Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
35516.pdf
Größe
124 kB
Erstellt
14.05.13, 12:00
Aktualisiert
19.01.17, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/250/2013
öffentlich
11.05.2013
Dez. II Erster Beigeordneter
Dr. Hans-Heiner Gotzen
Amt 40 Joachim Mützke
Anlage eines Kunstrasenplatzes in Schwanenberg
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
28.05.2013
10.07.2013
17.07.2013
Ausschuss für Kultur und Sport
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Bereits seit Jahren besteht eine dringende Notwendigkeit, den Tennenplatz in
Schwanenberg grundlegend zu sanieren. Der Zustand des Platzes ist desolat,
insbesondere ist die vorhandene Drainage nicht mehr in der Lage, das
Oberflächenwasser abzuführen. Hierdurch kommt es immer häufiger, insbesondere
im Spätherbst und Winter, zu erheblichen Nutzungseinschränkungen des Spiel- und
Trainingsbetriebs. Hinzu kommt, dass durch Untersuchungen der Tragschicht und
des Tennenbelages im vergangenen Jahr festgestellt wurde, dass vom Platz unter
bestimmten Voraussetzungen gesundheitliche Gefahren ausgehen können, die nur
durch ständiges Wässern unterbunden werden. Eine Situation, die in dieser Form, an
keinem weiteren Tennenplatz im Stadtgebiet Erkelenz festgestellt wurde. Eine
kurzfristige Sanierung des Platzes ist deshalb zwingend erforderlich.
In Kenntnis der dringenden Sanierungsnotwendigkeit hat der Spielverein SchwarzWeiß Schwanenberg e. V. frühzeitig den Wunsch formuliert, statt des derzeit
vorhandenen Tennenplatzes einen Kunstrasenplatz zu errichten und sich hierbei an
den Entstehungs- und Unterhaltungskosten zu beteiligen. Der Verein hat nunmehr
signalisiert, hierzu die vereinsinternen Voraussetzungen geschaffen zu
haben/schaffen zu können. Der Verein hat ein Angebot für die Erstellung eines
Kunstrasenplatzes auf dem bisherigen Tennenplatz einschließlich der Entsorgung
des bisherigen Belages vorgelegt, das Grundlage für die Sanierung und Errichtung
eines Kunstrasenplatzes ist.
Aus rein sportfachlichen Gründen ist die Errichtung eines Kunstrasenplatzes in
Schwanenberg zu befürworten. Der SV Schwanenberg verfügt über 3 Mannschaften
im Seniorenbereich und über 14 Mannschaften im Kinder und Jugendbereich mit
insgesamt über 412 Aktiven (davon 246 Kinder/Jugendliche), die zur
Aufrechterhaltung des Trainings- und Spielbetriebes dringend auf eine intensiv
nutzbare Spielfläche angewiesen sind.
Weiterhin werden die Sportanlagen in Schwanenberg für den Sportunterricht der
Evangelischen Grundschule Schwanenberg genutzt.
Der auf dem Sportgelände ebenfalls vorhandene Rasenplatz ist für die
Dauerbelastung nicht ausgelegt und witterungsbedingt nur zeitweise bespielbar.
Die Anlage eines Kunstrasenplatzes wird in Schwanenberg unter Berücksichtigung
der Nutzungsfrequenzen als überaus sinnvoll betrachtet. Während ein Naturrasen
üblicherweise eine jährliche Nutzung von ca. 400 – 800 Stunden zulässt, liegt diese
bei einem Tennenplatz bei etwa 1.200 Stunden, bei einem Kunstrasenplatz jedoch
bei mehr als 2.000 Stunden. Hierdurch kann der Trainings- und Spielbetrieb des SV
Schwanenberg nachhaltig sichergestellt werden.
U.a. auch aus Kostengesichtspunkten verfolgt die Stadt Erkelenz seit Jahren die
Linie, keine Kunstrasenplätze zu errichten. Besteht der Wunsch nach einem
Kunstrasenplatz, geht dies mit Blick auf die Kosten daher nur, wenn der die
Errichtung anstrebende Verein die Mehrkosten trägt und die Unterhaltung und Pflege
des Platzes dauerhaft übernimmt. Zudem muss natürlich auch aus sportfachlicher
Sicht die Anlage eines Kunstrasenplatzes sinnvoll sein. Letzteres ist vorliegend der
Fall. Die Voraussetzungen für eine weitgehende Kostenneutralität gegenüber einem
Tennenplatz werden vom Verein SV Schwanenberg geschaffen.
Die Sanierungskosten für den bisherigen Tennenplatz belaufen sich nach
detaillierten Ermittlungen der Verwaltung auf ca. 235.000 Euro. Diese errechnen
sich aus dem Abtransport und der Entsorgung der bisherigen Schlackeschicht, die
nach Berechnungen mit rund 115.000 € zu veranschlagen sind. Hinzu kommen die
Kosten für die Neuanlage mit Drainage etc., die nach einer internen
Kostenschätzung einen Kostenaufwand von ca. 120.000 € erwarten lässt. Diese
Kosten würden entstehen, wenn die dringend notwendige Sanierung des
Tennenplatzes in Schwanenberg realisiert wird.
Nach intensiver Prüfung des vom Verein vorgelegten Angebotes einer Fachfirma
lässt sich der Abtransport und die Entsorgung des bisherigen Tennenplatzes
einschließlich der Neuanlage eines Kunstrasenplatzes wie folgt realisieren:
a) Der SV Schwanenberg führt das Vorhaben als Auftraggeber auf der
Grundlage eines geprüften und genehmigten Angebotes einer Fachfirma
durch. Eine Beaufsichtigung der Arbeiten erfolgt durch die Stadtverwaltung
Erkelenz.
b) Der SV Schwanenberg erhält die Genehmigung zur Errichtung eines
Kunstrasenplatzes auf dem von der Stadt Erkelenz von der Evgl.
Kirchengemeinde Schwanenberg gepachteten Grundstück. Hierzu ist zuvor
das bestehende Pachtverhältnis, das bis zum 31.10.2026 läuft, zu verlängern.
c) Der SV Schwanenberg erhält nach Genehmigung der Haushaltssatzung für
das Jahr 2014 einen Baukostenanteil der Stadt Erkelenz in Höhe von 195.000
Euro
in
Abhängigkeit
vom
Baufortschritt.
Hierfür
ist
eine
Verpflichtungsermächtigung erforderlich.
d) Mit den Arbeiten wird nach der abschließenden Beschlussfassung im Rat im
Juli 2013 begonnen. Die Stadt erstellt bereits in diesem Jahr den für die
Vorlage A 40/250/2013 der Stadt Erkelenz
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Erstellung des Platzes notwendigen Randbereich und einen Pflasterweg und
rodet das am Rand stehende Grün bzw. setzt die Sträucher auf Stock. Die
Kosten, ohne die Leistungen des Baubetriebshofes, belaufen sich hierzu auf
rund 20.000 Euro in 2013.
e) In 2014 erstellt die Stadt eine Zaunanlage um den Platz. Die Kosten sind im
Haushaltsplan für das Jahr 2014 einzustellen.
f) Der Verein bestellt einen verantwortlichen Platzwart zur Pflege des Platzes auf
eigene Kosten. Die jährliche Wartung der Anlage erfolgt ebenfalls durch eine
Fachfirma auf Kosten des Vereins. Hierüber ist eine vertragliche Vereinbarung
zu schließen.
g) Die Anlage darf vorrangig vom SV Schwanenberg genutzt werden. Die
bisherige Nutzung durch die Grundschule Schwanenberg ist ebenfalls
möglich. Eine weitergehende Nutzung durch Dritte erfolgt nach Vergabe durch
das Amt für Bildung und Sport, wenn der Platz nicht genutzt/belegt ist.
