Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
36691.pdf
Größe
115 kB
Erstellt
27.08.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/252/2013
öffentlich
05.08.2013
Amt 40 Joachim Mützke
Einführung des "Gemeinsamen Unterrichts" an der
Gemeinschaftsgrundschule Nysterbachschule, Lövenich
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
12.09.2013
18.09.2013
Schulausschuss
Hauptausschuss
Tatbestand:
Mit Schreiben vom 25.04.2013 schlägt das Schulamt für den Kreis Heinsberg vor, an
der Nysterbachschule, Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Erkelenz in Lövenich,
ab dem Schuljahr 2013/2014 den Gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und
ohne sonderpädagogischem Förderbedarf (GU) einzurichten.
Hierzu wird die erforderliche Zustimmung des Schulträgers gemäß § 20 Abs. 7 des
Schulgesetzes NRW (SchulG) erbeten.
Der Vorschlag basiert auf schulamtsinternen Abstimmungen und einem Austausch
des Schulamtes für den Kreis Heinsberg mit den Schulleitungen der Erkelenzer
Grundschulen.
Gemäß § 20 Abs. 7 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG)
vom 15.02.2005 in der derzeit geltenden Fassung (GV NRW S. 102) kann die
Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers den Gemeinsamen
Unterricht an einer allgemeinen Schule einrichten, wenn die Schule dafür personell
und sachlich ausgestattet ist.
Die personelle Ausstattung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Schulamtes für den
Kreis Heinsberg. Mit Schreiben vom 10.06.2013 bestätigt die Nysterbachschule,
dass die notwendigen sachlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Im Gemeinsamen Unterricht lernen Kinder und Jugendliche mit
sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Kindern und Jugendlichen ohne
sonderpädagogischen Förderbedarf in einer allgemeinen Schule. Hierzu erhält die
Lehrkraft der allgemeinen Schule Unterstützung durch eine Lehrkraft für
Sonderpädagogik. Beide erstellen gemeinsam einen individuellen Förderplan für die
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Sie unterrichten
zeitweise zusammen in der Klasse und überprüfen regelmäßig die Lernfortschritte
der Kinder und Jugendlichen.
Derzeit ist der Gemeinsame Unterricht in Erkelenz nur in der Franziskusschule
eingerichtet. Hier sind die vorhandenen Aufnahmekapazitäten erschöpft, so dass
heute bereits Kinder aus Erkelenz im GU in der Nachbarstadt Wegberg unterrichtet
werden müssen. Der Standort Lövenich stellt eine sinnvolle Ergänzung des GU in
Erkelenz dar.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die erforderliche Zustimmung zur Absicht des
Schulamtes für den Kreis Heinsberg, den GU an der Nysterbachschule in Lövenich
einzurichten, zu erteilen.
Hinzuweisen ist auf die anstehenden Änderungen durch das 9.
Schulrechtänderungsgesetz bzw. der noch nicht vorliegenden
Verwaltungsvorschriften, in denen die Regelungen für den gemeinsamen Unterricht
von Kindern mit und ohne Förderbedarf im Primarbereich neu definiert werden.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Die Stadt Erkelenz erteilt gemäß § 20 Abs. 7 des Schulgesetzes NRW dem
Schulamt für den Kreis Heinsberg die Zustimmung zur Einrichtung des
Gemeinsamen Unterrichtes an der GGS Nysterbachschule, Lövenich,
Dingbuchenweg 9, 41812 Erkelenz, zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage A 40/252/2013 der Stadt Erkelenz
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