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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
37994.pdf
Größe
831 kB
Erstellt
25.11.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:06

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/275/2013 öffentlich 13.11.2013 Amt 61 Manfred Orth Bebauungsplan Nr. VI/1 "Bauxhof", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium 10.12.2013 11.12.2013 18.12.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: In seiner Sitzung am 17.09.2013 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, beschlossen und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen. 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 18 vom 27.09.2013 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 15.10.2013 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 07.10.2013 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 07.10.2013 beteiligt. In seiner Sitzung vom 15.10.2013 fasste der Bezirksausschuss folgenden Beschluss: Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt dem Bebauungsplan Nr. VI/1 „Bauxhof“ Klimaschutzsiedlung zu.“ Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingereichten Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Vorlage A 61/275/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen dem Erwerber der Grundstücke des Plangebietes und der Stadt Erkelenz sichergestellt. Die Kosten für gfs. erforderliche Straßenbaumaßnahmen im Bereich der bestehenden Roermonder Straße trägt die Stadt Erkelenz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anlagen: Anlage - Stellungnahme der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte Vorlage A 61/275/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Seite 1 Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013 Lfd. Nr.: 1 Träger: Bezirksregierung Arnsberg Schreiben vom: 05.11.2013 Inhalt: Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Erka 1“ sowie über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Sophia – Jacoba A“. Ebenso liegt der Planbereich über dem auf Kohlenwasserstoffe erteilten Erlaubnisfeld „Saxon 2“ (zu gewerblichen Zwecken). Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Erka 1“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50418 Köln. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Sophia-Jakoba A“ ist die Vivawest GmbH, Rellinghauser Straße 7 in 45128 Essen. Inhaberin der Erlaubnis „Saxon 2“ ist die Dart Energy (Europa) Limited, Laurelhill Business Park, Polmaise Road, Stirling, FK7 9 JQ in Großbritannien. Eine Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung des Bodenschatzes „Kohlenwasserstoffe“ innerhalb der festgelegten Feldesgrenzen. Unter dem „Aufsuchen“ versteht man Tätigkeiten zur Feststellung (Untersuchung) des Vorhandenseins und der Ausdehnung eines Bodenschatzes. Eine Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken dient lediglich dem Konkurrenzschutz und klärt in Form und Lizenz nur grundsätzlich, welcher Unternehmer in diesem Gebiet Anträge auf Durchführung konkreter Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf. Eine erteilte Erlaubnis gestattet noch keinerlei konkrete Maßnahmen, wie z. B. Untersuchungsbohrungen, sodass Umweltauswirkungen in diesem Stadium allein aufgrund einer Erlaubnis nicht hervorgerufen werden können. Konkrete Aufsuchungsmaßnahmen wären erst nach weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfahren, erlaubt, die ganz konkret das „Ob“ und „Wie“ regeln. Vor einer Genehmigungsentscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Beteiligung von ggf. betroffenen Privaten, Kommunen und Behörden. Des Weiteren werden ausführlich und gründlich alle öffentlichen Belange – insbesondere auch die des Gewässerschutzes – geprüft, gegebenenfalls in einem separaten wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren. Der Planbereich befindet sich teilweise (hier der westliche Bereich) im früheren Einwirkungsbereiches des Steinkohlenbergbaus, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand ggf. durch einen Anstieg des Grubenwassers Hebungen an der Tagesoberfläche zu