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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
37428.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
22.10.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:05
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/274/2013 öffentlich 14.10.2013 Amt 61 Jürgen Schöbel Gewährung eines Zuschusses an den Bürgerbeirat Borschemich und den Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath für das Jahr 2013 Beratungsfolge: Datum Gremium 06.11.2013 Hauptausschuss Tatbestand: Der Rat der Stadt Erkelenz hat am 07.03.2001 die Bildung eines Bürgerbeirates Borschemich und eines Bürgerbeirates Immerath, Lützerath, Pesch beschlossen, damit die Beteiligung der von der Umsiedlung betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf lokaler Ebene gewährleistet ist. Die Zuschüsse sollen für anfallende Sachmittel der Bürgerbeiräte, wie beispielsweise Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten etc. gewährt werden, die für die Erfüllung der Aufgaben der Beiräte notwendig sind. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Anhand der eingereichten Nachweise der letzten Jahre ist zu erkennen, dass die gewährten Mittel mehr als auskömmlich sind. Die Verwaltung schlägt daher, wie in den letzten Jahren vor, gemäß Anzahl der Bürgerbeiratsmitglieder – Borschemich neun Mitglieder – Immerath-Pesch-Lützerath dreizehn Mitglieder – folgende Zuschüsse zu gewähren: Borschemich Immerath-Pesch-Lützerath 600,00 EURO 900,00 EURO Beschlussentwurf: „Dem Bürgerbeirat Borschemich wird ein Zuschuss für das Jahr 2013 in Höhe von 600,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Dem Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath wird ein Zuschuss für das Jahr 2013 in Höhe von 900,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.500,00 EURO. Vorlage A 61/274/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2