Daten
Kommune
Erkelenz
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35876.pdf
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865 kB
Erstellt
24.06.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/266/2013
öffentlich
20.06.2013
Amt 61 Paul-Hugo Blaesen
Amt 61 Manfred Orth
Bebauungsplan Nr. VI/3 "Roermonder Straße/Venloer Straße",
Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der
frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
09.07.2013
10.07.2013
17.07.2013
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 13.03.2007 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung die Einleitung des Bebauungsplanverfahren für den
Bebauungsplan Nr. VI/3 „Roermonder Straße/ Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte,
beschlossen und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den
Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
1.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 8 vom 26.04.2013
bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 07.05.2013 im Rathaus der
Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine
abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom
27.03.2013 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während
des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die
in der Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
3.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 24.04.2013 beteiligt.
Seitens des Bezirksausschusses wurden keine Stellungnahmen eingereicht.
Über das Ergebnis der Abwägung und die Weiterführung des Verfahrens gemäß § 3
Abs. 2 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden werden.
In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.
1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt.
Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige
ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen
gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden
Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen
miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende
sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen
Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild
baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.
Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4
Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/3
„Roermonder Straße/ Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung
aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/ Venloer
Straße“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die
Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage A 61/266/2013 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
Anlage:
Anlage - Stellungnahme der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/ Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte
Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder
Straße/ Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte
Vorlage A 61/266/2013 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3
Seite 1
Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung am 09.07.2013, im Hauptausschuss am 10.07.2013 und im Rat am 17.07.2013
Lfd. Nr.: 1
Träger: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein,
Breitenbachstr. 90, 41065 Mönchengladbach
Schreiben vom: 24.04.2013
Inhalt:
Das o.a. Plangebiet wird im Norden von einem Abschnitt der freien Strecke der Bundesstraße 57 und im Osten von einem Abschnitt der freien Strecke der Landesstraße
19 (Venloer Straße) begrenzt:
Freie Strecke B 57, Abschnitt 33.1, Station 0,080 bis Station 0,350
Freie Strecke L 19, Abschnitt 8, Station 0,150 bis Station 0,382
Baulastträger der Bundesstraße ist die Bundesrepublik Deutschland, Baulastträger
der Landesstraße ist das Land Nordrhein-Westfalen.
Gegen den o.a. Bebauungsplan werden seitens der hiesigen Niederlassung keine
Bedenken erhoben, wenn folgendes beachtet wird:
1. In einer Entfernung bis zu 20 m (Anbauverbotszone gemäß § 9 (1) FStrG),
gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der B 57 dürfen
Hochbauten jeder Art nicht errichtet werden und Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs nicht durchgeführt werden. Ebenfalls unzulässig
sind Anlagen der Außenwerbung sowie Einrichtungen, die für die rechtliche
oder gewerbliche Nutzung der Hochbauten erforderlich sind (z.B. Pflichtstellplätze, Feuerwehrumfahrten, Lagerflächen o.ä.). Sicht- und Lärmschutzwälle
bedürfen der Genehmigung der Straßenbauverwaltung.
2. In einer Entfernung bis zu 40 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten
Fahrbahn der B 57 (Anbaubeschränkungszone § 9 (2) FStrG)
a) Dürfen nur solche Bauanlagen errichtet werden, die die Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs auf der Bundesstraße weder durch Lichteinwirkung, Dämpfe, Gase, Rauch, Geräusche, Erschütterungen und dgl. gefährden oder beeinträchtigen. Anlagen der Außenwerbung stehen den
baulichen Anlagen gleich.
b) Sind alle Beleuchtungsanlagen innerhalb und außerhalb von Grundstücken
und Gebäuden so zu gestalten oder abzuschirmen, dass die Sicherheit
und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Bundesstraße nicht durch Blendung
oder in sonstiger Weise beeinträchtigt wird.
c) Bedürfen Werbeanlagen, Firmennamen, Angaben über die Art von Anlagen oder sonstige Hinweise mit Wirkung zur Bundesstraße einer straßenrechtlichen Prüfung und Zustimmung.
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Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung am 09.07.2013, im Hauptausschuss am 10.07.2013 und im Rat am 17.07.2013
3. In einer Entfernung bis zu 40 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten
Fahrbahn der L 19 (Anbaubeschränkungszone § 25 (1) StrWG NRW) bedürfen Baugenehmigung oder nach anderen Vorschriften notwendige Genehmigungen der Zustimmung der Straßenbaubehörde.
4. Die Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen bezogen auf die B 57 und
L 19 sind im Bebauungsplan darzustellen.
5. Für die dargestellte Zufahrt zur L 19, gegenüber der Kolberger Straße sowie
Einmündung Roermonder Straße sind die Sichtdreiecke der Anfahrsicht gemäß RAST 06 zu beachten. Diese Sichtdreiecke sind von Bepflanzung und
sonstigen Sichthindernissen ≥ 80 cm freizuhalten. Die Sichtdreiecke sind im
Bebauungsplan darzustellen.
6. Die Weiterentwicklung des Grünzuges entlang der B 57 ist mit der hiesigen
Niederlassung anhand eines Bepflanzungsplanes abzustimmen.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Die Ausführungen zu den zulässigen und unzulässigen Vorhaben innerhalb der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone gem. § 9 FStrG werden in die Planurkunde nachrichtlich übernommen sowie Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone zeichnerisch dargestellt, entsprechende Ausführungen werden in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Die Anbauverbotszone an der B57 liegt innerhalb der festgesetzten öffentlichen
Grünfläche. Die Sichtdreiecke für die dargestellte Zufahrt zur L19 werden in die Planurkunde eingetragen. Der Niederlassung des Landesbetrieb Straßenbau NRW wird
ein Bepflanzungsplan für die Weiterentwicklung des Grünzuges an der B57 zur Abstimmung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Den Anregungen zur Anbauverbotszone, Anbaubeschränkungszone, Sichtdreiecken
und der Bepflanzung des Grünzuges wird gefolgt.
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Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung am 09.07.2013, im Hauptausschuss am 10.07.2013 und im Rat am 17.07.2013
Lfd. Nr.: 2
Träger: Landrat des Kreises Heinsberg, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg
Schreiben vom: 25.04.2013 und 08.05.2013
Inhalt:
Schreiben vom 25.04.2013
Zu dem o.g. Bauleitplanung wird wie folgt Stellung genommen:
Das Amt für Bauen und Wohnen – Untere Immissionsschutzbehörde – hat keine
Einwendungen erhoben.
Gesundheitsamt
Gegen den o.a. Bebauungsplan werden aus gesundheitsaufsichtlicher Sicht keine
Bedenken erhoben, wenn bei der Ansiedlung künftiger Gewerbebetriebe die Abstandsliste entsprechende Beachtung findet und somit gesundheitlich relevante Immissionen bei den Anwohnern der benachbarten Wohngebiete nicht zu besorgen
sind.
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Aus den
-
von der Unteren Wasserbehörde
der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde
der Abgrabungsbehörde
der Straßenbaubehörde
der Unteren Landschaftsbehörde
des Kreises Heinsberg zu vertretenden Belangen werden gegen die v.g. Bauleitplanung keine Einwendungen erhoben.
Im Übrigen wird seitens der Unteren Bodenschutzbehörde/Altlasten auf Nachfolgendes hingewiesen:
Gegen den v.g. Bebauungsplan werden vorsorglich Bedenken erhoben, da die im
Rahmen der Bauleitplanung erforderlichen Erkundungen über Altstandorte (historische Recherche, Bauaktenauswertung, Ortsbesichtigung und Zeitzeugenbefragung
bei ehemaligen Industrie- und Gewerbebetrieben) innerhalb der bisher gesetzten
Frist nicht möglich sind.
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Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung am 09.07.2013, im Hauptausschuss am 10.07.2013 und im Rat am 17.07.2013
Nach Durchsicht der Unterlagen werde ich eine abschließende Stellungnahme hierzu
abgeben.
Schreiben vom 08.05.2013
Untere Bodenschutzbehörde/Altlasten
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die vorgelegte Planung. Es sollte jedoch vorsorglich darauf aufmerksam gemacht werden, dass in dem betroffenen
Gebiet das Altlast-Verdachtsflächenkataster nachfolgende Fläche als AltlastVerdachtsfläche ausweist.
Hierbei handelt es sich um:
St.-Rochus-Weg 1: Gemarkung Erkelenz, Flur 43, Flurstück 11
Hier sind zwei Altstandorte gemeldet:
1. ID 1526: Hier soll sich um 1964 eine Tankstelle, betrieben von E. Hensen, befunden haben.
2. ID 1772: In den Jahren 1969/1970 soll hier ebenfalls eine Tankstelle betrieben
worden sein, geführt von W. Boldt.
Diese Informationen entstammen den Auswertungen der ahu AG Aachen, welche im
Auftrag des Kreises Heinsberg eine Erfassung von Altstandorten (stillgelegte Gewerbe- und Industriebetriebe) durchgeführt hat.
Weiterhin wurde ein Bauaktenstudium durchgeführt; hier wurde der Bau (ab 1960)
und Tankstellenbetrieb durch die Fa. Caltex Oil Germany GmbH, später durch die
Fa. Chevron Erdoel Deutschland GmbH, bestätigt.
Nach Zeugenaussage ist die Tankstelle aber auch noch durch das benachbart liegende Autohaus betrieben worden. Es liegen keine Erkenntnisse hierüber vor, ob die
zwei aktenkundigen, unterirdischen Tanks beim Abbruch der Tankstelle entfernt worden sind.
Aus diesem Grund wird diese Fläche im Altlast-Verdachtsflächenkataster als Verdachtsfläche geführt.
Untere Landschaftsbehörde
Gegen die Planung bestehen aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde keine Bedenken.
Die Maßnahmen zur Vermeidung der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote sind
entsprechend den Unterlagen des Planungsbüros Hermanns durchzuführen.
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Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung am 09.07.2013, im Hauptausschuss am 10.07.2013 und im Rat am 17.07.2013
Insbesondere ist zu beachten, dass
Die Gehölzrodung in der Zeit zwischen dem 01. Oktober und dem 28. Februar
erfolgt
bei der Fällung von Höhlenbäumen zuvor eine Kontrolle auf Vorkommen von
Fledermäusen oder Spechten erfolgt
Vor dem Abriss von Gebäuden eine Kontrolle auf Fledermäuse erfolgt.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Der vorsorgliche Hinweis auf die Altlast-Verdachtsfläche wird in die Begründung aufgenommen. Ein entsprechender Hinweis wird auf der Planurkunde vermerkt. Ein entsprechender Hinweis zum Artenschutz wird in die Planurkunde und Begründung des
Bebauungsplanes aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
In die Planurkunde und Begründung des Bebauungsplanes werden entsprechende
Hinweise auf die Altlast-Verdachtsfläche und den Artenschutz aufgenommen.
Lfd. Nr.: 3
Träger: Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 44025 Dortmund
Schreiben vom: 29. April 2013
Inhalt:
Die vorbezeichnete Planmaßnahme liegt über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Sophia-Jacoba A“, über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld
„Erka 1“ sowie über dem auf Kohlenwasserstoffe erteilten Erlaubnisfeld „Saxon 2“ (zu
gewerblichen Zwecken). Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Sophia-Jacoba A“ ist
die Vivawest GmbH, Nordsternplatz 1 in 45899 Gelsenkirchen. Eigentümerin des
Bergwerksfeldes „Erka 1“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH,
Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Inhaberin der Erlaubnis „Saxon 2“ ist die Dart Energy
(Europe) Limited, Laurelhill Business Park, Polmaise Road, Stirling, FK 7 9 JQ in
Großbritannien.
