Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
36781.pdf
Größe
731 kB
Erstellt
03.09.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/271/2013
öffentlich
27.08.2013
Amt 61 Manfred Orth
Bebauungsplan Nr. VI/1 "Bauxhof", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB eines
Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. VI/1 "Bauxhof", Erkelenz-Mitte,
sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen
Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
17.09.2013
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Tatbestand:
Mit Beschluss vom 20.12.2006 hat der Rat der Stadt Erkelenz beschlossen, die
Nutzung der städt. Liegenschaft Bauxhof in Erkelenz-Mitte, und zwar die Nutzung der
Wohnhäuser Bauxhof 15 – 22 und 24 – 30, bis zum 31.12.2007 als
Übergangswohnheim für Spätaussiedler aufzugeben. Zugleich wurde beschlossen,
diese Wohnhäuser nach Aufgabe der Nutzung als Übergangswohnheim abzureißen
und das gesamte Gelände einer Neuordnung zuzuführen. Der Abriss der Gebäude
wurde in den Jahren 2008 und 2009 vollzogen. Übrig geblieben sind noch die
Gebäude Bauxhof 32 – 36 und der Kindergarten im Gebäude Bauxhof 38. Mit der
Bezirksregierung Köln führt die Verwaltung Gespräche über die weitere
Verwertbarkeit der Gebäude 32 – 36, Ziel ist auch hier der Abbruch der vorhandenen
Bausubstanz. Der Kindergarten im Gebäude Bauxhof 38 soll auch mittelfristig an
diesem Standort weiter betrieben werden.
In seiner Sitzung am 15.11.2011 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung das auf der Liegenschaft Bauxhof eine Klimaschutzsiedlung im
Sinne des Projektes “100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“ entstehen
soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Projektantrag zu
stellen und in einem geeigneten Auswahlverfahren Investoren für die
Projektumsetzungen auszusuchen.
Gemäß Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
sollte das Wohnprojekt des Arbeitskreises „Wohnen im Alter“ des Runden Tisches im
Bereich des Bauxhofgeländes berücksichtigt werden. Hierfür wurde in 2012 eine
städtische Teilfläche von ca. 2.300 m² zum Zwecke der Projekterrichtung in einem 1.
Bauabschnitt veräußert. Durch Kaufoption für weitere ca. 2.300 m² wurde die Option
für einen weiteren Bauabschnitt eingeräumt. Die Projektvorstellung erfolgte in der
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
08.05.2012.
Der Stadt Erkelenz liegt ein Angebot eines Investors zum Erwerb der
Grundstücksflächen Bauxhof vor, das aus der Investorenausschreibung
„Klimaschutzsiedlung Bauxhof“ – Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung,
hervorgegangen ist.
Auf der Grundlage der Planungen des Investors erfolgte eine Aufnahme in die Liste
der „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“ durch die Energieagentur
NRW.
Damit sind die Anforderungen an die energetischen Standards und die Gestaltung
der Gebäude sowie die städtebaulichen, ökologischen und sozialen Anforderungen
und Empfehlungen erfüllt.
Die Realisierung Wohngebäude im Plangebiet erfolgt durch den Investor, die
Mindestzahl an Wohngebäuden für klimagerechtes Bauen, 20 Eigenheime oder 30
Wohnungen im Geschosswohnungsbau mit Wärmedämmstandard Passivhaus
(Heizwärmebedarf max. 15 kWh/m²a) oder 3-Liter-Haus (Heizwärmebedarf max. 35
kWh/m²a), soll hierbei nicht unterschritten werden. Der Abbruch der noch
bestehenden 5 viergeschossigen Gebäude Bauxhof 32 – 36 erfolgt ebenfalls durch
den Investor.
Der Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes im Ortsteil Erkelenz-Mitte
liegt östlich der B 57, zwischen Zentralfriedhof dem nördlichen Rand des
Wohngebietes Schulring.
