Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
37821.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
12.11.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/255/2013
öffentlich
11.11.2013
Amt 40 Manfred Steinwartz
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten
für bewegliche Sachen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
28.11.2013
11.12.2013
Ausschuss für Kultur und Sport
Hauptausschuss
Tatbestand:
Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit
in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen
Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und
Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren.
Nach § 7 der Richtlinien kann Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten,
deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag 250,00 € übersteigt, ein Zuschuss von
max. 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt
werden. Der Höchstzuschuss beträgt grundsätzlich pro Verein 500,00 €. Dies gilt
gleichfalls für die Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und
künstlerischen Aus- und Fortbildung.
Im Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2013 stehen zur Anschaffung von
Sportgeräten und zur Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen
und künstlerischen Aus- und Fortbildung Haushaltsmittel von jeweils 2.500,00 €,
insgesamt also 5.000,00 € hierfür zur Verfügung.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Vereinen aufgrund entsprechender
Kostenvoranschläge zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen die in der
beigefügten Aufstellung errechneten anteiligen Zuschüsse zu gewähren.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Den in der beigefügten Aufstellung genannten Vereinen wird ein anteiliger Zuschuss zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat
verabschiedeten Richtlinien gewährt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.070,-- €.
Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan bei
Produktsachkonto 080200 531700 zur Verfügung.
Anlage:
Aufstellung der Zuschüsse an Vereine
Vorlage A 40/255/2013 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Anlage zur Beschlussvorlage Ausschuss für Kultur und Sport am 28.11.2013
hier: Zuschüsse an Vereine zur Beschaffung beweglicher Sachen
Anmerkung:
Eine Förderung ist nur möglich bei Vorlage entsprechender Kostenvoranschläge,
höchstens jedoch 500,00 Euro
Sportvereine
Sportvereine
Gegenstand der
Anschaffung
Bezirksausschuss Erkelenz Mitte
ErkelenzerAnschaffung von 3 Paar
VolleyballBeach-Wettspielpfosten
Verein 2000
1. BSC
Erkelenz 1987
e.V.
PostSportverein
Erkelenz 1972
e.V.
Anschaffung von
Stahlschränken
Abzieh-Gittermatten
Kosten
in Euro
Kostenvoranschlag
ja/nein
1.961,22 ja
500,-- nein
1.400,63 Ja
Anerkannt
und
förderfähig
ja/nein
ja
ja
Ja
Zuschuss
30 %
höchstens
jedoch 500
Euro
30% =
588,37
jedoch
höchstens
500,00
30%=
150,-30%=
420,--