Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
33697.pdf
Größe
9,9 MB
Erstellt
23.11.12, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechts- und Ordnungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 30/134/2012
öffentlich
23.11.2012
Amt 30 Leo Lenzen-Polmans
Dritte Änderung der Abfallsatzung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
10.12.2012
12.12.2012
19.12.2012
Ausschuss für Umweltschutz und Soziales
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Am 29. Februar 2012 ist im Bundesgesetzblatt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG) als Nachfolgegesetz des bisherigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
verkündet worden (BGBL I 2012 S. 212 ff). Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist
am 01.06.2012 in Kraft getreten.
Vor dem Hintergrund der geänderten Rechtsgrundlage ist auch eine Änderung der
Abfallsatzung der Stadt Erkelenz erforderlich.
Die Verwaltung hat diese Änderung nach der aktuellen Mustersatzung des Städteund Gemeindebundes vorgenommen.
Die grundlegenden spezifischen Regelungen der Abfallentsorgung (§§ 9 - 17) in der
Stadt Erkelenz haben sich inhaltlich nicht geändert.
Die Änderungen sind in dem als Anlage beigefügten Entwurf der geänderten Satzung
farbig dargestellt.
Bei dieser Gelegenheit wurden auch Änderungen / Ergänzungen redaktioneller Art
vorgenommen, um Regelungen zur Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz der
tatsächlichen Durchführung entsprechend verständlicher und eindeutiger
darzustellen.
So führte z. B. die bisherige Anlage 1 zur Satzung (Positivkatalog der Abfälle, die von
der Stadt eingesammelt werden) alle Abfallarten auf, die auf der Anlage des Kreises
angenommen werden. Diese wurden und werden jedoch nicht alle von der Stadt
Erkelenz gesammelt und dorthin transportiert. Der neue Katalog wurde entsprechend
geändert.
Die Anlage 2 zur Satzung (Positivkatalog für Schadstoffe) wurde klarstellend und als
zusätzliche Information für die Anschlussnehmer in Anlehnung an das
Leistungsverzeichnis des Los 3 der EU-weit durchgeführten Ausschreibung
aufgenommen und zeigt auf, welche Schadstoffe von der Stadt Erkelenz gesammelt
werden.
Die bisherige Anlage 2 (Liste der Kategorien und Geräte nach dem Elektro- und
Elektronikgerätegesetz) wird dadurch Anlage 3.
Die geänderte Satzung soll zum 01.01.2013 in Kraft treten.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):
„Dem Entwurf der dritten Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der
Stadt Erkelenz, der als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügt wird, wird
zugestimmt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage:
Entwurf der Satzung über die Abfallentsorgung (Abfallsatzung) in der Stadt Erkelenz
in der Fassung der dritten Änderung
Vorlage A 30/134/2012 der Stadt Erkelenz
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