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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
36688.pdf
Größe
128 kB
Erstellt
27.08.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:04
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Amt für Bildung und Sport Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 40/251/2013 öffentlich 05.08.2013 Amt 40 Joachim Mützke Stand der Überlegungen zur Umsetzung der VNBehindertenkonvention in den Schulen der Stadt Erkelenz - Inklusion Beratungsfolge: Datum Gremium 12.09.2013 18.09.2013 25.09.2013 Schulausschuss Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Durch das sich derzeit in den politischen Beratungen auf Landesebene befindliche Erste Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenkonvention an den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz), das voraussichtlich mit Schuljahresbeginn 2014/15 in Kraft tritt, sollen inklusive Bildung und Erziehung im Schulgesetz NRW an allgemeinen Schulen als Regelfall verankert werden. Die Eltern haben dann grundsätzlich das Recht, dass ihr Kind mit Behinderung eine allgemeine Schule besucht. Während in der Primarstufe schon seit Jahren der gemeinsame Unterricht (GU) eingeführt ist, besuchen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, bei denen Förderbedarfe vorliegen, in weit überwiegendem Maße die Förderschulen. So besuchen zum Schuljahr 2013/2014 ca. 135 Kinder die Pestalozzischule, davon aber lediglich 12 Kinder die Primarstufe. Einhergehend mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz beabsichtigt die Landesregierung, die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) dahingehend zu ändern, dass die Mindestzahlen für die Errichtung und Fortführung öffentlicher Förderschulen im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I und von Schulen für Kranke auf niedrigem Niveau festgeschrieben werden. So soll u.a. die Mindestgröße von Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen generell auf 144 Schülerinnen und Schülern festgelegt werden und die bisherige Ausnahmeregelung, nach der die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler um bis zu 50% unterschritten werden kann, wenn die schulorganisatorischen Verhältnisse oder die Gewährleistung eines zumutbaren Schulbesuchs dies erfordern, wegfallen. Wie oben angeführt, hat die Pestalozzischule im Schuljahr 2013/2014 135 Schülerinnen und Schüler und kann deshalb nicht fortgeführt werden. Es wäre lediglich noch zu entscheiden, ob die Pestalozzischule zum Ende des Schuljahres 2013/2014 geschlossen wird oder man den Schulbetrieb jahrgangsweise auslaufen lässt. Eine solche Entscheidung kann aber erst dann getroffen werden, wenn das 9. Schulrechtänderungsgesetz tatsächlich verabschiedet wurde. Zur Zeit zeichnen sich noch vielfältige Widerstände ab. Da alle Kommunen im Kreis Heinsberg von dieser geplanten Neuregelung mehr oder minder betroffen sein werden, wurde vom Kreis Heinsberg in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein Gutachten zur Entwicklung der Förderschullandschaft (Schulentwicklungsplanung) im Kreis Heinsberg in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse voraussichtlich im 4. Quartal 2013 vorliegen werden. Unabhängig davon gibt es Überlegungen, die Förderschulen im Kreis Heinsberg generell in die Trägerschaft des Kreises Heinsberg zu übertragen und auf Dauer auf wenige Standorte zu beschränken. Dies könnte jedoch weite Schulwege für die betroffenen Schülerinnen und Schüler bedeuten. Auf der Grundlage der geplanten Neuregelungen im 9. Schulrechtsänderungsgesetz haben in den vergangenen Wochen Gespräche mit den Schulleitungen der Pestalozzischule und der Hauptschule über die zukünftige Beschulung der Erkelenzer Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen stattgefunden. Hierbei wurde ein speziell auf die Erkelenzer Schullandschaft zugeschnittenes Modells entwickelt und zwar die Umwandlung der Gemeinschaftshauptschule Erkelenz zu einer Schwerpunktschule und der damit verbundenen Auflösung der Pestalozzischule. Dieses Modell, das hinsichtlich der Umsetzbarkeit auch bereits mit Vertretern der Bezirksregierung Köln diskutiert und von dort sehr begrüßt wurde, stellt sich wie folgt dar: „Umwandlung der Hauptschule Erkelenz zu einer Schwerpunktschule und der damit verbundenen Auflösung der Pestalozzischule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Die Hauptschule Erkelenz beantragt beim Schulträger zum Schuljahr 2014/2015 Schwerpunktschule im Bereich der Sekundarstufe I für Kinder der Stadt Erkelenz zu werden. Zum Schuljahr 2013/2014 werden an der Hauptschule 548 Schülerinnen und Schüler unterrichtet, davon 19 mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Förderschwerpunkte Lernen 8, Emotionale und Soziale Entwicklung 8, Sprache 3). Die Förderschwerpunkte Hören und Sehen sollen ab 2014/2015 hinzukommen. Längerfristig soll die Schule zuständig sein für alle Kinder mit Behinderungen in der Stadt Erkelenz, deren Eltern eine Beschulung dort wünschen. Die Stadt Erkelenz hält mit der Einrichtung einer Schwerpunktschule somit alle Bildungsgänge und Schulabschlüsse der Sekundarstufe I vor. Vorlage A 40/251/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 2/5 Die Pestalozzischule soll komplett in die Schwerpunktschule übernommen werden. Zum Ende des Schuljahres 2013/14 werden voraussichtlich 33 Jugendliche entlassen, eventuell sind einige Schulzeitverlängerungen zu berücksichtigen. Wenn ab 2014/15 keine Neuaufnahmen für die Klassen 1 und 5 mehr erfolgen, liegt die Gesamtschülerzahl weit unter dem Mindestrichtwert und die Pestalozzischule müsste dann auslaufend geschlossen werden. Es ist zu überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, bereits zu diesem Zeitpunkt (2014/15) die Pestalozzischule zu schließen und alle Kinder in der Schwerpunktschule zu beschulen. Die 7 verbleibenden Primarstufenschüler können wohnortnah in den Grundschulen beschult werden. Das jetzige Gebäude der Pestalozzischule wird zum Gebäudekomplex der Schwerpunktschule gehören. Die vorhandenen Räumlichkeiten lassen eine multifunktionale Nutzung durch eine „Intensivtagesgruppe“, eine „Schulwerkstatt“ in Trägerschaft der Caritas, eine IFK (internationale Förderklasse), einen sogenannten anderen Lernort (vormals Unterstützungszentrum) für die Schwerpunktschule sowie durch deren besondere Angebote, die nachfolgend kurz skizziert werden, zu. Besondere schulische Angebote Die hochqualifizierte und zeitlich sehr intensive Berufsvorbereitung, die an der Pestalozzischule stattfindet, um den benachteiligten Jugendlichen den Übergang in die Arbeitswelt zu ermöglichen, muss und kann in das ebenfalls erprobte und erfolgreiche Berufsorientierungskonzept der Hauptschule integriert werden. Dazu sollen die an der Schule vorhandenen Schülerfirmen weiter bestehen. Auch der an der Pestalozzischule fest angestellte Handwerksmeister soll für besonders schwer zu vermittelnde Schüler im Rahmen der Berufsorientierung zuständig sein und dort verbleiben. Von dem Berufsvorbereitenden Unterricht in so intensiver Form profitieren dann auch die Abschluss gefährdeten Jugendlichen der bisherigen Hauptschule. Da die Pestalozzischule im Projekt der Bundesagentur für Arbeit „Berufseinstiegsbegleitung“ ist, kann auch das für alle Jugendlichen, egal ob mit oder ohne Behinderung, von Vorteil sein. Profitieren würden die Jugendlichen der Förderschule durch die BUS-Klasse (Beruf und Schule), die an der Hauptschule besteht. Die Angebote im Bereich des sozialen Lernens wie Arbeit im Hospiz, im Seniorenheim und in Tierheim können für alle Jugendlichen bereitgestellt werden. Schülerinnen und Schüler