Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
34444.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
08.02.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Referat für Wirtschaftsförderung und
Stadtmarketing
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 80/072/2013
öffentlich
06.02.2013
Sandra Schürger
Antrag auf Nutzung des Stadtlogos
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
27.02.2013
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Im Rahmen des Forschungsprojektes „Corporate Stadt“ untersucht eine
Forschungsgruppe unter Leitung von Professor Matthias Beyrow, Professor für
Corporate Identity und Design an der Fachhochschule Potsdam, die grafischen
Erscheinungsbilder aller deutschen Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000
Einwohnern. Mit Antrag per email vom 18.01.2013 bittet die Fachhochschule um
Übersendung sowohl des Stadtlogo inklusive Design-Manual als auch des
Stadtwappen zwecks Untersuchung von Heraldik, Architektur, Landschaft sowie der
gestalterischen Merkmale. Die Ergebnisse und somit sowohl Wappen wie auch
Stadtlogo sollen nach Abschluss der Forschungsarbeit in Buchform veröffentlicht
werden und im regulären Buchhandel erhältlich sein. Ebenso ist an ein digitales
Archiv gedacht, bei der sowohl Wappen als auch Logo jedoch nur in nichtdruckbarer
Version veröffentlicht werden sollen. Der Deutsche Städtetag unterstützt das Projekt,
da hiermit eine neuere zusammenfassende Darstellung und Untersuchung erfolgt
und bisher bestehende Arbeiten eine Ergänzung erfahren.
Zuständig für den Beschluss über die Genehmigung oder die Versagung einer
Verwendung des Stadtwappens ist nach § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt
Erkelenz der Rat. Gemäß § 4 Abs. 2 der Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung
zur Verwendung des Stadtwappens der Stadt Erkelenz findet für die Erteilung der
Genehmigung zur Verwendung des Stadtlogos diese Richtlinie, insbesondere der § 5
(Genehmigungsvoraussetzungen), mit der Maßgabe Anwendung, dass der
Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Rat die Genehmigung erteilt.
Der hier vorliegende Fall entspricht jedoch nicht in Gänze den festgelegten
Voraussetzungen/Nutzungsarten in § 5, noch widerspricht er den
Ausschlusstatbeständen in § 6 der Richtlinie.
Gemäß § 5 Abs. 4 der Richtlinie soll die Genehmigung zur Verwendung u.a. in
Druckerzeugnissen nur erteilt werden, sofern es sich um eine heraldisch und
künstlerisch einwandfreie sowie geschmackvolle Ausführung handelt. Davon ist im
Rahmen der Forschungsarbeit und deren Veröffentlichung auszugehen. Inwieweit
tatsächlich ein Werbeeffekt für die Stadt Erkelenz erzielt wird, kann zurzeit nicht
beurteilt werden. Die Stadt Erkelenz sollte jedoch in einem so umfassend angelegten
Werk aller Kommunen über 20.000 Einwohner vertreten sein.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, dem Antrag zu folgen und die Genehmigung zu
erteilen.
Beschlussentwurf:
„Dem Antrag des Büros Professor Matthias Beyrow, Fachhochschule Potsdam,
Sieglindestraße 3, 12159 Berlin, auf Nutzung des Stadtlogos und des Stadtwappens
zwecks Veröffentlichung in Buchform im Rahmen der Forschungsarbeit „Corporate
Stadt“ sowie im Rahmen eines digitalen Archivs (ohne Druckmöglichkeit) wird
stattgegeben.
Die Genehmigung wird unter Widerrufsvorbehalt erteilt.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage A 80/072/2013 der Stadt Erkelenz
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