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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
35876.pdf
Größe
865 kB
Erstellt
24.06.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:02

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/266/2013 öffentlich 20.06.2013 Amt 61 Paul-Hugo Blaesen Amt 61 Manfred Orth Bebauungsplan Nr. VI/3 "Roermonder Straße/Venloer Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium 09.07.2013 10.07.2013 17.07.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: In seiner Sitzung am 13.03.2007 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Einleitung des Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. VI/3 „Roermonder Straße/ Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte, beschlossen und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen. 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 8 vom 26.04.2013 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 07.05.2013 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 27.03.2013 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 24.04.2013 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses wurden keine Stellungnahmen eingereicht. Über das Ergebnis der Abwägung und die Weiterführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden werden. In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/ Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/ Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Vorlage A 61/266/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 Anlage: Anlage - Stellungnahme der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/ Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/ Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte Vorlage A 61/266/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Seite 1 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 09.07.2013, im Hauptausschuss am 10.07.2013 und im Rat am 17.07.2013 Lfd. Nr.: 1 Träger: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, Breitenbachstr. 90, 41065 Mönchengladbach Schreiben vom: 24.04.2013 Inhalt: Das o.a. Plangebiet wird im Norden von einem Abschnitt der freien Strecke der Bundesstraße 57 und im Osten von einem Abschnitt der freien Strecke der Landesstraße 19 (Venloer Straße) begrenzt: Freie Strecke B 57, Abschnitt 33.1, Station 0,080 bis Station 0,350 Freie Strecke L 19, Abschnitt 8, Station 0,150 bis Station 0,382 Baulastträger der Bundesstraße ist die Bundesrepublik Deutschland, Baulastträger der Landesstraße ist das Land Nordrhein-Westfalen. Gegen den o.a. Bebauungsplan werden seitens der hiesigen Niederlassung keine Bedenken erhoben, wenn folgendes beachtet wird: 1. In einer Entfernung bis zu 20 m (Anbauverbotszone gemäß § 9 (1) FStrG), gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der B 57 dürfen Hochbauten jeder Art nicht errichtet werden und Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs nicht durchgeführt werden. Ebenfalls unzulässig sind Anlagen der Außenwerbung sowie Einrichtungen, die für die rechtliche oder gewerbliche Nutzung der Hochbauten erforderlich sind (z.B. Pflichtstellplätze, Feuerwehrumfahrten, Lagerflächen o.ä.). Sicht- und Lärmschutzwälle bedürfen der Genehmigung der Straßenbauverwaltung. 2. In einer Entfernung bis zu 40 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der B 57 (Anbaubeschränkungszone § 9 (2) FStrG) a) Dürfen nur solche Bauanlagen errichtet werden, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Bundesstraße weder durch Lichteinwirkung, Dämpfe, Gase, Rauch, Geräusche, Erschütterungen und dgl. gefährden oder beeinträchtigen. Anlagen der Außenwerbung stehen den baulichen Anlagen gleich. b) Sind alle Beleuchtungsanlagen innerhalb und außerhalb von Grundstücken und Gebäuden so zu gestalten oder abzuschirmen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Bundesstraße nicht durch Blendung oder in sonstiger Weise beeinträchtigt wird. c) Bedürfen Werbeanlagen, Firmennamen, Angaben über die Art von Anlagen oder sonstige Hinweise mit Wirkung zur Bundesstraße einer straßenrechtlichen Prüfung und Zustimmung. Seite 2 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 09.07.2013, im Hauptausschuss am 10.07.2013 und im Rat am 17.07.2013 3. In einer Entfernung bis zu 40 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der L 19 (Anbaubeschränkungszone § 25 (1) StrWG NRW) bedürfen Baugenehmigung oder nach anderen Vorschriften notwendige Genehmigungen der Zustimmung der Straßenbaubehörde. 4. Die Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen bezogen auf die B 57 und L 19 sind im Bebauungsplan darzustellen. 5. Für die dargestellte Zufahrt zur L 19, gegenüber der Kolberger Straße sowie Einmündung Roermonder Straße sind die Sichtdreiecke der Anfahrsicht gemäß RAST 06 zu beachten. Diese Sichtdreiecke sind von Bepflanzung und sonstigen Sichthindernissen ≥ 80 cm freizuhalten. Die Sichtdreiecke sind im Bebauungsplan darzustellen. 6. Die Weiterentwicklung des Grünzuges entlang der B 57 ist mit der hiesigen Niederlassung anhand eines Bepflanzungsplanes abzustimmen. Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Die Ausführungen zu den zulässigen und unzulässigen Vorhaben innerhalb der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone gem. § 9 FStrG werden in die Planurkunde nachrichtlich übernommen sowie Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone zeichnerisch dargestellt, entsprechende Ausführungen werden in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Die Anbauverbotszone an der B57 liegt innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünfläche. Die Sichtdreiecke für die dargestellte Zufahrt zur L19 werden in die Planurkunde eingetragen. Der Niederlassung des Landesbetrieb Straßenbau NRW wird ein Bepflanzungsplan für die Weiterentwicklung des Grünzuges an der B57 zur Abstimmung vorgelegt. Beschlussvorschlag: Den Anregungen zur Anbauverbotszone, Anbaubeschränkungszone, Sichtdreiecken und der Bepflanzung des Grünzuges wird gefolgt. Seite 3 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 09.07.2013, im Hauptausschuss am 10.07.2013 und im Rat am 17.07.2013 Lfd. Nr.: 2 Träger: Landrat des Kreises Heinsberg, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg Schreiben vom: 25.04.2013 und 08.05.2013 Inhalt: Schreiben vom 25.04.2013 Zu dem o.g. Bauleitplanung wird wie folgt Stellung genommen: Das Amt für Bauen und Wohnen – Untere Immissionsschutzbehörde – hat keine Einwendungen erhoben. Gesundheitsamt Gegen den o.a. Bebauungsplan werden aus gesundheitsaufsichtlicher Sicht keine Bedenken erhoben, wenn bei der Ansiedlung künftiger Gewerbebetriebe die Abstandsliste entsprechende Beachtung findet und somit gesundheitlich relevante Immissionen bei den Anwohnern der benachbarten Wohngebiete nicht zu besorgen sind. Amt für Umwelt und Verkehrsplanung Aus den - von der Unteren Wasserbehörde der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde der Abgrabungsbehörde der Straßenbaubehörde der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Heinsberg zu vertretenden Belangen werden gegen die v.g. Bauleitplanung keine Einwendungen erhoben. Im Übrigen wird seitens der Unteren Bodenschutzbehörde/Altlasten auf Nachfolgendes hingewiesen: Gegen den v.g. Bebauungsplan werden vorsorglich Bedenken erhoben, da die im Rahmen der Bauleitplanung erforderlichen Erkundungen über Altstandorte (historische Recherche, Bauaktenauswertung, Ortsbesichtigung und Zeitzeugenbefragung bei ehemaligen Industrie- und Gewerbebetrieben) innerhalb der bisher gesetzten Frist nicht möglich sind. Seite 4 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 09.07.2013, im Hauptausschuss am 10.07.2013 und im Rat am 17.07.2013 Nach Durchsicht der Unterlagen werde ich eine abschließende Stellungnahme hierzu abgeben. Schreiben vom 08.05.2013 Untere Bodenschutzbehörde/Altlasten Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die vorgelegte Planung. Es sollte jedoch vorsorglich darauf aufmerksam gemacht werden, dass in dem betroffenen Gebiet das Altlast-Verdachtsflächenkataster nachfolgende Fläche als AltlastVerdachtsfläche ausweist. Hierbei handelt es sich um: St.-Rochus-Weg 1: Gemarkung Erkelenz, Flur 43, Flurstück 11 Hier sind zwei Altstandorte gemeldet: 1. ID 1526: Hier soll sich um 1964 eine Tankstelle, betrieben von E. Hensen, befunden haben. 2. ID 1772: In den Jahren 1969/1970 soll hier ebenfalls eine Tankstelle betrieben worden sein, geführt von W. Boldt. Diese Informationen entstammen den Auswertungen der ahu AG Aachen, welche im Auftrag des Kreises Heinsberg eine Erfassung von Altstandorten (stillgelegte Gewerbe- und Industriebetriebe) durchgeführt hat. Weiterhin wurde ein Bauaktenstudium durchgeführt; hier wurde der Bau (ab 1960) und Tankstellenbetrieb durch die Fa. Caltex Oil Germany GmbH, später durch die Fa. Chevron Erdoel Deutschland GmbH, bestätigt. Nach Zeugenaussage ist die Tankstelle aber auch noch durch das benachbart liegende Autohaus betrieben worden. Es liegen keine Erkenntnisse hierüber vor, ob die zwei aktenkundigen, unterirdischen Tanks beim Abbruch der Tankstelle entfernt worden sind. Aus diesem Grund wird diese Fläche im Altlast-Verdachtsflächenkataster als Verdachtsfläche geführt. Untere Landschaftsbehörde Gegen die Planung bestehen aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde keine Bedenken. Die Maßnahmen zur Vermeidung der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote sind entsprechend den Unterlagen des Planungsbüros Hermanns durchzuführen. Seite 5 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 09.07.2013, im Hauptausschuss am 10.07.2013 und im Rat am 17.07.2013 Insbesondere ist zu beachten, dass Die Gehölzrodung in der Zeit zwischen dem 01. Oktober und dem 28. Februar erfolgt bei der Fällung von Höhlenbäumen zuvor eine Kontrolle auf Vorkommen von Fledermäusen oder Spechten erfolgt Vor dem Abriss von Gebäuden eine Kontrolle auf Fledermäuse erfolgt. Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Der vorsorgliche Hinweis auf die Altlast-Verdachtsfläche wird in die Begründung aufgenommen. Ein entsprechender Hinweis wird auf der Planurkunde vermerkt. Ein entsprechender Hinweis zum Artenschutz wird in die Planurkunde und Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen. Beschlussvorschlag: In die Planurkunde und Begründung des Bebauungsplanes werden entsprechende Hinweise auf die Altlast-Verdachtsfläche und den Artenschutz aufgenommen. Lfd. Nr.: 3 Träger: Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 44025 Dortmund Schreiben vom: 29. April 2013 Inhalt: Die vorbezeichnete Planmaßnahme liegt über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Sophia-Jacoba A“, über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Erka 1“ sowie über dem auf Kohlenwasserstoffe erteilten Erlaubnisfeld „Saxon 2“ (zu gewerblichen Zwecken). Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Sophia-Jacoba A“ ist die Vivawest GmbH, Nordsternplatz 1 in 45899 Gelsenkirchen. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Erka 1“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Inhaberin der Erlaubnis „Saxon 2“ ist die Dart Energy (Europe) Limited, Laurelhill Business Park, Polmaise Road, Stirling, FK 7 9 JQ in Großbritannien. Eine Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung des Bodenschatzes „Kohlenwasserstoffe“ innerhalb der festgelegten Feldesgrenzen. Unter dem „Aufsuchen“ versteht man Tätigkeiten zur Feststellung (Untersuchung) des Vorhandenseins Seite 6 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 09.07.2013, im Hauptausschuss am 10.07.2013 und im Rat am 17.07.2013 und der Ausdehnung eines Bodenschatzes. Eine Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken dient lediglich dem Konkurrenzschutz und klärt in Form einer Lizenz nur grundsätzlich, welcher Unternehmer in diesem Gebiet Anträge auf Durchführung konkreter Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf. Eine erteilte Erlaubnis gestattet noch keinerlei konkrete Maßnahmen, wie z.B. Untersuchungsbohrungen, sodass Umweltauswirkungen in diesem Stadium allein aufgrund einer Erlaubnis nicht hervorgerufen werden können. Konkrete Aufsuchungsmaßnahmen wären erst nach weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfahren, erlaubt, die ganz konkret das „Ob“ und „Wie“ regeln. Vor einer Genehmigungsentscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Beteiligung von ggf. betroffenen Privaten, Kommunen und Behörden. Des Weiteren werden ausführlich und gründlich alle öffentlichen Belange – insbesondere auch die des Gewässerschutzes – geprüft, gegebenenfalls in einem separaten wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren. Ferner befindet sich der Planbereich in unmittelbarer Nähe eines früheren Einwirkungsbereiches des Steinkohlenbergbaus, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand durch einen Anstieg des Grubenwassers Hebungen an der Tagesoberfläche zu erwarten sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei bestimmten geologischen Situationen wie Unstetigkeiten, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Dies sollte bei Planungen und Vorhaben berücksichtigt werden. Inwieweit der vorliegende Planbereich hiervon betroffen ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Ich empfehle Ihnen, hierzu eine entsprechende Auskunft bei der EBV GmbH, Myhler Str. 83 in 41836 Hückelhoven einzuholen. Des Weiteren ist der Bereich des Planungsgebietes nach den hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2011 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides - 61.42.53 – 2000 – 1- ) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Bei den Planungen sollte folgendes bereits Berücksichtigung finden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang an die RWE Power Ak- Seite 7 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 09.07.2013, im Hauptausschuss am 10.07.2013 und im Rat am 17.07.2013 tiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln eine Anfrage zu stellen, und für konkrete Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme zu bitten. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, sowohl die Vivawest GmbH, als auch die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH als Eigentümerinnen der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Die Informationen bezüglich der Bergwerksfelder für Stein- und Braunkohle sowie des Erlaubnisfeldes zur Lokalisierung von Kohlenwasserstofffeldern „Saxon 2 werden zur Kenntnis genommen und, soweit noch nicht geschehen, in die Begründung aufgenommen. Im Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. VI/3 "Roermonder Straße/ Venloer Straße", Erkelenz-Mitte wurde die EBV und die RWE Power AG um Stellungnahme gebeten. Weder die EBV noch die RWE Power AG brachten abwägungsrelevante Stellungnahmen vor. In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass das Plangebiet im Bereich der durch den Braunkohlentagebau bedingten Grundwasserbeeinflussung liegt. Ein Hinweis, dass Bodenbewegungen durch den Grubenwasseranstieg, verursacht durch den ehemaligen Steinkohlenbergbau, nicht auszuschließen sind, wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Grundwasserdaten werden dem Grundwassergleichenplan des Erftverbandes entnommen, und falls noch nicht geschehen, in die Begründung aufgenommen. Die genannte, nicht abwägungsrelevante Stellungnahme der EBV erfolgte im Namen der Vivawest GmbH. Die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH wird im Zuge der Offenlage des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 an dem Planverfahren beteiligt. Beschlussvorschlag: In die Planurkunde wird ein Hinweis, dass das Plangebiet im Bereich der durch den Braunkohlentagebau bedingten Grundwasserbeeinflussung liegt sowie das Bodenbewegungen durch den Grubenwasseranstieg, verursacht durch den ehemaligen Steinkohlenbergbau, nicht auszuschließen sind, aufgenommen. Seite 8 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 09.07.2013, im Hauptausschuss am 10.07.2013 und im Rat am 17.07.2013