Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
36902.pdf
Größe
3,8 MB
Erstellt
04.09.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und
Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/267/2013
öffentlich
15.08.2013
Amt 20 Kämmerer Norbert
Schmitz
Neuordnung der WestEnergie und Verkehr GmbH (west) Grundsatzbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.09.2013
25.09.2013
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die WestEnergie und Verkehr GmbH (west) in ihrer heutigen Rechtsform ist mit
Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 durch eine
formwechselnde Umwandlung der bis dahin bestehenden WestEnergie und Verkehr
GmbH & Co. KG entstanden. Unter dem gleichen Datum wurde auch ein
Pachtvertrag geschlossen, mit dem die west ihre Versorgungssparte an die heutige
NEW Niederrhein Energie und Wasser AG – NEW AG verpachtet hat. Der
Pachtvertrag hat eine Laufzeit vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2014. Der
Verkehrsbereich der west ist vom Kreis Heinsberg mit der Durchführung des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) betraut worden. Der ÖPNV wird dabei
durch die Kreiswerke Heinsberg GmbH wahrgenommen, die am Ergebnis der
Versorgungssparte der west zur Hälfte beteiligt ist. Gesellschafter der KWH GmbH
sind zu 50,25 % der Kreis Heinsberg und zu 49,75 % die Städte und Gemeinden des
Kreises Heinsberg sowie die Gemeinde Niederkrüchten. Der Anteil der Stadt
Erkelenz an der KWH GmbH beträgt 4,125 %.
Vor dem Hintergrund des auslaufenden Pachtvertrages und insbesondere dem
Umstand, dass künftig eine Direktvergabe des ÖPNV an Unternehmen, an denen
unmittelbar oder mittelbar auch Private beteiligt sind, nicht mehr möglich ist, wurde
die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH von der west beauftragt, nach
Handlungsalternativen zur heutigen Rechtsform zu suchen (siehe auch ausführliche
Erläuterungen in der beiliegenden Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg zur
Kreistagssitzung vom 16.05.2013).
Letztendlich hat im Rahmen dieser Analyse die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH
empfohlen, die KWH GmbH in das bereits zwischen der Stadt Mönchengladbach und
der Stadt Viersen bestehende „NEW Holding-Modell“ einzubinden. Voraussetzung
für eine Umsetzung der Neuordnung in Form des „NEW Holding-Modells“ ist die
Spaltung der west in eine „West Verkehr GmbH“ und in eine „West Energie GmbH“.
Eine ausführliche Darstellung der Vor- und Nachteile dieser Umsetzung der
Neuordnung können der bereits angesprochenen und als Anlage beiliegenden
Sitzungsvorlage zur Kreistagssitzung vom 16.05.2013 entnommen werden. Ebenfalls
wurden den interessierten Ratsmitgliedern am 13.05.2013 die Möglichkeit gegeben,
sich im Rahmen einer Informationsveranstaltung vom Geschäftsführer der
WestEnergie und Verkehr GmbH, Herrn Markus Palic, unmittelbar über die geplante
Umsetzung der Neuordnung der WestEnergie und Verkehr GmbH zu informieren.
Der Kreistag des Kreises Heinsberg hat sich in seiner Sitzung am 16.05.2013 mit
großer Mehrheit für die beschriebene Umsetzung der Neuordnung der bisherigen
WestEnergie und Verkehr GmbH (west) in ein „New Holding-Modell“ ausgesprochen.
Nunmehr sollen die weiteren Gesellschafter diesem Grundsatzbeschluss ebenfalls
beitreten.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„1.
Der Rat der Stadt Erkelenz spricht sich für die Umsetzung der Neuordnung
der WestEnergie und Verkehr GmbH (West) im Sinne des „New HoldingModells“ aus.
2.
Zu diesem Zweck soll die west in eine „West Verkehr GmbH“ und eine „West
Energie GmbH“ aufgespalten werden.
3.
Die Umsetzung der Neuordnung der west soll zum 01.01.2015 erfolgen.
4.
Die Mitglieder der Stadt Erkelenz in den Gremien der west und der KWH
GmbH werden beauftragt, die Neuordnung der west in den Gremien
entsprechend weiter zu betreiben.
5.
Im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung wird über die konkrete
Ausgestaltung der neuen Struktur (z. B. hinsichtlich der
Gesellschaftsvertrages und der Gremienbesetzung) aufgrund der
vorliegenden Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des
Kreistages am 01.10.2013 beraten und beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg.
Anlage:
Sitzungsvorlage zur Kreistagssitzung des Kreises Heinsberg vom 16.05.2013
Vorlage A 20/267/2013 der Stadt Erkelenz
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