Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
38047.pdf
Größe
375 kB
Erstellt
26.11.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/971/2013
öffentlich
29.11.2013
Amt 10 Simon Häusler
Änderung der Hauptsatzung
hier: Anpassung der Stadtbezirke
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.12.2013
18.12.2013
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Durch die Neueinteilung der Kommunalwahlbezirke durch den Wahlausschuss im
Juli 2013 ergibt sich die Notwendigkeit, die Stadtbezirke 01 (Erkelenz-Mitte) und 08
(Keyenberg und Venrath) anzupassen.
Im Rahmen der Wahlbezirksneueinteilung wurden Borschemich bzw. Borschemich
(neu) dem Kommunalwahlbezirk 21 (Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und
Berverath) zugeordnet. Borschemich bzw. Borschemich (neu), die bislang u. a. den
Wahlbezirk 20 bilden und dem Stadtbezirk Erkelenz-Mitte angehören, müssen nun
dem Stadtbezirk Keyenberg/Venrath zugeordnet werden.
Diese geplante Änderung wurde bereits in der INFO-Runde am 09.10.2013 mit den
beteiligten Fraktionen abgestimmt. Diese Änderung der Stadtbezirke soll ab dem
Beginn der neuen Wahlperiode des Rates, also ab dem 01.06.2014, in Kraft treten.
§ 4 Abs. 1 der Hauptsatzung ist deshalb wie folgt anzupassen:
Stadtbezirk
01
02
03
04
05
06
07
08
09
Gemeindeteile (Orte)
Erkelenz mit Bellinghoven, Oerath
Gerderath mit Fronderath, Gerderhahn, Moorheide, Vossem
Schwanenberg mit Geneiken, Genfeld,
Genhof, Grambusch, Lentholt
Golkrath mit Houverath, Houverather Heide, Hoven, Matzerath
Granterath und Hetzerath mit Commerden, Genehen, Scheidt, Tenholt
Lövenich mit Katzem, Kleinbouslar
Kückhoven
Keyenberg und Venrath mit Borschemich, Borschemich (neu), Berverath,
Etgenbusch, Kaulhausen, Kuckum, Mennekrath, Neuhaus,
Oberwestrich, Terheeg, Unterwestrich, Wockerath
Holzweiler, Immerath (neu) und Immerath mit Lützerath und Pesch
Die Hauptsatzung und ihre Änderung kann der Rat nur mit der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen (§ 7 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW).
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Die der Niederschrift beigefügte 6. Änderungssatzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit erlassen.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage:
6. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung
Vorlage A 10/971/2013 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
6. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2013
zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz vom 17. April 2008
in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 09. Mai 2013
Präambel
Aufgrund von § 7 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW, Seiten 666 ff.),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.10.2013 (GV. NRW. S. 564), hat der Rat der Stadt
Erkelenz am 18. Dezember 2013 mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder
des Rates die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz erhält folgende Neufassung:
Stadtbezirk
01
02
03
04
05
06
07
08
09
Gemeindeteile (Orte)
Erkelenz mit Bellinghoven, Oerath
Gerderath mit Fronderath, Gerderhahn, Moorheide, Vossem
Schwanenberg mit Geneiken, Genfeld,
Genhof, Grambusch, Lentholt
Golkrath mit Houverath, Houverather Heide, Hoven, Matzerath
Granterath und Hetzerath mit Commerden, Genehen, Scheidt, Tenholt
Lövenich mit Katzem, Kleinbouslar
Kückhoven
Keyenberg und Venrath mit Borschemich, Borschemich (neu), Berverath,
Etgenbusch, Kaulhausen, Kuckum, Mennekrath, Neuhaus, Oberwestrich,
Terheeg, Unterwestrich, Wockerath
Holzweiler, Immerath (neu) und Immerath mit Lützerath und Pesch
Artikel 2
Die aktuelle räumliche Abgrenzung der Bezirke (gem. § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung)
ergibt sich aus der dem Original dieser Satzungsänderung als Anlage beigefügten
Karte.
Artikel 3
Die vorstehende Änderung der Hauptsatzung tritt am 01.06.2014 in Kraft.
Anlage zur 6. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2013 zur Änderung der Hauptsatzung