Eine Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung des Bodenschatzes
„Kohlenwasserstoffe“ innerhalb der festgelegten Feldesgrenzen. Unter dem „Aufsuchen“ versteht man Tätigkeiten zur Feststellung (Untersuchung) des Vorhandenseins
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Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung am 09.07.2013, im Hauptausschuss am 10.07.2013 und im Rat am 17.07.2013
und der Ausdehnung eines Bodenschatzes. Eine Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken dient lediglich dem Konkurrenzschutz und klärt in Form einer Lizenz nur grundsätzlich, welcher Unternehmer in diesem Gebiet Anträge auf Durchführung konkreter
Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf. Eine erteilte Erlaubnis gestattet noch keinerlei
konkrete Maßnahmen, wie z.B. Untersuchungsbohrungen, sodass Umweltauswirkungen in diesem Stadium allein aufgrund einer Erlaubnis nicht hervorgerufen werden können. Konkrete Aufsuchungsmaßnahmen wären erst nach weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfahren, erlaubt, die ganz konkret
das „Ob“ und „Wie“ regeln. Vor einer Genehmigungsentscheidung erfolgt gemäß den
gesetzlichen Vorschriften eine Beteiligung von ggf. betroffenen Privaten, Kommunen
und Behörden. Des Weiteren werden ausführlich und gründlich alle öffentlichen Belange – insbesondere auch die des Gewässerschutzes – geprüft, gegebenenfalls in
einem separaten wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.
Ferner befindet sich der Planbereich in unmittelbarer Nähe eines früheren Einwirkungsbereiches des Steinkohlenbergbaus, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand
durch einen Anstieg des Grubenwassers Hebungen an der Tagesoberfläche zu erwarten sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei bestimmten geologischen Situationen wie Unstetigkeiten, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen.
Dies sollte bei Planungen und Vorhaben berücksichtigt werden. Inwieweit der vorliegende Planbereich hiervon betroffen ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Ich
empfehle Ihnen, hierzu eine entsprechende Auskunft bei der EBV GmbH, Myhler Str.
83 in 41836 Hückelhoven einzuholen.
Des Weiteren ist der Bereich des Planungsgebietes nach den hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2011 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides
- 61.42.53 – 2000 – 1- ) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Bei den Planungen sollte folgendes bereits Berücksichtigung finden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb
der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine
Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist
nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch
bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen
möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der
Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang an die RWE Power Ak-
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Wirtschaftsförderung am 09.07.2013, im Hauptausschuss am 10.07.2013 und im Rat am 17.07.2013
tiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln eine Anfrage zu stellen, und für konkrete Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme zu bitten.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche
Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, sowohl die Vivawest GmbH, als auch die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH als
Eigentümerinnen der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Die Informationen bezüglich der Bergwerksfelder für Stein- und Braunkohle sowie
des Erlaubnisfeldes zur Lokalisierung von Kohlenwasserstofffeldern „Saxon 2 werden zur Kenntnis genommen und, soweit noch nicht geschehen, in die Begründung
aufgenommen.
Im Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. VI/3 "Roermonder Straße/ Venloer
Straße", Erkelenz-Mitte wurde die EBV und die RWE Power AG um Stellungnahme
gebeten. Weder die EBV noch die RWE Power AG brachten abwägungsrelevante
Stellungnahmen vor.
In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass das Plangebiet im Bereich der durch den Braunkohlentagebau bedingten Grundwasserbeeinflussung liegt.
Ein Hinweis, dass Bodenbewegungen durch den Grubenwasseranstieg, verursacht
durch den ehemaligen Steinkohlenbergbau, nicht auszuschließen sind, wird in den
Bebauungsplan aufgenommen.
Die Grundwasserdaten werden dem Grundwassergleichenplan des Erftverbandes
entnommen, und falls noch nicht geschehen, in die Begründung aufgenommen.
Die genannte, nicht abwägungsrelevante Stellungnahme der EBV erfolgte im Namen
der Vivawest GmbH. Die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH wird
im Zuge der Offenlage des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 an dem Planverfahren
beteiligt.
Beschlussvorschlag:
In die Planurkunde wird ein Hinweis, dass das Plangebiet im Bereich der durch den
Braunkohlentagebau bedingten Grundwasserbeeinflussung liegt sowie das Bodenbewegungen durch den Grubenwasseranstieg, verursacht durch den ehemaligen
Steinkohlenbergbau, nicht auszuschließen sind, aufgenommen.
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Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung am 09.07.2013, im Hauptausschuss am 10.07.2013 und im Rat am 17.07.2013