erwarten sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei bestimmten geologischen Situationen wie Unstetigkeiten, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Dies sollte bei Planungen und Vorhaben berücksichtigt werden. Inwieweit der vorliegende Planbereich hiervon betroffen ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Ich empfehle Ihnen, hierzu eine entsprechende Auskunft bei der EBV GmbH, Myhler Straße 83 in 41836 Hückelhoven einzuholen. Ebenfalls ist die Planungsmaßnahme nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlen- Seite 2 Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013 tagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, die bergbautreibende RWE Power AG und für konkrete Grundwasserdaten den Erftverband am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die o. g. Eigentümer der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Die Informationen bezüglich der Bergwerksfelder für Stein- und Braunkohle sowie des Erlaubnisfeldes zur Lokalisierung von Kohlenwasserstofffeldern „Saxon 2“ werden zur Kenntnis genommen und, soweit noch nicht geschehen, in die Begründung aufgenommen. Im Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr.VI/1 „Bauxhof“ wurde die EBV und die RWE Power AG um Stellungnahme gebeten. Abwägungsrelevante Stellungnahmen wurden weder von der EBV noch von der RWE Power AG hervorgebracht. In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass das Plangebiet im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserbeeinflussung liegt und dass dadurch bedingte Bodenbewegungen möglich sind. Der Erftverband wird im Zuge der Offenlage des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 an dem Planverfahren beteiligt. Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in die Begründung sowie den Bebauungsplan aufgenommen. Lfd. Nr.: 2 Träger: Straßen NRW, Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Niederrhein, 41010 Mönchengladbach Schreiben vom: 30.10.2013 Inhalt: Seite 3 Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013 Das o. a. Plangebiet schließt im Nordwesten den Böschungsbereich der freien Strecke der Bundesstraße 57 mit ein. Abschnitt 32, Station 1,820 bis Station 2,092 Abschnitt 33.1, Station 0,000 bis Station 0,140 Baulastträger der Bundesstraße ist die Bundesrepublik Deutschland. Gegen den o. a. Bebauungsplan werden seitens der hiesigen Niederlassung keine Bedenken erhoben, wenn folgende Punkte beachtet werden: Die Kosten für erforderlich werdende Lärmschutzmaßnahmen (passiv/aktiv), die durch Emissionen der B 57 verursacht sind, werden vom Landesbetrieb Straßenbau nicht übernommen. Frühzeitig vor Baubeginn der Lärmschutzwand an der Südostseite der B 57, ist der hiesigen Niederlassung ein entsprechender RAB-Ing-Entwurf, zwecks Prüfung, vorzulegen (Lageplan, mind. 3 Querprofile unter Einbeziehung der Fahrbahn der B 57 sowie Detailzeichnungen). Ansprechpartner hierzu ist Herr Görtz von der Abt. Bau, Tel.: 02161/409-185. Die Abwicklung des Baustellenverkehrs für das o. a. Plangebiet incl. Lärmschutzwand hat rückwärtig zu erfolgen. Die zukünftige Unterhaltung der Lärmschutzwand sowie die Unterhaltung der rückwärtigen Dammböschung B 57 ist von der Stadt Erkelenz durchzuführen. Nach Genehmigung des RAB-IngEntwurfes wird in einer noch aufzustellenden Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Landesbetrieb u. a. dieser Punkt geregelt. Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Die Kosten für die erforderliche Lärmschutzmaßnahme werden von der Stadt Erkelenz getragen. Der Forderung zur Vorlage eines RAB-Ing-Entwurfs vor Baubeginn wird Folge geleistet ebenso wie der Anregung, die Abwicklung des Baustellenverkehrs rückwärtig zu regeln. Die zukünftige Unterhaltung der Lärmschutzwand sowie die Unterhaltung der rückwärtigen Dammböschung B57 werden von der Stadt Erkelenz durchgeführt. Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, Kostenträger der Lärmschutzmaßnahmen sowie für die Unterhaltung zuständig ist die Stadt Erkelenz, die Entwurfsplanungen sowie Baustellenverkehr sind mit dem Landesbetrieb Straßenbau abzustimmen. Seite 4 Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013 Lfd. Nr.: 3 Träger: Schwalmverband, Borner Straße 45 a, 41379 Brüggen Schreiben vom: 17.10.2013 Inhalt: Wir stimmen dem Bebauungsplan grundsätzlich zu. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Menge des über das Trennsystem abzuleitenden Niederschlagswassers bei der Planung des neuen Retentionsbodenfilters an der Kläranlage Erkelenz mit zu berücksichtigen ist. Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Das Regenwasser des ehemals bebauten und jetzt wieder zur Bebauung anstehenden Areals wird über das nach Trennerlass 2004 dimensionierte RKB Krefelder Straße in den Ziegelweiher geleitet. Ein Bezug zum Retentionsbodenfilter Mitte ist nicht gegeben. Der Schwalmverband ist zwischenzeitlich hierüber informiert. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt. Lfd. Nr.: 4 Träger: Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH, Am Wasserwerk 5, 41844 Wegberg Schreiben vom: 15.10.2013 Inhalt: Gegen die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes bestehen seitens der Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH keine grundsätzlichen Bedenken. Bei näherer Durchsicht des beigefügten Planentwurfes sehen wir jedoch, dass unser vorhandenes Leitungsnetz derart überplant erscheint, dass ein Weiterbetrieb der Leitungen nicht mehr möglich ist und daher Umlegungen erfolgen müssen. Diesen Hinweis bitten wir in den weiteren Planungen aufzunehmen, damit die Kosten für die Umlegung, entsprechend dem vorhandenen Konzessionsvertrag, gesichert sind. Wir hoffen, Ihnen gedient zu haben und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Seite 5 Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Leitungsnetz und Weiterbetrieb der Leitungen werden in der Realisierung des Bebauungsplanes berücksichtigt. Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der Realisierung des Bebauungsplanes berücksichtigt. Lfd. Nr.: 5 Träger: Kreisverwaltung Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen, 52523 Heinsberg Schreiben vom: 05.11.2013 Inhalt: Zu der o. g. Bauleitplanung wird wie folgt Stellung genommen: Gesundheitsamt: Gegen den Bebauungsplan Nr. VI/1 in der vorgelegten Form werden aus gesundheitsaufsichtlicher Sicht keine Bedenken erhoben, wenn die im Bericht der Kramer Schalltechnik GmbH vom 19. Juni 2013 geforderten aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen Beachtung finden, so dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden und somit gesundheitlich relevante Geräuschbelästigungen der künftigen Anwohner nicht zu besorgen sind. Amt für Umwelt und Verkehrsplang Aus den - von der Unteren Wasserbehörde - von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde - von der Abgrabungsbehörde - von der Straßenbaubehörde - von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Heinsberg zu vertretenden Belangen werden gegen die o. g. Bauleitplanung keine Einwendungen erhoben. Im Übrigen wird seitens der Unteren Bodenschutzbehörde/Altlasten auf Nachfolgendes hingewiesen. Erkenntnisse über Altlast-Verdachtsflächen liegen mir zurzeit nicht vor. Amt für Bauen und Wohnen – Untere Immissionsschutzbehörde – Seite 6 Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013 Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Erstellung des Bebauungsplans Nr. VI/1 „Bauxhof“ Erkelenz-Mitte, aufgrund der Lärmbelästigung durch die Bundesstraße B 57 Bedenken. Diese Bedenken können insoweit ausgeräumt werden, wenn die in der „Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. VI/1 „Bauxhof“, der Firma Krämer Schalltechnik GmbH aus Sankt Augustin, Bericht-Nr. 10 01 033/03, unter Nr. 3.6 aufgeführten Anregungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Dabei sollte die alternativ 3.2 m hohe Lärmschutzwand errichtet werden. Da für den Bereich des o. g. Bebauungsplanes an die Wohnbebauung die Anforderungen einer Klimaschutzsiedlung im Sinne des Projektes „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“ gestellt werden sollen, kommt dies dem passiven Lärmschutz entgegen. Weitere Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgetragen. Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Mit der Errichtung einer 2,80 m über der Fahrbahn der B 57 hohen Lärmschutzwand (hochabsorbierend) und den passiven Schallschutzmaßnahmen in den Obergeschossen, für die im Bebauungsplan gekennzeichneten Bereiche, werden die Orientierungswerte eingehalten. Gemäß dem Gutachten, Kramer Schalltechnik GmbH Bericht Nr. 10 01 033/03 bedingen die ab dem 1. OG teilweise auftretenden Lärmpegelbereiche III nur leichte Anforderungen bei Neubauten. Für die betroffenen Flächen ist die Festsetzung gemäß § 9 Abs. Nr. 24 BauGB eines Lärmpegelbereiches mit passiven Schallminderungsmaßnahmen zur Einhaltung eines Schalldämmmaßes für Außenbauteile von Wohn- und Schlafräumen für den Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 in den oberen Geschossen erforderlich und bereits im Bebauungsplan aufgenommen. Zumindest an Schlafräumen wird der Einbau fensterunabhängiger Lüftungsanlagen empfohlen. Für die in der Klimaschutzsiedlung beabsichtige Errichtung von Passivhäusern o. a. kfw70 Häusern wird diese Anforderung durch die bereits vorhandene kontrollierte Wohnraumlüftung erfüllt. Der vorbeugende Immissionsschutz ist damit berücksichtigt. Beschlussvorschlag: Den Anregungen des Kreises Heinsberg wird mit dem Nachweis der Einhaltung der Immissionsrichtwerte gefolgt, der Belang des Immissionsschutzes wird seitens der Stadt Erkelenz berücksichtigt. Seite 7 Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013 Lfd. Nr.: 6 Träger: NEW Netz GmbH, Postfach 11 04, 52501 Geilenkirchen Schreiben vom: 16.10.2013 Inhalt: Sehr geehrter Herr Blaesen, gegen den o.g. Bebauungsplan Nr. VI/1 „Bauxhof“ erheben wir aus versorgungstechnischer Sicht keine Einwände. Nach Sichtung der uns zugesandten Unterlagen weisen wir darauf hin, dass wir im Bereich des Bebauungsgebiets Versorgungsleitungen liegen haben. Die genaue Lage der Leitungen erhalten Sie über unsere Planauskunft. Planauskünfte im Netzgebiete der NEW Netz erteilt: Herr Paul-Uwe Thiel Telefon: 02451/624-5280 Telefax: 02451/624-5350 E-Mail: planauskunft@new-netz-gmbh.de Wir bitten Sie, falls noch nicht geschehen, uns alle weiteren Unterlagen, wenn möglich in digitaler Form (dwg-Format), an die nachstehend aufgeführte Anschrift zukommen zu lassen, und uns an den Planungsgesprächen zu beteiligen, damit wir zeitnah mit den konkreten Ausführungsplanungen beginnen können: NEW Netz GmbH 721/2 Grundsatzplanung Nikolaus-Becker-Str. 28-34 52511 Geilenkirchen E-Mail: Johann.Wittmann@new-netz-gmbh.de Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Der Hinweis zu den vorhandenen Versorgungsleitungen wird zur Kenntnis genommen und in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Die NEW Netz wird in der Realisierung des Bebauungsplanes frühzeitig beteiligt. Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, die NEW Netz wird in der Realisierung des Bebauungsplanes beteiligt. Seite 8 Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am 18.12.2013 Lfd. Nr.: 7 Träger: Unitymedia NRW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kaarst Schreiben vom: 24.10.2013 Inhalt: Sehr geehrter Herr Blaesen, vielen Dank für Ihre Informationen. Im Planbereich liegen Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW GmbH. Wir sind grundsätzlich daran interessiert, unser glasfaserbasiertes Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung für Ihre Bürger zu leisten. Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weiter geleitet, die sich mit Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten wir Sie, uns am Bebauungsplanverfahren weiter zu beteiligen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. Freundliche Grüße Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Der Hinweis zu den vorhandenen Versorgungsanlagen wird zur Kenntnis genommen und in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Die Unitymedia NRW wird in der Realisierung des Bebauungsplanes frühzeitig beteiligt. Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, die Unitymedia NRW wird in der Realisierung des Bebauungsplanes beteiligt.