Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
33778.pdf
Größe
140 kB
Erstellt
03.09.12, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/757/2012
öffentlich
03.09.2012
Amt 10 Hans Bongartz
Bildung der Einigungsstelle gemäß § 67
Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
19.09.2012
26.09.2012
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Im Juni 2012 fand bei der Stadt Erkelenz gemäß den einschlägigen Bestimmungen
des LPVG für das Land NRW die Wahl eines neuen Personalrates statt.
Die neue Wahlperiode dieser städtischen Personalvertretung läuft über 4 Jahre (§ 23
Abs. 1 LPVG NRW); sie beginnt am 01.07.2012 und endet am 30.06.2016.
Gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 LPVG NRW ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die
Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Die
Einigungsstelle besteht aus einem bzw. einer unparteiischen Vorsitzenden, ihrer
bzw. seinem Stellvertreter/in und den Beisitzern bzw. Beisitzerinnen.
Die Einigung auf die Person der oder des Vorsitzenden, der Stellvertretung sowie auf
die Zahl der Beisitzer ist zwischen dem Rat und der Personalvertretung
herbeizuführen.
Nach Erörterung mit dem Personalrat empfiehlt die Verwaltungsleitung für die neue
Wahlperiode 2012/2016 Herrn Peter Jakubowski (Vorsitzender Richter der 13.
Kammer des Arbeitsgerichtes Düsseldorf) als Vorsitzenden der Einigungsstelle zu
berufen. Als seine Vertreterin soll Frau Anke Salchow (Vorsitzende Richterin der 9.
Kammer des Arbeitsgerichtes Düsseldorf) bestellt werden. Die Zahl der
Beisitzer/innen soll im Einvernehmen mit dem Personalrat weiterhin auf 12 festgelegt
werden.
Die Beisitzer/innen der Einigungsstelle müssen gemäß § 67 Abs. 1 LPVG NRW
Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein.
Gemäß § 67 Abs. 3 LPVG NRW sind die Beisitzer/innen jeweils zur Hälfte auf
Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung zu benennen und
zu bestellen.
Der Personalrat der Stadt Erkelenz hat dem Bürgermeister aktuell mitgeteilt, dass er
durch den neuen Personalrat 6 Beisitzer gewählt habe, und zwar wie folgt:
Für die Tarifbeschäftigten:
Manfred Schmitz (Vorsitzender Personalrat)
Norbert Moll (Bauaufsichts- u. Hochbauamt)
Paul Roggen (Baubetriebshof)
Reinhold Hermes (Baubetriebshof)
Für die Beamten und Beamtinnen:
Jose Coenen (Hauptamt)
Wolfgang Linkens (Rechts- u. Ordnungsamt)
Es wird vorgeschlagen, zur paritätischen Entsprechung dieses Vorschlags ebenfalls
6 Beisitzer durch die oberste Dienstbehörde zu benennen, und zwar jeweils 3 aus
der Mitte der Ratsmitglieder und 3 aus der Verwaltung.
Die Fraktionen werden gebeten, bis spätestens zur Sitzung des Rates am
26.09.2012 drei Beisitzer/innen vorzuschlagen.
Ausschüsse und Gremien sind gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW über einheitliche
Wahlvorschläge, andernfalls nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem
Wahlgang zu wählen. Auch wenn Wahlergebnisse nicht vorhergesagt werden
können, so kann doch auf mathematischem Wege prognostiziert werden, welches
Ergebnis zu erwarten wäre, wenn hierbei die aktuellen politischen Sitzverhältnisse
zugrunde gelegt werden und bei einer Wahl entsprechend abgestimmt würde.
Demnach könnte im vorliegenden Fall der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen und der SPD-Fraktion jeweils 1 Sitz als Beisitzer/Beisitzerin zufallen:
1. Aus dem Rat werden benannt (alle Beschäftigte im Geltungsbereich LPVG NRW):
RM …
RM …
RM …
2. Seitens der Verwaltungsleitung werden schließlich folgende
Verwaltungsangehörige vorgeschlagen:
Stadtkämmerer Norbert Schmitz
Stadtrechtsdirektor Dieter Stumm
Stadtoberverwaltungsrat Heinz-Josef Lenzen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
1. „Für die Stadt Erkelenz wird gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW
(LPVG NRW) für die laufende Wahlperiode der Personalvertretung (01.07.2012 bis
30.06.2016) eine Einigungsstelle gebildet.
2. Zum Vorsitzenden wird Herr Peter Jakubowski, vorsitzender Arbeitsrichter am
Arbeitsgericht Düsseldorf, und als dessen Stellvertreterin Frau Anke Salchow,
vorsitzende Arbeitsrichterin am Arbeitsgericht Düsseldorf, bestellt.
Vorlage A 10/757/2012 der Stadt Erkelenz
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3. Die Gesamtzahl der Beisitzer und Beisitzerinnen wird auf insgesamt 12
festgesetzt. Die nach § 67 LPVG NRW erforderliche Einigung zwischen oberster
Dienstbehörde und Personalvertretung ist damit erzielt.
4. Von der obersten Dienstbehörde werden folgende Beisitzer/innen bestellt:
Ratsmitglieder (allesamt Beschäftigte im Geltungsbereich des LPVG NRW):
RM …
RM …
RM …
Verwaltungsangehörige:
Stadtkämmerer Norbert Schmitz
Stadtrechtsdirektor Dieter Stumm
Stadtoberverwaltungsrat Heinz-Josef Lenzen.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage A 10/757/2012 der Stadt Erkelenz
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