Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
34134.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
06.02.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/254/2013
öffentlich
28.01.2013
Amt 61 Paul-Hugo Blaesen
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IX/B "Neusser Straße",
Erkelenz-Mitte
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
19.02.2013
20.02.2013
27.02.2013
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 03.06.2008 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. IX/B „Neusser Straße“, Erkelenz-Mitte,
beschlossen.
In der Sitzung am 31.01.2012 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung dem vorgestellten Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. IX/B „Neusser Straße“, Erkelenz-Mitte zugestimmt und
beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den
Bezirksausschuss - Mitte zu beteiligen.
1.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 13 vom 27.04.2012
bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 08.05.2012 im Rathaus der
Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des
Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom
12.04.2012 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde während des
Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
3.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 12.04.2012 beteiligt.
Seitens des Bezirksausschusses wurde in seiner Sitzung vom 12.06.2012 folgender
Beschluss gefasst:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung)
„Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IX/B „Neusser Straße“, Erkelenz-Mitte, zu.“
4.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 26.09.2012 wurde der Entwurf
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IX/B „Neusser Straße“, Erkelenz-Mitte
nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 23 vom 19.10.2012 in der Zeit vom
29.10.2012 bis 30.11.2012 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von
den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante
Stellungnahmen vorgetragen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IX/B „Neusser Straße“, Erkelenz-Mitte
soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt.
Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine
nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von
Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden
Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen
miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende
sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen
Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild
baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IX/B „Neusser Straße“, Erkelenz-Mitte,
wird hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage A 61/254/2013 der Stadt Erkelenz
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