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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
36104.pdf
Größe
331 kB
Erstellt
27.06.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:03
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 66/302/2013 öffentlich 01.07.2013 Amt 66 Werner Spartz Zum Eichhof, Katzem: Straßenbau, Kanalbau, Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung hier: Baubeschluss Beratungsfolge: Datum Gremium 11.07.2013 Bau- und Betriebsausschuss Tatbestand: Im Bereich Zum Eichhof in Katzem befinden sich die Fahrbahn und die einseitig ausgebaute Nebenanlage in einem schlechten Zustand. Der teilbefestigte Seitenstreifen im östlichen Bereich ist durch Anlieger mit unterschiedlichen Materialien befestigt. Der Kanal im Planungsbereich ist schadhaft und ebenfalls erneuerungsbedürftig. Die Maßnahme ist im Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Erkelenz aufgeführt. Angesichts der Gesamtsituation bietet es sich an, die Straßen und Kanalbaumaßnahme in den betroffenen Bereichen zu kombinieren. Der Ausbau der Straße erfolgt innerhalb der gegebenen öffentlichen Verkehrsflächen in Anlehnung an den Ist – Zustand. Im westlichen Randbereich wird ein Gehweg weitgehend mit einer Mindestbreite von 1,50m mit 5cm Rundbord ausgeführt. Auf der östlichen Seite wird auf die Anlage einer Nebenanlage verzichtet. Hier fehlen bei einer gewählten Fahrbahnbreite von 4,50m öffentliche Flächen zur Realisierung. Der teilweise von den Anliegern gestaltete Randstreifen, der aus öffentlichen und privaten Flächen besteht, soll in der jetzigen Form bestehen bleiben. Der Ausbau privater Flächen ist nicht möglich. Weiterhin soll mit dem Straßenausbau die über 30 Jahre alte öffentliche Beleuchtung auf Grundlage eines Angebotes des Konzessionsträgers erneuert werden. Es werden grundsätzlich Angebote zu konventioneller LED – Beleuchtung abgefragt. Die wirtschaftlichste Variante kommt zur Ausführung. Gemäß den vom Rat der Stadt Erkelenz am 27.02.2013 beschlossenen 10-SchritteModell Erkelenz ist den Anliegern im Vorfeld Gelegenheit gegeben worden, sich zu den Planungen zu äußern und eigene Vorschläge einzubringen. Von den insgesamt 20 betroffenen Grundstückseigentümern haben sich 9 Eigentümer mit einer Unterschriftenliste und konkreten Vorschlägen während der Offenlage der Ausbaupläne eingebracht. Drei weitere haben sich allgemein informiert. Weitere Anregungen oder Kritik wurden darüber hinaus nicht vorgebracht. Das Ergebnis der Beteiligung und Abwägung der Vorschläge durch die Verwaltung sind als Anlage beigefügt. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die Straße „Zum Eichhof“ in Katzem ist gemäß den Plänen mit den Nummern 648.2.401 (Lageplan) und 648.2.402 (Querschnitt) zu erneuern. Die Kanalisation in der Straße „Zum Eichhof“ in Katzem ist gemäß dem Plan mit der Nummer 648.1.401 zu erneuern. Im gesamten Planbereich ist auch die Straßenbeleuchtung zu erneuern. Die beschlossenen Planungen sind den Anliegern in einer Informationsveranstaltung noch einmal vorzustellen und zu erläutern. Den Anliegern ist im Vorfeld Gelegenheit gegeben worden, sich zu den Planungen zu äußern und eigene Vorschläge einzubringen („10 Schritte für Erkelenz“). Ergebnis der Beteiligung und Abwägung durch die Verwaltung sind als Anlage angefügt.“ Finanzielle Auswirkungen: Für den Straßenausbau sind unter Auftragssachkonto E12015005 100.000€ im aktuellen Haushalt eingestellt. Für den Kanalbau sind unter Auftragssachkonto A11020508 90.000€ im aktuellen Haushalt eingestellt. Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung sind im aktuellen Haushalt unter Auftragssachkonto E12025004 11.000€ eingestellt. Die Straßenbaumaßnahmen sind ebenso wie die Erneuerung und Ergänzung der Beleuchtung gem. KAG beitragsfähig. Anlage: Abwägung Anliegerbeteiligung Vorlage A 66/302/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2 Anlage Straßenausbau „Zum Eichhof“ Anliegerschreiben mit Unterschriftenliste von 9 Grundstückseigentümern Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Erkelenz hat seit über 35 Jahren den Ausbau der linken Straßenseite (ungerade Haus Nr.) der Straße „Zum Eichhof“ hinausgezögert und sich dabei auf die Befestigung des Randstreifens durch die Grundstückseigentümer verlassen. Von den Eigentümern der linken Straßenseite wurde jeweils durchschnittlich ca. 20m² des öffentlichen oder privaten Grundes mit Verbundpflaster befestigt, um verkehrstechnisch für Auto und Fußgänger menschenfreundliche Zustände zum Parken, Platzbedarf (zu geringe Straßenbreite) und gegen die Verschmutzung zu schaffen. Die Fahrbahnbreite hätte ohne den gegenüberliegenden Gehweg und ohne die selbst veranlasste Befestigung nur 4,50m betragen. So jedoch konnte die auch bis heute in vollem Umfang genutzte Verkehrsfläche um durchschnittlich 1,00m verbreitert werden. Ohne diese Verbreiterung wäre der Verkehr wegen der o.g. Gründe schon vor Jahren zum Erliegen gekommen. Die Kosten für diese Eigeninitiative haben die Eigentümer selbst getragen. Die Nutzung der Straße durch den stark zunehmenden Verkehr in den letzten Jahrzehnten (sowohl mengenmäßig als auch die zunehmende Nutzung mit landwirtschaftlichen Großfahrzeugen) hätte den Wegeunterhaltungspflichtigen, ohne die ausgeprägte Eigeninitiative der Grundstückseigentümer, schon erheblich früher zum Handeln gezwungen. Nach unseren Informationen plant die Stadt keine Verbreiterung der Straßenflächen die über die bisherigen Grenzen hinausgehen, d.h. keine Übernahme der bisherigen Verkehrsflächen (Seitenstreifen) in den öffentl. Verkehrsraum, sondern trägt sich stattdessen mit dem Gedanken, den bestehenden Gehweg um weitere 30cm zu verbreitern. Eine Verbreiterung des Gehweges ist jedoch aus unserer Sicht wenig sinnvoll, da der Gehweg auch heute schon sehr selten benutzt wird, weil es hier mit einem ausgesprochenen Ortsrandgebiet zu tun haben. Die bisher nutzbare Verkehrsfläche (heutiger Zustand incl. der privaten Pflasterungen) würde sich nach ihren Planungen um den Betrag der Gehwegverbreiterung verringern. Dies wiederum ist für uns als Anlieger, aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer, so nicht akzeptabel und verschlechtert die Verkehrssituation erheblich! Unsere Vorschläge zum geplanten Straßenbau: 1. den Gehweg befahrbar machen, damit er wenigstens oder aber auch von parkenden Fahrzeugen genutzt wird und so zur Entlastung und Verbreiterung der Straßenfläche beiträgt 2. den Gehweg ganz beseitigen und damit eine durchgehende Fahrbahn schaffen 3. Ankauf der befestigten Privatflächen durch die Stadt Erkelenz und damit Anerkennung und Ausweisung dieser schon heute genutzten Verkehrsflächen als öffentliche Verkehrsfläche. Diese Maßnahme sollte in jedem Fall kostenlos für die entsprechenden Grundstückseigentümer sein, d.h. dadurch dürfen auch keine zusätzlichen Umlage- oder andere Kosten entstehen. Abwägungsvorschlag der Stadtverwaltung: Die schriftlich eingereichte Vorschlagsliste ist durch einen einzelnen Anlieger (Absender) verfasst und von 9 von insgesamt 20 betroffenen Grundstückseigentümern unterschrieben. Grundsätzlich ist auszuführen, dass die Straße „Zum Eichhof“ als eine Wohnstraße klassifiziert ist. Für solche Straßenkategorie gilt nach der RASt 06 ein maßgebender Begegnungsfall Pkw/Pkw mit einer Mindestfahrbahnbreite von 4,10m. Angesichts der Ortsrandlage sowie des eher gering einzuschätzenden Fußgängeraufkommens werden die Gehwegbreiten mit 1,50 m für die dörflichen Straßen für ausreichend angesehen. zu 1: Gemäß §12 StVO ist das Parken auf dem Gehweg rechtswidrig. Der Parkdruck in der Straße ist als gering einzuschätzen. Jedes Grundstück weist mindestens eine Garage mit Stellplatz auf. Des Weiteren kann der privat befestigte Streifen weiterhin zum Parken genutzt werden, solang die Restfahrbahnbreite von 3,05 m übrig bleibt, was in dem gesamten Randbereich außer vor zwei Parzellen möglich ist. Die Randbefestigung der Nebenanlagen kann allerdings mit unterschiedlichen Bordsteinhöhen gestaltet werden. Der Vorschlag der Stadtverwaltung ist die Ausführung einer mittelhöhen Bordsteinanlage mit 5 cm Anschlaghöhe sowie abgesenkten Zufahrtsbereichen mit 2 cm Höhe. Somit wird die Trennung zwischen dem motorisierten und nicht motorisierten Verkehr gewährleistet und gleichzeitig dem Wunsch der Anlieger entsprochen, im Einzelfall bei Begegnungsverkehr z. B. mit großen landwirtschaftlichen Geräten eine Überfahrung des Bordsteinbereiches zu ermöglichen. Dem Vorschlag wird teilweise entsprochen. zu 2: Die Straße „Zum Eichhof“ weist laut RASt 06 alle typischen Merkmale einer Wohnstraße auf. Eine davon ist die Verkehrsregelung durch das Anordnen der Tempo-30-Zonen. Eine Empfehlung von der ADAC Verkehrstechnik fordert für die Tempo-30-Zonen einen Separationsprinzip, was den Verkehrsraum in Fahrbahn und Gehweg unterteilt, um den Fußgängern mehr Sicherheit zu geben. Bei dem Verzicht auf den Gehweg, müsste man die gegebene Verkehrsregelung aufheben und stattdessen einen verkehrsberuhigten Bereich ausweisen, was ebenfalls Auswirkung auf die Vorfahrtsregelung in den Kreuzungsbereichen hat und die vorgeschriebene Rechts-vor-Links-Regelung, die im gesamten Zonenbereich gilt, ungültig macht und somit zur Konflikten führen kann. Des Weiteren empfiehlt die Richtlinie die Anordnung des verkehrsberuhigten Bereichs nur für Straßen mit der Länge ca. 100m. Die Straße „Zum Eichhof“ hat eine Länge von 180 m und ist demnach zu lang. Dem Vorschlag wird nicht gefolgt. zu 3: Gemäß Vorgabe durch das Kommunalabgabengesetz NRW sind sowohl Grunderwerbskosten als auch Ausbaukosten dieser Flächen zwingend auf die Anlieger umzulegen. Ein Spielraum seitens der Stadt Erkelenz besteht hier nicht. Da für die vorgeschlagene Lösung auch ausreichend öffentlicher Verkehrsraum zur Verfügung steht wird auf zusätzlichen Grunderwerb verzichtet. Darüber hinaus ist ein Ankauf auf ganzer Länge aufgrund der sich darstellenden Nutzung offensichtlich auch nicht umsetzbar. Dem Vorschlag wir nicht gefolgt.