Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
38114.pdf
Größe
625 kB
Erstellt
04.12.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechnungsprüfungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 14/060/2013
nichtöffentlich/öffentlich
25.11.2013
Amt 14 Martin Jansen
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2012 gemäß § 101
i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
05.12.2013
Rechnungsprüfungsausschuss
11.12.2013
Hauptausschuss
18.12.2013
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß Paragraph 95 Absatz 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines
jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist.
Nach Paragraph 96 Absatz 1 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31.12. des auf
das Haushaltsjahr folgendes Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die
Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 wurde gemäß Paragraph 95 Absatz 3 GO
NRW am 02.05.2013 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.
Der Bürgermeister hat den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses
formgerecht dem Rat am 08.05.2013 zur Feststellung zugeleitet. Nach Paragraph 95
Absatz 3 Satz 2 GO NRW hätte die Zuleitung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf
des Haushaltsjahres 2012 erfolgen müssen, also spätestens bis zum 31.03.2013.
Aufgrund der noch immer sehr umfangreichen Arbeiten und der Komplexität des
Gesamtthemas konnte auch in diesem Jahr keine fristgerechte Zuleitung erfolgen.
Auf der anderen Seite kann auch in diesem Jahr darauf verwiesen werden, dass der
zugeleitete Jahresabschluss 2012 wieder einmal einer der ersten Jahresabschlüsse
in ganz NRW ist.
Gemäß Beschluss des Rates vom 08.05.2013 wurde der Entwurf des
Jahresabschlusses 2012 nach Paragraph 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten der
Örtlichen Rechnungsprüfung bedient (Paragraph 101 Absatz 8 GO NRW).
Sofern der Rat in seiner Sitzung am 18.12.2013 den Feststellungsbeschluss gemäß
Paragraph 96 Absatz 1 GO NRW fasst, wird die hierfür gesetzlich vorgegebene Frist
31.12.2013 für den Jahresabschluss 2012 eingehalten.
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende im Paragraph 101 GO NRW
beschriebene Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes
des Jahresabschlusses maßgebend sind:
1. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde dahingehend geprüft, ob er ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.
2. Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
beachtet worden sind.
3. Es wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über
die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die
Prüfung einbezogen.
4. Der Lagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss im
Einklang steht und ob seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln.
Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er
hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben
muss, ob
-
ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird
oder
der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der
Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen.
Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem
Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat. Es
kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf des
Jahresabschlusses 2012 erteilt werden.
Weiterhin wird festgestellt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 einen
Fehlbetrag von 3.110.459,80 € aufweist. Dieser soll aus der Ausgleichsrücklage
gedeckt werden.
Das 1. NKF Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) vom 18.09.2012 eröffnet den
Kommunen die Möglichkeit, zum 31.12.2012 rückwirkend Jahresüberschüsse der
Jahre 2007 bis 2011 der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Solche Jahresüberschüsse wurden in Erkelenz in den Jahren 2007 bis 2009 erzielt.
Dies bedeutet, dass die Ausgleichsrücklage um insgesamt 7.822.725,81 € erhöht
Vorlage A 14/060/2013 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
werden könnte. Gleichzeitig würde sich die Allgemeine Rücklage, der diese
Jahresüberschüsse seinerzeit zugeführt worden sind, in der gleichen Höhe
verringern.
Es wird daher vorgeschlagen, diese Option zu wählen und im Rahmen der
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 einen entsprechenden Beschluss zu
fassen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss/Rat):
„1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des
Entwurfes des Jahresabschlusses 2012, der dem Original dieser Niederschrift als
Anlage 1 beigefügt ist, wird anerkannt.
Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk gemäß Paragraph 101 Absatz 3 GO NRW).
Gleichzeitig wird nach Paragraph 101 GO NRW zusammengefasst, dass
1. der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt;
2. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;
3. die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen;
4. der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine
Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.
2) Der Jahresabschluss 2012 wird gemäß Paragraph 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW
festgestellt.
3) Der Jahresfehlbetrag von 3.110.459,80 € wird gemäß Paragraph 96 Absatz 1 Satz
2 GO NRW aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.
4) Die Jahresüberschüsse der Jahre 2007 bis 2009 in Höhe von 7.822.725,81 €
werden gemäß den Vorschriften des 1. NKF Weiterentwicklungsgesetzes der
Allgemeinen Rücklage entnommen und der Ausgleichsrücklage zugeführt.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage:
Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2012
Vorlage A 14/060/2013 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3
Stadt Erkelenz
Örtliche Rechnungsprüfung
Prüfbericht und Bestätigungsvermerk
der Örtlichen Rechnungsprüfung
zum Jahresabschluss 2012
der Stadt Erkelenz
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 der Stadt Erkelenz
Inhaltsverzeichnis:
1
Vorbemerkungen ................................................................................................. 3
2
Prüfungsauftrag ................................................................................................... 4
3
Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................ 4
3.1
3.1.1
Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf ............................................. 4
3.1.2
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung .................................... 4
3.1.3
Zusammenfassende Beurteilung ............................................................ 7
3.2
4
5
6
7
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Erkelenz................................ 4
Unregelmäßigkeiten ...................................................................................... 7
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .......................................................... 8
4.1
Gegenstand der Prüfung ............................................................................... 8
4.2
Art und Umfang der Prüfung.......................................................................... 8
Feststellung und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung. 9
5.1
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen .............................................. 9
5.2
Jahresabschluss .......................................................................................... 10
5.3
Lagebericht .................................................................................................. 11
5.4
Anhang ........................................................................................................ 11
5.5
Anlagenspiegel ............................................................................................ 11
5.6
Forderungsspiegel ....................................................................................... 12
5.7
Verbindlichkeitenspiegel .............................................................................. 12
5.8
Rückstellungsspiegel ................................................................................... 12
5.9
Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der
Vermögensgegenstände .......................................................................... 12
Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der
Haushaltswirtschaft ........................................................................................... 13
6.1
Haushaltswirtschaftliche Organisation ......................................................... 13
6.2
Haushaltswirtschaftliche Grundsätze........................................................... 13
6.3
Haushaltswirtschaftliche Lage ..................................................................... 13
Gesamtaussage des Jahresabschlusses .......................................................... 14
7.1
Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses .......................... 14
7.2
Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen .................................... 16
7.3
Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva) ........................................................ 16
7.4
Kapitalstruktur/Finanzierung der Bilanz (Passiva) ....................................... 16
8
Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung ..... 17
9
Bestätigungsvermerk ......................................................................................... 19
10 Anlagen zum Prüfbericht ................................................................................... 21
Seite 2
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 der Stadt Erkelenz
1 Vorbemerkungen
Die Stadt Erkelenz hat mittlerweile ihren sechsten Jahresabschluss nach dem
System der doppelten Buchführung (Doppik) unter Anwendung des § 95 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie den
Bestimmungen des sechsten Abschnittes der Gemeindehaushaltsverordnung NRW
(GemHVO NRW) aufgestellt.
Mit dem Jahresabschluss 2012 wird das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des
abgelaufenen Haushaltsjahres nachgewiesen. Gleichzeitig wird damit die
Transparenz und Qualität der Rechenschaft erhöht. Dies sind die Grundlagen, um zu
einer optimierten Steuerung und zu wirtschaftlicheren Entscheidungen zu gelangen
bzw. perspektivisch dazu beizutragen, Diskussionen und Entscheidungen auf einen
strategisch sinnvollen und nachhaltigen Ressourcenverbrauch auszurichten.
Der Jahresabschluss im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) orientiert
sich an den Vorschriften zum handelsrechtlichen Jahresabschluss für große
Kapitalgesellschaften und an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung; er
weicht in Einzelfällen nur insoweit davon ab, als die kommunalspezifischen Belange
(Ziele und Aufgaben) dies erfordern.
Er gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt und informiert über das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Hierzu haben auch der
Anhang und der Lagebericht in geeigneter Form beizutragen.
Gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO besteht der Jahresabschluss aus der
Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem
Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen (§ 37 Abs. 2
GemHVO).
Im Anhang sind entsprechend § 44 Abs. 1 GemHVO zu den Posten der Bilanz die
verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die Positionen
der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden
Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Die Erläuterungen sind so zu fassen, dass
sachverständige Dritte die Sachverhalte beurteilen können.
Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu
beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden
Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche
finanzielle Verpflichtungen für die Stadt ergeben können. Auch die konkreten
Sachverhalte i. S. d. § 44 Abs. 2 GemHVO sind anzugeben und zu erläutern.
Für die äußere Gestaltung des Anhangs, seinen Aufbau und Umfang bestehen keine
besonderen Formvorgaben. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein
Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO
beizufügen (§ 44 Abs. 3 GemHVO).
Seite 3
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 der Stadt Erkelenz
2 Prüfungsauftrag
Die Stadt Erkelenz ist gemäß § 95 GO NRW verpflichtet, zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen.
Nach § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den
Jahresabschluss. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 59 Abs. 3
i. V. m. § 101 Abs.1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Er bedient sich
gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW bei der Durchführung der Prüfung der Örtlichen
Rechnungsprüfung.
Gem. § 101 Abs. 2 GO NRW ist vor Abgabe des Prüfberichtes durch den
Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat, dem Bürgermeister Gelegenheit zur
Stellungnahme zum Entwurf des Prüfungsberichtes zu geben. Im Vorfeld der Sitzung
des Rechnungsprüfungsausschusses wurden der Kämmerer am 21.11.2013 und der
Bürgermeister am 26.11.2013 durch den Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung über
den Entwurf des Prüfungsberichtes informiert.
Über das Ergebnis der Prüfung berichtet dieser Prüfungsbericht, der in Anlehnung an
die vom Institut der Rechnungsprüfer festgelegten "Leitlinien zur Berichterstattung
bei kommunalen Abschlussprüfungen (IDR- Prüfungsleitlinie 260)“ erstellt wurde.
3 Grundsätzliche Feststellungen
3.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Erkelenz
3.1.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf
Zum Gesamtjahresergebnis 2012 bleibt festzustellen, dass sich das geplante Defizit
in Höhe von 5.013.900,00 € um 1.903.440,20 € verringert hat und somit das Jahr
2012 mit einem Fehlbetrag von 3.110.459,80 € abschließt.
Die Gründe für die Verbesserung des Geschäftsverlaufes
waren sowohl
Verbesserungen bei den ordentlichen Erträgen in Höhe von 2.238.599,52 € aber
auch erhöhte ordentliche Aufwendungen von insgesamt 909.383,13 €.
Zusätzlich konnte beim Finanzergebnis eine Verbesserung in Höhe von 574.223,81 €
erzielt werden.
3.1.2 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Im Lagebericht werden folgende Aussagen zu den Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung der Stadt getroffen:
„2012 war das Jahr, in dem die Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer
B sowie die Parameter zur Berechnung der Hundesteuer bzw. der
Vergnügungssteuer erhöht wurden. Erkennen kann man dies u.a. daran, dass in
2012 die Steuererträge gegenüber 2011 um rund 1,95 Mio. € gestiegen sind. Eine
Seite 4
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 der Stadt Erkelenz
Bestätigung also der vorgenommenen Beschlüsse, die auch nachhaltig positiv in der
Zukunft wirken und dadurch die künftigen Haushalte entlasten werden.
Ob die Höhe ebenso nachhaltig sein wird, hängt nicht zuletzt bei den
Gewerbesteuererträgen u.a. davon ab, wie die allgemeine Wirtschaftslage sich
allgemein und wie sich speziell die Gewinne bei den in der Stadt ansässigen
Unternehmen entwickeln werden. Einbußen bei den hiesigen Gewerbetreibenden
führen zumindest aufgrund der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs dazu,
dass dann stets ein bis zwei schlechte Ertragsjahre in den Haushalten kompensiert
werden müssen.
Damit kommen wir auch schon zur zweiten bestimmenden Ertragsgröße im Haushalt
und damit auch im vorliegenden Jahresabschluss. Die Rede ist von den
Zuweisungen
und
speziell
von
den
Schlüsselzuweisungen.
Diese
Schlüsselzuweisungen betrugen in 2012 ca. 4,8 Mio. €. Über die Bedeutung der
Schlüsselzuweisung für den Haushalt, aber auch die negative Entwicklung dieser
Zuweisung in den letzten 4 Jahren speziell für unseren Haushalt, wurde bereits in
den letzten Jahren ausführlich philosophiert. Hier ist erfreulicherweise festzustellen,
dass aufgrund der guten konjunkturellen Gesamtentwicklung für 2013 ein Betrag von
ca. 8,3 Mio. € eingeplant werden konnte. Ebenso verhält es sich bei der dritten
tragenden Ertragsart, den Einkommensteueranteilen. Hier konnte gegenüber 2011 in
2012 ein Mehrertrag von 1,4 Mio. € erzielt werden und für 2013 konnten ebenfalls
aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung nochmals zusätzlich rund 750.000 €
eingeplant werden. Soweit so schön, aber beide Positionen, Schlüsselzuweisungen
und Einkommensteuer, zeigen deutlich auf, dass sie sehr konjunkturabhängig sind.
Zwar hat die Vergangenheit gelehrt, dass dies nicht immer 1:1 auf Erkelenz
übertragbar ist, aber der Trend bei diesen Ertragsarten spiegelt sich auch in Erkelenz
wider. Gehen also die derzeit bundesweit sprudelnden Steuereinnahmen markant
zurück, wird sich dies unweigerlich auch negativ durch geringere Erträge auf unseren
Haushalt auswirken.
Für 2013 scheint dies noch keine Gefahr zu sein – ob dies mittelfristig auch so sein
wird, wird die Zeit zeigen. Auf der Aufwandsseite fällt auf, dass insbesondere die
Transferaufwendungen im Bereich „Kinder, Jugend und Familie“ in den letzten
Jahren enorm gestiegen sind. Dies trifft sowohl im Vergleich zum Ergebnis 2011 als
auch im Vergleich zum Ansatz 2013 zu. Da dies aber kein spezifisches Problem in
Erkelenz ist, birgt dies neben den Risiken für die weiteren Jahre auch zugleich die
Hoffnung, dass Bund und Länder nach einer für die Kommunen auskömmlichen
Lösung in diesem Bereich suchen müssten. Dies würde gleichbedeutend eine
Entlastung des Haushaltes nach sich ziehen. Sieht man sich weiterhin die
prognostizierte Entwicklung in der mittelfristigen Haushaltsplanung bis 2016 an, so
erkennt man, dass die dort dargestellten Defizite bei einem weiterhin schonenden
Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen durchaus von Politik und
Verwaltung zum Wohle der Bürger geschultert werden können. Grundprämisse ist
jedoch, dass sich die für 2013 unterstellten Rahmenbedingungen nicht grundlegend
ändern. Diese Rahmenbedingungen gilt es auch weiterhin sorgsam und
vorausschauend zu beobachten, um auf negative Veränderungen sofort reagieren zu
können. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass ein Minus von gut 3,1
Mio. € keinen Kämmerer zufriedenstellen kann! Auf der anderen Seite ist aber auch
zu sehen, dass das Ergebnis gegenüber dem ursprünglich geplanten Ergebnis von –
Seite 5
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 der Stadt Erkelenz
5,0 Mio. € eine Reduzierung des Defizites von ca. 1,9 Mio. € oder gut 38 % beträgt.
Dies, verbunden mit den dargestellten Chancen und Risiken, sollten Anreiz genug für
Politik und Verwaltung sein, weiterhin für eine wohlproportionierte mittelfristige
(finanzielle) Entwicklung in Erkelenz zu sorgen.“
Die Örtliche Rechnungsprüfung begrüßt die Aktivitäten der Stadt Erkelenz aus
eigener Kraft alles Mögliche zu tun um Mehreinnahmen zu generieren. Hierzu zählen
in erster Linie die in 2012 vorgenommen Steuererhöhungen. Die finanziellen
Belastungen die der Stadt Erkelenz durch den Gesetzgeber auferlegt werden,
werden nicht entsprechend ausgeglichen. Maßgeblichen Anteil daran hat die
Ausgestaltung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG). Die finanzielle
Leistungsfähigkeit hängt zunehmend von der Ausgestaltung dieses Gesetzes ab. Die
Entwicklung für die kommenden Jahre bleibt abzuwarten.
In der nachfolgenden Tabelle ist das Ergebnis des Jahres 2012, das prognostizierte
Ergebnis des Jahres 2013 sowie die Ergebnisplanungen der Jahre 2014 - 2016 aus
der aktuellen Ergebnisplanung 2014 ersichtlich.
Entwicklung des Jahresergebnisses (Fehlbetrages):
Ergebnis 2012
ordentliche
Erträge
ordentliche
Aufw endungen
Finanzerträge
Zinsen u. so.
Aufw endungen
Ergebnis
(Fehlbetrag)
Ansatz 2013
Planung 2014
Planung 2015
Planung 2016
80.034.475,52 €
83.398.464,00 €
83.556.114,00 €
84.897.250,00 €
86.091.495,00 €
87.830.029,13 €
89.249.421,00 €
90.575.627,00 €
90.598.087,00 €
90.903.418,00 €
5.838.174,85 €
5.517.005,00 €
6.064.405,00 €
5.902.821,00 €
5.644.651,00 €
1.153.081,04 €
1.398.048,00 €
1.174.892,00 €
1.194.984,00 €
1.195.228,00 €
-3.110.459,80 €
-1.732.000,00 €
-2.130.000,00 €
-993.000,00 €
-362.500,00 €
Entwicklung des Eigenkapitals:
Ergebnis 2008
Allgemeine Rücklage
Sonderrücklage
Ausgleichsrücklage
Jahresüberschuss / fehlbetrag
Summe Eigenkapital
Ergebnis 2009
Ergebnis 2010
Ergebnis 2011
Ergebnis 2012
191.618.001,27 € 194.458.339,41 € 198.359.406,10 € 198.359.406,10 € 198.359.406,10 €
1.601.643,66 €
1.579.622,34 €
1.593.293,91 €
1.606.244,55 €
1.637.424,56 €
14.705.653,00 € 14.705.653,00 € 14.705.653,00 € 12.369.192,45 €
6.760.581,72 €
2.748.703,34 €
1.668.968,80 €
-2.336.460,55 €
-5.608.610,73 €
-3.110.459,80 €
210.674.001,27 € 212.412.583,55 € 212.321.892,46 € 206.726.232,37 € 203.646.952,58 €
Der Jahresfehlbetrag für das Jahr 2012 beträgt: 3.110.459,80 €.
Gemäß § 3 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes können Jahresüberschüsse der
Vorjahre des Haushaltsjahres 2012, die der Allgemeinen Rücklage zugeführt wurden,
im Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012 der Ausgleichsrücklage zugeführt
werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des
Eigenkapitals erreicht hat.
Solche Jahresüberschüsse wurden in Erkelenz in den Jahres 2007 – 2009 erzielt.
Jahresüberschuss des Jahres 2007:
3.405.053,67 €
Jahresüberschuss des Jahres 2008:
2.748.703,34 €
Jahresüberschuss des Jahres 2009:
1.668.968,80 €
Gesamtüberschüsse 2007 – 2009:
7.822.725,81 €
Seite 6
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 der Stadt Erkelenz
Die Örtliche Rechnungsprüfung unterstützt die Empfehlung der Verwaltung diese
Option zu ziehen um der Stadt Erkelenz die Möglichkeit zu eröffnen dadurch für die
nächsten Jahre finanziell handlungsfähig zu bleiben.
3.1.3 Zusammenfassende Beurteilung
Durch die einmalige Möglichkeit der Aufstockung der Ausgleichsrücklage durch das
1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes und unter der Annahme, dass die
beschriebenen Rahmenbedingungen weiterhin Gültigkeit haben werden, schließt
sich die Örtliche Rechnungsprüfung der Auffassung des Kämmerers an, dass die
Stadt Erkelenz in den nächsten Jahren den Haushaltsausgleich gem. § 75 Go NRW
erreicht. Er ist dann ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des
Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Diese Verpflichtung
zum Ausgleich gilt als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und/oder der
Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
gedeckt werden kann.
Die Planung der Jahresergebnisse für die künftigen Haushaltsjahre weisen zwar
fallende Jahresfehlbeträge bzw. einen Jahresüberschuss ab dem Jahr 2015 aus,
dennoch muss weiterhin besonderes Augenmerk auf eine verstärkte
Ausgabendisziplin gelegt werden.
Besonders hervorgehoben wird, wie auch in den Prüfberichten der Vorjahre, das
Bestreben von Seiten der Verwaltungsleitung und des Rates der Stadt Erkelenz im
Rahmen der Arbeitsgemeinschaft „Sparen“ alle Haushaltspositionen auf Einsparpotentiale hin zu prüfen.
3.2 Unregelmäßigkeiten
Bei der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
wurden keine Unrichtigkeiten oder schwer wiegende Verstöße gegen gesetzliche
Vorschriften und/oder die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen festgestellt.
Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass nach § 95 Abs. 3 GO NRW der Entwurf
des Jahresabschlusses innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres
2012 dem Rat zur Feststellung hätte zugeleitet werden müssen. Die Zuleitung an den
Rat erfolgte durch Beschlussvorlage am 03.05.2013 und wurde durch Beschluss des
Rates am 08.05.2013 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass der Jahresabschluss 2012 wieder
zeitnah aufgestellt wurde. Von daher ergeht durch die Örtliche Rechnungsprüfung
auch lediglich der Hinweis darauf, dass die o.g. Vorschrift weiterhin Geltung hat.
Seite 7
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 der Stadt Erkelenz
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
4.1 Gegenstand der Prüfung
Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung, des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes liegen in der Verantwortung des
Bürgermeisters der Stadt Erkelenz.
Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der
durchgeführten, pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht
abzugeben.
Dazu hat die Örtliche Rechnungsprüfung die Buchführung, die Inventur, das Inventar,
die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, den
Jahresabschluss zum 31.12.2012 bestehend aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz (Anlage 1) sowie dem Anhang
(Anlage 2) und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2012
(Anlage 3) der Stadt Erkelenz geprüft.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften zur Rechnungslegung
nach der GO NRW bzw. GemHVO NRW aufgestellt. Im Rahmen des gesetzlichen
Prüfungsauftrages wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den
Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung geprüft.
Hierfür notwendige Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt, erforderliche
Aufklärungen und Nachweise erteilt. Redaktionelle Änderungen und bei der Prüfung
aufkommende Fragestellungen wurden im Vorfeld mit dem Kämmerer besprochen
und ausgeräumt.
4.2 Art und Umfang der Prüfung
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach den §§ 101 und 103 GO NRW
und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) bzw. Institut der
Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung
eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Aussage trifft und somit der
Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlern sind.
Auf der Grundlage des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelten
risikoorientierten Prüfungsansatzes und des VERPA-Prüfungshandbuches für
kommunale Jahresabschlussprüfung ist eine am Risiko der Stadt Erkelenz
ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt worden.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 der Stadt Erkelenz
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte - mit Unterbrechungen - im Zeitraum
vom 01.07.2013 bis 26.11.2013.
Stichprobengestützte Prüfungen der Nachweise für die Bilanzierung und der
Angaben im Lagebericht wurden vorgenommen. Angewandte Bilanzierungs-,
Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze wurden auf ihre Einhaltung überprüft.
Gegenstand der Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes
waren die Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben. Die Angaben sind unter
Berücksichtigung der während der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse beurteilt
worden, ob sie im Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz vermitteln und die Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen.
Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt
gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen
Verhältnisse erstellt. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass
die Bestimmung der Nutzungsdauern so vorgenommen wurde, dass eine Stetigkeit
für künftige Festlegungen von Abschreibungen gewährleistet wird.
Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie der Verbindlichkeiten hat sich die Örtliche
Rechnungsprüfung in Stichproben überzeugt.
Die Rückstellungen wurden auf Vollständigkeit untersucht. Die zutreffende Ermittlung
der Rückstellungshöhe wurde durch eine stichprobenhafte Prüfung der
Berechnungen vorgenommen.
Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet.
5 Feststellung und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit
der Rechnungslegung
5.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Stadt Erkelenz bedient sich zur Führung der Bücher der elektronischen
Datenverarbeitung. Die Datenverarbeitung erfolgt seit dem 01.01.2011 mit der
Buchhaltungssoftware New System Kommunal, INFOMA welches die bis dahin
eingesetzte Software „KIRP“ ersetzt. Das Testat für die Buchhaltungssoftware New
System Kommunal, INFOMA wurde durch die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt
Aachen ausgestellt und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Daneben befindet sich Verwaltungssoftware und PC-Standard-Software wie z.B. MS
EXCEL, MS-Qutlook, MS- Word etc. im Einsatz.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 der Stadt Erkelenz
Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF Kontenrahmens erstellte und für den Jahresabschluss angewandte Kontenplan eine
klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle
wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege wurden
ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die
Zahlen der Schlussbilanz zum 31.12.2011 wurden richtig in das Berichtsjahr 2012
vorgetragen. Der Jahresabschluss 2012 wurde aus der Buchführung zutreffend
entwickelt und vom Kämmerer der Stadt Erkelenz aufgestellt.
Die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Erkelenz, zuletzt geändert
am 20.11.2013, regelt die vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung
und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung.
Die Örtliche Rechnungsprüfung prüft laufend unterjährig die Einhaltung dieser
Dienstanweisung. Des Weiteren wurde eine zusätzliche Überprüfung der
Buchungsbelege im Rahmen der Jahresabschlussprüfung stichprobenartig
durchgeführt. Dies hat zu keinerlei wesentlichen Beanstandungen geführt.
Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände und die Nachweise zum
Kapital, der Schulden, der Rückstellungen, der Sonderposten und der
Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht.
Die von der Stadt Erkelenz getroffenen organisatorischen und technischen
Maßnahmen sind geeignet, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten
und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weiteren geprüften
Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Örtlichen Rechnungsprüfung den
gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen.
Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu
einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und
Lagebericht.
5.2 Jahresabschluss
Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen
sind
den
gesetzlichen
Vorschriften
entsprechend
gegliedert.
Die
Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und
die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen
sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet.
Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet.
Die Investitionen
ausgewiesen.
wurden
entsprechend
einzeln
in
der
Teilfinanzrechnung
Der Anhang enthält gem. § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der
Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, insbesondere die von der
Stadt Erkelenz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die
sonstigen Pflichtangaben.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 der Stadt Erkelenz
Die Örtliche Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss
zum 31.12.2012 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften
Unterlagen aufgestellt worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie
ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
entspricht.
5.3 Lagebericht
Der vom Kämmerer verfasste Lagebericht ist diesem Bericht als Anlage beigefügt.
Der Lagebericht entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen
den gesetzlichen Vorschriften.
Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht
mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen in Einklang steht;
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt;
die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt,
alle weiteren nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und
Erläuterungen enthält.
Der Örtlichen Rechnungsprüfung sind keine nach Schluss des Haushaltsjahres
eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu
berichten wäre.
5.4 Anhang
Der Anhang enthält die nach § 44 GemHVO erforderlichen Angaben zu den
einzelnen Posten der Bilanz und gibt sonstige Pflichtangaben richtig und vollständig
wieder. Die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden allgemein
angegeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung
nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit wurden erläutert. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein
Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO
beizufügen.
5.5 Anlagenspiegel
Der nach § 45 GemHVO beizufügende Anlagenspiegel entspricht in der Form dem
vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen Muster (VV
Muster zur GO und GemHVO, Anlage 23). Im Anlagenspiegel wird die gesetzlich
geforderte Entwicklung der Posten des Anlagevermögens vollständig und richtig
dargestellt.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 der Stadt Erkelenz
5.6 Forderungsspiegel
Der nach § 46 GemHVO beizufügende Forderungsspiegel entspricht in der Form
dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen Muster
(VV Muster zur GO und GemHVO, Anlage 24). Der Forderungsspiegel enthält alle
öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen unterteilt nach der jeweiligen
Restlaufzeit und entspricht damit den gesetzlichen Forderungen.
5.7 Verbindlichkeitenspiegel
Der nach § 47 GemHVO beizufügende Verbindlichkeitenspiegel entspricht in der
Form dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005 vorgegebenen
Muster (VV Muster zur GO und GemHVO, Anlage 25). Der Verbindlichkeitenspiegel
enthält die gesetzlich geforderte Aufstellung aller bilanzierungspflichtigen
Verbindlichkeiten. Sie sind entsprechend ihrer Restlaufzeit unterteilt. Nachrichtlich
angegeben wurden die Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Ausfallbürgschaften.
5.8 Rückstellungsspiegel
Ein Rückstellungsspiegel ist gesetzlich nicht gefordert. Ein Rückstellungsspiegel trägt
zur Übersichtlichkeit der in der gemeindlichen Bilanz angesetzten Rückstellungen
bei, denn er macht die einzelnen Wertansätze transparent und nachvollziehbar. Das
Schema des Rückstellungsspiegels kann die Gemeinde auf ihre örtlichen
Bedürfnisse übertragen und ausgestalten (S. 1995 der 5. Auflage der Handreichung
des Innenministers NRW). Davon hat der Kämmerer Gebrauch gemacht. Der
Rückstellungsspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt.
5.9 Übersicht über die örtlich festgelegten
Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände
Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt
gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen
Verhältnisse erstellt. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass
die Bestimmung der Nutzungsdauern entsprechend vorgenommen wurde.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 der Stadt Erkelenz
6 Feststellungen und Erläuterungen zur
Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft
6.1 Haushaltswirtschaftliche Organisation
Die Gemeindeordnung NRW, die Hauptsatzung sowie die als Satzung beschlossene
Zuständigkeitsordnung regeln die Zuständigkeitsverteilung zwischen Rat,
Ausschüssen und Bürgermeister. Zur Geschäftsführung von Rat und Ausschüssen
hat der Rat eine Geschäftsordnung erlassen.
Rat und Ausschüsse tagen regelmäßig. Gefasste Beschlüsse werden jeweils in einer
Niederschrift aufgenommen. Die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse
werden vom Bürgermeister vorbereitet und ausgeführt. Der Bürgermeister
unterrichtet den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten.
Rat und Ausschüsse überwachen die Durchführung ihrer Beschlüsse. In der
Verwaltung bestehen ein Dezernatsverteilungsplan, ein Organisations- und
Geschäftsverteilungsplan sowie diverse Dienst- und Geschäftsanweisungen. Die
Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der Stadt.
6.2 Haushaltswirtschaftliche Grundsätze
Die Haushaltsgrundsätze (Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit, Haushaltswahrheit und
-klarheit, Finanzmittelbeschaffung) wurden beachtet. Die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung entspricht den geltenden Vorschriften. Planabweichungen werden
systematisch untersucht. Haushaltsatzung und Haushaltsplan enthalten alle
erforderlichen Angaben, ihre Form entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) wurden im Haushaltsjahr 2012
aufgenommen. Die Haushaltssatzung sah einen festgelegten Höchstbetrag bis zu
12.000.000,00 € vor, der nicht überschritten wurde.
6.3 Haushaltswirtschaftliche Lage
Ungewöhnliche Kennzahlen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage
sowie ungewöhnliche Bilanzposten liegen nicht vor.
Zum 31.12.2012 beträgt die Eigenkapitalquote 1 = 49,94 %, (Vorjahr 50,24%), die
Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital + Sonderposten) = 79,02% (Vorjahr 77,94 %).
Die ordentlichen Erträge haben die ordentlichen Aufwendungen nicht decken
können. Das in der Ergebnisrechnung geplante Defizit (5.013.900,00 €) wurde um
1.903.440,20 € verringert, der Fehlbetrag betrug zum Jahresende 3.110.459,80 €.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 der Stadt Erkelenz
7 Gesamtaussage des Jahresabschlusses
7.1 Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
Bei der Stadt Erkelenz wurde zum 01.01.2007 das Neue Kommunale
Finanzmanagement (NKF) eingeführt, so dass seit diesem Zeitpunkt alle
Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) erfasst
werden. Daraus ergibt sich auch die Verpflichtung, zum Ende eines jeden
Haushaltsjahres eine Bilanz aufzustellen.
Zur besseren Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage hat
die Örtliche Rechnungsprüfung wesentliche betriebswirtschaftliche Kennzahlen und
ausgewählte Eckdaten im folgenden Überblick erfasst.
Die Bilanz der Stadt Erkelenz zum 31.12.2012 schließt mit einer Bilanzsumme von
407.787.600,33 € (31.12.2011 = 411.447.809,08 €) ab. Zusammengefasst stellt sich
die Bilanz 2012 der Stadt Erkelenz wie folgt dar:
Aktiva
31.12.2011
31.12.2012
Differenz
Anlagevermögen
-1.853.996,29
€
392.287.936,06 € 390.433.939,77 €
Umlaufvermögen
15.491.679,35 € 13.213.894,79 € -2.277.784,56 €
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
471.572,10 €
3.668.193,67 €
4.139.765,77 €
Summe
411.447.809,08 € 407.787.600,33 € -3.660.208,75 €
in %
Passiva
Eigenkapital
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
in %
31.12.2011
31.12.2012
Differenz
-3.079.279,79
€
206.726.232,37 € 203.646.952,58 €
115.443.487,81 € 119.800.446,89 € 4.356.959,08 €
45.600.832,77 € 48.158.398,60 € 2.557.565,83 €
36.011.064,31 € 27.789.330,58 € -8.221.733,73 €
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
726.279,86 €
7.666.191,82 €
8.392.471,68 €
Summe
411.447.809,08 € 407.787.600,33 € -3.660.208,75 €
-0,47%
-14,70%
12,86%
-0,89%
-1,49%
3,77%
5,61%
-22,83%
9,47%
-0,89%
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeinden und
Gemeindeverbänden sowie der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche
Prüfungseinrichtung und Vertretern der Örtlichen Rechnungsprüfung (VERPA) ist für
die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen in NRW ein NKFKennzahlenset erarbeitet worden.
Dieses Kennzahlenset macht eine Bewertung des Haushalts und der wirtschaftlichen
Lage jeder Gemeinde nach einheitlichen Kriterien möglich, auch wenn dies durch
unterschiedliche Stellen vorgenommen wird. Bei den Betrachtungen bietet es sich
an, die Kennzahlen mit Hilfe von Zeitreihen zu bewerten.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 der Stadt Erkelenz
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Kennzahlen „Eigenkapitalquote 1“ und
„Eigenkapitalquote 2“ seit der Einführung des NKF in Jahr 2007 betrachtet. Diese
Kennzahlen analysieren die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation. Dazu wurden
die Daten in der nachfolgenden Tabelle entsprechend aufgeführt und den
Ergebnissen des Interkommunalen Vergleichsportals (IKVS) gegenübergestellt.
Hierzu wurden 25 kreisangehörige Kommunen in der Größenordnung 35.000 –
55.000 Einwohner verglichen.
Entwicklung der Eigenkapitalquote:
Eigenkapitalquote
1
2
2007
2008
2009
2010
2011
2012
52,50% 52,42% 51,96% 51,40% 50,24% 49,94%
79,50% 78,80% 77,54% 77,69% 77,94% 79,02%
IKVS
Vergleich
2012
37,12%
70,47%
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten
bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die
Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein.
Eigenkapitalquote 1 =
Eigenkapital ×100 =
Bilanzsumme
203.646.952,58 € x 100
407.787.600,33 €
=
49,94 %
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41
Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die
Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen.
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen
Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite
der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit
Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die
Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert.
Eigenkapitalquote 2
=
(Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100
Bilanzsumme
(203.646.952,58 € + 78.642.673,33 € + 39.961.189,90 €) x 100
407.787.600,33 €
=
79,02%
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41
Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sopo Zuwendungen/
Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2
GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der
Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 der Stadt Erkelenz
Sowohl die Eigenkapitalquote 1 als auch die Eigenkapitalquote 2 liegen im
interkommunalen
Vergleich
damit
erfreulicherweise
weit
über
den
Durchschnittswerten.
7.2 Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen
Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen.
7.3 Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva)
Der Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Bilanz (Aktiva) liegt mit
390.433.939,77 € (31.12.2011 = 392.287.936,06 €) beim Anlagevermögen. Zum
31.12.2012 liegt eine Reduzierung des Anlagevermögens im Vergleich zum
31.12.2011 um 1.853.996,29 € (-0,47%) vor (s. Anlagespiegel).
Das Umlaufvermögen verringerte sich im gleichen Zeitraum um 2.277.784,56 €.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt am 31.12.2012 4.139.765,77 €
(Vorjahr 3.668.193,67 €).
Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der Aktivseite
ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden.
7.4 Kapitalstruktur/Finanzierung der Bilanz (Passiva)
Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde; hier
erkennt man also die Mittelherkunft. Die anteilige Zusammensetzung des Kapitals
aus Eigenkapital und Fremdkapital ist von besonderer Bedeutung. Ein hoher
Eigenkapitalanteil wirkt sich vorteilhaft aus. Er verbessert in der Privatwirtschaft die
Kreditwürdigkeit
und
gewährt
finanzielle
Unabhängigkeit.
Ein
hoher
Fremdkapitalanteil verursacht hohe Zinsaufwendungen, die den Ergebnisplan
belasten. Darüber hinaus ist die Verpflichtung zur Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes von der Entwicklung des Eigenkapitals abhängig.
An erster Stelle steht auf der Passivseite das Eigenkapital (saldiert) mit
203.646.952,58 € (31.12.2011 = 206.726.232,37 €). Davon entfällt auf die
Ausgleichsrücklage ein Bestand von 6.760.581,72 €. Nach dem noch gemäß § 96
Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu fassenden Beschluss des Rates über die Behandlung des
Jahresfehlbetrages in Höhe von 3.110.459,80 € und dem Beschluss über die
Zuführung der Überschüsse der Jahre 2007 – 2009 wird die Ausgleichrücklage dann
11.472.847,73 € betragen. Erfreulicherweise konnten die Verbindlichkeiten von
bisher 36.011.064,31 € um 8.221.733,73 € auf 27.789.330,58 reduziert werden.
Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der
Passivseite ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 der Stadt Erkelenz
8 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen
Rechnungsprüfung
Nach dem Ergebnis der Prüfung erteilt die Örtliche Rechnungsprüfung dem als
Anlage beigefügten Jahresabschluss 2012 der Stadt Erkelenz und dem ebenfalls
beigefügten Lagebericht den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Bestätigung der Örtlichen Rechnungsprüfung
„Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2012, bestehend aus
Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den
Lagebericht der Stadt Erkelenz vom 01.07.2013 bis 26.11.2013 geprüft.
Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der
Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen
Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der
Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in
Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente das
VERPA-Prüfungshandbuch für kommunale Jahresabschlussprüfung. Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die
sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang
und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung
bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 der Stadt Erkelenz
Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Erkelenz, den 26.11.2013
Lothar Jansen
Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung
Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich
den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Abs. 7
GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe
von Ort und Tag zu unterzeichnen.
Erkelenz, den 26.11.2013
Lothar Jansen
Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung
Seite 18
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 der Stadt Erkelenz
9 Bestätigungsvermerk
„Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2012, bestehend aus
Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den
Lagebericht der Stadt Erkelenz vom 01.07.2013 bis 26.11.2013 geprüft.
Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der
Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen
Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der
Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in
Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente das
VERPA-Prüfungshandbuch für kommunale Jahresabschlussprüfung.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich
Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch
den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei
der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang
und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung
bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein
Seite 19
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 der Stadt Erkelenz
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Erkelenz, den 05.12.2013
H.-J. Paffen
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Seite 20
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2012 der Stadt Erkelenz
10 Anlagen zum Prüfbericht
Anlage 1
Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2012
Anlage 2
Anhang incl. Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeiten- und
Rückstellungsspiegel
Anlage 3
Lagebericht
Seite 21
Anlage 1
Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2012
Jahresabschluss 2012
Bilanz zum 31.12.2012
Bezeichnung
31.12.2012
Vorjahres- Bezeichnung
zahlen
31.12.2012
Vorjahreszahlen
AKTIVA
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle
Vermögensgegenstände
PASSIVA
125.786,36
205.951,17 1. Eigenkapital
1.2 Sachanlagen
1.1 Allgemeine
Rücklage
1.2.1 Unbebaute
Grundstücke u. gr.stücksgl.
Rechte
1.2 Sonderrücklage
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute
Grundstücke
Summe unbebaute
Grundstücke
1.2.2.2 Schulen
1.2.2.3 Wohnbauten
1.2.2.4 Sonst. Dienst-,
Gesch.- u.a. Betriebsgeb.
Summe Bebaute
Grundstücke u.
grundstücksgl.Rechte
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
1.2.3.5 Straßennetz m.
Wegen, Plätzen, Verk.anl.
1.2.3.6 Sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens
Summe
Infrastrukturvermögen
1.2.4 Bauten auf fremdem
Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler
1.606.244,55
55.368.156,03 1.3 Ausgleichsrücklage
6.760.581,72
12.369.192,45
2.467.952,94 1.4 Jahresüberschuss /
Jahresfehlbetrag
-3.110.459,80
-5.608.610,73
203.646.952,58
206.726.232,37
78.642.673,33
72.202.949,55
39.961.189,90
41.758.554,43
979.464,88
1.269.628,29
217.118,78
212.355,54
119.800.446,89
115.443.487,81
34.467.009,00
33.349.340,60
3.440.076,19
3.229.662,00
10.251.313,41
9.021.830,17
48.158.398,60
45.600.832,77
880.653,22
928.256,54
543.468,87
3.265.333,85
62.303.486,55
556.776,64 Summe Eigenkapital
3.296.739,94 2. Sonderposten
61.689.625,55 2.1 für Zuwendungen
2.2 für Beiträge
7.496.891,08
63.365.055,85
4.714.776,79
47.648.629,52
123.225.353,24
7.641.954,92 2.3 für den
Gebührenausgleich
64.724.040,36 2.4 Sonstige
Sonderposten
5.138.277,99 Summe Sonderposten
43.177.094,55 3. Rückstellungen
120.681.367,82 3.1
Pensionsrückstellungen
3.2 Rückstellungen für
Deponien und Altlasten
25.406.369,04
851.952,10
25.225.464,18 3.3
Instandhaltungsrückstel
lungen
800.423,44 3.4 Sonstige
Rückstellungen
1.2.3.3 Gleisanl. m.
Streckenausr. u.Sicherh.anl.
