Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
34140.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
06.02.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/252/2013
öffentlich
30.01.2013
Amt 61 Manfred Orth
Bebauungsplan Nr. 1200.1 "Tichelkamp", Erkelenz-Schwanenberg
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und
Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1200.1
"Tichelkamp", Erkelenz-Schwanenberg, sowie Beschluss zur
Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs.
1 und 4 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
19.02.2013
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Tatbestand:
Der Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes im Ortsteil ErkelenzSchwanenberg liegt am westlichen Ortsrand, südlich der L46, der Straße Rheinweg.
Bauplanungsrechtlich liegt das rd. 2,8 ha umfassende Plangebiet derzeit im
Außenbereich n. § 35 BauGB und wird als landwirtschaftliche Flächen genutzt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Bereitstellung von Baugrundstücken
zur Wohnraumversorgung und Eigenentwicklung des Ortsteiles Schwanenberg
beabsichtigt. Hierzu ist im aufzustellenden Bebauungsplan ein Wohngebiet
festzusetzen.
Das Angebot an Wohnbaugrundstücken im Ortsteil Schwanenberg ist bis auf eine
geringe Anzahl von Grundstücken in Baulücken erschöpft. Das Wohngebiet „In der
Schlei“ wurde nach Rechtskraft des Bebauungsplanes im Jahre 2002 zügig
erschlossen und bebaut. Zur mittel- bis langfristigen Wohnraumversorgung soll daher
eine Erweiterung des Wohnbereiches am westlichen Ortsrand, in Verlängerung des
Birkenpfad in südlicher Richtung, zwischen Rheinweg und nördlich Buscherbahn
erfolgen.
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln, der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet
„Wohnbauflächen“ dar. Der Bebauungsplan wird mit der Festsetzung eines
Allgemeinen Wohngebietes demzufolge aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Die städtebauliche Konzeption des in der Sitzung vorgestellten Vorentwurfes sieht
eine offene max. 1 bis 2-geschossige Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern auf
ca. 40 Baugrundstücken vor.
Ausgehend von der an den Rheinweg L46 angebundenen Haupterschließung führt
die in südliche Richtung verlaufende Erschließung in drei abzweigende
Wohnstraßen. Am westlichen und südlichen Rand des Wohngebietes werden
Maßnahmen zum Anpflanzen von freiwachsenden Feldgehölzhecken bzw.
Ausgleichsmaßnahmen zur freien Feldflur angeordnet.
Die Erschließung erfolgt mit Anbindung an die Straße Rheinweg zum überörtlichen
Netz an die L46. Die Baugrundstücke sollen mit Erschließung voraussichtlich ab der
zweiten Jahreshälfte 2014 zur Verfügung stehen.
Die Grundstücke im Plangebiet sind im Eigentum der Grundstücks- und
Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GEE.
In der Sitzung soll der städtebauliche Vorentwurf vorgestellt, der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1200.1 „Tichelkamp“, ErkelenzSchwanenberg, gefasst und die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren für
den zu erarbeitenden Bebauungsplanentwurf beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch die Bebauungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt.
Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine
nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von
Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden
Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen
miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende
sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen
Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild
baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1200.1 „Tichelkamp“, ErkelenzSchwanenberg wird beschlossen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
1200.1 „Tichelkamp“, Erkelenz-Schwanenberg zu erarbeiten.
3.
Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1200.1 „Tichelkamp“, ErkelenzSchwanenberg ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu
unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur
Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Schwanenberg ist zu
beteiligen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Vorlage A 61/252/2013 der Stadt Erkelenz
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Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch
einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücksund Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE)
sichergestellt.
Vorlage A 61/252/2013 der Stadt Erkelenz
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