Daten
Kommune
Erkelenz
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37997.pdf
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903 kB
Erstellt
25.11.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/278/2013
öffentlich
14.11.2013
Amt 61 Manfred Orth
Bebauungsplan Nr. XII "Verlängerung Zum Königsberg", ErkelenzLövenich
hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
10.12.2013
11.12.2013
18.12.2013
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 15.12.2010 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Einleitung des
Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. XII „Verlängerung Zum
Königsberg“, Erkelenz-Lövenich, beschlossen und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.
1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Lövenich zu beteiligen.
1.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 10 vom 24.05.2013
bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 04.06.2013 im Rathaus der
Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine
abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom
16.05.2013 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während
des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
3.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Lövenich wurde mit Schreiben vom 16.05.2013
beteiligt.
Beschlüsse zum Inhalt des Bauleitplanverfahren wurden seitens des
Bezirksausschusses Erkelenz- Lövenich nicht gefasst, so dass auch keine
Stellungnahmen vorliegen.
Unabhängig hiervon befasste sich der Bezirksausschuss mit diesem Thema in
seinen Sitzungen am 17.02.2011, 26.03.2012, 23.10.2012 und 11.03.2013.
4.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
vom 09.07.2013 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 17.07.2013 wurde der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“, ErkelenzLövenich, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 13 vom 19.07.2013 in der Zeit
vom 29.07.2013 bis 30.08.2013 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen
der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
vorgetragen. Diese Stellungnahmen sind in der Anlage - Stellungnahmen der
Öffentlichkeit - und Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XII
„Verlängerung Zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich, aufgelistet.
In dieser Sitzung soll über die vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7
BauGB entschieden werden.
Der Bebauungsplan Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich, soll
in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt.
Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine
nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von
Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden
Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen
miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende
sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen
Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild
baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.
Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von
der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes
Vorlage A 61/278/2013 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
2.
Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich, wird nach
Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in den als
Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und
- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und Anlage - Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses
Beschlusses.
Der Bebauungsplan Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“, ErkelenzLövenich, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB
als Satzung beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch
einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücksund Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co.KG (GEE)
sichergestellt.
Anlagen:
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - zur Beschlussvorlage des
Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich
Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“,
Erkelenz-Lövenich
Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung
Zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich
Vorlage A 61/278/2013 der Stadt Erkelenz
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Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr.
XII „Verlängerung zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12..2013 und des Rates
am 18.12.2013
Lfd. Nr.: 1
Öffentlichkeit: X
Schreiben vom: 13.08.2013
Inhalt:
Ich habe in der vergangenen Woche den Entwurf des Bebauungsplanes „Verlängerung zum Königsberg“ eingesehen und dabei folgende darin enthaltene und für mich
so nicht akzeptable Punkte festgestellt:
In dem Bebauungsplanentwurf ist die Straße zum Königsberg in dem noch auszubauenden Bereich als verkehrsberuhigter Bereich dargestellt. In dem mit der GEE
am 20.10.2010 geschlossenen Kaufvertrag ist dies aber anders vereinbart, dort war
unter § 8 Baureifmachung vereinbart worden, dass die Straße im Trennsystem mit
Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen ausgebaut werden soll und ausdrücklich nicht
als verkehrsberuhigter Bereich gelten soll. Ich möchte die Stadt Erkelenz daher bitten, sich an die vertraglichen Vereinbarungen zu halten. Bei den Verhandlungen mit
der GEE im Vorfeld des Kaufvertrages vom 28.10.2010 war mir zudem, zwar nur
mündlich, zugesichert worden, dass die Straße zum Königsberg am Ausbauende offenbleiben soll und für den landwirtschaftlichen Verkehr Richtung Baal bzw. Richtung
des Wirtschaftsweges „Zum Heuberg“ weiter befahrbar bleiben soll. In dem Planentwurf habe ich allerdings gesehen, dass die Straße am Ausbauende durch Poller oder
ähnlichem versperrt werden soll und somit nicht mehr für den landwirtschaftlichen
Verkehr befahrbar bleiben wird. Dies ist für mich und auch andere anliegende Landwirte nicht hinnehmbar, da die alternativen Wegstrecken z.B. über die Hauptstraße
entweder durch viele parkende Autos kaum zu befahren sind oder über schlecht befestigte Feldwege nicht sicher befahrbar sind und auch größere Umwege darstellen.
Ich möchte Sie daher bitten sich auch an vorherige mündliche Absprachen zu halten.
Laut Kaufvertrag mit der GEE vom 28.10.2010 ist eine Begrünung mit niedrig wachsenden Gehölzen und Sträuchern hinter den noch zu erschließenden Baugrundstücken mit einer maximalen Wuchshöhe von 5 m vorgesehen. In ihrem Entwurf ist aber
eine maximale Wuchshöhe bis zu 10 m vorgesehen. Eine solche Wuchshöhe stellt
für meine dahinterliegende Ackerparzelle eine starke Wachstumsbeeinträchtigung
durch Schattenwurf und auch stärkeren Überwuchs dar. Zudem wird ja heute leider
bekanntlich umso dichter, höher und breiter eine Bepflanzung ist auch umso mehr
Müll dort abgeladen, was den naturschutzrechtlichen Nutzen solcher Bepflanzungen
nicht gerade mehrt.
Ich möchte Sie abschließend bitten, sich in allen genannten Punkten an die schriftlichen Vereinbarungen im Kaufvertrag vom 28.10.10 zu halten und sich auch an die
mündlichen Zusicherungen im Vorfeld des Vertrages zu erinnern auf deren Grundlage ich letztendlich den Vertrag mit der GEE abgeschlossen habe.
In Erwartung einer baldigen Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
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Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr.
XII „Verlängerung zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12..2013 und des Rates
am 18.12.2013
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Der Bebauungsplan sieht eine Erschließung in Verlängerung der Straße "Zum Königsberg" vor, die in einer Breite von 6,50 m als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt wird und in einer als Verkehrsfläche festgesetzten Wendeanlage endet. Der Ausbau der mit einer Breite von 6,5m festgesetzten Verkehrsflächen
mit der Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ zur Erschließung des Plangebietes erfolgt unter Berücksichtigung der Nutzungsansprüche im Wohngebiet und
den maßgeblichen Bemessungsfahrzeugen des fließenden Kraftfahrzeugverkehrs,
wie bspw. 3-achsiges Müllfahrzeug. Ein Befahren mit landwirtschaftlichem Verkehr ist
damit im Bedarfsfall möglich. .
Eine Durchfahrtsperre im Bereich der Wendeanlage zur Vermeidung jeglichen, auch
landwirtschaftlichen Durchgangsverkehrs ist durch den Bebauungsplan nicht vorgesehen und auch nicht festsetzbar. Der Plan setzt nur die Flächen fest, die als öffentliche Verkehrsfläche dienen. Eine Regelung, welche Flächen von welchen Fahrzeugen befahren werden können, wird nicht getroffen.
Die Grundstücksverhandlungen der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der
Stadt Erkelenz GEE erfolgten vor Aufstellung des Bebauungsplanes, in dem die Belange des Verkehrs und geplanter Nutzungen zu berücksichtigen sind, privatrechtliche Zusagen können hiervon abweichen.
Die in der Stellungnahme angeführten Flächen mit Maßnahmen zum Anpflanzen von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Flächen oder Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft befinden sich im westlichen bzw. südlichen Planbereich. Hieran angrenzende Flächen
werden durch Verschattung nur peripher tangiert. Die Wuchshöhe der Pflanzmaßnahmen wird im Bebauungsplan nicht festgelegt. Festgesetzt werden die Flächen
oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft in einer Tiefe von 10m. In den Bebauungsplan ist eine Pflanzliste aufgenommen. Die freiwachsenden Sträucher können eine Wuchshöhe von 3 bis 5m und
die Laubbaum-Solitären (kleinkronige Bäume) i.M. von bis zu 15m erreichen, die
nachbarrechtlichen Grenzabstände zu landwirtschaftlichen Flächen sind hierbei zu
berücksichtigen.
Beschlussvorschlag:
Den Anregungen wird nicht gefolgt, die landwirtschaftlichen Belange sind hinreichend
berücksichtigt.
Lfd. Nr.: 2
Öffentlichkeit: X
Schreiben vom: 23.08.2013
Seite 3
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr.
XII „Verlängerung zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12..2013 und des Rates
am 18.12.2013
Inhalt:
Wir, die Anlieger der Straße An der Hofkirche (zwischen Am Lerchenpfad und Zum
Königsberg) nehmen zu dem o.g. Bebauungsplanentwurf wie folgt Stellung:
1. Belastung der Straße „An der Hofkirche“ durch den Baustellenverkehr
während des Baus der neuen Erschließungsstraße und des Lärmschutzwalles
Bei der Straße „An der Hofkirche“ handelt es sich ihrem Charakter und ihrer Zweckbestimmung nach um eine Wohnstraße, die der Erschließung der angrenzenden
Wohngrundstücke dient.
Die Straße ist lediglich ca. 4,70 m breit (im Bereich der Straßenlaternen entsprechend noch enger) und weist keinen separaten Gehweg auf. Die Befestigung besteht
aus Verbundsteinpflaster. Die Straße ist somit völlig ungeeignet, Baustellenverkehr in
einem Ausmaß aufzunehmen, wie es für die Herstellung der neuen Erschließungsstraße „Verlängerung Zum Königsberg“ und des geplanten Lärmschutzwalles erforderlich sein wird.
Nach den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) ist für den Begegnungsverkehr LKW-PKW eine Breite von mindestens 5,0 – 5,55 m erforderlich. Diese
Mindestanforderung ist hier nicht erfüllt. Die Mindestbreite für den Begegnungsverkehr LKW-LKW beträgt sogar 5,90 – 6,35 m. Außerdem würde die Straße aufgrund
der Intensität des Baustellenverkehrs insbesondere beim Anschütten des Walles mit
großen und schweren LKW, so starken Belastungen ausgesetzt werden, dass gravierende Schäden an der Straße zwangsläufig die Folge sein werden. Wir verweisen in
diesem Zusammenhang auf § 45 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 2 StVO.
Wie bereits erwähnt, weist die Straße keinen Gehweg, geschweige denn einen Radweg auf. Es besteht somit akutes Unfallrisiko mit der Gefahr, dass Menschen zu Tode kommen.
Wir fordern deshalb durch verkehrslenkende Maßnahmen, den Baustellenverkehr von der Straße „An der Hofkirche“ fernzuhalten. Dies kann ohne viel Aufwand
mit der Aufstellung eines Durchfahrtsverbotsschildes für Baustellenverkehr oder ein
generelles Durchfahrtsverbot für LKW, ausgenommen zur Andienung der Anlieger
„An der Hofkirche“ erreicht werden.
Der Baustellenverkehr sollte deshalb über die „Körrenziger Straße“ (diese ist
ausreichend breit und bituminös befestigt) geführt werden, wobei dann die Baustelle
durch entsprechende Befestigung (als Baustraße) eines Teils des jetzigen Feldweges zwischen der „Körrenziger Straße“ und der Straße „Zum Königsberg“ angefahren
werden kann.
Außerdem müssen die bei der Stadt Erkelenz für die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten zuständigen Stellen (oder auch die GEE) bereits in der Ausschreibung
darauf hinweisen, dass ein Befahren der Straße „An der Hofkirche“ nicht gestattet ist.
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Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr.
XII „Verlängerung zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12..2013 und des Rates
am 18.12.2013
2. Belastung der Straße „An der Hofkirche“ durch den Baustellenverkehr
während der Bebauung der Grundstücke
Hier gilt das oben zum Ausbauzustand der Straße „An der Hofkirche“ gesagte entsprechend. Die Situation ist sogar noch kritischer zu sehen. Während der Bau der
Erschließungsstraße und des Lärmschutzwalles sich in einem überschaubaren Zeitrahmen hält, wird der Baustellenverkehr zur Bebauung der Grundstücke sich über
Monate und Jahre hinziehen. Die Straße würde ihre eigentliche Funktion als Wohnund Erschließungsstraße einbüßen, mit all den bereits oben beschriebenen Folgen.
Wir fordern deshalb ein dauerhaftes Durchfahrtsverbot für LKW, ausgenommen zur
Andienung der Anlieger der Straße „An der Hofkirche“.
3. Erschließungsstraße des neuen Baugebietes
Um der künftigen erheblichen Verkehrsmehrbelastung für die Straße „An der Hofkirche“ sowie dem bereits jetzt bestehenden Mangel an öffentlichem Parkraum
entgegenzuwirken, müssen im Bereich der künftigen Erschließungsstraße ausreichend öffentliche Stellplätze zur Aufnahme des Mehrverkehrs (Quell- und Besucherverkehr) ausgebaut werden. Die den künftigen Grundstückseigentümern des
neuen Baugebietes auferlegte Verpflichtung zum Nachweis von zwei Stellplätzen auf
ihren Grundstücken reicht nicht aus. Die durch das neue Baugebiet entstehende
Mehrverkehrsbelastung (mind. 60 Fahrten pro Tag) wird nach der derzeitigen Planung der Erschließungsstraße mit Wendehammer zum weit überwiegenden Teil über
unsere Straße verlaufen. Außerdem wird auch der landwirtschaftliche Verkehr, der
derzeit über den Feldweg (künftige Erschließungsstraße) verläuft, dann ausweichen
und unsere Straße benutzen.
Wir fordern deshalb, neben dem Bau einer ausreichenden Anzahl von öffentlichen
Stellplätzen auf den Wendehammer zu verzichten und so eine Zu- und Abfahrtsmöglichkeit für Bewohner und Besucher des neuen Baugebietes sowie des landwirtschaftlichen Verkehrs von der bzw. zur „Körrenziger Straße“ zu ermöglichen und die
Befestigung des Reststückes des verbleibenden Feldweges zwischen neuer Erschließungsstraße und der „Körrenziger Straße“ vorzusehen. Nur hierdurch kann eine wesentliche Reduzierung der künftigen Verkehrsmehrbelastung unserer Straße
erreicht werden.
Abschließend ist es uns wichtig darauf hinzuweisen, dass wir uns keineswegs gegen
das neue Baugebiet als solches wenden. Auch uns ist bewusst, dass es für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks Lövenich wichtig ist, hier weitere Wohnbaufläche
zu schaffen. Uns geht es allein darum, ein ausgewogenes Verhältnis von Nutzen und
Lasten bei der Realisierung des neuen Baugebietes herzustellen. Wir bitten deshalb
auch darum, diese Stellungnahme als konstruktiven Beitrag für eine zügige Umsetzung des Bebauungsplanes zu verstehen. Im Gegenzug erwarten wir von Ihnen aber
auch, dass Sie sich mit den von uns geschilderten Problemstellungen und den aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten ernsthaft auseinander setzen und diese unter Ausschöpfung aller Ihrer Möglichkeiten (in rechtlicher wie in fachlicher Hinsicht) in das
weitere Planungsverfahren einfließen lassen. Außerdem halten wir es für erforderlich,
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Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr.
XII „Verlängerung zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12..2013 und des Rates
am 18.12.2013
uns vor Beginn der Bauarbeiten in angemessener Form, etwa im Rahmen einer Informationsveranstaltung, über Ablauf und Dauer der Bauarbeiten zu informieren.
Als Ansprechpartner für Rückfragen steht Ihnen XX zur Verfügung.
Dieser Stellungnahme sind einige Fotos zur Dokumentation der Situation vor Ort und
zur Verdeutlichung der von uns geschilderten Problemstellungen beigefügt.
Bild 1 zeigt den Charakter der Straße als ruhige Wohnstraße
Bild 2 zeigt die beengten Verhältnisse der Straße
Bild 3 zeigt die Auslastung des jetzt bereits vorhandenen Parkstreifens im Bereich
der Straßen „Zum Königsberg“ / „An der Hofkirche“
Bild 4 zeigt, dass bereits jetzt leichte Straßenschäden vorhanden sind, die hauptsächlich durch den erhöhten LKW-Verkehr in der Zeit der Sperrung der Hauptstraße in 2012/13 entstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Zu 1) und 2)
Die in der Stellungnahme angeführten Sachverhalte sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens, die Führung der Baustellenverkehre ist Gegenstand der
Prüfung und der Planung im Zuge der Realisierung des Bebauungsplanes. Die hier
notwendigen Maßnahmen sind in Abstimmung mit der Ordnungsbehörde zu treffen,
verkehrsrechtliche Anordnungen obliegen hiernach der Ordnungsbehörde. Es erfolgt
ein entsprechender Hinweis an die Behörde zur Prüfung der vorgetragenen Stellungnahme.
Zu 3)
Der Bebauungsplan sieht eine Erschließung in Verlängerung der Straße "Zum Königsberg" vor, die in einer Breite von 6,50 m als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt wird. Diese Erschließung ist in der Dimensionierung ausreichend den Ziel- und Quellverkehr des Planbereiches aufzunehmen. Für die weitere
Erschließung des Baugebietes stehen die Straßen " Zum Königsberg " und „Dingbuchenweg“ mit ausreichender Dimensionierung zur Verfügung.
Aufgrund der Lage der Straße „An der Hofkirche“ im Verkehrsnetz und des gegebenen Ausbaustandards sowie der geringen Größe des Plangebietes, ist von einer relevanten Erhöhung der Verkehrsmenge in Folge der Bauleitplanung nicht auszugehen. Mit der Bauleitplanung entstehen voraussichtlich ca. 15 Baugrundstücke mit
zwischen 15 und 22 Wohneinheiten. Das zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen kann nur geschätzt werden. Mit überschätzten Werten von ca. 77 EW könnte das geschätzte werktägliche Verkehrsaufkommen ca. 135 Fahrten des motorisier-
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Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr.
XII „Verlängerung zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12..2013 und des Rates
am 18.12.2013
ten Individualverkehrs betragen. Verlässliche Prognosen über die Verteilung des
Verkehrsaufkommens auf die einzelnen Anschlussknotenpunkte an das übergeordnete Netz sind nicht möglich.
Der Ausbau der mit einer Breite von 6,5m festgesetzten Verkehrsflächen mit der
Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ zur Erschließung des Wohngebietes
erfolgt unter Berücksichtigung der Nutzungsansprüche im Wohngebiet und den maßgeblichen Bemessungsfahrzeugen des fließenden Kraftfahrzeugverkehrs, wie bspw.
3-achsiges Müllfahrzeug. Ein Befahren mit landwirtschaftlichem Verkehr ist damit im
Bedarfsfall möglich. Eine Durchfahrtsperre im Bereich der Wendeanlage zur Vermeidung jeglichen, auch landwirtschaftlichen Durchgangsverkehrs, ist durch den Bebauungsplan nicht vorgesehen und auch nicht festsetzbar.
Die Verkehrsführung ist im Bebauungsplanverfahren nicht zu regeln. Sollten nach
Realisierung des Bebauungsplanes verkehrliche Probleme festgestellt werden, so
können seitens der Ordnungshörde verkehrsrechtliche Maßnahmen auch zur Verkehrslenkung getroffen werden.
Gegenstand des Genehmigungsverfahrens bzw. Prüfverfahrens genehmigungsfreier
Vorhaben privater Hochbauten ist u. a. der Nachweis einer ausreichenden Anzahl
Stellplätze für die geplante Nutzung auf dem Grundstück. Die Prüfung der Bauaufsichtsbehörde orientiert sich an der Verwaltungsvorschrift BauO NW a. F hinsichtlich
notwendiger privater Stellplätze. Die Erschließungsstraße in Verlängerung der Straße Zum Königsberg ist in der Dimensionierung so gewählt, dass die erforderlichen
öffentlichen Stellplätze gemäß einer noch zu erstellenden Ausbauplanung in der Fläche untergebracht werden können.
Aufgrund der Ausbaubreite verbleibt eine ausreichende Fahrbahnbreite, um u. a.
landwirtschaftlichen Fahrzeugen eine Durchfahrt zu ermöglichen.
Damit ist ein zusätzlicher landwirtschaftlicher Verkehr über die Straße „An der
Hofkirche“ nicht zu erwarten.
Der Ziel- und Quellverkehr des Plangebietes ist für ein Allgemeines Wohngebiet typisch. Diese Belastung ist durch die umliegenden Wohngebiete hinzunehmen und
überschreitet nicht die Grenze der Zumutbarkeit.
Das Erfordernis für einen Anschluss der Straße „Zum Königsberg“ an die Körrenziger
Straße besteht nicht, dass Plangebiet ist mit den bestehenden Verkehrsanlagen ausreichend erschlossen und an das übergeordnete Verkehrsnetz angebunden.
Beschlussvorschlag:
Zu 1) und 2)
Die in der Stellungnahme angeführten Sachverhalte sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens, die Führung der Baustellenverkehre ist Gegenstand der
Prüfung und der Planung im Zuge der Realisierung des Bebauungsplanes.
Zu 3)
Den Anregungen der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
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Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr.
XII „Verlängerung zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12..2013 und des Rates
am 18.12.2013
Lfd. Nr.: 3
Öffentlichkeit: XX
Schreiben vom: ohne Datum
Inhalt:
Die unterzeichnenden Landwirte fordern hiermit, dass die Durchfahrt zum Körrenziger Weg erhalten bleibt. Die Befürchtung seitens der Stadt, dass dort starker Autoverkehr stattfindet, wenn der Weg hinter dem neu geplanten Baugebiet „Verlängerung Zum Königsberg“ offen bleibt, teilen wir nicht. Da der Weg im unerschlossenen
Teil unbefestigt bleiben wird, das heißt, im jetzigen Zustand verbleiben wird, ist es
sehr unwahrscheinlich, dass dort Autoverkehr von Bewohnern der Straßen Zum Königsberg oder An der Hofkirche erfolgen wird, weil dann wäre dies nämlich schon
jetzt der Fall.
Zudem kann solch ein unerlaubter Autoverkehr durch Beschilderung oder technische
Maßnahmen, wie für Traktoren jedoch nicht für PKW’s überfahrbare Bodenschwellen, verhindert werden. Wir fordern außerdem, dass das ausgebaute Straßenstück
der Straße Zum Königsberg mit einer Fahrbahnbreite von mindestens 3,50 m erhalten bleibt.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Der Ausbau der mit einer Breite von 6,5m festgesetzten Verkehrsflächen mit der
Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ zur Erschließung des Plangebietes
erfolgt unter Berücksichtigung der Nutzungsansprüche im Wohngebiet und den maßgeblichen Bemessungsfahrzeugen des fließenden Kraftfahrzeugverkehrs, wie bspw.
3-achsiges Müllfahrzeug. Ein Befahren mit landwirtschaftlichem Verkehr ist damit im
Bedarfsfall möglich. Das westliche Ende der geplanten Verlängerung der Straße
Zum Königsberg kann bei entsprechender baulicher Ausführung der Überfahrt im
Bedarfsfall auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen überfahren werden. Eine Festsetzung im Bebauungsplan ist hierzu nicht möglich, die bauliche Ausführung obliegt
der Ausführungsplanung der Erschließungsanlagen.
Beschlussvorschlag:
Die Anregung wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt.
Lfd. Nr.: 4
Öffentlichkeit: X
Seite 8
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr.
XII „Verlängerung zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12..2013 und des Rates
am 18.12.2013
Schreiben vom: 29.08.2013
Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen den Bebauungsplan Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“, in Erkelenz-Lövenich ein.
Ich habe Bedenken, dass die Wirtschafts- und Erweiterungsfähigkeit meines Betriebes eingeschränkt wird.
Wenn die Stadt Erkelenz mir schriftlich bestätigt, dass sowohl die Wirtschaftsfähigkeit
wie auch die Erweiterungsmöglichkeiten meines Betriebes nicht eingeschränkt werden, ziehe ich meinen Einspruch zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Im Rahmen der Offenlage wurde dem Verfasser der Stellungnahme bereits mitgeteilt,
dass ein Widerspruch im Verwaltungsrecht sich nur gegen einen unmittelbaren Verwaltungsakt richten kann. Die Aufstellung des Bebauungsplanes richtet sich nach
den Verfahrensgrundsätzen und Vorgaben des BauGB.
Die Planung des Bebauungsplanentwurfes Nr. XII "Verlängerung Zum Königsberg"
beeinträchtigt den landwirtschaftlichen Betrieb des Verfassers der Stellungnahme
nicht in Bezug auf die betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten. Die Bebauung des
Bebauungsplanes Nr. XII "Verlängerung Zum Königsberg" wird durch aktive Lärmschutzmaßnahmen gegenüber betrieblichen Emissionen geschützt. Allerdings bestehen heute schon gegenüber dem landwirtschaftlichen Betrieb die betriebliche Entwicklung begrenzende Abwehransprüche der Wohnbebauungen an den Straßen "Am
Lerchenpfad" und "An der Hofkirche" sowie der Körrenziger Straße. Diese Abwehransprüche des Wohnungsbestandes begrenzen bereits heute betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten die zusätzliche Emissionen verursachen derart, dass auch ohne
das Plangebiet eine Überschreitung der Grenz- und Richtwerte an diesen Wohnbereichen durch die betrieblichen Emissionen vorliegen.
Im Ergebnis wird der landwirtschaftliche Betrieb durch den Bebauungsplanentwurf
Nr. XII "Verlängerung Zum Königsberg" nicht weiter eingeschränkt, da er durch die
Bestandssituation bereits begrenzt ist. Eine weitere betriebliche Entwicklung, die mit
einer Erhöhung der Betriebsemissionen einhergeht, ist nur mit betrieblichen Schutzmaßnahmen denkbar.
Seite 9
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr.
XII „Verlängerung zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12..2013 und des Rates
am 18.12.2013
Beschlussvorschlag:
Die Belange des landwirtschaftlichen Betriebes sind hinreichend berücksichtigt, der
Betrieb des Verfassers der Stellungnahme wird durch die Planung nicht weiter eingeschränkt.
Lfd. Nr.:
Öffentlichkeit:
Schreiben vom:
Inhalt:
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Beschlussvorschlag:
Seite 1
Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich und des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung zum Königsberg“, ErkelenzLövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des
Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013
Lfd. Nr.: 1
Träger: Kreisverwaltung Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen, 52525 Heinsberg
Schreiben vom: 28.08.2013
Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der o.g. Bauleitplanung wird wie folgt Stellung genommen:
Das Gesundheitsamt und das Amt für Umwelt und Verkehrsplanung haben keine
Einwendungen erhoben.
Amt für Bauen und Wohnen – Untere Immissionsschutzbehörde –
Gegen die vorliegenden Planungen bestehen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht
weiterhin Bedenken.
Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zeigen, dass im Nachtzeitraum
die geltenden Immissionsgrenzwerte bereits ohne die Geräuschbelastungen der südlich gelegenen Windkraftanlagen ausgeschöpft sind. Würde man die ermittelten Geräuschbelastungen mit denen der von den Windkraftanlagen ausgehenden Geräuschbelastungen überlagern, dann ist zu besorgen, dass die geltenden Immissionsrichtwerte überschritten werden (40 dB (A) + 39 dB (A) = ca. 42 dB (A).
Meine Bedenken können ausgeräumt werden, wenn über eine schalltechnische
Prognose nachgewiesen wird, dass die geltenden Immissionsgrenzwerte der TALärm unter Berücksichtigung der Gesamtbelastung im Plangebiet eingehalten werden.
Meine seinerzeit geäußerten Bedenken zum Schattenwurf können ausgeräumt werden, wenn über ein Schattenwurfgutachten nachgewiesen wird, dass im Plangebiet
die Schattenwurfbelästigung, die von den bestehenden und von den geplanten
Windkraftanlagen ausgeht, den geltenden Anforderungen entspricht.
Weitere Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgetragen.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Der Bebauungsplanes Nr. XII "Verlängerung Zum Königsberg" setzt für fast das gesamte Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Lediglich ein einzelnes
Grundstück im Südosten wird als Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt. Diese Festsetzung wird aus dem bereits seit 1981 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. VI/2
"Am Lerchenpfad"und seiner 2. Änderung, rechtskräftig seit 1989, in den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“ übernommen.
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Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich und des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung zum Königsberg“, ErkelenzLövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des
Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013
Die östlich des Grundstückes gelegene landwirtschaftliche Wegeparzelle wird hiermit
planungsrechtlich gesichert.
Die Konzentrationszone der Stadt Erkelenz für die bestehenden 9 Windenergieanlagen südlich der Ortslage Lövenich befindet sich in einem Abstand von rd. 1.250 bis
1.300m zur nächstgelegen schutzwürdigen Nutzung am südlichen Ortsrand Lövenich. Weitere Anlagen südlich Lövenich befinden sich in einem größeren Abstand
auf dem Gebiet der Städte Hückelhoven und Linnich. In der Anlagengenehmigung
wurden bestehende immissionsschutzrechtliche Schutzansprüche berücksichtigt. In
der Bauleitplanung sind die bestehenden Anlagen ebenfalls zu berücksichtigen.
Der seit 1981 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. VI/2 „Lerchenpfad“, ErkelenzLövenich und seine 2. Änderung, rechtskräftig seit 1989, grenzen östlich an das
Plangebiet des Bebauungsplanentwurfes Nr. XII an. In den rechtskräftigen Bebauungsplänenwird für die Bebauung südlich der Straße "Zum Königsberg" ein Reines
Wohngebiet (WR) gemäß § 3 BauNVO i. d. F. v. 1977 festgesetzt.
Für die Windenergieanlagen (WEA) südlich Lövenich ist die Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte im Rahmen der Baugenehmigung im Jahre 2001 durch
Gutachten zum Lärm (Geräuschimmissionsgutachten WINDTEST, 25709 KaiserWilhelm-Koog, Az.: WT1504/00, 25.09.2000;) und zum Schattenwurf (Schattenwurfgutachten WINDTEST, 41517 Grevenbroich, Az.: SW0002B, 02.10.2000 und 1.
Nachtrag SW00002BN1 25.10.2000) nachgewiesen worden. Die Gutachten sind Bestandteil der Baugenehmigung.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“ rückt
nicht näher an die bestehenden WEA heran. Mit der Festsetzung eines Allgemeinen
Wohngebietes (WA) werden zudem geringere Schutzansprüche als für das bereits
bestehende Reine Wohngebiet (WR) begründet.
Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte hinsichtlich bestehender landwirtschaftlicher
Betriebe in der Nachbarschaft zum Plangebiet sowie genehmigter WEA im Süden
des Plangebietes wurde durch die schalltechnische Untersuchung Nr. 11 02 013/05
vom 06. 05. 2013 und der ergänzenden Stellungnahme vom 15. 11. 2013, festgestellt. Demnach hält die zukünftige Gesamtbelastung (WEA Bestand, 3 landwirtschaftliche Betriebe) die WA-Immissionsrichtwerte nach TA Lärm ein. Für das
Grundstück des Plangebietes mit WR-Festsetzung weist das der Genehmigung der
bestehenden WEA zugrunde liegende Schallgutachten bereits eine Überschreitung
des WR-Immissionsrichtwertes zur Nachtzeit von 35 dB(A) um 0,7 dB (Beurteilungspegel gerundet 36 dB(A)) auf. Die landwirtschaftlichen Betriebe erzeugen an der zukünftig den WEA zugewandten Gebäudeseite (Gebäudesüdseite) einen nächtlichen
Beurteilungspegel von unter 28 dB(A), so dass in der Summe mit den bestehenden
WEA keine weitere relevante Pegelerhöhung über den gerundeten Beurteilungspegel
von 36 dB(A) hinaus gegeben sein wird.
Auf dem Stadtgebiet Linnich wird derzeit ein Bauleitplanverfahren zur planungsrechtlichen Sicherung für 16 neue WEA durchgeführt. Im Zuge des Verfahrens wurden ein
Schallgutachten sowie ein Gutachten zur Untersuchung der Immissionen durch
Schattenwurf durch die Stadt Linnich in Auftrag gegeben. Beide Gutachten betrachten die Auswirkungen der 16 neu zu errichtenden WEA unter Berücksichtigung be-
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Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich und des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung zum Königsberg“, ErkelenzLövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des
Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013
reits bestehender 20 Anlagen als Vorbelastung. Mit dem derzeit in der Bauleitplanung der Stadt Linnich vorgelegten Schallgutachten wurde der Nachweis, dass die
Richtwerte der TA Lärm für das bestehende Reine Wohngebiet (WR) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. VI/2 "Lerchenpfad" und seiner 2. Änderung sowie die
maßgeblichen Richtwerte für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr.XII „Verlängerung Zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich, durch die geplanten WEA im Zusammenwirken mit den bestehenden WEA, eingehalten werden, noch nicht abschließend geführt. In der Bauleitplanung der Stadt Linnich sind bereits bestehende bauplanungsrechtliche Festsetzungen zur Nutzungsart und deren immissionsschutzrechtliche Schutzansprüche weiterhin zu beachten. Darüber hinaus sind im Einwirkungsbereich der geplanten Windenergieanlagen nicht nur bestehende Windenergieanlagen, sondern alle Anlagen im Sinne der TA Lärm, hier z. B. landwirtschaftliche
Betriebe, Gewerbebetriebe, als Vorbelastung zu betrachten.
Das Schattenwurfgutachten Nr. 3065-13-S3 der Stadt Linnich stellt fest, dass das
geplante Wohngebiet des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“
außerhalb der Schattenreichweite der bestehenden und neuen WEA liegt.
Beschlussvorschlag:
Den Anregungen des Kreises Heinsberg wird mit dem Nachweis der Einhaltung der
Immissionsrichtwerte gefolgt, der Belang des Immissionsschutzes wird seitens der
Stadt Erkelenz angemessen berücksichtigt.
Lfd. Nr.: 2
Träger: Entwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Stadt Linnich, Rurdorfer Str. 64, 52441 Linnich
Schreiben vom: 25.10.2013
Inhalt:
Sehr geehrter Herr Orth,
die Stadt Linnich hält ihre Stellungnahme vom 10.06.2013 aufrecht und bittet, dass
ihre Interessen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gewahrt werden. In der Stellungnahme vom 10.06.2013 im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB habe ich erklärt, dass die Stadt Linnich keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung
mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) und die Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erhebt. Diese Stellungnahme bezog
sich auf die Festsetzung WA. Hintergrund sind die laufenden Bauleitplanverfahren
der Stadt Linnich zur Darstellung und Festsetzung von Konzentrationszonen für
Windenergie im Bereich nördlich der Ortsteile Körrenzig, Kofferen und Hottorf.
Da das Anschreiben der Stadt Erkelenz vom 25.07.2013 keinen Planentwurf enthielt,
musste ich davon ausgehen, dass an dem Entwurf gegenüber dem Exemplar zur
Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB keine Änderungen vorgenommen wurden.
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Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich und des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung zum Königsberg“, ErkelenzLövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des
Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013
Im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich „Windenergie-Körrenzig-Kofferen-Hottorf“ und zum
Bebauungsplan Nr. 9 „Windenergie-Körrenzig-Kofferen-Hottorf“ hat die Stadt Linnich
die Stadt Erkelenz beteiligt.
In Ihrer Stellungnahme vom 10.10.2013 dazu heißt es: „Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohnbaufläche Zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich und die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“ mit der
Festsetzung eines Wohngebietes (WA/WR) stehen mit durchgeführter Offenlagen § 3
Abs. 2 BauGB vor dem Verfahrensabschluss“.