1.2.3.4 Entwässerungs- und
Abwasserbes.anl.
1.637.424,56
2.875.179,19
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des
Infrastrukturvermögens
198.359.406,10
55.619.504,64
1.2.2 Bebaute Grundstücke
u. grundstücksgl. Rechte
1.2.2.1 Kinder- und
Jugendeinrichtungen
198.359.406,10
Summe Rückstellungen
3.222.679,30
72.506.229,94
3.282.835,19 4. Verbindlichkeiten
74.648.858,23 4.1 Anleihen
2.658,69
3.064,44 4.2 Verbindlichkeiten a.
Krediten f. Investitionen
101.989.889,07
103.960.645,48 4.2.1 von verbundenen
Unternehmen
1.110.272,84
1.167.639,72 4.2.2 von Beteiligungen
45.365,80
45.365,80 4.2.3 von
Sondervermögen
1.2.6 Maschinen und techn.
Anlagen, Fahrzeuge
2.196.084,32
2.218.523,54 4.2.4 vom öffentlichen
Bereich
1.2.7 Betriebs- und
Geschäftsausstattung
4.225.675,49
3.953.644,99 4.2.5 vom privaten
Kreditmarkt
20.169.795,71
21.689.745,32
1.2.8 Geleistete
Anzahlungen, Anlagen im
Bau
5.860.450,30
9.044.776,20 Summe Verbindlichk. a.
Krediten f. Investitionen
21.050.448,93
22.618.001,86
--
Jahresabschluss 2012
Bilanz zum 31.12.2012
Bezeichnung
31.12.2012
Vorjahres- Bezeichnung
zahlen
Summe Sachanlagen
300.956.577,61
302.761.589,10
31.12.2012
Vorjahreszahlen
4.3 Verbindl. a. Kred. z.
Liquiditätssicherung
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen
Unternehmen
1.3.2 Beteiligungen
1.3.3 Sondervermögen
1.3.4 Wertpapiere des
Anlagevermögens
4.4 Verbindl.
a.Vorg.,die Kreditaufn.
gleichkommen
4.685.708,56
990.793,31
4.654.528,55 4.5 Verbindl. aus
Lieferung und Leistung
990.793,31 4.6 Verbindl. aus
Transferleistungen
12.313.260,30
234.206,43
234.206,43 Summe
Verbindlichkeiten
27.789.330,58
36.011.064,31
8.392.471,68
7.666.191,82
407.787.600,33
411.447.809,08
5. Passive
Rechnungsabgrenzung
46.019.336,76
46.019.336,76 SUMME PASSIVA
1.3.5.4 Sonstige
Ausleihungen
390.433.939,77
392.287.936,06
2.2.1.1 Gebühren
469.576,89
377.119,09
2.2.1.2 Beiträge
350.105,64
417.105,53
2.2.1.3 Steuern
6.675.500,98
7.457.369,24
175.266,14
95.527,65
2.2.1.5 Sonstige öff. rechtl.
Forderungen
2.016.303,94
1.928.545,69
Summe Öff.rechtl. Ford. u.
Ford. aus Transferlstg.
9.686.753,59
10.275.667,20
696.792,83
438.853,11
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- u.
Betriebsstoffe, Waren
2.1.2 Geleistete Anzahlungen
2.2 Forderungen u. sonst.
Vermögensgegenstände
2.2.1 Öff.rechtl. Ford. u. Ford.
aus Transferlstg.
2.2.2 Privatrechtliche
Forderungen
2.2.2.1 gegenüber dem
privaten Bereich
248.727,98
5.124.961,70
1.3.5.3 an Sondervermögen
2.2.1.4 Forderungen aus
Transferleistungen
752.511,50
37.421.530,74 4.7 Sonstige
Verbindlichkeiten
1.3.5.2 an Beteiligungen
Summe Anlagevermögen
831.074,17
37.421.530,74
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 an verbundene
Unternehmen
861.408,45
2.2.2.2 gegenüber dem
öffentlichen Bereich
2.2.2.3 gegen verbundene
Unternehmen
2.2.2.4 gegen Beteiligungen
2.2.2.5 gegen
Sondervermögen
3.571.472,23
Summe Privatrechtliche
Forderungen
696.792,83
4.010.325,34
2.2.3 Sonstige
Vermögensgegenstände
473.757,84
630.619,84
--
Jahresabschluss 2012
Bilanz zum 31.12.2012
Bezeichnung
Summe Forderungen u.
sons.
31.12.2012
10.857.304,26
Vorjahres- Bezeichnung
zahlen
14.916.612,38
2.3 Wertpapiere des
Umlaufvermögens
2.4 Liquide Mittel
Summe Umlaufvermögen
3. Aktive
Rechnungsabgrenzung
SUMME AKTIVA
2.356.590,53
575.066,97
13.213.894,79
15.491.679,35
4.139.765,77
3.668.193,67
407.787.600,33
411.447.809,08
--
31.12.2012
Vorjahreszahlen
Anlage 2
Anhang
Anlagenspiegel
Forderungsspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Rückstellungsspiegel
Stadt Erkelenz
Anhang
für das Haushaltsjahr 2012
A. Vorbemerkungen
Nach der Einführung eines an den kaufmännischen Grundsätzen der Privatwirtschaft ausgerichteten
öffentlichen Rechnungswesens ab dem Haushaltsjahr 2007 in der Stadt Erkelenz und der damit
verbundenen Erstellung einer (ersten) Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 ist dies bereits der sechste
Jahresabschluss nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Zum 01.01.2007
wurden die vorhandenen Aktiv- und Passivposten (Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten) erstmals vollständig erfasst und bewertet. Bei der Erfassung und
Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten kamen einerseits
die einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zur Anwendung. Die Sonderbestimmung des § 57 der
Gemeindehaushaltsverordnung zur Korrektur von fehlerhaften Wertansätzen in der Eröffnungsbilanz durfte
bis einschließlich zum Jahresabschluss 2010 angewandt werden. Am 28.09.2012 trat das 1. NKFWeiterentwicklungsgesetz (NKFWG) in Kraft, dessen Regelungsinhalte in Erkelenz grundsätzlich erst ab
2013 zur Anwendung kommen werden. Lediglich die Aufstockung der Ausgleichsrücklage mit den
Jahresüberschüssen aus den Jahren 2007 bis 2009 wird dem Rat zur Beschlussfassung im Rahmen
dieses Jahresabschlusses vorgeschlagen.
B. Angaben zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten.
Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden.
Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag
bereits vorlagen, wurden aufgenommen. Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte nach
Wiederbeschaffungszeitwert gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Das ab 2007 erworbene Sach- und Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
1. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt worden.
2. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.
3. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen, die
privatrechtlichen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 2 beigefügten Forderungsspiegel
ersichtlich.
4. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen
ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
5. Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweckgebundene
Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung
des bezuschussten Vermögensgegenstandes.
6. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche
erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet. Einzelheiten sind aus
dem als Anlage 4 beigefügten Rückstellungsspiegel ersichtlich. In 2012 ist es erstmalig gelungen,
entsprechend den Vorgaben aus den aktuellen Handreichungen zur GO bzw. GemHVO, nur die
Rückstellungsauflösungen ertragswirksam zu buchen, bei denen der Zahlungsgrund nicht mehr
vorlag oder bei denen über den jeweils in 2012 abgewickelten Finanzvorfällen hinaus noch
zurückgestellte Mittel vorlagen. Für die Geschäftsvorfälle, für die in den Vorjahren Rückstellungen
gebildet worden sind und die in den Vorjahren noch der Software folgend als Ertrag und
gleichzeitig als Aufwand gebucht werden mussten, konnten in 2012 erstmalig nur zahlungswirksam
abgebildet und damit völlig ohne Abbildung in der Ergebnisrechnung dargestellt werden.
7. Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag.
Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Einzelheiten sind aus
dem als Anlage 3 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen.
8. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene
Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Aktivseite
1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel für das
Haushaltsjahr 2012 (Anlage 1 zum Anhang).
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt worden (siehe Erläuterungen zu „B. Nr.1“). Die Festlegung
der Nutzungsdauern orientiert sich an den Abschreibungssätzen der Stadt Erkelenz. Grundlage
hierfür ist die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen bekannt gegebene Abschreibungstabelle
für Kommunen. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet.
Aus Vereinfachungsgründen wurden in einzelnen Bereichen der Betriebs- und
Geschäftsausstattung Festwerte mit 50 % der Anschaffungskosten gebildet. Sie werden im
Jahresabschluss mit insgesamt T€ 1.200 berücksichtigt (Schulbereich T€ 701, Kindergärten T€
343, Feuerwehr T€ 134, Mehrzweckhallen T€ 22).
Der Wert der Anlagen im Bau beträgt zum 31.12.2012 insgesamt T€ 5.860. Nachfolgend werden
die Anlagen im Bau, deren Wert T€ 100 übersteigt, aufgeführt:
H 06020901
Kindergarten Lövenich U3
T€ 126
E 12018001
Immerath Umsiedlungsstandort
T€ 2.969
E 12018002
Borschemich Umsiedlungsstandort
T€ 2.108
S 08010002
Sportanlagen Immerath neu
T€ 370
Vom Wahlrecht gem. § 33 Abs. 4 GemHVO wurde Gebrauch gemacht. So werden
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten
wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbstständig genutzt
werden können und einer Abnutzung unterliegen als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst
und im laufenden Haushaltsjahr vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände unter 60 €
ohne Umsatzsteuer werden unmittelbar als Aufwand verbucht.
2. Die Anteile an verbundene Unternehmen bestehen aus:
-
-
alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH
Die Bewertung der Kultur GmbH in Höhe von T€ 177 erfolgte in Abstimmung mit einem
Wirtschaftsprüfer anhand der vorhandenen Sachwerte.
Walter und Elfriede Meyer-Stiftung
Die Walter und Elfriede Meyer-Stiftung stellt eine ausgegliederte Vermögensmasse der Stadt
Erkelenz dar (T€ 1.637). Das Stiftungsrecht lässt es nicht zu, dass die Stadt Stiftungsvermögen
für ihre Zwecke in Anspruch nehmen kann. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem
zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf
der Passivseite der Bilanz folgt. Gemäß Vermögensrechnung 2012 erfolgte eine Erhöhung in
Höhe von T€ 31.
alleiniger Gesellschafter an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Die Bewertung (T€ 26) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren.
Kommanditistin an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG (GEE)
Die Bewertung (T€ 2.845) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren.
3. Die Beteiligungen betreffen:
-
-
Gesellschafteranteil von 4,125 % an den Kreiswerken Heinsberg
Die Anteile der Stadt Erkelenz an den Kreiswerken Heinsberg werden zwar als Beteiligung
i.S.v. § 271 HGB qualifiziert. Da jedoch diese Beteiligung aufgrund der geringen Bedeutung
nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen ist (§ 116 GO), wird die Beteiligung gem. § 55
Abs. 6 Satz 2 GemHVO mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt (965 T€).
Gesellschafteranteil von 10 % an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis
Heinsberg mbH (WFG)
Es erfolgte eine vereinfachte Bewertung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO, da der Anteil der
Stadt Erkelenz an der Wirtschaftsförderung für den Kreis Heinsberg für den Kreis Heinsberg
eine Beteiligung darstellt, die nach § 116 Abs. 3 GO nicht in den Gesamtabschluss einbezogen
und mit ihrem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt werden kann. So wird der
Gesellschafteranteil von 10,87 % (T€ 26) in die Bilanz eingestellt.
4. Als Sondervermögen wurde der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz ausgewiesen. Bei der
Bewertung wurde die Eigenkapitalspiegelmethode zugrunde gelegt.
5. Die Wertpapiere des Anlagevermögens bestehen aus der Versorgungsrücklage nach dem
Bundesbesoldungsgesetz.
Die Bewertung erfolgt in Höhe der bisher erworbenen Fondsanteile. Gemäß Realisationsprinzip
dürfen Gewinne nur dann ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag tatsächlich
realisiert worden sind. Als Realisationszeitpunkt gilt im Regelfall der Zeitpunkt der
Leistungserbringung. Dieser tritt erst mit dem Verkauf der Fondsanteile ein.
6. In den sonstigen Ausleihungen sind die Stille Beteiligung an der NVV und das
Gesellschafterkapital am Gemeinnützigen Bauverein in Höhe der jeweiligen Einlagen bewertet und
ausgewiesen.
7. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Auf Forderungen, bei denen ein Insolvenzantrag gestellt worden ist, wird grundsätzlich eine
Einzelwertberichtigung von 90 % vorgenommen. Die Verringerung bei der Summe aller
Forderungen von ca. 4,06 Mio. € gegenüber dem Vorjahr, ergibt sich insbesondere aus der
Verringerung privatrechtlicher Forderungen gegen Sondervermögen von ca. 3,6 Mio. €. Im Vorjahr
bestand eine Forderung gegenüber dem städt. Abwasserbetrieb aufgrund des übernommenen
Geldverkehrs. Zum 31.12.2012 besteht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Abwasserbetrieb in
Höhe von 74 T€, die Bestandteil der sonst. Verbindlichkeiten sind. Die übrigen „privatrechtlichen
Forderungen gegenüber dem privaten Bereich“ erhöhten sich gegenüber dem Vorjahresstichtag
um 258 T€. Ursächlich hierfür ist insbesondere die zum 01.01.2013 fällige Zahlung eines
Versorgungsträgers in Höhe von ca. 440 T€, die in den Vorjahren oftmals bereits im Vorjahr
gezahlt worden ist. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen verringern sich gegenüber dem
31.12.2011 um ca. 0,6 Mio €, was im Wesentlichen auf einen Rückgang der Steuerforderungen
zurückzuführen ist.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen werden Grundstücke geführt, die zum baldigen
Verkauf bestimmt sind. Diese verringern sich gegenüber dem Vorjahr 157 T€.
8. Als liquide Mittel sind Kassenbestände, Einnahmekassen und Guthaben bei Kreditinstituten
ausgewiesen.
9. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Zuwendungen der Stadt Erkelenz an die
Kultur GmbH für den Bau der Stadthalle (T€ 2.110). Die jährliche Auflösung orientiert sich an der
Zweckbindung der jeweiligen Maßnahme bzw. den kommunalen Abschreibungssätzen. Weiterhin
betragen die Landeszuwendungen an freie Träger für den Bau von Kindertagesstätten T€ 1.549.
Außerdem werden die Beamtenbesoldung (T€ 224) für Januar 2013, der Umlagebeitrag an die
Rheinische Versorgungskasse (T€ 95) sowie sonstige geleistete Auszahlungen, die Aufwendungen
für das Haushaltsjahr 2012 (T€ 162) darstellen, erfasst.
Passivseite
1. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2012 T€ 198.359 (vgl. auch die
Erläuterungen zum Punkt 3 „Ausgleichsrücklage“).
2. Die Sonderrücklagen betragen zum 31.12.2012 T€ 1.637 Hierbei handelt es sich um die
passivische Beschränkung der Vermögensmasse der rechtlich selbstständigen Walter und Elfriede
Meyer-Stiftung (Siehe Erläuterungen zum Punkt 2 der Aktivseite).
3. Die Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2012 insgesamt 6.760.581,72 €. Sie wird sich jedoch
nach erfolgtem Ratsbeschluss zum Ausgleich des diesjährigen Fehlbetrages in 2013 um
3.110.459,80 € auf 3.650.121,92 € reduzieren.
Am 28.09.2012 ist das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) im Gesetz- und
Verordnungsblatt NRW verkündet worden. Danach dürfen im Rahmen des Jahresabschlusses
2012 rückwirkend Jahresüberschüsse der Jahre 2007 – 2011 der Ausgleichsrücklage zugeführt
werden, soweit der Bestand der Ausgleichsrücklage nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des
Eigenkapitals erreicht hat. Unter Berücksichtigung des Eigenkapitals zum 31.12.2011 von
203.646.952,58 €, dürfte die Ausgleichsrücklage demnach bis zu einem Betrag von maximal
67.882.317,53 € aufgestockt werden. Soweit der Rat dieser Option der rückwirkenden Auffüllung
der Ausgleichsrücklage folgt, könnten die Jahresüberschüsse der Jahre:
2007 =
2008 =
2009 =
also insgesamt
3.405.053,67 €
2.748.703,34 €
1.668.968,80 €
7.822.725,81 €
der Ausgleichsrücklage zu geführt werden.
Unter Berücksichtigung der rückwirkenden Zuführung der Jahresüberschüsse der Jahre 2007 –
2009 würde sich der Bestand der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2012 wie folgt verändern:
Bestand zum 31.12.2011:
6.760.581,72 €
Entnahme zum Ausgleich des
Jahresergebnisses 2012:
-3.110.459,80 €
Zuführung der Überschüsse
der Jahre 2007 – 2009 nach
dem NKFWG
7.822.725,81 €
Bestand der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2012:
11.472.847,73 €
4. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 3.110 resultiert aus der Ergebnisrechnung für das
Haushaltsjahr 2012. Er verbessert sich gegenüber dem geplanten Ergebnis um T€ 1.903.
5. Der Sonderposten für Zuwendungen beinhaltet die zweckgebundene Zuweisungen und die
Investitionspauschalen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten
Anlagevermögens. Die Ermittlung der Sonderposten für Zuwendungen wurde pauschal anhand
von durchschnittlichen Zuwendungsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Der
„Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren
Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Zuwendungen werden mit ihrer
tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut einzeln zugeordnet und entsprechend
aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens.
6. Die Erfassung des Sonderpostens für Beiträge resultiert im Wesentlichen aus dem
Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Ermittlung der
Sonderposten für Beiträge wurde anhand von durchschnittlichen Betragsquoten auf der Grundlage
von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs.
5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten
Zeitwertes des Vermögensgegenstandes auf der Grundlage von Stichproben zugrunde gelegt. Ab
2007 geflossene Beiträge werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen
Anlagegut zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der
Abnutzung des bezuschussten Vermögens.
7. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhaltet Gebührenüberschüsse der
Abfallentsorgung (T€ 909) und der Friedhöfe (T€ 70). Gemäß § 6 Abs.2 KAG sind
Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. Bis zum Ausgleich sind
Überdeckungen als Sonderposten in der Bilanz auszuweisen.
8. Die Sonstigen Sonderposten beinhalten das Vermögen der Becker-von-Berg-Stiftung (T€ 217).
Bei dieser wurden durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung
der Stadt Erkelenz als Eigentum übertragen. Die Stadt Erkelenz darf nur in Übereinstimmung mit
dem Stifterwillen darüber verfügen. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem
zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der
Passivseite bei den sonstigen Sonderposten der Bilanz folgt.
9. Die Pensionsrückstellungen wurden durch die Rheinischen Versorgungskassen auf der Basis
eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln, zum 31.12.2012
angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Stadt
Erkelenz (T€ 26.654) auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz (T€
7.813). Den Berechnungen liegen die biometrischen Grundlagen der Richttafeln von Prof. Dr. K.
Heubeck nach dem Stand 2005 (G) unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 5 % zu
Grunde. Berücksichtigt wurden das rechnungsmäßige Pensionierungsalter mit 65 bzw. 67 Jahren
und dem Anpassungsfaktor.
10. Die Instandhaltungsrückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger
kaufmännischer Betrachtung geboten waren. Es wurde vom Passivierungswahlrecht gem. § 36
Abs. 3 GemHVO Gebrauch gemacht. Alle Maßnahmen für die Instandhaltungsrückstellungen
gebildet wurden, werden voraussichtlich 2013 – 2016 durchgeführt.
Entwicklung der Instandhaltungsrückstellungen im Haushaltsjahr 2012 :
Stand
01.01.2012
€
Inanspruchnahme
€
Zuführung
Auflösung
€
Stand
31.12.2012
€
1.
Heizungsarbeiten
5.282,23
-5.282,23
0,00
0,00
0,00
2.
Schreinerarbeiten Altbau
3.194,44
-3.194,44
0,00
0,00
0,00
Erneuerung ESG-Verglasung
1.011,50
-1.011,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
23.000,00
23.000,00
3.
4.
5.
FWGH Matzerath: Ern. HeizungUmstellung Gas
FWGH Matzerath: Ern. Sanitärbereich
0,00
0,00
0,00
30.500,00
30.500,00
6.
Nysterbachschule Lövenich
Erneuerung Dach Verwaltung
80.000,00
0,00
0,00
0,00
80.000,00
7.
Grundschulde Gerderath
Erneuerung Dach
70.000,00
-20.000,00
0,00
0,00
50.000,00
8.
Grundschule Gerderath
Einbau Fluchttreppe
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9.
Grundschule Gerderath
Ern. Außentoiletten
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
10.
Grundschule Erkelenz-Mitte
Erneuerung Lüftung Gymnastikhalle
80.000,00
-52.851,25
-27.148,75
0,00
0,00
11.
