Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
36024.pdf
Größe
7,6 MB
Erstellt
03.07.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechnungsprüfungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 14/054/2013
nichtöffentlich/öffentlich
27.05.2013
Amt 14 Martin Jansen
Prüfung und Bestätigung des Gesamtabschlusses 2011 gemäß
Paragraph 116 Absatz 6. i. V. m. Paragraph 101 Absatz 2 bis 8 GO
NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.06.2013
Rechnungsprüfungsausschuss
10.07.2013
Hauptausschuss
17.07.2013
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß Paragraph 116 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen. In diesem Gesamtabschluss
hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss gemäß Paragraph 95 GO NRW und die
Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Form zu konsolidieren.
Nach Paragraph 116 Absatz 5 Satz 1 GO NRW i.V.m. Paragraph 95 Abs. 3 GO
NRW hat die Zuleitung an den Rat innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des
Haushaltsjahres zu erfolgen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 wurde am
27.08.2012 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der
Bürgermeister hat den von ihm bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses formund fristgerecht dem Rat am 26.09.2012 zur Bestätigung zugeleitet. Gemäß
Beschluss des Rates vom gleichen Tage wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses
2011 nach Paragraph 116 Absatz 6 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss
zur Prüfung verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten der Örtlichen
Rechnungsprüfung bedient (Paragraph 101 Abs. 8 GO NRW).
Gem. Paragraph 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 GO NRW ist der geprüfte Gesamtabschluss
bis zum 31.12. des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat durch
Beschluss zu bestätigen. Dieser Termin konnte bedingt durch den personellen
Wechsel zum 01.01.2012 in der stellv. Leitung bzw. 01.04.2012 in der Leitung der
Örtlichen Rechnungsprüfung nicht gehalten werden, zumal in der Zeit nach dem
01.04.2012 bis Mitte November 2012 sowohl der erste Gesamtabschluss 2010 als
auch der Jahresabschluss 2011 zu prüfen waren. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist
bestrebt, zukünftig die gesetzlich vorgeschriebene Zeitschiene einzuhalten.
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende in Paragraph 116 Absatz 6 GO NRW
beschriebenen Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des
Entwurfes des Gesamtabschlusses maßgebend sind:
1. Der Entwurf des Gesamtabschlusses wurde dahingehend geprüft, ob er ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.
2. Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
beachtet worden sind.
3. Der Gesamtlagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben eine zutreffende
Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage
der Gemeinde vermitteln.
Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er
hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben
muss, ob
-
ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird
oder
der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der
Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen.
Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem
Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat. Es
kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf des
Gesamtabschlusses 2011 erteilt werden.
Weiterhin wird bestätigt, dass der Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 einen
Gesamtjahresfehlbetrag von 4.795.642,40 € aufweist. Dieser soll aus der
Ausgleichsrücklage gedeckt werden.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss / Rat):
„Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des
Entwurfes des Gesamtabschlusses 2011, der dem Original dieser Niederschrift als
Anlage 1 beigefügt ist, wird anerkannt.
Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk gemäß Paragraph 101 Absatz 3 GO NRW).
Gleichzeitig wird nach Paragraph 116 Absatz 6 GO NRW bestätigt, dass
1. der Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Vorlage A 14/054/2013 der Stadt Erkelenz
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Finanzgesamtlage unter
Buchführung ergibt;
Beachtung
der
Grundsätze
ordnungsmäßiger
2. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;
3. der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht und seine
Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Erkelenz vermitteln.
Der Gesamtjahresfehlbetrag von 4.795.642,40 € wird aus der Ausgleichsrücklage
gedeckt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage:
Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2011
Vorlage A 14/054/2013 der Stadt Erkelenz
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