Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
38000.pdf
Größe
528 kB
Erstellt
25.11.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/279/2013
öffentlich
14.11.2013
Amt 61 Manfred Orth
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Sadt Erkelenz
(Wohnbauflächen In Gerderhahn/Alte Römerstraße), ErkelenzGerderhahn
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 17.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
(Wohnbauflächen In Gerderhahn/Alte Römerstraße), ErkelenzGerderhahn und Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen
Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
10.12.2013
11.12.2013
18.12.2013
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Ziel und Zweck der zwei Teilbereiche umfassenden 17. Änderung des mit
Bekanntmachung vom 01.09.2001 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes ist die
Darstellung bisheriger Flächen für die Landwirtschaft am nordwestlichen Ortsrand in
Erkelenz-Gerderhahn, nördlich L46 Alte Römerstraße, westlich L364 In Gerderhahn,
in eine Wohnbaufläche mit einer Flächengröße von ca. 1,9 ha.
In einem weiteren Änderungsbereich soll die Darstellung bisheriger Wohnbaufläche
am westlichen Ortsrand in einer Größe von ca. 1,5 ha entfallen und als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt werden.
Mit der Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel der
Bereitstellung von Baugrundstücken in einem festzusetzenden Wohngebiet
geschaffen werden.
Die Anfrage an die Bezirksregierung Köln gemäß § 34 Landesplanungsgesetz zur
Anpassung an die Ziele der Raumordnung wurde gestellt, landesplanerische
Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen nicht.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes und Entwicklung aus dem
Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.
Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Sitzung
vorgestellt. In der Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss zur 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie der Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen
Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden.
Gleichzeitig soll die Verwaltung beauftragt werden, die Öffentlichkeit, die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB zu
beteiligen sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath zu hören.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte
berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist
eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von
Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden
Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen
miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende
sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen
Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild
baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.
Die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Erkelenz (Wohnbauflächen In Gerderhahn/Alte Römerstraße), ErkelenzGerderhahn, wird beschlossen.
2.
Über den Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Erkelenz (Wohnbauflächen In Gerderhahn/Alte Römerstraße), ErkelenzGerderhan, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu
unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind
gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur
Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath ist zu
beteiligen.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage:
Übersicht über den Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Gerderhahn/Alte Römerstraße), ErkelenzGerderhahn
Vorlage A 61/279/2013 der Stadt Erkelenz
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