Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
38006.pdf
Größe
770 kB
Erstellt
25.11.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/277/2013
öffentlich
14.11.2013
Amt 61 Manfred Orth
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
(Wohnbauflächen Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich
hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und
Feststellungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
10.12.2013
11.12.2013
18.12.2013
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 15.12.2010 beschloss der Rat der Stadt Erkelenz die Einleitung
des Bauleitplanverfahren für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich und die Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie des Bezirksausschusses
Erkelenz-Lövenich .
1.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 10 vom 24.05.2013
bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 04.06.2013 im Rathaus der
Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine
abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
2.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom
16.05.2013 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während
des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
3.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Lövenich wurde mit Schreiben vom 16.05.2013
beteiligt.
Beschlüsse zum Inhalt des Bauleitplanes wurden seitens des Bezirksausschusses
Erkelenz- Lövenich nicht gefasst. Unabhängig hiervon befasste sich der
Bezirksausschuss mit diesem Thema in seinen Sitzungen am 17.02.2011,
26.03.2012, 23.10.2012 und 11.03.2013.
4.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 17.07.2013 wurde der Entwurf
der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz, nach
Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 13 vom 19.07.2013 in der Zeit vom 29.07.2013
bis 30.08.2013 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen. Diese
Stellungnahmen sind in der Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz aufgelistet.
In dieser Sitzung soll über die vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7
BauGB entschieden werden.
Der Feststellungsbeschluss über die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich, soll
beschlossen werden. Nach dem Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt
Erkelenz ist die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Köln
zur Genehmigung vorzulegen.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte
berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist
eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von
Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden
Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen
miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende
sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen
Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild
baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Vorlage A 61/277/2013 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
„1.
2.
3.
Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von
den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen
Stellungnahmen zum Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich,
wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie
in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen,
entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
(Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich, wird hiermit
beschlossen.
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz ist der
Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Erkelenz
Übersicht über den Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich
Vorlage A 61/277/2013 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3
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Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich und des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung zum Königsberg“, ErkelenzLövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des
Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013
Lfd. Nr.: 1
Träger: Kreisverwaltung Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen, 52525 Heinsberg
Schreiben vom: 28.08.2013
Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der o.g. Bauleitplanung wird wie folgt Stellung genommen:
Das Gesundheitsamt und das Amt für Umwelt und Verkehrsplanung haben keine
Einwendungen erhoben.
Amt für Bauen und Wohnen – Untere Immissionsschutzbehörde –
Gegen die vorliegenden Planungen bestehen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht
weiterhin Bedenken.
Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zeigen, dass im Nachtzeitraum
die geltenden Immissionsgrenzwerte bereits ohne die Geräuschbelastungen der südlich gelegenen Windkraftanlagen ausgeschöpft sind. Würde man die ermittelten Geräuschbelastungen mit denen der von den Windkraftanlagen ausgehenden Geräuschbelastungen überlagern, dann ist zu besorgen, dass die geltenden Immissionsrichtwerte überschritten werden (40 dB (A) + 39 dB (A) = ca. 42 dB (A).
Meine Bedenken können ausgeräumt werden, wenn über eine schalltechnische
Prognose nachgewiesen wird, dass die geltenden Immissionsgrenzwerte der TALärm unter Berücksichtigung der Gesamtbelastung im Plangebiet eingehalten werden.
Meine seinerzeit geäußerten Bedenken zum Schattenwurf können ausgeräumt werden, wenn über ein Schattenwurfgutachten nachgewiesen wird, dass im Plangebiet
die Schattenwurfbelästigung, die von den bestehenden und von den geplanten
Windkraftanlagen ausgeht, den geltenden Anforderungen entspricht.
Weitere Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgetragen.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Der Bebauungsplanes Nr. XII "Verlängerung Zum Königsberg" setzt für fast das gesamte Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Lediglich ein einzelnes
Grundstück im Südosten wird als Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt. Diese Festsetzung wird aus dem bereits seit 1981 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. VI/2
"Am Lerchenpfad"und seiner 2. Änderung, rechtskräftig seit 1989, in den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“ übernommen.
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Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich und des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung zum Königsberg“, ErkelenzLövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des
Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013
Die östlich des Grundstückes gelegene landwirtschaftliche Wegeparzelle wird hiermit
planungsrechtlich gesichert.
Die Konzentrationszone der Stadt Erkelenz für die bestehenden 9 Windenergieanlagen südlich der Ortslage Lövenich befindet sich in einem Abstand von rd. 1.250 bis
1.300m zur nächstgelegen schutzwürdigen Nutzung am südlichen Ortsrand Lövenich. Weitere Anlagen südlich Lövenich befinden sich in einem größeren Abstand
auf dem Gebiet der Städte Hückelhoven und Linnich. In der Anlagengenehmigung
wurden bestehende immissionsschutzrechtliche Schutzansprüche berücksichtigt. In
der Bauleitplanung sind die bestehenden Anlagen ebenfalls zu berücksichtigen.
Der seit 1981 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. VI/2 „Lerchenpfad“, ErkelenzLövenich und seine 2. Änderung, rechtskräftig seit 1989, grenzen östlich an das
Plangebiet des Bebauungsplanentwurfes Nr. XII an. In den rechtskräftigen Bebauungsplänenwird für die Bebauung südlich der Straße "Zum Königsberg" ein Reines
Wohngebiet (WR) gemäß § 3 BauNVO i. d. F. v. 1977 festgesetzt.
Für die Windenergieanlagen (WEA) südlich Lövenich ist die Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte im Rahmen der Baugenehmigung im Jahre 2001 durch
Gutachten zum Lärm (Geräuschimmissionsgutachten WINDTEST, 25709 KaiserWilhelm-Koog, Az.: WT1504/00, 25.09.2000;) und zum Schattenwurf (Schattenwurfgutachten WINDTEST, 41517 Grevenbroich, Az.: SW0002B, 02.10.2000 und 1.
Nachtrag SW00002BN1 25.10.2000) nachgewiesen worden. Die Gutachten sind Bestandteil der Baugenehmigung.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“ rückt
nicht näher an die bestehenden WEA heran. Mit der Festsetzung eines Allgemeinen
Wohngebietes (WA) werden zudem geringere Schutzansprüche als für das bereits
bestehende Reine Wohngebiet (WR) begründet.
Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte hinsichtlich bestehender landwirtschaftlicher
Betriebe in der Nachbarschaft zum Plangebiet sowie genehmigter WEA im Süden
des Plangebietes wurde durch die schalltechnische Untersuchung Nr. 11 02 013/05
vom 06. 05. 2013 und der ergänzenden Stellungnahme vom 15. 11. 2013, festgestellt. Demnach hält die zukünftige Gesamtbelastung (WEA Bestand, 3 landwirtschaftliche Betriebe) die WA-Immissionsrichtwerte nach TA Lärm ein. Für das
Grundstück des Plangebietes mit WR-Festsetzung weist das der Genehmigung der
bestehenden WEA zugrunde liegende Schallgutachten bereits eine Überschreitung
des WR-Immissionsrichtwertes zur Nachtzeit von 35 dB(A) um 0,7 dB (Beurteilungspegel gerundet 36 dB(A)) auf. Die landwirtschaftlichen Betriebe erzeugen an der zukünftig den WEA zugewandten Gebäudeseite (Gebäudesüdseite) einen nächtlichen
Beurteilungspegel von unter 28 dB(A), so dass in der Summe mit den bestehenden
WEA keine weitere relevante Pegelerhöhung über den gerundeten Beurteilungspegel
von 36 dB(A) hinaus gegeben sein wird.
Auf dem Stadtgebiet Linnich wird derzeit ein Bauleitplanverfahren zur planungsrechtlichen Sicherung für 16 neue WEA durchgeführt. Im Zuge des Verfahrens wurden ein
Schallgutachten sowie ein Gutachten zur Untersuchung der Immissionen durch
Schattenwurf durch die Stadt Linnich in Auftrag gegeben. Beide Gutachten betrachten die Auswirkungen der 16 neu zu errichtenden WEA unter Berücksichtigung be-
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Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich und des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung zum Königsberg“, ErkelenzLövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des
Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013
reits bestehender 20 Anlagen als Vorbelastung. Mit dem derzeit in der Bauleitplanung der Stadt Linnich vorgelegten Schallgutachten wurde der Nachweis, dass die
Richtwerte der TA Lärm für das bestehende Reine Wohngebiet (WR) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. VI/2 "Lerchenpfad" und seiner 2. Änderung sowie die
maßgeblichen Richtwerte für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr.XII „Verlängerung Zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich, durch die geplanten WEA im Zusammenwirken mit den bestehenden WEA, eingehalten werden, noch nicht abschließend geführt. In der Bauleitplanung der Stadt Linnich sind bereits bestehende bauplanungsrechtliche Festsetzungen zur Nutzungsart und deren immissionsschutzrechtliche Schutzansprüche weiterhin zu beachten. Darüber hinaus sind im Einwirkungsbereich der geplanten Windenergieanlagen nicht nur bestehende Windenergieanlagen, sondern alle Anlagen im Sinne der TA Lärm, hier z. B. landwirtschaftliche
Betriebe, Gewerbebetriebe, als Vorbelastung zu betrachten.
Das Schattenwurfgutachten Nr. 3065-13-S3 der Stadt Linnich stellt fest, dass das
geplante Wohngebiet des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“
außerhalb der Schattenreichweite der bestehenden und neuen WEA liegt.
Beschlussvorschlag:
Den Anregungen des Kreises Heinsberg wird mit dem Nachweis der Einhaltung der
Immissionsrichtwerte gefolgt, der Belang des Immissionsschutzes wird seitens der
Stadt Erkelenz angemessen berücksichtigt.
Lfd. Nr.: 2
Träger: Entwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Stadt Linnich, Rurdorfer Str. 64, 52441 Linnich
Schreiben vom: 25.10.2013
Inhalt:
Sehr geehrter Herr Orth,
die Stadt Linnich hält ihre Stellungnahme vom 10.06.2013 aufrecht und bittet, dass
ihre Interessen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gewahrt werden. In der Stellungnahme vom 10.06.2013 im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB habe ich erklärt, dass die Stadt Linnich keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung
mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) und die Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erhebt. Diese Stellungnahme bezog
sich auf die Festsetzung WA. Hintergrund sind die laufenden Bauleitplanverfahren
der Stadt Linnich zur Darstellung und Festsetzung von Konzentrationszonen für
Windenergie im Bereich nördlich der Ortsteile Körrenzig, Kofferen und Hottorf.
Da das Anschreiben der Stadt Erkelenz vom 25.07.2013 keinen Planentwurf enthielt,
musste ich davon ausgehen, dass an dem Entwurf gegenüber dem Exemplar zur
Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB keine Änderungen vorgenommen wurden.
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Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich und des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung zum Königsberg“, ErkelenzLövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des
Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013
Im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Linnich „Windenergie-Körrenzig-Kofferen-Hottorf“ und zum
Bebauungsplan Nr. 9 „Windenergie-Körrenzig-Kofferen-Hottorf“ hat die Stadt Linnich
die Stadt Erkelenz beteiligt.
In Ihrer Stellungnahme vom 10.10.2013 dazu heißt es: „Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohnbaufläche Zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich und die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“ mit der
Festsetzung eines Wohngebietes (WA/WR) stehen mit durchgeführter Offenlagen § 3
Abs. 2 BauGB vor dem Verfahrensabschluss“.
Die Stadt Linnich erhebt keine Bedenken gegen die Festsetzung eines allgemeinen
Wohngebietes (A). Sie spricht sich aber strikt gegen die Festsetzung eines reinen
Wohngebiets (WR) aus und sieht darin einen Verstoß gegen das Abstimmungsgebot
gem. § 2 Abs. 2 BauGB. Während ein allgemeines Wohngebiet zum Wohnen
gleichermaßen geeignet ist, würde die Festsetzung eines auch städtebaulich an dieser Stelle fragwürdigen reinen Wohngebietes (durch landwirtschaftliche Betriebe und
Nähe des Außenbereichs geprägter Gebietscharakter) die Planungshoheit der Stadt
Linnich bezogen auf die Möglichkeiten, der Windenergie Raum zu geben, unangemessen einschränken. Ich verweise auf die Abwägung Ihrer Stellungnahme in der
Ratssitzung vom 18.07.2013 und die schalltechnische Untersuchung, die Ihnen im
Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 zum Bebauungsplan Nr. 9 „WindenergieKörrenzig-Kofferen-Hottorf“ vorgelegt wurden.
Ein Satzungsbeschluss vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme und der Ihnen
vorliegenden Informationen zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Linnich „Windenergie-Körrenzig-Kofferen-Hottorf“ und zum Bebauungsplan Nr. 9
„Windenergie-Körrenzig-Kofferen-Hottorf“ wäre abwägungsfehlerhaft. Da die berührten Belange der Stadt Linnich bekannt sind und waren und von Einfluss auf das Ergebnis (Festsetzung eines WR anstatt eines WA) waren, ist dies ein beachtlicher
Fehler gem. § 214 BauGB. Ungeachtet der von Ihnen bis zum 30.08.2013 gesetzten
Frist.
Leider habe ich den Planentwurf noch nicht vorliegen. Ich habe ihn heute bei der
Stadt Erkelenz angefordert und behalte mir nach Einsicht in den Planentwurf und die
ergänzenden Unterlagen weitere, ergänzende Stellungnahmen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Der Bebauungsplan Nr.XII „Verlängerung Zum Königsberg“, Stadtbezirk Lövenich
setzt für fast das gesamte Plangebiet ein "Allgemeines Wohngebiet" fest. Lediglich
ein Grundstück im Südosten des Plangebietes wird als "Reines Wohngebiet" festgesetzt. Diese Festsetzung wird aus dem bereits seit 1981 rechtskräftigen Bebauungs-
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Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich und des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung zum Königsberg“, ErkelenzLövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des
Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013
plan Nr. VI/2 „Am Lerchenpfad“ und seiner 2. Änderung, rechtskräftig seit 1989, in
den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“
übernommen. Die östlich des Grundstückes gelegene landwirtschaftliche Wegeparzelle wird hiermit planungsrechtlich gesichert.
Der bestehende Bebauungsplan Nr. VI/1 „Am Lerchenpfad“ und seine 2. Änderung
setzen im Geltungsbereich für alle Grundstücke südlich der Straße Zum Königsberg
ein Reines Wohngebiet (WR) fest. Es besteht kein Planungserfordernis die bestehende Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung zu ändern. Die Festsetzung "Reines Wohngebiet" (WR) wird daher für das betreffende Grundstück im Bebauungsplan
Nr. XII "Verlängerung Zum Königsberg" übernommen, so dass die Festsetzung WR
für das betroffene Grundstück, wie für alle Grundstücke östlich des Wirtschaftsweges
entlang der Straße "Zum Königsberg" bestehen bleibt.
Dieses bestehende Planrecht des Bebauungsplanes Nr. VI/2 "Lerchenpfad" und seiner 2. Änderung begründet bereits den Abwehranspruch eines Reinen Wohngebietes
(WR). Die Entfernung des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung
Zum Königsberg“ zu den geplanten WEA der Stadt Linnich entspricht der Entfernung
der bestehenden Wohngebiete und rechtskräftiger Bebauungspläne zu den geplanten WEA der Stadt Linnich. Eine weitere Verschärfung der immissionsschutzrechtlichen Situation gegenüber der Neuplanung von WEA der Stadt Linnich tritt daher
nicht ein. Hiermit werden die Belange der Stadt Linnich in der Bauleitplanung der
Stadt Erkelenz, 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr.
XII „Verlängerung Zum Königsberg“, hinreichend berücksichtigt. Selbst wenn die
Stadt Erkelenz die vorliegende Planung nicht anstreben würde, wäre das fragliche
Grundstück mit der bereits bestehenden planungsrechtlichen Festsetzung "Reines
Wohngebiet", wie auch alle weiteren Grundstücke östlich des Wirtschaftsweges und
der Straße "Zum Königsberg" im Zuge der Bauleitplanung durch die Stadt Linnich
mit dem Schutzanspruch eines Reinen Wohngebietes (WR) zu berücksichtigen. Die
Planungshoheit der Stadt Linnich, mit dem Ziel der „Windenergie Raum zu geben“,
wird durch die Bauleitplanung der Stadt Erkelenz, 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“, nicht eingeschränkt. In der Bauleitplanung der Stadt Linnich sind bereits bestehende bauplanungsrechtliche Festsetzungen zur Nutzungsart und deren immissionsschutzrechtlichen Schutzansprüche weiterhin zu beachten.
Beschlussvorschlag:
Die Belange der Stadt Linnich sind hinreichend berücksichtigt, den Bedenken wird
nicht gefolgt.
Lfd. Nr.:
Seite 6
Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich und des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung zum Königsberg“, ErkelenzLövenich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des
Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013
Öffentlichkeit:
Schreiben vom:
Inhalt:
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Beschlussvorschlag:
Lfd. Nr.:
Öffentlichkeit:
Schreiben vom:
Inhalt:
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Beschlussvorschlag: