Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
36890.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
04.09.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Baubetriebs- und Grünflächenamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 60/092/2013
öffentlich
06.09.2013
Amt 60 Stefan Heinrichs
3. Änderung/Erweiterung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz
vom 18.12.2003
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.09.2013
25.09.2013
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 17.07.2013 beschlossen, die
Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz zu erweitern und den Satz „Andere
Bestattungsmöglichkeiten, z. B. das Verstreuen von Asche auf eigenem Grund,
regelt das Landesbestattungsgesetz NRW“ in die Satzung aufzunehmen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Die als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügte 3. Satzung zur Änderung
der Friedhofssatzung vom 18.12.2003 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom
02.04.2009 wird beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage:
Entwurf 3. Änderungssatzung
Anlage 1 zum Tagesordnungspunkt … der Sitzung
des Hauptausschusses vom 18.09.2013
Entwurf
3.
Änderungssatzung
zur Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003
Aufgrund der § 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) vom 14. Juli 1994 in der zurzeit gültigen Fassung und des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG
NRW) vom 17. Juni 2003 in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am ……………. folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Änderung des § 1 der Satzung
Der bisherige Wortlaut des § 1 wird zum § 1 Absatz 1. Nach Absatz 1 wird nachfolgender Absatz 2 eingefügt:
(2)
Andere Bestattungsmöglichkeiten, z.B. das Verstreuen von Asche auf
eigenem Grund, regelt das Landesbestattungsgesetz NRW.
Artikel 2
In-Kraft-treten
Diese 3. Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft.