Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
36688.pdf
Größe
128 kB
Erstellt
27.08.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/251/2013
öffentlich
05.08.2013
Amt 40 Joachim Mützke
Stand der Überlegungen zur Umsetzung der VNBehindertenkonvention in den Schulen der Stadt Erkelenz - Inklusion
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
12.09.2013
18.09.2013
25.09.2013
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Durch das sich derzeit in den politischen Beratungen auf Landesebene befindliche
Erste Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenkonvention an den Schulen (9.
Schulrechtsänderungsgesetz), das voraussichtlich mit Schuljahresbeginn 2014/15 in
Kraft tritt, sollen inklusive Bildung und Erziehung im Schulgesetz NRW an
allgemeinen Schulen als Regelfall verankert werden. Die Eltern haben dann
grundsätzlich das Recht, dass ihr Kind mit Behinderung eine allgemeine Schule
besucht.
Während in der Primarstufe schon seit Jahren der gemeinsame Unterricht (GU)
eingeführt ist, besuchen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, bei denen
Förderbedarfe vorliegen, in weit überwiegendem Maße die Förderschulen.
So besuchen zum Schuljahr 2013/2014 ca. 135 Kinder die Pestalozzischule, davon
aber lediglich 12 Kinder die Primarstufe.
Einhergehend mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz beabsichtigt die Landesregierung, die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für
Kranke (MindestgrößenVO) dahingehend zu ändern, dass die Mindestzahlen für die
Errichtung und Fortführung öffentlicher Förderschulen im Bereich der Primarstufe
und der Sekundarstufe I und von Schulen für Kranke auf niedrigem Niveau
festgeschrieben werden.
So soll u.a. die Mindestgröße von Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
generell auf 144 Schülerinnen und Schülern festgelegt werden und die bisherige
Ausnahmeregelung, nach der die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler um bis
zu 50% unterschritten werden kann, wenn die schulorganisatorischen Verhältnisse
oder die Gewährleistung eines zumutbaren Schulbesuchs dies erfordern, wegfallen.
Wie oben angeführt, hat die Pestalozzischule im Schuljahr 2013/2014 135 Schülerinnen und Schüler und kann deshalb nicht fortgeführt werden.
Es wäre lediglich noch zu entscheiden, ob die Pestalozzischule zum Ende des
Schuljahres 2013/2014 geschlossen wird oder man den Schulbetrieb jahrgangsweise
auslaufen lässt.
Eine solche Entscheidung kann aber erst dann getroffen werden, wenn das 9.
Schulrechtänderungsgesetz tatsächlich verabschiedet wurde. Zur Zeit zeichnen sich
noch vielfältige Widerstände ab.
Da alle Kommunen im Kreis Heinsberg von dieser geplanten Neuregelung mehr oder
minder betroffen sein werden, wurde vom Kreis Heinsberg in Abstimmung mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein Gutachten zur Entwicklung der
Förderschullandschaft (Schulentwicklungsplanung) im Kreis Heinsberg in Auftrag
gegeben, dessen Ergebnisse voraussichtlich im 4. Quartal 2013 vorliegen werden.
Unabhängig davon gibt es Überlegungen, die Förderschulen im Kreis Heinsberg generell in die Trägerschaft des Kreises Heinsberg zu übertragen und auf Dauer auf
wenige Standorte zu beschränken.
Dies könnte jedoch weite Schulwege für die betroffenen Schülerinnen und Schüler
bedeuten.
Auf der Grundlage der geplanten Neuregelungen im 9. Schulrechtsänderungsgesetz
haben in den vergangenen Wochen Gespräche mit den Schulleitungen der
Pestalozzischule und der Hauptschule über die zukünftige Beschulung der
Erkelenzer Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen stattgefunden.
Hierbei wurde ein speziell auf die Erkelenzer Schullandschaft zugeschnittenes
Modells entwickelt und zwar die Umwandlung der Gemeinschaftshauptschule Erkelenz zu einer Schwerpunktschule und der damit verbundenen Auflösung der
Pestalozzischule.
Dieses Modell, das hinsichtlich der Umsetzbarkeit auch bereits mit Vertretern der
Bezirksregierung Köln diskutiert und von dort sehr begrüßt wurde, stellt sich wie folgt
dar:
„Umwandlung der Hauptschule Erkelenz zu einer Schwerpunktschule und der
damit verbundenen Auflösung der Pestalozzischule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen.
Die Hauptschule Erkelenz beantragt beim Schulträger zum Schuljahr 2014/2015
Schwerpunktschule im Bereich der Sekundarstufe I für Kinder der Stadt Erkelenz zu
werden. Zum Schuljahr 2013/2014 werden an der Hauptschule 548 Schülerinnen
und Schüler unterrichtet, davon 19 mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Förderschwerpunkte Lernen 8, Emotionale und Soziale Entwicklung 8, Sprache 3).
Die Förderschwerpunkte Hören und Sehen sollen ab 2014/2015 hinzukommen. Längerfristig soll die Schule zuständig sein für alle Kinder mit Behinderungen in der Stadt
Erkelenz, deren Eltern eine Beschulung dort wünschen.
Die Stadt Erkelenz hält mit der Einrichtung einer Schwerpunktschule somit alle Bildungsgänge und Schulabschlüsse der Sekundarstufe I vor.
Vorlage A 40/251/2013 der Stadt Erkelenz
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Die Pestalozzischule soll komplett in die Schwerpunktschule übernommen werden.
Zum Ende des Schuljahres 2013/14 werden voraussichtlich 33 Jugendliche
entlassen, eventuell sind einige Schulzeitverlängerungen zu berücksichtigen.
Wenn ab 2014/15 keine Neuaufnahmen für die Klassen 1 und 5 mehr erfolgen, liegt
die Gesamtschülerzahl weit unter dem Mindestrichtwert und die Pestalozzischule
müsste dann auslaufend geschlossen werden. Es ist zu überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, bereits zu diesem Zeitpunkt (2014/15) die Pestalozzischule zu schließen und
alle Kinder in der Schwerpunktschule zu beschulen. Die 7 verbleibenden Primarstufenschüler können wohnortnah in den Grundschulen beschult werden.
Das jetzige Gebäude der Pestalozzischule wird zum Gebäudekomplex der Schwerpunktschule gehören. Die vorhandenen Räumlichkeiten lassen eine multifunktionale
Nutzung durch eine „Intensivtagesgruppe“, eine „Schulwerkstatt“ in Trägerschaft der
Caritas, eine IFK (internationale Förderklasse), einen sogenannten anderen Lernort
(vormals Unterstützungszentrum) für die Schwerpunktschule sowie durch deren besondere Angebote, die nachfolgend kurz skizziert werden, zu.
Besondere schulische Angebote
Die hochqualifizierte und zeitlich sehr intensive Berufsvorbereitung, die an der
Pestalozzischule stattfindet, um den benachteiligten Jugendlichen den Übergang in
die Arbeitswelt zu ermöglichen, muss und kann in das ebenfalls erprobte und erfolgreiche Berufsorientierungskonzept der Hauptschule integriert werden. Dazu sollen
die an der Schule vorhandenen Schülerfirmen weiter bestehen. Auch der an der
Pestalozzischule fest angestellte Handwerksmeister soll für besonders schwer zu
vermittelnde Schüler im Rahmen der Berufsorientierung zuständig sein und dort verbleiben. Von dem Berufsvorbereitenden Unterricht in so intensiver Form profitieren
dann auch die Abschluss gefährdeten Jugendlichen der bisherigen Hauptschule. Da
die Pestalozzischule im Projekt der Bundesagentur für Arbeit „Berufseinstiegsbegleitung“ ist, kann auch das für alle Jugendlichen, egal ob mit oder ohne Behinderung, von Vorteil sein. Profitieren würden die Jugendlichen der Förderschule durch
die BUS-Klasse (Beruf und Schule), die an der Hauptschule besteht.
Die Angebote im Bereich des sozialen Lernens wie Arbeit im Hospiz, im
Seniorenheim und in Tierheim können für alle Jugendlichen bereitgestellt werden.
Schülerinnen und Schüler ohne und mit Beeinträchtigung können in besonderen
Problemlagen im Rahmen externer Förderung im Gebäude der Pestalozzischule temporär bedarfsgerecht unterstützt und gefördert werden. Diese Förderung an einem
anderen schulischen Lernort (Gebäude Pestalozzischule) umfasst auch Kinder der
Grundschulen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung, die
eine temporäre Auszeit benötigen.
Sollte hier eine Dependance der Janusz-Korczak-Schule im Sinne eines anderen
schulischen Lernorts in Kreisträgerschaft entstehen, dann erfolgt die temporäre Auszeit für Kinder und Jugendlichen der Grundschulen und der Hauptschule dort.
Vorlage A 40/251/2013 der Stadt Erkelenz
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Weitere Überlegungen
Für die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern sollten die sechs Räume des Anbaus der Pestalozzischule zur Verfügung gestellt werden. Weiter genutzt werden
sollen auch die Mensa, die Werkräume, die Hauswirtschaftsräume, der PC-Raum
sowie der Psychomotorikraum.
Der Werkraum und die Hauswirtschaftsräume können durch die noch einzurichtende
Schulwerkstatt für schulmüde Jugendliche (Caritas) und der ebenfalls noch einzurichtenden IFK mit genutzt werden. Das gilt ebenso für den Schulgarten der jetzigen
Pestalozzischule.
Im ersten Stock werden bereits zwei Räume durch die Caritas genutzt. Hier besteht
die Möglichkeit, einen weiteren Raum direkt neben den beiden jetzt genutzten für die
Intensivtagesgruppe zu mieten. Das ebenfalls im 1. Stock eingerichtete
Berufsorientierungsbüro kann im jetzt verwendeten Sinne weiter genutzt werden in
Kooperation mit der Arbeitsagentur und den Berufseinstiegsbegleitern.
Die bisherige Schülerbücherei kann zur Lernwerkstatt umfunktioniert werden. Dort
werden Materialien für die Arbeit aller Kolleginnen und Kollegen sowie Fachliteratur,
Tests usw. bereitgehalten.
In den Räumen der jetzigen Pestalozzischule finden gezielte Fortbildungsangebote
und Beratungen von Lehrkräften, Eltern und Schülern zur Thematik Inklusion statt.
Die bisherige Pestalozzischule wird zentrale Anlaufstelle für alle, die mit den Kindern
und Jugendlichen der Schwerpunktschule arbeiten: Therapeuten, Jugendamt,
Agentur für Arbeit, schulpsychologischer Dienst, Sprachambulanz,
Erziehungsberatungsstelle, Kinder- und Jugendpsychiatrie, usw.
Die Schwerpunktschule übernimmt die Beratung aller Schulen im Einzugsbereich.
Zur Koordinierung aller schulischen und außerschulischen Maßnahmen, aller Fortbildungsangebote, zur Durchführung besonderer Maßnahmen, aber auch als Leitung
des „Unterstützungszentrums“ steht ein Mitglied der Schulleitung zur Verfügung, das
auf jeden Fall aus dem Bereich der Sonderpädagogik kommen muss.“
Die Verwaltung sieht in dem vorstehenden Konzept eine sinnvolle Ergänzung des
schulischen Angebotes für Schülerinnen und Schüler aus Erkelenz, die Förderbedarf
aufweisen. Das Konzept sichert eine wohnortnahe Beschulung.
Damit das Konzept auch in die Überlegungen zur Ausgestaltung der
Förderschullandschaft im Kreis Heinsberg und in das sich in der Erstellung
befindliche Gutachten einfließen kann, sollte die Verwaltung beauftragt werden,
dieses Konzept vorbehaltlich einer gesetzlichen Regelung auf Landesebene
weiterzuverfolgen.
Die Verwaltung wird zeitnah über den Fortgang berichten und das Gutachten des
Kreises vorstellen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat)
„Das Konzept „Umwandlung der Hauptschule Erkelenz zu einer Schwerpunktschule
und der damit verbundenen Auflösung der Pestalozzischule, Förderschule mit dem
Vorlage A 40/251/2013 der Stadt Erkelenz
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Förderschwerpunkt Lernen“ wird begrüßt und die Verwaltung beauftragt, das
Konzept weiter zu verfolgen.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
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