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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
33697.pdf
Größe
9,9 MB
Erstellt
23.11.12, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:58

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Rechts- und Ordnungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 30/134/2012 öffentlich 23.11.2012 Amt 30 Leo Lenzen-Polmans Dritte Änderung der Abfallsatzung Beratungsfolge: Datum Gremium 10.12.2012 12.12.2012 19.12.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Am 29. Februar 2012 ist im Bundesgesetzblatt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Nachfolgegesetz des bisherigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes verkündet worden (BGBL I 2012 S. 212 ff). Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist am 01.06.2012 in Kraft getreten. Vor dem Hintergrund der geänderten Rechtsgrundlage ist auch eine Änderung der Abfallsatzung der Stadt Erkelenz erforderlich. Die Verwaltung hat diese Änderung nach der aktuellen Mustersatzung des Städteund Gemeindebundes vorgenommen. Die grundlegenden spezifischen Regelungen der Abfallentsorgung (§§ 9 - 17) in der Stadt Erkelenz haben sich inhaltlich nicht geändert. Die Änderungen sind in dem als Anlage beigefügten Entwurf der geänderten Satzung farbig dargestellt. Bei dieser Gelegenheit wurden auch Änderungen / Ergänzungen redaktioneller Art vorgenommen, um Regelungen zur Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz der tatsächlichen Durchführung entsprechend verständlicher und eindeutiger darzustellen. So führte z. B. die bisherige Anlage 1 zur Satzung (Positivkatalog der Abfälle, die von der Stadt eingesammelt werden) alle Abfallarten auf, die auf der Anlage des Kreises angenommen werden. Diese wurden und werden jedoch nicht alle von der Stadt Erkelenz gesammelt und dorthin transportiert. Der neue Katalog wurde entsprechend geändert. Die Anlage 2 zur Satzung (Positivkatalog für Schadstoffe) wurde klarstellend und als zusätzliche Information für die Anschlussnehmer in Anlehnung an das Leistungsverzeichnis des Los 3 der EU-weit durchgeführten Ausschreibung aufgenommen und zeigt auf, welche Schadstoffe von der Stadt Erkelenz gesammelt werden. Die bisherige Anlage 2 (Liste der Kategorien und Geräte nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz) wird dadurch Anlage 3. Die geänderte Satzung soll zum 01.01.2013 in Kraft treten. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat): „Dem Entwurf der dritten Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz, der als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügt wird, wird zugestimmt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlage: Entwurf der Satzung über die Abfallentsorgung (Abfallsatzung) in der Stadt Erkelenz in der Fassung der dritten Änderung Vorlage A 30/134/2012 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2