Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
37023.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
11.09.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/948/2013
öffentlich
06.09.2013
Amt 10 Hans Bongartz
Mandatsverzicht des Ratsherrn Robert Terek und Einführung und
Verpflichtung des Ratsherrn Michael Königs
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
25.09.2013
Rat der Stadt Erkelenz
Würdigung und Dank
In der letzthin stattgefundenen Sitzung des Hauptausschusses habe ich mitteilen
müssen, dass Ratsherr Robert Terek vor mir als amtierender Wahlleiter seinen
Mandatsverzicht erklärt und eigenhändig unterzeichnet hat. Als Nachfolger wurde
von mir letztlich Herr Michael Königs, und zwar als Nachrücker gem. Reserveliste der
CDU, für den ausgeschiedenen Robert Terek festgestellt.
Bevor ich nun zur anstehenden „Einführung und Verpflichtung“ des neuen
Ratsmitgliedes komme, möchte ich die Gelegenheit nutzen und Herrn Terek den
ganz herzlichen Dank der Stadt Erkelenz für sein ehrenamtliches Engagement in Rat
und Ausschüssen aussprechen.
Nachfolge im Rat
Zwischenzeitlich hat – wie in der vergangenen Woche mitgeteilt - Herr Michael
Königs mit am 06.09.2013 eingegangener schriftlicher Annahmeerklärung die
Ersatzbestellung als Nachfolger von Herrn Terek angenommen.
Am 16.09.2013 wurde die Feststellung des neuen Ratsmitgliedes in der
vorgeschriebenen Form im Amtsblatt der Stadt Erkelenz gemäß § 45 Abs. 2 des
Kommunalwahlgesetzes öffentlich bekannt gemacht und die Kommunalaufsicht
hierüber in Kenntnis gesetzt.
Einsprüche, die gegen die Ersatzbestellung gerichtet gewesen wären, sind nach
Veröffentlichung nicht eingegangen. Da gemäß § 36 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz
der gewählte Bewerber die Mitgliedschaft im Rat ohnehin mit dem Eingang der auf
die Benachrichtigung nach § 35 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz vorgesehenen
Annahmeerklärung beim zuständigen Wahlleiter erwirbt, ist Herr Königs mit dem
06.09.2013 Ratsmitglied geworden.
Hierzu meine herzlichen Glückwünsche.
Ich stelle fest, dass die Voraussetzungen, Herrn Königs als Ratsmitglied einzuführen,
damit vorliegen.
Die Verpflichtungserklärung, die dem zu Verpflichtenden in der Sitzung vom
Bürgermeister vorgesprochen wird und vom neuen Ratsmitglied nachzusprechen ist,
lautet:
„Hiermit verpflichte ich mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrzunehmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die
Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Erkelenz zu
erfüllen.“
Die Verpflichtungserklärung ist vom zu Verpflichtenden eigenhändig zu
unterzeichnen und wird durch Unterschrift des Bürgermeisters geschlossen. Sie wird
dem Original der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.
Vorlage A 10/948/2013 der Stadt Erkelenz
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