Daten
Kommune
Erkelenz
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Erstellt
25.11.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/275/2013
öffentlich
13.11.2013
Amt 61 Manfred Orth
Bebauungsplan Nr. VI/1 "Bauxhof", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der
frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
10.12.2013
11.12.2013
18.12.2013
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 17.09.2013 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“,
Erkelenz-Mitte, beschlossen und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
1.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 18 vom 27.09.2013
bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 15.10.2013 im Rathaus der
Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des
Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom
07.10.2013 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während
des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die
in der Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
3.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 07.10.2013 beteiligt.
In seiner Sitzung vom 15.10.2013 fasste der Bezirksausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):
„Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt dem Bebauungsplan Nr. VI/1
„Bauxhof“ Klimaschutzsiedlung zu.“
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.
1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingereichten Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7
BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB gefasst werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt.
Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige
ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen
gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden
Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen
miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende
sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen
Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild
baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.
Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4
Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/1
„Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen
und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle
vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, ist unter
Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Vorlage A 61/275/2013 der Stadt Erkelenz
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Finanzielle Auswirkungen:
Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch
einen städtebaulichen Vertrag zwischen dem Erwerber der Grundstücke des
Plangebietes und der Stadt Erkelenz sichergestellt.
Die Kosten für gfs. erforderliche Straßenbaumaßnahmen im Bereich der
bestehenden Roermonder Straße trägt die Stadt Erkelenz nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Anlagen:
Anlage - Stellungnahme der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte
Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“,
Erkelenz-Mitte
Vorlage A 61/275/2013 der Stadt Erkelenz
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Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am
18.12.2013
Lfd. Nr.: 1
Träger: Bezirksregierung Arnsberg
Schreiben vom: 05.11.2013
Inhalt:
Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Erka 1“ sowie über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Sophia – Jacoba A“. Ebenso liegt der Planbereich über dem auf Kohlenwasserstoffe erteilten Erlaubnisfeld „Saxon 2“ (zu gewerblichen Zwecken). Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Erka 1“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und
Umsiedlung in 50418 Köln. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Sophia-Jakoba A“ ist
die Vivawest GmbH, Rellinghauser Straße 7 in 45128 Essen. Inhaberin der Erlaubnis
„Saxon 2“ ist die Dart Energy (Europa) Limited, Laurelhill Business Park, Polmaise
Road, Stirling, FK7 9 JQ in Großbritannien.
Eine Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung des Bodenschatzes
„Kohlenwasserstoffe“ innerhalb der festgelegten Feldesgrenzen. Unter dem „Aufsuchen“ versteht man Tätigkeiten zur Feststellung (Untersuchung) des Vorhandenseins
und der Ausdehnung eines Bodenschatzes. Eine Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken dient lediglich dem Konkurrenzschutz und klärt in Form und Lizenz nur grundsätzlich, welcher Unternehmer in diesem Gebiet Anträge auf Durchführung konkreter
Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf. Eine erteilte Erlaubnis gestattet noch keinerlei
konkrete Maßnahmen, wie z. B. Untersuchungsbohrungen, sodass Umweltauswirkungen in diesem Stadium allein aufgrund einer Erlaubnis nicht hervorgerufen werden können. Konkrete Aufsuchungsmaßnahmen wären erst nach weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfahren, erlaubt, die ganz konkret
das „Ob“ und „Wie“ regeln. Vor einer Genehmigungsentscheidung erfolgt gemäß den
gesetzlichen Vorschriften eine Beteiligung von ggf. betroffenen Privaten, Kommunen
und Behörden. Des Weiteren werden ausführlich und gründlich alle öffentlichen Belange – insbesondere auch die des Gewässerschutzes – geprüft, gegebenenfalls in
einem separaten wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.
Der Planbereich befindet sich teilweise (hier der westliche Bereich) im früheren Einwirkungsbereiches des Steinkohlenbergbaus, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand ggf. durch einen Anstieg des Grubenwassers Hebungen an der Tagesoberfläche zu erwarten sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei bestimmten geologischen Situationen wie Unstetigkeiten, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Dies sollte bei Planungen und Vorhaben berücksichtigt werden. Inwieweit
der vorliegende Planbereich hiervon betroffen ist, kann von hier aus nicht beurteilt
werden. Ich empfehle Ihnen, hierzu eine entsprechende Auskunft bei der EBV
GmbH, Myhler Straße 83 in 41836 Hückelhoven einzuholen.
