Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
34279.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
05.02.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/242/2013
öffentlich
08.02.2013
Amt 40 Joachim Mützke
Klassenbildung in den Grundschulen der Stadt Erkelenz
(Einschulungsjahrgang 2013/2014)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
20.02.2013
Hauptausschuss
Tatbestand:
Am 13. November 2012 hat der Landtag des Landes NRW das 8.
Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen.
Hierdurch ergeben sich insbesondere für den Grundschulbereich gravierende
Änderungen.
Die wichtigsten Änderungen sind:
a) Schulen mit weniger als 92 Schülerinnen und Schülern sind als
Teilstandort zu führen.
b) Die Mindestschülerzahl eines Standortes ist auf 46 Schülerinnen und
Schüler festgelegt.
c) Die Mindestschülerzahl je Eingangsklasse wird auf 15 herabgesetzt.
d) Die maximale Schülerzahl je Eingangsklasse wird auf 29 festgelegt.
e) Die Klassenbildung wird nicht mehr von den Schulen vorgenommen. Der
Schulträger verteilt mögliche Klassen auf die einzelnen Schulen.
Hinsichtlich der Klassenbildung ist seitens der Landesregierung beabsichtigt, die im
Gesetz beschlossene Regelung in einer Änderung der Verordnung zur Ausführung
es § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW umzusetzen, die für das Frühjahr 2013 erwartet
wird und bereits für das Schuljahr 2013/2014 gelten soll.
Es wird jedoch empfohlen, die Regelung zur Klassenbildung auf Schulträgerebene
bereits jetzt umzusetzen.
Die Berechnung der einzurichtenden Eingangsklassen erfolgt auf folgender
Grundlage:
Die Zahl aller einzuschulenden Schülerinnen und Schüler eines Jahrganges in einer
Gemeinde wird durch die kommunale Klassenrichtzahl von 23 geteilt. Der sich
hieraus ergebende Quotient wird auf-/abgerundet und der so ermittelte Wert ergibt
die Anzahl der zu bildenden Klassen.
Bei insgesamt 382 Anmeldungen zu den städtischen Grundschulen ergibt sich eine
Anzahl von 17 zu bildenden Eingangsklassen.
In Absprache mit den Grundschulleitungen ist folgende Eingangsklassenbildung
beabsichtigt.
1. Astrid-Lindgren-Schule
2. Franziskusschule
Teilstandort Houverath
3. GGS Gerderath
4. GGS Keyenberg
5. GGS Kückhoven
6. Luise-Hensel-Schule
Teilstandort Hetzerath
7. Nysterbachschule
8. EGS Schwanenberg
2
4
1
2
1
1
3
1
1
1
Vom Schulamt für den Kreis Heinsberg wurde bestätigt, dass diese
Klassenbildungen den gesetzlichen Grundlagen entsprechen.
Beschlussentwurf:
„Für den Einschulungsjahrgang 2013/2014 werden an den Grundschulen der Stadt
Erkelenz folgende Eingangsklassen gebildet:
1 Astrid-Lindgren-Schule
2. Franziskusschule
Teilstandort Houverath
3. GGS Gerderath
4. GGS Keyenberg
5. GGS Kückhoven
6. Luise-Hensel-Schule
Teilstandort Hetzerath
7. Nysterbachschule
8. EGS Schwanenberg
2
4
1
2
1
1
3
1
1
1.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage A 40/242/2013 der Stadt Erkelenz
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