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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
33775.pdf
Größe
131 kB
Erstellt
03.09.12, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:56
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Erster Beigeordneter Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: /011/2012 öffentlich 03.09.2012 Dez. II Erster Beigeordneter Dr. Hans-Heiner Gotzen Befristete Änderung der Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Erkelenz Beratungsfolge: Datum Gremium 19.09.2012 Hauptausschuss Tatbestand: Letztmalig durch einstimmigen Beschluss vom 29.10.2008 hat der Hauptausschuss des Rates der Stadt Erkelenz einen Beschluss über die Aufwandsentschädigung der Führungskräfte (u. a. auch der Wehrleitung) der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz getroffen. Mit Datum vom 10.04.2012 ist einer der bisherigen stellvertretenden Wehrleiter, Gottfried Höpgens, aufgrund Erreichens der Altersgrenze (63 Jahre) aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausgeschieden. Es sind zwar von der Qualifikation her geeignete Nachfolger vorhanden, jedoch stehen diese beruflich bedingt zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Verfügung. Von daher werden die Aufgaben der Wehrleitung zurzeit vom Wehrleiter, Wolfgang Linkens, und seinem Vertreter, Klaus Peters, wahrgenommen. Beide nehmen nun auch die bisherigen Aufgaben des stellvertretenden Wehrleiters Gottfried Höpgens wahr. Gottfried Höpgens erhielt für seine Tätigkeit als stellvertretender Wehrleiter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 € monatlich. Die jetzigen Wehrleiter, Wolfgang Linkens und Klaus Peters, sollen je 75,00 € für die nunmehr übernommenen Aufgaben mehr erhalten. Diese Mehrleistung soll nur bis zur Ernennung eines neuen zweiten stellvertretenden Wehrleiters gewährt werden. Der Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Erkelenz, Herr Stadtbrandinspektor Wolfgang Linkens, würde somit monatlich 360,00 € und sein Stellvertreter, Herr Stadtbrandinspektor Klaus Peters, würde dann monatlich 225,00 € erhalten. Diese Regelung würde rückwirkend ab dem 01.06.2012 zutreffen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die Herren Stadtbrandinspektoren Wolfgang Linkens und Klaus Peters erhalten rückwirkend ab 01.06.2012 jeweils eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung i. H. v. 75,00 €. Die Gewährung dieser zusätzlichen Leistung endet mit dem Zeitpunkt der Ernennung eines neuen zweiten stellvertretenden Wehrleiters.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Keine. Vorlage /011/2012 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2