Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
37988.pdf
Größe
532 kB
Erstellt
25.11.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/280/2013
öffentlich
14.11.2013
Amt 61 Manfred Orth
Bebauungsplan Nr. 0310.2 "Unterhahn", Erkelenz-Gerderhahn
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und
Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 0310.2
"Unterhahn", Erkelenz-Gerderhahn und Beschluss zur Einleitung des
frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1
BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
10.12.2013
11.12.2013
18.12.2013
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Der Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes im Ortsteil ErkelenzGerderhahn liegt am nordwestlichen Ortsrand, nördlich der L46 Alte Römerstraße.
Bauplanungsrechtlich liegt das rd. 1,9 ha umfassende Plangebiet derzeit im
Außenbereich n. § 35 BauGB und wird als landwirtschaftliche Flächen genutzt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Bereitstellung von Baugrundstücken
zur Wohnraumversorgung und örtlichen Entwicklung des Ortsteiles Gerderhahn
beabsichtigt. Hierzu ist im aufzustellenden Bebauungsplan ein Wohngebiet
festzusetzen.
Das Angebot an Wohnbaugrundstücken im Ortsteil Gerderhahn ist bis auf eine
geringe Anzahl von Grundstücken in Baulücken erschöpft. Zur mittel- bis langfristigen
Wohnraumversorgung soll daher eine Erweiterung des Siedlungsbereiches zwischen
der L364 In Gerderhahn und der L46 Alte Römerstraße im Anschluss an die südlich
der L46 Alte Römerstraße bestehenden Wohnbebauung erfolgen.
Die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen stehen
derzeit für eine Wohnbaulandentwicklung in der Ortslage nicht zur Verfügung, das
derzeit als Landwirtschaftliche Fläche dargestellte Plangebiet ist daher im Austausch
mit anderen Flächen als Wohnbaufläche neu darzustellen.
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln, der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Fläche
für die Landwirtschaft dar. Die Festsetzung eines Wohngebietes im Bebauungsplan
erfordert daher die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes. Die
Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes erfolgen.
Die städtebauliche Konzeption sieht eine offene max. 1 bis 2-geschossige Bebauung
mit Einzel- und Doppelhäusern auf rd. 20 Baugrundstücken vor.
Ausgehend von der an die Alte Römerstraße angebundenen und in westliche
Richtung verlaufenden Erschließung, ist die Bebauung parallel der L46 Alte
Römerstraße geplant und endet in einer platzartigen Wendeanlage. Der südliche
Rand des Wohngebietes an der L46 erfordert die Anlage eines Lärmschutzwalles,
zur freien Feldflur werden Grün- und Ausgleichsflächen angeordnet.
Zukünftige Erweiterungen des Wohngebiets sind erschließungstechnisch möglich.
Die immissionsschutzrechtliche Situation des Plangebietes mit südlich gelegener L46
wurde ebenso wie die Belange des Artenschutzes im Vorfeld geprüft, hiernach
bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Entwicklung eines Wohngebietes
im vorgesehenen Umfang.
Die Erschließung erfolgt mit Anbindung an die Straße L46 zum überörtlichen Netz. In
Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau soll die Ortstafel Gerderhahn
vorgezogen und eine Geschwindigkeitsdämpfungsmaßnahme angeordnet werden.
Die Baugrundstücke sollen mit Erschließung voraussichtlich ab der zweiten
Jahreshälfte 2015 zur Verfügung stehen.
Die Grundstücke im Plangebiet wurden seitens der Grundstücks- und
Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GEE erworben.
In der Sitzung soll der städtebauliche Vorentwurf vorgestellt, der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 0310.2 „Unterhahn“, ErkelenzGerderhahn, gefasst und die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren für
den zu erarbeitenden Bebauungsplanentwurf beschlossen werden. Gleichzeitig soll
die Verwaltung beauftragt werden, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 und 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen sowie den
Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath zu hören.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt.
Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige
ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen
gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden
Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen
miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende
sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen
Vorlage A 61/280/2013 der Stadt Erkelenz
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Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild
baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0310.2 „Unterhahn“, ErkelenzGerderhahn, wird beschlossen.
2,
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung
vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. 0310.2
„Unterhahn“, Erkelenz-Gerderhahn, zu erarbeiten.
3.
Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0310.2 „Unterhahn“, ErkelenzGerderhahn, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu
unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind
gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur
Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath ist zu
beteiligen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch
einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücksund Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE)
sichergestellt.
Anlage:
Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0310.2 „Unterhahn“,
Erkelenz-Gerderhahn
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