Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
36027.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
03.07.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechnungsprüfungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 14/055/2013
nichtöffentlich/öffentlich
27.05.2013
Amt 14 Martin Jansen
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 116 Absatz 1 i. V. m. § 96
Absatz 1 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.06.2013
Rechnungsprüfungsausschuss
10.07.2013
Hauptausschuss
17.07.2013
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Nach Paragraph 116 Absatz 1 i. V. m. Paragraph 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW
entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigern
sie die Entlastung oder sprechen sie diese mit Einschränkungen aus, so haben sie
dafür die Gründe anzugeben.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2011 durch den Rechnungsprüfungsausschuss
sowie das bestätigte Ergebnis dieses Gesamtabschlusses haben nicht zu
Einwendungen geführt, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen.
Die vor der Entlastung des Bürgermeisters zu fassenden Beschlüsse des
Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2011
sowie über das bestätigte Ergebnis des Gesamtabschlusses liegen vor.
Von daher wird vorgeschlagen, dem Bürgermeister die Entlastung hinsichtlich des
Gesamtabschlusses 2011 zu erteilen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss / Rat):
„Dem Bürgermeister wird gemäß Paragraph 116 Absatz 1 i. V. m. Paragraph 96
Absatz 1 Satz 4 GO NRW für den bestätigten Gesamtabschluss 2011 die Entlastung
erteilt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine