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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
36749.pdf
Größe
121 kB
Erstellt
14.08.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:04
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/269/2013 öffentlich 04.09.2013 Amt 61 Jürgen Schöbel Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2013 an den Bürgerbeirat Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath Beratungsfolge: Datum Gremium 16.09.2013 18.09.2013 Braunkohlenausschuss Hauptausschuss Tatbestand: Der Rat der Stadt Erkelenz hat am 15.12.2010 die Bildung eines Bürgerbeirates Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath beschlossen, damit die Mitwirkung der von der Umsiedlung betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf lokaler Ebene im Umsiedlungsprozess gewährleistet ist. Am 17.01.2012 fand die konstituierende Sitzung des Bürgerbeirates Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath statt. Durch Beschluss vom 28.02.2012 hat sich der Bürgerbeirat eine Geschäftsordnung gegeben. In der Geschäftsordnung zur Mitwirkung an den Umsiedlungsplanungen ist die finanzielle Ausstattung des Bürgerbeirates wie folgt beschrieben: § 12 Finanzielle Ausstattung des Bürgerbeirates (1) Dem Bürgerbeirat wird ein jährlicher Zuschuss für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Der Rat der Stadt Erkelenz bzw. der zuständige Ausschuss entscheidet jährlich über die Gewährung des Zuschusses. (2) Die Finanzmittel werden vom Bürgerbeirat selbst verwaltet. (3) Über die Verwendung legt der Bürgerbeirat einmal jährlich Rechenschaft gegenüber der Verwaltung ab. Das Kassenbuch des Bürgerbeirates wurde der Verwaltung vorgelegt. Im Jahr 2012 wurden Ausgaben in Höhe von 3.567,36 Euro getätigt. Dabei entfielen alleine auf die einmalige Erstellung der Beiratshomepage 2.314,55 Euro als größte Position im Jahr 2012. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Dem Bürgerbeirat Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath wird ein Zuschuss für das Jahr 2013 in Höhe von 5.000,00 Euro für die Ausgestaltung der Bürgerbeiratsarbeit im Rahmen der gemeinsamen Umsiedlung der Orte gewährt. Der Rat der Stadt Erkelenz bzw. der zuständige Ausschuss entscheidet jährlich über eine bedarfsgerechte Gewährung des Zuschusses. Die Finanzmittel werden vom Bürgerbeirat selbst verwaltet. Über die Verwendung legt der Bürgerbeirat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der Verwaltung ab. Mit dem finanziellen Zuschuss sind nachfolgend dargestellte Positionen zu finanzieren:     Erstellung, Administration und Pflege einer eigenen Bürgerbeiratshomepage Produktion, Druck und Verteilung von Veröffentlichungen des Bürgerbeirates Bestückung und Pflege der Informationskästen in den Orten Sachaufwendungen, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopierkosten, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Bewirtungskosten  Sitzungskosten für interne Sitzungen, Arbeits- und Beiratssitzungen  Informationsveranstaltungen des Bürgerbeirates  Hinzuziehung von Sachverständigen.“ Finanzielle Auswirkungen: 5.000,00 Euro im Jahr 2013 Vorlage A 61/269/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2