Schließanlage
1.539,95
-1.539,95
0,00
0,00
0,00
12.
Franziskusschule: Ern. Fenster 2.+3. BA
Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern.
Dach Turnhalle
Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern.
Duschen Turnhalle
Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach
einschl. Dämmung
0,00
0,00
0,00
120.000,00
120.000,00
0,00
0,00
0,00
32.000,00
32.000,00
0,00
0,00
0,00
85.000,00
85.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
120.000,00
120.000,00
0,00
0,00
0,00
55.000,00
55.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
60.000,00
60.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
42.000,00
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
GS Hetzerath: Ern. Fenster
GS Keyenberg: Ern. Dach einschl.
Dämmung
GS Kückhoven: Ern. Dach einschl.
Dämmung
GS Schwanenberg: Ern. Dach
Umkleide+Turnhalle
GS Schwanenberg: Ern. Außentoiletten
GS Schwanenberg: Ern. Duschen
Turnhalle
GS Schwanenberg: Ern.
Fenster+Türen+Umkleide
GS Houverath: Ern. Dach einschl.
Dämmung
24.
GS Houverath: Ern. Außentoiletten
0,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
25.
GS Houverath: Ern. Fenster
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
26.
Hauptschule Erkelenz
Sanierung WC-Anlage
30.000,00
-30.000,00
0,00
0,00
0,00
1.292,15
0,00
0,00
0,00
1.292,15
0,00
0,00
0,00
45.000,00
45.000,00
18.000,00
-17.414,74
-585,26
0,00
0,00
155.000,00
0,00
-155.000,00
0,00
0,00
75.000,00
0,00
-75.000,00
0,00
0,00
27.
28.
29.
30.
Sichtschutzrollos Hauptschule Erkelenz
Hauptschule Erkelenz: Ern. Dach
Turnhalle
Realschule
Erneuerung Dach Außentoiletten
Realschule
ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung
Sanitäranlagen
31.
Realschule
ERKA-Halle (anteilig): Einbau
Deckenstrahlheizung
32.
Realschule
ERKA-Halle (anteilig): Lüftungsanlage
Halle
115.000,00
0,00
-115.000,00
0,00
0,00
33.
Realschule
ERKA-Halle (anteilig): Lüftungsanlage
Umkleiden/Duschen
50.000,00
0,00
-50.000,00
0,00
0,00
25.000,00
0,00
-25.000,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
-50.000,00
0,00
0,00
80.000,00
0,00
-80.000,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
-50.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
250.000,00
250.000,00
0,00
0,00
0,00
250.000,00
250.000,00
0,00
0,00
0,00
65.000,00
65.000,00
300.000,00
-300.000,00
0,00
0,00
0,00
200.000,00
-47.134,46
0,00
0,00
152.865,54
200.000,00
-200.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
78.000,00
78.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
34.
35.
36.
37.
38.
39
40.
41.
42.
Realschule
ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung
Regelanlage
Realschule
ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung
Trennwandvorhänge
Realschule
ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung
Tribüne und Prallschutz
Realschule
ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung
Hallenboden
Europaschule: Ern. Fassade/Fenster 1.
BA
Europaschule: Ern. Fassade/Fenster 2.
BA
Europaschule: Ern. Dachabdichtung 1.
BA
Cusanus-Gymnasium
Erneuerung der Fassaden 3. BA
Verwaltung
Cusanus-Gymnasium
Erneuerung Dach Atrium und Verwaltung
43.
Cusanus-Gymnasium
Erneuerung der Fassade B
44.
CGE: Abbruch Baracken
46.
CGE: Erneuerung Dach, Turnhallen und
Außentoiletten
CGE: Ern. Fenster Turnhallen+Umkleide
47.
CGE: Ern. Dach Bauteil C
45.
48.
CGE: Ern. Kesselanlage
0,00
0,00
0,00
55.000,00
55.000,00
49.
CGE: Ern. Lüftung Chemieräume
0,00
0,00
0,00
20.000,00
20.000,00
50.
Cornelius-Burgh-Gymnasium
Erneuerung Beleuchtung 2. BA
50.000,00
0,00
-50.000,00
0,00
0,00
51.
Cornelius-Burgh-Gymnasium
Erneuerung Beleuchtung 3. BA
70.000,00
0,00
-70.000,00
0,00
0,00
52.
Cornelius-Burgh-Gymnasium
Erneuerung Dach Physiktrakt und BT B
85.000,00
0,00
-85.000,00
0,00
0,00
53.
CBG: Brandschutzmaßnahmen
0,00
0,00
0,00
100.000,00
100.000,00
85.000,00
-3.716,30
-81.283,70
0,00
0,00
70.000,00
0,00
-70.000,00
0,00
0,00
155.000,00
0,00
-155.000,00
0,00
0,00
75.000,00
0,00
-75.000,00
0,00
0,00
115.000,00
0,00
-115.000,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
-50.000,00
0,00
0,00
25.000,00
0,00
-25.000,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
-50.000,00
0,00
0,00
80.000,00
0,00
-80.000,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
-50.000,00
0,00
0,00
9.796,13
-9.796,13
0,00
0,00
0,00
54.
55.
56.
57.
58.
59.
60.
61.
62.
63.
64.
CBG: Energiesparmaßnahme Ern.
Beleuchtung 1.BA
Cornelius-Burgh-Gymnasium
ERKA-Halle (anteilig): Sanierung 1. BA
Cornelius-Burgh-Gymsium - ERKA-Halle
(anteilig): Erneuerung Sanitäranlagen
Cornelius-Burgh-Gymnasium
ERKA-Halle (anteilig): Einbau
Deckenstrahlheizung
Cornelius-Burgh-Gymnasium
ERKA-Halle (anteilig): Lüftungsanlage
Halle
Cornelius-Burgh-Gymnasium
ERKA-Halle (anteilig): Lüftungsanlage
Umkleiden/Duschen
Cornelius-Burgh-Gymnasium
Erneuerung Regelanlage
Cornelius-Burgh-Gymnasium
ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung
Trennwandvorhänge
Cornelius-Burgh-Gymnasium
ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung
Tribüne und Prallschutz
Cornelius-Burgh-Gymnasium
ERKA-Halle (anteilig): Erneuerung
Hallenboden
Cornelius-Burgh-Gymnasium
Dacharbeiten CG
65.
Cornelius-Burgh-Gymnasium
Metallbau CG
21.496,77
-21.496,77
0,00
0,00
0,00
66.
Cornelius-Burgh-Gymnasium
Fassadenarbeiten CG
38.834,56
-38.834,56
0,00
0,00
0,00
67.
Cornelius-Burgh-Gymnasium
Sanitärarbeiten
3.082,89
0,00
0,00
0,00
3.082,89
68.
Cornelius-Burgh-Gymnasium
Malerarbeiten CG
2.744,56
-2.744,56
0,00
0,00
0,00
69.
CGB Gerüstbauarbeiten
0,00
0,00
0,00
3.559,24
3.559,24
70.
CG Metallarbeiten
0,00
0,00
0,00
50.437,69
50.437,69
71.
CG Fassadenarbeiten)
0,00
0,00
0,00
40.469,53
40.469,53
72.
CG Dachsanierung
73.
74.
75.
76.
77.
0,00
0,00
0,00
68.694,64
68.694,64
Pestalozzischule
Erneuerung Dach Gymnastikhalle
10.000,00
-8.966,70
-1.033,30
0,00
0,00
Pestalozzischule
Erneuerung Dach Altbau
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
80.000,00
-80.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
110.000,00
110.000,00
2.500,00
-2.500,00
0,00
0,00
0,00
11.320,85
-11.320,85
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8.413,46
8.413,46
3.750,31
0,00
0,00
0,00
3.750,31
0,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
15.000,00
Pestalozzischule
Erneuerung Fenster Altbau Westseite
Pestalozzischule: Ern. Fenster
Nordfassade
Pestalozzischule
Ern. Duschen und Außentoiletten
78.
Restauration Wegekreuze
79.
Erneuerung Kessel
80.
Leonhardskapelle Bodenbelag
81.
Außenanlage KG Oerather Mühlenfeld
KG Westpromenade: Dämmung
Kellerdecke
82.
83.
KG Gerderath: Dämmung Speicher
Altbau
84.
Heizungsanlage KG Granterath
3.761,58
0,00
0,00
0,00
3.761,58
85.
Zaunmaterial
1.139,78
-1.139,78
0,00
0,00
0,00
86.
Sportumkleide Gerderath
Erneuerung Dusch- und Umkleideräume
80.000,00
-80.000,00
0,00
0,00
0,00
87.
Sportumkleide Gerderath
Erneuerung Kessel- und Regelanlage
23.000,00
-12.954,04
-10.045,96
0,00
0,00
88.
Sportumkleide Venrath
Ern. Kesselanl. + Umbau WWB
7.000,00
-7.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
35.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
4.721,86
4.721,86
0,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
60.000,00
60.000,00
102.615,57
-102.615,57
0,00
0,00
0,00
24.000,00
0,00
0,00
0,00
24.000,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
10.000,00
20.000,00
0,00
-20.000,00
0,00
0,00
7.248,36
0,00
0,00
11.624,48
18.872,84
89.
90.
91.
92.
93.
94.
Turnhalle Gerderath: Ern. Dach Anteil
1/2
Turnhalle Gerderath: Ern.
Hallenfußboden
Turnhalle Holzweiler: Ern. Dach einschl.
Dämmung
Sportumkleide Gerderath Ing.-Leistung
Hallenbad Gerderath: Ern. Dach Anteil
1/2
Hallenbad Gerderath: Ern. Sanitärbereich
95.
Instandhaltungsrückstellungen
Bauxhof
96.
Unterkunft Neuhaus
Sanierung Sanitäranlagen
97.
Neuhaus: Sanierung von 20 WE
98.
Renovierung Räume
Unterkünfte Oerath und Bellinghoven
99.
Instandhaltungsrückstellung
Kriegsgräber
100.
101.
102.
FHH Erkelenz-Mitte: Ern.
Dachabdichtung
FHH Erkelenz-Mitte: Ern.
Heizungsregelung
MZG Matzerath
Erneuerung Dach Altbau und Dämmung
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
15.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
103.
MZG Matzerath
Erneuerung Außenputz mit Dämmung
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
104.
MZG Katzem (alte Schule)
Ern. Dachstuhl, OG-Decke u. Eindeckung
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
105.
MZG Katzem: Ern. Blitzschutzanlage
3.218,06
-3.218,06
0,00
0,00
0,00
106.
MZG Kückhoven
Erneuerung Hallenfußboden
40.000,00
0,00
-15.000,00
0,00
25.000,00
107.
MZH Kückhoven: Dacheindeckung
0,00
0,00
0,00
43.000,00
43.000,00
108.
MZG Pfarrheim Gerderath
Unterhaltung und Anstrich
16.000,00
-5.162,48
-10.837,52
0,00
0,00
109.
MZH Gerderhahn: Ern. Flachdach Halle
0,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
110.
MZH Gerderhahn: Dacheindeckung
0,00
0,00
0,00
20.000,00
20.000,00
111.
MZH Golkrath: Ern. Dach Umkleide
0,00
0,00
0,00
10.000,00
10.000,00
112.
MZH Golkrath: Ern. Dach 1. Erweiterung
0,00
0,00
0,00
12.000,00
12.000,00
113.
MZH Hetzerath: Ern. Dacheindeckung
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
21.000,00
21.000,00
0,00
0,00
0,00
22.000,00
22.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
30.000,00
17.832,31
-17.832,31
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12.654,46
12.654,46
3.229.662,00
-1.087.726,68
-1.640.934,49
2.939.075,36
3.440.076,19
114.
115.
116.
117.
118.
119.
120.
121.
122.
123.
124.
MZH Hetzerath: Ern. Duschen und
Toilette
MZH Granterath: Ern. Dacheindeckung
MZH Granterath: Ern. Außentoiletten
MZH Schwanenberg: Ern. Dach
Umkleiden
MZH Schwanenberg: Ern. Duschen und
Toiletten
MZG Holzweiler (Alte Schule): Ern.
Dacheindeckung
MZH Houverath: Ern. Dach einschl.
Dämmung
MZG Geneiken (Alte Schule): Ern.
Dacheindeckung
MZG Geneiken (Alte Schule): Ern.
Außentoiletten
MZH Gerderath: Erneuerung
Regelanlage
MZH Houverath: Erneuerung
Duschanlage
11. Die Bildung der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgte ebenfalls in
Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten sind:
Stand
01.01.2012
€
Rückstellungen für Altersteilzeit
Inanspruchnahme/Auflösung
€
Zuführung
Stand
31.12.2012
€
€
2.625.016,81
0,00
323.196,52
2.948.213,33
465.096,04
0,00
24.944,26
490.040,30
79.366,15
2.911,02
0,00
76.455,13
0,00
0,00
280.000,00
280.000,00
35.972,25
0,00
16.250,00
52.222,25
5.299.806,57
0,00
0,00
5.299.806,57
sonst. Rückstellungen
364.842,83
0,00
549.233,00
914.075,83
Rückstellungen Prozesskostenrisiko
151.729,52
0,00
38.770,48
190.500,00
Urlaubsrückstellungen
Überstundenrückstellungen
Sonstige Rückstellung Personalaufwand - LoB
Rückstellungen Prüfung GPA
Drohverlustrückstellungen
9.021.830,17
2.911,02 1.232.394,26 10.251.313,41
Bei der Bildung von Altersteilzeitrückstellungen werden fortgeltende Ansprüche der tariflich
Beschäftigten auf Zahlung des Entgeltes im Rahmen der Altersteilzeitregelung berücksichtigt. Hierbei
wurden die im Jahr der Beschäftigungsphase erworbenen Ansprüche auf Zahlung eines
Beschäftigungsentgeltes während der Freistellungsphase in die Rückstellungen eingebracht. In die
Urlaubsrückstellungen wird nicht in Anspruch genommener Urlaub des laufenden Jahres eingestellt.
Gleiches gilt für die am Bilanzstichtag bestehenden Überstunden- und Gleitzeitguthaben. Sie sind ebenfalls
über die Bildung einer Überstundenrückstellung zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung wurden die
Bediensteten in unterschiedliche Beschäftigungsgruppen eingeteilt und diese mit der jeweiligen
durchschnittlichen Vergütung von Beschäftigungsgruppen bewertet. In 2012 wurde erstmalig eine sonstige
Rückstellung für Aufwendungen aus der leistungsorientierten Bezahlung (Lob) vorgenommen, die erst
Ende März 2013 für den Zeitraum vom 01.01.2012 – 31.12.2012 zur Auszahlung gelangen.
Die Drohverlustrückstellung wurde gebildet, weil ein Gewerbesteuerschuldner gegen den
Steuermessbescheid geklagt hat. Das Finanzamt hat in diesem Fall die Aussetzung der Vollziehung
angeordnet. Wird der Klage stattgegeben, droht der Stadt Erkelenz möglicherweise ein Verlust der
kompletten Forderung. Es bestehen demnach die Notwendigkeit und der Bedarf hierfür eine Rückstellung
zu bilden und diese in der Bilanz anzusetzen. Gegenüber der zum 31.12.2011 vorgenommenen Bewertung
haben sich in 2012 keine Änderungen ergeben.
In 2011 wurde eine sonstige Rückstellung für die Abrechnung der einheitsbedingten Belastungen für das
Haushaltsjahr 2009 gebildet. Hierfür ist am 28.10.2011 ein Zahlungsbescheid über 364.842,83 € ergangen,
der aber gleichzeitig aufgrund eines beim Landesverfassungsgericht anhängigen Verfahrens bis zur
Entscheidung gestundet worden ist. Im Rahmen einer Betriebsprüfung hat sich herausgestellt, dass die für
den Bäderbetrieb in Vorjahren gebildete Gewinnrücklage wohl nicht aufwandsreduzierend anerkannt wird.
Soweit dies letztendlich so kommen sollte, muss dafür sehr wahrscheinlich Kapitalertragssteuer als auch
ein Solidaritätszuschlag von insgesamt 549.233,00 € nachgezahlt werden.
Die Rückstellungen Prozesskostenrisiko wurden aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren gebildet. Im
ungünstigsten Fall muss die Stadt Erkelenz Kosten in Höhe der jeweiligen Streitwerte tragen.
12.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine besondere
Besicherung der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage 3
beigefügten Verbindlichkeitenspiegel.
13.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen hauptsächlich vereinnahmte
Friedhofsgebühren für Nutzungsrechte an Gräbern, die Erträge in Folgejahren darstellen (T€
6.183). Der Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von
Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und die an die freien Träger ausgezahlt werden
(Vgl. Ausführungen ARAP auf der Aktivseite) beträgt auf nunmehr 1.549 T€. Daneben liegen noch
weitere, kleinere passive Rechnungsabgrenzungsposten von insgesamt 660 T€ vor.
Übersicht über das Vermögen, Kapital und Schulden
31.12.2012
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagevermögen
Finanzanlagen
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Liquide Mittel
SUMME UMLAUFVERMÖGEN
Aktive Rechnungsabgrenzung
SUMME AKTIVA
Passiva
Eigenkapital
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passiva Rechnungsabgrenzung
SUMME PASSIVA
% der Bilanzsumme
126
300.957
89.351
390.434
10.857
2.357
13.214
4.140
407.788
0,03
73,80
21,91
95,74
2,66
0,58
3,24
1,02
100,00
203.647
119.801
48.158
27.789
8.393
407.788
49,94
29,38
11,81
6,81
2,06
100,00
III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung
1. Die Steuern und ähnlichen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:
T€
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Sonstige Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Familienlastenausgleich
276
6.258
21.171
16.118
1.348
631
242
1.874
47.918
2. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen des Haushaltsjahres setzen sich wie folgt
zusammen:
T€
Schlüsselzuweisungen
4.807
Allgemeine Zuweisungen Land
121
Zuweisungen und Zuschüsse
6.766
Erträge aus der Auflösung von Zuwendungen
2.299
Leistungsbeteiligung für die Umsetzung der
Grundsicherung für Arbeitssuchende
16
14.009
3. Bei den sonstigen Transfererträgen handelt es sich insbesondere um den Kostenersatz für
soziale Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen in den Produktbereichen 05
„Soziale Hilfen“ und 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“. In 2011 sind daneben noch
einmalig Erstattungen aus überzahlten Kreisumlagen von 726 T€ hinzugekommen. Deshalb
sind in 2012 entsprechend weniger Erträge ( 279 T€) zu verzeichnen.
4. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (T€ 9.037) betreffen Verwaltungsgebühren (T€
801), Benutzungsgebühren (T€ 5.935) und Erträge aus den Auflösungen von Sonderposten für
Beiträge und des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (T€ 2.301).
5. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (549 T€) enthalten Mieten und Pachten (T€ 290),
Erträge aus dem Verkauf von Vorräten (T€ 210) und sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte (T€ 49).
6. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden Erträge von insgesamt 2.186 T€
erzielt. Hierunter fallen u.a. die Erstattungen des Landes für Flüchtlinge, die Erstattungen der
UVG- und Jugendhilfeleistungen und die Personal- und Sachkostenerstattungen vom Städt.
Abwasserbetrieb. Die Mehrerträge liegen im Wesentlichen in der Erstattung von vorgeleisteten
Jugendhilfeaufwendungen begründet. Dagegen fällt die Erstattung von verbundenen
Unternehmen niedriger aus als geplant.
7. Im Haushaltsjahr 2012 wurden sonstige ordentliche Erträge
Zusammensetzung der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist:
erzielt,
deren
T€
2.149
452
517
13
122
390
4
23
1.644
150
244
5.708
Konzessionsabgaben
Erstattung von Steuern
Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden
Erträge aus der Veräußerung von Sachanlagen
Bußgelder u.a.
Säumniszuschläge u.dgl.
Stundungs- und Aussetzungszinsen
Erträge aus Ersatzvornahmen
Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen
Sonst. nicht zahlungswirksame ordentl. Erträge
Andere sonst. ordentl. Erträge
8. Das Jahresergebnis bei den aktivierten Eigenleistungen beträgt 349 T€.
9. Der Personal- und Versorgungsaufwand von T€ 21.178 des Haushaltsjahres 2012 entfällt
mit T€ 3.185 auf Beamtenbezüge, mit T€ 14.437 auf Gehälter (einschließlich Beiträgen zu
Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung), mit T€ 1.344 auf Beiträge zu
Versorgungskassen für Beamte, T€ 466 auf Beihilfe (Beschäftigte T€ 227 und
Versorgungsempfänger T€ 239) und mit T€ 628 T€ auf nicht zahlungswirksame Aufwendungen
zur Auffüllung von Rückstellungsbeständen. Als Grundlage für die Ermittlung der Zuführung
zur Pensionsrückstellung für die Beamten dienten die standardmäßig von der Rheinischen
Versorgungskasse zur Verfügung gestellten Berechnungen. Die Zuführungsbeträge betrugen
insgesamt T€ 1.118, die ausschließlich für Beschäftigte (198 T€ für Pensionen, 54 T€ für
Beihilfen) und für Pensionäre (679 T€ für Pensionen, 187 T€ für Beihilfen) aufgebracht
wurden.