Bauplanungsrechtlich liegt das rd. 4 ha umfassende Plangebiet derzeit im
Planbereich des Bebauungsplanes Nr. VI „Oerather Mühle und dessen Änderungen,
u. a. mit der Festsetzung Reine Wohngebiete und III-IV-geschossige Bebauung.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes VI/1 „Bauxhof“ werden die
Voraussetzungen für die Errichtung der „Klimaschutzsiedlung Bauxhof“ und die
Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken zur Wohnraumversorgung geschaffen,
hierzu ist im aufzustellenden Bebauungsplan ein Wohngebiet festzusetzen.
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln, der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet
Wohnbaufläche und Grünfläche dar, mit der Festsetzung eines Wohngebietes im
aufzustellenden Bebauungsplan ist der Bebauungsplan aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt.
Die städtebauliche Konzeption sieht eine offene sowie geschlossene max. 1 bis 2
geschossige Bebauung mit Einzel- / Doppel- und Reihenhäusern, sowie eine 2 bis 3
geschossige Mehrfamilienhausbebauung auf ca. 58 Baugrundstücken vor. Die
städtebauliche Planung erfolgt unter Berücksichtigung eines hohen Anteiles der
Gebäudeausrichtung mit Hauptfassaden nach Süden und damit hohen passivsolaren Einträgen.
Die Planung sieht den Erhalt und die Fortführung des „Grünzuges-West“ mit seiner
Naherholungsfunktion entlang der B 57 vor, der unmittelbar aus den entstehenden
Wohnquartieren erreichbar ist.
Vorlage A 61/271/2013 der Stadt Erkelenz
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Die immissionsschutzrechtliche Situation des Plangebietes mit der im Umfeld
gelegenen Hauptverkehrsstraße B57 wurde im Vorfeld abgeschätzt, hiernach
bestehen unter Einhaltung von Schutzabständen und Durchführung aktiver
Schallschutzmaßnahmen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Entwicklung
eines Wohngebietes im vorgesehenen Umfang. Zur Gestattung der Errichtung
aktiver Schallschutzmaßnahmen entlang der B 57 soll eine Vereinbarung zwischen
dem Landesbetrieb Straßen NRW und der Stadt Erkelenz abgeschlossen werden.
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von Osten über die Venloer
Straße/Roermonder Straße (L19) sowie von Süden über den Schulring und die
Straße Bauxhof. Die Baugrundstücke sollen mit Erschließung voraussichtlich im 2.
Halbjahr 2014 zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Erschließung des
Plangebietes einschließlich Schallschutzmaßnahmen trägt der Investor der
Klimaschutzsiedlung, hierzu soll ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt
Erkelenz und dem Investor abgeschlossen werden.
Die rd. 1,5 ha Bebauungsgrundstücke im Plangebiet sollen an den Investor veräußert
werden, die geplanten Erschließungs- und Grünflächen verbleiben im Eigentum der
Stadt Erkelenz.
In der Sitzung soll der städtebauliche Vorentwurf vorgestellt, der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte
gefasst und die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren für den zu
erarbeitenden Bebauungsplanentwurf beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt.
Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige
ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen
gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden
Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen
miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende
sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen
Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild
baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Beschlussentwurf:
„1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, wird
beschlossen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten
städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, zu
erarbeiten.
3.
Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, ist die
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist
Vorlage A 61/271/2013 der Stadt Erkelenz
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Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1
BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss
Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch
einen städtebaulichen Vertrag zwischen dem Erwerber der Grundstücke des
Plangebietes und der Stadt Erkelenz sichergestellt.
Die Kosten für gfs. erforderliche Straßenbaumaßnahmen im Bereich der
bestehenden Roermonder Straße trägt die Stadt Erkelenz nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Anlage:
Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“,
Erkelenz-Mitte
Vorlage A 61/271/2013 der Stadt Erkelenz
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