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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
36893.pdf
Größe
131 kB
Erstellt
04.09.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:04
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 20/265/2013 öffentlich 16.08.2013 Amt 20 Kämmerer Norbert Schmitz Zuleitung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2012 gemäß § 116 Abs. 5 GO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW Beratungsfolge: Datum Gremium 18.09.2013 25.09.2013 Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Mit der Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) ist zwingend vorgeschrieben, dass die Kommunen ab 2010 jeweils zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres einen Gesamtabschluss aufzustellen haben. Ziel des kommunalen Gesamtabschlusses soll es sein, die Adressaten darüber zu informieren, ob die Kommune in der Lage ist, ihre Aufgaben auch zukünftig zu erfüllen. Daher soll der Gesamtabschluss die gesamte Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune (Kernverwaltung und Betriebe) darstellen. Nachdem zum 31.12.2010 der erste Gesamtabschluss der Stadt Erkelenz aufgestellt worden ist, liegt nunmehr der Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 vor. Dieser ist form- und fristgerecht zum 16.08.2013 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden. Im Detail besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz sowie dem Gesamtanhang und wird um einen Gesamtlagebericht ergänzt. Innerhalb des Gesamtabschlusses hat die Kommune die Jahresabschlüsse aller verselbstständigten Aufgabenbereiche zu konsolidieren, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Konsolidieren ist in dem Sinne zu verstehen, dass die verselbstständigten Aufgabenbereiche (man spricht hier auch von Tochterunternehmen) zusammen mit dem Abschluss der „Mutter“ (=NKF-Jahresabschluss der Stadt) in einem Abschluss, eben dem Gesamtabschluss, darzustellen sind. Dabei werden die Verflechtungen zwischen den Tochterunternehmen und der Mutter sowie zwischen den Tochterunternehmen herausgerechnet. Die Konsolidierung erfolgt nach den Regeln des siebten Abschnittes der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Dieser siebte Abschnitt nimmt insbesondere Bezug auf die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2012 stellt nach diesen Vorschriften den NKF-Jahresabschluss der Stadt Erkelenz zusammen mit den Jahresabschlüssen der Kultur GmbH, des Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz, der GEE mbH und der GEE mbH & Co. KG in einem Jahresabschluss dar. Nach Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfes durch den Kämmerer und Bestätigung des Bürgermeisters ist der Entwurf dem Rat zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen. Die Bestätigung durch den Rat hat gem. § 116 Abs.1GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW bis spätestens zum 31.12.2013 zu erfolgen. Der Rat überträgt dem Rechnungsprüfungsausschuss die Prüfung des Gesamtabschlusses. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich dabei zur tatsächlichen Prüfung des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Das RPA hat dabei zu prüfen, ob der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Mit der heutigen Sitzungsvorlage soll dieser Prüfungsablauf eingeleitet werden. Wie auch im letzten Jahr, so hat auch an der Aufstellung des vorliegenden Jahresabschlusses die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz begleitend und beratend mitgewirkt. Der Entwurf der Gesamtbilanz zum 31.12.2012 schließt in Aktiva und Passiva mit einem Volumen von 463.348.904,88 € (- 0,39 %) ab. Die Gesamtergebnisrechnung weist dabei ein Gesamtjahresergebnis von – 2.171.006,68 € (Vorjahr: 4.795.642,40 €) aus. Trotz des negativen Betrages ein durchaus erfreuliches Ergebnis, basiert dieses doch allein auf 11,1 Mio. € Abschreibungsbeträgen, die nach dem früheren Rechnungswesen dazu geführt hätten, dass eine nicht unerhebliche „freie Spitze“ hätte gebildet werden können. Vor diesem Hintergrund und dem Umstand, dass im Gesamtkonzern stets besonderer Wert auf eine Werterhaltung des Vermögens gelegt wird, ist das Gesamtergebnis trotz des negativen Vorzeichens als gutes Ergebnis zu bewerten. Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage auszugleichen. Bereits bei der Einbringung des Jahresabschlussentwurfes 2012 der Stadt Erkelenz wurde ausführlich dargestellt, dass im Rahmen des 1. NKFWeiterentwicklungsgesetzes die Jahresüberschüsse der Jahre 2007 – 2009 von der Allgemeinen Rücklage in die Ausgleichsrücklage überführt werden können. Dies führt dazu, dass der Bestand der Ausgleichsrücklage sich um 7.822.725,81 € erhöhen wird und sich der Bestand der Allgemeinen Rücklage im gleichen Maße reduziert. Genau wie beim Einzelabschluss wird dies dem Rat zur Beschlussfassung im Rahmen des Beschlusses zum Gesamtabschluss 2012 vorgeschlagen. Wie in den Vorjahren, so wird den Fraktionen auch in diesem Jahr jeweils ein Exemplar des Gesamtabschlussentwurfes vor Prüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt zur Verfügung gestellt. Vorlage A 20/265/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „1. Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 ist gem. § 116 Abs. 5 GO NRW formund fristgerecht vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden. 2. Zur Prüfung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2012 wird dieser gem. § 116 Abs. 6 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlage: Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 (wird unmittelbar dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet) Vorlage A 20/265/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3