,78 52.807,85 4.685.093,81 - 86.332,72 - 1.502.326,97 10,67 - 55.835,97 3.040.608,82 0,00 0,00 - 2.315.020,66 0,00 - 19.602,45 705.985,71 - 3.110.459,80 6.409,56 2.444.472,27 2.567,12 562.486,76 - 94.524,09 0,00 - 469,17 - 2.056.410,97 0,00 - 19.602,45 - 2.171.006,68 23. + Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24. - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25. = Außerordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 23 u. 24) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - 3.110.459,80 6.409,56 2.444.472,27 2.567,12 562.486,76 - 94.524,09 0,00 - 469,17 - 2.056.410,97 0,00 - 19.602,45 - 2.171.006,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - 3.110.459,80 6.409,56 2.444.472,27 2.567,12 562.486,76 - 94.524,09 10. = Ordentliche Gesamterträge 11. - Personalaufwendungen 12. - Versorgungsaufwendungen 13. - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14. - Bilanzielle Abschreibungen 15. - Transferaufwendungen 18. = Ordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 10 u. 17) 19. + Finanzerträge 20. - Finanzaufwendungen 21. = Gesamtfinanzergebnis (Zeilen 19 u. 20) 22. = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (Zeilen 18 u. 21) 26. = Gesamtjahresergebnis (Zeilen 22 und 25) 27. - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 28. = Gesamtbilanzverlust 279.227,71 605.446,58 2.880,79 0,00 0,00 - 3.106.438,09 - 2.139.704,91 0,00 0,00 1.054.609,68 7) 90.337.717,60 - 18.854.569,59 8) - 2.448.278,75 - 2.799.032,93 0,00 0,00 - 469,17 - 2.056.410,97 0,00 - 19.602,45 - 2.171.006,68 14), 15) 16) Anlage 8.2 Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2012 Gesamtergebnisrechnung Stadt Erkelenz 1 Kultur GmbH 2 Abwasserbetrieb 3 GEE GmbH 4 GEE KG 5 Summenabschluss Kapitalkonsolidierung Schuldenkonsolidierung GuVkonsolidierung Erläuterungen: 1) vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Steuern + ähnliche Abgaben 2) vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Zuwendungen und allgemeine Umlage 3) vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 4) vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: privatrechtliche Leistungsentgelte 5) vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung, ergebniswirksame Konsolidierung Sonstiges: Kostenerstattungen und Kostenumlagen 6) vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Sonstige ordentliche Erträge 7) vgl. GuV-Kons, ergebniswirksame Konsolidierung Sonstiges: Bestandsveränderungen 8) vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: Personalaufwand 9) vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 10) vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Abschreibungen 11) vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Transferaufwendungen 12) vgl. Schuko, Unterschiedsbetrag Verrechnungskonto GEE KG mit GEE GmbH 13) vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Sonstige ordentliche Aufwendungen, Differenz Verzinsung Verrechnungskonto und Gewerbesteuer, Innenumsatzerlöskonsolidierung: sonstige ordentliche Aufwendungen 14) Ausschüttung Jahresüberschuss Abwasserbetrieb/GEE GmbH, Finanzerträge (Verzinsung Verrechnungskonto Abwasserbetrieb in 2012) 15) Abwasser: Differenz aus Einführung Finanzsoftware und Abgr. Verzinsung Verrechnungskonto in 2011 16) vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zwischenergebniseliminierung sonstige Verrechnungen Gesamtabschluss