Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
37428.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
22.10.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/274/2013
öffentlich
14.10.2013
Amt 61 Jürgen Schöbel
Gewährung eines Zuschusses an den Bürgerbeirat Borschemich und
den Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath für das Jahr 2013
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
06.11.2013
Hauptausschuss
Tatbestand:
Der Rat der Stadt Erkelenz hat am 07.03.2001 die Bildung eines Bürgerbeirates
Borschemich und eines Bürgerbeirates Immerath, Lützerath, Pesch beschlossen,
damit die Beteiligung der von der Umsiedlung betroffenen Bürgerinnen und Bürger
auf lokaler Ebene gewährleistet ist.
Die Zuschüsse sollen für anfallende Sachmittel der Bürgerbeiräte, wie beispielsweise
Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten etc. gewährt werden, die
für die Erfüllung der Aufgaben der Beiräte notwendig sind. Die Gewährung der
Zuschüsse erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Anhand der eingereichten
Nachweise der letzten Jahre ist zu erkennen, dass die gewährten Mittel mehr als
auskömmlich sind.
Die Verwaltung schlägt daher, wie in den letzten Jahren vor, gemäß Anzahl der
Bürgerbeiratsmitglieder – Borschemich neun Mitglieder – Immerath-Pesch-Lützerath
dreizehn Mitglieder – folgende Zuschüsse zu gewähren:
Borschemich
Immerath-Pesch-Lützerath
600,00 EURO
900,00 EURO
Beschlussentwurf:
„Dem Bürgerbeirat Borschemich wird ein Zuschuss für das Jahr 2013 in Höhe von
600,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung
anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis.
Dem Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath wird ein Zuschuss für das Jahr 2013 in
Höhe von 900,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen
Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen
Verwendungsnachweis.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.500,00 EURO.
Vorlage A 61/274/2013 der Stadt Erkelenz
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