Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
36781.pdf
Größe
731 kB
Erstellt
03.09.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:04
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 731 kB

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/271/2013 öffentlich 27.08.2013 Amt 61 Manfred Orth Bebauungsplan Nr. VI/1 "Bauxhof", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. VI/1 "Bauxhof", Erkelenz-Mitte, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium 17.09.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Tatbestand: Mit Beschluss vom 20.12.2006 hat der Rat der Stadt Erkelenz beschlossen, die Nutzung der städt. Liegenschaft Bauxhof in Erkelenz-Mitte, und zwar die Nutzung der Wohnhäuser Bauxhof 15 – 22 und 24 – 30, bis zum 31.12.2007 als Übergangswohnheim für Spätaussiedler aufzugeben. Zugleich wurde beschlossen, diese Wohnhäuser nach Aufgabe der Nutzung als Übergangswohnheim abzureißen und das gesamte Gelände einer Neuordnung zuzuführen. Der Abriss der Gebäude wurde in den Jahren 2008 und 2009 vollzogen. Übrig geblieben sind noch die Gebäude Bauxhof 32 – 36 und der Kindergarten im Gebäude Bauxhof 38. Mit der Bezirksregierung Köln führt die Verwaltung Gespräche über die weitere Verwertbarkeit der Gebäude 32 – 36, Ziel ist auch hier der Abbruch der vorhandenen Bausubstanz. Der Kindergarten im Gebäude Bauxhof 38 soll auch mittelfristig an diesem Standort weiter betrieben werden. In seiner Sitzung am 15.11.2011 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung das auf der Liegenschaft Bauxhof eine Klimaschutzsiedlung im Sinne des Projektes “100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“ entstehen soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Projektantrag zu stellen und in einem geeigneten Auswahlverfahren Investoren für die Projektumsetzungen auszusuchen. Gemäß Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sollte das Wohnprojekt des Arbeitskreises „Wohnen im Alter“ des Runden Tisches im Bereich des Bauxhofgeländes berücksichtigt werden. Hierfür wurde in 2012 eine städtische Teilfläche von ca. 2.300 m² zum Zwecke der Projekterrichtung in einem 1. Bauabschnitt veräußert. Durch Kaufoption für weitere ca. 2.300 m² wurde die Option für einen weiteren Bauabschnitt eingeräumt. Die Projektvorstellung erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 08.05.2012. Der Stadt Erkelenz liegt ein Angebot eines Investors zum Erwerb der Grundstücksflächen Bauxhof vor, das aus der Investorenausschreibung „Klimaschutzsiedlung Bauxhof“ – Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung, hervorgegangen ist. Auf der Grundlage der Planungen des Investors erfolgte eine Aufnahme in die Liste der „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“ durch die Energieagentur NRW. Damit sind die Anforderungen an die energetischen Standards und die Gestaltung der Gebäude sowie die städtebaulichen, ökologischen und sozialen Anforderungen und Empfehlungen erfüllt. Die Realisierung Wohngebäude im Plangebiet erfolgt durch den Investor, die Mindestzahl an Wohngebäuden für klimagerechtes Bauen, 20 Eigenheime oder 30 Wohnungen im Geschosswohnungsbau mit Wärmedämmstandard Passivhaus (Heizwärmebedarf max. 15 kWh/m²a) oder 3-Liter-Haus (Heizwärmebedarf max. 35 kWh/m²a), soll hierbei nicht unterschritten werden. Der Abbruch der noch bestehenden 5 viergeschossigen Gebäude Bauxhof 32 – 36 erfolgt ebenfalls durch den Investor. Der Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes im Ortsteil Erkelenz-Mitte liegt östlich der B 57, zwischen Zentralfriedhof dem nördlichen Rand des Wohngebietes Schulring. Bauplanungsrechtlich liegt das rd. 4 ha umfassende Plangebiet derzeit im Planbereich des Bebauungsplanes Nr. VI „Oerather Mühle und dessen Änderungen, u. a. mit der Festsetzung Reine Wohngebiete und III-IV-geschossige Bebauung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes VI/1 „Bauxhof“ werden die Voraussetzungen für die Errichtung der „Klimaschutzsiedlung Bauxhof“ und die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken zur Wohnraumversorgung geschaffen, hierzu ist im aufzustellenden Bebauungsplan ein Wohngebiet festzusetzen. Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Wohnbaufläche und Grünfläche dar, mit der Festsetzung eines Wohngebietes im aufzustellenden Bebauungsplan ist der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die städtebauliche Konzeption sieht eine offene sowie geschlossene max. 1 bis 2 geschossige Bebauung mit Einzel- / Doppel- und Reihenhäusern, sowie eine 2 bis 3 geschossige Mehrfamilienhausbebauung auf ca. 58 Baugrundstücken vor. Die städtebauliche Planung erfolgt unter Berücksichtigung eines hohen Anteiles der Gebäudeausrichtung mit Hauptfassaden nach Süden und damit hohen passivsolaren Einträgen. Die Planung sieht den Erhalt und die Fortführung des „Grünzuges-West“ mit seiner Naherholungsfunktion entlang der B 57 vor, der unmittelbar aus den entstehenden Wohnquartieren erreichbar ist. Vorlage A 61/271/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 2/4 Die immissionsschutzrechtliche Situation des Plangebietes mit der im Umfeld gelegenen Hauptverkehrsstraße B57 wurde im Vorfeld abgeschätzt, hiernach bestehen unter Einhaltung von Schutzabständen und Durchführung aktiver Schallschutzmaßnahmen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Entwicklung eines Wohngebietes im vorgesehenen Umfang. Zur Gestattung der Errichtung aktiver Schallschutzmaßnahmen entlang der B 57 soll eine Vereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßen NRW und der Stadt Erkelenz abgeschlossen werden. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von Osten über die Venloer Straße/Roermonder Straße (L19) sowie von Süden über den Schulring und die Straße Bauxhof. Die Baugrundstücke sollen mit Erschließung voraussichtlich im 2. Halbjahr 2014 zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Erschließung des Plangebietes einschließlich Schallschutzmaßnahmen trägt der Investor der Klimaschutzsiedlung, hierzu soll ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und dem Investor abgeschlossen werden. Die rd. 1,5 ha Bebauungsgrundstücke im Plangebiet sollen an den Investor veräußert werden, die geplanten Erschließungs- und Grünflächen verbleiben im Eigentum der Stadt Erkelenz. In der Sitzung soll der städtebauliche Vorentwurf vorgestellt, der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte gefasst und die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren für den zu erarbeitenden Bebauungsplanentwurf beschlossen werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf: „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Vorlage A 61/271/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 3/4 Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen dem Erwerber der Grundstücke des Plangebietes und der Stadt Erkelenz sichergestellt. Die Kosten für gfs. erforderliche Straßenbaumaßnahmen im Bereich der bestehenden Roermonder Straße trägt die Stadt Erkelenz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anlage: Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte Vorlage A 61/271/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 4/4