10. Die Zusammensetzung der Sach- und Dienstleistungen des Haushaltsjahres 2012 zeigt die
folgende Aufstellung:
T€
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
1.032
Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens
426
Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
807
Bewirtschaftung - Energie 1.681
Bewirtschaftung - Reinigung 1.027
Haltung von Fahrzeugen
420
Unterhaltung der Geräte
305
Besondere Aufwendungen für Beschäftigte
43
Aus- und Fortbildung
130
Lernmittel nach dem Lernmittefreiheitsgesetz
310
Sonst. besond. Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen
5.207
davon:
Verpflegungsaufw. in Schulen u. Kindergärten
Kostenanteil Straßenentwässerung
Abfallgebühren u.a.
Sonst. Verw. u. –Betriebsaufwendungen
T€ 242
T€ 1.673
T€ 2.099
T€ 1.193
Aufwendungen für den Erwerb von Vorräten
168
Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen
davon:
Aufwendungen EDV und Software
4.865
T€
604
Schülerbeförderungskosten
Aufwendungen offener Ganztag
Abfallentsorgung u. Beseitigung Sondermüll
Übr. Aufwendungen f. sonst. Dienstleistungen
T€ 1.969
T€ 1.115
T€ 757
T€ 420
16.421
11. Die bilanziellen Abschreibungen (T€ 7.808) umfassen einmal die Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen (T€ 7.724) als auch die Auflösung von geleisteten Zuwendungen für
investive Maßnahmen (T€ 84). Im Gegensatz zu den Vorjahren wurden in 2012 Verluste aus
dem Abgang von Gegenständen des Sachanlagevermögens in der Kontengruppe 54
dargestellt. Dies erleichtert insbesondere auch die im nächsten Jahr nach dem NKFWG
darzustellende ergebnisneutrale Darstellung dieser Geschäftsvorfälle.
12. Die Transferaufwendungen 2012 setzen sich wie folgt zusammen:
T€
Zuweisungen und Zuschüsse
4.614
Sozialtransferaufwendungen
5.334
Gewerbesteuerumlage
1.769
Finanzierungsbeteiligung „Fonds Deutsche Einheit“
1.719
Kreisumlage
20.035
Krankenhausinvestitionsumlage
488
33.959
13. Im Jahre 2012 wurden folgende sonstigen ordentlichen Aufwendungen geleistet:
T€
Sonst. Personalaufwendungen
Aufwendungen f. ehrenamtliche Tätigkeiten
Mieten und Pachten
Leasingkosten
Sonst. Aufwendungen f.d. Inanspruchnahme v. R.u.D.
Geschäftsaufwendungen
Steuern, Versicherungen
Zuschreibung Sonderposten
Erstattungen für lfd. Tätigkeiten
Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen
Verluste aus dem Abgang von Umlaufvermögen
Verfügungsmittel
Fraktionszuwendungen
Repräsentationen
Ehrungen u.ä.
Zuführung sonst. Rückstellungen
32
289
265
84
731
526
2.058
5
286
481
101
4
27
16
16
3.543
8.464
14. Den maßgeblichen Anteil an den Finanzerträgen (T€ 5.838) haben die Zinserträge sonstiger
inländischer Bereich mit T€ 3.459 und die Gewinnanteile an verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen mit T€ 2.303. Die übrigen Zinserträge betragen T€ 76.
15. Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen betragen insgesamt T€ 1.153.
16. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 sind keine Ermächtigungsübertragungen von
Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen worden.
17. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 werden keine Ermächtigungsübertragungen von
Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen.
IV. Erläuterungen zur Gesamtfinanzrechnung
Die Bestände der liquiden Mittel, die sich aus den Buchungen in der Finanzrechnung ergeben,
haben sich in 2012 wie folgt entwickelt:
Bevor die einzelnen Kontengruppen genauer betrachtet werden, sei an dieser Stelle auf folgende
Besonderheiten hingewiesen, die die Nachvollziehbarkeit der nachfolgenden Äußerungen
erleichtern:
In 2011 wurden Ermächtigungsübertragungen von Auszahlungen für Investitionen
von 4.206.008,80 € gebildet. Deren Abwicklung in 2012 wird an späterer Stelle
dargestellt.
Ebenso sind in 2011 zahlungswirksame Ermächtigungsübertragungen für Kredite
nach § 86 Abs.2 GO NRW von insgesamt 3.695.000,00 € gebildet worden.
Die zuvor erläuterten Summen sind zusammen mit den Ansätzen in der Spalte
„Fortgeschriebener Ansatz des Rechnungsjahres 2012“ in den jeweiligen Zeilen
mit aufgeführt. Daneben bietet die seit dem 01.01.2011 eingesetzte Software
„newsystem
kommunal
Infoma“
auch
den
Komfort,
dass
die
Ermächtigungsübertragungen
in
einer
separaten
Spalte
in
der
Gesamtfinanzrechnung dargestellt werden. Diese Option wurde aus Gründen der
Übersichtlichkeit auch in 2012 gezogen.
Wie an späterer Stelle detailliert zu ersehen ist, wurden von den
Ermächtigungsübertragungen von insgesamt 4.206.008,80 € ein Betrag von
2.633.576,61 € in Anspruch genommen. 1.260.038,87 € wurden im Laufe des
Jahres 2012 in Abgang gesetzt bzw. eingespart und 312.393,32 € wurden weiter
nach
2012
übertragen.
Rechnet
man
die
übertragenen
Auszahlungsermächtigungsübertragungen
als
auch
die
übertragenen
Einzahlungsermächtigungsübertragungen aus 2011 sowie die darauf entfallenden
Inanspruchnahmen aus den in der Finanzrechnung aufgeführten Zahlen heraus,
ergeben sich in den Zeilen 17, 23 und 30 bis 38 folgende Ergebnisse:
Bezeichnung
Nr.
17
23
30
31
32
33
34
35
36
37
38
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16)
=
Einzahlungen
aus
Investitionstätigkeit
=Auszahlungen
aus
Investitionstätigkeit
=Saldo
aus
Investitionstätigkeit (23 und 30)
=Finanzmittelüberschuss/fehlbetrag (17 und 31)
+Aufnahme und Rückflüsse
von Darlehen
+Aufnahme von Krediten
zur Liquiditätssicherung
-Tilgung und Gewährung
von Darlehen
-Tilgung von Krediten zur
Liquiditätssicherung
=Saldo
aus
der
Finanzierungstätigkeit
=Änderung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln
(32 und 37)
…
Ansatz des
Haushaltsjahres
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
Vergleich
Ansatz/ist
-1.579.999,00 €
3.526.146,37 €
5.106.145,37 €
5.778.974,00 €
5.207.661,63 €
-571.312,37 €
11.280.835,00 €
6.429.250,22 €
- 4.851.584,78 €
-5.501.861,00 €
-1.221.588,59 €
-4.280.272,41 €
-7.081.860,00 €
2.304.557,78 €
9.386.417,78 €
5.500.000,00 €
0,00 €
-5.500.000,00 €
12.000.000,00 €
0,00 €
-12.000.000,00 €
1.723.000,00 €
1.557.697,44 €
-165.302,56 €
12.000.000,00 €
0,00 €
-12.000.000,00 €
3.777.000,00 €
-1.557.697,44 €
-5.334.697,44 €
-3.304.860,00 €
746.860,34 €
4.051.720,34 €
Abschließend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber seine im § 38 Abs. 2
GemHVO NRW gestellten Forderungen nur rudimentär in den von ihm vorgeschriebenen
Mustern umgesetzt hat. Die Erfahrungen der letzten 6 Jahre haben jedoch gezeigt, wie aufgrund
der vorgenannten Aufstellung unschwer ersichtlich, dass die Umsetzung in einer tabellarischen
Darstellung einfach zu komplex und damit zu unübersichtlich werden würde. Es bleibt daher nur
die Option, der im § 38 GemHVO geforderten Aufstellung durch die Darstellung in verschiedenen
Nebenrechnungen gerecht zu werden.
Nun aber zur Erläuterung des eigentlichen Ergebnisses der Gesamtfinanzrechnung:
1.
Wie oben erläutert, werden die aufgeführten Abweichungen also zur Summe aus der
Summe der Haushaltsplanansätze und der Summe der Ermächtigungsübertragungen
dargestellt.
Zunächst einmal ist festzustellen, dass beim Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit ein
Überschuss von 3.526 T€ erzielt wurde. Gegenüber der Planung entspricht dies einer
Verbesserung um 5.106 T€.
Ursächlich für diese erfreuliche Verbesserung sind höhere Einzahlungen
aus
lfd.
Verwaltungstätigkeit von 2.186 T€ und geringere Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit von 2.920 T€.
Die Veränderung bei den Einzahlungen wiederum werden durch Mehreinzahlungen von
384 T€ bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“ sowie höheren Einzahlungen bei den
„Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“ von 519 T €, den „öffentlich rechtlichen
Leistungsentgelten“ von 326 T€, den „sonstigen Einzahlungen“ von ebenfalls 326 T €
sowie den „Zinsen und sonstigen Finanzeinzahlungen“ von 299 T€ geprägt. Daneben sind
noch bei den anderen Kontengruppen Verbesserungen von insgesamt 332 T€ zu
verzeichnen.
Bei den
Auszahlungen sind insbesondere die Einsparungen bei den „Personal- und
Versorgungsauszahlungen“, der Gruppen 70 und 71, von 708 T€, bei den „Auszahlungen
für Sach- und Dienstleistungen“ von 1.339 T€, den „Zinsen und sonstigen
Finanzauszahlungen“ von 320 T€ und den „Sonstigen Auszahlungen“ von 624 T€ zu
erwähnen.
Demgegenüber
standen
erhöhte
Auszahlungen
bei
den
„Transferauszahlungen“ von 71 T€.
Daneben haben sich noch Liquiditätsverbesserungen durch einem verbesserten Saldo
aus der Investitionstätigkeit von 5.853 T€ ergeben. Diese lassen sich als Ergebnis von
verringerten „Auszahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 6.424 T€ als auch als
Konsequenz aus verringerten „Einzahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 571 T€ herleiten.
Demgegenüber lässt sich beim „Saldo aus Finanzierungstätigkeit“ eine Verschlechterung
von 9.030 T€ feststellen. Diese ist allerdings neben dem verringerten (negativen) Saldo
aus der Investitionstätigkeit geprägt von einem Abbau von Forderungen in liquide Mittel
und daraus resultierend einer nicht erforderlichen Aufnahme von vorgesehenen Krediten
von insgesamt 9.195 T€.
Unter
dem
Strich
bleibt
festzuhalten,
dass
in
2012
eine
erfreuliche
Liquiditätsverbesserung von 1.929 T€ bei den eigenen Finanzmitteln gegenüber der
Planung erzielt werden konnte. Dennoch muss festgehalten werden, dass sich in 2012 die
eigenen Finanzmittel um 1.887 T€ verschlechtert haben. Ursächlich hierfür sind einerseits
die Ermächtigungsübertragungen für investive Maßnahmen und die damit verbundenen
Zahlungen sowie andererseits die nicht beanspruchten Ermächtigungsübertragungen für
Kredite in 2012. Vor diesen Hintergründen kommt es auf das Jahr 2012 bezogen zu einem
negativen Ist-Ergebnis bei den eigenen Finanzmitteln (Vgl. auch Aufstellung auf der
Vorseite!)
Die Finanzrechnung betrachtet aber nicht nur die eigenen Finanzmittel, sondern auch die
Entwicklung des Bestandes an fremden Finanzmitteln. Fremde Finanzmittel sind solche
finanziellen Mittel, die die Kommune für einen Dritten verwaltet oder die sie aufgrund
eines Gesetzes für einen Dritten zu vereinnahmen und zu verausgaben hat. Bei beiden
Varianten sind erwirtschaftete Überschüsse aus diesen Mittel an den Dritten
abzuführen
bzw. getätigte Vorleistungen vom Dritten zu erstatten. Hinsichtlich der eigenen Finanzmittel
unterscheiden sich diese insbesondere dadurch, dass sie
nicht
im
Haushaltsplan
aufgeführt und geplant werden, sondern zum Teil in
gesonderten Plänen dargestellt
werden, respektive ungeplant bewirtschaftet werden.
Bei der Stadt Erkelenz fallen darunter der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz, dessen
Ein- und Auszahlungen über die Stadtkasse abgewickelt werden sowie insbesondere Mittel
des
Kreises Heinsberg, der sich bei der Zahlbarmachung der verschiedenen Hilfearten
nach dem SGB ebenfalls der Stadtkasse bedient.
Zum Ende des Jahres betrug der Bestand an fremden Finanzmitteln insgesamt 23 T€.
Mithin hat der städtische Haushalt zum 31.12.2012 noch in dieser Höhe in 2013 an Dritte
weiterzuleitende Mittel in der Kasse. Daneben wies der Bestand aus der Bewirtschaftung
der Mittel des Städtischen
Abwasserbetriebes einen positiven Saldo aus. Dieser
betrug 74 T€ (-3.571 T€ aus
Vorjahren und + 3.645 T€ aus 2012), so dass der
Gesamtbestand, der zum 31.12.2012 für Dritte verwaltet wurde, 97 T€ betrug. In der
2012er Finanzrechnung wurde aus Gründen der Klarheit und Nachvollziehbarkeit neben
der bereits in 2011 eingefügten Zeile 39 a um eine Zeile 39 b ergänzt. Beide Zeilen stellen
die Veränderung der Forderung/Verbindlichkeiten gegenüber dem Städtischen
Abwasserbetrieb dar. Dadurch wird gleichzeitig erreicht, dass die in Zeile 41
ausgewiesenen „liquiden Mitteln“ sich nun 1:1 auf der Aktivseite der Bilanz wiederfinden weitergehende Erklärungen als auch Nebenrechnungen werden dadurch entbehrlich.
Unter Berücksichtigung der Vorjahre ergibt sich insgesamt bei den Beständen aus
eigenen Finanzmittel ein (Netto-)Saldo von 2.260 T€. Abgebildet wird dieser Betrag
aufgrund der NKF-Vorschriften in der Bilanz
zum 31.12.2012 als Summe aus den
liquiden Mitteln (T€ 2.357), Verbindlichkeiten gegenüber dem Abwasserbetrieb (=
Teilbetrag von 74 T€ aus den sonstigen Verbindlichkeiten von 5.125 T€) sowie
Verbindlichkeiten gegenüber Dritten (Teilbetrag von 23 T€ aus den „Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen“ von 753 T€).
2.
Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen aus 2011 gem. § 22 GemHVO NRW
Es können
nach den gesetzlichen Vorschriften Ermächtigungsübertragungen von
zahlungswirksamen Aufwendungen, also Auszahlungen, als auch von Auszahlungen für
Investitionen vorgenommen werden. Hiervon wurde wie folgt Gebrauch gemacht bzw.
deren Abwicklung ist nachfolgend aufgeführt:
2.1
Für zahlungswirksame Aufwendungen, also in den Fällen, in denen Aufwand gleich
Auszahlung ist, wurden in 2011 keine Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Abs.1
GemHVO gebildet.
2.2
Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen 2011 gem. § 22 Abs.2 GemHVO NRW
für Auszahlungen aus Investitionen:
Nr.
1
Auftragssachkonto
Teilfinanzrechnung 010600
Zentrale Dienste
B01060001
Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 €
Organisationsangelegenheiten und
technikunterstützte Informationsverarbeitung
Einzelansch. Unter 10.000 € - EDV
Teilfinanzrechnung 011000
2
3
4
Bezeichnung
B0110012
B01100031
Software Logodata
Teilfinanzrechnung 011800
Baubetriebshof
B01180050
Streuautomat für LKW (HS-EZ 2019)
Teilfinanzrechnung 021500
Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung
5
H02150002
6
H02150003
Neubau FWGH Borschemich (neu)
Erweiterung FWGH Kückhoven/Auszahl. f.
Hochbaumaßn.
Grundschulen
Teilfinanzrechnung 030101
7
B03010002
GWG-Grundschulen
8
B03010005
Einrichtung GS Hetzerath
Ermächtigungsübertragung
- aus 2011
abgerechnet
in 2012
Ersparnis/
in Abgang
Nach 2013
- zu übertragen
12.881,07
7.645,00
5.236,07
0,00
2.820,00
2.820,00
0,00
0,00
7.084,14
7.084,14
0,00
0,00
23.600,00
0,00
23.600,00
0,00
116.511,25
41.021,19
75.490,06
0,00
4.588,33
3.979,00
609,33
0,00
1.933,56
0,00
1.933,56
0,00
25.586,10
12.855,11
12.730,99
0,00
0,00
9
H03010002
Astrid-Lindgren GS - off. Ganztag -
4.491,06
766,30
3.724,76
10
H03010003
Franziskus-Grundschule off. Ganztag
6.736,60
1.149,45
5.587,15
0,00
11
H03010007
Luise-Hensel-Schule off. Ganztag
9.537,10
0,00
0,00
9.537,10
Teilfinanzrechnung 030102
Hauptschulen
12
H03020001
GHS Erkelenz gebund.Ganztag
9.566,88
0,00
9.566,88
0,00
Teilfinanzrechnung 030104
Gymnasien
13
B03040001
Anschaff. < 10.000 € Cusanus Gymn.
12.000,00
1.888,43
10.111,57
0,00
14
B03040012
8.480,08
8.480,08
0,00
0,00
15
B03040013
426,02
426,02
0,00
0,00
16
H03040004
Nutzungserweiterung Forum Gymnasien
4.664,19
0,00
4.664,19
0,00
Teilfinanzrechnung 060202
Tageseinrichtungen und Tagespflege
17
H06020201
21.327,00
6.915,14
0,00
B06020203
16.455,09
7.178,13
9.276,96
0,00
19
B06020701
Erweiterung u. Umbau KG Granterath
Auszahl. < 10.000 € Kinder u. 3 Jahren KG
Granterath
Auszahl. < 10.000 € KG Hetzerath
28.242,14
18
4.122,16
4.122,16
0,00
0,00
20
H06020801
KG Buscherhof
32.291,10
17.620,28
14.670,82
0,00
21
H06020901
KG Lövenich U3
28.929,05
15.406,33
13.522,72
0,00
Teilfinanzrechnung 060302
Einrichtungen der Jugendarbeit
22
H06021701
Zwei-Gruppen-KG Immerath (neu)
111.687,59
110.240,72
1.446,87
0,00
23
B06021703
Ersteinr. KG Immerath neu U3 < 10.000 €
35.852,22
33.109,24
2.742,98
0,00
24
B06021704
Ersteinr. KG Immerath neu U3 < 410 €
8.106,48
8.106,48
0,00
0,00
25
S06030202
Spiel- u. Bolzplatz Borschemich (neu)
22.300,00
13.015,58
9.284,42
0,00
26
S06030203
Spiel- und Bolzplatz Immerath (neu)
65.000,00
64.136,72
863,28
0,00
Teilfinanzrechnung 080100
Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen
232.627,82
91.551,49
125.346,80
15.729,53
3.000,00
2.971,02
28,98
0,00
235.200,00
229.078,37
6.121,63
0,00
40.744,10
2.098,96
38.645,14
0,00
746.985,96
431.122,90
213.761,46
102.101,60
477.000,00
376.536,73
0,00
100.463,27
78.085,51
18.180,32
59.905,19
0,00
Einrichtung Verwaltungsräume Cusanus Gymn. >
410 €
Ausbau u. Erw. Chemieräume Cusanus Gymn.
27
H08010001
Neubau Sportumkleiden Immerath (neu)
28
S08010001
Sportanlangen Borschemich (neu)
29
S08010002
30
H08010004
31
H08010005
Sportanlagen Immerath (neu)
Neubau Sportumkleide u. Vereinsheim
Westpromenade
Neubau Turnhalle Immerath (neu)
Teilfinanzrechnung 080300
Bereitstellung und Betrieb von Bädern
32
H08030001
Neubau ERKA-Bad
33
H08030003
Neubau Parkplatz ERKA-Bad
Teilfinanzrechnung 120101
Straßen, Wege, Plätzen, Brücken u. Tunnel
34
E12010017
Straßenern. Rosenstr./Auszahl. F. Tiefbaumaßn.
89.567,58
80.930,49
8.637,09
0,00
35
E12010022
Straßenern. Lindenweg
10.500,58
4.400,84
6.099,74
0,00
36
E12010028
Straßenern. Mühlenfeld
29.784,61
18.615,19
11.169,42
0,00
37
E12010045
Am Wasserturm
29.000,00
20.804,26
8.195,74
0,00
38
E12013001
Matzerath, Schwarzer Weg
33.860,05
0,00
33.860,05
0,00
39
E12018001
Immerath, Umsiedlungsstandort
28.207,91
0,00
28.207,91
0,00
40
E12018002
Borschemich Umsiedlungsstandort
20.666,62
2.629,13
18.037,49
0,00
41
G12010001
Erwerb und Verkauf von Straßenland
88.454,63
88.454,63
0,00
0,00
42
S12018003
Lärmschutzwall Borschemich (neu)
43
T12010015
Tenholter Straße Kreisverkehr
44
T12010201
Park-and-Ride-Anlage Neußer Straße
45
T12015000
Brückenerneuerung Lövenich
2.409,82
0,00
2.409,82
0,00
14.618,66
9.931,74
4.686,92
0,00
28.878,55
28.878,55
0,00
0,00
15.000,00
15.000,00
0,00
0,00
46
3
.
Teilfinanzrechnung 120200
Verkehrsanlagen
E12029000
Alle Stadtteile -Öffentl.Straßenbel.
Teilfinanzrechnung 130100
Öffentliches Grün
8.845,98
7.480,23
1.365,75
0,00
0,00
47
S13010003
Grünordnung Borschemich (neu)
30.741,74
27.604,74
3.137,00
48
S13010004
Grünanlage Brückstr. (ehem. Friedhof)
55.000,00
0,00
55.000,00
0,00
49
S13010006
Grünordnung Immerath (neu)
15.000,00
9.705,77
0,00
5.294,23
37.800,00
21.132,08
1.467,92
15.200,00
3.906,91
518,13
827,53
2.561,25
Teilfinanzrechnung 130200
Natur u. Landschaft
50
S13020003
Ökolog. Ausgleich Immerath (neu)
51
S13020004
Landschaftspark Im Blathes
Teilfinanzrechnung 130500
Friedhöfe
52
S13050002
Friedhof Borschemich (neu)
20.500,00
20.500,00
0,00
0,00
53
S13050005
Bau v. Urnengrabkammern
6.700,00
0,00
6.700,00
0,00
Teilfinanzrechnung 150202
Mehrzweckgebäude
0,00
54
B15020204
Einrichtung MZH Immerath (neu) Kaisersaal
44.055,97
39.168,35
4.887,62
55
B15020205
Einrichtung MZH Borschemich (neu)
42.490,83
41.344,78
1.146,05
0,00
56
H15020202
Neubau MZH, Bürgerräume Borschemich (neu)
441.912,60
281.508,24
103.409,25
56.995,11
57
H15020203
Neubau Vereinsheim Immerath (neu)
4.511,23
58
H15020204
Neubau Kaisersaal Immerath (neu)
Summen:
3.
71.837,46
29.619,93
37.706,30
618.732,70
351.432,38
267.300,32
0,00
4.206.008,80
2.633.576,61
1.260.038,87
312.393,32
Abwicklung der Übertragung aus Kreditermächtigungen gem. § 86 Abs.2 GO NRW
Es wurden aus 2011 insgesamt Kreditermächtigungen von 3.695.000 € beim Produktsachkonto 16 02 00 692800 nach 2012 übertragen. Diese wurden jedoch in 2012 nicht in
Anspruch genommen.
4.
Bildung von Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Abs.1 GemHVO NRW
Es werden in 2012 keine zahlungswirksamen Ermächtigungsübertragungen aus
Aufwendungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO gebildet.
5.
Bildung von Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Abs.2 GemHVO NRW
Es werden in 2012 nachfolgende Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs.2
GemHVO für Auszahlungen aus Investitionen gebildet:
Nr.
weiter zu
übertragen
aus der
Ermächtigungsübertragung
aus 2011
Ermächtigungsübertragung
aus 2012
Ermächtigungsübertragungen
insgesamt
0,00
3.444,21
3.444,21
Auftragssachkto.
Bezeichnung
Teilfinanzrechnung 010600
B01060001
Zentrale Dienste
Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 €
Teilfinanzrechnung 011000
Organisationsangelegenheiten
und technikunterstützte
Informationsverarbeitung
2
B01100012
Einzelansch. unter 10.000 € - EDV
0,00
7.700,00
7.700,00
3
4
5
B01100026
B01100032
G01130001
Teilfinanzrechnung 021500
H02150002
B02157010
Teilfinanzrechnung 030101
B03010001
H03010007
Teilfinanzrechnung 030102
B03020001
Teilfinanzrechnung 030103
Software Logo Data
VM Server incl. Einrichtung und Datenmigration
Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung
Neubau Feuerwehrgerätehaus Borsch. (neu)
Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 SL
Grundschulen
Anschaffung unter 10.000 € Grundschulen
Erweiterung Luise-Hensel-Schule
Hauptschulen
Anschaffungen < 10.000 € Hauptschulen
Realschule
0,00
0,00
0,00
5.567,00
28.500,00
575.000,00
5.567,00
28.500,00
575.000,00
0,00
0,00
7.404,53
20.320,00
7.404,53
20.320,00
Abwicklung offener Aufträge
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
0,00
9.537,10
10.375,41
0,00
10.375,41
9.537,10
Spielgerät Grundschule Schwanenberg
Abwicklung lfd. Geschäft
0,00
5.037,98
5.037,98
B03030001
Anschaffungen < 10.000 € Europaschule
0,00
5.037,98
5.037,98
1
6
7
8
9
10
11
Erläuterungen
Abwicklung lfd. Geschäft
Software „CZ-Wohngeld“, BIS-Office
Migration
Abwicklung lfd. Geschäft
Abwicklung lfd. Geschäft
Abwicklung lfd. Geschäft
Smartboard und Beamer
Smartboard und Beamer
12
Teilfinanzrechnung 030104
H03040001
15
B06020801
16
B06020803
17
B06021603
18
H06021701
Teilfinanzrechnung 060302
Gymnasien
Brandschutzmaßnahmen Cusanus Gymn.
Anschaffungen < 10.000 € Cornelius-BurghGymn.
Tageseinrichtungen u. Tagespflege
Auszahl. für den Erwerb v. bewegl.
Anlagevermögen KG Gerderath
Auszahl. für den Erwerb v. bewegl.
Anlagevermögen KG Buscherhof
Auszahl. für den Erwerb v. bewegl.
Anlagevermögen KG Buscherhof U3
Auszahl. für den Erwerb v. bewegl.
Anlagevermögen TE Westpromenade U3
KG Immerath neu
Einrichtungen der Jugendarbeit
13
B03040003
19
B06030202
20
Teilfinanzrechnung 0602
14
B06020501
0,00
35.398,83
35.398,83
0,00
6.700,00
6.700,00
Abwicklung offener Aufträge
Einrichtung eines Kiosk in der Mensa
0,00
5.005,14
5.005,14
Lieferung einer Wasserspielanlage
0,00
2.250,31
2.250,31
Lieferung eines Gartenhauses
0,00
3.429,92
3.429,92
Lieferung einer mobilen Anziehtreppe,
Montage Spielgeräte
Lieferung einer Erlebnislandschaft u.
Spielplatzgeräten
Abwicklung offener Aufträge
0,00
11.386,56
11.386,56
0,00
32.836,87
32.836,87
Spielgeräte für Spielplätze > 410 €
0,00
6.423,47
6.423,47
S06030203
Teilfinanzrechnung 080100
H08010001
S08010002
H08010005
Teilfinanzrechnung 080300
B08030001
H08030001
H08030003
S08030004
Teilfinanzrechnung 120101
E12010017
E12010018
E12010027
E12010029
E12010039
E12010048
E12013001
E12018002
T12010015
Teilfinanzrechnung 120200
Spiel- und Bolzplatz Immerath (neu)
Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen
Umkleide Immerath neu
Sportplatz Immerath neu
Turnhalle Immerath neu
Bereitstellung und Betrieb von Bädern
Anschaffungen Schwimmbäder
Neubau ERKA-Bad
Neubau Parkplatz ERKA-Bad
Herstellung Außenanlagen ERKA-Bad
Straßen, Wege, Plätzen, Brücken u. Tunnel
Straßenerneuerung Rosenstraße
Straßenerneuerung Glück-auf-Straße
Straßenerneuerung Graf-Reinald-Straße
Straßenerneuerung Bernhard-Hahn-Straße
Erschließung Parkweg Straßenbau
Erkelenz Stettiner Straße (St. Rochus Weg)
Matzerath. Schwarzer Weg
Borschemich Umsiedlungsstandort
Kreisverkehr Tenholter Straße
Verkehrsanlagen
0,00
759,28
759,28
15.729,53
0,00
102.101,60
0,00
3.086,83
0,00
15.729,53
3.086,83
102.101,60
Abwicklung offener Aufträge
Abwicklung offener Aufträge
Abwicklung offener Aufträge
0,00
100.463,27
0,00
0,00
5.730,06
223.875,87
5.712,80
118.648,84
5.730,06
324.339,14
5.712,80
118.648,84
Scheuersaugmaschine für ERKA-Bad
Abwicklung offener Aufträge
Abwicklung offener Aufträge
Herstellung Freianlagen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
570,42
47,26
106.471,65
37.434,00
6.092,45
65.541,78
72.465,49
340.134,14
7.610,64
570,42
47,26
106.471,65
37.434,00
6.092,45
65.541,78
72.465,49
340.134,14
7.610,64
Zahlung der Schlussrechnung
Zahlung der Schlussrechnung
Abwicklung lfd. Aufträge
Abwicklung lfd. Aufträge
Schlussvermessungen u. Restleistungen
Abwicklung lfd. Aufträge
Abwicklung lfd. Aufträge
Abwicklung lfd. Aufträge
Schlussvermessungen u. Restleistungen
37
E12029000
Alle Stadtteile – Öffentl. Straßenbeleuchtung
0,00
5.000,00
5.000,00
38
T12028000
Teilfinanzrechnung 130100
S13010006
Teilfinanzrechnung 130200
S13020003
S13020004
Teilfinanzrechnung 130500
S13050002
Teilfinanzrechnung 150202
H15020202
H15020203
H15020204
Summen:
Umsiedlungsstandort Immerath
Öffentliches Grün
Grünordnung Immerath (neu)
Natur u. Landschaft
Ökolog. Ausgleich Immerath (neu)
Landschaftspark „Im Blathes“
Friedhöfe
Friedhof Borschemich (neu)
Mehrzweckgebäude
MZH Borschemich (neu)
Vereinsräume Immerath (neu)
Kaisersaal Immerath (neu)
0,00
25.976,64
25.976,64
Schlussrechnungen Stettiner Str.,
Marienweg, Schwatte J.
Abwicklung lfd. Aufträge
5.294,23
6.623,25
11.917,48
Abwicklung lfd. Aufträge
15.200,00
2.561,25
0,00
0,00
15.200,00
2.561,25
Abwicklung lfd. Aufträge
Abwicklung lfd. Aufträge
0,00
3.417,68
3.417,68
Vermessungsleistungen
56.995,11
4.511,23
0,00
312.393,32
0,00
0,00
141.239,18
1.948.256,47
56.995,11
4.511,23
141.239,18
2.260.649,79
Abwicklung lfd. Aufträge
Abwicklung lfd. Aufträge
Abwicklung lfd. Aufträge
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
39
40
41
42
43
44
45
6.
Edelstahlrutsche für Spielkombination,
Spielturm
Abwicklung offener Aufträge
Bildung von Übertragungen aus Kreditermächtigungen gem. § 86 Abs.2 GO NRW
Es werden in 2012 insgesamt Kreditermächtigungen von 2.000.000,00 €
Produktsachkonto 16 02 00 692800 nach 2013 übertragen.
7.
vom
Finanzierung der Auszahlungsermächtigungsübertragungen
Als Saldo aus der Übertagung der Kreditermächtigung von 2.000.000 € und aus
den investiven Ermächtigungsübertragungen von 2.260.649,79 € ergibt sich ein
Saldo von 260.649,79 €. Demgegenüber ist im Haushaltsplan 2013 davon
ausgegangen worden, dass zum 31.12.2012 eine zu deckende Finanzierungslücke
in Form von negativer liquider Mittel von 2.729.793 € besteht (Vgl. S. 20 des
Haushaltsplanes 2013). Tatsächlich konnten aber zum 31.12.2012 liquide eigene
Mittel von 2.259.822,93 € festgestellt werden (vgl. vorhergehende Ausführungen
zur Entwicklung der Liquidität zum 31.12.2012), so dass diese Liquiditätsbestände
durchaus zur teilweisen Finanzierung des Saldos aus den Ermächtigungsübertragungen genutzt werden können.
8.
Besonderheiten in der investiven Finanzrechnung
Siehe Ausführungen zum Punkt 5 unter „V – Sonstige Angaben“ im nächsten
Absatz.
V. Sonstige Angaben
1. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 weist den Sonderposten für den Gebührenausgleich
„Müllabfuhr“ mit 1.105.648,56 € aus. Unter Berücksichtigung der Rücklagenentnahme für das
Jahr 2012 in Höhe von 325.000,00 € entsteht für das Jahr 2012 ein Überschuss in Höhe von
128.767,61 €. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich „Müllabfuhr“ hat damit zum
31.12.2012 einen Bestand von 909.416,17 €. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind
Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen.
2. Beim Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ entsteht in 2012 ein Fehlbetrag in Höhe von
2.670,36 €. Unter Berücksichtigung der Vorjahre besteht insgesamt zum 31.12.2012 noch ein
Fehlbetrag von 15.542,41 €.
3. Der Gebührenhaushalt „Friedhöfe“ schließt zum Ende des Haushaltsjahres 2012 mit einem
Fehlbetrag in Höhe von 93.931,02 € ab. Der Bestand des Sonderpostens für den
Gebührenausgleich Friedhöfe beträgt zum 31.12.2012 insgesamt 70.048,71 €.
4. Aufgrund von Verpflichtungen zur Leistungen für Investitionen in künftigen Jahren
(Verpflichtungsermächtigungen) ergeben sich in den folgenden Jahren nachfolgend
aufgeführte finanzielle Verpflichtungen:
Konto
Maßnahme
Betrag
T 12010016
Kreisverkehr Brückstr./Nordpromenade/Th.-Körner-Straße
298.072,46 €
5. Für folgende Straßenbaumaßnahmen, die erst in 2013 fertiggestellt werden, wurden bereits in
2012 Beitragszahlungen erhoben bzw. vereinnahmt:
Investitionsnr.
Bezeichnung
erhoben
gezahlt in 2012
E12010019
Kolberger Straße
18.413 €
15.827,62 €
E12010023
Memelstraße
24.700 €
-€
6. Die Firma RWE-Power leistet für die Umsiedlung der Umsiedlungsstandorte
Kostenerstattungen. Bisher wurden durch RWE-Power Kostenerstattungen in folgender Höhe
geleistet
- Umsiedlungsstandort Immerath:
2.829.619,62 €
- Umsiedlungsstandort Borschemich:
2.107.142,12 €
- Spiel- und Bolzplatz Borschemich (neu)
143.876,97 €
- Spiel- und Bolzplatz Immerath (neu)
142.207,04 €
- Sportanlagen Borschemich (neu)
2.917,02 €
- Sportanlagen Immerath (neu)
379.268,98 €
- Lärmschutzwallbegrünung Borschemich (neu)
79.061,39 €
- Grünordnung Borschemich (neu)
297.438,64 €
- Grünordnung Immerath (neu)
239.358,75 €
- Friedhof Borschemich (neu)
672.892,44 €
- Friedhof Immerath (neu)
500.107,56 €
- Umsiedlungsstandort Immerath öffentl. Straßenbeleuchtung
211.527,54 €
142.305,10 €
- Umsiedlungsstandort Borschemich öffentl. Straßenbeleuchtung
- Ökologischer Ausgleich Immerath(Neu)
58.502,71 €
- Ökologischer Ausgleich Borschemich (Neu)
10.000,00 €
- Neubau Feuerwehrgerätehaus Borschemich (Neu)
273.198,53 €
- Erweiterung FW-Gerätehaus Kückhoven f. Immerath (Neu)
173.993,15 €
- Zwei-Gruppen-Kindergarten Immerath (Neu)
1.137.276,63 €
- Neubau Sportumkleiden-Immerath (Neu)
286.737,96 €
- Neubau Turnhalle Immerath (Neu)
1.115.240,82 €
- Mehrzweckhalle, Bürgerräume – Borschemich (Neu)
2.093.571,02 €
- Vereinsraum Immerath (Neu)
70.329,37 €
- Kaisersaal Immerath (Neu)
1.501.645,99 €
Durch die Neuerrichtung der Infrastruktur in den Umsiedlungsstandorten ergeben sich auch
künftig für die Stadt Erkelenz erhebliche finanzielle Verpflichtungen. Für die in den Vorjahren
gezahlten Zuschüsse haben sich in 2012 in der investiven Finanzrechnung bei den Konten
681100 und 681700 sowie bei den Konten 682220 und 682280 Besonderheiten ergeben.
Diese Zuschüsse wurden entsprechend im Jahr der Zahlung in der Zeile 18 „Zuwendung für
Investitionsmaßnahmen“ vereinnahmt. Sie dienten einerseits als Ausgleich für die
Restbuchwerte von den entsprechenden öffentlichen Bauten in den alten Umsiedlungsorten
Borschemich, Immerath und Pesch und sollten andererseits auch als Zuschuss für die
seinerzeit noch zu erstellenden öffentlichen Bauten in Borschemich (neu) und Immerath (neu)
verwendet werden. Da seinerzeit noch nicht fest stand, welcher Anteil des Zuschusses auf den
Altbestand entfallen würde und welche Anteile der Zuschüsse den neuen Objekten zugeordnet
werden mussten, wurden sämtliche Zahlungen in der Zeile 18 vereinnahmt. Aufgrund der
betriebsfertigen Herstellung der entsprechenden Gebäude in 2012 konnte dieser Prozess nun
aber als weitestgehend abgeschlossen angesehen werden und die seinerzeit in der Zeile 18
der Finanzrechnung vereinnahmten Zuschüsse von RWE Power mussten von dieser teilweise
weggebucht und zur Zeile 19 „Einzahlung aus der Veräußerung von Sachanlagen“ für die
Restbuchwerte der Altanlagen umgebucht werden! Umgesetzt wurde dies konkret durch
Einzahlungsabgänge bei den Konten 681100 und 681700 sowie Einzahlungsanordnungen bei
den Konten 682220 sowie 682280. Aufgrund dieses Sonderfalls wird beim Konto 681700 in
2012 ein negativer Saldo von 169.296,89 € ausgewiesen. Unter dem Strich heben sich
natürlich die Salden aus den Einzahlungsabgängen und Einzahlungsanordnungen für diese
Umbuchungen in 2012 auf.
7. Leasingverträge bestanden in 2012 für die Anmietung der Dienstfahrzeuge (ca. T€ 14), der
Kuvertiermaschine (ca. T€ 4), der Kopierer (T€ 8) und der Hardware (PC, Bildschirm, Drucker)
der PC-Arbeitsplätze (T€ 53).
Erläuterungen
zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die dem
Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab
es geringfügige über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen,
die keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten.
- Haushaltsjahr 2012 Lfd.
Nr.
1
Investitions- bzw.
Produktsachkonto
021300 542100
Bezeichnung
Aufwendungen für ehrenamtliche
und sonstige Tätigkeiten
Ansatz
Euro
0,00
Mehr
Euro
18.000,00
Tag der
Zustimmung
16.03.2012
Durchführung der nicht geplanten Landtagswahl in NRW am 13.05.2012. Hierfür müssen die Haushaltsmittel
(Erfrischungsgelder für Wahlvorstände) außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Mehrerträge beim Produktsachkonto
021300 448200 - Erstattungen von Gemeinden (GV) -
4.300,00 EUR
und Einsparung beim Produktsachkonto
010600 543100 - Geschäftsaufwendungen insgesamt
2
021300 543100
Geschäftsaufwendungen
3.000,00
20.000,00
13.700,00 EUR
18.000,00 EUR
16.03.2012
Erhöhte Aufwendungen (Versand der Wahlbenachrichtigungen, Wahlzubehör u.a.) für die Landtagswahl am 13.05.2012.
Deckung:
Mehrerträge beim Produktsachkonto
021300 448200 - Wahlkostenerstattung (v. Kreis) -
20.000,00 EUR
3
030102 529145
Aufwendungen für sonstige
Dienstleistungen - Schulsozialdienst
- Hauptschule -
0,00
10.697,03
31.10.2012
4
030103 529145
Aufwendungen für sonstige
Dienstleistungen - Schulsozialdienst
- Europaschule (Realschule) -
0,00
10.697,03
31.10.2012
5
030104 529145
Aufwendungen für sonstige
Dienstleistungen - Schulsozialdienst
- Gymnasien -
0,00
21.394,06
31.10.2012
6
030105 529145
Aufwendungen für sonstige
Dienstleistungen - Schulsozialdienst
- Pestalozzischule -
0,00
10.697,03
31.10.2012
Im Rahmen des Programmes „Bildung- und Teilhabepaket“ werden Aufwendungen des Schulsozialdienstes (eigene
Personalaufwendungen, fremde Personalaufwendungen und Sachkosten) an den weiterführenden Schulen zu 100%
durch das Land gefördert. Die Art und Weise der Inanspruchnahme der Mittel wurde erst im letzten Quartal 2011
festgelegt, so dass eine Einplanung im Haushaltsplan 2012 nicht mehr möglich war. Die aufgeführten außerplanmäßigen
Aufwendungen werden zu 100% durch das Land erstattet (siehe auch entsprechende außerplanmäßige Ertragskonten im
Deckungsvorschlag).
zu 3. Deckung:
Mehrerträge beim Produktsachkonto 030102 414150
- Zuweisungen des Landes - Schulsozialdienst - Hauptschule -
zu 4. Deckung:
Mehrerträge beim Produktsachkonto 030103 414150
- Zuweisungen des Landes - Schulsozialdienst - Europaschule
(Realschule) -
zu 5. Deckung:
zu 6. Deckung:
7
060100 574100
10.697,03
EUR
10.697,03
EUR
Mehrerträge beim Produktsachkonto 030104 414150
- Zuweisungen des Landes - Schulsozialdienst - Gymnasien -
21.394,06
EUR
Mehrerträge beim Produktsachkonto 030105 414150
- Zuweisungen des Landes - Schulsozialdienst - Pestalozzischule -
10.697,03
EUR
Auflösung von geleisteten
Zuwendungen - Kindergärten freier
Träger -
0,00
10.964,10
18.01.2013
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 sind die erhaltenen und weitergeleiteten investiven Zuwendungen für die
Kindergärten freier Träger aufzulösen.
Deckung:
8
Mehrerträge beim Produktsachkonto 060100 417100
- Auflösung von geleisteten Zuwendungen -
010800 507500
Zuführungen zu sonstigen
Rückstellungen
- Personalmanagement -
10.964,10 EUR
0,00
280.000,00
19.02.2013
Rückstellungen in Höhe der Vergütungen für leistungsorientierte Bezahlung für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2012, die Ende
März 2013 zur Auszahlung gelangen.
Deckung:
Mehrerträge bei den Produktsachkonten:
160100 402100 - Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 160100 405100 - Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich insgesamt
9
011100 549500
Zuführungen zu sonstigen
Rückstellungen
0,00
38.770,48
150.000,00 EUR
130.000,00 EUR
280.000,00 EUR
20.02.2013
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 ist eine Rückstellung zu Prozesskostenrisiko in Höhe von 190.500,00 € zu
bilden. Unter Berücksichtigung des derzeitigen Bestandes sind demnach noch 38.770,48 € zuzuführen.
Deckung:
10
Mehrerträge bei Konto: 160100 403100
- Vergnügungssteuer -
080300 549500
Zuführung sonstige Rückstellungen
- Bereitstellung und Betrieb von
Bädern -
38.770,48 EUR
0,00
549.233,00
21.03.2013
Im Rahmen des Jahresabschlusses sind Rückstellungen für Kapitalertragssteuern und Solidaritätszuschläge aus
Vorjahren zu bilden.
Deckung:
Mehrerträge bei den Produktsachkonten:
030201 529100 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 011800 525600 - Unterhaltung der Geräte, Ausstattungs- u. Ausrüstungsgegenstände 080300 544200 - Kapitalertragssteuer u.a. 011000 529100 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen insgesamt
205.000,00
48.000,00
200.000,00
96.233,00
549.233,00
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
11
080300 744110
Umsatzsteuer (Vorsteuer)
- Bereitstellung und Betrieb von
Bädern -
45.000,00
85.637,42
25.03.2013
Aufgrund von temporären Verzögerungen bei den Auftragsabrechnungen des Erka-Bades musste die daraus resultierende
Vorsteuer erst in 2012 gezahlt werden. Zudem mussten ursprünglich investiv veranschlagte Maßnahmen konsumtiv
gebucht werden.
Deckung:
Einsparung bei den Produktsachkonten:
080300 744111 - Vorsteuer (Neubau Schwimmbad) 160100 601200 - Grundsteuer B insgesamt
12
060400 533210
Erziehung, Tagesgruppe § 32 SGB
VIII - Hilfe für junge Menschen und
ihre Familien -
40.000,00
45.637,42
85.637,42
200.000,00 § 21 GemHVO 21.428,72
§ 83 GO NW 37.000,00
58.428,72
EUR
EUR
EUR
04.04.2013
Zur Reduzierung der hohen stationären Kosten wurden Kinder und Jugendliche - soweit dies mit dem erzieherischen
Bedarf vereinbar war - teilstationär untergebracht. Neben der zu berücksichtigenden Steigerung der Fallzahlen führte dies
auch zu erhöhten Aufwendungen bei den Tagesgruppen. Hinzu kommen die gestiegenen Personal- und Sachkosten in den
Einrichtungen der Tagesgruppe.
Deckung:
Einsparung bei den Produktsachkonten:
160100 534100 - Gewerbesteuerumlage 160100 534200 - Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit insgesamt
13
021500.549500
Zuführung zu sonstigen Rückstellungen
030101.549500
Zuführung zu sonstigen Rückstellungen
-GrundschulenZuführung zu sonstigen Rückstellungen
-HauptschulenZuführung zu sonstigen Rückstellungen
-RealschuleZuführung zu sonstigen Rückstellungen
-GymnasienZuführung zu sonstigen Rückstellungen
-FörderschuleZuführung zu sonstigen Rückstellungen
-Kulturförderung und kulturelle
Veranstaltungen Zuführung zu sonstigen Rückstellungen
-Kombinierte Tageseinrichtungen
Westpromenade/Zehnthofweg Zuführung zu sonstigen Rückstellungen
-KG GerderathZuführung zu sonstigen Rückstellungen
-Bereitstellung u. Betrieb v.Sportanlagen
Zuführung zu sonstigen Rückstellungen
-Bereitstellung und Betrieb von BädernZuführung zu sonstigen Rückstellungen
-Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen für
WohnungsloseZuführung zu sonstigen Rückstellungen
-FriedhöfeZuführung zu sonstigen Rückstellungen
-Mehrzweckgebäudeinsgesamt:
2.927.450,88 €
-Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung-
030102.549500
030103.549500
030104.549500
030105.549500
040100.549500
060216.549500
060205.549500
080100.549500
080300.549500
100602.549500
130500.549500
150202.549500
14.000,00 EUR
23.000,00 EUR
37.000,00 EUR
53.500,00 €
05.04.2013
819.000,00 €
05.04.2013
45.000,00 €
05.04.2013
565.000,00 €
05.04.2013
511.161,10 €
05.04.2013
155.000,00 €
05.04.2013
8.413,46 €
05.04.2013
25.000,00 €
05.04.2013
15.000,00 €
05.04.2013
114.721,86 €
05.04.2013
85.000,00 €
05.04.2013
10.000,00 €
05.04.2013
55.000,00 €
05.04.2013
465.654,46 €
05.04.2013
Instandhaltungsrückstellungen für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen.
Deckung:
Der Mehrbetrag wird durch Einsparung bei den Produktsachkonten:
030101.521100
030103.521100
030104.521100
030105.521100
040100.521100
060202.521100
060205.521100
060206.521100
080100.521100
080300.571100
120101.571100
160200.551710
Bauliche Unterhaltung - Grundschulen Bauliche Unterhaltung - Realschule Bauliche Unterhaltung - Gymnasien Bauliche Unterhaltung - Pestalozzischule Bauliche Unterhaltung
- Kulturförderung und kulturelle Veranstaltungen Bauliche Unterhaltung
- Kindergarten Granterath Bauliche Unterhaltung
- Kindergarten Gerderath Bauliche Unterhaltung
- Kindergarten Am Hagelkreuz Bauliche Unterhaltung
- Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen Abschreibung auf Sachanlagen
- Bereitstellung und Betrieb von Bädern Abschreibung auf Sachanlagen
- Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel Zinsaufwendungen Liquiditätskredite
- Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft -
177.500,00 €
130.000,00 €
563.000,00 €
37.500,00 €
37.500,00 €
33.000,00 €
10.000,00 €
11.000,00 €
68.500,00 €
240.000,00 €
200.000,00 €
110.000,00 €
und Mehrerträge bei den Produktsachkonten:
030103.458200
030104.458200
100100.431100
100603.458200
110201 465100
150200.458200
160100.456200
14
021500 547176
Auflösung bzw. Herabsetzung von Rückstellungen
- Realschule Auflösung bzw. Herabsetzung von Rückstellungen
- Gymnasien Baugebühren - Maßnahmen der Bauaufsicht Auflösung bzw. Herabsetzung von Rückstellungen
- Verwaltung und Betrieb von Unterkünften für
Spätaussiedler und ausländische Flüchtlinge Gewinnanteile aus verb. Unternehmen
- Abwasserbetrieb Auflösung bzw. Herabsetzung von Rückstellungen
- Mehrzweckgebäude Säumniszuschläge und dgl.
- Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine
Umlagen insgesamt:
Verl. a. d. Abgang von Fahrzeugen
- Gefahrenabwehr u.Gefahrenvorb.-
0,00
582.500,00 €
286.000,00 €
116.000,00 €
20.000,00 €
150.000,00 €
9.500,00 €
145.450,88 €
2.927.450,88 €
241.361,79
11.04.2013
Abgang von Fahrzeugen durch das verunglückte Feuerwehrfahrzeug.
Deckung:
Mehrerträge bei den Produktsachkonten:
021500 416100 - Erträge aus der Aufl. von SoPo aus Zuweisungen -Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung160100 403100 - Vergnügungssteuer - Steuern, allgemeine
Zuweisungen und allgemeine Umlagen -
186.000,00 €
55.361,79 €
insgesamt
241.361,79 €
15
120101 547145
- Verl. a. d. Ver. von Straßennetz
(Wege, Plätze, Verkehrsl.) - Straßen,
Wege, Plätze, Brücken und Tunnel -
0,00
49.178,80
11.04.2013
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 mussten Verluste aus dem Abgang des Straßennetzes gebucht werden, die nicht
vorhersehbar waren.
Deckung:
16
Mehrerträge beim Produktsachkonto:
160100 403100 - Vergnügungssteuer - Steuern, allgemeine Zuweisungen und
allgemeine Umlagen –
130500 549500
- Zuführungen zu sonstigen
Rückstellungen -
0,00
49.178,80 EUR
11.624,48
23.04.2013
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 müssen der Instandhaltungsrückstellung Kriegsgräber 11.624,48 € zugeführt
werden.
Deckung:
Einsparung beim Produktsachkonto:
130500 522125 - Aufwendungen für Grabbereitungen 11.624,48 EUR
17
010900 7499100
- Umsatzsteuer Zahllast -
0,00
14.370,86
23.04.2013
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 muss beim Produkt 010900 Umsatz-Zahllast gebucht werden. Es entstehen
Mehrauszahlungen in Höhe von 14.370,86 €
Deckung:
Mehrerträge beim Produktsachkonto:
010900 749910 – Leistungen nach dem Familienlastenausgleich 14.370,86 EUR
Erläuterungen
zu den über- und außerplanmäßigen investiven Auszahlungen, die dem
Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab
es geringfügige über- und außerplanmäßige investive Mehrauszahlungen, die
keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten.
- Haushaltsjahr 2012 Lfd.
Nr.
1
Investitionskonto
T 13040002
Bezeichnung
Ansatz
Euro
Schlammfang an der
Einleitungsstelle Brüsseler Allee
0,00
Mehr
Euro
14.280,00
Tag der
Zustimmung
20.03.2012
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2011 ist festgestellt worden, dass der Einbau der Steingabionen zu einem
neuen Schlammfangbecken an der Einleitungsstelle Brüsseler Allee eine Investition darstellt. Das Schlammfangbecken
wird in mehreren Teilabschnitten erstellt. Da die Haushaltssatzung 2012 zum Zeitpunkt der Fertigstellung bereits
aufgestellt war, sind die Mittel außerplanmäßig bereit zu stellen.
Deckung:
2
Einsparung beim Investitionskonto
T 1304 0001
- Sonstige Maßnahmen an Vorflutern -
E 12024001
Beleuchtungsanlagen Genehen
14.280,00 EUR
0,00
10.510,08
12.04.2012
Für die Verlegung des Straßenbeleuchtungskabels zur Erneuerung der Beleuchtung in Genehen war in der
Haushaltsplanung ursprünglich eine Summe unter 10.000,00 € bei der Maßnahmen E 12029000 - Öffentliche
Straßenbeleuchtung - alle Stadtteile - eingeplant worden. Die tatsächlichen Auszahlungen betragen aber trotz
gemeinsamer Durchführung mit dem Kreiswasserwerk 10.510,08 € und sind daher in der Haushaltsausführung separat
aufzuführen.
Deckung:
3
Einsparung beim Investitionskonto
E 12020004 - Graf-Reinald-Straße - Öffentliche Beleuchtung -
E12010039
Straßenausbau Parkweg
10.510,08 EUR
0,00
32.500,00
25.06.2012
Außerplanmäßige Auszahlung für den Straßenausbau (Baustraße) in Erkelenz, Parkweg, (Am Stadtpark) einschl.
Vermessungskosten. Die Maßnahme wurde im Bau- und Betriebsausschuss am 15.03.2012 und 21.06.2012 vorgestellt
und beschlossen.
Eine Einplanung erfolgte in der Finanzplanung für 2013, da bisher noch Grundstücksgeschäfte zu tätigen waren, die
nunmehr abgeschlossen sind.
Deckung:
Einsparung bei Investitionskonto E12010026
- Straßenerneuerung Brückstraße –
und Mehreinzahlungen bei Investitionskonto Nr.
E 12010039 – Straßenausbau Parkweg
25.000,00
7.500,00
Insgesamt
4
B02157008
Mannschaftstransportwagen
Gerderhahn
0,00
32.500,00
21.750,00
26.06.2012
Der bisherige Mannschaftstransportwagen der Feuerwehr Erkelenz, Löschgruppe Gerderhahn, musste ausgesondert
werden, da in Folge von Rostschäden an den tragenden Teilen keine TÜV-Abnahme erfolgte. Somit wurde aus
wirtschaftlichen Gründen ein gebrauchter Mannschaftstransportwagen für die Löschgruppe Gerderhahn angeschafft.
Deckung:
5
Einsparung bei Investitionskonto B 02157007
- Ersatz von technischen Geräten >410,00 € Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung.
E12010048
Straßenerneuerung Stettiner Str.
zwischen St.-Rochus-Weg und
nördlichem Bereich
21.750,00
0,00
60.000,00
EUR
09.07.2012
Außerplanmäßige Auszahlungen für die Straßenerneuerung des Teilabschnittes „Stettiner Straße“.
Für die Sanierung des Teilabschnittes „Stettiner Str.“ ist im Haushalt 2012 kein Ansatz gebildet worden, da sich die
Notwendigkeit einer zeitgleichen Umsetzung mit der Kolberger- und Memelstraße erst im Rahmen der Konkretisierung der
Planungen für die Kolberger- und Memelstraße ergeben hat.
Die Maßnahme wurde im Bau- und Betriebsausschuss am 15.03.2012 und 05.07.2012 vorgestellt und beschlossen.
Deckung:
6
Einsparung bei Investitionskonto E12010026
- Straßenerneuerung Brückstraße -
B06030206
Spielmobil (Transporter)
60.000,00 EUR
0,00
14.800,00
11.10.2012
Außerplanmäßige Anschaffung eines neuen Spielmobils, da das bisherige Spielmobil (Baujahr 1999) im Juli 2012 einen
wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat. Die Anschaffung eines neuen Spielmobils ist dringend erforderlich, da es
tagtäglich sowohl bei städtischen Veranstaltungen benutzt als auch an Erkelenzer Schulen, Kindergärten,
Kirchengemeinden und Vereinen für Feste und andere Aktionen zum Verleih angeboten wird. Der Schaden wurde
unverzüglich der Versicherung gemeldet, die mittlerweile einen Entschädigungsbetrag von 1.450,-- € überwiesen hat.
Deckung:
Einsparung bei den Investitionskonten:
B06030201 - Anschaffungen > 410 € Einrichtungen der Jugendarbeit -
3.000,00 EUR
B01180034 - Kleinlaster mit Kipper (Ersatz f. HS-2472) -
8.600,00 EUR
Baubetriebshof B01180051 - 2 Kleinlaster Pick-Up - Baubetriebshof -
3.200,00 EUR
insgesamt
14.800,00 EUR
7
T12020007
Sanierung Straßenbeleuchtung
Theodor-Körner-Straße
0,00
12.487,90
18.10.2012
Der ursprünglich aus 2010 stammende Auftrag sollte in 2011 abgerechnet werden. In 2011 standen dafür auch Mittel zur
Verfügung. Aufgrund von Verzögerungen bei der Abrechnung beim Auftragnehmer wurde die Abrechnung des Auftrages
jedoch erst im Oktober 2012 vorgenommen. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel wurden leider nicht von 2011 nach
2012 transferiert.
Deckung:
Einsparung beim Investitionskonto T12020006
- Tenholter Str./Kreisverkehr K32 - Öffentliche Beleuchtung -
12.487,90 EUR
Erläuterungen
zur
Genehmigung
von
erheblichen
außerplanmäßigen
ermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NW.
Verpflichtungs-
- Haushaltsjahr 2012 Lfd.
Nr.
1
Investitionskonto
T 12010016
Bezeichnung
Kreisverkehr Brückstraße/Nordpromenade/Theodor-Körner-Straße
Ansatz
Euro
VE 0,00
Mehr
Euro
Tag der
Zustimmung
550.000,00
14.11.2012
Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für die Auftragserteilung zur Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich der Brückstraße/Nordpromenade und Theodor-Körner-Straße
Deckung:
Die Verpflichtungsermächtigung bei Investitionskonto G01130001 - Erwerb und
Verkauf von Grundstücken und Gebäuden - wird in Höhe von
gekürzt.
