Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
34428.pdf
Größe
137 kB
Erstellt
08.02.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/849/2013
öffentlich
04.02.2013
Amt 10 Hans Bongartz
Delegiertenbestellung (einschließlich Nachrücker/innen) für die
Verbandsversammlung des Niersverbandes
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
27.02.2013
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz ist Mitglied des Niersverbandes. Die laufende Amtszeit der
Delegierten der Verbandsversammlung des Niersverbandes wird mit Ablauf des
28.04.2013 enden. Gemäß Niersverbandsgesetz (NiersVG) sind die Delegierten für
die nächste sich anschließende Amtszeit in den letzten drei Monaten vor Beendigung
der laufenden Amtszeit zu benennen, wobei Wiederwahl und Wiederberufung
zulässig sind.
Die Verbandsversammlung des Niersverbandes, die nach § 6 Abs. 1 der
Niersverbandssatzung (NiersVS) aus höchstens 76 Delegierten besteht, setzt sich
wie nachfolgend dargestellt zusammen:
A. Delegierte nach § 12 Abs. 2 NiersVG, die von den Mitgliedern entsprechend der
auf sie entfallenden vollen Beitragseinheiten zu entsenden sind,
B. Delegierte nach § 12 Abs. 3 NiersVG, die von den Stimmgruppen nach § 6 Abs. 3
Satz 1 NiersVS zu wählen und zu entsenden sind und
C. eine Delegierte oder ein Delegierter nach § 12 Abs. 4 NiersVG, die oder der
gewähltes Mitglied der Landwirtschaftskammer ist und von dieser entsandt wird.
Zur Ermittlung der auf die einzelnen Mitglieder entfallenden vollen Beitragseinheiten
und der zu einem Zusammenschluss von Mitgliedern zu Stimmgruppen
berechtigenden Beitragsteileinheiten der einzelnen Mitglieder hat der Vorstand im
Dezember 2012 gemäß § 13 Abs. 7 Satz 1 NiersVG eine Liste aufgestellt, in der die
Mitglieder, ihre zu berücksichtigenden Jahresbeiträge, die zugehörigen vollen
Beitragseinheiten und die Beitragsteileinheiten aufgeführt sind.
Gemäß dieser Ermittlung steht der Stadt Erkelenz keine volle Betragseinheit, aber
immerhin mit 0,9660 Beitragsteileinheiten doch nahezu eine ganze Beitragseinheit
zu.
Bis zum 05.04.2013 sind die Mitglieder von der Geschäftsstelle des Niersverbandes
aufgerufen, eine der auf sie entfallenden vollen Beitragseinheiten entsprechende
Anzahl an Delegierten mit Namen, Anschrift und ausgeübter Funktion schriftlich
gegenüber dem Vorsitzenden des Verbandsrates zu benennen.
Dieser Schritt kann durch die Stadt Erkelenz somit nicht erfolgen, da die Stadt
– wenn auch nur knapp – nicht über eine volle Beitragseinheit verfügt.
Mit Schreiben vom 08.01.2013 hat der Bürgermeister der Stadt Erkelenz dem
Niersverband mitgeteilt, dass die Stadt Erkelenz aufgrund ihrer hohen
Beitragsteileinheiten in der noch laufenden Amtsperiode mit einem Sitz in der
Verbandsversammlung vertreten ist und dies auch für die kommende Amtszeit
anstrebe.
Insofern wurde der Niersverband gebeten, die noch benötigten geringen
Beitragsteileinheiten zur Arrondierung eines kompletten Erkelenzer Sitzes aus nicht
verbrauchten Beitragsteileinheiten anderer Mitglieder der Mitgliedsgruppe
heranzuziehen.
Nachdem am 05.02.2013 die sog. Ausschlussfrist endete, nach der Mitglieder einer
Einbringung ihrer nicht verbrauchten Beitragsteileinheiten in ihre Stimmgruppe
widersprechen konnten, wurde vom Haupt- und Personalamt erneut Kontakt mit der
Geschäftsstelle des Niersverbandes aufgenommen, um die Chancen der Gewinnung
freier Beitragsteileinheiten für Erkelenz abzuklären.
Als Ergebnis dieser Konsultation teilte der Niersverband der Stadt Erkelenz am
06.02.2013 folgendes mit:
„Auch für die kommende Amtsperiode der Verbandsversammlung beabsichtigen wir,
den Verbandsmitgliedern in der Mitgliedergruppe der Städte und Gemeinden die
Vorabstimmung eines einheitlichen Wahlvorschlages für die Wahl der Delegierten
der betreffenden Stimmgruppe zu empfehlen. Diesbezüglich wird unsere Empfehlung
mit Blick auf die Stadt Erkelenz (0,9660 Beitragsteileinheiten) einen Wahlvorschlag
beinhalten, gemeinsam mit Titz (0,1155 Beitragsteileinheiten) und Bedburg (0,0010
Beitragsteileinheiten) einen Wahlvorschlag zur Wahl der Stimmgruppendelegierten,
die durch alle in der Stimmgruppe vertretenen Verbandsmitglieder gewählt werden,
zu unterbreiten. Unsere entsprechende Aufforderung zur Einreichung von
Wahlvorschlägen werden wir Anfang der kommenden Woche versenden können.
Sofern alle Mitglieder in der Stimmgruppe der gemeindlichen Verbandsmitglieder –
den Empfehlungen des Verbandes folgend - entsprechend vorabgestimmte
Wahlvorschläge einreichen und gegebenenfalls auch entsprechend wählen, wird die
Stadt Erkelenz sich mit ihrem Wahlvorschlag voraussichtlich durchsetzen.“
Weiter weist der Niersverband nochmals darauf hin, dass zur Wahl als
Stimmgruppendelegierte – die als solche betrachtet also nicht Delegierte des
Verbandsmitgliedes sind, dem sie angehören, sondern Delegierte der Stimmgruppe
– nur Mitglieder des Rates vorgeschlagen werden können.
Vorlage A 10/849/2013 der Stadt Erkelenz
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Die vorgenannte Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen hat die Stadt
Erkelenz am 13. Februar 2013 erreicht, so dass nun die Wahl des/der Delegierten
durch den Rat erfolgen sollte.
Bei der Einreichung von Wahlvorschlägen empfiehlt die Verwaltung zu bedenken,
dass die Amtsperioden des Wasserverbandes ‚Niersverband‘ nicht zeit- bzw.
deckungsgleich mit der Wahlperiode der kommunalen Vertretungen (Räte) sind.
Sollte ein nun vorgeschlagenes und vom Rat entsandtes Ratsmitglied
möglicherweise nach der nächsten Kommunalwahl nicht mehr dem Rat der Stadt
Erkelenz angehören oder aus anderen Gründen vorzeitig aus dem Rat ausscheiden,
so wird dringend empfohlen hierfür jetzt die notwendige Vorsorge für eine dann
weitergehende Vertretung der Stadt Erkelenz in der Verbandsversammlung zu
treffen. Nachbestellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind gemäß Satzung des
Niersverbands nicht vorgesehen, so dass mit der jetzigen Bestellung bereits jetzt
ein/e – besser noch ein/e weitere/r – mögliche/r Nachrücker/in (für den Fall des
vorzeitigen Ausscheidens des jetzt entsandten Mitglieds), vom Rat bestellt und dem
Niersverband benannt werden sollte/n. Eine Nachbestellung, insbesondere nach der
Kommunalwahl 2014, ist nicht zulässig.
Ausschlussfrist zur Einreichung der schriftlichen Wahlvorschläge der Stadt durch den
Bürgermeister beim Niersverband ist der 15. März 2013.
Zuständig für die Bestellung ist der Rat der Stadt Erkelenz. Die Bestellung durch den
Rat der Stadt Erkelenz erfolgt gem. § 50 Abs. 2 GO NRW grundsätzlich in offener
Abstimmung.
Beschlussentwurf:
„Der Rat der Stadt Erkelenz bestellt hiermit zum Delegierten/zur Delegierten für die
Verbandsversammlung des Niersverbandes (Amtsperiode ab 2013)
RF / RH ……………..….
Als Nachfolger für das vorgenannte Verbandsmitglied werden in der
nachbezeichneten Reihenfolge hiermit bestellt:
1. RF / RH ….…………..
2. RF / RH ……………...“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Vorlage A 10/849/2013 der Stadt Erkelenz
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