ohne und mit Beeinträchtigung können in besonderen Problemlagen im Rahmen externer Förderung im Gebäude der Pestalozzischule temporär bedarfsgerecht unterstützt und gefördert werden. Diese Förderung an einem anderen schulischen Lernort (Gebäude Pestalozzischule) umfasst auch Kinder der Grundschulen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung, die eine temporäre Auszeit benötigen. Sollte hier eine Dependance der Janusz-Korczak-Schule im Sinne eines anderen schulischen Lernorts in Kreisträgerschaft entstehen, dann erfolgt die temporäre Auszeit für Kinder und Jugendlichen der Grundschulen und der Hauptschule dort. Vorlage A 40/251/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 3/5 Weitere Überlegungen Für die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern sollten die sechs Räume des Anbaus der Pestalozzischule zur Verfügung gestellt werden. Weiter genutzt werden sollen auch die Mensa, die Werkräume, die Hauswirtschaftsräume, der PC-Raum sowie der Psychomotorikraum. Der Werkraum und die Hauswirtschaftsräume können durch die noch einzurichtende Schulwerkstatt für schulmüde Jugendliche (Caritas) und der ebenfalls noch einzurichtenden IFK mit genutzt werden. Das gilt ebenso für den Schulgarten der jetzigen Pestalozzischule. Im ersten Stock werden bereits zwei Räume durch die Caritas genutzt. Hier besteht die Möglichkeit, einen weiteren Raum direkt neben den beiden jetzt genutzten für die Intensivtagesgruppe zu mieten. Das ebenfalls im 1. Stock eingerichtete Berufsorientierungsbüro kann im jetzt verwendeten Sinne weiter genutzt werden in Kooperation mit der Arbeitsagentur und den Berufseinstiegsbegleitern. Die bisherige Schülerbücherei kann zur Lernwerkstatt umfunktioniert werden. Dort werden Materialien für die Arbeit aller Kolleginnen und Kollegen sowie Fachliteratur, Tests usw. bereitgehalten. In den Räumen der jetzigen Pestalozzischule finden gezielte Fortbildungsangebote und Beratungen von Lehrkräften, Eltern und Schülern zur Thematik Inklusion statt. Die bisherige Pestalozzischule wird zentrale Anlaufstelle für alle, die mit den Kindern und Jugendlichen der Schwerpunktschule arbeiten: Therapeuten, Jugendamt, Agentur für Arbeit, schulpsychologischer Dienst, Sprachambulanz, Erziehungsberatungsstelle, Kinder- und Jugendpsychiatrie, usw. Die Schwerpunktschule übernimmt die Beratung aller Schulen im Einzugsbereich. Zur Koordinierung aller schulischen und außerschulischen Maßnahmen, aller Fortbildungsangebote, zur Durchführung besonderer Maßnahmen, aber auch als Leitung des „Unterstützungszentrums“ steht ein Mitglied der Schulleitung zur Verfügung, das auf jeden Fall aus dem Bereich der Sonderpädagogik kommen muss.“ Die Verwaltung sieht in dem vorstehenden Konzept eine sinnvolle Ergänzung des schulischen Angebotes für Schülerinnen und Schüler aus Erkelenz, die Förderbedarf aufweisen. Das Konzept sichert eine wohnortnahe Beschulung. Damit das Konzept auch in die Überlegungen zur Ausgestaltung der Förderschullandschaft im Kreis Heinsberg und in das sich in der Erstellung befindliche Gutachten einfließen kann, sollte die Verwaltung beauftragt werden, dieses Konzept vorbehaltlich einer gesetzlichen Regelung auf Landesebene weiterzuverfolgen. Die Verwaltung wird zeitnah über den Fortgang berichten und das Gutachten des Kreises vorstellen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat) „Das Konzept „Umwandlung der Hauptschule Erkelenz zu einer Schwerpunktschule und der damit verbundenen Auflösung der Pestalozzischule, Förderschule mit dem Vorlage A 40/251/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 4/5 Förderschwerpunkt Lernen“ wird begrüßt und die Verwaltung beauftragt, das Konzept weiter zu verfolgen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Vorlage A 40/251/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 5/5