Ebenfalls ist die Planungsmaßnahme nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlen-
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Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am
18.12.2013
tagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der
Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist
nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der
bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, die bergbautreibende RWE Power AG und für konkrete Grundwasserdaten
den Erftverband am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche
Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die o. g.
Eigentümer der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme
zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Die Informationen bezüglich der Bergwerksfelder für Stein- und Braunkohle sowie
des Erlaubnisfeldes zur Lokalisierung von Kohlenwasserstofffeldern „Saxon 2“ werden zur Kenntnis genommen und, soweit noch nicht geschehen, in die Begründung
aufgenommen.
Im Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr.VI/1 „Bauxhof“ wurde die EBV und
die RWE Power AG um Stellungnahme gebeten. Abwägungsrelevante Stellungnahmen wurden weder von der EBV noch von der RWE Power AG hervorgebracht.
In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass das Plangebiet im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserbeeinflussung liegt
und dass dadurch bedingte Bodenbewegungen möglich sind.
Der Erftverband wird im Zuge der Offenlage des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 an
dem Planverfahren beteiligt.
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in die Begründung sowie den Bebauungsplan aufgenommen.
Lfd. Nr.: 2
Träger: Straßen NRW, Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Niederrhein, 41010 Mönchengladbach
Schreiben vom: 30.10.2013
Inhalt:
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Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am
18.12.2013
Das o. a. Plangebiet schließt im Nordwesten den Böschungsbereich der freien Strecke der Bundesstraße 57 mit ein.
Abschnitt 32, Station 1,820 bis Station 2,092
Abschnitt 33.1, Station 0,000 bis Station 0,140
Baulastträger der Bundesstraße ist die Bundesrepublik Deutschland.
Gegen den o. a. Bebauungsplan werden seitens der hiesigen Niederlassung keine
Bedenken erhoben, wenn folgende Punkte beachtet werden:
Die Kosten für erforderlich werdende Lärmschutzmaßnahmen (passiv/aktiv),
die durch Emissionen der B 57 verursacht sind, werden vom Landesbetrieb
Straßenbau nicht übernommen.
Frühzeitig vor Baubeginn der Lärmschutzwand an der Südostseite der B 57,
ist der hiesigen Niederlassung ein entsprechender RAB-Ing-Entwurf, zwecks
Prüfung, vorzulegen (Lageplan, mind. 3 Querprofile unter Einbeziehung der
Fahrbahn der B 57 sowie Detailzeichnungen). Ansprechpartner hierzu ist Herr
Görtz von der Abt. Bau, Tel.: 02161/409-185.
Die Abwicklung des Baustellenverkehrs für das o. a. Plangebiet incl. Lärmschutzwand hat rückwärtig zu erfolgen. Die zukünftige Unterhaltung der Lärmschutzwand sowie die Unterhaltung der rückwärtigen Dammböschung B 57 ist
von der Stadt Erkelenz durchzuführen. Nach Genehmigung des RAB-IngEntwurfes wird in einer noch aufzustellenden Vereinbarung zwischen der
Stadt und dem Landesbetrieb u. a. dieser Punkt geregelt.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Die Kosten für die erforderliche Lärmschutzmaßnahme werden von der Stadt Erkelenz getragen. Der Forderung zur Vorlage eines RAB-Ing-Entwurfs vor Baubeginn
wird Folge geleistet ebenso wie der Anregung, die Abwicklung des Baustellenverkehrs rückwärtig zu regeln. Die zukünftige Unterhaltung der Lärmschutzwand sowie
die Unterhaltung der rückwärtigen Dammböschung B57 werden von der Stadt Erkelenz durchgeführt.
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, Kostenträger der Lärmschutzmaßnahmen sowie für die Unterhaltung zuständig ist die Stadt Erkelenz, die Entwurfsplanungen sowie Baustellenverkehr sind mit dem Landesbetrieb Straßenbau abzustimmen.
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Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am
18.12.2013
Lfd. Nr.: 3
Träger: Schwalmverband, Borner Straße 45 a, 41379 Brüggen
Schreiben vom: 17.10.2013
Inhalt:
Wir stimmen dem Bebauungsplan grundsätzlich zu. Wir weisen vorsorglich darauf
hin, dass die Menge des über das Trennsystem abzuleitenden Niederschlagswassers bei der Planung des neuen Retentionsbodenfilters an der Kläranlage Erkelenz
mit zu berücksichtigen ist.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Das Regenwasser des ehemals bebauten und jetzt wieder zur Bebauung anstehenden Areals wird über das nach Trennerlass 2004 dimensionierte RKB Krefelder Straße in den Ziegelweiher geleitet. Ein Bezug zum Retentionsbodenfilter Mitte ist nicht
gegeben. Der Schwalmverband ist zwischenzeitlich hierüber informiert.
Beschlussvorschlag:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Lfd. Nr.: 4
Träger: Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH, Am Wasserwerk 5, 41844 Wegberg
Schreiben vom: 15.10.2013
Inhalt:
Gegen die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes bestehen seitens der Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH keine grundsätzlichen Bedenken.
Bei näherer Durchsicht des beigefügten Planentwurfes sehen wir jedoch, dass unser
vorhandenes Leitungsnetz derart überplant erscheint, dass ein Weiterbetrieb der Leitungen nicht mehr möglich ist und daher Umlegungen erfolgen müssen.
Diesen Hinweis bitten wir in den weiteren Planungen aufzunehmen, damit die Kosten
für die Umlegung, entsprechend dem vorhandenen Konzessionsvertrag, gesichert
sind.
Wir hoffen, Ihnen gedient zu haben und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
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Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am
18.12.2013
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Leitungsnetz und Weiterbetrieb der Leitungen werden in der
Realisierung des Bebauungsplanes berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der Realisierung des Bebauungsplanes berücksichtigt.
Lfd. Nr.: 5
Träger: Kreisverwaltung Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen, 52523 Heinsberg
Schreiben vom: 05.11.2013
Inhalt:
Zu der o. g. Bauleitplanung wird wie folgt Stellung genommen:
Gesundheitsamt:
Gegen den Bebauungsplan Nr. VI/1 in der vorgelegten Form werden aus gesundheitsaufsichtlicher Sicht keine Bedenken erhoben, wenn die im Bericht der Kramer
Schalltechnik GmbH vom 19. Juni 2013 geforderten aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen Beachtung finden, so dass die Immissionsrichtwerte eingehalten
werden und somit gesundheitlich relevante Geräuschbelästigungen der künftigen
Anwohner nicht zu besorgen sind.
Amt für Umwelt und Verkehrsplang
Aus den
- von der Unteren Wasserbehörde
- von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde
- von der Abgrabungsbehörde
- von der Straßenbaubehörde
- von der Unteren Landschaftsbehörde
des Kreises Heinsberg zu vertretenden Belangen werden gegen die o. g. Bauleitplanung keine Einwendungen erhoben.
Im Übrigen wird seitens der Unteren Bodenschutzbehörde/Altlasten auf Nachfolgendes hingewiesen.
Erkenntnisse über Altlast-Verdachtsflächen liegen mir zurzeit nicht vor.
Amt für Bauen und Wohnen – Untere Immissionsschutzbehörde –
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Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am
18.12.2013
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Erstellung des Bebauungsplans Nr. VI/1 „Bauxhof“ Erkelenz-Mitte, aufgrund der Lärmbelästigung durch die
Bundesstraße B 57 Bedenken.
Diese Bedenken können insoweit ausgeräumt werden, wenn die in der „Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. VI/1 „Bauxhof“, der Firma Krämer
Schalltechnik GmbH aus Sankt Augustin, Bericht-Nr. 10 01 033/03, unter Nr. 3.6 aufgeführten Anregungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Dabei sollte
die alternativ 3.2 m hohe Lärmschutzwand errichtet werden.
Da für den Bereich des o. g. Bebauungsplanes an die Wohnbebauung die Anforderungen einer Klimaschutzsiedlung im Sinne des Projektes „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“ gestellt werden sollen, kommt dies dem passiven Lärmschutz entgegen.
Weitere Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgetragen.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Mit der Errichtung einer 2,80 m über der Fahrbahn der B 57 hohen Lärmschutzwand
(hochabsorbierend) und den passiven Schallschutzmaßnahmen in den Obergeschossen, für die im Bebauungsplan gekennzeichneten Bereiche, werden die Orientierungswerte eingehalten. Gemäß dem Gutachten, Kramer Schalltechnik GmbH Bericht Nr. 10 01 033/03 bedingen die ab dem 1. OG teilweise auftretenden Lärmpegelbereiche III nur leichte Anforderungen bei Neubauten.
Für die betroffenen Flächen ist die Festsetzung gemäß § 9 Abs. Nr. 24 BauGB eines
Lärmpegelbereiches mit passiven Schallminderungsmaßnahmen zur Einhaltung eines Schalldämmmaßes für Außenbauteile von Wohn- und Schlafräumen für den
Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 in den oberen Geschossen erforderlich und bereits im Bebauungsplan aufgenommen. Zumindest an Schlafräumen wird der Einbau
fensterunabhängiger Lüftungsanlagen empfohlen. Für die in der Klimaschutzsiedlung
beabsichtige Errichtung von Passivhäusern o. a. kfw70 Häusern wird diese Anforderung durch die bereits vorhandene kontrollierte Wohnraumlüftung erfüllt. Der vorbeugende Immissionsschutz ist damit berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Den Anregungen des Kreises Heinsberg wird mit dem Nachweis der Einhaltung der
Immissionsrichtwerte gefolgt, der Belang des Immissionsschutzes wird seitens der
Stadt Erkelenz berücksichtigt.
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Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am
18.12.2013
Lfd. Nr.: 6
Träger: NEW Netz GmbH, Postfach 11 04, 52501 Geilenkirchen
Schreiben vom: 16.10.2013
Inhalt:
Sehr geehrter Herr Blaesen,
gegen den o.g. Bebauungsplan Nr. VI/1 „Bauxhof“ erheben wir aus versorgungstechnischer Sicht keine Einwände.
Nach Sichtung der uns zugesandten Unterlagen weisen wir darauf hin, dass wir im
Bereich des Bebauungsgebiets Versorgungsleitungen liegen haben. Die genaue Lage der Leitungen erhalten Sie über unsere Planauskunft.
Planauskünfte im Netzgebiete der NEW Netz erteilt:
Herr Paul-Uwe Thiel
Telefon: 02451/624-5280
Telefax: 02451/624-5350
E-Mail: planauskunft@new-netz-gmbh.de
Wir bitten Sie, falls noch nicht geschehen, uns alle weiteren Unterlagen, wenn möglich in digitaler Form (dwg-Format), an die nachstehend aufgeführte Anschrift zukommen zu lassen, und uns an den Planungsgesprächen zu beteiligen, damit wir
zeitnah mit den konkreten Ausführungsplanungen beginnen können:
NEW Netz GmbH
721/2 Grundsatzplanung
Nikolaus-Becker-Str. 28-34
52511 Geilenkirchen
E-Mail: Johann.Wittmann@new-netz-gmbh.de
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Der Hinweis zu den vorhandenen Versorgungsleitungen wird zur Kenntnis genommen und in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Die NEW Netz wird
in der Realisierung des Bebauungsplanes frühzeitig beteiligt.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, die NEW Netz wird in der Realisierung
des Bebauungsplanes beteiligt.
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Anlage - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013, des Hauptausschusses am 11.12.2013 und des Rates am
18.12.2013
Lfd. Nr.: 7
Träger: Unitymedia NRW GmbH, Postfach 10 20 28, 34020 Kaarst
Schreiben vom: 24.10.2013
Inhalt:
Sehr geehrter Herr Blaesen,
vielen Dank für Ihre Informationen.
Im Planbereich liegen Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW GmbH. Wir sind
grundsätzlich daran interessiert, unser glasfaserbasiertes Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung für
Ihre Bürger zu leisten.
Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weiter geleitet, die sich mit
Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten wir Sie, uns am
Bebauungsplanverfahren weiter zu beteiligen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer
unsere oben stehende Vorgangsnummer an.
Freundliche Grüße
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Der Hinweis zu den vorhandenen Versorgungsanlagen wird zur Kenntnis genommen
und in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Die Unitymedia NRW
wird in der Realisierung des Bebauungsplanes frühzeitig beteiligt.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, die Unitymedia NRW wird in der Realisierung des Bebauungsplanes beteiligt.