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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
47851.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
26.08.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:04
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We g A 46 Textliche Festsetzungen Legende INHALTSVERZEICHNIS I. Zeichnerische Festsetzungen 1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 121 1.1 cm bzw. Heister 3xv., m.B. 1.1.1 GE - 1 Abs. 5 BauNVO sind Anlagen sportliche Zwecke im Sinne des bindend. 8 21.5 115 1 Abs. 6 BauNVO sind die ausnahmsweise Nutzungen (Anlagen kirchliche, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie im Sinne des 8 Abs. 3 Nr. 2 und 3 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. 1 Abs. 9 BauNVO sind Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit den Verkauf an letzte Verbraucher im # 34, 0 # 60, 0 117 - en chutzstreif ng mit S gsfreileitu Weg hspannun 110kV Hoc 116 produzierenden und des weiterverarbeitenden Gewerbes sowie 21.5 118 112 angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt und der Zusammenhang zum Produktionsbetrieb steht, diesem aber deutlich untergeordnet ist. Der Betrieb muss aufgrund des Emissionsverhaltens in einem 34 ,0 120 # 119 < # 8,0 B - 1 Abs. 9 BauNVO sind im Sinne des 8 Abs. 2 Nr. 1 - 1 Abs. 9 BauNVO sind Tankstellen im Sinne des 8 Abs. 2 Nr. 3 # 8,0 0 60 , -Die Gliederung der baulich nutzbaren # 34,0 0 > We 3 9. 1 < g < Commerder Weg 113 # 60, 0 14. (4) BauNVO in Innerhalb der mit GE 4.1, GE 4.2 sowie GE-4.3 bezeichneten sind Betriebe, Anlagen und Einrichtungen die durch die bauliche Ausbildung (z.B. Wand-, Dach-, Fenster-, und Torkonstruktionen) und Stellung sowie der baulichen Anlagen unter Einbeziehung der innerbetrieblichen Verkehrsanlagen dass die in der folgenden Tabelle immissionswirksamen, Schallleistungspegel LW" nicht werden. (Ermittelt nach dem Verfahren nach Nummer A.2.4, Gleichung (G4) des Anhanges der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz Technische Anleitung zum Schutz gegen TA vom 26. August 1998 74 We g 14. Acer platanoides Acer pseudoplatanus Fagus silvatica Quercus robur Tilia cordata Spitzahorn Bergahorn Rotbuche Stieleiche Winterlinde # 60,0 GE 0,8 0 4.1 2,4 39. 2 GH max 12.0 m FH max 16.0 m 28.0 114 2 23. #2 5.9 < 0,0 > 98 .9 < 5,5 5,5 > 10.9 # # >< < 90 ,0 > ,0 # 20 # 5,0 -Bei der Ansiedlung von geruchsemittierenden Betrieben und Anlagen in den Gewerbegebieten GE 4.1 sowie GE-4.2 und GE-4.3 sind diese nur wenn im Genehmigungsverfahren der Nachweis erbracht wird, dass das Irrelevanzkriterium gem. 3.3 der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) des Landes NRW in der Fassung der Bekanntmachung durch den Immissionsschutz (LAI) vom 13.05.1998 nachgewiesen wird (Irrelevanz der zu erwartenden Zusatzbelastung) und die sonstige planungsrechtliche gegeben ist. 106 > 14 0.0 C 282 11.7 GE 0,8 GH max FH max 101 < A # # 5,0 94 .2 90 1.2 4.3 2,4 12.0 m 16.0 m 321 1.2.1 -Die der werden wie folgt festgesetzt: ,0 P 318 Anbaubestimmungen entlang der Bundesautobahn 46 und der 3.1In den Anbauverbotszonen (40 m bei Autobahnen bzw. 20 m bei gemessen vom Rand der befestigten Fahrbahn, Hochbauten jeder Art nicht errichtet und oder Abgrabungen Umfangs gem. 9 (1) FStrG nicht werden. Weitergehende bundes- und gelten nur untergeordnete wie z.B. Schornsteine, Dampferzeuger, Silos, sowie Anlagen die Luftreinhaltung und untergeordnete Dachaufbauten, deren Errichtung auf dem innerhalb der festgesetzten technisch nicht ist. Die jeweiligen Ausnahmen sind auf die aus immissionsschutzrechtlichen technisch notwendige zu < 2 31 .0 P 104 52 #5 ,0 Werbeanlagen werden von diesen Ausnahmen nicht erfasst. A 53 65 41 Co 8 4 7 1.2.2 - Als Bezugspunkt gilt die bestehende Kapelle C # 5,0 4 mm 1.3 en 63 -In Art der Nutzung Gewerbegebiete (GE) 57.158 48 11 10 40 818 1.150 1.817 24 45 30 50 m 61.765 11 33 60 Rechtsbasis: Baugesetzbuch vom 23. 09. 2004 (BGBl. I S. 2414) in der (Baunutzungsverordnung) vom 23. 01. 1990 (BGBl. I S. 132) Fassung. Der und sowie sonstigen gekennzeichneten im Bereich zwischen und Baugrenze, ist entlang der auf privater ein durchgehender 5 m breiter Streifen aus bodendeckenden zu pflanzen. Zur Entwicklung einer Baumreihe ist ein Laubbaumhochstamm aus Linde im Reihenabstand von 20 m zu integrieren. 64 6 20 die Anpflanzung von 105 erd 5 10 gemessen in der Mitte der 8 62 49 0 (100 m bei Autobahnen bzw. 40 m bei gemessen vom Rand der befestigten Fahrbahn, 9 (2) FStrG bauliche Anlagen nur mit Zustimmung der obersten auch Standstreifen, Beschleunigungs- und stehen der zur bestimmter Ortsdurchfahrten gem. der 9 (6) FStrG den Zweckbestimmung: p: privat 4. HINWEISE 4.1Bodendenkmalschutz Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde durch eine Prospektion hinsichtlich des bodendenkmalpflegerischen Konfliktpotentials untersucht und die sowie die eines und eines hochmittelalterlichen Fundplatzes festgestellt. Eine Eintragung der Die die durch die Realisierung der Bauvorhaben betroffen sind, wurden wissenschaftlich untersucht, und ergraben und geborgen sowie dokumentiert. Umfang und der Untersuchungen regelte Sollten bei dennoch Bodenfunde oder Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit zu Tage treten, ist gem. der 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW die Stadt Erkelenz als Untere oder der LVR - Amt Bodendenkmalpflege im Rheinland -, Eichthal, Gut Eichthal, 51491 Overath, Tel. 02206/9030-0, Fax: 02206/9030-22 zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zu erhalten. Die Weisung des LVR - Amt 7. Sonstige Planzeichen Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung en von Autobahnen gemessen vom Fahrbahnrand) - Ausnahmen von den 3/3 43 GE der baulichen Anlagen GE 4.1, GE 4.2 und GE 4.3 dem unter 1.2.2 beschriebenen 3/3 103 61 86 BauO NW IN 3. 3.3Anlagen der anliegenden nachts GH max 12.0 m FH max 16.0 m # Baugrenze nachts R = 8.6 m 10 .0 102 16,0 Feldahorn Hainbuche Vogelbeere Zur befestigten Fahrbahn 4.2 2,4 12,0 > GE 0,8 2,4 2.1Werbeanlagen - gem. > > 0 0,8 2. BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN NACH 3.2In den 10. Liguster Rote Heckenkirsche Schlehe Hundsrose Sal-Weide Ohrweide # 8 11. # 36, 0 3 Roter Hartriegel Hasel Acer campestre Carpinus betulus Sorbus aucuparia 8, 15. Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus laevigata Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Prunus spinosa Rosa canina Salix caprea Salix aurita Gewerbegebiet 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen 0 # GE Pflanzenliste: - 111 1. Art der baulichen Nutzung Ausschuss Stadtentwicklung und der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 19.06.2012 2 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen den Bebauungsplan Nr. XIX/3 "Gewerbeund Industriepark Commerden", Erkelenz-Mitte aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 23 der Stadt Erkelenz vom 19.10.2012 bekanntgemacht. Die