Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
34137.pdf
Größe
211 kB
Erstellt
06.02.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/255/2013
öffentlich
05.02.2013
Amt 61 Paul-Hugo Blaesen
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
(Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte
hier: Feststellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
19.02.2013
20.02.2013
27.02.2013
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 13.07.2011 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet
Karolingerring), Erkelenz-Mitte beschlossen und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.
1 BauGB sowie der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
1.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 20 vom 06.07.2012
bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 17.07.2012 im Rathaus der
Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des
Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
2.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom
22.06.2012 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während
des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
3.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 22.06.2012 beteiligt.
Seitens des Bezirksausschusses wurde in seiner Sitzung vom 25.10.2012 folgender
Beschluss gefasst:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung)
„Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt der 15. Änderung des
Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Karolingerring) und der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte, unter der Bedingung zu,
dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
1. Reduzierung der entstehenden Geräusche durch entsprechende Anordnung
und Gestaltung der Kälteerzeugungsanlagen und der Anlieferung (überdachte
und umschlossene Zu- und Ausfahrtsrampen) des neuen LebensmittelVollsortimenters.
2. Installation von speziellen lärmdämmenden Rolltoren an den möglichen
Verladeboxen des neuen Lebensmittel-Vollsortimenters, so dass auch hier ein
zusätzlich massiver Lärmschutz zugunsten der Nachbarschaft realisiert wird,
ohne dass diese durch eine Einkastung in eine Hinterhofsituation geraten.“
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss des Bezirksausschusses
Erkelenz-Mitte vom 25.10.2012:
zu 1.
Für die technischen Anlagen des Vollsortimenters, wie Kälte-, Lüftungs- und
Klimaanlagen, sind im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan maximale ASchallleistungspegel einschließlich Sicherheitszuschlag festgesetzt, die bei der
Anlagenerrichtung beachtet werden müssen. Die Anlagen befinden sich in einem
ausreichenden Abstand zu den nächstgelegen Wohngebäuden. Ladezone und
Rampentisch des Vollsortimenters sowie des bestehenden Discounters sind gemäß
den Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vollständig
einzuhausen.
zu 2.
Die Ladezonen des Vollsortimenters und Discounters erhalten Rolltore.
Eine „Einkastung“ der Nachbarschaft wird mit den Festsetzungen im
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu den Gebäudehöhen und Pflanzgeboten in
den Abstandsflächen vermieden.
4.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 19.12.2012 wurde der Entwurf
der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet
Karolingerring), Erkelenz-Mitte nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 27 vom
21.12.2012 in der Zeit vom 02.01.2013 bis 04.02.2013 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen
den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragen. Diese
Stellungnahmen sind in der Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 15. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Karolingerring), ErkelenzMitte aufgelistet.
In dieser Sitzung soll über die vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7
BauGB entschieden werden.
Vorlage A 61/255/2013 der Stadt Erkelenz
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In dieser Sitzung soll der Feststellungsbeschluss über die 15. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Karolingerring), ErkelenzMitte beschlossen werden. Nach dem Feststellungsbeschluss durch den Rat der
Stadt Erkelenz ist die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt.
Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine
nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von
Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden
Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen
miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende
sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen
Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild
baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1. Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von
den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen
Stellungnahmen zum Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte, wird nach
Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als
Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die
Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Karolingerring) Erkelenz-Mitte, wird hiermit unter Berücksichtigung dieser
Beschlüsse beschlossen.
3. Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für städtebauliche Leistungen des Bauleitplanverfahrens sowie für
Gutachten trägt der Vorhabenträger. Die Absicherung der anfallenden Kosten erfolgt
durch einen noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag gemäß § 12 BauGB. In
diesem Zusammenhang wurde mit Einleitung des Verfahrens ergänzend eine
Planungskostenvereinbarung nach § 11 BauGB geschlossen, mit der sich der
Vorhabenträger zur Tragung der Planungskosten verpflichtete.
Anlage:
Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belangezur Beschlussvorlage der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Erkelenz (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte
Vorlage A 61/255/2013 der Stadt Erkelenz
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Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 15.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz und der 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 19.02.2013, im Hauptausschuss am 20.02.2013 und im Rat am 21.02.2013
Lfd. Nr.: 1
Träger: Stadt Wegberg, Rathausplatz 25, 41844 Wegberg
Schreiben vom: 21.01.2013
Inhalt:
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich meine in der Stellungnahme vom 10.07.2012
aufgeführten Bedenken zur oben genannten Planung vollumfänglich aufrechterhalte.
Die Stadt Wegberg regt daher weiterhin an, die maximale Verkaufsfläche im Bereich
des „Karolingerringes“ auf ein für die Stadt Wegberg verträgliches Maß zu reduzieren.
Schreiben vom: 10.07.2012
Inhalt:
Sie beabsichtigen, mit Hilfe der oben genannten Bauleitplanverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters mit
einer Verkaufsfläche von 1.550 qm zu schaffen. In diesem Zusammenhang wurde
eine städtebauliche Wirkungsanalyse zur Ermittlung der zu erwartenden Auswirkungen durchgeführt.
Hierzu nimmt die Stadt Wegberg wie folgt Stellung:
-
-
Nach dem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Wegberg ist
es planerische Zielsetzung, die Nahversorgung für die Wohnbevölkerung zu
verbessern. Daher wurden geplante Nahversorgungsstandorte für die Ortslagen Beeck und Rath-Anhoven definiert. Dieser Zielsetzung folgend konnte
durch die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters in Rath-Anhoven die Nahversorgung hier bereits deutlich aufgewertet werden. Auch innerhalb der Ortslage Beeck ist eine derartige Aufwertung beabsichtigt. Die Abgrenzung des
Untersuchungsraumes in der städtebaulichen Wirkungsanalyse erfolgte in einem Radius von 15 PKW-Minuten um das Vorhaben. Hierbei ist evident, dass
sich rund 6.200 Einwohner der Stadt Wegberg in diesem Einzugsgebiet befinden. Bei einer Abschöpfung der aus dieser Einwohnerzahl resultierenden
Kaufkraft würden die Bestrebungen zur Verbesserung der Nahversorgung innerhalb des Stadtgebietes Wegberg jedoch konterkariert.
