Daten
Kommune
Erkelenz
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47851.pdf
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1,2 MB
Erstellt
26.08.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:04
Stichworte
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We g
A 46
Textliche Festsetzungen
Legende
INHALTSVERZEICHNIS
I. Zeichnerische Festsetzungen
1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
121
1.1
cm bzw. Heister 3xv., m.B.
1.1.1 GE
-
1 Abs. 5 BauNVO sind Anlagen
sportliche Zwecke im Sinne des
bindend.
8
21.5
115
1 Abs. 6 BauNVO sind die ausnahmsweise
Nutzungen
(Anlagen
kirchliche, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie
im Sinne des
8 Abs. 3 Nr. 2 und 3 BauNVO nicht
Bestandteil des Bebauungsplanes.
1 Abs. 9 BauNVO sind Einzelhandelsbetriebe und sonstige
Gewerbebetriebe mit
den Verkauf an letzte Verbraucher im
# 34,
0
# 60,
0
117
-
en
chutzstreif
ng mit S
gsfreileitu
Weg
hspannun
110kV Hoc
116
produzierenden und des weiterverarbeitenden Gewerbes sowie
21.5
118
112
angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt und der
Zusammenhang zum
Produktionsbetrieb steht, diesem aber deutlich untergeordnet ist. Der
Betrieb muss aufgrund des Emissionsverhaltens in einem
34
,0
120
#
119
<
# 8,0
B
-
1 Abs. 9 BauNVO sind
im Sinne des
8 Abs. 2 Nr. 1
-
1 Abs. 9 BauNVO sind Tankstellen im Sinne des
8 Abs. 2 Nr. 3
# 8,0
0
60
,
-Die Gliederung der baulich nutzbaren
# 34,0
0
>
We
3 9.
1
<
g
<
Commerder Weg
113
# 60,
0
14.
(4) BauNVO in
Innerhalb der mit GE 4.1, GE 4.2 sowie GE-4.3 bezeichneten
sind
Betriebe, Anlagen und Einrichtungen
die durch die bauliche Ausbildung
(z.B. Wand-, Dach-, Fenster-,
und Torkonstruktionen) und Stellung sowie
der
baulichen
Anlagen
unter
Einbeziehung
der
innerbetrieblichen Verkehrsanlagen
dass die in der folgenden
Tabelle
immissionswirksamen,
Schallleistungspegel LW" nicht
werden. (Ermittelt nach dem
Verfahren nach Nummer A.2.4, Gleichung (G4) des Anhanges der Sechsten
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz Technische Anleitung zum Schutz gegen
TA
vom 26. August 1998
74
We
g
14.
Acer platanoides
Acer pseudoplatanus
Fagus silvatica
Quercus robur
Tilia cordata
Spitzahorn
Bergahorn
Rotbuche
Stieleiche
Winterlinde
# 60,0
GE 0,8
0
4.1
2,4
39.
2
GH max 12.0 m
FH max 16.0 m
28.0
114
2
23.
#2
5.9
<
0,0
>
98
.9
<
5,5
5,5
>
10.9
#
#
><
<
90
,0
>
,0
# 20
# 5,0
-Bei der Ansiedlung von geruchsemittierenden Betrieben und Anlagen in den
Gewerbegebieten GE 4.1 sowie GE-4.2 und GE-4.3 sind diese nur
wenn
im Genehmigungsverfahren
der Nachweis erbracht wird, dass das
Irrelevanzkriterium gem. 3.3 der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) des Landes
NRW in der Fassung der Bekanntmachung durch den
Immissionsschutz (LAI) vom 13.05.1998 nachgewiesen wird (Irrelevanz der zu
erwartenden Zusatzbelastung) und die sonstige planungsrechtliche
gegeben ist.
106
>
14
0.0
C
282
11.7
GE 0,8
GH max
FH max
101
<
A
#
#
5,0
94
.2
90
1.2
4.3
2,4
12.0 m
16.0 m
321
1.2.1
-Die
der
werden wie folgt
festgesetzt:
,0
P
318
Anbaubestimmungen entlang der Bundesautobahn 46 und der
3.1In den Anbauverbotszonen (40 m bei Autobahnen bzw. 20 m bei
gemessen vom
Rand der befestigten Fahrbahn,
Hochbauten jeder
Art nicht errichtet und
oder Abgrabungen
Umfangs gem.
