Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
37815.pdf
Größe
123 kB
Erstellt
14.11.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kinder, Jugend, Familie und
Soziales
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
0/51/144/2013
öffentlich
19.11.2013
Amt 50/51 Antoinette Lauten
Finanzielle Ausgestaltung der Kindertagespflege
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
03.12.2013
Jugendhilfeausschuss
Tatbestand:
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Vollendung des
14. Lebensjahres betreut werden. 2007 wurden die Voraussetzungen und die
rechtliche Grundlage für die Betreuung von Kindern in Tagespflege im §§ 22-24
SGB VIII geregelt. Seit diesem Zeitpunkt sind die Inanspruchnahme der Tagespflege
und die Anzahl der Tagespflegeeltern kontinuierlich gestiegen. Der Bedarf an Plätzen
für Kinder ab einem Jahr ist zudem stark steigend. Für diese Altersgruppe stehen in
den Tageeinrichtungen nicht ausreichend Plätze zur Verfügung. Es existiert ebenfalls
eine hohe Nachfrage im Bereich der Randzeitenbetreuung; vor Beginn der Schule
oder der Betreuung in der Tageseinrichtung bzw. nach Beendigung dieser
Betreuungsarten.
Ohne die Plätze in der Tagespflege wären der Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei
Jahren und die Randzeitenbetreuung im schulischen Bereich nicht abzudecken.
Dieses kann nur gewährleistet werden durch die hohe Flexibilität der
Tagespflegeeltern. Sie werden durch eine kompetente Fachberatung in ihrer
Tätigkeit begleitet und beraten.
In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 26.05.2009 wurden die derzeit geltenden
Richtlinien zur finanziellen Ausgestaltung der Kindertagespflege beschlossen.
Seit nunmehr 4 Jahren hat es keine Erhöhung der Entgelte mehr gegeben. Um eine
angemessenere Entlohnung zahlen zu können, haben sich die fünf Jugendämter im
Kreis Heinsberg darauf verständigt, den Jugendhilfeausschüssen eine Erhöhung der
Stundensätze vorzuschlagen.
Folgender Vorschlag wurde erarbeitet:
Geldleistung
pro Std. und
Stufe 1
2,10 €
Qualifikationsstufe
Stufe 2
Stufe 3
3,00 €
3,50 €
Stufe 4
4,20 €
Kind ab
01.08.2009
pro Std. und
Kind ab
01.01.2014
2,30 €
3,30 €
3,90 €
4,60 €
Erläuterungen zu den Qualifikationsstufen:
Stufe 1
Die Betreuung erfolgt durch Verwandte bis II. Grades (Großeltern, Tante,
Onkel). Das Tagespflegeangebot richtet sich ausschließlich an ein
bestimmtes Kind oder an bestimmte Kinder. Die Pflegeerlaubnis wird nur
für das betreffende Kind bzw. für die betreffenden Kinder ausgestellt.
Qualifikation: Basisqualifizierung von mindestens 50 Stunden nach DJI
Curriculum Kindertagespflege durch einen anerkannten Bildungsträger
einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kleinkind“
Es liegt eine Kind bezogene Pflegeerlaubnis vor.
Stufe 2
Qualifikation: 160 Stunden Qualifizierung nach DJI-Curriculum
Kindertagespflege durch einen anerkannten Bildungsträger einschließlich
einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kleinkind“. Nach einer
Basisqualifizierung kann eine Pflegeerlaubnis ausgestellt werden mit der
Auflage, die Aufbauqualifizierung in einen Zeitraum von einem Jahr
abzuschließen.
Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder
vor.
Stufe 3
Qualifikation: 160 Stunden Qualifizierung nach DJI-Curriculum
Kindertagespflege durch einen anerkannten Bildungsträger einschließlich
einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kleinkind“ sowie 1 Jahr
Praxiserfahrung in der Kindertagespflege.
Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder
vor.
Der Übergang in Stufe 4 erfolgt nach zweijähriger Tätigkeit in Stufe 3.
Stufe 4
Qualifikation: Abgeschlossene Erzieher/Innenausbildung sowie
Basisqualifizierung im Umfang von 80 Stunden einschließlich einer
Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kleinkind“.
Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder
vor.
Qualifikation: Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozial-pädagogik
sowie Vorbereitungsmodul für Tagespflegepersonen oder vergleichbare
Vorbereitung einschließlich der Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am
Kleinkind“.
Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder
vor.
Hinweis: Bei Kindertagespflege im Haushalt der Erziehungsberechtigten
wird – soweit kein Anstellungsverhältnis begründet wurde – die
Geldleistung durch die gegebene Sachkostenersparnis um 25 % gekürzt.
Zuschläge
für die Betreuung an Samstagen und Sonntagen 1,00 €/Std.
Vorlage 0/51/144/2013 der Stadt Erkelenz
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wenigstens jedoch 10,-- €/Tag
für die Betreuung in der Zeit 19.00 – 7.00 Uhr 1,00 €/Std.
Erstattung für eine nachgewiesene Unfallversicherung von
z. Zt. 87,38 € jährlich, bzw. 7,28 € monatlich.
Neben der hälftigen nachgewiesenen Beiträge zur Alterssicherung sind auch die
hälftigen Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen, falls die
Einnahmen aus der öffentlich finanzierten Kindertagespflege die Kranken- und
Pflegeversicherungspflicht auslösen.
Atypische Sachverhalte z. B. bei der Mindeststundenzahl oder Ferienbetreuung
werden nach pflichtgemäßem Ermessen - an den genannten Leitlinien orientiert abweichend geregelt.
Erkelenzer Bewerber/innen für Qualifizierungs- und Aufbaukurse zur
Kindertagespflege sind jeweils hälftig die anfallenden Gebühren zu erstatten, wenn
diese Kurse mit dem Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales abgestimmt sind
und die Bewerber/innen nach der Qualifikation diesem zur Vermittlung als
Kindertagespflegestelle zur Verfügung stehen.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Die Entgelte für die Tagesmütter werden ab dem 01.01.2014 – wie oben aufgeführt
– unter der Voraussetzung der Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan 2014
erhöht.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mehraufwendungen betragen – bei gleichbleibenden Tagespflegepersonen und
Betreuungsstunden wie in 2013 – ca. 32.000 EUR.
Vorlage 0/51/144/2013 der Stadt Erkelenz
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