Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
38111.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
04.12.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechnungsprüfungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 14/061/2013
nichtöffentlich/öffentlich
25.11.2013
Amt 14 Martin Jansen
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
05.12.2013
Rechnungsprüfungsausschuss
11.12.2013
Hauptausschuss
18.12.2013
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Nach Paragraph 96 Absatz 1 S. 4 GO NW entscheiden die Ratsmitglieder über die
Entlastung des Bürgermeisters. Verweigern sie die Entlastung oder sprechen sie
diese mit Einschränkungen aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durch den Rechnungsprüfungsausschuss
sowie das festgestellte Ergebnis dieses Jahresabschlusses haben nicht zu
Einwendungen geführt, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen.
Die vor der Entlastung des Bürgermeisters zu fassenden Beschlüsse des
Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie
über das festgestellte Ergebnis des Jahresabschlusses liegen vor.
Von daher wird vorgeschlagen, dem Bürgermeister die Entlastung hinsichtlich des
Jahresabschlusses 2012 zu erteilen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss/Rat):
„Dem Bürgermeister wird gemäß Paragraph 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW für den
festgestellten Jahresabschluss 2012 die Entlastung erteilt.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine