Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
34218.pdf
Größe
860 kB
Erstellt
05.02.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/842/2013
öffentlich
31.01.2013
Amt 10 Thomas Rolfs
Einrichtung eines Energieberatungsstützpunktes der
Verbraucherzentrale im Rathaus
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
20.02.2013
27.02.2013
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz nimmt seit Juni 2012 am European Energy Award® teil.
Begonnen wurde dieser Qualitätsmanagementprozess zur Energie- und
Klimaschutzarbeit mit einer umfangreichen Ist-Analyse zur Erfassung des aktuellen
Bestands in den Handlungsbereichen Entwicklungsplanung/Raumordnung,
Kommunale Gebäude und Anlagen, Ver- und Entsorgung, Mobilität, Interne
Organisation und Kommunikation/Kooperation. Aus den gewonnenen Erkenntnissen
der Ist-Analyse erarbeitet das in der Verwaltung gebildete Energieteam derzeit ein
energiepolitisches Arbeitsprogramm mit Maßnahmenvorschlägen zur Verbesserung
der Energie- und Klimaschutzarbeit. Das Ergebnis der Ist-Analyse und das
energiepolitische Arbeitsprogramm wird der Politik bis Mitte des Jahres vorgestellt.
Einer der Maßnahmenvorschläge ist das Angebot einer Energieberatung für die
Einwohner/-innen. Ein solches Angebot könnte seitens der Stadt in Kooperation mit
der Verbraucherzentrale NRW realisiert werden. Da die Nachfrage nach den
Energieberatungsstützpunkten der Verbraucherzentrale steigt, soll dieser
Maßnahmenvorschlag vorgezogen und außerhalb des energiepolitischen
Arbeitsprogramms beraten und entschieden werden.
Trotz sinkenden Energieverbrauchs in den deutschen Privathaushalten sind diese
immer noch für rund ein Drittel des Energieverbrauchs in Deutschland verantwortlich.
Nicht nur aus klimapolitischen, sondern insbesondere aus finanziellen Gründen sind
Privathaushalte bestrebt, den Energieverbrauch in den eigenen vier Wänden weiter
zu reduzieren. Dabei stellen die regelmäßig eintretenden gesetzlichen
Neuregelungen (z.B. EnEV) zum Thema Energie den Verbraucher aber auch oftmals
vor große Herausforderungen.
Die Verbraucherzentrale NRW bietet in ihren eigenen Beratungsstellen, aber auch in
sogenannten Energieberatungsstützpunkten persönliche Energieberatungen zu den
Themen erneuerbare Energien, baulicher Wärmeschutz, Haustechnik,
Stromverbrauch usw. an. Die Beratungen werden für den Verbraucher kostengünstig
angeboten, da das Beratungsangebot vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie (BMWi) gefördert wird. Der Eigenanteil der Verbraucher für eine
halbstündige Beratung beträgt lediglich fünf Euro. Einkommensschwache Haushalte
erhalten die Beratung kostenfrei.
Für die Energieberatung würde ein fester Tag und Uhrzeiten vereinbart, z.B. jeder 1.
Donnerstag im Monat von 14 bis 18 Uhr. Eine Ausweitung des Angebotes ist bei
entsprechender Nachfrage und in Abstimmung mit dem Energieberater möglich. Zur
Vermeidung von Wartezeiten können die Beratungen am jeweiligen Beratungstag
nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in Anspruch genommen
werden. Das Angebot ist nicht nur auf Erkelenzer Einwohner/-innen beschränkt,
sondern muss auch für Einwohner/-innen umliegender Städte und Gemeinden offen
sein.
Seitens der Verwaltung wird ein Beratungsplatz in geeigneten Räumlichkeiten zur
Verfügung gestellt, eine Telefonnummer zur Terminvergabe veröffentlicht und die
Terminvereinbarungen sowie die Bekanntmachung des Angebotes übernommen. Die
durch die Terminvereinbarung entstehenden Personalkosten sind nur geringfügig.
Die Aufgabe der Energieberater der Verbraucherzentrale ist die anbieterneutrale
Beratung privater Verbraucher im persönlichen Gespräch in den Räumen des
Stützpunktes. Die Berater übernehmen alle anderen mit der Beratung verbundenen
administrativen Aufgaben, wie z.B. die Führung einer Statistik, Einnahme der Gelder
usw.
Im Kreis Heinsberg verfügt bislang nur die Stadt Geilenkirchen über einen solchen
Energieberatungsstützpunkt, der an jedem zweiten und vierten Dienstag im Monat
nachmittags besetzt ist. Nach Rücksprache mit der Stadt Geilenkirchen wird das
Angebot regelmäßig gut nachgefragt. Der Infoflyer für Geilenkirchen ist zur Kenntnis
beigefügt. Politische Anträge zur Einrichtung eines Energieberatungsstützpunktes
liegen nach Recherchen der Verwaltung in Hückelhoven und beim Kreis Heinsberg
vor.
Die Einrichtung eines Energieberatungsstützpunktes im Rathaus Erkelenz stellt nach
Ansicht der Verwaltung eine für die Einwohner/-innen überaus kostengünstige,
wohnortnahe und insbesondere anbieterneutrale Möglichkeit der Energieberatung
dar. Die Stadt kann hierdurch ihre Dienstleistungen im Bereich Energie/Klimaschutz
nahezu kostenneutral erweitern und den Einwohner/-innen einen Anreiz geben, sich
über energie- und damit CO2-einsparende Maßnahmen zu informieren. Die
Verwaltung schlägt daher vor, der Einrichtung eines Energieberatungsstützpunktes
zuzustimmen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung für den Rat):
„Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Abstimmungen mit der
Verbraucherzentrale NRW vorzunehmen, um einen Energieberatungsstützpunkt im
Rathaus einzurichten.“
Finanzielle Auswirkungen:
Geringfügige Personalkosten für die telefonischen Terminvereinbarungen.
Vorlage A 10/842/2013 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
Anlage:
Infoflyer_Energieberatung_GK.pdf
Vorlage A 10/842/2013 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3
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