Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
36775.pdf
Größe
753 kB
Erstellt
03.09.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/273/2013
öffentlich
02.09.2013
Amt 61 Manfred Orth
Bebauungsplan Nr. VI/3 "Roermonder Straße/Venloer Straße",
Erkelenz-Mitte
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
17.09.2013
18.09.2013
25.09.2013
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 13.03.2007 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung die Einleitung des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder
Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte beschlossen. In seiner Sitzung am
31.01.2012 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem
in der Sitzung vorgestellten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. VI/3 „Roermonder
Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte zugestimmt und beschlossen, die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss
Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
1.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 8 vom 26.04.2013
bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 07.05.2013 im Rathaus der
Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des
Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom
27.03.2013 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde während des
Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
3.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 24.04.2013 beteiligt.
Seitens des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte wurden keine Stellungnahmen
eingereicht.
4.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 17.07.2013 wurde der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte
nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 13 vom 19.07.2013 in der Zeit vom
29.07.2013 bis 30.08.2013 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von
den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine
abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
Der Bebauungsplan Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte
soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt.
Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine
nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von
Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden
Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen
miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende
sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen
Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild
baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat):
„Der Bebauungsplan Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte,
wird hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage:
Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder
Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte
Vorlage A 61/273/2013 der Stadt Erkelenz
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