Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
34203.pdf
Größe
13 MB
Erstellt
05.02.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechts- und Ordnungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 30/143/2013
öffentlich
06.02.2013
Amt 30 Stefanie Henßen
Widmung von Straßen im Stadtgebiet Erkelenz
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
20.02.2013
27.02.2013
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die in der Anlage aufgeführten Straßen bzw. Straßenteile in den Stadtbezirken 03
(Schwanenberg), 04 (Matzerath) und 07 (Kückhoven) wurden durch Ausbau
erstmalig her- bzw. fertiggestellt. Sie sollen für den öffentlichen Verkehr freigegeben
und somit gewidmet werden.
Bei den ebenfalls in der Anlage aufgeführten Straßen bzw. Straßenteile in den
Stadtbezirken 01 (Erkelenz) und 06 (Katzem) konnte eine förmliche Widmung nach
den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes nicht festgestellt werden. Da aus
planungsrechtlicher Sicht eine förmliche Widmung zweckmäßig ist, soll diese hiermit
nachgeholt werden.
Die materiellen Voraussetzungen für die Widmungen gemäß § 6 Abs. 5 StrWG NW
sind gegeben, da die Stadt Erkelenz Eigentümerin der Flächen ist.
Bei den zu widmenden Flächen handelt es sich um Gemeindestraßen, da sie
vorwiegend dem Verkehr und der Erschließung innerhalb des Gemeindegebietes
dienen.
Zur genaueren Darstellung der betroffenen Flächen sind diese in beiliegenden
Planauszügen rot bzw. schattiert dargestellt.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Die Straßen bzw. Straßenteile in den Stadtbezirken 01 (Erkelenz), 03
(Schwanenberg), 04 (Matzerath), 06 (Katzem) und 07 (Kückhoven), die aus der
Niederschrift beigefügten Aufstellung nebst Plänen zu ersehen sind, werden für den
öffentlichen Verkehr gewidmet.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Aufstellung der zu widmenden Straßen,
Pläne der entsprechenden Teilstücke.
Vorlage A 30/143/2013 der Stadt Erkelenz
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