Daten
Kommune
Erkelenz
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33733.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
28.11.12, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und
Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/248/2012
öffentlich
07.12.2012
Amt 20 Kämmerer Norbert
Schmitz
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
19.12.2012
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2013 wurde am
06.11.2012 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister
ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom
12.11.2012 am 14.11.2012 zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des
Etatentwurfes erhalten.
Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfes oder eine entsprechende
Mitteilung:
a)
die Industrie- und Handelskammer,
b)
die Handwerkskammer,
c)
die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,
d)
das Forstamt Eschweiler,
e)
die örtliche Presse und der Lokalfunk.
Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2013 erfolgte
im Amtsblatt Nr. 25/2012 am 15.11.2012. Hiernach wurde der Entwurf der
Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur
Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften,
verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit
vom 16. November 2012 - 30. November 2012 während der Besuchszeiten im
Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den
Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Die Industrie- und Handelskammer Aachen
hat zum Entwurf der Haushaltssatzung 2013 mit Schreiben vom 27.11.2012 Stellung
genommen, auf die den Fraktionen vorliegende Stellungnahme wird insoweit
verwiesen. Die Ausführungen der IHK sind nicht als konkrete Einwendungen
anzusehen.
Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das
Zustandekommen der Haushaltssatzung nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet
worden sind.
Erläuterungen zum Entwurf:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 schließt im Ergebnisplan
mit einem Jahresergebnis von
ab.
-1.732.000 €
Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in dieser Höhe verringert.
Der Gesamtfinanzplan 2013 führt zu einer Änderung des
Bestandes der liquiden Mittel von
- 177.936 €.
Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen
beträgt
1.450.000 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt
3.564.000 €.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung soll 12.000.000 € betragen.
Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 240 v.H.
Grundsteuer B 420 v.H.
Gewerbesteuer 420 v.H.
Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:
Anlagen
1
- Stellenplan
2
- Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig
werdenden Auszahlungen
3
- Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder
4
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten
5
- Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals bei Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes gemäß § 1 Abs. 2 Nr.
7 GemHVO
6
- Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan), Finanzplanung für die
Wirtschaftsjahre 2012 - 2016 sowie Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung) und Lagebericht des Städt. Abwasserbetriebes Wirtschaftsjahr 2011 -
7
- a) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen
Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Erkelenz mbH & Co. KG - Geschäftsjahr 2011 -
Vorlage A 20/248/2012 der Stadt Erkelenz
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b) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen
Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Erkelenz mbH - Geschäftsjahr 2011 c) Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) des
Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2011 d) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung und
Anlagenspiegel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerblicher Art Geschäftsjahr 2011 e) Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an
Personengesellschaften“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2011 f)
8
-
Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht
incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Kultur
GmbH der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2011 -
Entwurf der Bilanz zum 31.12.2011
Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen
worden. Auch mittelfristig kann der Gesamtergebnisplan nur durch eine
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in
der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt
Erkelenz für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt
voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden
Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
88.915.469 EUR
90.647.469 EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
82.798.957 EUR
81.523.893 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
12.085.911 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
13.538.911 EUR
festgesetzt.
Vorlage A 20/248/2012 der Stadt Erkelenz
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§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
1.450.000 EUR
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen
in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
3.564.000 EUR
festgesetzt.
§4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf
1.732.000 EUR
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf
12.000.000 EUR
festgesetzt.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:
1.
1.1
1.2
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
240 v.H.
420 v.H.
2.
Gewerbesteuer auf
420 v.H.
§7
Entfällt.
§8
Bildung von Budgets
Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets
gebildet:
1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen
2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)
4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen
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5.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche
mit Ausnahme:
- der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;
- der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;
- solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;
- durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.
Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich
zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte.
5.2 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.
5.3 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.
6.
Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und
mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.
7. Alle internen Leistungsbeziehungen.
8.
Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgrenze
von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.
9.
Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8
aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein
entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht
wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung
des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung
des Stadtkämmerers.
§9
Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen
Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für
gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden
Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:
Bezeichnung
G 01130001
Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden
B01180040
Geräteträger/Schlepper (Ersatz für HS-2461)
B01180048
Kleinlaster mit Kipper (Ersatz für HS-2473)
B01180054
Radlader (Ersatz für HS-2449)
H03030001
Umbau- und Erweiterung Erka-Halle-Anteil Europaschule
H03040005
Erweiterung Erka-Halle-Anteil Cusanus-Gymnasium
E12010026
Straßenerneuerung Brückstraße
E12016011
Kückhoven, Baugebiet An der Malter
E12017002
Venrath, St. Valentin (Himmelspfad)
G12010001
Erwerb und Verkauf von Straßenland.“
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Finanzielle Auswirkungen:
keine
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