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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
38006.pdf
Größe
770 kB
Erstellt
25.11.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:06

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/277/2013 öffentlich 14.11.2013 Amt 61 Manfred Orth 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium 10.12.2013 11.12.2013 18.12.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: In seiner Sitzung am 15.12.2010 beschloss der Rat der Stadt Erkelenz die Einleitung des Bauleitplanverfahren für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie des Bezirksausschusses Erkelenz-Lövenich . 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 10 vom 24.05.2013 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 04.06.2013 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 16.05.2013 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Lövenich wurde mit Schreiben vom 16.05.2013 beteiligt. Beschlüsse zum Inhalt des Bauleitplanes wurden seitens des Bezirksausschusses Erkelenz- Lövenich nicht gefasst. Unabhängig hiervon befasste sich der Bezirksausschuss mit diesem Thema in seinen Sitzungen am 17.02.2011, 26.03.2012, 23.10.2012 und 11.03.2013. 4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 17.07.2013 wurde der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 13 vom 19.07.2013 in der Zeit vom 29.07.2013 bis 30.08.2013 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen. Diese Stellungnahmen sind in der Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz aufgelistet. In dieser Sitzung soll über die vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden. Der Feststellungsbeschluss über die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich, soll beschlossen werden. Nach dem Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Erkelenz ist die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): Vorlage A 61/277/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 „1. 2. 3. Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich, wird hiermit beschlossen. Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz Übersicht über den Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich Vorlage A 61/277/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Seite 1 Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich und des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung zum Königsberg“, ErkelenzLövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013 Lfd. Nr.: 1 Träger: Kreisverwaltung Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen, 52525 Heinsberg Schreiben vom: 28.08.2013 Inhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, zu der o.g. Bauleitplanung wird wie folgt Stellung genommen: Das Gesundheitsamt und das Amt für Umwelt und Verkehrsplanung haben keine Einwendungen erhoben. Amt für Bauen und Wohnen – Untere Immissionsschutzbehörde – Gegen die vorliegenden Planungen bestehen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht weiterhin Bedenken. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zeigen, dass im Nachtzeitraum die geltenden Immissionsgrenzwerte bereits ohne die Geräuschbelastungen der südlich gelegenen Windkraftanlagen ausgeschöpft sind. Würde man die ermittelten Geräuschbelastungen mit denen der von den Windkraftanlagen ausgehenden Geräuschbelastungen überlagern, dann ist zu besorgen, dass die geltenden Immissionsrichtwerte überschritten werden (40 dB (A) + 39 dB (A) = ca. 42 dB (A). Meine Bedenken können ausgeräumt werden, wenn über eine schalltechnische Prognose nachgewiesen wird, dass die geltenden Immissionsgrenzwerte der TALärm unter Berücksichtigung der Gesamtbelastung im Plangebiet eingehalten werden. Meine seinerzeit geäußerten Bedenken zum Schattenwurf können ausgeräumt werden, wenn über ein Schattenwurfgutachten nachgewiesen wird, dass im Plangebiet die Schattenwurfbelästigung, die von den bestehenden und von den geplanten Windkraftanlagen ausgeht, den geltenden Anforderungen entspricht. Weitere Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgetragen. Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Der Bebauungsplanes Nr. XII "Verlängerung Zum Königsberg" setzt für fast das gesamte Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Lediglich ein einzelnes Grundstück im Südosten wird als Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt. Diese Festsetzung wird aus dem bereits seit 1981 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. VI/2 "Am Lerchenpfad"und seiner 2. Änderung, rechtskräftig seit 1989, in den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“ übernommen. Seite 2 Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich und des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung zum Königsberg“, ErkelenzLövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013 Die östlich des Grundstückes gelegene landwirtschaftliche Wegeparzelle wird hiermit planungsrechtlich gesichert. Die Konzentrationszone der Stadt Erkelenz für die bestehenden 9 Windenergieanlagen südlich der Ortslage Lövenich befindet sich in einem Abstand von rd. 1.250 bis 1.300m zur nächstgelegen schutzwürdigen Nutzung am südlichen Ortsrand Lövenich. Weitere Anlagen südlich Lövenich befinden sich in einem größeren Abstand auf dem Gebiet der Städte Hückelhoven und Linnich. In der Anlagengenehmigung wurden bestehende immissionsschutzrechtliche Schutzansprüche berücksichtigt. In der Bauleitplanung sind die bestehenden Anlagen ebenfalls zu berücksichtigen. Der seit 1981 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. VI/2 „Lerchenpfad“, ErkelenzLövenich und seine 2. Änderung, rechtskräftig seit 1989, grenzen östlich an das Plangebiet des Bebauungsplanentwurfes Nr. XII an. In den rechtskräftigen Bebauungsplänenwird für die Bebauung südlich der Straße "Zum Königsberg" ein Reines Wohngebiet (WR) gemäß § 3 BauNVO i. d. F. v. 1977 festgesetzt. Für die Windenergieanlagen (WEA) südlich Lövenich ist die Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte im Rahmen der Baugenehmigung im Jahre 2001 durch Gutachten zum Lärm (Geräuschimmissionsgutachten WINDTEST, 25709 KaiserWilhelm-Koog, Az.: WT1504/00, 25.09.2000;) und zum Schattenwurf (Schattenwurfgutachten WINDTEST, 41517 Grevenbroich, Az.: SW0002B, 02.10.2000 und 1. Nachtrag SW00002BN1 25.10.2000) nachgewiesen worden. Die Gutachten sind Bestandteil der Baugenehmigung. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“ rückt nicht näher an die bestehenden WEA heran. Mit der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) werden zudem geringere Schutzansprüche als für das bereits bestehende Reine Wohngebiet (WR) begründet. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte hinsichtlich bestehender landwirtschaftlicher Betriebe in der Nachbarschaft zum Plangebiet sowie genehmigter WEA im Süden des Plangebietes wurde durch die schalltechnische Untersuchung Nr. 11 02 013/05 vom 06. 05. 2013 und der ergänzenden Stellungnahme vom 15. 11. 2013, festgestellt. Demnach hält die zukünftige Gesamtbelastung (WEA Bestand, 3 landwirtschaftliche Betriebe) die WA-Immissionsrichtwerte nach TA Lärm ein. Für das Grundstück des Plangebietes mit WR-Festsetzung weist das der Genehmigung der bestehenden WEA zugrunde liegende Schallgutachten bereits eine Überschreitung des WR-Immissionsrichtwertes zur Nachtzeit von 35 dB(A) um 0,7 dB (Beurteilungspegel gerundet 36 dB(A)) auf. Die landwirtschaftlichen Betriebe erzeugen an der zukünftig den WEA zugewandten Gebäudeseite (Gebäudesüdseite) einen nächtlichen Beurteilungspegel von unter 28 dB(A), so dass in der Summe mit den bestehenden WEA keine weitere relevante Pegelerhöhung über den gerundeten Beurteilungspegel von 36 dB(A) hinaus gegeben sein wird. Auf dem Stadtgebiet Linnich wird derzeit ein Bauleitplanverfahren zur planungsrechtlichen Sicherung für 16 neue WEA durchgeführt. Im Zuge des Verfahrens wurden ein Schallgutachten sowie ein Gutachten zur Untersuchung der Immissionen durch Schattenwurf durch die Stadt Linnich in Auftrag gegeben. Beide Gutachten betrachten die Auswirkungen der 16 neu zu errichtenden WEA unter Berücksichtigung be- Seite 3 Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich und des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung zum Königsberg“, ErkelenzLövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013 reits bestehender 20 Anlagen als Vorbelastung. Mit dem derzeit in der Bauleitplanung der Stadt Linnich vorgelegten Schallgutachten wurde der Nachweis, dass die Richtwerte der TA Lärm für das bestehende Reine Wohngebiet (WR) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. VI/2 "Lerchenpfad" und seiner 2. Änderung sowie die maßgeblichen Richtwerte für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr.XII „Verlängerung Zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich, durch die geplanten WEA im Zusammenwirken mit den bestehenden WEA, eingehalten werden, noch nicht abschließend geführt. In der Bauleitplanung der Stadt Linnich sind bereits bestehende bauplanungsrechtliche Festsetzungen zur Nutzungsart und deren immissionsschutzrechtliche Schutzansprüche weiterhin zu beachten. Darüber hinaus sind im Einwirkungsbereich der geplanten Windenergieanlagen nicht nur bestehende Windenergieanlagen, sondern alle Anlagen im Sinne der TA Lärm, hier z. B. landwirtschaftliche Betriebe, Gewerbebetriebe, als Vorbelastung zu betrachten. Das Schattenwurfgutachten Nr. 3065-13-S3 der Stadt Linnich stellt fest, dass das geplante Wohngebiet des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“ außerhalb der Schattenreichweite der bestehenden und neuen WEA liegt. Beschlussvorschlag: Den Anregungen des Kreises Heinsberg wird mit dem Nachweis der Einhaltung der Immissionsrichtwerte gefolgt, der Belang des Immissionsschutzes wird seitens der Stadt Erkelenz angemessen berücksichtigt. Lfd. Nr.: 2 Träger: Entwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Stadt Linnich, Rurdorfer Str. 64, 52441 Linnich Schreiben vom: 25.10.2013 Inhalt: Sehr geehrter Herr Orth, die Stadt Linnich hält ihre Stellungnahme vom 10.06.2013 aufrecht und bittet, dass ihre Interessen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gewahrt werden. In der Stellungnahme vom 10.06.2013 im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB habe ich erklärt, dass die Stadt Linnich keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erhebt. Diese Stellungnahme bezog sich auf die Festsetzung WA. Hintergrund sind die laufenden Bauleitplanverfahren der Stadt Linnich zur Darstellung und Festsetzung von Konzentrationszonen für Windenergie im Bereich nördlich der Ortsteile Körrenzig, Kofferen und Hottorf. Da das Anschreiben der Stadt Erkelenz vom 25.07.2013 keinen Planentwurf enthielt, musste ich davon ausgehen, dass an dem Entwurf gegenüber dem Exemplar zur Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB keine Änderungen vorgenommen wurden. Seite 4 Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich und des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung zum Königsberg“, ErkelenzLövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013 Im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich „Windenergie-Körrenzig-Kofferen-Hottorf“ und zum Bebauungsplan Nr. 9 „Windenergie-Körrenzig-Kofferen-Hottorf“ hat die Stadt Linnich die Stadt Erkelenz beteiligt. In Ihrer Stellungnahme vom 10.10.2013 dazu heißt es: „Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohnbaufläche Zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“ mit der Festsetzung eines Wohngebietes (WA/WR) stehen mit durchgeführter Offenlagen § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Verfahrensabschluss“. Die Stadt Linnich erhebt keine Bedenken gegen die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (A). Sie spricht sich aber strikt gegen die Festsetzung eines reinen Wohngebiets (WR) aus und sieht darin einen Verstoß gegen das Abstimmungsgebot gem. § 2 Abs. 2 BauGB. Während ein allgemeines Wohngebiet zum Wohnen gleichermaßen geeignet ist, würde die Festsetzung eines auch städtebaulich an dieser Stelle fragwürdigen reinen Wohngebietes (durch landwirtschaftliche Betriebe und Nähe des Außenbereichs geprägter Gebietscharakter) die Planungshoheit der Stadt Linnich bezogen auf die Möglichkeiten, der Windenergie Raum zu geben, unangemessen einschränken. Ich verweise auf die Abwägung Ihrer Stellungnahme in der Ratssitzung vom 18.07.2013 und die schalltechnische Untersuchung, die Ihnen im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 zum Bebauungsplan Nr. 9 „WindenergieKörrenzig-Kofferen-Hottorf“ vorgelegt wurden. Ein Satzungsbeschluss vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme und der Ihnen vorliegenden Informationen zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich „Windenergie-Körrenzig-Kofferen-Hottorf“ und zum Bebauungsplan Nr. 9 „Windenergie-Körrenzig-Kofferen-Hottorf“ wäre abwägungsfehlerhaft. Da die berührten Belange der Stadt Linnich bekannt sind und waren und von Einfluss auf das Ergebnis (Festsetzung eines WR anstatt eines WA) waren, ist dies ein beachtlicher Fehler gem. § 214 BauGB. Ungeachtet der von Ihnen bis zum 30.08.2013 gesetzten Frist. Leider habe ich den Planentwurf noch nicht vorliegen. Ich habe ihn heute bei der Stadt Erkelenz angefordert und behalte mir nach Einsicht in den Planentwurf und die ergänzenden Unterlagen weitere, ergänzende Stellungnahmen vor. Mit freundlichen Grüßen Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Der Bebauungsplan Nr.XII „Verlängerung Zum Königsberg“, Stadtbezirk Lövenich setzt für fast das gesamte Plangebiet ein "Allgemeines Wohngebiet" fest. Lediglich ein Grundstück im Südosten des Plangebietes wird als "Reines Wohngebiet" festgesetzt. Diese Festsetzung wird aus dem bereits seit 1981 rechtskräftigen Bebauungs- Seite 5 Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich und des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung zum Königsberg“, ErkelenzLövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013 plan Nr. VI/2 „Am Lerchenpfad“ und seiner 2. Änderung, rechtskräftig seit 1989, in den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“ übernommen. Die östlich des Grundstückes gelegene landwirtschaftliche Wegeparzelle wird hiermit planungsrechtlich gesichert. Der bestehende Bebauungsplan Nr. VI/1 „Am Lerchenpfad“ und seine 2. Änderung setzen im Geltungsbereich für alle Grundstücke südlich der Straße Zum Königsberg ein Reines Wohngebiet (WR) fest. Es besteht kein Planungserfordernis die bestehende Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung zu ändern. Die Festsetzung "Reines Wohngebiet" (WR) wird daher für das betreffende Grundstück im Bebauungsplan Nr. XII "Verlängerung Zum Königsberg" übernommen, so dass die Festsetzung WR für das betroffene Grundstück, wie für alle Grundstücke östlich des Wirtschaftsweges entlang der Straße "Zum Königsberg" bestehen bleibt. Dieses bestehende Planrecht des Bebauungsplanes Nr. VI/2 "Lerchenpfad" und seiner 2. Änderung begründet bereits den Abwehranspruch eines Reinen Wohngebietes (WR). Die Entfernung des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“ zu den geplanten WEA der Stadt Linnich entspricht der Entfernung der bestehenden Wohngebiete und rechtskräftiger Bebauungspläne zu den geplanten WEA der Stadt Linnich. Eine weitere Verschärfung der immissionsschutzrechtlichen Situation gegenüber der Neuplanung von WEA der Stadt Linnich tritt daher nicht ein. Hiermit werden die Belange der Stadt Linnich in der Bauleitplanung der Stadt Erkelenz, 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“, hinreichend berücksichtigt. Selbst wenn die Stadt Erkelenz die vorliegende Planung nicht anstreben würde, wäre das fragliche Grundstück mit der bereits bestehenden planungsrechtlichen Festsetzung "Reines Wohngebiet", wie auch alle weiteren Grundstücke östlich des Wirtschaftsweges und der Straße "Zum Königsberg" im Zuge der Bauleitplanung durch die Stadt Linnich mit dem Schutzanspruch eines Reinen Wohngebietes (WR) zu berücksichtigen. Die Planungshoheit der Stadt Linnich, mit dem Ziel der „Windenergie Raum zu geben“, wird durch die Bauleitplanung der Stadt Erkelenz, 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“, nicht eingeschränkt. In der Bauleitplanung der Stadt Linnich sind bereits bestehende bauplanungsrechtliche Festsetzungen zur Nutzungsart und deren immissionsschutzrechtlichen Schutzansprüche weiterhin zu beachten. Beschlussvorschlag: Die Belange der Stadt Linnich sind hinreichend berücksichtigt, den Bedenken wird nicht gefolgt. Lfd. Nr.: Seite 6 Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich und des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung zum Königsberg“, ErkelenzLövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013 Öffentlichkeit: Schreiben vom: Inhalt: Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Beschlussvorschlag: Lfd. Nr.: Öffentlichkeit: Schreiben vom: Inhalt: Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Beschlussvorschlag: