Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
33817.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
06.09.12, 12:00
Aktualisiert
18.01.17, 11:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/761/2012
öffentlich
06.09.2012
Amt 10 Thomas Rolfs
Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgemeinschaft des Städte- und
Gemeindebundes NRW (KoPart eG)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
19.09.2012
26.09.2012
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Einen Ansatz zur Kostenoptimierung bietet das Beschaffungswesen, indem Einkäufe
gebündelt und gemeinsame Ausschreibungen mit anderen Kommunen durchgeführt
werden. Entsprechend positive Erfahrungen hat die Stadt Erkelenz z.B. bei der
Beschaffung von Streusalz bereits gemacht. Der Städte- und Gemeindebund NRW
hat diese Möglichkeit der Kostenoptimierung aufgegriffen und gemeinsam mit
zunächst sechs Kommunen und der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH
(KuA-NRW) eine interkommunale Einkaufsgemeinschaft gegründet. Die
Einkaufsgemeinschaft trägt den Namen KoPart eG (=Kommunal & Partnerschaftlich)
und soll in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft betrieben werden.
Die Zielsetzung der KoPart eG liegt darin, die kommunale Bedarfsdeckung zu
verbessern, indem durch Nachfragebündelung (gemeinsame Ausschreibung und
gebündelte Einkäufe) günstigere Konditionen und damit eine Kostenersparnis für die
einzelnen Mitgliedskommunen erreicht werden sollen. Gleichzeitig soll hierdurch die
Rechtssicherheit der Ausschreibungsverfahren erhöht werden. Der Schwerpunkt wird
insbesondere zu Beginn auf der Beschaffung von Massengütern liegen, z.B.
Büromöbel, Bürobedarf usw.
Folgende Vorteile bietet die KoPart eG für die Mitglieder der Genossenschaft:
-
Erzielung von Preisvorteilen und besseren Konditionen auf Grund Bündelung
großer Stückzahlen
mehr Rechtssicherheit
kein genereller Bezugszwang; Einkauf/Vergabe auch weiter wie bisher
möglich
Korruptionsprävention
keine laufenden (jährlichen) Beiträge
-
keine Nachschusspflicht
keine weitere Haftung der Mitglieder über den eingezahlten Anteil hinaus
Chance auf Rückfluss von Überschüssen an die Verwaltung (Rückvergütung,
Dividende)
gleiches Stimmrecht je Mitglied
offen für beliebig viele Mitglieder
einfacher Ein- und Austritt
Die operative Abwicklung des Geschäftsverkehrs und der Verwaltung soll die KuANRW als 100%-ige Tochter der Kommunal-Stiftung des Städte- und
Gemeindebundes NRW übernehmen und somit die Städte und Gemeinden von der
Koordination und Abwicklung der interkommunalen Beschaffung entlasten.
Dem Städte- und Gemeindebund NRW wurde seitens der Verwaltung ein
grundsätzliches Interesse zum Beitritt bereits bei einer Umfrage im Dezember 2011
signalisiert. Die Gründungsversammlung hat am 14.06.2012 stattgefunden. Derzeit
läuft das Antragsverfahren zur Eintragung der KoPart eG in das
Genossenschaftsregister. Mit der Eintragung wird für Ende August 2012 gerechnet,
so dass der Geschäftsbetrieb der KoPart eG voraussichtlich ab September 2012
aufgenommen werden kann und weitere Kommunen der Genossenschaft beitreten
können.
Über den Beitritt zu einer Genossenschaft entscheidet gemäß § 41 Abs. 1 lit. l GO
NRW der Rat. Der Beitritt muss darüber hinaus nach § 115 GO NRW bei der
Kommunalaufsicht angezeigt werden. Das Ministerium für Inneres und Kommunales
NRW hat die Bezirksregierung Arnsberg zur zuständigen Aufsichtsbehörde für alle
Städte und Gemeinden in NRW bestimmt. Die kommunalverfassungsrechtlichen
Voraussetzungen der §§ 107, 108 GO NRW sind nach Prüfung durch den Städteund Gemeindebund NRW als erfüllt anzusehen. Die Auffassung wurde
zwischenzeitlich bereits durch die Bezirksregierung Arnsberg grundsätzlich bestätigt.
Auf Grund der geringen Kosten und des geringen Risikos, bei gleichzeitigen
Chancen auf potenzielle Einsparungen bei der Beschaffung wird seitens der
Verwaltung empfohlen, der interkommunalen Einkaufsgemeinschaft KoPart eG
beizutreten.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Die Stadt Erkelenz tritt der interkommunalen Einkaufsgemeinschaft des Städte- und
Gemeindebundes NRW (KoPart eG) zum 1. Januar 2013 bei.
Bürgermeister Peter Jansen wird bevollmächtigt, alle Erklärungen abzugeben bzw.
entgegenzunehmen, die für den Beitritt der Stadt Erkelenz erforderlich sind. Die
Stadt wird in der Generalversammlung durch den Bürgermeister Peter Jansen
vertreten.“
Finanzielle Auswirkungen:
Einmaliger Geschäftsanteil in Höhe von 750,00 Euro. Die Mittel sind einmalig im
Haushaltsplan 2013 bereitzustellen. Weitere Kosten entstehen nur bei
Inanspruchnahme der Leistungen der KoPart eG und sind abhängig vom
Auftragswert und der Art der zu beschaffenden Leistung.
Anlage:
keine
Vorlage A 10/761/2012 der Stadt Erkelenz
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