9 (1) FStrG nicht
werden. Weitergehende bundes- und
gelten nur
untergeordnete
wie z.B. Schornsteine, Dampferzeuger, Silos,
sowie Anlagen
die Luftreinhaltung und
untergeordnete Dachaufbauten, deren Errichtung auf dem
innerhalb der
festgesetzten
technisch nicht
ist. Die jeweiligen Ausnahmen sind auf
die aus immissionsschutzrechtlichen
technisch notwendige
zu
<
2
31
.0
P
104
52
#5
,0
Werbeanlagen werden von diesen Ausnahmen nicht erfasst.
A
53
65
41
Co
8
4
7
1.2.2
- Als Bezugspunkt gilt die bestehende
Kapelle
C
# 5,0
4
mm
1.3
en
63
-In
Art der Nutzung
Gewerbegebiete (GE)
57.158
48
11
10
40
818
1.150
1.817
24
45
30
50 m
61.765
11
33
60
Rechtsbasis:
Baugesetzbuch vom 23. 09. 2004 (BGBl. I S. 2414) in der
(Baunutzungsverordnung) vom 23. 01. 1990 (BGBl. I S. 132)
Fassung.
Der
und
sowie sonstigen
gekennzeichneten
im
Bereich zwischen
und Baugrenze, ist entlang der
auf privater
ein durchgehender 5 m breiter Streifen aus bodendeckenden
zu pflanzen. Zur Entwicklung einer Baumreihe ist
ein
Laubbaumhochstamm aus Linde im Reihenabstand von 20 m zu integrieren.
64
6
20
die Anpflanzung von
105
erd
5
10
gemessen in der Mitte der
8
62
49
0
(100 m bei Autobahnen bzw. 40 m bei
gemessen vom
Rand der befestigten Fahrbahn,
9 (2) FStrG bauliche Anlagen nur mit Zustimmung der obersten
auch Standstreifen, Beschleunigungs- und
stehen
der zur
bestimmter Ortsdurchfahrten gem.
der
9 (6) FStrG den
Zweckbestimmung:
p: privat
4. HINWEISE
4.1Bodendenkmalschutz
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde durch eine
Prospektion hinsichtlich des bodendenkmalpflegerischen
Konfliktpotentials
untersucht und die
sowie die
eines
und eines hochmittelalterlichen Fundplatzes festgestellt. Eine Eintragung der
Die
die durch die Realisierung der Bauvorhaben betroffen sind,
wurden wissenschaftlich
untersucht, und ergraben und geborgen sowie
dokumentiert. Umfang und
der
Untersuchungen regelte
Sollten bei
dennoch
Bodenfunde oder
Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit zu Tage
treten, ist gem. der
15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW die Stadt Erkelenz als
Untere
oder der LVR - Amt
Bodendenkmalpflege im Rheinland
-,
Eichthal, Gut Eichthal, 51491 Overath, Tel. 02206/9030-0, Fax:
02206/9030-22
zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind
zu erhalten. Die Weisung des LVR - Amt
7. Sonstige Planzeichen
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung en
von Autobahnen gemessen vom Fahrbahnrand)
- Ausnahmen von den
3/3
43
GE
der baulichen Anlagen GE 4.1, GE 4.2 und GE 4.3
dem unter 1.2.2 beschriebenen
3/3
103
61
86 BauO NW IN
3.
3.3Anlagen der
anliegenden
nachts
GH max 12.0 m
FH max 16.0 m
#
Baugrenze
nachts
R = 8.6 m
10
.0
102
16,0
Feldahorn
Hainbuche
Vogelbeere
Zur befestigten Fahrbahn
4.2
2,4
12,0
>
GE 0,8
2,4
2.1Werbeanlagen
-
gem.
>
>
0
0,8
2. BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN NACH
3.2In den
10.
Liguster
Rote Heckenkirsche
Schlehe
Hundsrose
Sal-Weide
Ohrweide
#
8
11.
# 36,
0
3
Roter Hartriegel
Hasel
Acer campestre
Carpinus betulus
Sorbus aucuparia
8,
15.
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus laevigata
Ligustrum vulgare
Lonicera xylosteum
Prunus spinosa
Rosa canina
Salix caprea
Salix aurita
Gewerbegebiet
3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
0
#
GE
Pflanzenliste:
-
111
1. Art der baulichen Nutzung
Ausschuss
Stadtentwicklung
und
der Stadt Erkelenz hat in seiner
Sitzung am 19.06.2012
2 Abs. 1 Baugesetzbuch
beschlossen den Bebauungsplan Nr. XIX/3 "Gewerbeund
Industriepark
Commerden",
Erkelenz-Mitte
aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 23
der Stadt Erkelenz vom 19.10.2012
bekanntgemacht.
