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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
38114.pdf
Größe
625 kB
Erstellt
04.12.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:07

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Rechnungsprüfungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 14/060/2013 nichtöffentlich/öffentlich 25.11.2013 Amt 14 Martin Jansen Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2012 gemäß § 101 i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW Beratungsfolge: Datum Gremium 05.12.2013 Rechnungsprüfungsausschuss 11.12.2013 Hauptausschuss 18.12.2013 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Gemäß Paragraph 95 Absatz 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Nach Paragraph 96 Absatz 1 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgendes Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 wurde gemäß Paragraph 95 Absatz 3 GO NRW am 02.05.2013 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister hat den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses formgerecht dem Rat am 08.05.2013 zur Feststellung zugeleitet. Nach Paragraph 95 Absatz 3 Satz 2 GO NRW hätte die Zuleitung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres 2012 erfolgen müssen, also spätestens bis zum 31.03.2013. Aufgrund der noch immer sehr umfangreichen Arbeiten und der Komplexität des Gesamtthemas konnte auch in diesem Jahr keine fristgerechte Zuleitung erfolgen. Auf der anderen Seite kann auch in diesem Jahr darauf verwiesen werden, dass der zugeleitete Jahresabschluss 2012 wieder einmal einer der ersten Jahresabschlüsse in ganz NRW ist. Gemäß Beschluss des Rates vom 08.05.2013 wurde der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 nach Paragraph 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten der Örtlichen Rechnungsprüfung bedient (Paragraph 101 Absatz 8 GO NRW). Sofern der Rat in seiner Sitzung am 18.12.2013 den Feststellungsbeschluss gemäß Paragraph 96 Absatz 1 GO NRW fasst, wird die hierfür gesetzlich vorgegebene Frist 31.12.2013 für den Jahresabschluss 2012 eingehalten. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende im Paragraph 101 GO NRW beschriebene Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses maßgebend sind: 1. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. 2. Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. 3. Es wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einbezogen. 4. Der Lagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob - ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird oder der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen. Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat. Es kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf des Jahresabschlusses 2012 erteilt werden. Weiterhin wird festgestellt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 einen Fehlbetrag von 3.110.459,80 € aufweist. Dieser soll aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Das 1. NKF Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) vom 18.09.2012 eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, zum 31.12.2012 rückwirkend Jahresüberschüsse der Jahre 2007 bis 2011 der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Solche Jahresüberschüsse wurden in Erkelenz in den Jahren 2007 bis 2009 erzielt. Dies bedeutet, dass die Ausgleichsrücklage um insgesamt 7.822.725,81 € erhöht Vorlage A 14/060/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 werden könnte. Gleichzeitig würde sich die Allgemeine Rücklage, der diese Jahresüberschüsse seinerzeit zugeführt worden sind, in der gleichen Höhe verringern. Es wird daher vorgeschlagen, diese Option zu wählen und im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2012 einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss/Rat): „1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2012, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, wird anerkannt. Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß Paragraph 101 Absatz 3 GO NRW). Gleichzeitig wird nach Paragraph 101 GO NRW zusammengefasst, dass 1. der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt; 2. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind; 3. die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen; 4. der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln. 2) Der Jahresabschluss 2012 wird gemäß Paragraph 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt. 3) Der Jahresfehlbetrag von 3.110.459,80 € wird gemäß Paragraph 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW aus der Ausgleichsrücklage gedeckt. 4) Die Jahresüberschüsse der Jahre 2007 bis 2009 in Höhe von 7.822.725,81 € werden gemäß den Vorschriften des 1. NKF Weiterentwicklungsgesetzes der Allgemeinen Rücklage entnommen und der Ausgleichsrücklage zugeführt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2012 Vorlage A 14/060/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Stadt Erkelenz Örtliche Rechnungsprüfung Prüfbericht und Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung zum Jahresabschluss 2012 der Stadt Erkelenz Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erkelenz Inhaltsverzeichnis: 1 Vorbemerkungen ................................................................................................. 3 2 Prüfungsauftrag ................................................................................................... 4 3 Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................ 4 3.1 3.1.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf ............................................. 4 3.1.2 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung .................................... 4 3.1.3 Zusammenfassende Beurteilung ............................................................ 7 3.2 4 5 6 7 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Erkelenz................................ 4 Unregelmäßigkeiten ...................................................................................... 7 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .......................................................... 8 4.1 Gegenstand der Prüfung ............................................................................... 8 4.2 Art und Umfang der Prüfung.......................................................................... 8 Feststellung und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung. 9 5.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen .............................................. 9 5.2 Jahresabschluss .......................................................................................... 10 5.3 Lagebericht .................................................................................................. 11 5.4 Anhang ........................................................................................................ 11 5.5 Anlagenspiegel ............................................................................................ 11 5.6 Forderungsspiegel ....................................................................................... 12 5.7 Verbindlichkeitenspiegel .............................................................................. 12 5.8 Rückstellungsspiegel ................................................................................... 12 5.9 Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände .......................................................................... 12 Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft ........................................................................................... 13 6.1 Haushaltswirtschaftliche Organisation ......................................................... 13 6.2 Haushaltswirtschaftliche Grundsätze........................................................... 13 6.3 Haushaltswirtschaftliche Lage ..................................................................... 13 Gesamtaussage des Jahresabschlusses .......................................................... 14 7.1 Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses .......................... 14 7.2 Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen .................................... 16 7.3 Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva) ........................................................ 16 7.4 Kapitalstruktur/Finanzierung der Bilanz (Passiva) ....................................... 16 8 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung ..... 17 9 Bestätigungsvermerk ......................................................................................... 19 10 Anlagen zum Prüfbericht ................................................................................... 21 Seite 2 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erkelenz 1 Vorbemerkungen Die Stadt Erkelenz hat mittlerweile ihren sechsten Jahresabschluss nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) unter Anwendung des § 95 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie den Bestimmungen des sechsten Abschnittes der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aufgestellt. Mit dem Jahresabschluss 2012 wird das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres nachgewiesen. Gleichzeitig wird damit die Transparenz und Qualität der Rechenschaft erhöht. Dies sind die Grundlagen, um zu einer optimierten Steuerung und zu wirtschaftlicheren Entscheidungen zu gelangen bzw. perspektivisch dazu beizutragen, Diskussionen und Entscheidungen auf einen strategisch sinnvollen und nachhaltigen Ressourcenverbrauch auszurichten. Der Jahresabschluss im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) orientiert sich an den Vorschriften zum handelsrechtlichen Jahresabschluss für große Kapitalgesellschaften und an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung; er weicht in Einzelfällen nur insoweit davon ab, als die kommunalspezifischen Belange (Ziele und Aufgaben) dies erfordern. Er gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt und informiert über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Hierzu haben auch der Anhang und der Lagebericht in geeigneter Form beizutragen. Gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen (§ 37 Abs. 2 GemHVO). Im Anhang sind entsprechend § 44 Abs. 1 GemHVO zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Die Erläuterungen sind so zu fassen, dass sachverständige Dritte die Sachverhalte beurteilen können. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen für die Stadt ergeben können. Auch die konkreten Sachverhalte i. S. d. § 44 Abs. 2 GemHVO sind anzugeben und zu erläutern. Für die äußere Gestaltung des Anhangs, seinen Aufbau und Umfang bestehen keine besonderen Formvorgaben. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO beizufügen (§ 44 Abs. 3 GemHVO). Seite 3 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erkelenz 2 Prüfungsauftrag Die Stadt Erkelenz ist gemäß § 95 GO NRW verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Nach § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 59 Abs. 3 i. V. m. § 101 Abs.1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Er bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW bei der Durchführung der Prüfung der Örtlichen Rechnungsprüfung. Gem. § 101 Abs. 2 GO NRW ist vor Abgabe des Prüfberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat, dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Prüfungsberichtes zu geben. Im Vorfeld der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wurden der Kämmerer am 21.11.2013 und der Bürgermeister am 26.11.2013 durch den Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung über den Entwurf des Prüfungsberichtes informiert. Über das Ergebnis der Prüfung berichtet dieser Prüfungsbericht, der in Anlehnung an die vom Institut der Rechnungsprüfer festgelegten "Leitlinien zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen (IDR- Prüfungsleitlinie 260)“ erstellt wurde. 3 Grundsätzliche Feststellungen 3.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Erkelenz 3.1.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Zum Gesamtjahresergebnis 2012 bleibt festzustellen, dass sich das geplante Defizit in Höhe von 5.013.900,00 € um 1.903.440,20 € verringert hat und somit das Jahr 2012 mit einem Fehlbetrag von 3.110.459,80 € abschließt. Die Gründe für die Verbesserung des Geschäftsverlaufes waren sowohl Verbesserungen bei den ordentlichen Erträgen in Höhe von 2.238.599,52 € aber auch erhöhte ordentliche Aufwendungen von insgesamt 909.383,13 €. Zusätzlich konnte beim Finanzergebnis eine Verbesserung in Höhe von 574.223,81 € erzielt werden. 3.1.2 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Im Lagebericht werden folgende Aussagen zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt getroffen: „2012 war das Jahr, in dem die Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B sowie die Parameter zur Berechnung der Hundesteuer bzw. der Vergnügungssteuer erhöht wurden. Erkennen kann man dies u.a. daran, dass in 2012 die Steuererträge gegenüber 2011 um rund 1,95 Mio. € gestiegen sind. Eine Seite 4 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erkelenz Bestätigung also der vorgenommenen Beschlüsse, die auch nachhaltig positiv in der Zukunft wirken und dadurch die künftigen Haushalte entlasten werden. Ob die Höhe ebenso nachhaltig sein wird, hängt nicht zuletzt bei den Gewerbesteuererträgen u.a. davon ab, wie die allgemeine Wirtschaftslage sich allgemein und wie sich speziell die Gewinne bei den in der Stadt ansässigen Unternehmen entwickeln werden. Einbußen bei den hiesigen Gewerbetreibenden führen zumindest aufgrund der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs dazu, dass dann stets ein bis zwei schlechte Ertragsjahre in den Haushalten kompensiert werden müssen. Damit kommen wir auch schon zur zweiten bestimmenden Ertragsgröße im Haushalt und damit auch im vorliegenden Jahresabschluss. Die Rede ist von den Zuweisungen und speziell von den Schlüsselzuweisungen. Diese Schlüsselzuweisungen betrugen in 2012 ca. 4,8 Mio. €. Über die Bedeutung der Schlüsselzuweisung für den Haushalt, aber auch die negative Entwicklung dieser Zuweisung in den letzten 4 Jahren speziell für unseren Haushalt, wurde bereits in den letzten Jahren ausführlich philosophiert. Hier ist erfreulicherweise festzustellen, dass aufgrund der guten konjunkturellen Gesamtentwicklung für 2013 ein Betrag von ca. 8,3 Mio. € eingeplant werden konnte. Ebenso verhält es sich bei der dritten tragenden Ertragsart, den Einkommensteueranteilen. Hier konnte gegenüber 2011 in 2012 ein Mehrertrag von 1,4 Mio. € erzielt werden und für 2013 konnten ebenfalls aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung nochmals zusätzlich rund 750.000 € eingeplant werden. Soweit so schön, aber beide Positionen, Schlüsselzuweisungen und Einkommensteuer, zeigen deutlich auf, dass sie sehr konjunkturabhängig sind. Zwar hat die Vergangenheit gelehrt, dass dies nicht immer 1:1 auf Erkelenz übertragbar ist, aber der Trend bei diesen Ertragsarten spiegelt sich auch in Erkelenz wider. Gehen also die derzeit bundesweit sprudelnden Steuereinnahmen markant zurück, wird sich dies unweigerlich auch negativ durch geringere Erträge auf unseren Haushalt auswirken. Für 2013 scheint dies noch keine Gefahr zu sein – ob dies mittelfristig auch so sein wird, wird die Zeit zeigen. Auf der Aufwandsseite fällt auf, dass insbesondere die Transferaufwendungen im Bereich „Kinder, Jugend und Familie“ in den letzten Jahren enorm gestiegen sind. Dies trifft sowohl im Vergleich zum Ergebnis 2011 als auch im Vergleich zum Ansatz 2013 zu. Da dies aber kein spezifisches Problem in Erkelenz ist, birgt dies neben den Risiken für die weiteren Jahre auch zugleich die Hoffnung, dass Bund und Länder nach einer für die Kommunen auskömmlichen Lösung in diesem Bereich suchen müssten. Dies würde gleichbedeutend eine Entlastung des Haushaltes nach sich ziehen. Sieht man sich weiterhin die prognostizierte Entwicklung in der mittelfristigen Haushaltsplanung bis 2016 an, so erkennt man, dass die dort dargestellten Defizite bei einem weiterhin schonenden Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen durchaus von Politik und Verwaltung zum Wohle der Bürger geschultert werden können. Grundprämisse ist jedoch, dass sich die für 2013 unterstellten Rahmenbedingungen nicht grundlegend ändern. Diese Rahmenbedingungen gilt es auch weiterhin sorgsam und vorausschauend zu beobachten, um auf negative Veränderungen sofort reagieren zu können. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass ein Minus von gut 3,1 Mio. € keinen Kämmerer zufriedenstellen kann! Auf der anderen Seite ist aber auch zu sehen, dass das Ergebnis gegenüber dem ursprünglich geplanten Ergebnis von – Seite 5 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erkelenz 5,0 Mio. € eine Reduzierung des Defizites von ca. 1,9 Mio. € oder gut 38 % beträgt. Dies, verbunden mit den dargestellten Chancen und Risiken, sollten Anreiz genug für Politik und Verwaltung sein, weiterhin für eine wohlproportionierte mittelfristige (finanzielle) Entwicklung in Erkelenz zu sorgen.“ Die Örtliche Rechnungsprüfung begrüßt die Aktivitäten der Stadt Erkelenz aus eigener Kraft alles Mögliche zu tun um Mehreinnahmen zu generieren. Hierzu zählen in erster Linie die in 2012 vorgenommen Steuererhöhungen. Die finanziellen Belastungen die der Stadt Erkelenz durch den Gesetzgeber auferlegt werden, werden nicht entsprechend ausgeglichen. Maßgeblichen Anteil daran hat die Ausgestaltung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG). Die finanzielle Leistungsfähigkeit hängt zunehmend von der Ausgestaltung dieses Gesetzes ab. Die Entwicklung für die kommenden Jahre bleibt abzuwarten. In der nachfolgenden Tabelle ist das Ergebnis des Jahres 2012, das prognostizierte Ergebnis des Jahres 2013 sowie die Ergebnisplanungen der Jahre 2014 - 2016 aus der aktuellen Ergebnisplanung 2014 ersichtlich. Entwicklung des Jahresergebnisses (Fehlbetrages): Ergebnis 2012 ordentliche Erträge ordentliche Aufw endungen Finanzerträge Zinsen u. so. Aufw endungen Ergebnis (Fehlbetrag) Ansatz 2013 Planung 2014 Planung 2015 Planung 2016 80.034.475,52 € 83.398.464,00 € 83.556.114,00 € 84.897.250,00 € 86.091.495,00 € 87.830.029,13 € 89.249.421,00 € 90.575.627,00 € 90.598.087,00 € 90.903.418,00 € 5.838.174,85 € 5.517.005,00 € 6.064.405,00 € 5.902.821,00 € 5.644.651,00 € 1.153.081,04 € 1.398.048,00 € 1.174.892,00 € 1.194.984,00 € 1.195.228,00 € -3.110.459,80 € -1.732.000,00 € -2.130.000,00 € -993.000,00 € -362.500,00 € Entwicklung des Eigenkapitals: Ergebnis 2008 Allgemeine Rücklage Sonderrücklage Ausgleichsrücklage Jahresüberschuss / fehlbetrag Summe Eigenkapital Ergebnis 2009 Ergebnis 2010 Ergebnis 2011 Ergebnis 2012 191.618.001,27 € 194.458.339,41 € 198.359.406,10 € 198.359.406,10 € 198.359.406,10 € 1.601.643,66 € 1.579.622,34 € 1.593.293,91 € 1.606.244,55 € 1.637.424,56 € 14.705.653,00 € 14.705.653,00 € 14.705.653,00 € 12.369.192,45 € 6.760.581,72 € 2.748.703,34 € 1.668.968,80 € -2.336.460,55 € -5.608.610,73 € -3.110.459,80 € 210.674.001,27 € 212.412.583,55 € 212.321.892,46 € 206.726.232,37 € 203.646.952,58 € Der Jahresfehlbetrag für das Jahr 2012 beträgt: 3.110.459,80 €. Gemäß § 3 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes können Jahresüberschüsse der Vorjahre des Haushaltsjahres 2012, die der Allgemeinen Rücklage zugeführt wurden, im Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012 der Ausgleichsrücklage zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat. Solche Jahresüberschüsse wurden in Erkelenz in den Jahres 2007 – 2009 erzielt. Jahresüberschuss des Jahres 2007: 3.405.053,67 € Jahresüberschuss des Jahres 2008: 2.748.703,34 € Jahresüberschuss des Jahres 2009: 1.668.968,80 € Gesamtüberschüsse 2007 – 2009: 7.822.725,81 € Seite 6 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erkelenz Die Örtliche Rechnungsprüfung unterstützt die Empfehlung der Verwaltung diese Option zu ziehen um der Stadt Erkelenz die Möglichkeit zu eröffnen dadurch für die nächsten Jahre finanziell handlungsfähig zu bleiben. 3.1.3 Zusammenfassende Beurteilung Durch die einmalige Möglichkeit der Aufstockung der Ausgleichsrücklage durch das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes und unter der Annahme, dass die beschriebenen Rahmenbedingungen weiterhin Gültigkeit haben werden, schließt sich die Örtliche Rechnungsprüfung der Auffassung des Kämmerers an, dass die Stadt Erkelenz in den nächsten Jahren den Haushaltsausgleich gem. § 75 Go NRW erreicht. Er ist dann ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Diese Verpflichtung zum Ausgleich gilt als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und/oder der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Die Planung der Jahresergebnisse für die künftigen Haushaltsjahre weisen zwar fallende Jahresfehlbeträge bzw. einen Jahresüberschuss ab dem Jahr 2015 aus, dennoch muss weiterhin besonderes Augenmerk auf eine verstärkte Ausgabendisziplin gelegt werden. Besonders hervorgehoben wird, wie auch in den Prüfberichten der Vorjahre, das Bestreben von Seiten der Verwaltungsleitung und des Rates der Stadt Erkelenz im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft „Sparen“ alle Haushaltspositionen auf Einsparpotentiale hin zu prüfen. 3.2 Unregelmäßigkeiten Bei der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wurden keine Unrichtigkeiten oder schwer wiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen festgestellt. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass nach § 95 Abs. 3 GO NRW der Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres 2012 dem Rat zur Feststellung hätte zugeleitet werden müssen. Die Zuleitung an den Rat erfolgte durch Beschlussvorlage am 03.05.2013 und wurde durch Beschluss des Rates am 08.05.2013 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass der Jahresabschluss 2012 wieder zeitnah aufgestellt wurde. Von daher ergeht durch die Örtliche Rechnungsprüfung auch lediglich der Hinweis darauf, dass die o.g. Vorschrift weiterhin Geltung hat. Seite 7 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erkelenz 4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 4.1 Gegenstand der Prüfung Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten, pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Dazu hat die Örtliche Rechnungsprüfung die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, den Jahresabschluss zum 31.12.2012 bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz (Anlage 1) sowie dem Anhang (Anlage 2) und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2012 (Anlage 3) der Stadt Erkelenz geprüft. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften zur Rechnungslegung nach der GO NRW bzw. GemHVO NRW aufgestellt. Im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrages wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung geprüft. Hierfür notwendige Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt, erforderliche Aufklärungen und Nachweise erteilt. Redaktionelle Änderungen und bei der Prüfung aufkommende Fragestellungen wurden im Vorfeld mit dem Kämmerer besprochen und ausgeräumt. 4.2 Art und Umfang der Prüfung Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach den §§ 101 und 103 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) bzw. Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Aussage trifft und somit der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlern sind. Auf der Grundlage des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelten risikoorientierten Prüfungsansatzes und des VERPA-Prüfungshandbuches für kommunale Jahresabschlussprüfung ist eine am Risiko der Stadt Erkelenz ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt worden. Seite 8 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erkelenz Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte - mit Unterbrechungen - im Zeitraum vom 01.07.2013 bis 26.11.2013. Stichprobengestützte Prüfungen der Nachweise für die Bilanzierung und der Angaben im Lagebericht wurden vorgenommen. Angewandte Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze wurden auf ihre Einhaltung überprüft. Gegenstand der Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes waren die Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben. Die Angaben sind unter Berücksichtigung der während der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse beurteilt worden, ob sie im Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen. Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse erstellt. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass die Bestimmung der Nutzungsdauern so vorgenommen wurde, dass eine Stetigkeit für künftige Festlegungen von Abschreibungen gewährleistet wird. Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Verbindlichkeiten hat sich die Örtliche Rechnungsprüfung in Stichproben überzeugt. Die Rückstellungen wurden auf Vollständigkeit untersucht. Die zutreffende Ermittlung der Rückstellungshöhe wurde durch eine stichprobenhafte Prüfung der Berechnungen vorgenommen. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet. 5 Feststellung und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 5.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Stadt Erkelenz bedient sich zur Führung der Bücher der elektronischen Datenverarbeitung. Die Datenverarbeitung erfolgt seit dem 01.01.2011 mit der Buchhaltungssoftware New System Kommunal, INFOMA welches die bis dahin eingesetzte Software „KIRP“ ersetzt. Das Testat für die Buchhaltungssoftware New System Kommunal, INFOMA wurde durch die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Aachen ausgestellt und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Daneben befindet sich Verwaltungssoftware und PC-Standard-Software wie z.B. MS EXCEL, MS-Qutlook, MS- Word etc. im Einsatz. Seite 9 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erkelenz Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF Kontenrahmens erstellte und für den Jahresabschluss angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege wurden ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die Zahlen der Schlussbilanz zum 31.12.2011 wurden richtig in das Berichtsjahr 2012 vorgetragen. Der Jahresabschluss 2012 wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und vom Kämmerer der Stadt Erkelenz aufgestellt. Die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Erkelenz, zuletzt geändert am 20.11.2013, regelt die vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung. Die Örtliche Rechnungsprüfung prüft laufend unterjährig die Einhaltung dieser Dienstanweisung. Des Weiteren wurde eine zusätzliche Überprüfung der Buchungsbelege im Rahmen der Jahresabschlussprüfung stichprobenartig durchgeführt. Dies hat zu keinerlei wesentlichen Beanstandungen geführt. Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände und die Nachweise zum Kapital, der Schulden, der Rückstellungen, der Sonderposten und der Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht. Die von der Stadt Erkelenz getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen sind geeignet, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Örtlichen Rechnungsprüfung den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. 5.2 Jahresabschluss Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet. Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet. Die Investitionen ausgewiesen. wurden entsprechend einzeln in der Teilfinanzrechnung Der Anhang enthält gem. § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, insbesondere die von der Stadt Erkelenz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die sonstigen Pflichtangaben. Seite 10 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erkelenz Die Örtliche Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2012 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen aufgestellt worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht. 5.3 Lagebericht Der vom Kämmerer verfasste Lagebericht ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. Der Lagebericht entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht  mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht;  insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt;  die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt,  alle weiteren nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und Erläuterungen enthält. Der Örtlichen Rechnungsprüfung sind keine nach Schluss des Haushaltsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre. 5.4 Anhang Der Anhang enthält die nach § 44 GemHVO erforderlichen Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und gibt sonstige Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. Die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden allgemein angegeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit wurden erläutert. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO beizufügen. 5.5 Anlagenspiegel Der nach § 45 GemHVO beizufügende Anlagenspiegel entspricht in der Form dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen Muster (VV Muster zur GO und GemHVO, Anlage 23). Im Anlagenspiegel wird die gesetzlich geforderte Entwicklung der Posten des Anlagevermögens vollständig und richtig dargestellt. Seite 11 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erkelenz 5.6 Forderungsspiegel Der nach § 46 GemHVO beizufügende Forderungsspiegel entspricht in der Form dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen Muster (VV Muster zur GO und GemHVO, Anlage 24). Der Forderungsspiegel enthält alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen unterteilt nach der jeweiligen Restlaufzeit und entspricht damit den gesetzlichen Forderungen. 5.7 Verbindlichkeitenspiegel Der nach § 47 GemHVO beizufügende Verbindlichkeitenspiegel entspricht in der Form dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen Muster (VV Muster zur GO und GemHVO, Anlage 25). Der Verbindlichkeitenspiegel enthält die gesetzlich geforderte Aufstellung aller bilanzierungspflichtigen Verbindlichkeiten. Sie sind entsprechend ihrer Restlaufzeit unterteilt. Nachrichtlich angegeben wurden die Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Ausfallbürgschaften. 5.8 Rückstellungsspiegel Ein Rückstellungsspiegel ist gesetzlich nicht gefordert. Ein Rückstellungsspiegel trägt zur Übersichtlichkeit der in der gemeindlichen Bilanz angesetzten Rückstellungen bei, denn er macht die einzelnen Wertansätze transparent und nachvollziehbar. Das Schema des Rückstellungsspiegels kann die Gemeinde auf ihre örtlichen Bedürfnisse übertragen und ausgestalten (S. 1995 der 5. Auflage der Handreichung des Innenministers NRW). Davon hat der Kämmerer Gebrauch gemacht. Der Rückstellungsspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. 5.9 Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse erstellt. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass die Bestimmung der Nutzungsdauern entsprechend vorgenommen wurde. Seite 12 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erkelenz 6 Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft 6.1 Haushaltswirtschaftliche Organisation Die Gemeindeordnung NRW, die Hauptsatzung sowie die als Satzung beschlossene Zuständigkeitsordnung regeln die Zuständigkeitsverteilung zwischen Rat, Ausschüssen und Bürgermeister. Zur Geschäftsführung von Rat und Ausschüssen hat der Rat eine Geschäftsordnung erlassen. Rat und Ausschüsse tagen regelmäßig. Gefasste Beschlüsse werden jeweils in einer Niederschrift aufgenommen. Die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse werden vom Bürgermeister vorbereitet und ausgeführt. Der Bürgermeister unterrichtet den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten. Rat und Ausschüsse überwachen die Durchführung ihrer Beschlüsse. In der Verwaltung bestehen ein Dezernatsverteilungsplan, ein Organisations- und Geschäftsverteilungsplan sowie diverse Dienst- und Geschäftsanweisungen. Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der Stadt. 6.2 Haushaltswirtschaftliche Grundsätze Die Haushaltsgrundsätze (Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit, Haushaltswahrheit und -klarheit, Finanzmittelbeschaffung) wurden beachtet. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung entspricht den geltenden Vorschriften. Planabweichungen werden systematisch untersucht. Haushaltsatzung und Haushaltsplan enthalten alle erforderlichen Angaben, ihre Form entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) wurden im Haushaltsjahr 2012 aufgenommen. Die Haushaltssatzung sah einen festgelegten Höchstbetrag bis zu 12.000.000,00 € vor, der nicht überschritten wurde. 6.3 Haushaltswirtschaftliche Lage Ungewöhnliche Kennzahlen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage sowie ungewöhnliche Bilanzposten liegen nicht vor. Zum 31.12.2012 beträgt die Eigenkapitalquote 1 = 49,94 %, (Vorjahr 50,24%), die Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital + Sonderposten) = 79,02% (Vorjahr 77,94 %). Die ordentlichen Erträge haben die ordentlichen Aufwendungen nicht decken können. Das in der Ergebnisrechnung geplante Defizit (5.013.900,00 €) wurde um 1.903.440,20 € verringert, der Fehlbetrag betrug zum Jahresende 3.110.459,80 €. Seite 13 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erkelenz 7 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 7.1 Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. Bei der Stadt Erkelenz wurde zum 01.01.2007 das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt, so dass seit diesem Zeitpunkt alle Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) erfasst werden. Daraus ergibt sich auch die Verpflichtung, zum Ende eines jeden Haushaltsjahres eine Bilanz aufzustellen. Zur besseren Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage hat die Örtliche Rechnungsprüfung wesentliche betriebswirtschaftliche Kennzahlen und ausgewählte Eckdaten im folgenden Überblick erfasst. Die Bilanz der Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 schließt mit einer Bilanzsumme von 407.787.600,33 € (31.12.2011 = 411.447.809,08 €) ab. Zusammengefasst stellt sich die Bilanz 2012 der Stadt Erkelenz wie folgt dar: Aktiva 31.12.2011 31.12.2012 Differenz Anlagevermögen -1.853.996,29 € 392.287.936,06 € 390.433.939,77 € Umlaufvermögen 15.491.679,35 € 13.213.894,79 € -2.277.784,56 € Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 471.572,10 € 3.668.193,67 € 4.139.765,77 € Summe 411.447.809,08 € 407.787.600,33 € -3.660.208,75 € in % Passiva Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten in % 31.12.2011 31.12.2012 Differenz -3.079.279,79 € 206.726.232,37 € 203.646.952,58 € 115.443.487,81 € 119.800.446,89 € 4.356.959,08 € 45.600.832,77 € 48.158.398,60 € 2.557.565,83 € 36.011.064,31 € 27.789.330,58 € -8.221.733,73 € Passive Rechnungsabgrenzungsposten 726.279,86 € 7.666.191,82 € 8.392.471,68 € Summe 411.447.809,08 € 407.787.600,33 € -3.660.208,75 € -0,47% -14,70% 12,86% -0,89% -1,49% 3,77% 5,61% -22,83% 9,47% -0,89% In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der Örtlichen Rechnungsprüfung (VERPA) ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen in NRW ein NKFKennzahlenset erarbeitet worden. Dieses Kennzahlenset macht eine Bewertung des Haushalts und der wirtschaftlichen Lage jeder Gemeinde nach einheitlichen Kriterien möglich, auch wenn dies durch unterschiedliche Stellen vorgenommen wird. Bei den Betrachtungen bietet es sich an, die Kennzahlen mit Hilfe von Zeitreihen zu bewerten. Seite 14 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erkelenz Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Kennzahlen „Eigenkapitalquote 1“ und „Eigenkapitalquote 2“ seit der Einführung des NKF in Jahr 2007 betrachtet. Diese Kennzahlen analysieren die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation. Dazu wurden die Daten in der nachfolgenden Tabelle entsprechend aufgeführt und den Ergebnissen des Interkommunalen Vergleichsportals (IKVS) gegenübergestellt. Hierzu wurden 25 kreisangehörige Kommunen in der Größenordnung 35.000 – 55.000 Einwohner verglichen. Entwicklung der Eigenkapitalquote: Eigenkapitalquote 1 2 2007 2008 2009 2010 2011 2012 52,50% 52,42% 51,96% 51,40% 50,24% 49,94% 79,50% 78,80% 77,54% 77,69% 77,94% 79,02% IKVS Vergleich 2012 37,12% 70,47% Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein. Eigenkapitalquote 1 = Eigenkapital ×100 = Bilanzsumme 203.646.952,58 € x 100 407.787.600,33 € = 49,94 % Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen. Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert. Eigenkapitalquote 2 = (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100 Bilanzsumme (203.646.952,58 € + 78.642.673,33 € + 39.961.189,90 €) x 100 407.787.600,33 € = 79,02% Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sopo Zuwendungen/ Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen. Seite 15 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erkelenz Sowohl die Eigenkapitalquote 1 als auch die Eigenkapitalquote 2 liegen im interkommunalen Vergleich damit erfreulicherweise weit über den Durchschnittswerten. 