Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
33772.pdf
Größe
148 kB
Erstellt
03.09.12, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und
Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/237/2012
öffentlich
03.09.2012
Amt 20 Kämmerer Norbert
Schmitz
Zuleitung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2011 gem. § 116
Abs. 5 GO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
19.09.2012
26.09.2012
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Mit der Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) ist
zwingend vorgeschrieben, dass die Kommunen ab 2010 jeweils zum Stichtag 31.12.
eines jeden Jahres einen Gesamtabschluss aufzustellen haben. Ziel des
kommunalen Gesamtabschlusses soll es sein, die Adressaten darüber zu
informieren, ob die Kommune in der Lage ist, ihre Aufgaben auch zukünftig zu
erfüllen. Daher soll der Gesamtabschluss die gesamte Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Kommune (Kernverwaltung und Betriebe) darstellen.
Nachdem zum 31.12.2010 der erste Gesamtabschluss der Stadt Erkelenz aufgestellt
worden ist, liegt nunmehr der Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2011 vor.
Dieser ist form- und fristgerecht zum 27.08.2012 vom Kämmerer aufgestellt und vom
Bürgermeister bestätigt worden. Im Detail besteht der Gesamtabschluss aus der
Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz sowie dem Gesamtanhang und wird
um einen Gesamtlagebericht ergänzt. Innerhalb des Gesamtabschlusses hat die
Kommune die Jahresabschlüsse aller verselbstständigten Aufgabenbereiche zu
konsolidieren, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Konsolidieren ist
in dem Sinne zu verstehen, dass die verselbstständigten Aufgabenbereiche (man
spricht hier auch von Tochterunternehmen) zusammen mit dem Abschluss der
„Mutter“ (=NKF-Jahresabschluss der Stadt) in einem Abschluss, eben dem
Gesamtabschluss, darzustellen sind. Dabei werden die Verflechtungen zwischen den
Tochterunternehmen und der Mutter sowie zwischen den Tochterunternehmen
herausgerechnet. Die Konsolidierung erfolgt nach den Regeln des siebten
Abschnittes der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Dieser siebte Abschnitt
nimmt insbesondere Bezug auf die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB).
Der Gesamtabschluss zum 31.Dezember 2011 stellt nach diesen Vorschriften den
NKF-Jahresabschluss der Stadt Erkelenz zusammen mit den Jahresabschlüssen
der Kultur GmbH,
des Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz,
der GEE mbH und der
GEE mbH & Co. KG
in einem Jahresabschluss dar.
Nach Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfes durch den Kämmerer und
Bestätigung des Bürgermeisters ist der Entwurf dem Rat zur Prüfung und
Bestätigung vorzulegen. Die Bestätigung durch den Rat hat gem. § 116 Abs.1GO
NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW bis spätestens zum 31.12.2012 zu erfolgen. Der
Rat überträgt dem Rechnungsprüfungsausschuss die Prüfung des
Gesamtabschlusses. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich dabei zur
tatsächlichen Prüfung des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Das RPA hat
dabei zu prüfen, ob der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzgesamtlage der
Kommune unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die
gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen
ortrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Mit der heutigen
Sitzungsvorlage soll dieser Prüfungsablauf eingeleitet werden.
Wie auch im letzten Jahr, so hat auch an der Aufstellung des vorliegenden
Jahresabschlusses die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Schleicher & Dr. jur. Robertz begleitend und beratend mitgewirkt.
Der Entwurf der Gesamtbilanz zum 31.12.2011 schließt in Aktiva und Passiva mit
einem Volumen von 465.178.861,46 € (- 0,60 %), bei einem Eigenkapital von
210.357.380,97 € (-2,22 %), ab. Die Gesamtergebnisrechnung weist dabei einen
Gesamtjahresergebnis von - 4.795.642,40 € (Vorjahr: - 1.778.575,09 €) aus. Es
wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag durch eine Entnahme aus der
Ausgleichsrücklage auszugleichen.
Aufgrund der Bedeutung eines solchen Gesamtabschlusses wird den Fraktionen zur
Information jeweils ein Exemplar des Entwurfes zum 31.12.2011 vor Prüfung durch
das örtliche Rechnungsprüfungsamt zur Verfügung gestellt.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„1.
Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Entwurf des
Gesamtabschlusses zum 31.12.2011 ist gem. § 116 Abs. 5 GO NRW formund fristgerecht vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt
worden.
2.
Zur Prüfung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2011 wird dieser gem.
§ 116 Abs. 6 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage:
Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2011 (wird unmittelbar dem
Vorlage A 20/237/2012 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
Rechnungsprüfungsamt zugeleitet)
Vorlage A 20/237/2012 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3