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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
36691.pdf
Größe
115 kB
Erstellt
27.08.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:04
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Bildung und Sport Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 40/252/2013 öffentlich 05.08.2013 Amt 40 Joachim Mützke Einführung des "Gemeinsamen Unterrichts" an der Gemeinschaftsgrundschule Nysterbachschule, Lövenich Beratungsfolge: Datum Gremium 12.09.2013 18.09.2013 Schulausschuss Hauptausschuss Tatbestand: Mit Schreiben vom 25.04.2013 schlägt das Schulamt für den Kreis Heinsberg vor, an der Nysterbachschule, Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Erkelenz in Lövenich, ab dem Schuljahr 2013/2014 den Gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf (GU) einzurichten. Hierzu wird die erforderliche Zustimmung des Schulträgers gemäß § 20 Abs. 7 des Schulgesetzes NRW (SchulG) erbeten. Der Vorschlag basiert auf schulamtsinternen Abstimmungen und einem Austausch des Schulamtes für den Kreis Heinsberg mit den Schulleitungen der Erkelenzer Grundschulen. Gemäß § 20 Abs. 7 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 in der derzeit geltenden Fassung (GV NRW S. 102) kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers den Gemeinsamen Unterricht an einer allgemeinen Schule einrichten, wenn die Schule dafür personell und sachlich ausgestattet ist. Die personelle Ausstattung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Schulamtes für den Kreis Heinsberg. Mit Schreiben vom 10.06.2013 bestätigt die Nysterbachschule, dass die notwendigen sachlichen Voraussetzungen gegeben sind. Im Gemeinsamen Unterricht lernen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Kindern und Jugendlichen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in einer allgemeinen Schule. Hierzu erhält die Lehrkraft der allgemeinen Schule Unterstützung durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik. Beide erstellen gemeinsam einen individuellen Förderplan für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Sie unterrichten zeitweise zusammen in der Klasse und überprüfen regelmäßig die Lernfortschritte der Kinder und Jugendlichen. Derzeit ist der Gemeinsame Unterricht in Erkelenz nur in der Franziskusschule eingerichtet. Hier sind die vorhandenen Aufnahmekapazitäten erschöpft, so dass heute bereits Kinder aus Erkelenz im GU in der Nachbarstadt Wegberg unterrichtet werden müssen. Der Standort Lövenich stellt eine sinnvolle Ergänzung des GU in Erkelenz dar. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die erforderliche Zustimmung zur Absicht des Schulamtes für den Kreis Heinsberg, den GU an der Nysterbachschule in Lövenich einzurichten, zu erteilen. Hinzuweisen ist auf die anstehenden Änderungen durch das 9. Schulrechtänderungsgesetz bzw. der noch nicht vorliegenden Verwaltungsvorschriften, in denen die Regelungen für den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Förderbedarf im Primarbereich neu definiert werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Die Stadt Erkelenz erteilt gemäß § 20 Abs. 7 des Schulgesetzes NRW dem Schulamt für den Kreis Heinsberg die Zustimmung zur Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichtes an der GGS Nysterbachschule, Lövenich, Dingbuchenweg 9, 41812 Erkelenz, zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Vorlage A 40/252/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2