und sonstigen Belange wurden gem. 4 Abs. 1 Baugesetzbuch am 05.12.2012 schriftlich gebeten, zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 "Gewerbe- und Industriepark Commerden", Erkelenz-Mitte Stellung zu nehmen. % 45 41 12 2 100 den mit "A" -Im Bereich der Pflanzabstand 4.2 4.3Wehrbereichsverwaltung West Vor der Genehmigung von sonstigen baulichen Anlagen oder die eine von 20 m Grund ist eine erneute Abstimmung mit der Wehrbereichsverwaltung West als damit werden kann, ob eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis erforderlich ist. 4.4Hochspannungsfreileitung Von den einzelnen ggf. auch nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben im Schutzstreifen der Leitung bzw. in unmittelbarer dazu sind der RWE Deutschland AG Bauunterlagen und Schnittzeichnungen mit in m NHN) zur und Stellungnahme bzw.- dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem zuzusenden. Alle geplanten der Zustimmung der Westnetz GmbH. "B" ist eine freiwachsende Hecke zu pflanzen. Der 2,0 x 1,5 m. Die bei ist 2xv., o.B. -Die bei Heister 3xv., m.B. 175-200 cm. ist Hochstamm 3xv., m.B. 12-14 cm bzw. 58 Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 23 der Stadt Erkelenz vom 19.10.2012 erfolgte am 06.11.2012 XIX/3 "Gewerbe- und Industriepark Erkelenz-Mitte verfolgten Planziele Baugesetzbuch. Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 27.02.2013 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 "Gewerbe- und Industriepark Commerden", 3 Abs. 1 des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 "Gewerbe- und Industriepark Commerden", Erkelenz-Mitte hat nach Bekanntmachung im Amtsblatt Der Entwurf Nr. 6 der Stadt Erkelenz vom 01.03.2013 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 18.03.2013 bis 19.04.2013 mit und den nach der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ausgelegen. Die und sonstigen Belange wurden mit Schreiben vom 15.03.2013 von der Planzeichenverordnung vom 18. 12. 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) in der zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses Der Bebauungsplan Nr. XIX/3 "Gewerbe- und Baugesetzbuch vom Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 00.00.0000 mit der als Satzung beschlossen worden. Der Satzungsbeschluss des Rates wurde im Amtsblatt Nr. der Stadt Erkelenz vom 00.00.2012 bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. Die Planunterlagen stimmen mit der amtlichen Katasterkarte vom 11.06.2013 Die Eintragung der Planung ist geometrisch eindeutig . XIX/3 "Gewerbe- und Industriepark Commerden", Erkelenz-Mitte 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in STADT ERKELENZ Kraft. Az.: 61 26 02.19/3 Bebauungsplan Nr. XIX/3 "Gewerbe- und Industriepark Commerden" Erkelenz, den Erkelenz, den (Landesbauordnung) vom 01. 03. 2000 (GV NM S. 256) in der Erkelenz, den Erkelenz, den Erkelenz-Mitte Erkelenz, den Erkelenz, den Erkelenz,den Erkelenz, den Ausschussvorsitzende Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und folgende Anlagen: in Vertretung in Vertretung Gemarkung: Erkelenz Flur 36 M 1 : 1.000 in Vertretung in Vertretung Astrid Wolters . Ausfertigung - Gutachten ACB-0502-4523-316 ACCON - Abschlussbericht zur qualifizierten Prospektion April 2004 Ansgar Lurweg Technischer Beigeordneter Ansgar Lurweg Technischer Beigeordneter Peter Jansen Ansgar Lurweg Technischer Beigeordneter Peter Jansen Ansgar Lurweg Technischer Beigeordneter Dipl.- Ing. Gerhard Helfer Plan-Nr. 150713