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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
34203.pdf
Größe
13 MB
Erstellt
05.02.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:59

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Rechts- und Ordnungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 30/143/2013 öffentlich 06.02.2013 Amt 30 Stefanie Henßen Widmung von Straßen im Stadtgebiet Erkelenz Beratungsfolge: Datum Gremium 20.02.2013 27.02.2013 Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Die in der Anlage aufgeführten Straßen bzw. Straßenteile in den Stadtbezirken 03 (Schwanenberg), 04 (Matzerath) und 07 (Kückhoven) wurden durch Ausbau erstmalig her- bzw. fertiggestellt. Sie sollen für den öffentlichen Verkehr freigegeben und somit gewidmet werden. Bei den ebenfalls in der Anlage aufgeführten Straßen bzw. Straßenteile in den Stadtbezirken 01 (Erkelenz) und 06 (Katzem) konnte eine förmliche Widmung nach den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes nicht festgestellt werden. Da aus planungsrechtlicher Sicht eine förmliche Widmung zweckmäßig ist, soll diese hiermit nachgeholt werden. Die materiellen Voraussetzungen für die Widmungen gemäß § 6 Abs. 5 StrWG NW sind gegeben, da die Stadt Erkelenz Eigentümerin der Flächen ist. Bei den zu widmenden Flächen handelt es sich um Gemeindestraßen, da sie vorwiegend dem Verkehr und der Erschließung innerhalb des Gemeindegebietes dienen. Zur genaueren Darstellung der betroffenen Flächen sind diese in beiliegenden Planauszügen rot bzw. schattiert dargestellt. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die Straßen bzw. Straßenteile in den Stadtbezirken 01 (Erkelenz), 03 (Schwanenberg), 04 (Matzerath), 06 (Katzem) und 07 (Kückhoven), die aus der Niederschrift beigefügten Aufstellung nebst Plänen zu ersehen sind, werden für den öffentlichen Verkehr gewidmet.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlagen: Aufstellung der zu widmenden Straßen, Pläne der entsprechenden Teilstücke. Vorlage A 30/143/2013 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2