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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
38047.pdf
Größe
375 kB
Erstellt
26.11.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:06
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/971/2013 öffentlich 29.11.2013 Amt 10 Simon Häusler Änderung der Hauptsatzung hier: Anpassung der Stadtbezirke Beratungsfolge: Datum Gremium 11.12.2013 18.12.2013 Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Durch die Neueinteilung der Kommunalwahlbezirke durch den Wahlausschuss im Juli 2013 ergibt sich die Notwendigkeit, die Stadtbezirke 01 (Erkelenz-Mitte) und 08 (Keyenberg und Venrath) anzupassen. Im Rahmen der Wahlbezirksneueinteilung wurden Borschemich bzw. Borschemich (neu) dem Kommunalwahlbezirk 21 (Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath) zugeordnet. Borschemich bzw. Borschemich (neu), die bislang u. a. den Wahlbezirk 20 bilden und dem Stadtbezirk Erkelenz-Mitte angehören, müssen nun dem Stadtbezirk Keyenberg/Venrath zugeordnet werden. Diese geplante Änderung wurde bereits in der INFO-Runde am 09.10.2013 mit den beteiligten Fraktionen abgestimmt. Diese Änderung der Stadtbezirke soll ab dem Beginn der neuen Wahlperiode des Rates, also ab dem 01.06.2014, in Kraft treten. § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung ist deshalb wie folgt anzupassen: Stadtbezirk 01 02 03 04 05 06 07 08 09 Gemeindeteile (Orte) Erkelenz mit Bellinghoven, Oerath Gerderath mit Fronderath, Gerderhahn, Moorheide, Vossem Schwanenberg mit Geneiken, Genfeld, Genhof, Grambusch, Lentholt Golkrath mit Houverath, Houverather Heide, Hoven, Matzerath Granterath und Hetzerath mit Commerden, Genehen, Scheidt, Tenholt Lövenich mit Katzem, Kleinbouslar Kückhoven Keyenberg und Venrath mit Borschemich, Borschemich (neu), Berverath, Etgenbusch, Kaulhausen, Kuckum, Mennekrath, Neuhaus, Oberwestrich, Terheeg, Unterwestrich, Wockerath Holzweiler, Immerath (neu) und Immerath mit Lützerath und Pesch Die Hauptsatzung und ihre Änderung kann der Rat nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen (§ 7 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW). Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die der Niederschrift beigefügte 6. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit erlassen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: 6. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung Vorlage A 10/971/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 6. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2013 zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz vom 17. April 2008 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 09. Mai 2013 Präambel Aufgrund von § 7 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW, Seiten 666 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.10.2013 (GV. NRW. S. 564), hat der Rat der Stadt Erkelenz am 18. Dezember 2013 mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen: Artikel 1 § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz erhält folgende Neufassung: Stadtbezirk 01 02 03 04 05 06 07 08 09 Gemeindeteile (Orte) Erkelenz mit Bellinghoven, Oerath Gerderath mit Fronderath, Gerderhahn, Moorheide, Vossem Schwanenberg mit Geneiken, Genfeld, Genhof, Grambusch, Lentholt Golkrath mit Houverath, Houverather Heide, Hoven, Matzerath Granterath und Hetzerath mit Commerden, Genehen, Scheidt, Tenholt Lövenich mit Katzem, Kleinbouslar Kückhoven Keyenberg und Venrath mit Borschemich, Borschemich (neu), Berverath, Etgenbusch, Kaulhausen, Kuckum, Mennekrath, Neuhaus, Oberwestrich, Terheeg, Unterwestrich, Wockerath Holzweiler, Immerath (neu) und Immerath mit Lützerath und Pesch Artikel 2 Die aktuelle räumliche Abgrenzung der Bezirke (gem. § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung) ergibt sich aus der dem Original dieser Satzungsänderung als Anlage beigefügten Karte. Artikel 3 Die vorstehende Änderung der Hauptsatzung tritt am 01.06.2014 in Kraft. Anlage zur 6. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2013 zur Änderung der Hauptsatzung