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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
37020.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
11.09.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:05
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/949/2013 öffentlich 13.09.2013 Amt 10 Birgit Baersch Gendergerechte Sprache im dienstlichen Schriftverkehr und in Sitzungsvorlagen Beratungsfolge: Datum Gremium 25.09.2013 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Mit Schreiben vom 10.07.2013 macht die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz darauf aufmerksam, dass die Stadtverwaltung Erkelenz die sprachliche Gleichbehandlung im dienstlichen Schriftverkehr trotz eines vorangehenden Hinweises auf § 4 LGG NW nicht konsequent einhält. Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz beantragt, den Bürgermeister aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass § 4 LGG NW in der Verwaltung umgesetzt wird, und dem Rat darüber nach sechs Monaten Bericht zu erstatten. Außerdem beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz, unter den Beschlussvorlagen einen Hinweis auf den Genderaspekt aufzunehmen. Zuletzt mit Rundschreiben vom 08.04.2013 wies der Bürgermeister alle Bediensteten unter Bezugnahme auf das Merkblatt "Sprachliche Gleichbehandlung" des Bundesverwaltungsamtes an, die sprachliche Gleichbehandlung fortan konsequent einzuhalten. Um den Bediensteten das gendergerechte Schreiben zu erleichtern, wurde am 16.08.2013 ein Gestaltungsmuster für externe Schreiben herausgegeben. Zuletzt wurden alle Bediensteten mit Schreiben vom 20.08.2013 angewiesen, bei der Erstellung von Satzungen, Dienstanweisungen u. Ä. den Leitfaden "Gleichstellung von Mann und Frau in der Rechtssprache" der Landesregierung NW zu beachten. Das wiederholte Aufgreifen des Anliegens diente der Akzeptanzförderung und dem Abbau möglicher Versäumnisse infolge von Gewohnheit, die zu Beginn jedes Umstellungsprozesses üblich sind. Damit die Bediensteten ihr Wissen zur sprachlichen Gleichstellung jeder Zeit auffrischen können, wurden die o. a. Merkblätter im Interesse der Nachhaltigkeit für alle zugänglich im zentralen Laufwerk (Ordner „Gleichstellung“) hinterlegt. Die Verwaltung wird weiterhin auf die gendergerechte Sprachwahl achten. Evtl. Versäumnisse im Einzelfall werden bei Feststellung bzw. auf entsprechenden Hinweis schnell behoben werden. Ein Vergleich des städtischen Schriftverkehrs mit dem anderer Kommunen ergab, dass der Sprachgebrauch im kommunalen Schriftverkehr nahezu identisch ist, so dass die Stadtverwaltung nicht hinter anderen Kommunalbehörden zurücksteht. Beschlussentwurf: „Der Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz, den Bürgermeister aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass § 4 LGG NW in der Verwaltung umgesetzt wird, und dem Rat darüber nach sechs Monaten Bericht zu erstatten, sowie unter den Beschlussvorlagen einen Hinweis auf den Genderaspekt aufzunehmen, wird abgelehnt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Vorlage A 10/949/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2