Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
36104.pdf
Größe
331 kB
Erstellt
27.06.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 66/302/2013
öffentlich
01.07.2013
Amt 66 Werner Spartz
Zum Eichhof, Katzem: Straßenbau, Kanalbau, Erneuerung der
öffentlichen Beleuchtung
hier: Baubeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.07.2013
Bau- und Betriebsausschuss
Tatbestand:
Im Bereich Zum Eichhof in Katzem befinden sich die Fahrbahn und die einseitig
ausgebaute Nebenanlage in einem schlechten Zustand.
Der teilbefestigte Seitenstreifen im östlichen Bereich ist durch Anlieger mit
unterschiedlichen Materialien befestigt.
Der Kanal im Planungsbereich ist schadhaft und ebenfalls erneuerungsbedürftig.
Die Maßnahme ist im Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz aufgeführt.
Angesichts der Gesamtsituation bietet es sich an, die Straßen und
Kanalbaumaßnahme in den betroffenen Bereichen zu kombinieren.
Der Ausbau der Straße erfolgt innerhalb der gegebenen öffentlichen Verkehrsflächen
in Anlehnung an den Ist – Zustand. Im westlichen Randbereich wird ein Gehweg
weitgehend mit einer Mindestbreite von 1,50m mit 5cm Rundbord ausgeführt.
Auf der östlichen Seite wird auf die Anlage einer Nebenanlage verzichtet. Hier fehlen
bei einer gewählten Fahrbahnbreite von 4,50m öffentliche Flächen zur Realisierung.
Der teilweise von den Anliegern gestaltete Randstreifen, der aus öffentlichen und
privaten Flächen besteht, soll in der jetzigen Form bestehen bleiben. Der Ausbau
privater Flächen ist nicht möglich.
Weiterhin soll mit dem Straßenausbau die über 30 Jahre alte öffentliche Beleuchtung
auf Grundlage eines Angebotes des Konzessionsträgers erneuert werden. Es
werden grundsätzlich Angebote zu konventioneller LED – Beleuchtung abgefragt.
Die wirtschaftlichste Variante kommt zur Ausführung.
Gemäß den vom Rat der Stadt Erkelenz am 27.02.2013 beschlossenen 10-SchritteModell Erkelenz ist den Anliegern im Vorfeld Gelegenheit gegeben worden, sich zu
den Planungen zu äußern und eigene Vorschläge einzubringen.
Von den insgesamt 20 betroffenen Grundstückseigentümern haben sich 9
Eigentümer mit einer Unterschriftenliste und konkreten Vorschlägen während der
Offenlage der Ausbaupläne eingebracht. Drei weitere haben sich allgemein
informiert. Weitere Anregungen oder Kritik wurden darüber hinaus nicht vorgebracht.
Das Ergebnis der Beteiligung und Abwägung der Vorschläge durch die Verwaltung
sind als Anlage beigefügt.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Die Straße „Zum Eichhof“ in Katzem ist gemäß den Plänen mit den Nummern
648.2.401 (Lageplan) und 648.2.402 (Querschnitt) zu erneuern.
Die Kanalisation in der Straße „Zum Eichhof“ in Katzem ist gemäß dem Plan mit der
Nummer 648.1.401 zu erneuern. Im gesamten Planbereich ist auch die
Straßenbeleuchtung zu erneuern.
Die beschlossenen Planungen sind den Anliegern in einer Informationsveranstaltung
noch einmal vorzustellen und zu erläutern.
Den Anliegern ist im Vorfeld Gelegenheit gegeben worden, sich zu den Planungen
zu äußern und eigene Vorschläge einzubringen („10 Schritte für Erkelenz“).
Ergebnis der Beteiligung und Abwägung durch die Verwaltung sind als Anlage
angefügt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Straßenausbau sind unter Auftragssachkonto E12015005 100.000€ im
aktuellen Haushalt eingestellt.
Für den Kanalbau sind unter Auftragssachkonto A11020508 90.000€ im aktuellen
Haushalt eingestellt.
Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung sind im aktuellen Haushalt unter
Auftragssachkonto E12025004 11.000€ eingestellt.
Die Straßenbaumaßnahmen sind ebenso wie die Erneuerung und Ergänzung der
Beleuchtung gem. KAG beitragsfähig.
Anlage:
Abwägung Anliegerbeteiligung
Vorlage A 66/302/2013 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Anlage Straßenausbau „Zum Eichhof“
Anliegerschreiben mit Unterschriftenliste von 9 Grundstückseigentümern
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Erkelenz hat seit über 35 Jahren den Ausbau der linken Straßenseite (ungerade
Haus Nr.) der Straße „Zum Eichhof“ hinausgezögert und sich dabei auf die Befestigung des
Randstreifens durch die Grundstückseigentümer verlassen.
Von den Eigentümern der linken Straßenseite wurde jeweils durchschnittlich ca. 20m² des
öffentlichen oder privaten Grundes mit Verbundpflaster befestigt, um verkehrstechnisch für
Auto und Fußgänger menschenfreundliche Zustände zum Parken, Platzbedarf (zu geringe
Straßenbreite) und gegen die Verschmutzung zu schaffen.
Die Fahrbahnbreite hätte ohne den gegenüberliegenden Gehweg und ohne die selbst
veranlasste Befestigung nur 4,50m betragen. So jedoch konnte die auch bis heute in vollem
Umfang genutzte Verkehrsfläche um durchschnittlich 1,00m verbreitert werden. Ohne diese
Verbreiterung wäre der Verkehr wegen der o.g. Gründe schon vor Jahren zum Erliegen
gekommen.
Die Kosten für diese Eigeninitiative haben die Eigentümer selbst getragen.
Die Nutzung der Straße durch den stark zunehmenden Verkehr in den letzten Jahrzehnten
(sowohl mengenmäßig als auch die zunehmende Nutzung mit landwirtschaftlichen
Großfahrzeugen) hätte den Wegeunterhaltungspflichtigen, ohne die ausgeprägte
Eigeninitiative der Grundstückseigentümer, schon erheblich früher zum Handeln gezwungen.
Nach unseren Informationen plant die Stadt keine Verbreiterung der Straßenflächen die über
die bisherigen Grenzen hinausgehen, d.h. keine Übernahme der bisherigen Verkehrsflächen
(Seitenstreifen) in den öffentl. Verkehrsraum, sondern trägt sich stattdessen mit dem
Gedanken, den bestehenden Gehweg um weitere 30cm zu verbreitern.
Eine Verbreiterung des Gehweges ist jedoch aus unserer Sicht wenig sinnvoll, da der
Gehweg auch heute schon sehr selten benutzt wird, weil es hier mit einem ausgesprochenen
Ortsrandgebiet zu tun haben.
Die bisher nutzbare Verkehrsfläche (heutiger Zustand incl. der privaten Pflasterungen) würde
sich nach ihren Planungen um den Betrag der Gehwegverbreiterung verringern.
Dies wiederum ist für uns als Anlieger, aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer,
so nicht akzeptabel und verschlechtert die Verkehrssituation erheblich!
Unsere Vorschläge zum geplanten Straßenbau:
1. den Gehweg befahrbar machen, damit er wenigstens oder aber auch von parkenden
Fahrzeugen genutzt wird und so zur Entlastung und Verbreiterung der Straßenfläche
beiträgt
2. den Gehweg ganz beseitigen und damit eine durchgehende Fahrbahn schaffen
3. Ankauf der befestigten Privatflächen durch die Stadt Erkelenz und damit
Anerkennung und Ausweisung dieser schon heute genutzten Verkehrsflächen als
öffentliche Verkehrsfläche. Diese Maßnahme sollte in jedem Fall kostenlos für die
entsprechenden Grundstückseigentümer sein, d.h. dadurch dürfen auch keine
zusätzlichen Umlage- oder andere Kosten entstehen.
Abwägungsvorschlag der Stadtverwaltung:
Die schriftlich eingereichte Vorschlagsliste ist durch einen einzelnen Anlieger (Absender)
verfasst und von 9 von insgesamt 20 betroffenen Grundstückseigentümern unterschrieben.
Grundsätzlich ist auszuführen, dass die Straße „Zum Eichhof“ als eine Wohnstraße
klassifiziert ist. Für solche Straßenkategorie gilt nach der RASt 06 ein maßgebender
Begegnungsfall Pkw/Pkw mit einer Mindestfahrbahnbreite von 4,10m. Angesichts der
Ortsrandlage sowie des eher gering einzuschätzenden Fußgängeraufkommens werden die
Gehwegbreiten mit 1,50 m für die dörflichen Straßen für ausreichend angesehen.
zu 1:
Gemäß §12 StVO ist das Parken auf dem Gehweg rechtswidrig. Der Parkdruck in der Straße
ist als gering einzuschätzen. Jedes Grundstück weist mindestens eine Garage mit Stellplatz
auf. Des Weiteren kann der privat befestigte Streifen weiterhin zum Parken genutzt werden,
solang die Restfahrbahnbreite von 3,05 m übrig bleibt, was in dem gesamten Randbereich
außer vor zwei Parzellen möglich ist.
Die Randbefestigung der Nebenanlagen kann allerdings mit unterschiedlichen
Bordsteinhöhen gestaltet werden. Der Vorschlag der Stadtverwaltung ist die Ausführung
einer mittelhöhen Bordsteinanlage mit 5 cm Anschlaghöhe sowie abgesenkten
Zufahrtsbereichen mit 2 cm Höhe. Somit wird die Trennung zwischen dem motorisierten und
nicht motorisierten Verkehr gewährleistet und gleichzeitig dem Wunsch der Anlieger
entsprochen, im Einzelfall bei Begegnungsverkehr z. B. mit großen landwirtschaftlichen
Geräten eine Überfahrung des Bordsteinbereiches zu ermöglichen.
Dem Vorschlag wird teilweise entsprochen.
zu 2:
Die Straße „Zum Eichhof“ weist laut RASt 06 alle typischen Merkmale einer Wohnstraße auf.
Eine davon ist die Verkehrsregelung durch das Anordnen der Tempo-30-Zonen.
Eine Empfehlung von der ADAC Verkehrstechnik fordert für die Tempo-30-Zonen einen
Separationsprinzip, was den Verkehrsraum in Fahrbahn und Gehweg unterteilt, um den
Fußgängern mehr Sicherheit zu geben. Bei dem Verzicht auf den Gehweg, müsste man die
gegebene Verkehrsregelung aufheben und stattdessen einen verkehrsberuhigten Bereich
ausweisen, was ebenfalls Auswirkung auf die Vorfahrtsregelung in den Kreuzungsbereichen
hat und die vorgeschriebene Rechts-vor-Links-Regelung, die im gesamten Zonenbereich gilt,
ungültig macht und somit zur Konflikten führen kann. Des Weiteren empfiehlt die Richtlinie
die Anordnung des verkehrsberuhigten Bereichs nur für Straßen mit der Länge ca. 100m.
Die Straße „Zum Eichhof“ hat eine Länge von 180 m und ist demnach zu lang.
Dem Vorschlag wird nicht gefolgt.
zu 3:
Gemäß
Vorgabe
durch
das
Kommunalabgabengesetz
NRW
sind
sowohl
Grunderwerbskosten als auch Ausbaukosten dieser Flächen zwingend auf die Anlieger
umzulegen. Ein Spielraum seitens der Stadt Erkelenz besteht hier nicht.
Da für die vorgeschlagene Lösung auch ausreichend öffentlicher Verkehrsraum zur
Verfügung steht wird auf zusätzlichen Grunderwerb verzichtet. Darüber hinaus ist ein Ankauf
auf ganzer Länge aufgrund der sich darstellenden Nutzung offensichtlich auch nicht
umsetzbar.
Dem Vorschlag wir nicht gefolgt.