Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
34125.pdf
Größe
202 kB
Erstellt
06.02.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:59
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 202 kB

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/259/2013 öffentlich 28.01.2013 Amt 61 Paul-Hugo Blaesen Bebauungsplan Nr. 0300.3 "An der Burg", Erkelenz-Gerderath hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium 19.02.2013 20.02.2013 27.02.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: In seiner Sitzung am 21.12.2011 hat der Rat der Stadt Erkelenz den Aufstellungsbeschluss für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Eremitenweg), Erkelenz-Gerderath, gefasst. und dem vorgestellten und erläuterten Entwurf zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath zu beteiligen. 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 10 vom 30.03.2012 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 16.04.2012 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 26.03.2012 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath wurde mit Schreiben vom 26.03.2012 beteiligt. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath fasste in seiner Sitzung am 14.06.2012 folgenden Beschluss: Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Bezirksausschuss Gerderath nimmt die „Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Eremitenweg), Erkelenz-Gerderath, zustimmend zur Kenntnis.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig 4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 26.09.2012 wurde der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Eremitenweg), Erkelenz-Gerderath nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 23 vom 19.10.2012 in der Zeit vom 29.10.2012 bis 30.11.2012 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. In dieser Sitzung soll über die vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden. In dieser Sitzung soll der Feststellungsbeschluss über die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Eremitenweg), Erkelenz-Gerderath beschlossen werden. Nach dem Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Erkelenz ist die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Vorlage A 61/259/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.3 „An der Burg“, ErkelenzGerderath wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplan Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücksund Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co.KG (GEE) sichergestellt. Anlage: Anlage – Stellungnahme der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange – des Bebauungsplanes Nr. 0300.3 „An der Burg“, Erkelenz-Gerderath Vorlage A 61/259/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage Bebauungsplan Nr. 0300.3“An der Burg“, Erkelenz-Gerderath, Ausschuss für Stadtentwicklung Wirtschaftsförderung am 19.02.2013, Hauptausschuss am 20.02.2013 und Rat am 27.02.2013 zum und Lfd. Nr.: 1 Träger: Landrat des Kreises Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen, 52523 Heinsberg Schreiben vom: 21.11.2012 Inhalt: Zu der o. g. Bauleitplanung wird wie folgt Stellung genommen: Das Gesundheitsamt und das Amt für Umwelt- und Verkehrsplanung haben keine Einwendungen erhoben. Amt für Bauen und Wohnen – Untere Immissionsschutzbehörde Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bleiben meine Bedenken bestehen. Ich verweise auf meine Stellungnahme vom 26. Juni 2012. Auszug aus dem Schreiben vom 26.06.2012: Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0300.3 in seiner jetzigen Fassung bestehen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht Bedenken. Grundsätzlich war das schalltechnische Gutachten der Fa. Kramer Schalltechnik GmbH, Bericht – Nr. 08 02 029/01, welches als Fotokopie zur Stellungnahme vorlag, völlig ungeeignet für eine Gesamtbeurteilung, da die Verteilung der Schallausbreitung über das zu betrachtende Gebiet nur in Grautönen vorlag. Dadurch war nicht ersichtlich, ob in der Mitte der Bebauungsfläche 75 – 80 dB(A) oder 50 – 55 dB(A) vorlagen. Aus diesem Grunde wurde nur der Randbereich an der K 28 betrachtet, da dieser Bereich der problematischere sein wird. Auf Seite 11 des o. g. Gutachtens wurde festgestellt, dass die höher angesetzten Orientierunwerte gem. DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1, zur Nachtzeit im Randgebiet an der K 28 um 9 dB(A) überschritten sind. Durch die „aktive Schallschutzmaßnahme“, wie auf Seite 12 Nr. 3.5.1 beschrieben, Abs. 2, kommt es zu einer Schallreduzierung von 6 dB(A), die dazu führt, dass der Tagwert in diesem Bereich eingehalten wird. Der Orientierungswert für die Nachtzeit wird im 1. Obergeschoss weiterhin um 6 dB(A) überschritten, so dass ein ungestörter Schlaf, auch bei teilweise geöffnetem Fenster, nicht möglich ist (siehe DIN 18005, Teil 1 Beiblatt 1, unter Punkt 1.1). Passiver Schallschutz sollte erst dann ergriffen werden, wenn aktive Schallschutzmaßnahmen nicht mehr möglich sind. Weitere Anregungen und Bedenken werden nicht mehr vorgetragen. Mail vom 05.07.2012: Nach Vorlage der farbigen Karten des Schalltechnischen Gutachten bestehen gegen die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes dann keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken, wenn die Baugrenze entlang der K 28, wie im Schalltechnischen Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage Bebauungsplan Nr. 0300.3“An der Burg“, Erkelenz-Gerderath, Ausschuss für Stadtentwicklung Wirtschaftsförderung am 19.02.2013, Hauptausschuss am 20.02.2013 und Rat am 27.02.2013 zum und Gutachten auf Seite 20, Nr. 3.5.3.2 empfohlen, zurückgenommen wird, um so einen ausreichenden Schutzabstand zu gewährleisten. Abwägungsvorschlag der Verwaltung: Mit Stellungnahme vom 21.01.2012 wird gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB kein neuer abwägungserheblicher Sachverhalt vorgetragen. Für die Gewichtung der betroffenen Belange liegen darüber hinaus keine weiteren Erkenntnisse vor, die zu einem anderen Abwägungsergebnis führen. Die in dem schalltechnischen Gutachten unter 3.5.3.2 empfohlene Rücknahme der Baugrenzen wird alternativ zur Durchführung aktiver oder passiver Maßnahmen vorgeschlagen. Im Bebauungsplan ist jedoch die aktive Maßnahme „Lärmschutzwall“ festgesetzt. Nach Erstellung der Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 0300.3 „An der Burg“, Kramer Schalltechnik GmbH, Bericht Nr. 0802029/01 vom 16.02.2009, wurde die Plangebietsgröße und die Lage der Baufenster verändert. Bei dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf werden an allen möglichen Gebäuden an der K 28 mit dem 2,5 m über Straße hohen Lärmschutzwall im Bereich der Außenwohnbereiche (tags) und der Erdgeschosse die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete eingehalten. An den Obergeschossen der Randbebauung zur K 28 liegen nur geringe Überschreitungen (< 3 dB) der Orientierungswerte vor. Aufgrund der geringen Überschreitungen an den straßenzugewandten Seiten, sind diese passiv zu schützen. Da die überbaubaren Grundstücksflächen nicht in einem Lärmpegelbereich III oder höher liegen, sind Festsetzungen bei Neubauten hierfür nicht erforderlich. Für die erste Bebauungszeile an der K 28 wird hinsichtlich des Lüftungsproblems bei Beurteilungspegeln ab 45 dB(A) zur Nachtzeit, der Einbau entsprechend ausgelegten Lüftungsanlagen an Schlafräumen für die straßenzugewandten Gebäudeseiten empfohlen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde geprüft, ob durch hinreichende Abstände der Baugebiete zu den Emissionsquellen, hier K 28, zumutbare Lärmimmissionen gewährleistet sind. Mit Überschreiten der Orientierungswerte wurde durch Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes, hier 2,50 m hoher Lärmschutzwall entlang der K 28, eine Einhaltung der Orientierungswerte als Außenpegel bis auf geringe Überschreitungen in den Obergeschossen der Randbebauung an den straßenzugewandten Seiten der ersten Bauzeile an der K 28 erzielt. Mit Maßnahmen passiven Schallschutzes werden hinreichende Innenpegel sichergestellt. Die allgemeinen Anforderungen des vorbeugenden Immissionsschutzes sind mit der Planung erfüllt und eine zumutbare Wohn- bzw. Schlafruhe im Gebäude mit den Maßnahmen gewährleistet. Weitergehende Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der städtebaulichen Planung, die im Falle einer Rücknahme der überbaubaren Grundstücksflächen erheblich eingeschränkt würde, demzufolge nicht erforderlich. Beschlussvorschlag: Der Anregung die Baugrenzen entlang der K28 zurückzunehmen wird nicht gefolgt.