Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
33775.pdf
Größe
131 kB
Erstellt
03.09.12, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Erster Beigeordneter
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
/011/2012
öffentlich
03.09.2012
Dez. II Erster Beigeordneter
Dr. Hans-Heiner Gotzen
Befristete Änderung der Festsetzung der Aufwandsentschädigung
für die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Erkelenz
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
19.09.2012
Hauptausschuss
Tatbestand:
Letztmalig durch einstimmigen Beschluss vom 29.10.2008 hat der Hauptausschuss
des Rates der Stadt Erkelenz einen Beschluss über die Aufwandsentschädigung der
Führungskräfte (u. a. auch der Wehrleitung) der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Erkelenz getroffen.
Mit Datum vom 10.04.2012 ist einer der bisherigen stellvertretenden Wehrleiter,
Gottfried Höpgens, aufgrund Erreichens der Altersgrenze (63 Jahre) aus dem aktiven
Feuerwehrdienst ausgeschieden. Es sind zwar von der Qualifikation her geeignete
Nachfolger vorhanden, jedoch stehen diese beruflich bedingt zum jetzigen Zeitpunkt
nicht zur Verfügung. Von daher werden die Aufgaben der Wehrleitung zurzeit vom
Wehrleiter, Wolfgang Linkens, und seinem Vertreter, Klaus Peters, wahrgenommen.
Beide nehmen nun auch die bisherigen Aufgaben des stellvertretenden Wehrleiters
Gottfried Höpgens wahr.
Gottfried Höpgens erhielt für seine Tätigkeit als stellvertretender Wehrleiter eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 € monatlich.
Die jetzigen Wehrleiter, Wolfgang Linkens und Klaus Peters, sollen je 75,00 € für die
nunmehr übernommenen Aufgaben mehr erhalten. Diese Mehrleistung soll nur bis
zur Ernennung eines neuen zweiten stellvertretenden Wehrleiters gewährt werden.
Der Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Erkelenz, Herr Stadtbrandinspektor
Wolfgang Linkens, würde somit monatlich 360,00 € und sein Stellvertreter, Herr
Stadtbrandinspektor Klaus Peters, würde dann monatlich 225,00 € erhalten. Diese
Regelung würde rückwirkend ab dem 01.06.2012 zutreffen.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Die Herren Stadtbrandinspektoren Wolfgang Linkens und Klaus Peters erhalten
rückwirkend ab 01.06.2012 jeweils eine zusätzliche monatliche
Aufwandsentschädigung i. H. v. 75,00 €. Die Gewährung dieser zusätzlichen
Leistung endet mit dem Zeitpunkt der Ernennung eines neuen zweiten
stellvertretenden Wehrleiters.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage:
Keine.
Vorlage /011/2012 der Stadt Erkelenz
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