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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
33817.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
06.09.12, 12:00
Aktualisiert
18.01.17, 11:09
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/761/2012 öffentlich 06.09.2012 Amt 10 Thomas Rolfs Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW (KoPart eG) Beratungsfolge: Datum Gremium 19.09.2012 26.09.2012 Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Einen Ansatz zur Kostenoptimierung bietet das Beschaffungswesen, indem Einkäufe gebündelt und gemeinsame Ausschreibungen mit anderen Kommunen durchgeführt werden. Entsprechend positive Erfahrungen hat die Stadt Erkelenz z.B. bei der Beschaffung von Streusalz bereits gemacht. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat diese Möglichkeit der Kostenoptimierung aufgegriffen und gemeinsam mit zunächst sechs Kommunen und der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH (KuA-NRW) eine interkommunale Einkaufsgemeinschaft gegründet. Die Einkaufsgemeinschaft trägt den Namen KoPart eG (=Kommunal & Partnerschaftlich) und soll in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft betrieben werden. Die Zielsetzung der KoPart eG liegt darin, die kommunale Bedarfsdeckung zu verbessern, indem durch Nachfragebündelung (gemeinsame Ausschreibung und gebündelte Einkäufe) günstigere Konditionen und damit eine Kostenersparnis für die einzelnen Mitgliedskommunen erreicht werden sollen. Gleichzeitig soll hierdurch die Rechtssicherheit der Ausschreibungsverfahren erhöht werden. Der Schwerpunkt wird insbesondere zu Beginn auf der Beschaffung von Massengütern liegen, z.B. Büromöbel, Bürobedarf usw. Folgende Vorteile bietet die KoPart eG für die Mitglieder der Genossenschaft: - Erzielung von Preisvorteilen und besseren Konditionen auf Grund Bündelung großer Stückzahlen mehr Rechtssicherheit kein genereller Bezugszwang; Einkauf/Vergabe auch weiter wie bisher möglich Korruptionsprävention keine laufenden (jährlichen) Beiträge - keine Nachschusspflicht keine weitere Haftung der Mitglieder über den eingezahlten Anteil hinaus Chance auf Rückfluss von Überschüssen an die Verwaltung (Rückvergütung, Dividende) gleiches Stimmrecht je Mitglied offen für beliebig viele Mitglieder einfacher Ein- und Austritt Die operative Abwicklung des Geschäftsverkehrs und der Verwaltung soll die KuANRW als 100%-ige Tochter der Kommunal-Stiftung des Städte- und Gemeindebundes NRW übernehmen und somit die Städte und Gemeinden von der Koordination und Abwicklung der interkommunalen Beschaffung entlasten. Dem Städte- und Gemeindebund NRW wurde seitens der Verwaltung ein grundsätzliches Interesse zum Beitritt bereits bei einer Umfrage im Dezember 2011 signalisiert. Die Gründungsversammlung hat am 14.06.2012 stattgefunden. Derzeit läuft das Antragsverfahren zur Eintragung der KoPart eG in das Genossenschaftsregister. Mit der Eintragung wird für Ende August 2012 gerechnet, so dass der Geschäftsbetrieb der KoPart eG voraussichtlich ab September 2012 aufgenommen werden kann und weitere Kommunen der Genossenschaft beitreten können. Über den Beitritt zu einer Genossenschaft entscheidet gemäß § 41 Abs. 1 lit. l GO NRW der Rat. Der Beitritt muss darüber hinaus nach § 115 GO NRW bei der Kommunalaufsicht angezeigt werden. Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW hat die Bezirksregierung Arnsberg zur zuständigen Aufsichtsbehörde für alle Städte und Gemeinden in NRW bestimmt. Die kommunalverfassungsrechtlichen Voraussetzungen der §§ 107, 108 GO NRW sind nach Prüfung durch den Städteund Gemeindebund NRW als erfüllt anzusehen. Die Auffassung wurde zwischenzeitlich bereits durch die Bezirksregierung Arnsberg grundsätzlich bestätigt. Auf Grund der geringen Kosten und des geringen Risikos, bei gleichzeitigen Chancen auf potenzielle Einsparungen bei der Beschaffung wird seitens der Verwaltung empfohlen, der interkommunalen Einkaufsgemeinschaft KoPart eG beizutreten. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die Stadt Erkelenz tritt der interkommunalen Einkaufsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW (KoPart eG) zum 1. Januar 2013 bei. Bürgermeister Peter Jansen wird bevollmächtigt, alle Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen, die für den Beitritt der Stadt Erkelenz erforderlich sind. Die Stadt wird in der Generalversammlung durch den Bürgermeister Peter Jansen vertreten.“ Finanzielle Auswirkungen: Einmaliger Geschäftsanteil in Höhe von 750,00 Euro. Die Mittel sind einmalig im Haushaltsplan 2013 bereitzustellen. Weitere Kosten entstehen nur bei Inanspruchnahme der Leistungen der KoPart eG und sind abhängig vom Auftragswert und der Art der zu beschaffenden Leistung. Anlage: keine Vorlage A 10/761/2012 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2