Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
37020.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
11.09.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/949/2013
öffentlich
13.09.2013
Amt 10 Birgit Baersch
Gendergerechte Sprache im dienstlichen Schriftverkehr und in
Sitzungsvorlagen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
25.09.2013
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Mit Schreiben vom 10.07.2013 macht die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz
darauf aufmerksam, dass die Stadtverwaltung Erkelenz die sprachliche
Gleichbehandlung im dienstlichen Schriftverkehr trotz eines vorangehenden
Hinweises auf § 4 LGG NW nicht konsequent einhält.
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz beantragt, den Bürgermeister
aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass § 4 LGG NW in der Verwaltung umgesetzt
wird, und dem Rat darüber nach sechs Monaten Bericht zu erstatten. Außerdem
beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz, unter den Beschlussvorlagen
einen Hinweis auf den Genderaspekt aufzunehmen.
Zuletzt mit Rundschreiben vom 08.04.2013 wies der Bürgermeister alle Bediensteten
unter Bezugnahme auf das Merkblatt "Sprachliche Gleichbehandlung" des
Bundesverwaltungsamtes an, die sprachliche Gleichbehandlung fortan konsequent
einzuhalten.
Um den Bediensteten das gendergerechte Schreiben zu erleichtern, wurde am
16.08.2013 ein Gestaltungsmuster für externe Schreiben herausgegeben.
Zuletzt wurden alle Bediensteten mit Schreiben vom 20.08.2013 angewiesen, bei der
Erstellung von Satzungen, Dienstanweisungen u. Ä. den Leitfaden "Gleichstellung
von Mann und Frau in der Rechtssprache" der Landesregierung NW zu beachten.
Das wiederholte Aufgreifen des Anliegens diente der Akzeptanzförderung und dem
Abbau möglicher Versäumnisse infolge von Gewohnheit, die zu Beginn jedes
Umstellungsprozesses üblich sind.
Damit die Bediensteten ihr Wissen zur sprachlichen Gleichstellung jeder Zeit
auffrischen können, wurden die o. a. Merkblätter im Interesse der Nachhaltigkeit für
alle zugänglich im zentralen Laufwerk (Ordner „Gleichstellung“) hinterlegt.
Die Verwaltung wird weiterhin auf die gendergerechte Sprachwahl achten. Evtl.
Versäumnisse im Einzelfall werden bei Feststellung bzw. auf entsprechenden
Hinweis schnell behoben werden.
Ein Vergleich des städtischen Schriftverkehrs mit dem anderer Kommunen ergab,
dass der Sprachgebrauch im kommunalen Schriftverkehr nahezu identisch ist, so
dass die Stadtverwaltung nicht hinter anderen Kommunalbehörden zurücksteht.
Beschlussentwurf:
„Der Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz, den Bürgermeister
aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass § 4 LGG NW in der Verwaltung umgesetzt
wird, und dem Rat darüber nach sechs Monaten Bericht zu erstatten, sowie unter
den Beschlussvorlagen einen Hinweis auf den Genderaspekt aufzunehmen, wird
abgelehnt.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage A 10/949/2013 der Stadt Erkelenz
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