Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
34143.pdf
Größe
115 kB
Erstellt
06.02.13, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/253/2013
öffentlich
30.01.2013
Amt 61 Paul-Hugo Blaesen
Bebauungsplan Nr. I/15 "Aachener Straße/Südpromenade", ErkelenzMitte
hier: Beschluss über den frühzeitigen Entwurf des Bebauungsplanes
und Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen
Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
19.02.2013
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 08.05.2012 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für den
Bebauungsplan Nr. I/15 „Südpromenade/Aachener Straße“, Erkelenz-Mitte.
Mit Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 15 vom 11.05.2012 wurde der
Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht.
Dem in dieser Sitzung nunmehr vorgelegten Bebauungsplanentwurf soll zugestimmt
und das frühzeitige Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
eingeleitet werden. Sollten während des Beteiligungsverfahren keine
abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf des
Bebauungsplanes auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt.
Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige
ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen
gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden
Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen
miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende
sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen
Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild
baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1.
Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/15
„Südpromenade/Aachener Straße“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.
2.
Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/15 „Südpromenade/Aachener
Straße“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich
zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten
und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu
beteiligen.
3.
Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine
abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. I/15 „Südpromenade/Aachener Straße“, Erkelenz-Mitte,
gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage A 61/253/2013 der Stadt Erkelenz
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