Durch herabfallendes Laub und eventuell austretendes Harz leidet ein
Kunstrasenplatz erheblich. Durch liegengebliebene Blätter und Spelzen kann es zu
partiellen Vermoderungen kommen, die durch die Schattenwirkung eines
Baumbestandes noch intensiviert wird. Dies wirkt sich erheblich auf die Lebensdauer
des Kunstrasens aus und die Pflege des Kunstrasens wird extrem erschwert. Für die
daher notwendige Rodung des Baumbestandes bzw. das Setzen des Strauchwerks
auf Stock ist zwischenzeitlich vorsorglich eine entsprechende Genehmigung beim
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung des Kreises Heinsberg beantragt worden. Da
nach Fertigstellung der Anlage ein Befahren mit schwerem Gerät nicht mehr möglich
sein wird, ist ein Abholzen der Fläche zu Baubeginn unerlässlich. Es wird jedoch
genauestens beachtet, dass sich dort keine brütenden Vögel mehr befinden. Als
Ersatzfläche für die Neupflanzung der entnommenen Bäume, die in vollem Umfang
zugesichert wird, bietet sich der „Mennekrather Baumschulpark“ an.
Unter den v.g. Gesichtspunkten sind sowohl die sportfachlichen als auch die
Kostengesichtspunkte gewahrt, so dass vorgeschlagen wird, die Eigeninitiative des
SV Schwanenberg zu unterstützen und in die Realisierung des Vorhabens
einzutreten.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
a) „Der SV Schwanenberg erhält die Genehmigung zur Errichtung eines
Kunstrasenplatzes auf dem von der Stadt Erkelenz von der Evgl.
Kirchengemeinde Schwanenberg gepachteten Grundstück. Hierzu ist zuvor
das bestehende Pachtverhältnis, das bis zum 31.10.2026 läuft, zu verlängern.
b) Der SV Schwanenberg erhält nach Genehmigung der Haushaltssatzung für
das Jahr 2014 einen Baukostenanteil der Stadt Erkelenz in Höhe von 195.000
Euro
in
Abhängigkeit
vom
Baufortschritt.
Hierfür
ist
eine
Verpflichtungsermächtigung erforderlich.
c) Mit den Arbeiten wird nach der abschließenden Beschlussfassung im Rat im
Juli 2013 begonnen. Die Stadt erstellt bereits in diesem Jahr den für die
Erstellung des Platzes notwendigen Randbereich und einen Pflasterweg und
rodet unter Vorbehalt ggfls. erforderlicher Genehmigungen das am Rand
stehende Grün bzw. setzt die Sträucher auf Stock. Die Kosten, ohne die
Leistungen des Baubetriebshofes, belaufen sich hierzu auf rund 20.000 Euro
in 2013.
d) In 2014 erstellt die Stadt eine Zaunanlage um den Platz. Die Kosten sind im
Haushaltsplan für das Jahr 2014 einzustellen.
Vorlage A 40/250/2013 der Stadt Erkelenz
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e) Der Verein bestellt einen verantwortlichen Platzwart zur Pflege des Platzes auf
eigene Kosten. Die jährliche Wartung der Anlage erfolgt ebenfalls durch eine
Fachfirma auf Kosten des Vereins. Hierüber ist eine vertragliche Vereinbarung
zu treffen.
f) Die Anlage darf vorrangig vom SV Schwanenberg genutzt werden. Die
bisherige Nutzung durch die Grundschule Schwanenberg ist ebenfalls
möglich. Eine weitergehende Nutzung durch Dritte erfolgt nach Vergabe durch
das Amt für Bildung und Sport, wenn der Platz nicht genutzt/belegt ist.
g) Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Umsetzung in
2013/2014 vorzunehmen.“
Finanzielle Auswirkungen:
a) Verpflichtungsermächtigung in 2013 über 195.000 Euro.
b) Überplanmäßige Ausgabe in 2013 über 20.000 Euro
c) Einstellung von Haushaltsmittel für die Erstellung der Zaunanlage von rund
40.000 Euro in 2014.
Vorlage A 40/250/2013 der Stadt Erkelenz
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