Der Gutachter kommt selbst zu dem Ergebnis, dass eine Umsatzumverteilung
von immerhin 6 bis 7 % für den bereits bestehenden Lebensmitteldiscounter in
Rath-Anhoven zu erwarten sei. Diese Größenordnung wird sich bei einer näheren Betrachtung des Sachverhaltes tatsächlich als Mindestgröße herausstellen.
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Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 15.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz und der 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 19.02.2013, im Hauptausschuss am 20.02.2013 und im Rat am 21.02.2013
Somit ist nicht auszuschließen, dass der bestehende Lebensmitteldiscounter
in Rath-Anhoven bei einer Realisierung des in Rede stehenden Vorhabens in
seiner Existenz bedroht und die vorhandene fußläufig erreichbare Grundversorgung für die Einwohner von Rath-Anhoven gefährdet wird.
Aus den vorgenannten Gründen regt die Stadt Wegberg an, die maximale Verkaufsfläche auf ein für die Stadt Wegberg verträgliches Maß zu reduzieren.
Abwägungsvorschlag der Verwaltung:
Der Sachverhalt hat sich seit der frühzeitigen Beteiligung nicht geändert. Mit Stellungnahme vom 21.01.2012 wird gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4
Abs. 1 BauGB kein neuer abwägungserheblicher Sachverhalt vorgetragen. Für die
Gewichtung der betroffenen Belange liegen darüber hinaus keine weiteren Erkenntnisse vor, die zu einem anderen Abwägungsergebnis führen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung der 2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“ geschaffen. Hierzu erfolgt die Darstellung eines
Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO, Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel (Nahversorgung)“. Ziel der Planung ist die Stärkung und Aufwertung des Zentralen Versorgungsbereiches Nahversorgungszentrum Erkelenz-Nord, das nach dem
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Erkelenz ein Vorrangstandort für die
Ansiedlung von auch großflächigen Betrieben mit nahversorgungsrelevanten Kernsortiment darstellt. Die dargestellte Art der Nutzung mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung“ entspricht diesem städtebaulichen Entwicklungskonzept i. S. des § 1
Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Das Maß der Nutzung und die städtebauliche Verträglichkeit
des konkreten Vorhabens gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO ist Gegenstand der parallelen
Aufstellung der 2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1
„Karolingerring“. Die Verträglichkeit der Planung i. S. § 11 Abs. 3 BauNVO wird hier
durch gutachterliche Untersuchung nachgewiesen. Die Planung der Verkaufsfläche
und hiermit die Anregung die maximale Verkaufsfläche zu reduzieren ist nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanung, die Stellungnahme wird im Verfahren der
Flächennutzungsplanänderung zur Kenntnis genommen.
Für die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“
wurde eine gutachterliche Analyse erstellt, die untersucht, ob von dem Vorhaben negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche oder bestehende Nahversorgungsstrukturen i. S. v. § 11 Abs. 3 BauNVO ausgehen. Die städtebauliche Wirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes im Nahversorgungszentrum
Erkelenz-Nord kommt zu dem Ergebnis, dass für den geplanten Vollsortimenter in
Erkelenz für die Umlandkommunen, darunter die Stadt Wegberg, keine negativen
Auswirkungen im Sinne von § 11 (3) BauNVO auf die zentralen Versorgungsbereiche
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Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 15.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz und der 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 19.02.2013, im Hauptausschuss am 20.02.2013 und im Rat am 21.02.2013
oder zentralen Versorgungsstrukturen ausgehen. An allen anderen Standorten mit
leicht erhöhten Umsatzverteilungen, v.a. Wegberg Rath-Anhoven (Nahrungs- und
Genussmittel 6 bis 7%), sind infolge der Stärke der ansässigen Lebensmittelanbieter
keine Betriebsgefährdungen anzunehmen. Zudem wird der Grad der Angebotsüberschneidung auch hier durch den abweichenden Betriebstypus relativiert.
Die Ortslagen Rath-Anhoven und Beeck der Stadt Wegberg sind keine zentralen
Versorgungsbereiche; Wegberg Rath-Anhoven und Beeck werden gemäß der städtebaulichen Wirkungsanalyse den sonstigen nicht integrierten bzw. integrierten Lagen zugeordnet. Laut dem Gutachten ist das Kongruenzgebot erfüllt, das bedeutet,
dass das Planvorhaben verträglich ist und von der Realisierung des Vorhabens keine
negativen Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO auf zentrale Versorgungsbereiche oder Versorgungsstrukturen der Umlandkommunen ausgehen. Die
Verkaufsfläche des Planvorhabens ist so bemessen, dass der Umsatz im Kernsortiment Nahrungs- und Genussmittel das zur Verfügung stehende einzelhandelsrelevante Kaufkraftpotential im Versorgungsraum deutlich unterschreitet.
Die geplante maximale Verkaufsfläche ist für die Versorgung der Bevölkerung im
Nahversorgungsbereich Erkelenz-Nord erforderlich, städtebauliche Gründe für eine
Reduktion der Verkaufsfläche sind nicht ersichtlich.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung zur Kenntnis
genommen.
Der Anregung in der 2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
XX/1 „Karolingerring“, die maximale Verkaufsfläche zu reduzieren, wird nicht gefolgt.