Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
36030.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
24.06.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/914/2013
öffentlich
08.07.2013
Amt 10 Simon Häusler
Videoaufzeichnung von Rats- und Ausschusssitzungen und
Einstellung auf der städtischen Internetseite
hier: Antrag der Fraktion Bürgerpartei e. V. vom 02.04.2013
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
10.07.2013
17.07.2013
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Mit Schreiben vom 02.04.2013 beantragt die Fraktion der Bürgerpartei, der Rat möge
beschließen, den öffentlichen Teil der Rats- und Ausschusssitzungen im Rahmen der
rechtlichen Vorgaben aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen über die
Internetseite der Stadt Erkelenz den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu
machen.
Zur Klärung der rechtlichen Voraussetzungen ist beim Städte- und Gemeindebund
NRW eine Stellungnahme angefordert worden. Das Ergebnis der Stellungnahme
lautet wie folgt:
Eine Übertragung von Rats- und Ausschusssitzungen in das Internet ist demnach
grundsätzlich möglich. Sie bedarf einer Rechtsgrundlage, die der Rat in seiner
Geschäftsordnung festschreiben kann, da es in NRW derzeit keine gesetzliche
Gestattung zur Übertragung von Gemeinderatssitzungen gibt. Allerdings muss der
einzelne Sitzungsteilnehmer trotz der Öffentlichkeit von Stadtratssitzungen nicht
hinnehmen, dass seine Beiträge weltweit speicher- und verarbeitungsfähig im
Internet zur Verfügung gestellt werden.
Der Städte- und Gemeindebund verweist in diesem Gesamtzusammenhang auf das
Kommunalverfassungsrecht, das Datenschutzrecht, das Medienrecht und das
Urheberrecht.
Eine Übertragung und Einstellung von Videoaufzeichnungen von Ratssitzungen im
Internet ist allerdings nur dann – insbesondere datenschutzrechtlich – nicht zu
beanstanden, wenn alle Betroffenen in die Übertragung eingewilligt haben. Dieser
Auffassung schließt sich auch der Landesdatenschutzbeauftragte in NRW an.
Empfehlung der Verwaltung
Die Übertragung von Rats- und Ausschusssitzungen im Internet setzt zunächst – so
der Städte- und Gemeindebund als auch der Datenschutzbeauftragte NRW – das
Einverständnis aller betroffenen Ratsmitglieder bzw. aller betroffenen sachkundigen
Bürger/innen voraus.
Transparenz und eine Information und Berichtserstattung der Bürgerinnen und
Bürger über die kommunalen Angelegenheiten, die in den politischen Gremien
beraten und entschieden werden, werden u. a. dadurch sichergestellt, dass die
Lokalpresse bereits im Vorfeld über die in den Ausschüssen und im Rat zur
Tagesordnung stehenden Angelegenheiten berichtet. Zusätzlich besteht die
Möglichkeit, Beschlussvorlagen und Niederschriften für alle Rats- und
Ausschusssitzungen über das Bürgerinformationssystem von allris.net einzusehen.
Darüber hinaus steht es jedem Interessierten frei, als Zuhörer/in an den Rats- und
Ausschusssitzungen teilzunehmen, die Sitzungen beginnen dabei grundsätzlich erst
am frühen Abend um 18.00 Uhr. Anmerken muss man hier, dass insbesondere in
Vergleich zu Erkelenz deutlich größeren Städten, in denen eine Übertragung bzw.
ein Abruf der Aufzeichnungen von Ratssitzungen im Internet umgesetzt wird,
Ratssitzungen zum Teil bereits schon um 14.00 Uhr – also zu einem für Zuschauer,
die außerhalb von Schichtdienstzeiten berufstätig sind, eher ungünstigen Zeitpunkt –
beginnen.
Sollte der Rat einer Videoaufzeichnung von Rats- und Ausschusssitzungen und
anschließenden Einstellung auf der städtischen Internetseite beschließen, wäre in
einem ersten Schritt zu konkretisieren, ob nur Ratssitzungen oder auch alle übrigen
Ratsausschüsse oder nur bestimmte Ratsausschusssitzungen aufgezeichnet und im
Internet für alle Bürgerinnen und Bürger eingestellt werden sollen. In einem weiteren
Schritt wäre zu prüfen, ob im Alten Rathaus und/oder im Großen Sitzungssaal der
Stadtverwaltung die räumliche Ausstattung (erhöhter Platzbedarf für Technik,
Rednerpult, Mischpult, Kameraleute etc.) und zum anderen die technische
Ausstattung (insbes. Mikrofonanlage) die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Erst dann sind auch konkrete Aussagen zu den Gesamtkosten möglich.
Im Anschluss wäre eine Abfrage zu starten, welche Ratsmitglieder bzw. welche
sachkundigen Bürger/innen (einschl. aller Verhinderungsvertreter/innen)
grundsätzlich einer Aufnahme der Ratssitzungen und ihrer Wortbeiträge zustimmen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„.............“
Finanzielle Auswirkungen:
Aktuell liegt ein Angebot der Firma „LiveimNetz.de“ vor, die bei Abschluss eines
einjährigen Vertrages alle Ratssitzungen live im Internet übertragen würde. Die
Kosten hierfür belaufen sich auf derzeit ca. 950,00 Euro je Sitzung.
Anlage:
Antrag der Bürgerpartei-Ratsfraktion vom 02. April 2013
Vorlage A 10/914/2013 der Stadt Erkelenz
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