7.2 Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen. 7.3 Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva) Der Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Bilanz (Aktiva) liegt mit 390.433.939,77 € (31.12.2011 = 392.287.936,06 €) beim Anlagevermögen. Zum 31.12.2012 liegt eine Reduzierung des Anlagevermögens im Vergleich zum 31.12.2011 um 1.853.996,29 € (-0,47%) vor (s. Anlagespiegel). Das Umlaufvermögen verringerte sich im gleichen Zeitraum um 2.277.784,56 €. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt am 31.12.2012 4.139.765,77 € (Vorjahr 3.668.193,67 €). Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der Aktivseite ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden. 7.4 Kapitalstruktur/Finanzierung der Bilanz (Passiva) Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde; hier erkennt man also die Mittelherkunft. Die anteilige Zusammensetzung des Kapitals aus Eigenkapital und Fremdkapital ist von besonderer Bedeutung. Ein hoher Eigenkapitalanteil wirkt sich vorteilhaft aus. Er verbessert in der Privatwirtschaft die Kreditwürdigkeit und gewährt finanzielle Unabhängigkeit. Ein hoher Fremdkapitalanteil verursacht hohe Zinsaufwendungen, die den Ergebnisplan belasten. Darüber hinaus ist die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes von der Entwicklung des Eigenkapitals abhängig. An erster Stelle steht auf der Passivseite das Eigenkapital (saldiert) mit 203.646.952,58 € (31.12.2011 = 206.726.232,37 €). Davon entfällt auf die Ausgleichsrücklage ein Bestand von 6.760.581,72 €. Nach dem noch gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu fassenden Beschluss des Rates über die Behandlung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 3.110.459,80 € und dem Beschluss über die Zuführung der Überschüsse der Jahre 2007 – 2009 wird die Ausgleichrücklage dann 11.472.847,73 € betragen. Erfreulicherweise konnten die Verbindlichkeiten von bisher 36.011.064,31 € um 8.221.733,73 € auf 27.789.330,58 reduziert werden. Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der Passivseite ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden. Seite 16 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erkelenz 8 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung Nach dem Ergebnis der Prüfung erteilt die Örtliche Rechnungsprüfung dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss 2012 der Stadt Erkelenz und dem ebenfalls beigefügten Lagebericht den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Bestätigung der Örtlichen Rechnungsprüfung „Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2012, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht der Stadt Erkelenz vom 01.07.2013 bis 26.11.2013 geprüft. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente das VERPA-Prüfungshandbuch für kommunale Jahresabschlussprüfung. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Seite 17 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erkelenz Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Erkelenz, den 26.11.2013 Lothar Jansen Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Erkelenz, den 26.11.2013 Lothar Jansen Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung Seite 18 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erkelenz 9 Bestätigungsvermerk „Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2012, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht der Stadt Erkelenz vom 01.07.2013 bis 26.11.2013 geprüft. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente das VERPA-Prüfungshandbuch für kommunale Jahresabschlussprüfung. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein Seite 19 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erkelenz zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Erkelenz, den 05.12.2013 H.-J. Paffen Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Seite 20 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erkelenz 10 Anlagen zum Prüfbericht Anlage 1 Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2012 Anlage 2 Anhang incl. Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeiten- und Rückstellungsspiegel Anlage 3 Lagebericht Seite 21 Anlage 1 Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2012 Jahresabschluss 2012 Bilanz zum 31.12.2012 Bezeichnung 31.12.2012 Vorjahres- Bezeichnung zahlen 31.12.2012 Vorjahreszahlen AKTIVA 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände PASSIVA 125.786,36 205.951,17 1. Eigenkapital 1.2 Sachanlagen 1.1 Allgemeine Rücklage 1.2.1 Unbebaute Grundstücke u. gr.stücksgl. Rechte 1.2 Sonderrücklage 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Summe unbebaute Grundstücke 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonst. Dienst-, Gesch.- u.a. Betriebsgeb. Summe Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl.Rechte 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.5 Straßennetz m. Wegen, Plätzen, Verk.anl. 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Summe Infrastrukturvermögen 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.606.244,55 55.368.156,03 1.3 Ausgleichsrücklage 6.760.581,72 12.369.192,45 2.467.952,94 1.4 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -3.110.459,80 -5.608.610,73 203.646.952,58 206.726.232,37 78.642.673,33 72.202.949,55 39.961.189,90 41.758.554,43 979.464,88 1.269.628,29 217.118,78 212.355,54 119.800.446,89 115.443.487,81 34.467.009,00 33.349.340,60 3.440.076,19 3.229.662,00 10.251.313,41 9.021.830,17 48.158.398,60 45.600.832,77 880.653,22 928.256,54 543.468,87 3.265.333,85 62.303.486,55 556.776,64 Summe Eigenkapital 3.296.739,94 2. Sonderposten 61.689.625,55 2.1 für Zuwendungen 2.2 für Beiträge 7.496.891,08 63.365.055,85 4.714.776,79 47.648.629,52 123.225.353,24 7.641.954,92 2.3 für den Gebührenausgleich 64.724.040,36 2.4 Sonstige Sonderposten 5.138.277,99 Summe Sonderposten 43.177.094,55 3. Rückstellungen 120.681.367,82 3.1 Pensionsrückstellungen 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 25.406.369,04 851.952,10 25.225.464,18 3.3 Instandhaltungsrückstel lungen 800.423,44 3.4 Sonstige Rückstellungen 1.2.3.3 Gleisanl. m. Streckenausr. u.Sicherh.anl. 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbes.anl. 1.637.424,56 2.875.179,19 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 198.359.406,10 55.619.504,64 1.2.2 Bebaute Grundstücke u. grundstücksgl. Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 198.359.406,10 Summe Rückstellungen 3.222.679,30 72.506.229,94 3.282.835,19 4. Verbindlichkeiten 74.648.858,23 4.1 Anleihen 2.658,69 3.064,44 4.2 Verbindlichkeiten a. Krediten f. Investitionen 101.989.889,07 103.960.645,48 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 1.110.272,84 1.167.639,72 4.2.2 von Beteiligungen 45.365,80 45.365,80 4.2.3 von Sondervermögen 1.2.6 Maschinen und techn. Anlagen, Fahrzeuge 2.196.084,32 2.218.523,54 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.225.675,49 3.953.644,99 4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 20.169.795,71 21.689.745,32 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 5.860.450,30 9.044.776,20 Summe Verbindlichk. a. Krediten f. Investitionen 21.050.448,93 22.618.001,86 -- Jahresabschluss 2012 Bilanz zum 31.12.2012 Bezeichnung 31.12.2012 Vorjahres- Bezeichnung zahlen Summe Sachanlagen 300.956.577,61 302.761.589,10 31.12.2012 Vorjahreszahlen 4.3 Verbindl. a. Kred. z. Liquiditätssicherung 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 4.4 Verbindl. a.Vorg.,die Kreditaufn. gleichkommen 4.685.708,56 990.793,31 4.654.528,55 4.5 Verbindl. aus Lieferung und Leistung 990.793,31 4.6 Verbindl. aus Transferleistungen 12.313.260,30 234.206,43 234.206,43 Summe Verbindlichkeiten 27.789.330,58 36.011.064,31 8.392.471,68 7.666.191,82 407.787.600,33 411.447.809,08 5. Passive Rechnungsabgrenzung 46.019.336,76 46.019.336,76 SUMME PASSIVA 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 390.433.939,77 392.287.936,06 2.2.1.1 Gebühren 469.576,89 377.119,09 2.2.1.2 Beiträge 350.105,64 417.105,53 2.2.1.3 Steuern 6.675.500,98 7.457.369,24 175.266,14 95.527,65 2.2.1.5 Sonstige öff. rechtl. Forderungen 2.016.303,94 1.928.545,69 Summe Öff.rechtl. Ford. u. Ford. aus Transferlstg. 9.686.753,59 10.275.667,20 696.792,83 438.853,11 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.2 Forderungen u. sonst. Vermögensgegenstände 2.2.1 Öff.rechtl. Ford. u. Ford. aus Transferlstg. 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 248.727,98 5.124.961,70 1.3.5.3 an Sondervermögen 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 752.511,50 37.421.530,74 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 1.3.5.2 an Beteiligungen Summe Anlagevermögen 831.074,17 37.421.530,74 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 861.408,45 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.2.2.4 gegen Beteiligungen 2.2.2.5 gegen Sondervermögen 3.571.472,23 Summe Privatrechtliche Forderungen 696.792,83 4.010.325,34 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 473.757,84 630.619,84 -- Jahresabschluss 2012 Bilanz zum 31.12.2012 Bezeichnung Summe Forderungen u. sons. 31.12.2012 10.857.304,26 Vorjahres- Bezeichnung zahlen 14.916.612,38 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel Summe Umlaufvermögen 3. Aktive Rechnungsabgrenzung SUMME AKTIVA 2.356.590,53 575.066,97 13.213.894,79 15.491.679,35 4.139.765,77 3.668.193,67 407.787.600,33 411.447.809,08 -- 31.12.2012 Vorjahreszahlen Anlage 2 Anhang Anlagenspiegel Forderungsspiegel Verbindlichkeitenspiegel Rückstellungsspiegel Stadt Erkelenz Anhang für das Haushaltsjahr 2012 A. Vorbemerkungen Nach der Einführung eines an den kaufmännischen Grundsätzen der Privatwirtschaft ausgerichteten öffentlichen Rechnungswesens ab dem Haushaltsjahr 2007 in der Stadt Erkelenz und der damit verbundenen Erstellung einer (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 ist dies bereits der sechste Jahresabschluss nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Zum 01.01.2007 wurden die vorhandenen Aktiv- und Passivposten (Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) erstmals vollständig erfasst und bewertet. Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten kamen einerseits die einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zur Anwendung. Die Sonderbestimmung des § 57 der Gemeindehaushaltsverordnung zur Korrektur von fehlerhaften Wertansätzen in der Eröffnungsbilanz durfte bis einschließlich zum Jahresabschluss 2010 angewandt werden. Am 28.09.2012 trat das 1. NKFWeiterentwicklungsgesetz (NKFWG) in Kraft, dessen Regelungsinhalte in Erkelenz grundsätzlich erst ab 2013 zur Anwendung kommen werden. Lediglich die Aufstockung der Ausgleichsrücklage mit den Jahresüberschüssen aus den Jahren 2007 bis 2009 wird dem Rat zur Beschlussfassung im Rahmen dieses Jahresabschlusses vorgeschlagen. B. Angaben zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag bereits vorlagen, wurden aufgenommen. Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte nach Wiederbeschaffungszeitwert gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Das ab 2007 erworbene Sach- und Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. 1. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden. 2. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten. 3. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen, die privatrechtlichen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 2 beigefügten Forderungsspiegel ersichtlich. 4. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 5. Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweckgebundene Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes. 6. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 4 beigefügten Rückstellungsspiegel ersichtlich. In 2012 ist es erstmalig gelungen, entsprechend den Vorgaben aus den aktuellen Handreichungen zur GO bzw. GemHVO, nur die Rückstellungsauflösungen ertragswirksam zu buchen, bei denen der Zahlungsgrund nicht mehr vorlag oder bei denen über den jeweils in 2012 abgewickelten Finanzvorfällen hinaus noch zurückgestellte Mittel vorlagen. Für die Geschäftsvorfälle, für die in den Vorjahren Rückstellungen gebildet worden sind und die in den Vorjahren noch der Software folgend als Ertrag und gleichzeitig als Aufwand gebucht werden mussten, konnten in 2012 erstmalig nur zahlungswirksam abgebildet und damit völlig ohne Abbildung in der Ergebnisrechnung dargestellt werden. 7. Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 3 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen. 8. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. II. Erläuterungen zur Bilanz Aktivseite 1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel für das Haushaltsjahr 2012 (Anlage 1 zum Anhang). Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden (siehe Erläuterungen zu „B. Nr.1“). Die Festlegung der Nutzungsdauern orientiert sich an den Abschreibungssätzen der Stadt Erkelenz. Grundlage hierfür ist die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Aus Vereinfachungsgründen wurden in einzelnen Bereichen der Betriebs- und Geschäftsausstattung Festwerte mit 50 % der Anschaffungskosten gebildet. Sie werden im Jahresabschluss mit insgesamt T€ 1.200 berücksichtigt (Schulbereich T€ 701, Kindergärten T€ 343, Feuerwehr T€ 134, Mehrzweckhallen T€ 22). Der Wert der Anlagen im Bau beträgt zum 31.12.2012 insgesamt T€ 5.860. Nachfolgend werden die Anlagen im Bau, deren Wert T€ 100 übersteigt, aufgeführt: H 06020901 Kindergarten Lövenich U3 T€ 126 E 12018001 Immerath Umsiedlungsstandort T€ 2.969 E 12018002 Borschemich Umsiedlungsstandort T€ 2.108 S 08010002 Sportanlagen Immerath neu T€ 370 Vom Wahlrecht gem. § 33 Abs. 4 GemHVO wurde Gebrauch gemacht. So werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst und im laufenden Haushaltsjahr vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände unter 60 € ohne Umsatzsteuer werden unmittelbar als Aufwand verbucht. 2. Die Anteile an verbundene Unternehmen bestehen aus: - - alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH Die Bewertung der Kultur GmbH in Höhe von T€ 177 erfolgte in Abstimmung mit einem Wirtschaftsprüfer anhand der vorhandenen Sachwerte. Walter und Elfriede Meyer-Stiftung Die Walter und Elfriede Meyer-Stiftung stellt eine ausgegliederte Vermögensmasse der Stadt Erkelenz dar (T€ 1.637). Das Stiftungsrecht lässt es nicht zu, dass die Stadt Stiftungsvermögen für ihre Zwecke in Anspruch nehmen kann. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der Passivseite der Bilanz folgt. Gemäß Vermögensrechnung 2012 erfolgte eine Erhöhung in Höhe von T€ 31. alleiniger Gesellschafter an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH Die Bewertung (T€ 26) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren. Kommanditistin an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG (GEE) Die Bewertung (T€ 2.845) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren. 3. Die Beteiligungen betreffen: - - Gesellschafteranteil von 4,125 % an den Kreiswerken Heinsberg Die Anteile der Stadt Erkelenz an den Kreiswerken Heinsberg werden zwar als Beteiligung i.S.v. § 271 HGB qualifiziert. Da jedoch diese Beteiligung aufgrund der geringen Bedeutung nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen ist (§ 116 GO), wird die Beteiligung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt (965 T€). Gesellschafteranteil von 10 % an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (WFG) Es erfolgte eine vereinfachte Bewertung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO, da der Anteil der Stadt Erkelenz an der Wirtschaftsförderung für den Kreis Heinsberg für den Kreis Heinsberg eine Beteiligung darstellt, die nach § 116 Abs. 3 GO nicht in den Gesamtabschluss einbezogen und mit ihrem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt werden kann. So wird der Gesellschafteranteil von 10,87 % (T€ 26) in die Bilanz eingestellt. 4. Als Sondervermögen wurde der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz ausgewiesen. Bei der Bewertung wurde die Eigenkapitalspiegelmethode zugrunde gelegt. 5. Die Wertpapiere des Anlagevermögens bestehen aus der Versorgungsrücklage nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Die Bewertung erfolgt in Höhe der bisher erworbenen Fondsanteile. Gemäß Realisationsprinzip dürfen Gewinne nur dann ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag tatsächlich realisiert worden sind. Als Realisationszeitpunkt gilt im Regelfall der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dieser tritt erst mit dem Verkauf der Fondsanteile ein. 6. In den sonstigen Ausleihungen sind die Stille Beteiligung an der NVV und das Gesellschafterkapital am Gemeinnützigen Bauverein in Höhe der jeweiligen Einlagen bewertet und ausgewiesen. 7. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Auf Forderungen, bei denen ein Insolvenzantrag gestellt worden ist, wird grundsätzlich eine Einzelwertberichtigung von 90 % vorgenommen. Die Verringerung bei der Summe aller Forderungen von ca. 4,06 Mio. € gegenüber dem Vorjahr, ergibt sich insbesondere aus der Verringerung privatrechtlicher Forderungen gegen Sondervermögen von ca. 3,6 Mio. €. Im Vorjahr bestand eine Forderung gegenüber dem städt. Abwasserbetrieb aufgrund des übernommenen Geldverkehrs. Zum 31.12.2012 besteht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Abwasserbetrieb in Höhe von 74 T€, die Bestandteil der sonst. Verbindlichkeiten sind. Die übrigen „privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich“ erhöhten sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um 258 T€. Ursächlich hierfür ist insbesondere die zum 01.01.2013 fällige Zahlung eines Versorgungsträgers in Höhe von ca. 440 T€, die in den Vorjahren oftmals bereits im Vorjahr gezahlt worden ist. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen verringern sich gegenüber dem 31.12.2011 um ca. 0,6 Mio €, was im Wesentlichen auf einen Rückgang der Steuerforderungen zurückzuführen ist. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen werden Grundstücke geführt, die zum baldigen Verkauf bestimmt sind. Diese verringern sich gegenüber dem Vorjahr 157 T€. 8. Als liquide Mittel sind Kassenbestände, Einnahmekassen und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. 9. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Zuwendungen der Stadt Erkelenz an die Kultur GmbH für den Bau der Stadthalle (T€ 2.110). Die jährliche Auflösung orientiert sich an der Zweckbindung der jeweiligen Maßnahme bzw. den kommunalen Abschreibungssätzen. Weiterhin betragen die Landeszuwendungen an freie Träger für den Bau von Kindertagesstätten T€ 1.549. Außerdem werden die Beamtenbesoldung (T€ 224) für Januar 2013, der Umlagebeitrag an die Rheinische Versorgungskasse (T€ 95) sowie sonstige geleistete Auszahlungen, die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2012 (T€ 162) darstellen, erfasst. Passivseite 1. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2012 T€ 198.359 (vgl. auch die Erläuterungen zum Punkt 3 „Ausgleichsrücklage“). 2. Die Sonderrücklagen betragen zum 31.12.2012 T€ 1.637 Hierbei handelt es sich um die passivische Beschränkung der Vermögensmasse der rechtlich selbstständigen Walter und Elfriede Meyer-Stiftung (Siehe Erläuterungen zum Punkt 2 der Aktivseite). 3. Die Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2012 insgesamt 6.760.581,72 €. Sie wird sich jedoch nach erfolgtem Ratsbeschluss zum Ausgleich des diesjährigen Fehlbetrages in 2013 um 3.110.459,80 € auf 3.650.121,92 € reduzieren. Am 28.09.2012 ist das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW verkündet worden. Danach dürfen im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 rückwirkend Jahresüberschüsse der Jahre 2007 – 2011 der Ausgleichsrücklage zugeführt werden, soweit der Bestand der Ausgleichsrücklage nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat. Unter Berücksichtigung des Eigenkapitals zum 31.12.2011 von 203.646.952,58 €, dürfte die Ausgleichsrücklage demnach bis zu einem Betrag von maximal 67.882.317,53 € aufgestockt werden. Soweit der Rat dieser Option der rückwirkenden Auffüllung der Ausgleichsrücklage folgt, könnten die Jahresüberschüsse der Jahre: 2007 = 2008 = 2009 = also insgesamt 3.405.053,67 € 2.748.703,34 € 1.668.968,80 € 7.822.725,81 € der Ausgleichsrücklage zu geführt werden. Unter Berücksichtigung der rückwirkenden Zuführung der Jahresüberschüsse der Jahre 2007 – 2009 würde sich der Bestand der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2012 wie folgt verändern: Bestand zum 31.12.2011: 6.760.581,72 € Entnahme zum Ausgleich des Jahresergebnisses 2012: -3.110.459,80 € Zuführung der Überschüsse der Jahre 2007 – 2009 nach dem NKFWG 7.822.725,81 € Bestand der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2012: 11.472.847,73 € 4. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 3.110 resultiert aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2012. Er verbessert sich gegenüber dem geplanten Ergebnis um T€ 1.903. 5. Der Sonderposten für Zuwendungen beinhaltet die zweckgebundene Zuweisungen und die Investitionspauschalen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Anlagevermögens. Die Ermittlung der Sonderposten für Zuwendungen wurde pauschal anhand von durchschnittlichen Zuwendungsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Zuwendungen werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut einzeln zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens. 6. Die Erfassung des Sonderpostens für Beiträge resultiert im Wesentlichen aus dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Ermittlung der Sonderposten für Beiträge wurde anhand von durchschnittlichen Betragsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Vermögensgegenstandes auf der Grundlage von Stichproben zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Beiträge werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens. 7. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhaltet Gebührenüberschüsse der Abfallentsorgung (T€ 909) und der Friedhöfe (T€ 70). Gemäß § 6 Abs.2 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. Bis zum Ausgleich sind Überdeckungen als Sonderposten in der Bilanz auszuweisen. 8. Die Sonstigen Sonderposten beinhalten das Vermögen der Becker-von-Berg-Stiftung (T€ 217). Bei dieser wurden durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung der Stadt Erkelenz als Eigentum übertragen. Die Stadt Erkelenz darf nur in Übereinstimmung mit dem Stifterwillen darüber verfügen. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der Passivseite bei den sonstigen Sonderposten der Bilanz folgt. 9. Die Pensionsrückstellungen wurden durch die Rheinischen Versorgungskassen auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln, zum 31.12.2012 angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Stadt Erkelenz (T€ 26.654) auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz (T€ 7.813). Den Berechnungen liegen die biometrischen Grundlagen der Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck nach dem Stand 2005 (G) unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 5 % zu Grunde. Berücksichtigt wurden das rechnungsmäßige Pensionierungsalter mit 65 bzw. 67 Jahren und dem Anpassungsfaktor. 10. Die Instandhaltungsrückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Betrachtung geboten waren. Es wurde vom Passivierungswahlrecht gem. § 36 Abs. 3 GemHVO Gebrauch gemacht. Alle Maßnahmen für die Instandhaltungsrückstellungen gebildet wurden, werden voraussichtlich 2013 – 2016 durchgeführt. Entwicklung der Instandhaltungsrückstellungen im Haushaltsjahr 2012 : Stand 01.01.2012 € Inanspruchnahme € Zuführung Auflösung € Stand 31.12.2012 € 1. Heizungsarbeiten 5.282,23 -5.282,23 0,00 0,00 0,00 2. Schreinerarbeiten Altbau 3.194,44 -3.194,44 0,00 0,00 0,00 Erneuerung ESG-Verglasung 1.011,50 -1.011,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 23.000,00 23.000,00 3. 4. 5. FWGH Matzerath: Ern. HeizungUmstellung Gas FWGH Matzerath: Ern. Sanitärbereich 0,00 0,00 0,00 30.500,00 30.500,00 6. Nysterbachschule Lövenich Erneuerung Dach Verwaltung 80.000,00 0,00 0,00 0,00 80.000,00 7. Grundschulde Gerderath Erneuerung Dach 70.000,00 -20.000,00 0,00 0,00 50.000,00 8. Grundschule Gerderath Einbau Fluchttreppe 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9. Grundschule Gerderath Ern. Außentoiletten 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 10. Grundschule Erkelenz-Mitte Erneuerung Lüftung Gymnastikhalle 80.000,00 -52.851,25 -27.148,75 0,00 0,00 11. Schließanlage 1.539,95 -1.539,95 0,00 0,00 0,00 12. Franziskusschule: Ern. Fenster 2.+3. BA Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach Turnhalle Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Duschen Turnhalle Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach einschl. Dämmung 0,00 0,00 0,00 120.000,00 120.000,00 0,00 0,00 0,00 32.000,00 32.000,00 0,00 0,00 0,00 85.000,00 85.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00 120.000,00 0,00 0,00 0,00 55.000,00 55.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 60.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 42.000,00 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. GS Hetzerath: Ern. Fenster GS Keyenberg: Ern. Dach einschl. Dämmung GS Kückhoven: Ern. Dach einschl. Dämmung GS Schwanenberg: Ern. Dach Umkleide+Turnhalle GS Schwanenberg: Ern. Außentoiletten GS Schwanenberg: Ern. Duschen Turnhalle GS Schwanenberg: Ern. Fenster+Türen+Umkleide GS Houverath: Ern. Dach einschl. Dämmung 24. GS Houverath: Ern. Außentoiletten 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 25. GS Houverath: Ern. Fenster 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 26. Hauptschule Erkelenz Sanierung WC-Anlage 30.000,00 -30.000,00 0,00 0,00 0,00 1.292,15 0,00 0,00 0,00 1.292,15 0,00 0,00 0,00 45.000,00 45.000,00 18.000,00 -17.414,74 -585,26 0,00 0,00 155.000,00 0,00 -155.000,00 0,00 0,00 75.000,00 0,00 -75.000,00 0,00 0,00 27. 28. 29. 30. Sichtschutzrollos Hauptschule Erkelenz Hauptschule Erkelenz: Ern. Dach Turnhalle Realschule Erneuerung Dach Außentoiletten Realschule ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung Sanitäranlagen 31. Realschule ERKA-Halle (anteilig): Einbau Deckenstrahlheizung 32. Realschule ERKA-Halle (anteilig): Lüftungsanlage Halle 115.000,00 0,00 -115.000,00 0,00 0,00 33. Realschule ERKA-Halle (anteilig): Lüftungsanlage Umkleiden/Duschen 50.000,00 0,00 -50.000,00 0,00 0,00 25.000,00 0,00 -25.000,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 -50.000,00 0,00 0,00 80.000,00 0,00 -80.000,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 -50.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250.000,00 250.000,00 0,00 0,00 0,00 250.000,00 250.000,00 0,00 0,00 0,00 65.000,00 65.000,00 300.000,00 -300.000,00 0,00 0,00 0,00 200.000,00 -47.134,46 0,00 0,00 152.865,54 200.000,00 -200.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 78.000,00 78.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 34. 35. 36. 37. 38. 39 40. 41. 42. Realschule ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung Regelanlage Realschule ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung Trennwandvorhänge Realschule ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung Tribüne und Prallschutz Realschule ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung Hallenboden Europaschule: Ern. Fassade/Fenster 1. BA Europaschule: Ern. Fassade/Fenster 2. BA Europaschule: Ern. Dachabdichtung 1. BA Cusanus-Gymnasium Erneuerung der Fassaden 3. BA Verwaltung Cusanus-Gymnasium Erneuerung Dach Atrium und Verwaltung 43. Cusanus-Gymnasium Erneuerung der Fassade B 44. CGE: Abbruch Baracken 46. CGE: Erneuerung Dach, Turnhallen und Außentoiletten CGE: Ern. Fenster Turnhallen+Umkleide 47. CGE: Ern. Dach Bauteil C 45. 48. CGE: Ern. Kesselanlage 0,00 0,00 0,00 55.000,00 55.000,00 49. CGE: Ern. Lüftung Chemieräume 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 50. Cornelius-Burgh-Gymnasium Erneuerung Beleuchtung 2. BA 50.000,00 0,00 -50.000,00 0,00 0,00 51. Cornelius-Burgh-Gymnasium Erneuerung Beleuchtung 3. BA 70.000,00 0,00 -70.000,00 0,00 0,00 52. Cornelius-Burgh-Gymnasium Erneuerung Dach Physiktrakt und BT B 85.000,00 0,00 -85.000,00 0,00 0,00 53. CBG: Brandschutzmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 100.000,00 100.000,00 85.000,00 -3.716,30 -81.283,70 0,00 0,00 70.000,00 0,00 -70.000,00 0,00 0,00 155.000,00 0,00 -155.000,00 0,00 0,00 75.000,00 0,00 -75.000,00 0,00 0,00 115.000,00 0,00 -115.000,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 -50.000,00 0,00 0,00 25.000,00 0,00 -25.000,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 -50.000,00 0,00 0,00 80.000,00 0,00 -80.000,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 -50.000,00 0,00 0,00 9.796,13 -9.796,13 0,00 0,00 0,00 54. 55. 56. 57. 58. 59. 60. 61. 62. 63. 64. CBG: Energiesparmaßnahme Ern. Beleuchtung 1.BA Cornelius-Burgh-Gymnasium ERKA-Halle (anteilig): Sanierung 1. BA Cornelius-Burgh-Gymsium - ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung Sanitäranlagen Cornelius-Burgh-Gymnasium ERKA-Halle (anteilig): Einbau Deckenstrahlheizung Cornelius-Burgh-Gymnasium ERKA-Halle (anteilig): Lüftungsanlage Halle Cornelius-Burgh-Gymnasium ERKA-Halle (anteilig): Lüftungsanlage Umkleiden/Duschen Cornelius-Burgh-Gymnasium Erneuerung Regelanlage Cornelius-Burgh-Gymnasium ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung Trennwandvorhänge Cornelius-Burgh-Gymnasium ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung Tribüne und Prallschutz Cornelius-Burgh-Gymnasium ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung Hallenboden Cornelius-Burgh-Gymnasium Dacharbeiten CG 65. Cornelius-Burgh-Gymnasium Metallbau CG 21.496,77 -21.496,77 0,00 0,00 0,00 66. Cornelius-Burgh-Gymnasium Fassadenarbeiten CG 38.834,56 -38.834,56 0,00 0,00 0,00 67. Cornelius-Burgh-Gymnasium Sanitärarbeiten 3.082,89 0,00 0,00 0,00 3.082,89 68. Cornelius-Burgh-Gymnasium Malerarbeiten CG 2.744,56 -2.744,56 0,00 0,00 0,00 69. CGB Gerüstbauarbeiten 0,00 0,00 0,00 3.559,24 3.559,24 70. CG Metallarbeiten 0,00 0,00 0,00 50.437,69 50.437,69 71. CG Fassadenarbeiten) 0,00 0,00 0,00 40.469,53 40.469,53 72. CG Dachsanierung 73. 74. 75. 76. 77. 0,00 0,00 0,00 68.694,64 68.694,64 Pestalozzischule Erneuerung Dach Gymnastikhalle 10.000,00 -8.966,70 -1.033,30 0,00 0,00 Pestalozzischule Erneuerung Dach Altbau 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 80.000,00 -80.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 110.000,00 110.000,00 2.500,00 -2.500,00 0,00 0,00 0,00 11.320,85 -11.320,85 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.413,46 8.413,46 3.750,31 0,00 0,00 0,00 3.750,31 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 15.000,00 Pestalozzischule Erneuerung Fenster Altbau Westseite Pestalozzischule: Ern. Fenster Nordfassade Pestalozzischule Ern. Duschen und Außentoiletten 78. Restauration Wegekreuze 79. Erneuerung Kessel 80. Leonhardskapelle Bodenbelag 81. Außenanlage KG Oerather Mühlenfeld KG Westpromenade: Dämmung Kellerdecke 82. 83. KG Gerderath: Dämmung Speicher Altbau 84. Heizungsanlage KG Granterath 3.761,58 0,00 0,00 0,00 3.761,58 85. Zaunmaterial 1.139,78 -1.139,78 0,00 0,00 0,00 86. Sportumkleide Gerderath Erneuerung Dusch- und Umkleideräume 80.000,00 -80.000,00 0,00 0,00 0,00 87. Sportumkleide Gerderath Erneuerung Kessel- und Regelanlage 23.000,00 -12.954,04 -10.045,96 0,00 0,00 88. Sportumkleide Venrath Ern. Kesselanl. + Umbau WWB 7.000,00 -7.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 35.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 4.721,86 4.721,86 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 60.000,00 102.615,57 -102.615,57 0,00 0,00 0,00 24.000,00 0,00 0,00 0,00 24.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 10.000,00 20.000,00 0,00 -20.000,00 0,00 0,00 7.248,36 0,00 0,00 11.624,48 18.872,84 89. 90. 91. 92. 93. 94. Turnhalle Gerderath: Ern. Dach Anteil 1/2 Turnhalle Gerderath: Ern. Hallenfußboden Turnhalle Holzweiler: Ern. Dach einschl. Dämmung Sportumkleide Gerderath Ing.-Leistung Hallenbad Gerderath: Ern. Dach Anteil 1/2 Hallenbad Gerderath: Ern. Sanitärbereich 95. Instandhaltungsrückstellungen Bauxhof 96. Unterkunft Neuhaus Sanierung Sanitäranlagen 97. Neuhaus: Sanierung von 20 WE 98. Renovierung Räume Unterkünfte Oerath und Bellinghoven 99. Instandhaltungsrückstellung Kriegsgräber 100. 101. 102. FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Dachabdichtung FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Heizungsregelung MZG Matzerath Erneuerung Dach Altbau und Dämmung 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 15.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 103. MZG Matzerath Erneuerung Außenputz mit Dämmung 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 104. MZG Katzem (alte Schule) Ern. Dachstuhl, OG-Decke u. Eindeckung 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 105. MZG Katzem: Ern. Blitzschutzanlage 3.218,06 -3.218,06 0,00 0,00 0,00 106. MZG Kückhoven Erneuerung Hallenfußboden 40.000,00 0,00 -15.000,00 0,00 25.000,00 107. MZH Kückhoven: Dacheindeckung 0,00 0,00 0,00 43.000,00 43.000,00 108. MZG Pfarrheim Gerderath Unterhaltung und Anstrich 16.000,00 -5.162,48 -10.837,52 0,00 0,00 109. MZH Gerderhahn: Ern. Flachdach Halle 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 110. MZH Gerderhahn: Dacheindeckung 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 111. MZH Golkrath: Ern. Dach Umkleide 0,00 0,00 0,00 10.000,00 10.000,00 112. MZH Golkrath: Ern. Dach 1. Erweiterung 0,00 0,00 0,00 12.000,00 12.000,00 113. MZH Hetzerath: Ern. Dacheindeckung 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 21.000,00 21.000,00 0,00 0,00 0,00 22.000,00 22.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 30.000,00 17.832,31 -17.832,31 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.654,46 12.654,46 3.229.662,00 -1.087.726,68 -1.640.934,49 2.939.075,36 3.440.076,19 114. 115. 116. 117. 118. 119. 120. 121. 122. 123. 124. MZH Hetzerath: Ern. Duschen und Toilette MZH Granterath: Ern. Dacheindeckung MZH Granterath: Ern. Außentoiletten MZH Schwanenberg: Ern. Dach Umkleiden MZH Schwanenberg: Ern. Duschen und Toiletten MZG Holzweiler (Alte Schule): Ern. Dacheindeckung MZH Houverath: Ern. Dach einschl. Dämmung MZG Geneiken (Alte Schule): Ern. Dacheindeckung MZG Geneiken (Alte Schule): Ern. Außentoiletten MZH Gerderath: Erneuerung Regelanlage MZH Houverath: Erneuerung Duschanlage 11. Die Bildung der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgte ebenfalls in Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten sind: Stand 01.01.2012 € Rückstellungen für Altersteilzeit Inanspruchnahme/Auflösung € Zuführung Stand 31.12.2012 € € 2.625.016,81 0,00 323.196,52 2.948.213,33 465.096,04 0,00 24.944,26 490.040,30 79.366,15 2.911,02 0,00 76.455,13 0,00 0,00 280.000,00 280.000,00 35.972,25 0,00 16.250,00 52.222,25 5.299.806,57 0,00 0,00 5.299.806,57 sonst. Rückstellungen 364.842,83 0,00 549.233,00 914.075,83 Rückstellungen Prozesskostenrisiko 151.729,52 0,00 38.770,48 190.500,00 Urlaubsrückstellungen Überstundenrückstellungen Sonstige Rückstellung Personalaufwand - LoB Rückstellungen Prüfung GPA Drohverlustrückstellungen 9.021.830,17 2.911,02 1.232.394,26 10.251.313,41 Bei der Bildung von Altersteilzeitrückstellungen werden fortgeltende Ansprüche der tariflich Beschäftigten auf Zahlung des Entgeltes im Rahmen der Altersteilzeitregelung berücksichtigt. Hierbei wurden die im Jahr der Beschäftigungsphase erworbenen Ansprüche auf Zahlung eines Beschäftigungsentgeltes während der Freistellungsphase in die Rückstellungen eingebracht. In die Urlaubsrückstellungen wird nicht in Anspruch genommener Urlaub des laufenden Jahres eingestellt. Gleiches gilt für die am Bilanzstichtag bestehenden Überstunden- und Gleitzeitguthaben. Sie sind ebenfalls über die Bildung einer Überstundenrückstellung zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung wurden die Bediensteten in unterschiedliche Beschäftigungsgruppen eingeteilt und diese mit der jeweiligen durchschnittlichen Vergütung von Beschäftigungsgruppen bewertet. In 2012 wurde erstmalig eine sonstige Rückstellung für Aufwendungen aus der leistungsorientierten Bezahlung (Lob) vorgenommen, die erst Ende März 2013 für den Zeitraum vom 01.01.2012 – 31.12.2012 zur Auszahlung gelangen. Die Drohverlustrückstellung wurde gebildet, weil ein Gewerbesteuerschuldner gegen den Steuermessbescheid geklagt hat. Das Finanzamt hat in diesem Fall die Aussetzung der Vollziehung angeordnet. Wird der Klage stattgegeben, droht der Stadt Erkelenz möglicherweise ein Verlust der kompletten Forderung. Es bestehen demnach die Notwendigkeit und der Bedarf hierfür eine Rückstellung zu bilden und diese in der Bilanz anzusetzen. Gegenüber der zum 31.12.2011 vorgenommenen Bewertung haben sich in 2012 keine Änderungen ergeben. In 2011 wurde eine sonstige Rückstellung für die Abrechnung der einheitsbedingten Belastungen für das Haushaltsjahr 2009 gebildet. Hierfür ist am 28.10.2011 ein Zahlungsbescheid über 364.842,83 € ergangen, der aber gleichzeitig aufgrund eines beim Landesverfassungsgericht anhängigen Verfahrens bis zur Entscheidung gestundet worden ist. Im Rahmen einer Betriebsprüfung hat sich herausgestellt, dass die für den Bäderbetrieb in Vorjahren gebildete Gewinnrücklage wohl nicht aufwandsreduzierend anerkannt wird. Soweit dies letztendlich so kommen sollte, muss dafür sehr wahrscheinlich Kapitalertragssteuer als auch ein Solidaritätszuschlag von insgesamt 549.233,00 € nachgezahlt werden. Die Rückstellungen Prozesskostenrisiko wurden aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren gebildet. Im ungünstigsten Fall muss die Stadt Erkelenz Kosten in Höhe der jeweiligen Streitwerte tragen. 12. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine besondere Besicherung der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage 3 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel. 13. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen hauptsächlich vereinnahmte Friedhofsgebühren für Nutzungsrechte an Gräbern, die Erträge in Folgejahren darstellen (T€ 6.183). Der Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und die an die freien Träger ausgezahlt werden (Vgl. Ausführungen ARAP auf der Aktivseite) beträgt auf nunmehr 1.549 T€. Daneben liegen noch weitere, kleinere passive Rechnungsabgrenzungsposten von insgesamt 660 T€ vor. Übersicht über das Vermögen, Kapital und Schulden 31.12.2012 Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagevermögen Finanzanlagen SUMME ANLAGEVERMÖGEN Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Liquide Mittel SUMME UMLAUFVERMÖGEN Aktive Rechnungsabgrenzung SUMME AKTIVA Passiva Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passiva Rechnungsabgrenzung SUMME PASSIVA % der Bilanzsumme 126 300.957 89.351 390.434 10.857 2.357 13.214 4.140 407.788 0,03 73,80 21,91 95,74 2,66 0,58 3,24 1,02 100,00 203.647 119.801 48.158 27.789 8.393 407.788 49,94 29,38 11,81 6,81 2,06 100,00 III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung 1. Die Steuern und ähnlichen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen: T€ Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Sonstige Vergnügungssteuer Hundesteuer Familienlastenausgleich 276 6.258 21.171 16.118 1.348 631 242 1.874 47.918 2. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen des Haushaltsjahres setzen sich wie folgt zusammen: T€ Schlüsselzuweisungen 4.807 Allgemeine Zuweisungen Land 121 Zuweisungen und Zuschüsse 6.766 Erträge aus der Auflösung von Zuwendungen 2.299 Leistungsbeteiligung für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende 16 14.009 3. Bei den sonstigen Transfererträgen handelt es sich insbesondere um den Kostenersatz für soziale Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen in den Produktbereichen 05 „Soziale Hilfen“ und 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“. In 2011 sind daneben noch einmalig Erstattungen aus überzahlten Kreisumlagen von 726 T€ hinzugekommen. Deshalb sind in 2012 entsprechend weniger Erträge ( 279 T€) zu verzeichnen. 4. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (T€ 9.037) betreffen Verwaltungsgebühren (T€ 801), Benutzungsgebühren (T€ 5.935) und Erträge aus den Auflösungen von Sonderposten für Beiträge und des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (T€ 2.301). 5. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (549 T€) enthalten Mieten und Pachten (T€ 290), Erträge aus dem Verkauf von Vorräten (T€ 210) und sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (T€ 49). 6. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden Erträge von insgesamt 2.186 T€ erzielt. Hierunter fallen u.a. die Erstattungen des Landes für Flüchtlinge, die Erstattungen der UVG- und Jugendhilfeleistungen und die Personal- und Sachkostenerstattungen vom Städt. Abwasserbetrieb. Die Mehrerträge liegen im Wesentlichen in der Erstattung von vorgeleisteten Jugendhilfeaufwendungen begründet. Dagegen fällt die Erstattung von verbundenen Unternehmen niedriger aus als geplant. 7. Im Haushaltsjahr 2012 wurden sonstige ordentliche Erträge Zusammensetzung der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist: erzielt, deren T€ 2.149 452 517 13 122 390 4 23 1.644 150 244 5.708 Konzessionsabgaben Erstattung von Steuern Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden Erträge aus der Veräußerung von Sachanlagen Bußgelder u.a. Säumniszuschläge u.dgl. Stundungs- und Aussetzungszinsen Erträge aus Ersatzvornahmen Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen Sonst. nicht zahlungswirksame ordentl. Erträge Andere sonst. ordentl. Erträge 8. Das Jahresergebnis bei den aktivierten Eigenleistungen beträgt 349 T€. 9. Der Personal- und Versorgungsaufwand von T€ 21.178 des Haushaltsjahres 2012 entfällt mit T€ 3.185 auf Beamtenbezüge, mit T€ 14.437 auf Gehälter (einschließlich Beiträgen zu Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung), mit T€ 1.344 auf Beiträge zu Versorgungskassen für Beamte, T€ 466 auf Beihilfe (Beschäftigte T€ 227 und Versorgungsempfänger T€ 239) und mit T€ 628 T€ auf nicht zahlungswirksame Aufwendungen zur Auffüllung von Rückstellungsbeständen. Als Grundlage für die Ermittlung der Zuführung zur Pensionsrückstellung für die Beamten dienten die standardmäßig von der Rheinischen Versorgungskasse zur Verfügung gestellten Berechnungen. Die Zuführungsbeträge betrugen insgesamt T€ 1.118, die ausschließlich für Beschäftigte (198 T€ für Pensionen, 54 T€ für Beihilfen) und für Pensionäre (679 T€ für Pensionen, 187 T€ für Beihilfen) aufgebracht wurden. 10. Die Zusammensetzung der Sach- und Dienstleistungen des Haushaltsjahres 2012 zeigt die folgende Aufstellung: T€ Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 1.032 Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens 426 Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 807 Bewirtschaftung - Energie 1.681 Bewirtschaftung - Reinigung 1.027 Haltung von Fahrzeugen 420 Unterhaltung der Geräte 305 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 43 Aus- und Fortbildung 130 Lernmittel nach dem Lernmittefreiheitsgesetz 310 Sonst. besond. Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen 5.207 davon: Verpflegungsaufw. in Schulen u. Kindergärten Kostenanteil Straßenentwässerung Abfallgebühren u.a. Sonst. Verw. u. –Betriebsaufwendungen T€ 242 T€ 1.673 T€ 2.099 T€ 1.193 Aufwendungen für den Erwerb von Vorräten 168 Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen davon: Aufwendungen EDV und Software 4.865 T€ 604 Schülerbeförderungskosten Aufwendungen offener Ganztag Abfallentsorgung u. Beseitigung Sondermüll Übr. Aufwendungen f. sonst. Dienstleistungen T€ 1.969 T€ 1.115 T€ 757 T€ 420 16.421 11. Die bilanziellen Abschreibungen (T€ 7.808) umfassen einmal die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen (T€ 7.724) als auch die Auflösung von geleisteten Zuwendungen für investive Maßnahmen (T€ 84). Im Gegensatz zu den Vorjahren wurden in 2012 Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Sachanlagevermögens in der Kontengruppe 54 dargestellt. Dies erleichtert insbesondere auch die im nächsten Jahr nach dem NKFWG darzustellende ergebnisneutrale Darstellung dieser Geschäftsvorfälle. 12. Die Transferaufwendungen 2012 setzen sich wie folgt zusammen: T€ Zuweisungen und Zuschüsse 4.614 Sozialtransferaufwendungen 5.334 Gewerbesteuerumlage 1.769 Finanzierungsbeteiligung „Fonds Deutsche Einheit“ 1.719 Kreisumlage 20.035 Krankenhausinvestitionsumlage 488 33.959 13. Im Jahre 2012 wurden folgende sonstigen ordentlichen Aufwendungen geleistet: T€ Sonst. Personalaufwendungen Aufwendungen f. ehrenamtliche Tätigkeiten Mieten und Pachten Leasingkosten Sonst. Aufwendungen f.d. Inanspruchnahme v. R.u.D. Geschäftsaufwendungen Steuern, Versicherungen Zuschreibung Sonderposten Erstattungen für lfd. Tätigkeiten Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen Verluste aus dem Abgang von Umlaufvermögen Verfügungsmittel Fraktionszuwendungen Repräsentationen Ehrungen u.ä. Zuführung sonst. Rückstellungen 32 289 265 84 731 526 2.058 5 286 481 101 4 27 16 16 3.543 8.464 14. Den maßgeblichen Anteil an den Finanzerträgen (T€ 5.838) haben die Zinserträge sonstiger inländischer Bereich mit T€ 3.459 und die Gewinnanteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit T€ 2.303. Die übrigen Zinserträge betragen T€ 76. 15. Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen betragen insgesamt T€ 1.153. 16. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 sind keine Ermächtigungsübertragungen von Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen worden. 17. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 werden keine Ermächtigungsübertragungen von Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen. IV. Erläuterungen zur Gesamtfinanzrechnung Die Bestände der liquiden Mittel, die sich aus den Buchungen in der Finanzrechnung ergeben, haben sich in 2012 wie folgt entwickelt: Bevor die einzelnen Kontengruppen genauer betrachtet werden, sei an dieser Stelle auf folgende Besonderheiten hingewiesen, die die Nachvollziehbarkeit der nachfolgenden Äußerungen erleichtern:  In 2011 wurden Ermächtigungsübertragungen von Auszahlungen für Investitionen von 4.206.008,80 € gebildet. Deren Abwicklung in 2012 wird an späterer Stelle dargestellt.  Ebenso sind in 2011 zahlungswirksame Ermächtigungsübertragungen für Kredite nach § 86 Abs.2 GO NRW von insgesamt 3.695.000,00 € gebildet worden.  Die zuvor erläuterten Summen sind zusammen mit den Ansätzen in der Spalte „Fortgeschriebener Ansatz des Rechnungsjahres 2012“ in den jeweiligen Zeilen mit aufgeführt. Daneben bietet die seit dem 01.01.2011 eingesetzte Software „newsystem kommunal Infoma“ auch den Komfort, dass die Ermächtigungsübertragungen in einer separaten Spalte in der Gesamtfinanzrechnung dargestellt werden. Diese Option wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit auch in 2012 gezogen. Wie an späterer Stelle detailliert zu ersehen ist, wurden von den Ermächtigungsübertragungen von insgesamt 4.206.008,80 € ein Betrag von 2.633.576,61 € in Anspruch genommen. 1.260.038,87 € wurden im Laufe des Jahres 2012 in Abgang gesetzt bzw. eingespart und 312.393,32 € wurden weiter nach 2012 übertragen. Rechnet man die übertragenen Auszahlungsermächtigungsübertragungen als auch die übertragenen Einzahlungsermächtigungsübertragungen aus 2011 sowie die darauf entfallenden Inanspruchnahmen aus den in der Finanzrechnung aufgeführten Zahlen heraus, ergeben sich in den Zeilen 17, 23 und 30 bis 38 folgende Ergebnisse: Bezeichnung Nr. 17 23 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16) = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit =Auszahlungen aus Investitionstätigkeit =Saldo aus Investitionstätigkeit (23 und 30) =Finanzmittelüberschuss/fehlbetrag (17 und 31) +Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen +Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung -Tilgung und Gewährung von Darlehen -Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung =Saldo aus der Finanzierungstätigkeit =Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (32 und 37) … Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich Ansatz/ist -1.579.999,00 € 3.526.146,37 € 5.106.145,37 € 5.778.974,00 € 5.207.661,63 € -571.312,37 € 11.280.835,00 € 6.429.250,22 € - 4.851.584,78 € -5.501.861,00 € -1.221.588,59 € -4.280.272,41 € -7.081.860,00 € 2.304.557,78 € 9.386.417,78 € 5.500.000,00 € 0,00 € -5.500.000,00 € 12.000.000,00 € 0,00 € -12.000.000,00 € 1.723.000,00 € 1.557.697,44 € -165.302,56 € 12.000.000,00 € 0,00 € -12.000.000,00 € 3.777.000,00 € -1.557.697,44 € -5.334.697,44 € -3.304.860,00 € 746.860,34 € 4.051.720,34 € Abschließend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber seine im § 38 Abs. 2 GemHVO NRW gestellten Forderungen nur rudimentär in den von ihm vorgeschriebenen Mustern umgesetzt hat. Die Erfahrungen der letzten 6 Jahre haben jedoch gezeigt, wie aufgrund der vorgenannten Aufstellung unschwer ersichtlich, dass die Umsetzung in einer tabellarischen Darstellung einfach zu komplex und damit zu unübersichtlich werden würde. Es bleibt daher nur die Option, der im § 38 GemHVO geforderten Aufstellung durch die Darstellung in verschiedenen Nebenrechnungen gerecht zu werden. Nun aber zur Erläuterung des eigentlichen Ergebnisses der Gesamtfinanzrechnung: 1. Wie oben erläutert, werden die aufgeführten Abweichungen also zur Summe aus der Summe der Haushaltsplanansätze und der Summe der Ermächtigungsübertragungen dargestellt. Zunächst einmal ist festzustellen, dass beim Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit ein Überschuss von 3.526 T€ erzielt wurde. Gegenüber der Planung entspricht dies einer Verbesserung um 5.106 T€. Ursächlich für diese erfreuliche Verbesserung sind höhere Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 2.186 T€ und geringere Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 2.920 T€. Die Veränderung bei den Einzahlungen wiederum werden durch Mehreinzahlungen von 384 T€ bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“ sowie höheren Einzahlungen bei den „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“ von 519 T €, den „öffentlich rechtlichen Leistungsentgelten“ von 326 T€, den „sonstigen Einzahlungen“ von ebenfalls 326 T € sowie den „Zinsen und sonstigen Finanzeinzahlungen“ von 299 T€ geprägt. Daneben sind noch bei den anderen Kontengruppen Verbesserungen von insgesamt 332 T€ zu verzeichnen. Bei den Auszahlungen sind insbesondere die Einsparungen bei den „Personal- und Versorgungsauszahlungen“, der Gruppen 70 und 71, von 708 T€, bei den „Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen“ von 1.339 T€, den „Zinsen und sonstigen Finanzauszahlungen“ von 320 T€ und den „Sonstigen Auszahlungen“ von 624 T€ zu erwähnen. Demgegenüber standen erhöhte Auszahlungen bei den „Transferauszahlungen“ von 71 T€. Daneben haben sich noch Liquiditätsverbesserungen durch einem verbesserten Saldo aus der Investitionstätigkeit von 5.853 T€ ergeben. Diese lassen sich als Ergebnis von verringerten „Auszahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 6.424 T€ als auch als Konsequenz aus verringerten „Einzahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 571 T€ herleiten. Demgegenüber lässt sich beim „Saldo aus Finanzierungstätigkeit“ eine Verschlechterung von 9.030 T€ feststellen. Diese ist allerdings neben dem verringerten (negativen) Saldo aus der Investitionstätigkeit geprägt von einem Abbau von Forderungen in liquide Mittel und daraus resultierend einer nicht erforderlichen Aufnahme von vorgesehenen Krediten von insgesamt 9.195 T€. Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass in 2012 eine erfreuliche Liquiditätsverbesserung von 1.929 T€ bei den eigenen Finanzmitteln gegenüber der Planung erzielt werden konnte. Dennoch muss festgehalten werden, dass sich in 2012 die eigenen Finanzmittel um 1.887 T€ verschlechtert haben. Ursächlich hierfür sind einerseits die Ermächtigungsübertragungen für investive Maßnahmen und die damit verbundenen Zahlungen sowie andererseits die nicht beanspruchten Ermächtigungsübertragungen für Kredite in 2012. Vor diesen Hintergründen kommt es auf das Jahr 2012 bezogen zu einem negativen Ist-Ergebnis bei den eigenen Finanzmitteln (Vgl. auch Aufstellung auf der Vorseite!) Die Finanzrechnung betrachtet aber nicht nur die eigenen Finanzmittel, sondern auch die Entwicklung des Bestandes an fremden Finanzmitteln. Fremde Finanzmittel sind solche finanziellen Mittel, die die Kommune für einen Dritten verwaltet oder die sie aufgrund eines Gesetzes für einen Dritten zu vereinnahmen und zu verausgaben hat. Bei beiden Varianten sind erwirtschaftete Überschüsse aus diesen Mittel an den Dritten abzuführen bzw. getätigte Vorleistungen vom Dritten zu erstatten. Hinsichtlich der eigenen Finanzmittel unterscheiden sich diese insbesondere dadurch, dass sie nicht im Haushaltsplan aufgeführt und geplant werden, sondern zum Teil in gesonderten Plänen dargestellt werden, respektive ungeplant bewirtschaftet werden. Bei der Stadt Erkelenz fallen darunter der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz, dessen Ein- und Auszahlungen über die Stadtkasse abgewickelt werden sowie insbesondere Mittel des Kreises Heinsberg, der sich bei der Zahlbarmachung der verschiedenen Hilfearten nach dem SGB ebenfalls der Stadtkasse bedient. Zum Ende des Jahres betrug der Bestand an fremden Finanzmitteln insgesamt 23 T€. Mithin hat der städtische Haushalt zum 31.12.2012 noch in dieser Höhe in 2013 an Dritte weiterzuleitende Mittel in der Kasse. Daneben wies der Bestand aus der Bewirtschaftung der Mittel des Städtischen Abwasserbetriebes einen positiven Saldo aus. Dieser betrug 74 T€ (-3.571 T€ aus Vorjahren und + 3.645 T€ aus 2012), so dass der Gesamtbestand, der zum 31.12.2012 für Dritte verwaltet wurde, 97 T€ betrug. In der 2012er Finanzrechnung wurde aus Gründen der Klarheit und Nachvollziehbarkeit neben der bereits in 2011 eingefügten Zeile 39 a um eine Zeile 39 b ergänzt. Beide Zeilen stellen die Veränderung der Forderung/Verbindlichkeiten gegenüber dem Städtischen Abwasserbetrieb dar. Dadurch wird gleichzeitig erreicht, dass die in Zeile 41 ausgewiesenen „liquiden Mitteln“ sich nun 1:1 auf der Aktivseite der Bilanz wiederfinden weitergehende Erklärungen als auch Nebenrechnungen werden dadurch entbehrlich. Unter Berücksichtigung der Vorjahre ergibt sich insgesamt bei den Beständen aus eigenen Finanzmittel ein (Netto-)Saldo von 2.260 T€. Abgebildet wird dieser Betrag aufgrund der NKF-Vorschriften in der Bilanz zum 31.12.2012 als Summe aus den liquiden Mitteln (T€ 2.357), Verbindlichkeiten gegenüber dem Abwasserbetrieb (= Teilbetrag von 74 T€ aus den sonstigen Verbindlichkeiten von 5.125 T€) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Dritten (Teilbetrag von 23 T€ aus den „Verbindlichkeiten aus Transferleistungen“ von 753 T€). 2. Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen aus 2011 gem. § 22 GemHVO NRW Es können nach den gesetzlichen Vorschriften Ermächtigungsübertragungen von zahlungswirksamen Aufwendungen, also Auszahlungen, als auch von Auszahlungen für Investitionen vorgenommen werden. Hiervon wurde wie folgt Gebrauch gemacht bzw. deren Abwicklung ist nachfolgend aufgeführt: 2.1 Für zahlungswirksame Aufwendungen, also in den Fällen, in denen Aufwand gleich Auszahlung ist, wurden in 2011 keine Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Abs.1 GemHVO gebildet. 2.2 Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen 2011 gem. § 22 Abs.2 GemHVO NRW für Auszahlungen aus Investitionen: Nr. 1 Auftragssachkonto Teilfinanzrechnung 010600 Zentrale Dienste B01060001 Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 € Organisationsangelegenheiten und technikunterstützte Informationsverarbeitung Einzelansch. Unter 10.000 € - EDV Teilfinanzrechnung 011000 2 3 4 Bezeichnung B0110012 B01100031 Software Logodata Teilfinanzrechnung 011800 Baubetriebshof B01180050 Streuautomat für LKW (HS-EZ 2019) Teilfinanzrechnung 021500 Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung 5 H02150002 6 H02150003 Neubau FWGH Borschemich (neu) Erweiterung FWGH Kückhoven/Auszahl. f. Hochbaumaßn. Grundschulen Teilfinanzrechnung 030101 7 B03010002 GWG-Grundschulen 8 B03010005 Einrichtung GS Hetzerath Ermächtigungsübertragung - aus 2011 abgerechnet in 2012 Ersparnis/ in Abgang Nach 2013 - zu übertragen 12.881,07 7.645,00 5.236,07 0,00 2.820,00 2.820,00 0,00 0,00 7.084,14 7.084,14 0,00 0,00 23.600,00 0,00 23.600,00 0,00 116.511,25 41.021,19 75.490,06 0,00 4.588,33 3.979,00 609,33 0,00 1.933,56 0,00 1.933,56 0,00 25.586,10 12.855,11 12.730,99 0,00 0,00 9 H03010002 Astrid-Lindgren GS - off. Ganztag - 4.491,06 766,30 3.724,76 10 H03010003 Franziskus-Grundschule off. Ganztag 6.736,60 1.149,45 5.587,15 0,00 11 H03010007 Luise-Hensel-Schule off. Ganztag 9.537,10 0,00 0,00 9.537,10 Teilfinanzrechnung 030102 Hauptschulen 12 H03020001 GHS Erkelenz gebund.Ganztag 9.566,88 0,00 9.566,88 0,00 Teilfinanzrechnung 030104 Gymnasien 13 B03040001 Anschaff. < 10.000 € Cusanus Gymn. 12.000,00 1.888,43 10.111,57 0,00 14 B03040012 8.480,08 8.480,08 0,00 0,00 15 B03040013 426,02 426,02 0,00 0,00 16 H03040004 Nutzungserweiterung Forum Gymnasien 4.664,19 0,00 4.664,19 0,00 Teilfinanzrechnung 060202 Tageseinrichtungen und Tagespflege 17 H06020201 21.327,00 6.915,14 0,00 B06020203 16.455,09 7.178,13 9.276,96 0,00 19 B06020701 Erweiterung u. Umbau KG Granterath Auszahl. < 10.000 € Kinder u. 3 Jahren KG Granterath Auszahl. < 10.000 € KG Hetzerath 28.242,14 18 4.122,16 4.122,16 0,00 0,00 20 H06020801 KG Buscherhof 32.291,10 17.620,28 14.670,82 0,00 21 H06020901 KG Lövenich U3 28.929,05 15.406,33 13.522,72 0,00 Teilfinanzrechnung 060302 Einrichtungen der Jugendarbeit 22 H06021701 Zwei-Gruppen-KG Immerath (neu) 111.687,59 110.240,72 1.446,87 0,00 23 B06021703 Ersteinr. KG Immerath neu U3 < 10.000 € 35.852,22 33.109,24 2.742,98 0,00 24 B06021704 Ersteinr. KG Immerath neu U3 < 410 € 8.106,48 8.106,48 0,00 0,00 25 S06030202 Spiel- u. Bolzplatz Borschemich (neu) 22.300,00 13.015,58 9.284,42 0,00 26 S06030203 Spiel- und Bolzplatz Immerath (neu) 65.000,00 64.136,72 863,28 0,00 Teilfinanzrechnung 080100 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 232.627,82 91.551,49 125.346,80 15.729,53 3.000,00 2.971,02 28,98 0,00 235.200,00 229.078,37 6.121,63 0,00 40.744,10 2.098,96 38.645,14 0,00 746.985,96 431.122,90 213.761,46 102.101,60 477.000,00 376.536,73 0,00 100.463,27 78.085,51 18.180,32 59.905,19 0,00 Einrichtung Verwaltungsräume Cusanus Gymn. > 410 € Ausbau u. Erw. Chemieräume Cusanus Gymn. 27 H08010001 Neubau Sportumkleiden Immerath (neu) 28 S08010001 Sportanlangen Borschemich (neu) 29 S08010002 30 H08010004 31 H08010005 Sportanlagen Immerath (neu) Neubau Sportumkleide u. Vereinsheim Westpromenade Neubau Turnhalle Immerath (neu) Teilfinanzrechnung 080300 Bereitstellung und Betrieb von Bädern 32 H08030001 Neubau ERKA-Bad 33 H08030003 Neubau Parkplatz ERKA-Bad Teilfinanzrechnung 120101 Straßen, Wege, Plätzen, Brücken u. Tunnel 34 E12010017 Straßenern. Rosenstr./Auszahl. F. Tiefbaumaßn. 89.567,58 80.930,49 8.637,09 0,00 35 E12010022 Straßenern. Lindenweg 10.500,58 4.400,84 6.099,74 0,00 36 E12010028 Straßenern. Mühlenfeld 29.784,61 18.615,19 11.169,42 0,00 37 E12010045 Am Wasserturm 29.000,00 20.804,26 8.195,74 0,00 38 E12013001 Matzerath, Schwarzer Weg 33.860,05 0,00 33.860,05 0,00 39 E12018001 Immerath, Umsiedlungsstandort 28.207,91 0,00 28.207,91 0,00 40 E12018002 Borschemich Umsiedlungsstandort 20.666,62 2.629,13 18.037,49 0,00 41 G12010001 Erwerb und Verkauf von Straßenland 88.454,63 88.454,63 0,00 0,00 42 S12018003 Lärmschutzwall Borschemich (neu) 43 T12010015 Tenholter Straße Kreisverkehr 44 T12010201 Park-and-Ride-Anlage Neußer Straße 45 T12015000 Brückenerneuerung Lövenich 2.409,82 0,00 2.409,82 0,00 14.618,66 9.931,74 4.686,92 0,00 28.878,55 28.878,55 0,00 0,00 15.000,00 15.000,00 0,00 0,00 46 3 . Teilfinanzrechnung 120200 Verkehrsanlagen E12029000 Alle Stadtteile -Öffentl.Straßenbel. Teilfinanzrechnung 130100 Öffentliches Grün 8.845,98 7.480,23 1.365,75 0,00 0,00 47 S13010003 Grünordnung Borschemich (neu) 30.741,74 27.604,74 3.137,00 48 S13010004 Grünanlage Brückstr. (ehem. Friedhof) 55.000,00 0,00 55.000,00 0,00 49 S13010006 Grünordnung Immerath (neu) 15.000,00 9.705,77 0,00 5.294,23 37.800,00 21.132,08 1.467,92 15.200,00 3.906,91 518,13 827,53 2.561,25 Teilfinanzrechnung 130200 Natur u. Landschaft 50 S13020003 Ökolog. Ausgleich Immerath (neu) 51 S13020004 Landschaftspark Im Blathes Teilfinanzrechnung 130500 Friedhöfe 52 S13050002 Friedhof Borschemich (neu) 20.500,00 20.500,00 0,00 0,00 53 S13050005 Bau v. Urnengrabkammern 6.700,00 0,00 6.700,00 0,00 Teilfinanzrechnung 150202 Mehrzweckgebäude 0,00 54 B15020204 Einrichtung MZH Immerath (neu) Kaisersaal 44.055,97 39.168,35 4.887,62 55 B15020205 Einrichtung MZH Borschemich (neu) 42.490,83 41.344,78 1.146,05 0,00 56 H15020202 Neubau MZH, Bürgerräume Borschemich (neu) 441.912,60 281.508,24 103.409,25 56.995,11 57 H15020203 Neubau Vereinsheim Immerath (neu) 4.511,23 58 H15020204 Neubau Kaisersaal Immerath (neu) Summen: 3. 71.837,46 29.619,93 37.706,30 618.732,70 351.432,38 267.300,32 0,00 4.206.008,80 2.633.576,61 1.260.038,87 312.393,32 Abwicklung der Übertragung aus Kreditermächtigungen gem. § 86 Abs.2 GO NRW Es wurden aus 2011 insgesamt Kreditermächtigungen von 3.695.000 € beim Produktsachkonto 16 02 00 692800 nach 2012 übertragen. Diese wurden jedoch in 2012 nicht in Anspruch genommen. 4. Bildung von Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Abs.1 GemHVO NRW Es werden in 2012 keine zahlungswirksamen Ermächtigungsübertragungen aus Aufwendungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO gebildet. 5. Bildung von Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Abs.2 GemHVO NRW Es werden in 2012 nachfolgende Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs.2 GemHVO für Auszahlungen aus Investitionen gebildet: Nr. weiter zu übertragen aus der Ermächtigungsübertragung aus 2011 Ermächtigungsübertragung aus 2012 Ermächtigungsübertragungen insgesamt 0,00 3.444,21 3.444,21 Auftragssachkto. Bezeichnung Teilfinanzrechnung 010600 B01060001 Zentrale Dienste Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 € Teilfinanzrechnung 011000 Organisationsangelegenheiten und technikunterstützte Informationsverarbeitung 2 B01100012 Einzelansch. unter 10.000 € - EDV 0,00 7.700,00 7.700,00 3 4 5 B01100026 B01100032 G01130001 Teilfinanzrechnung 021500 H02150002 B02157010 Teilfinanzrechnung 030101 B03010001 H03010007 Teilfinanzrechnung 030102 B03020001 Teilfinanzrechnung 030103 Software Logo Data VM Server incl. Einrichtung und Datenmigration Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung Neubau Feuerwehrgerätehaus Borsch. (neu) Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 SL Grundschulen Anschaffung unter 10.000 € Grundschulen Erweiterung Luise-Hensel-Schule Hauptschulen Anschaffungen < 10.000 € Hauptschulen Realschule 0,00 0,00 0,00 5.567,00 28.500,00 575.000,00 5.567,00 28.500,00 575.000,00 0,00 0,00 7.404,53 20.320,00 7.404,53 20.320,00 Abwicklung offener Aufträge Sicherstellung der Gesamtfinanzierung 0,00 9.537,10 10.375,41 0,00 10.375,41 9.537,10 Spielgerät Grundschule Schwanenberg Abwicklung lfd. Geschäft 0,00 5.037,98 5.037,98 B03030001 Anschaffungen < 10.000 € Europaschule 0,00 5.037,98 5.037,98 1 6 7 8 9 10 11 Erläuterungen Abwicklung lfd. Geschäft Software „CZ-Wohngeld“, BIS-Office Migration Abwicklung lfd. Geschäft Abwicklung lfd. Geschäft Abwicklung lfd. Geschäft Smartboard und Beamer Smartboard und Beamer 12 Teilfinanzrechnung 030104 H03040001 15 B06020801 16 B06020803 17 B06021603 18 H06021701 Teilfinanzrechnung 060302 Gymnasien Brandschutzmaßnahmen Cusanus Gymn. Anschaffungen < 10.000 € Cornelius-BurghGymn. Tageseinrichtungen u. Tagespflege Auszahl. für den Erwerb v. bewegl. Anlagevermögen KG Gerderath Auszahl. für den Erwerb v. bewegl. Anlagevermögen KG Buscherhof Auszahl. für den Erwerb v. bewegl. Anlagevermögen KG Buscherhof U3 Auszahl. für den Erwerb v. bewegl. Anlagevermögen TE Westpromenade U3 KG Immerath neu Einrichtungen der Jugendarbeit 13 B03040003 19 B06030202 20 Teilfinanzrechnung 0602 14 B06020501 0,00 35.398,83 35.398,83 0,00 6.700,00 6.700,00 Abwicklung offener Aufträge Einrichtung eines Kiosk in der Mensa 0,00 5.005,14 5.005,14 Lieferung einer Wasserspielanlage 0,00 2.250,31 2.250,31 Lieferung eines Gartenhauses 0,00 3.429,92 3.429,92 Lieferung einer mobilen Anziehtreppe, Montage Spielgeräte Lieferung einer Erlebnislandschaft u. Spielplatzgeräten Abwicklung offener Aufträge 0,00 11.386,56 11.386,56 0,00 32.836,87 32.836,87 Spielgeräte für Spielplätze > 410 € 0,00 6.423,47 6.423,47 S06030203 Teilfinanzrechnung 080100 H08010001 S08010002 H08010005 Teilfinanzrechnung 080300 B08030001 H08030001 H08030003 S08030004 Teilfinanzrechnung 120101 E12010017 E12010018 E12010027 E12010029 E12010039 E12010048 E12013001 E12018002 T12010015 Teilfinanzrechnung 120200 Spiel- und Bolzplatz Immerath (neu) Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen Umkleide Immerath neu Sportplatz Immerath neu Turnhalle Immerath neu Bereitstellung und Betrieb von Bädern Anschaffungen Schwimmbäder Neubau ERKA-Bad Neubau Parkplatz ERKA-Bad Herstellung Außenanlagen ERKA-Bad Straßen, Wege, Plätzen, Brücken u. Tunnel Straßenerneuerung Rosenstraße Straßenerneuerung Glück-auf-Straße Straßenerneuerung Graf-Reinald-Straße Straßenerneuerung Bernhard-Hahn-Straße Erschließung Parkweg Straßenbau Erkelenz Stettiner Straße (St. Rochus Weg) Matzerath. Schwarzer Weg Borschemich Umsiedlungsstandort Kreisverkehr Tenholter Straße Verkehrsanlagen 0,00 759,28 759,28 15.729,53 0,00 102.101,60 0,00 3.086,83 0,00 15.729,53 3.086,83 102.101,60 Abwicklung offener Aufträge Abwicklung offener Aufträge Abwicklung offener Aufträge 0,00 100.463,27 0,00 0,00 5.730,06 223.875,87 5.712,80 118.648,84 5.730,06 324.339,14 5.712,80 118.648,84 Scheuersaugmaschine für ERKA-Bad Abwicklung offener Aufträge Abwicklung offener Aufträge Herstellung Freianlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 570,42 47,26 106.471,65 37.434,00 6.092,45 65.541,78 72.465,49 340.134,14 7.610,64 570,42 47,26 106.471,65 37.434,00 6.092,45 65.541,78 72.465,49 340.134,14 7.610,64 Zahlung der Schlussrechnung Zahlung der Schlussrechnung Abwicklung lfd. Aufträge Abwicklung lfd. Aufträge Schlussvermessungen u. Restleistungen Abwicklung lfd. Aufträge Abwicklung lfd. Aufträge Abwicklung lfd. Aufträge Schlussvermessungen u. Restleistungen 37 E12029000 Alle Stadtteile – Öffentl. Straßenbeleuchtung 0,00 5.000,00 5.000,00 38 T12028000 Teilfinanzrechnung 130100 S13010006 Teilfinanzrechnung 130200 S13020003 S13020004 Teilfinanzrechnung 130500 S13050002 Teilfinanzrechnung 150202 H15020202 H15020203 H15020204 Summen: Umsiedlungsstandort Immerath Öffentliches Grün Grünordnung Immerath (neu) Natur u. Landschaft Ökolog. Ausgleich Immerath (neu) Landschaftspark „Im Blathes“ Friedhöfe Friedhof Borschemich (neu) Mehrzweckgebäude MZH Borschemich (neu) Vereinsräume Immerath (neu) Kaisersaal Immerath (neu) 0,00 25.976,64 25.976,64 Schlussrechnungen Stettiner Str., Marienweg, Schwatte J. Abwicklung lfd. Aufträge 5.294,23 6.623,25 11.917,48 Abwicklung lfd. Aufträge 15.200,00 2.561,25 0,00 0,00 15.200,00 2.561,25 Abwicklung lfd. Aufträge Abwicklung lfd. Aufträge 0,00 3.417,68 3.417,68 Vermessungsleistungen 56.995,11 4.511,23 0,00 312.393,32 0,00 0,00 141.239,18 1.948.256,47 56.995,11 4.511,23 141.239,18 2.260.649,79 Abwicklung lfd. Aufträge Abwicklung lfd. Aufträge Abwicklung lfd. Aufträge 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 39 40 41 42 43 44 45 6. Edelstahlrutsche für Spielkombination, Spielturm Abwicklung offener Aufträge Bildung von Übertragungen aus Kreditermächtigungen gem. § 86 Abs.2 GO NRW Es werden in 2012 insgesamt Kreditermächtigungen von 2.000.000,00 € Produktsachkonto 16 02 00 692800 nach 2013 übertragen. 7. vom Finanzierung der Auszahlungsermächtigungsübertragungen Als Saldo aus der Übertagung der Kreditermächtigung von 2.000.000 € und aus den investiven Ermächtigungsübertragungen von 2.260.649,79 € ergibt sich ein Saldo von 260.649,79 €. Demgegenüber ist im Haushaltsplan 2013 davon ausgegangen worden, dass zum 31.12.2012 eine zu deckende Finanzierungslücke in Form von negativer liquider Mittel von 2.729.793 € besteht (Vgl. S. 20 des Haushaltsplanes 2013). Tatsächlich konnten aber zum 31.12.2012 liquide eigene Mittel von 2.259.822,93 € festgestellt werden (vgl. vorhergehende Ausführungen zur Entwicklung der Liquidität zum 31.12.2012), so dass diese Liquiditätsbestände durchaus zur teilweisen Finanzierung des Saldos aus den Ermächtigungsübertragungen genutzt werden können. 8. Besonderheiten in der investiven Finanzrechnung Siehe Ausführungen zum Punkt 5 unter „V – Sonstige Angaben“ im nächsten Absatz. V. Sonstige Angaben 1. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 weist den Sonderposten für den Gebührenausgleich „Müllabfuhr“ mit 1.105.648,56 € aus. Unter Berücksichtigung der Rücklagenentnahme für das Jahr 2012 in Höhe von 325.000,00 € entsteht für das Jahr 2012 ein Überschuss in Höhe von 128.767,61 €. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich „Müllabfuhr“ hat damit zum 31.12.2012 einen Bestand von 909.416,17 €. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. 2. Beim Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ entsteht in 2012 ein Fehlbetrag in Höhe von 2.670,36 €. Unter Berücksichtigung der Vorjahre besteht insgesamt zum 31.12.2012 noch ein Fehlbetrag von 15.542,41 €. 3. Der Gebührenhaushalt „Friedhöfe“ schließt zum Ende des Haushaltsjahres 2012 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 93.931,02 € ab. Der Bestand des Sonderpostens für den Gebührenausgleich Friedhöfe beträgt zum 31.12.2012 insgesamt 70.048,71 €. 4. Aufgrund von Verpflichtungen zur Leistungen für Investitionen in künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) ergeben sich in den folgenden Jahren nachfolgend aufgeführte finanzielle Verpflichtungen: Konto Maßnahme Betrag T 12010016 Kreisverkehr Brückstr./Nordpromenade/Th.-Körner-Straße 298.072,46 € 5. Für folgende Straßenbaumaßnahmen, die erst in 2013 fertiggestellt werden, wurden bereits in 2012 Beitragszahlungen erhoben bzw. vereinnahmt: Investitionsnr. Bezeichnung erhoben gezahlt in 2012 E12010019 Kolberger Straße 18.413 € 15.827,62 € E12010023 Memelstraße 24.700 € -€ 6. Die Firma RWE-Power leistet für die Umsiedlung der Umsiedlungsstandorte Kostenerstattungen. Bisher wurden durch RWE-Power Kostenerstattungen in folgender Höhe geleistet - Umsiedlungsstandort Immerath: 2.829.619,62 € - Umsiedlungsstandort Borschemich: 2.107.142,12 € - Spiel- und Bolzplatz Borschemich (neu) 143.876,97 € - Spiel- und Bolzplatz Immerath (neu) 142.207,04 € - Sportanlagen Borschemich (neu) 2.917,02 € - Sportanlagen Immerath (neu) 379.268,98 € - Lärmschutzwallbegrünung Borschemich (neu) 79.061,39 € - Grünordnung Borschemich (neu) 297.438,64 € - Grünordnung Immerath (neu) 239.358,75 € - Friedhof Borschemich (neu) 672.892,44 € - Friedhof Immerath (neu) 500.107,56 € - Umsiedlungsstandort Immerath öffentl. Straßenbeleuchtung 211.527,54 € 142.305,10 € - Umsiedlungsstandort Borschemich öffentl. Straßenbeleuchtung - Ökologischer Ausgleich Immerath(Neu) 58.502,71 € - Ökologischer Ausgleich Borschemich (Neu) 10.000,00 € - Neubau Feuerwehrgerätehaus Borschemich (Neu) 273.198,53 € - Erweiterung FW-Gerätehaus Kückhoven f. Immerath (Neu) 173.993,15 € - Zwei-Gruppen-Kindergarten Immerath (Neu) 1.137.276,63 € - Neubau Sportumkleiden-Immerath (Neu) 286.737,96 € - Neubau Turnhalle Immerath (Neu) 1.115.240,82 € - Mehrzweckhalle, Bürgerräume – Borschemich (Neu) 2.093.571,02 € - Vereinsraum Immerath (Neu) 70.329,37 € - Kaisersaal Immerath (Neu) 1.501.645,99 € Durch die Neuerrichtung der Infrastruktur in den Umsiedlungsstandorten ergeben sich auch künftig für die Stadt Erkelenz erhebliche finanzielle Verpflichtungen. Für die in den Vorjahren gezahlten Zuschüsse haben sich in 2012 in der investiven Finanzrechnung bei den Konten 681100 und 681700 sowie bei den Konten 682220 und 682280 Besonderheiten ergeben. Diese Zuschüsse wurden entsprechend im Jahr der Zahlung in der Zeile 18 „Zuwendung für Investitionsmaßnahmen“ vereinnahmt. Sie dienten einerseits als Ausgleich für die Restbuchwerte von den entsprechenden öffentlichen Bauten in den alten Umsiedlungsorten Borschemich, Immerath und Pesch und sollten andererseits auch als Zuschuss für die seinerzeit noch zu erstellenden öffentlichen Bauten in Borschemich (neu) und Immerath (neu) verwendet werden. Da seinerzeit noch nicht fest stand, welcher Anteil des Zuschusses auf den Altbestand entfallen würde und welche Anteile der Zuschüsse den neuen Objekten zugeordnet werden mussten, wurden sämtliche Zahlungen in der Zeile 18 vereinnahmt. Aufgrund der betriebsfertigen Herstellung der entsprechenden Gebäude in 2012 konnte dieser Prozess nun aber als weitestgehend abgeschlossen angesehen werden und die seinerzeit in der Zeile 18 der Finanzrechnung vereinnahmten Zuschüsse von RWE Power mussten von dieser teilweise weggebucht und zur Zeile 19 „Einzahlung aus der Veräußerung von Sachanlagen“ für die Restbuchwerte der Altanlagen umgebucht werden! Umgesetzt wurde dies konkret durch Einzahlungsabgänge bei den Konten 681100 und 681700 sowie Einzahlungsanordnungen bei den Konten 682220 sowie 682280. Aufgrund dieses Sonderfalls wird beim Konto 681700 in 2012 ein negativer Saldo von 169.296,89 € ausgewiesen. Unter dem Strich heben sich natürlich die Salden aus den Einzahlungsabgängen und Einzahlungsanordnungen für diese Umbuchungen in 2012 auf. 7. Leasingverträge bestanden in 2012 für die Anmietung der Dienstfahrzeuge (ca. T€ 14), der Kuvertiermaschine (ca. T€ 4), der Kopierer (T€ 8) und der Hardware (PC, Bildschirm, Drucker) der PC-Arbeitsplätze (T€ 53). Erläuterungen zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die dem Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab es geringfügige über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten. - Haushaltsjahr 2012 Lfd. Nr. 1 Investitions- bzw. Produktsachkonto 021300 542100 Bezeichnung Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten Ansatz Euro 0,00 Mehr Euro 18.000,00 Tag der Zustimmung 16.03.2012 Durchführung der nicht geplanten Landtagswahl in NRW am 13.05.2012. Hierfür müssen die Haushaltsmittel (Erfrischungsgelder für Wahlvorstände) außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Mehrerträge beim Produktsachkonto 021300 448200 - Erstattungen von Gemeinden (GV) - 4.300,00 EUR und Einsparung beim Produktsachkonto 010600 543100 - Geschäftsaufwendungen insgesamt 2 021300 543100 Geschäftsaufwendungen 3.000,00 20.000,00 13.700,00 EUR 18.000,00 EUR 16.03.2012 Erhöhte Aufwendungen (Versand der Wahlbenachrichtigungen, Wahlzubehör u.a.) für die Landtagswahl am 13.05.2012. Deckung: Mehrerträge beim Produktsachkonto 021300 448200 - Wahlkostenerstattung (v. Kreis) - 20.000,00 EUR 3 030102 529145 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - Schulsozialdienst - Hauptschule - 0,00 10.697,03 31.10.2012 4 030103 529145 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - Schulsozialdienst - Europaschule (Realschule) - 0,00 10.697,03 31.10.2012 5 030104 529145 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - Schulsozialdienst - Gymnasien - 0,00 21.394,06 31.10.2012 6 030105 529145 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - Schulsozialdienst - Pestalozzischule - 0,00 10.697,03 31.10.2012 Im Rahmen des Programmes „Bildung- und Teilhabepaket“ werden Aufwendungen des Schulsozialdienstes (eigene Personalaufwendungen, fremde Personalaufwendungen und Sachkosten) an den weiterführenden Schulen zu 100% durch das Land gefördert. Die Art und Weise der Inanspruchnahme der Mittel wurde erst im letzten Quartal 2011 festgelegt, so dass eine Einplanung im Haushaltsplan 2012 nicht mehr möglich war. Die aufgeführten außerplanmäßigen Aufwendungen werden zu 100% durch das Land erstattet (siehe auch entsprechende außerplanmäßige Ertragskonten im Deckungsvorschlag). zu 3. Deckung: Mehrerträge beim Produktsachkonto 030102 414150 - Zuweisungen des Landes - Schulsozialdienst - Hauptschule - zu 4. Deckung: Mehrerträge beim Produktsachkonto 030103 414150 - Zuweisungen des Landes - Schulsozialdienst - Europaschule (Realschule) - zu 5. Deckung: zu 6. Deckung: 7 060100 574100 10.697,03 EUR 10.697,03 EUR Mehrerträge beim Produktsachkonto 030104 414150 - Zuweisungen des Landes - Schulsozialdienst - Gymnasien - 21.394,06 EUR Mehrerträge beim Produktsachkonto 030105 414150 - Zuweisungen des Landes - Schulsozialdienst - Pestalozzischule - 10.697,03 EUR Auflösung von geleisteten Zuwendungen - Kindergärten freier Träger - 0,00 10.964,10 18.01.2013 Im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 sind die erhaltenen und weitergeleiteten investiven Zuwendungen für die Kindergärten freier Träger aufzulösen. Deckung: 8 Mehrerträge beim Produktsachkonto 060100 417100 - Auflösung von geleisteten Zuwendungen - 010800 507500 Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen - Personalmanagement - 10.964,10 EUR 0,00 280.000,00 19.02.2013 Rückstellungen in Höhe der Vergütungen für leistungsorientierte Bezahlung für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2012, die Ende März 2013 zur Auszahlung gelangen. Deckung: Mehrerträge bei den Produktsachkonten: 160100 402100 - Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 160100 405100 - Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich insgesamt 9 011100 549500 Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen 0,00 38.770,48 150.000,00 EUR 130.000,00 EUR 280.000,00 EUR 20.02.2013 Im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 ist eine Rückstellung zu Prozesskostenrisiko in Höhe von 190.500,00 € zu bilden. Unter Berücksichtigung des derzeitigen Bestandes sind demnach noch 38.770,48 € zuzuführen. Deckung: 10 Mehrerträge bei Konto: 160100 403100 - Vergnügungssteuer - 080300 549500 Zuführung sonstige Rückstellungen - Bereitstellung und Betrieb von Bädern - 38.770,48 EUR 0,00 549.233,00 21.03.2013 Im Rahmen des Jahresabschlusses sind Rückstellungen für Kapitalertragssteuern und Solidaritätszuschläge aus Vorjahren zu bilden. Deckung: Mehrerträge bei den Produktsachkonten: 030201 529100 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 011800 525600 - Unterhaltung der Geräte, Ausstattungs- u. Ausrüstungsgegenstände 080300 544200 - Kapitalertragssteuer u.a. 011000 529100 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen insgesamt 205.000,00 48.000,00 200.000,00 96.233,00 549.233,00 EUR EUR EUR EUR EUR 11 080300 744110 Umsatzsteuer (Vorsteuer) - Bereitstellung und Betrieb von Bädern - 45.000,00 85.637,42 25.03.2013 Aufgrund von temporären Verzögerungen bei den Auftragsabrechnungen des Erka-Bades musste die daraus resultierende Vorsteuer erst in 2012 gezahlt werden. Zudem mussten ursprünglich investiv veranschlagte Maßnahmen konsumtiv gebucht werden. Deckung: Einsparung bei den Produktsachkonten: 080300 744111 - Vorsteuer (Neubau Schwimmbad) 160100 601200 - Grundsteuer B insgesamt 12 060400 533210 Erziehung, Tagesgruppe § 32 SGB VIII - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien - 40.000,00 45.637,42 85.637,42 200.000,00 § 21 GemHVO 21.428,72 § 83 GO NW 37.000,00 58.428,72 EUR EUR EUR 04.04.2013 Zur Reduzierung der hohen stationären Kosten wurden Kinder und Jugendliche - soweit dies mit dem erzieherischen Bedarf vereinbar war - teilstationär untergebracht. Neben der zu berücksichtigenden Steigerung der Fallzahlen führte dies auch zu erhöhten Aufwendungen bei den Tagesgruppen. Hinzu kommen die gestiegenen Personal- und Sachkosten in den Einrichtungen der Tagesgruppe. Deckung: Einsparung bei den Produktsachkonten: 160100 534100 - Gewerbesteuerumlage 160100 534200 - Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit insgesamt 13 021500.549500 Zuführung zu sonstigen Rückstellungen 030101.549500 Zuführung zu sonstigen Rückstellungen -GrundschulenZuführung zu sonstigen Rückstellungen -HauptschulenZuführung zu sonstigen Rückstellungen -RealschuleZuführung zu sonstigen Rückstellungen -GymnasienZuführung zu sonstigen Rückstellungen -FörderschuleZuführung zu sonstigen Rückstellungen -Kulturförderung und kulturelle Veranstaltungen Zuführung zu sonstigen Rückstellungen -Kombinierte Tageseinrichtungen Westpromenade/Zehnthofweg Zuführung zu sonstigen Rückstellungen -KG GerderathZuführung zu sonstigen Rückstellungen -Bereitstellung u. Betrieb v.Sportanlagen Zuführung zu sonstigen Rückstellungen -Bereitstellung und Betrieb von BädernZuführung zu sonstigen Rückstellungen -Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen für WohnungsloseZuführung zu sonstigen Rückstellungen -FriedhöfeZuführung zu sonstigen Rückstellungen -Mehrzweckgebäudeinsgesamt: 2.927.450,88 € -Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung- 030102.549500 030103.549500 030104.549500 030105.549500 040100.549500 060216.549500 060205.549500 080100.549500 080300.549500 100602.549500 130500.549500 150202.549500 14.000,00 EUR 23.000,00 EUR 37.000,00 EUR 53.500,00 € 05.04.2013 819.000,00 € 05.04.2013 45.000,00 € 05.04.2013 565.000,00 € 05.04.2013 511.161,10 € 05.04.2013 155.000,00 € 05.04.2013 8.413,46 € 05.04.2013 25.000,00 € 05.04.2013 15.000,00 € 05.04.2013 114.721,86 € 05.04.2013 85.000,00 € 05.04.2013 10.000,00 € 05.04.2013 55.000,00 € 05.04.2013 465.654,46 € 05.04.2013 Instandhaltungsrückstellungen für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen. Deckung: Der Mehrbetrag wird durch Einsparung bei den Produktsachkonten: 030101.521100 030103.521100 030104.521100 030105.521100 040100.521100 060202.521100 060205.521100 060206.521100 080100.521100 080300.571100 120101.571100 160200.551710 Bauliche Unterhaltung - Grundschulen Bauliche Unterhaltung - Realschule Bauliche Unterhaltung - Gymnasien Bauliche Unterhaltung - Pestalozzischule Bauliche Unterhaltung - Kulturförderung und kulturelle Veranstaltungen Bauliche Unterhaltung - Kindergarten Granterath Bauliche Unterhaltung - Kindergarten Gerderath Bauliche Unterhaltung - Kindergarten Am Hagelkreuz Bauliche Unterhaltung - Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen Abschreibung auf Sachanlagen - Bereitstellung und Betrieb von Bädern Abschreibung auf Sachanlagen - Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel Zinsaufwendungen Liquiditätskredite - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft - 177.500,00 € 130.000,00 € 563.000,00 € 37.500,00 € 37.500,00 € 33.000,00 € 10.000,00 € 11.000,00 € 68.500,00 € 240.000,00 € 200.000,00 € 110.000,00 € und Mehrerträge bei den Produktsachkonten: 030103.458200 030104.458200 100100.431100 100603.458200 110201 465100 150200.458200 160100.456200 14 021500 547176 Auflösung bzw. Herabsetzung von Rückstellungen - Realschule Auflösung bzw. Herabsetzung von Rückstellungen - Gymnasien Baugebühren - Maßnahmen der Bauaufsicht Auflösung bzw. Herabsetzung von Rückstellungen - Verwaltung und Betrieb von Unterkünften für Spätaussiedler und ausländische Flüchtlinge Gewinnanteile aus verb. Unternehmen - Abwasserbetrieb Auflösung bzw. Herabsetzung von Rückstellungen - Mehrzweckgebäude Säumniszuschläge und dgl. - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen insgesamt: Verl. a. d. Abgang von Fahrzeugen - Gefahrenabwehr u.Gefahrenvorb.- 0,00 582.500,00 € 286.000,00 € 116.000,00 € 20.000,00 € 150.000,00 € 9.500,00 € 145.450,88 € 2.927.450,88 € 241.361,79 11.04.2013 Abgang von Fahrzeugen durch das verunglückte Feuerwehrfahrzeug. Deckung: Mehrerträge bei den Produktsachkonten: 021500 416100 - Erträge aus der Aufl. von SoPo aus Zuweisungen -Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung160100 403100 - Vergnügungssteuer - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - 186.000,00 € 55.361,79 € insgesamt 241.361,79 € 15 120101 547145 - Verl. a. d. Ver. von Straßennetz (Wege, Plätze, Verkehrsl.) - Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel - 0,00 49.178,80 11.04.2013 Im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 mussten Verluste aus dem Abgang des Straßennetzes gebucht werden, die nicht vorhersehbar waren. Deckung: 16 Mehrerträge beim Produktsachkonto: 160100 403100 - Vergnügungssteuer - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen – 130500 549500 - Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen - 0,00 49.178,80 EUR 11.624,48 23.04.2013 Im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 müssen der Instandhaltungsrückstellung Kriegsgräber 11.624,48 € zugeführt werden. Deckung: Einsparung beim Produktsachkonto: 130500 522125 - Aufwendungen für Grabbereitungen 11.624,48 EUR 17 010900 7499100 - Umsatzsteuer Zahllast - 0,00 14.370,86 23.04.2013 Im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 muss beim Produkt 010900 Umsatz-Zahllast gebucht werden. Es entstehen Mehrauszahlungen in Höhe von 14.370,86 € Deckung: Mehrerträge beim Produktsachkonto: 010900 749910 – Leistungen nach dem Familienlastenausgleich 14.370,86 EUR Erläuterungen zu den über- und außerplanmäßigen investiven Auszahlungen, die dem Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab es geringfügige über- und außerplanmäßige investive Mehrauszahlungen, die keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten. - Haushaltsjahr 2012 Lfd. Nr. 1 Investitionskonto T 13040002 Bezeichnung Ansatz Euro Schlammfang an der Einleitungsstelle Brüsseler Allee 0,00 Mehr Euro 14.280,00 Tag der Zustimmung 20.03.2012 Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2011 ist festgestellt worden, dass der Einbau der Steingabionen zu einem neuen Schlammfangbecken an der Einleitungsstelle Brüsseler Allee eine Investition darstellt. Das Schlammfangbecken wird in mehreren Teilabschnitten erstellt. Da die Haushaltssatzung 2012 zum Zeitpunkt der Fertigstellung bereits aufgestellt war, sind die Mittel außerplanmäßig bereit zu stellen. Deckung: 2 Einsparung beim Investitionskonto T 1304 0001 - Sonstige Maßnahmen an Vorflutern - E 12024001 Beleuchtungsanlagen Genehen 14.280,00 EUR 0,00 10.510,08 12.04.2012 Für die Verlegung des Straßenbeleuchtungskabels zur Erneuerung der Beleuchtung in Genehen war in der Haushaltsplanung ursprünglich eine Summe unter 10.000,00 € bei der Maßnahmen E 12029000 - Öffentliche Straßenbeleuchtung - alle Stadtteile - eingeplant worden. Die tatsächlichen Auszahlungen betragen aber trotz gemeinsamer Durchführung mit dem Kreiswasserwerk 10.510,08 € und sind daher in der Haushaltsausführung separat aufzuführen. Deckung: 3 Einsparung beim Investitionskonto E 12020004 - Graf-Reinald-Straße - Öffentliche Beleuchtung - E12010039 Straßenausbau Parkweg 10.510,08 EUR 0,00 32.500,00 25.06.2012 Außerplanmäßige Auszahlung für den Straßenausbau (Baustraße) in Erkelenz, Parkweg, (Am Stadtpark) einschl. Vermessungskosten. Die Maßnahme wurde im Bau- und Betriebsausschuss am 15.03.2012 und 21.06.2012 vorgestellt und beschlossen. Eine Einplanung erfolgte in der Finanzplanung für 2013, da bisher noch Grundstücksgeschäfte zu tätigen waren, die nunmehr abgeschlossen sind. Deckung: Einsparung bei Investitionskonto E12010026 - Straßenerneuerung Brückstraße – und Mehreinzahlungen bei Investitionskonto Nr. E 12010039 – Straßenausbau Parkweg 25.000,00 7.500,00 Insgesamt 4 B02157008 Mannschaftstransportwagen Gerderhahn 0,00 32.500,00 21.750,00 26.06.2012 Der bisherige Mannschaftstransportwagen der Feuerwehr Erkelenz, Löschgruppe Gerderhahn, musste ausgesondert werden, da in Folge von Rostschäden an den tragenden Teilen keine TÜV-Abnahme erfolgte. Somit wurde aus wirtschaftlichen Gründen ein gebrauchter Mannschaftstransportwagen für die Löschgruppe Gerderhahn angeschafft. Deckung: 5 Einsparung bei Investitionskonto B 02157007 - Ersatz von technischen Geräten >410,00 € Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung. E12010048 Straßenerneuerung Stettiner Str. zwischen St.-Rochus-Weg und nördlichem Bereich 21.750,00 0,00 60.000,00 EUR 09.07.2012 Außerplanmäßige Auszahlungen für die Straßenerneuerung des Teilabschnittes „Stettiner Straße“. Für die Sanierung des Teilabschnittes „Stettiner Str.“ ist im Haushalt 2012 kein Ansatz gebildet worden, da sich die Notwendigkeit einer zeitgleichen Umsetzung mit der Kolberger- und Memelstraße erst im Rahmen der Konkretisierung der Planungen für die Kolberger- und Memelstraße ergeben hat. Die Maßnahme wurde im Bau- und Betriebsausschuss am 15.03.2012 und 05.07.2012 vorgestellt und beschlossen. Deckung: 6 Einsparung bei Investitionskonto E12010026 - Straßenerneuerung Brückstraße - B06030206 Spielmobil (Transporter) 60.000,00 EUR 0,00 14.800,00 11.10.2012 Außerplanmäßige Anschaffung eines neuen Spielmobils, da das bisherige Spielmobil (Baujahr 1999) im Juli 2012 einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat. Die Anschaffung eines neuen Spielmobils ist dringend erforderlich, da es tagtäglich sowohl bei städtischen Veranstaltungen benutzt als auch an Erkelenzer Schulen, Kindergärten, Kirchengemeinden und Vereinen für Feste und andere Aktionen zum Verleih angeboten wird. Der Schaden wurde unverzüglich der Versicherung gemeldet, die mittlerweile einen Entschädigungsbetrag von 1.450,-- € überwiesen hat. Deckung: Einsparung bei den Investitionskonten: B06030201 - Anschaffungen > 410 € Einrichtungen der Jugendarbeit - 3.000,00 EUR B01180034 - Kleinlaster mit Kipper (Ersatz f. HS-2472) - 8.600,00 EUR Baubetriebshof B01180051 - 2 Kleinlaster Pick-Up - Baubetriebshof - 3.200,00 EUR insgesamt 14.800,00 EUR 7 T12020007 Sanierung Straßenbeleuchtung Theodor-Körner-Straße 0,00 12.487,90 18.10.2012 Der ursprünglich aus 2010 stammende Auftrag sollte in 2011 abgerechnet werden. In 2011 standen dafür auch Mittel zur Verfügung. Aufgrund von Verzögerungen bei der Abrechnung beim Auftragnehmer wurde die Abrechnung des Auftrages jedoch erst im Oktober 2012 vorgenommen. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel wurden leider nicht von 2011 nach 2012 transferiert. Deckung: Einsparung beim Investitionskonto T12020006 - Tenholter Str./Kreisverkehr K32 - Öffentliche Beleuchtung - 12.487,90 EUR Erläuterungen zur Genehmigung von erheblichen außerplanmäßigen ermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NW. Verpflichtungs- - Haushaltsjahr 2012 Lfd. Nr. 1 Investitionskonto T 12010016 Bezeichnung Kreisverkehr Brückstraße/Nordpromenade/Theodor-Körner-Straße Ansatz Euro VE 0,00 Mehr Euro Tag der Zustimmung 550.000,00 14.11.2012 Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für die Auftragserteilung zur Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich der Brückstraße/Nordpromenade und Theodor-Körner-Straße Deckung: Die Verpflichtungsermächtigung bei Investitionskonto G01130001 - Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden - wird in Höhe von gekürzt. 550.000,00 EUR Anlage 1 zum Anhang Anlagenspiegel Stadt Erkelenz Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand am 31.12.2011 Euro 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 2. Sachanlagen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.1.1 Grünflächen 2.1.2 Ackerland 2.1.3 Wald, Forsten 2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.2.1 Kindertageseinrichtungen 2.2.2 Schulen 2.2.3 Wohnbauten 2.2.4 Sonstige Dienst- Geschäfts- und Betriebsgebäude 2.3 Infrastrukturvermögen 2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.3.2 Brücken und Tunnel 2.3.3 Gleisanlagen 2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 2.7 Betriebs- und Geschäftssaustattung 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 3. Finanzanlagen 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 3.2 Beteiligungen 3.3 Sondervermögen 3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 3.5 Ausleihungen 3.5.1 an verbundene Unternehmen 3.5.2 an Beteiligungen 3.5.3 an Sondervermögen 3.5.4 Sonstige Ausleihungen Zugänge in 2012 Euro Abgänge in 2012 Euro - Abschreibungen Umbuchungen in 2012 Euro Abschreibungen in 2012 Euro 0,00 +/2.082,50 97.749,07 Zuschreibungen in 2012 Euro Kumulierte Afa (auch Vorjahr) Euro Stand am 31.12.2012 Euro am 31.12.2011 Euro 767.243,24 + 15.501,76 55.592.940,13 2.467.952,94 556.776,64 3.296.739,94 418.968,82 382.020,00 0,00 280.317,73 15.949,50 244.714,47 1.322,87 53.788,00 0,00 269.920,72 -11.984,90 -257.935,82 151.670,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 376.454,81 0,00 0,00 0,00 55.619.504,64 2.875.179,19 543.468,87 3.265.333,85 55.368.156,03 2.467.952,94 556.776,64 3.296.739,94 8.322.032,97 71.409.333,83 5.689.600,01 47.106.785,34 0,00 0,00 -37.818,00 1.666.654,95 532.729,97 0,00 309.115,00 1.725.835,11 486.985,14 16.931,86 0,00 5.343.578,99 142.222,23 1.375.916,37 87.023,29 1.009.649,56 0,00 0,00 0,00 0,00 779.397,06 8.061.209,84 627.890,22 4.742.554,65 7.496.891,08 63.365.055,85 4.714.776,79 47.648.629,52 7.641.954,92 64.724.040,36 5.138.277,99 43.177.094,55 25.225.464,18 957.880,70 0,00 3.651.184,65 91.783.553,03 4.042,89 1.453.539,45 45.365,80 3.628.861,25 5.676.910,26 9.044.776,20 181.374,86 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 623.094,52 1.061.102,85 4.247.330,25 470,00 0,00 0,00 0,00 122.898,51 0,00 0,00 0,00 323.132,43 610,99 337,00 0,00 84.216,64 0,00 14.280,00 1.464.553,92 0,00 0,00 0,00 16.935,00 1.755,10 -7.431.319,15 0,00 32.687,98 0,00 74.435,89 3.506.318,30 405,75 57.366,88 0,00 397.927,20 790.827,45 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 190.145,24 0,00 442.785,35 20.618.978,50 1.384,20 343.266,61 0,00 1.749.674,02 2.513.481,73 0,00 25.406.369,04 851.952,10 0,00 3.222.679,30 72.506.229,94 2.658,69 1.110.272,84 45.365,80 2.196.084,32 4.225.675,49 5.860.450,30 25.225.464,18 800.423,44 0,00 3.282.835,19 74.648.858,23 3.064,44 1.167.639,72 45.365,80 2.218.523,54 3.953.644,99 9.044.776,20 4.654.528,55 990.793,31 37.421.530,74 234.206,43 31.180,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.685.708,56 990.793,31 37.421.530,74 234.206,43 4.654.528,55 990.793,31 37.421.530,74 234.206,43 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 426.001.379,24 8.869.727,75 3.330.903,85 0,00 7.724.200,68 0,00 361 + Buchwert 0,00 659.041,14 125.786,36 205.951,17 41.106.263,37 390.433.939,77 392.287.936,06 Stadt Erkelenz Anlage 2 zum Anhang Forderungsspiegel zum 31. Dezember 2012 Art der Forderungen Gesamtbetrag des Haushaltsjahres Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahren Restlaufzeit über 5 Jahre Gesamtbetrag des Vorjahres Euro Euro Euro Euro Euro 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.1 Gebühren 469.576,89 446.327,61 23.249,28 - 1.2 Beiträge 350.105,64 333.694,62 16.411,02 - 417.105,53 1.3 Steuern 6.675.500,98 6.675.425,60 75,38 - 7.457.369,24 1.4 Forderungen aus Transferleistungen 1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 377.119,09 175.266,14 173.892,15 1.373,99 - 95.527,65 2.016.303,94 2.007.919,87 8.384,07 - 1.928.545,69 2. Privatrechtliche Forderungen 2.1 gegenüber dem privaten Bereich 696.792,83 694.221,96 2.570,87 - 438.853,11 2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich - - - - - 2.3 gegen verbundene Unternehmen - - - - - 2.4 gegen Beteiligungen - - - - - 2.5 gegen Sondervermögen - - - - 3.571.472,23 3. Summe aller Forderungen 10.383.546,42 10.331.481,81 52.064,61 0,00 14.285.992,54 Anlage 3 zum Anhang Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2012 Art der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag des Haushaltsjahres Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahren Restlaufzeit über 5 Jahre Gesamtbetrag des Vorjahres Euro Euro Euro Euro Euro 1. Anleihen 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen - - - - 2.2 von Beteiligungen - - - - 2.3 von Sondervermögen - - - - 2.4 vom öffentlichen Bereich - - - - 2.4.1 vom Bund - - - - 2.4.2 vom Land - - - - 2.4.3 von Gemeinden (GV) - - - - 2.4.4 von Zweckverbänden - - - - 2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich - - - - 880.653,22 47.603,32 190.413,28 642.636,62 928.256,54 9.733.309,54 363.128,20 1.178.342,04 8.191.839,30 10.079.139,60 10.436.486,17 740.740,77 2.382.770,91 7.312.974,49 11.610.605,72 2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 2.5 vom privaten Kreditmarkt 2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 2.5.2 von übrigen Kreditgebern 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 3.1 vom öffentlichen Bereich 3.2 vom privaten Kreditmarkt - 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen - - - - 861.408,45 861.408,45 - - 831.074,17 752.511,50 752.511,50 - - 248.727,98 5.124.961,70 5.124.961,70 - - 12.313.260,30 27.789.330,58 7.890.353,94 3.751.526,23 16.147.450,41 36.011.064,31 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7. Sonstige Verbindlichkeiten 8. Summe aller Verbindlichkeiten Nachrichtlich: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten : Bürgschaften für die Hermann-Josef-Stiftung Erkelenz Bürgschaften für die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co.KG (GEE) insgesamt: 16.255.308,16 5.238.229,70 21.493.537,86 Stadt Erkelenz Anlage 4 zum Anhang Rückstellungsspiegel Veränderungen im Haushaltsjahr Arten der Rückstellungen Pensionsrückstellungen Beschäftigte Beihilferückstellungen Beschäftigte Pensionsrückstellungen Versorgungsempfänger Beihilferückstellungen Versorgungsempfänger Sonstige Rückstellung (Personalaufwand) - LoB Instandhaltungsrückstellungen Zentrale Dienste Instandhaltungsrückstellungen Gefahrenabwehr Instandhaltungsrückstellungen Grundschulen Instandhaltungsrückstellungen Hauptschulen Instandhaltungsrückstellungen Realschule Instandhaltungsrückstellungen Gymnasien Instandhaltungsrückstellungen Pestalozzi-Schule Instandhaltungsrückstellungen Kulturförderung Instandhaltungsrückstellungen KG Oerather Mühlenfeld Instandhaltungsrückstellungen Westpromenade Instandhaltungsrückstellungen KG Granterath Instandhaltungsrückstellungen KG Gerderath Instandhaltungsrückstellungen Sportförderung Instandhaltungsrückstellungen Bäderbetrieb Instandhaltungsrückstellungen Bauxhof Instandhaltungsrückstellungen Unterkünfte Wohnungslose Instandhaltungsrückstellungen Unterkünfte Spätaussiedler Instandhaltungsrückstellungen Kriegsgräber Instandhaltungsrückstellungen Friedhöfe Instandhaltungsrückstellungen Mehrzweckgebäude Rückstellungen für Altersteilzeit Ürlaubsrückstellungen Überstundenrückstellungen Rückstellungen Prüfung GPA Drohverlustrückstellungen Übrige sonst. Rückstellungen Sonst. Rückstellungen Rückstellungen Prozesskostenrisiko Gesamt: Gesamtbetrag am 01.01.2012 EUR 13.555.310,00 3.972.945,00 12.221.124,80 3.599.960,80 0,00 9.488,17 0,00 231.539,95 31.292,15 618.000,00 1.735.954,91 135.000,00 13.820,85 3.750,31 0,00 3.761,58 1.139,78 110.000,00 0,00 102.615,57 24.000,00 20.000,00 7.248,36 0,00 182.050,37 2.625.016,81 465.096,04 79.366,15 35.972,25 5.299.806,57 0,00 364.842,83 151.729,52 45.600.832,77 Zuführungen EUR 198.401,00 53.807,00 678.832,20 186.628,20 280.000,00 0,00 53.500,00 819.000,00 45.000,00 565.000,00 511.161,10 155.000,00 8.413,46 0,00 25.000,00 0,00 15.000,00 114.721,86 85.000,00 0,00 10.000,00 0,00 11.624,48 55.000,00 465.654,46 323.196,52 24.944,26 0,00 16.250,00 0,00 0,00 549.233,00 38.770,48 5.289.138,02 Laufende Auflösungen EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9.488,17 0,00 101.539,95 30.000,00 618.000,00 1.580.006,48 90.000,00 13.820,85 0,00 0,00 0,00 1.139,78 110.000,00 0,00 102.615,57 0,00 20.000,00 0,00 0,00 52.050,37 0,00 0,00 2.911,02 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.731.572,19 Grund entfallen EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtbetrag am 31.12.2012 EUR 13.753.711,00 4.026.752,00 12.899.957,00 3.786.589,00 280.000,00 0,00 53.500,00 949.000,00 46.292,15 565.000,00 667.109,53 200.000,00 8.413,46 3.750,31 25.000,00 3.761,58 15.000,00 114.721,86 85.000,00 0,00 34.000,00 0,00 18.872,84 55.000,00 595.654,46 2.948.213,33 490.040,30 76.455,13 52.222,25 5.299.806,57 0,00 914.075,83 190.500,00 48.158.398,60 Anlage 3 Lagebericht Lagebericht 1. Allgemeines Nach § 95 GO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht gemäß § 48 GemHVO beizufügen. Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. Zu Beginn des Haushaltsjahres 2007 hat die Stadt Erkelenz das Neue Kommunale Finanzmanagement eingeführt und legt somit den sechsten Jahresabschluss auf der Basis dieses neuen Rechnungswesens vor. 2. Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Jahresergebnisses Die Gesamtergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von - 5.013.900 € konnte in der Gesamtergebnisrechnung mit einem Jahresergebnis von - 3.110.459,80 € (Jahresfehlbetrag des Vorjahres - 5.608.610,73 €) abschließen. Dies bedeutet eine Verbesserung des Geschäftsverlaufes um 1.903.440,20 €. Ursächlich für diesen verbesserten Geschäftsverlauf waren sowohl Verbesserungen von 2.238.599,52 € bei den ordentlichen Erträgen aber auch erhöhte ordentliche Aufwendungen von insgesamt 909.383,13 €. Zusätzlich konnte beim Finanzergebnis noch eine Verbesserung von 574.223,81 € erzielt werden. Die Zunahme der ordentlichen Erträge von ca. 2,2 Mio. € erfolgte bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“ mit einer Steigerung von ca. 0,2 Mio. €, höhere „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“ von ca. 0,5 Mio. €, erhöhten „Privatrechtlichen Leistungsentgelten“ von ca. 0,2 Mio. € und einer Steigerung gegenüber der Planung bei den „Sonstigen ordentlichen Erträgen“ von ca. 1,2 €.. Die restlichen zusätzlichen 0,1 Mio. € verteilen sich auf mehrere Kontengruppen. Bei den erhöhten ordentlichen Aufwendungen von ca. 0,9 Mio. € lassen sich insbesondere erhöhte „Personal- und Versorgungsaufwendungen“ von 0,3 Mio. €, geringere „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ von ca. 2,4 Mio. €, geringerer Abschreibungsaufwand von 0,8 Mio €, erhöhte Transferaufwendungen von 0,6 Mio € sowie erhöhte „Sonstige ordentlichen Aufwendungen“ von ca. 3,2 Mio. € feststellen. Ergänzend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es im 2012er Jahresabschluss erstmalig gelungen ist, Rückstellungsinanspruchnahmen entsprechend ihres gebildeten Zweckes ergebnisneutral, also nur in der Finanzrechnung, zu buchen. Dies führt insbesondere zwischen der Ertragskontengruppe „Sonstige ordentliche Erträge“ und der Aufwandskontengruppe „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ zu Verwerfungen gegenüber der Haushaltsplanung. Unter Einbeziehung der in 2011 nach 2012 vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen bei den Auszahlungen von 4.206.008,80 € und den Einzahlungen von 3.695.000,00 € verbesserte sich der Bestand der Gesamtfinanzrechnung an eigenen Finanzmitteln gegenüber der Planung um 1.929.152,53 €. Der Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit verbesserte sich um 5.106.145,37 €, der Saldo aus der Investitionstätigkeit um 5.852.704,60 € und der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit reduzierte sich um 9.029.697,44 €. Ohne Berücksichtigung der Mittelveränderungen beim Städt. Abwasserbetrieb und den sonstigen fremden Finanzmittel ergeben sich durch die vorgenannten Entwicklungen liquide Mittel von 2.259.822,93 € zum 31.12.2012. Berücksichtigt man den Zahlungsfluss für den Städtischen Abwasserbetriebes und bei den sonstigen fremden Finanzmittel mit, ergeben sich die in der Bilanz aufgeführten liquiden Mittel des städtischen Haushalts von 2.356.590,53 €. 3. Analyse der Vermögenslage Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das sich zum 31.12.2012 auf 407.787.600,33 € beläuft. Es hat sich somit im Jahre 2012 um 3.660.208,75 € vermindert. Dabei beträgt das Anlagevermögen 390.433.939,77 € (Vorjahr: 392.287.936,06 €), was einer Verringerung gegenüber dem Vorjahr um 0,5 % entspricht. Prozentual gesehen beträgt das Anlagevermögen 95,74 % der Bilanzsumme, während dieser Wert in 2011 noch 95,34 % betrug. Das Umlaufvermögen umfasst zum Stichtag 13.213.894,79 € oder 3,24 % (Vorjahr = 15.491.679,35 € bzw. 3,77 %). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten weist Zahlungen in Höhe von 4.139.765,77 € bzw. 1,02 % (Vorjahr 3.668.193,67 € bzw. 0,89 %) der Bilanzsumme aus. Das Anlagevermögen besteht aus • • • Immateriellen Vermögensgegenständen von 125.786,36 € ( - 80.164,81 €) Sachanlagen von 300.956.577,61 € ( - 1.805.011,49 €) Finanzanlagen von 89.351.575,80 € (+31.180,01 €) Das Umlaufvermögen besteht aus • • öffentlichen und privatrechtlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von 10.383.546,42 € (- 4.059.308,12 €) liquiden Mitteln von 2.356.590,53 € ( + 1.781.523,56 €) Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt zum Bilanzstichtag 4.139.765,77 € (+ 471.572,10 € ). 4. Analyse der Finanzlage Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von Eigenkapital zum Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das ja mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst. Das Eigenkapital besteht aus • • • • der allgemeinen Rücklage in Höhe von der Sonderrücklage in Höhe von der Ausgleichsrücklage in Höhe von dem Jahresfehlbetrag in Höhe von 198.359.406,10 1.637.424,56 6.760.581,72 3.110.459,80 € € € €. Weiter rechnet man zum Eigenkapital die • Sonderposten in Höhe von 119.800.446,89 €. die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und durch ihre ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer den Abschreibungsaufwand anteilig neutralisiert. Die vorstehenden Passivposten umfassen 323.447.399,47 € und weisen somit ein Eigenkapital von 79,32 % der Bilanzsumme aus (bisher 78,30 %). Die Rückstellungen in Höhe von 48.158.398,60 €, die man wegen ihres späteren Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern in erster Linie die zukünftigen Pensionsaufwendungen. Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen Art insgesamt 27.789.330,58 € betragen (bisher 36.011.064,31 €). Sie reduzieren sich also um 8.221.733,73 € (= - 22,83 %). Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote von 18,62 % (bisher 19,84 %). Soweit die Rückstellungen wider erwarten doch nicht benötigt werden sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 8.392.471,68 € = 2,06 % der Bilanzsumme (bisher 7.666.191,82 = 1,86 %) ausgewiesen. Es handelt sich fast ausschließlich um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren. 5. Bilanzkennzahlen Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich. Nachstehend einige wichtige Kennzahlen: Eigenkapitalquote 1 Eigenkapital x 100 Bilanzsumme = 49,94 % Vorjahr: 50,24 % Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit. Ek 2 Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100 Bilanzsumme = 79,02 % Vorjahr: 77,94 % Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ (Ek 2) misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um die langfristigen Sonderposten erweitert. Anlagendeckungsgrad 1 Eigenkapital x 100 Anlagevermögen = 52,16% Vorjahr 52,70 % Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 1“ zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert ist. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind Nach dem 31.12.2012 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungsoder erwähnungsbedürftig wären. 7. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz Die Entwicklung der Stadt in den kommenden Jahren wird folgendermaßen beurteilt: Das Jahr 2012 ist zu Ende und schließt mit einem Minus von 3.110.459,80 € ab. Soweit das reine Ergebnis. Aber wie ist dieses Ergebnis zu bewerten? Handelt es sich trotz des negativen Betrages um ein gutes Jahresergebnis vor dem Hintergrund eines planerischen Defizites von – 5.013.900,00 €? Können Rückschlüsse aus dem Ergebnis für die zukünftige Entwicklung gezogen werden? Wenn ja, welche? Die Fokussierung allein auf eine Zahl bringt jedoch zumeist keine weiteren Erkenntnisse, sondern erst, wenn man diese Zahlen „mit Leben füllt“, ist diese für weitergehende Analysen zu gebrauchen. 2012 war das Jahr, in dem die Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B sowie die Parameter zur Berechnung der Hundesteuer bzw. der Vergnügungssteuer erhöht worden sind. Erkennen kann man dies u.a. daran, dass in 2012 die Steuererträge gegenüber 2011 um rund 1,95 Mio. € gestiegen sind. Eine Bestätigung also der vorgenommen Beschlüsse, die auch nachhaltig positiv in der Zukunft wirken und dadurch die künftigen Haushalte entlasten werden. Ob die Höhe ebenso nachhaltig sein wird, hängt nicht zuletzt bei den Gewerbesteuererträgen u.a. davon ab, wie die allgemeine Wirtschaftslage sich allgemein und wie sich speziell die Gewinne bei den in der Stadt ansässigen Unternehmen entwickeln werden. Einbußen bei den hiesigen Gewerbetreibenden führen zumindest aufgrund der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs dazu, dass dann stets ein bis zwei schlechte Ertragsjahre in den Haushalten kompensiert werden müssen. Damit kommen wir auch schon zur zweiten bestimmenden Ertragsgröße im Haushalt und damit auch im vorliegenden Jahresabschluss. Die Rede ist von den Zuweisungen und speziell von den Schlüsselzuweisungen. Diese Schlüsselzuweisungen betrugen in 2012 ca. 4,8 Mio. €. Über die Bedeutung der Schlüsselzuweisung für den Haushalt, aber auch die negative Entwicklung dieser Zuweisung in den letzten 4 Jahren speziell für unseren Haushalt, wurde bereits in den letzten Jahren ausführlich philosophiert. Hier ist erfreulicherweise festzustellen, dass aufgrund der guten konjunkturellen Gesamtentwicklung für 2013 ein Betrag von ca. 8,3 Mio. € eingeplant werden konnte. Ebenso verhält es sich bei der dritten tragenden Ertragsart, den Einkommensteueranteilen. Hier konnte gegenüber 2011 in 2012 ein Mehrertrag von 1,4 Mio. € erzielt werden und für 2013 konnten ebenfalls aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung nochmals zusätzlich rund 750.000 € eingeplant werden. Soweit so schön, aber beide Positionen, Schlüsselzuweisungen und Einkommensteuer, zeigen deutlich auf, dass sie sehr konjunkturabhängig sind. Zwar hat die Vergangenheit gelehrt, dass dies nicht immer 1:1 auf Erkelenz übertragbar ist, aber der Trend bei diesen Ertragsarten spiegelt sich auch in Erkelenz wider. Gehen also die derzeit bundesweit sprudelnden Steuereinnahmen markant zurück, wird sich dies unweigerlich auch negativ durch geringere Erträge auf unseren Haushalt auswirken. Für 2013 scheint dies noch keine Gefahr zu sein – ob dies mittelfristig auch so sein wird, wird die Zeit zeigen. Auf der Aufwandsseite fällt auf, dass insbesondere die Transferaufwendungen im Bereich „Kinder, Jugend und Familie“ in den letzten Jahren enorm gestiegen sind. Dies trifft sowohl im Vergleich zum Ergebnis 2011 als auch im Vergleich zum Ansatz 2013 zu. Da dies aber kein spezifisches Problem in Erkelenz ist, birgt dies neben den Risiken für die weiteren Jahre auch zugleich die Hoffnung, dass Bund und Länder nach einer für die Kommunen auskömmlichen Lösung in diesem Bereich suchen müssten. Dies würde gleichbedeutend eine Entlastung des Haushaltes nach sich ziehen. Sieht man sich weiterhin die prognostizierte Entwicklung in der mittelfristigen Haushaltsplanung bis 2016 an, so erkennt man, dass die dort dargestellten Defizite bei einem weiterhin schonenden Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen durchaus von Politik und Verwaltung zum Wohle der Bürger geschultert werden können. Grundprämisse ist jedoch, dass sich die für 2013 unterstellten Rahmenbedingungen nicht grundlegend ändern. Diese Rahmenbedingungen gilt es auch weiterhin sorgsam und vorausschauend zu beobachten, um auf negative Veränderungen sofort reagieren zu können. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass ein Minus von gut 3,1 Mio. € keinen Kämmerer zufriedenstellen kann! Auf der anderen Seite ist aber auch zu sehen, dass das Ergebnis gegenüber dem ursprünglich geplanten Ergebnis von – 5,0 Mio. € eine Reduzierung des Defizites von ca. 1,9 Mio. € oder gut 38 % beträgt. Dies, verbunden mit den dargestellten Chancen und Risiken, sollten Anreiz genug für Politik und Verwaltung sein, weiterhin für eine wohlproportionierte mittelfristige (finanzielle) Entwicklung in Erkelenz zu sorgen.