Die
und sonstigen
Belange
wurden gem. 4 Abs. 1 Baugesetzbuch am 05.12.2012
schriftlich gebeten, zum Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. XIX/3 "Gewerbe- und Industriepark Commerden",
Erkelenz-Mitte Stellung zu nehmen.
%
45
41
12
2
100
den
mit
"A"
-Im Bereich der
Pflanzabstand
4.2
4.3Wehrbereichsverwaltung West
Vor der Genehmigung von
sonstigen baulichen Anlagen oder
die eine
von 20 m
Grund
ist eine erneute Abstimmung mit der Wehrbereichsverwaltung West als
damit
werden kann, ob eine Kennzeichnung
als Luftfahrthindernis erforderlich ist.
4.4Hochspannungsfreileitung
Von den einzelnen ggf. auch nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben im
Schutzstreifen der Leitung bzw. in unmittelbarer
dazu sind der RWE
Deutschland AG Bauunterlagen
und Schnittzeichnungen mit
in m
NHN) zur
und
Stellungnahme
bzw.- dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem
zuzusenden. Alle geplanten
der Zustimmung der Westnetz
GmbH.
"B" ist eine freiwachsende Hecke zu pflanzen. Der
2,0 x 1,5 m. Die
bei
ist 2xv., o.B.
-Die
bei
Heister 3xv., m.B. 175-200 cm.
ist Hochstamm 3xv., m.B. 12-14 cm bzw.
58
Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 23 der
Stadt Erkelenz vom 19.10.2012 erfolgte am 06.11.2012
XIX/3 "Gewerbe- und Industriepark
Erkelenz-Mitte verfolgten Planziele
Baugesetzbuch.
Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am
27.02.2013 beschlossen, den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. XIX/3 "Gewerbe- und Industriepark
Commerden",
3 Abs. 1
des Bebauungsplanes Nr. XIX/3
"Gewerbe- und
Industriepark
Commerden",
Erkelenz-Mitte hat nach Bekanntmachung im Amtsblatt
Der Entwurf
Nr. 6 der Stadt Erkelenz vom 01.03.2013
3 Abs.
2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 18.03.2013 bis
19.04.2013 mit
und den nach
der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen
ausgelegen.
Die
und sonstigen
Belange
wurden mit Schreiben vom 15.03.2013 von der
Planzeichenverordnung vom 18. 12. 1990 (BGBl. 1991 I S.
58) in der zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses
Der
Bebauungsplan
Nr.
XIX/3
"Gewerbe-
und
Baugesetzbuch vom Rat der Stadt Erkelenz in seiner
Sitzung am 00.00.0000 mit der
als Satzung
beschlossen worden.
Der Satzungsbeschluss des Rates wurde im Amtsblatt
Nr. der Stadt Erkelenz vom 00.00.2012
bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr.
Die Planunterlagen stimmen mit der amtlichen
Katasterkarte vom 11.06.2013
Die Eintragung der
Planung ist
geometrisch eindeutig .
XIX/3 "Gewerbe- und Industriepark Commerden",
Erkelenz-Mitte
10 Abs. 3 Baugesetzbuch in
STADT ERKELENZ
Kraft.
Az.: 61 26 02.19/3
Bebauungsplan Nr. XIX/3
"Gewerbe- und Industriepark Commerden"
Erkelenz, den
Erkelenz, den
(Landesbauordnung) vom 01. 03. 2000 (GV NM S. 256) in der
Erkelenz, den
Erkelenz, den
Erkelenz-Mitte
Erkelenz, den
Erkelenz, den
Erkelenz,den
Erkelenz, den
Ausschussvorsitzende
Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und
folgende Anlagen:
in Vertretung
in Vertretung
Gemarkung: Erkelenz
Flur 36
M 1 : 1.000
in Vertretung
in Vertretung
Astrid Wolters
. Ausfertigung
- Gutachten ACB-0502-4523-316 ACCON
- Abschlussbericht zur qualifizierten Prospektion April 2004
Ansgar Lurweg
Technischer Beigeordneter
Ansgar Lurweg
Technischer Beigeordneter
Peter Jansen
Ansgar Lurweg
Technischer Beigeordneter
Peter Jansen
Ansgar Lurweg
Technischer Beigeordneter
Dipl.- Ing. Gerhard Helfer
Plan-Nr. 150713