550.000,00 EUR
Anlage 1 zum Anhang
Anlagenspiegel
Stadt Erkelenz
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand
am
31.12.2011
Euro
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
2. Sachanlagen
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.1.1 Grünflächen
2.1.2 Ackerland
2.1.3 Wald, Forsten
2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.2.1 Kindertageseinrichtungen
2.2.2 Schulen
2.2.3 Wohnbauten
2.2.4 Sonstige Dienst- Geschäfts- und Betriebsgebäude
2.3 Infrastrukturvermögen
2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
2.3.2 Brücken und Tunnel
2.3.3 Gleisanlagen
2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
2.7 Betriebs- und Geschäftssaustattung
2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
3. Finanzanlagen
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
3.2 Beteiligungen
3.3 Sondervermögen
3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
3.5 Ausleihungen
3.5.1 an verbundene Unternehmen
3.5.2 an Beteiligungen
3.5.3 an Sondervermögen
3.5.4 Sonstige Ausleihungen
Zugänge
in
2012
Euro
Abgänge
in
2012
Euro
-
Abschreibungen
Umbuchungen
in 2012
Euro
Abschreibungen
in 2012
Euro
0,00
+/2.082,50
97.749,07
Zuschreibungen
in 2012
Euro
Kumulierte
Afa (auch
Vorjahr)
Euro
Stand
am
31.12.2012
Euro
am
31.12.2011
Euro
767.243,24
+
15.501,76
55.592.940,13
2.467.952,94
556.776,64
3.296.739,94
418.968,82
382.020,00
0,00
280.317,73
15.949,50
244.714,47
1.322,87
53.788,00
0,00
269.920,72
-11.984,90
-257.935,82
151.670,71
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
376.454,81
0,00
0,00
0,00
55.619.504,64
2.875.179,19
543.468,87
3.265.333,85
55.368.156,03
2.467.952,94
556.776,64
3.296.739,94
8.322.032,97
71.409.333,83
5.689.600,01
47.106.785,34
0,00
0,00
-37.818,00
1.666.654,95
532.729,97
0,00
309.115,00
1.725.835,11
486.985,14
16.931,86
0,00
5.343.578,99
142.222,23
1.375.916,37
87.023,29
1.009.649,56
0,00
0,00
0,00
0,00
779.397,06
8.061.209,84
627.890,22
4.742.554,65
7.496.891,08
63.365.055,85
4.714.776,79
47.648.629,52
7.641.954,92
64.724.040,36
5.138.277,99
43.177.094,55
25.225.464,18
957.880,70
0,00
3.651.184,65
91.783.553,03
4.042,89
1.453.539,45
45.365,80
3.628.861,25
5.676.910,26
9.044.776,20
181.374,86
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
623.094,52
1.061.102,85
4.247.330,25
470,00
0,00
0,00
0,00
122.898,51
0,00
0,00
0,00
323.132,43
610,99
337,00
0,00
84.216,64
0,00
14.280,00
1.464.553,92
0,00
0,00
0,00
16.935,00
1.755,10
-7.431.319,15
0,00
32.687,98
0,00
74.435,89
3.506.318,30
405,75
57.366,88
0,00
397.927,20
790.827,45
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
190.145,24
0,00
442.785,35
20.618.978,50
1.384,20
343.266,61
0,00
1.749.674,02
2.513.481,73
0,00
25.406.369,04
851.952,10
0,00
3.222.679,30
72.506.229,94
2.658,69
1.110.272,84
45.365,80
2.196.084,32
4.225.675,49
5.860.450,30
25.225.464,18
800.423,44
0,00
3.282.835,19
74.648.858,23
3.064,44
1.167.639,72
45.365,80
2.218.523,54
3.953.644,99
9.044.776,20
4.654.528,55
990.793,31
37.421.530,74
234.206,43
31.180,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.685.708,56
990.793,31
37.421.530,74
234.206,43
4.654.528,55
990.793,31
37.421.530,74
234.206,43
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
426.001.379,24
8.869.727,75
3.330.903,85
0,00
7.724.200,68
0,00
361
+
Buchwert
0,00
659.041,14
125.786,36
205.951,17
41.106.263,37 390.433.939,77 392.287.936,06
Stadt Erkelenz
Anlage 2 zum Anhang
Forderungsspiegel zum 31. Dezember 2012
Art der Forderungen
Gesamtbetrag des
Haushaltsjahres
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahren
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Gesamtbetrag
des Vorjahres
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
1.1 Gebühren
469.576,89
446.327,61
23.249,28
-
1.2 Beiträge
350.105,64
333.694,62
16.411,02
-
417.105,53
1.3 Steuern
6.675.500,98
6.675.425,60
75,38
-
7.457.369,24
1.4 Forderungen aus Transferleistungen
1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
377.119,09
175.266,14
173.892,15
1.373,99
-
95.527,65
2.016.303,94
2.007.919,87
8.384,07
-
1.928.545,69
2. Privatrechtliche Forderungen
2.1 gegenüber dem privaten Bereich
696.792,83
694.221,96
2.570,87
-
438.853,11
2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
-
-
-
-
-
2.3 gegen verbundene Unternehmen
-
-
-
-
-
2.4 gegen Beteiligungen
-
-
-
-
-
2.5 gegen Sondervermögen
-
-
-
-
3.571.472,23
3. Summe aller Forderungen
10.383.546,42
10.331.481,81
52.064,61
0,00
14.285.992,54
Anlage 3 zum Anhang
Verbindlichkeitenspiegel
zum 31. Dezember 2012
Art der Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag des
Haushaltsjahres
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahren
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Gesamtbetrag des
Vorjahres
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
1. Anleihen
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen
2.1 von verbundenen Unternehmen
-
-
-
-
2.2 von Beteiligungen
-
-
-
-
2.3 von Sondervermögen
-
-
-
-
2.4 vom öffentlichen Bereich
-
-
-
-
2.4.1 vom Bund
-
-
-
-
2.4.2 vom Land
-
-
-
-
2.4.3 von Gemeinden (GV)
-
-
-
-
2.4.4 von Zweckverbänden
-
-
-
-
2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich
-
-
-
-
880.653,22
47.603,32
190.413,28
642.636,62
928.256,54
9.733.309,54
363.128,20
1.178.342,04
8.191.839,30
10.079.139,60
10.436.486,17
740.740,77
2.382.770,91
7.312.974,49
11.610.605,72
2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
2.5 vom privaten Kreditmarkt
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten
2.5.2 von übrigen Kreditgebern
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
3.1 vom öffentlichen Bereich
3.2 vom privaten Kreditmarkt
-
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
-
-
-
-
861.408,45
861.408,45
-
-
831.074,17
752.511,50
752.511,50
-
-
248.727,98
5.124.961,70
5.124.961,70
-
-
12.313.260,30
27.789.330,58
7.890.353,94
3.751.526,23
16.147.450,41
36.011.064,31
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
7. Sonstige Verbindlichkeiten
8. Summe aller Verbindlichkeiten
Nachrichtlich:
Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten :
Bürgschaften für die Hermann-Josef-Stiftung Erkelenz
Bürgschaften für die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co.KG (GEE)
insgesamt:
16.255.308,16
5.238.229,70
21.493.537,86
Stadt Erkelenz
Anlage 4 zum Anhang
Rückstellungsspiegel
Veränderungen im Haushaltsjahr
Arten der
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen Beschäftigte
Beihilferückstellungen Beschäftigte
Pensionsrückstellungen Versorgungsempfänger
Beihilferückstellungen Versorgungsempfänger
Sonstige Rückstellung (Personalaufwand) - LoB
Instandhaltungsrückstellungen Zentrale Dienste
Instandhaltungsrückstellungen Gefahrenabwehr
Instandhaltungsrückstellungen Grundschulen
Instandhaltungsrückstellungen Hauptschulen
Instandhaltungsrückstellungen Realschule
Instandhaltungsrückstellungen Gymnasien
Instandhaltungsrückstellungen Pestalozzi-Schule
Instandhaltungsrückstellungen Kulturförderung
Instandhaltungsrückstellungen KG Oerather Mühlenfeld
Instandhaltungsrückstellungen Westpromenade
Instandhaltungsrückstellungen KG Granterath
Instandhaltungsrückstellungen KG Gerderath
Instandhaltungsrückstellungen Sportförderung
Instandhaltungsrückstellungen Bäderbetrieb
Instandhaltungsrückstellungen Bauxhof
Instandhaltungsrückstellungen Unterkünfte Wohnungslose
Instandhaltungsrückstellungen Unterkünfte Spätaussiedler
Instandhaltungsrückstellungen Kriegsgräber
Instandhaltungsrückstellungen Friedhöfe
Instandhaltungsrückstellungen Mehrzweckgebäude
Rückstellungen für Altersteilzeit
Ürlaubsrückstellungen
Überstundenrückstellungen
Rückstellungen Prüfung GPA
Drohverlustrückstellungen
Übrige sonst. Rückstellungen
Sonst. Rückstellungen
Rückstellungen Prozesskostenrisiko
Gesamt:
Gesamtbetrag
am 01.01.2012
EUR
13.555.310,00
3.972.945,00
12.221.124,80
3.599.960,80
0,00
9.488,17
0,00
231.539,95
31.292,15
618.000,00
1.735.954,91
135.000,00
13.820,85
3.750,31
0,00
3.761,58
1.139,78
110.000,00
0,00
102.615,57
24.000,00
20.000,00
7.248,36
0,00
182.050,37
2.625.016,81
465.096,04
79.366,15
35.972,25
5.299.806,57
0,00
364.842,83
151.729,52
45.600.832,77
Zuführungen
EUR
198.401,00
53.807,00
678.832,20
186.628,20
280.000,00
0,00
53.500,00
819.000,00
45.000,00
565.000,00
511.161,10
155.000,00
8.413,46
0,00
25.000,00
0,00
15.000,00
114.721,86
85.000,00
0,00
10.000,00
0,00
11.624,48
55.000,00
465.654,46
323.196,52
24.944,26
0,00
16.250,00
0,00
0,00
549.233,00
38.770,48
5.289.138,02
Laufende
Auflösungen
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
9.488,17
0,00
101.539,95
30.000,00
618.000,00
1.580.006,48
90.000,00
13.820,85
0,00
0,00
0,00
1.139,78
110.000,00
0,00
102.615,57
0,00
20.000,00
0,00
0,00
52.050,37
0,00
0,00
2.911,02
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.731.572,19
Grund
entfallen
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Gesamtbetrag
am 31.12.2012
EUR
13.753.711,00
4.026.752,00
12.899.957,00
3.786.589,00
280.000,00
0,00
53.500,00
949.000,00
46.292,15
565.000,00
667.109,53
200.000,00
8.413,46
3.750,31
25.000,00
3.761,58
15.000,00
114.721,86
85.000,00
0,00
34.000,00
0,00
18.872,84
55.000,00
595.654,46
2.948.213,33
490.040,30
76.455,13
52.222,25
5.299.806,57
0,00
914.075,83
190.500,00
48.158.398,60
Anlage 3
Lagebericht
Lagebericht
1.
Allgemeines
Nach § 95 GO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht gemäß § 48 GemHVO
beizufügen.
Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des
Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen
Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach
Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der
Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen
Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die
Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO,
soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im
Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen
und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde
liegende Annahmen sind anzugeben.
Zu Beginn des Haushaltsjahres 2007 hat die Stadt Erkelenz das Neue Kommunale
Finanzmanagement eingeführt und legt somit den sechsten Jahresabschluss auf der
Basis dieses neuen Rechnungswesens vor.
2.
Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Jahresergebnisses
Die Gesamtergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von
- 5.013.900 € konnte in der Gesamtergebnisrechnung mit einem Jahresergebnis von
- 3.110.459,80 € (Jahresfehlbetrag des Vorjahres - 5.608.610,73 €) abschließen.
Dies bedeutet eine Verbesserung des Geschäftsverlaufes um 1.903.440,20 €.
Ursächlich für diesen verbesserten Geschäftsverlauf waren sowohl Verbesserungen
von 2.238.599,52 € bei den ordentlichen Erträgen aber auch erhöhte ordentliche
Aufwendungen von insgesamt 909.383,13 €. Zusätzlich konnte beim Finanzergebnis
noch eine Verbesserung von 574.223,81 € erzielt werden. Die Zunahme der
ordentlichen Erträge von ca. 2,2 Mio. € erfolgte bei den „Steuern und ähnlichen
Abgaben“ mit einer Steigerung von ca. 0,2 Mio. €, höhere „Zuwendungen und
allgemeinen Umlagen“ von ca. 0,5 Mio. €, erhöhten „Privatrechtlichen
Leistungsentgelten“ von ca. 0,2 Mio. € und einer Steigerung gegenüber der Planung
bei den „Sonstigen ordentlichen Erträgen“ von ca. 1,2 €.. Die restlichen zusätzlichen
0,1 Mio. € verteilen sich auf mehrere Kontengruppen. Bei den erhöhten ordentlichen
Aufwendungen von ca. 0,9 Mio. € lassen sich insbesondere erhöhte „Personal- und
Versorgungsaufwendungen“ von 0,3 Mio. €, geringere „Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen“ von ca. 2,4 Mio. €, geringerer Abschreibungsaufwand von 0,8 Mio
€, erhöhte Transferaufwendungen von 0,6 Mio € sowie erhöhte „Sonstige
ordentlichen Aufwendungen“ von ca. 3,2 Mio. € feststellen. Ergänzend sei an dieser
Stelle darauf hingewiesen, dass es im 2012er Jahresabschluss erstmalig gelungen
ist, Rückstellungsinanspruchnahmen entsprechend ihres gebildeten Zweckes
ergebnisneutral, also nur in der Finanzrechnung, zu buchen. Dies führt insbesondere
zwischen der Ertragskontengruppe „Sonstige ordentliche Erträge“ und der
Aufwandskontengruppe „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ zu Verwerfungen
gegenüber der Haushaltsplanung.
Unter
Einbeziehung
der
in
2011
nach
2012
vorgenommenen
Ermächtigungsübertragungen bei den Auszahlungen von 4.206.008,80 € und den
Einzahlungen von 3.695.000,00 € verbesserte sich der Bestand der
Gesamtfinanzrechnung an eigenen Finanzmitteln gegenüber der Planung um
1.929.152,53 €. Der Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit verbesserte sich um
5.106.145,37 €, der Saldo aus der Investitionstätigkeit um
5.852.704,60
€ und der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit reduzierte sich um
9.029.697,44 €. Ohne Berücksichtigung der Mittelveränderungen beim Städt.
Abwasserbetrieb und den sonstigen fremden Finanzmittel ergeben sich durch die
vorgenannten Entwicklungen liquide Mittel von 2.259.822,93 € zum 31.12.2012.
Berücksichtigt man den Zahlungsfluss für den Städtischen Abwasserbetriebes und
bei den sonstigen fremden Finanzmittel mit, ergeben sich die in der Bilanz
aufgeführten liquiden Mittel des städtischen Haushalts von 2.356.590,53 €.
3.
Analyse der Vermögenslage
Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das
sich zum 31.12.2012 auf 407.787.600,33 € beläuft. Es hat sich somit im Jahre 2012
um 3.660.208,75 € vermindert. Dabei beträgt das Anlagevermögen 390.433.939,77
€ (Vorjahr: 392.287.936,06 €), was einer Verringerung gegenüber dem Vorjahr um
0,5 % entspricht. Prozentual gesehen beträgt das Anlagevermögen 95,74 % der
Bilanzsumme, während dieser Wert in 2011 noch 95,34 % betrug. Das
Umlaufvermögen umfasst zum Stichtag 13.213.894,79 € oder 3,24 % (Vorjahr
= 15.491.679,35 € bzw. 3,77 %). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten weist
Zahlungen in Höhe von 4.139.765,77 € bzw. 1,02 % (Vorjahr 3.668.193,67 € bzw.
0,89 %) der Bilanzsumme aus.
Das Anlagevermögen besteht aus
•
•
•
Immateriellen Vermögensgegenständen von 125.786,36 € ( - 80.164,81 €)
Sachanlagen von 300.956.577,61 € ( - 1.805.011,49 €)
Finanzanlagen von 89.351.575,80 € (+31.180,01 €)
Das Umlaufvermögen besteht aus
•
•
öffentlichen und privatrechtlichen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen von 10.383.546,42 € (- 4.059.308,12 €)
liquiden Mitteln von 2.356.590,53 € ( + 1.781.523,56 €)
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt zum Bilanzstichtag
4.139.765,77 € (+ 471.572,10 € ).
4.
Analyse der Finanzlage
Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite
ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von
Eigenkapital zum Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen
finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das ja
mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst.
Das Eigenkapital besteht aus
•
•
•
•
der allgemeinen Rücklage in Höhe von
der Sonderrücklage in Höhe von
der Ausgleichsrücklage in Höhe von
dem Jahresfehlbetrag in Höhe von
198.359.406,10
1.637.424,56
6.760.581,72
3.110.459,80
€
€
€
€.
Weiter rechnet man zum Eigenkapital die
•
Sonderposten in Höhe von
119.800.446,89 €.
die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und
durch ihre ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer den Abschreibungsaufwand anteilig neutralisiert.
Die vorstehenden Passivposten umfassen 323.447.399,47 € und weisen somit ein
Eigenkapital von 79,32 % der Bilanzsumme aus (bisher 78,30 %).
Die Rückstellungen in Höhe von 48.158.398,60 €, die man wegen ihres späteren
Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern in erster Linie die
zukünftigen Pensionsaufwendungen.
Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen Art
insgesamt 27.789.330,58 € betragen (bisher 36.011.064,31 €). Sie reduzieren sich
also um 8.221.733,73 € (= - 22,83 %).
Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote
von 18,62 % (bisher 19,84 %). Soweit die Rückstellungen wider erwarten doch nicht
benötigt werden sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit
zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 8.392.471,68 € = 2,06 % der
Bilanzsumme (bisher 7.666.191,82 = 1,86 %) ausgewiesen. Es handelt sich fast
ausschließlich um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren.
5.
Bilanzkennzahlen
Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von
Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich.
Nachstehend einige wichtige Kennzahlen:
Eigenkapitalquote 1
Eigenkapital x 100
Bilanzsumme
= 49,94
%
Vorjahr: 50,24
%
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten
bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz.
Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und desto
höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit.
Ek 2
Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100
Bilanzsumme
=
79,02 %
Vorjahr: 77,94 %
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ (Ek 2) misst den Anteil des „wirtschaftlichen
Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite
der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit
Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die
Wertgröße „Eigenkapital“ um die langfristigen Sonderposten erweitert.
Anlagendeckungsgrad 1
Eigenkapital x 100
Anlagevermögen
=
52,16%
Vorjahr 52,70 %
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 1“ zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert ist.
6.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag
eingetreten sind
Nach dem 31.12.2012 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungsoder erwähnungsbedürftig wären.
7.
Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz
Die Entwicklung der Stadt in den kommenden Jahren wird folgendermaßen beurteilt:
Das Jahr 2012 ist zu Ende und schließt mit einem Minus von 3.110.459,80 € ab.
Soweit das reine Ergebnis. Aber wie ist dieses Ergebnis zu bewerten? Handelt es
sich trotz des negativen Betrages um ein gutes Jahresergebnis vor dem Hintergrund
eines planerischen Defizites von – 5.013.900,00 €? Können Rückschlüsse aus dem
Ergebnis für die zukünftige Entwicklung gezogen werden? Wenn ja, welche?
Die Fokussierung allein auf eine Zahl bringt jedoch zumeist keine weiteren
Erkenntnisse, sondern erst, wenn man diese Zahlen „mit Leben füllt“, ist diese für
weitergehende Analysen zu gebrauchen.
2012 war das Jahr, in dem die Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B
sowie die Parameter zur Berechnung der Hundesteuer bzw. der Vergnügungssteuer
erhöht worden sind. Erkennen kann man dies u.a. daran, dass in 2012 die
Steuererträge gegenüber 2011 um rund 1,95 Mio. € gestiegen sind. Eine Bestätigung
also der vorgenommen Beschlüsse, die auch nachhaltig positiv in der Zukunft wirken
und dadurch die künftigen Haushalte entlasten werden. Ob die Höhe ebenso
nachhaltig sein wird, hängt nicht zuletzt bei den Gewerbesteuererträgen u.a. davon
ab, wie die allgemeine Wirtschaftslage sich allgemein und wie sich speziell die
Gewinne bei den in der Stadt ansässigen Unternehmen entwickeln werden.
Einbußen bei den hiesigen Gewerbetreibenden führen zumindest aufgrund der
Systematik des kommunalen Finanzausgleichs dazu, dass dann stets ein bis zwei
schlechte Ertragsjahre in den Haushalten kompensiert werden müssen. Damit
kommen wir auch schon zur zweiten bestimmenden Ertragsgröße im Haushalt und
damit auch im vorliegenden Jahresabschluss. Die Rede ist von den Zuweisungen
und speziell von den Schlüsselzuweisungen. Diese Schlüsselzuweisungen betrugen
in 2012 ca. 4,8 Mio. €. Über die Bedeutung der Schlüsselzuweisung für den
Haushalt, aber auch die negative Entwicklung dieser Zuweisung in den letzten 4
Jahren speziell für unseren Haushalt, wurde bereits in den letzten Jahren ausführlich
philosophiert. Hier ist erfreulicherweise festzustellen, dass aufgrund der guten
konjunkturellen Gesamtentwicklung für 2013 ein Betrag von ca. 8,3 Mio. € eingeplant
werden konnte. Ebenso verhält es sich bei der dritten tragenden Ertragsart, den
Einkommensteueranteilen. Hier konnte gegenüber 2011 in 2012 ein Mehrertrag von
1,4 Mio. € erzielt werden und für 2013 konnten ebenfalls aufgrund der guten
konjunkturellen Entwicklung nochmals zusätzlich rund 750.000 € eingeplant werden.
Soweit so schön, aber beide Positionen, Schlüsselzuweisungen und
Einkommensteuer, zeigen deutlich auf, dass sie sehr konjunkturabhängig sind. Zwar
hat die Vergangenheit gelehrt, dass dies nicht immer 1:1 auf Erkelenz übertragbar
ist, aber der Trend bei diesen Ertragsarten spiegelt sich auch in Erkelenz wider.
Gehen also die derzeit bundesweit sprudelnden Steuereinnahmen markant zurück,
wird sich dies unweigerlich auch negativ durch geringere Erträge auf unseren
Haushalt auswirken. Für 2013 scheint dies noch keine Gefahr zu sein – ob dies
mittelfristig auch so sein wird, wird die Zeit zeigen. Auf der Aufwandsseite fällt auf,
dass insbesondere die Transferaufwendungen im Bereich „Kinder, Jugend und
Familie“ in den letzten Jahren enorm gestiegen sind. Dies trifft sowohl im Vergleich
zum Ergebnis 2011 als auch im Vergleich zum Ansatz 2013 zu. Da dies aber kein
spezifisches Problem in Erkelenz ist, birgt dies neben den Risiken für die weiteren
Jahre auch zugleich die Hoffnung, dass Bund und Länder nach einer für die
Kommunen auskömmlichen Lösung in diesem Bereich suchen müssten. Dies würde
gleichbedeutend eine Entlastung des Haushaltes nach sich ziehen.
Sieht man sich weiterhin die prognostizierte Entwicklung in der mittelfristigen
Haushaltsplanung bis 2016 an, so erkennt man, dass die dort dargestellten Defizite
bei einem weiterhin schonenden Umgang mit den zur Verfügung stehenden
Ressourcen durchaus von Politik und Verwaltung zum Wohle der Bürger geschultert
werden können. Grundprämisse ist jedoch, dass sich die für 2013 unterstellten
Rahmenbedingungen nicht grundlegend ändern. Diese Rahmenbedingungen gilt es
auch weiterhin sorgsam und vorausschauend zu beobachten, um auf negative
Veränderungen sofort reagieren zu können.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass ein Minus von gut 3,1 Mio. €
keinen Kämmerer zufriedenstellen kann! Auf der anderen Seite ist aber auch zu
sehen, dass das Ergebnis gegenüber dem ursprünglich geplanten Ergebnis von –
5,0 Mio. € eine Reduzierung des Defizites von ca. 1,9 Mio. € oder gut 38 % beträgt.
Dies, verbunden mit den dargestellten Chancen und Risiken, sollten Anreiz genug für
Politik und Verwaltung sein, weiterhin für eine wohlproportionierte mittelfristige
(finanzielle) Entwicklung in Erkelenz zu sorgen.