Die Stadt Linnich erhebt keine Bedenken gegen die Festsetzung eines allgemeinen
Wohngebietes (A). Sie spricht sich aber strikt gegen die Festsetzung eines reinen
Wohngebiets (WR) aus und sieht darin einen Verstoß gegen das Abstimmungsgebot
gem. § 2 Abs. 2 BauGB. Während ein allgemeines Wohngebiet zum Wohnen
gleichermaßen geeignet ist, würde die Festsetzung eines auch städtebaulich an dieser Stelle fragwürdigen reinen Wohngebietes (durch landwirtschaftliche Betriebe und
Nähe des Außenbereichs geprägter Gebietscharakter) die Planungshoheit der Stadt
Linnich bezogen auf die Möglichkeiten, der Windenergie Raum zu geben, unangemessen einschränken. Ich verweise auf die Abwägung Ihrer Stellungnahme in der
Ratssitzung vom 18.07.2013 und die schalltechnische Untersuchung, die Ihnen im
Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 zum Bebauungsplan Nr. 9 „WindenergieKörrenzig-Kofferen-Hottorf“ vorgelegt wurden.
Ein Satzungsbeschluss vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme und der Ihnen
vorliegenden Informationen zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Linnich „Windenergie-Körrenzig-Kofferen-Hottorf“ und zum Bebauungsplan Nr. 9
„Windenergie-Körrenzig-Kofferen-Hottorf“ wäre abwägungsfehlerhaft. Da die berührten Belange der Stadt Linnich bekannt sind und waren und von Einfluss auf das Ergebnis (Festsetzung eines WR anstatt eines WA) waren, ist dies ein beachtlicher
Fehler gem. § 214 BauGB. Ungeachtet der von Ihnen bis zum 30.08.2013 gesetzten
Frist.
Leider habe ich den Planentwurf noch nicht vorliegen. Ich habe ihn heute bei der
Stadt Erkelenz angefordert und behalte mir nach Einsicht in den Planentwurf und die
ergänzenden Unterlagen weitere, ergänzende Stellungnahmen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Der Bebauungsplan Nr.XII „Verlängerung Zum Königsberg“, Stadtbezirk Lövenich
setzt für fast das gesamte Plangebiet ein "Allgemeines Wohngebiet" fest. Lediglich
ein Grundstück im Südosten des Plangebietes wird als "Reines Wohngebiet" festgesetzt. Diese Festsetzung wird aus dem bereits seit 1981 rechtskräftigen Bebauungs-
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Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich und des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung zum Königsberg“, ErkelenzLövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des
Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013
plan Nr. VI/2 „Am Lerchenpfad“ und seiner 2. Änderung, rechtskräftig seit 1989, in
den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“
übernommen. Die östlich des Grundstückes gelegene landwirtschaftliche Wegeparzelle wird hiermit planungsrechtlich gesichert.
Der bestehende Bebauungsplan Nr. VI/1 „Am Lerchenpfad“ und seine 2. Änderung
setzen im Geltungsbereich für alle Grundstücke südlich der Straße Zum Königsberg
ein Reines Wohngebiet (WR) fest. Es besteht kein Planungserfordernis die bestehende Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung zu ändern. Die Festsetzung "Reines Wohngebiet" (WR) wird daher für das betreffende Grundstück im Bebauungsplan
Nr. XII "Verlängerung Zum Königsberg" übernommen, so dass die Festsetzung WR
für das betroffene Grundstück, wie für alle Grundstücke östlich des Wirtschaftsweges
entlang der Straße "Zum Königsberg" bestehen bleibt.
Dieses bestehende Planrecht des Bebauungsplanes Nr. VI/2 "Lerchenpfad" und seiner 2. Änderung begründet bereits den Abwehranspruch eines Reinen Wohngebietes
(WR). Die Entfernung des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung
Zum Königsberg“ zu den geplanten WEA der Stadt Linnich entspricht der Entfernung
der bestehenden Wohngebiete und rechtskräftiger Bebauungspläne zu den geplanten WEA der Stadt Linnich. Eine weitere Verschärfung der immissionsschutzrechtlichen Situation gegenüber der Neuplanung von WEA der Stadt Linnich tritt daher
nicht ein. Hiermit werden die Belange der Stadt Linnich in der Bauleitplanung der
Stadt Erkelenz, 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr.
XII „Verlängerung Zum Königsberg“, hinreichend berücksichtigt. Selbst wenn die
Stadt Erkelenz die vorliegende Planung nicht anstreben würde, wäre das fragliche
Grundstück mit der bereits bestehenden planungsrechtlichen Festsetzung "Reines
Wohngebiet", wie auch alle weiteren Grundstücke östlich des Wirtschaftsweges und
der Straße "Zum Königsberg" im Zuge der Bauleitplanung durch die Stadt Linnich
mit dem Schutzanspruch eines Reinen Wohngebietes (WR) zu berücksichtigen. Die
Planungshoheit der Stadt Linnich, mit dem Ziel der „Windenergie Raum zu geben“,
wird durch die Bauleitplanung der Stadt Erkelenz, 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“, nicht eingeschränkt. In der Bauleitplanung der Stadt Linnich sind bereits bestehende bauplanungsrechtliche Festsetzungen zur Nutzungsart und deren immissionsschutzrechtlichen Schutzansprüche weiterhin zu beachten.
Beschlussvorschlag:
Die Belange der Stadt Linnich sind hinreichend berücksichtigt, den Bedenken wird
nicht gefolgt.
Lfd. Nr.:
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Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich und des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung zum Königsberg“, ErkelenzLövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des
Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013
Öffentlichkeit:
Schreiben vom:
Inhalt:
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Beschlussvorschlag:
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Öffentlichkeit:
Schreiben vom:
Inhalt:
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Beschlussvorschlag: